Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 6. Juli 1954 die Kleine Anfrage 74 der Abgeordneten Brück und Genossen betreffend Personalüberhang im höheren Dienst bei der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 605 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 680 vervielfältigt werden.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 7. Juli 1954 die Kleine Anfrage 78 der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Erhöhung der Grundrenten in der Kriegsopferversorgung — Drucksache 619 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 679 vervielfältigt werden.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Nahzonenregelung in grenznahen Gebieten nach § 2 Abs. 4 Güterkraftverkehrsgesetz .
Ich erteile das Wort zur Begründung der Großen Anfrage dem Abgeordneten Rademacher.
Rademacher , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Güterkraftverkehrsgesetzes fanden eingehende Überlegungen über die Abgrenzung zwischen Nah-und Fernverkehr statt. Man ist dann im Grundsatz dabei geblieben, die Grenze bei 50 km zu belassen, wie es auch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Man war sich aber bei dieser Beratung darüber klar ,daß es Gebiete in der deutschen Bundesrepublik geben könnte, für die diese Regelung allzu starr sei, insbesondere für die Zonengrenzgebiete. Daher wurde in § 2 Abs. 4 des Gesetzes eine Ausnahmebestimmung geschaffen, die folgendermaßen formuliert wurde:
Für grenznahe Gebiete kann der Bundesverkehrsminister durch Rechtsverordnung Ausnahmen von Absatz 2 zulassen.
Dieses Gesetz ist am 17. Oktober 1952 in Kraft getreten.
Seitdem sind auf Grund dieses Paragraphen eine Reihe von Anträgen aus diesen zonennahen Gebieten eingegangen, von denen aber bedauerlicherweise noch nicht einem einzigen entsprochen worden ist. Wir haben uns daher — auch ausgehend von der großen Debatte, die in diesem Hause über die besonderen Notstände stattgefunden hat, die in den Grenzgebieten herrschen — erlaubt, dem Herrn Bundesverkehrsminister diese Große Anfrage vorzulegen. Wir können nicht ganz verstehen, warum nach mehr als anderthalb Jahren noch keinem einzigen derartigen Antrag entsprochen worden ist, um so weniger, als in diesem § 2 Abs. 4 ausdrücklich gesagt wird, daß eine entsprechende Anordnung durch eine einfache Rechtsverordnung, also ohne Zustimmung des Bundesrats, erfolgen kann. Ich bin sehr gespannt darauf, was der Herr Bundesverkehrsminister zu dieser Tatsache zu sagen hat. Wenn es sich darum handeln sollte, mit den Ländern zunächst zu verhandeln, dann hätte ich allerdings die Frage zu stellen: warum hat man nicht in einer gewissen Ermächtigung den Ländern unter Hinweis auf diesen Paragraphen die Erlaubnis gegeben, überall dort, wo es nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen — und die können nicht bestritten werden -- erforderlich ist, die Zonengrenze für den Nahverkehr über 50 km auszudehnen?