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ID0203704700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf einiges von dem eingehen, was Herr Kollege Schmid ausgeführt hat. Herr Kollege Schmid, ich habe erklärt — und ich hoffe, daß ich dafür doch die Zustimmung des Hauses finden werde —, dies sei ein so empfindlicher Gegenstand, daß im allgemeinen Interesse — wirklich im Interesse von uns allen — jeder, der sich kritisch, wie es sein gutes Recht ist, damit beschäftigt, dies in einer maßvollen und abgewogenen Kritik tun sollte. Das sollte man an und für sich immer tun, aber dieser Gegenstand verlangt es ganz besonders.
    Herr Kollege Schmid, Sie haben hier gesagt, es sei das gute Recht dieses Hauses, Kritik zu üben. Darin stimme ich mit Ihnen überein. Aber würdigen Sie doch bitte einmal, daß es die Bundesregierung gewesen ist, die von sich aus trotz aller Bedenken hinsichtlich eines so heiklen Gegenstandes den Weg vor dieses Haus gefunden hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist die Initiative der Bundesregierung gewesen,


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    daß heute hier diese Debatte stattfindet, nicht die Initiative von irgend jemand anderem.

    (Abg. Meitmann: Das ist doch nur selbstverständlich! Das war höchste Zeit!)

    Das dürfte uns wahrscheinlich auch viel näher bringen in der Bereitwilligkeit, dieses Thema offen und freimütig zu diskutieren.
    Ich gehe auf einen Punkt ein, der sich auf sehr Konkretes bezieht, nämlich auf das, was Sie über die Stellung der Verwaltungsgerichte gesagt haben. Eine Auskunft als solche ist noch nicht ein Verwaltungsakt, der angefochten werden könnte. Ich stimme aber mit Ihnen darin überein, daß dort, wo irgendeine Behörde von einer Auskunft Gebrauch macht und etwas versagt, der Weg vor das Verwaltungsgericht gegeben ist. Ich habe mich nachdrücklich dafür eingesetzt, daß jeder Rechtsweg, sowohl der ordentliche wie der vor dem Verwaltungsgericht, gewählt werden soll, um in diesen Dingen aber auch wirklich letzte Klarheit zu schaffen. Ich darf noch einmal unterstreichen, daß mir auch gerade der Weg über die Dienstaufsichtsbeschwerde — die zwei Fälle, die hier erwähnt worden sind, sind Fälle, die im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden — der geeignete und jedermann zugängliche Weg zu sein scheint, um Klarheit über Vorwürfe zu schaffen, die ihm vielleicht unberechtigt gemacht worden sind.
    Dann sind Sie noch einmal auf die Sache „Vulkan" zurückgekommen, die wir kürzlich in diesem Hause diskutiert haben. Ich bedaure es sehr, meine Damen und Herren — das sage ich ganz offen —, daß man das, was ich damals sehr detailliert und nach sehr sorgfältiger Abwägung vorgetragen habe, sich nicht doch noch einmal genau angesehen hat. Herr Kollege Schmid, wenn Sie mit mir noch einmal in jeden einzelnen Fall einstiegen, — ich habe ja damals gezeigt, daß allein 21 von diesen 38 Leuten von vornherein in eine bestimmte Nomenklatur gehören. Ich habe den ganzen Tatbestand entwickelt, der hier vorlag. Da wird man doch schwerlich einen Ausdruck aufrechterhalten können, den Sie, Herr Kollege Schmid, wohl nicht gerade hier, aber, wenn ich nicht irre, gestern abend in Ihrem Rundfunkvortrag gebraucht haben, nämlich daß es einen „Vulkan"-Skandal gebe. Das geht für jemanden, der meine Erklärung gelesen hat, über das hinaus, was ich als gerechtfertigt ansehen kann. Aber auf gar keinen Fall ist die Sache „Vulkan" ein Fall falscher Auswertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Material, das es dort gab, ist a tempo den Strafverfolgungsbehörden, den ordentlichen, angesichts der ganzen Öffentlichkeit arbeitenden Stellen wie Oberbundesanwalt und Bundesgerichtshof zur Verfügung gestellt worden. Ich muß das Bundesverfassungsschutzamt unbedingt dagegen in Schutz nehmen, daß es hier irgend etwas getan hätte, was unter das Stichwort „falsche Auswertung" fallen könnte.
    Sie haben dann einen Gedanken wiederholt, den Sie offenbar gestern abend entwickelt haben, nämlich den einer parlamentarischen Kontrolle in den verschiedenen Ebenen. Sie haben das für das Bundesamt und die Länderämter vorgeschlagen. Sie werfen damit — dessen sind Sie sich bestimmt bewußt — ein Problem auf, das eben in jenem Grenzbereich zwischen den Rechten des Parlaments und den Rechten und vor allen Dingen Pflichten der Regierung liegt. Ich stehe dem Vorschlag nicht
    sonderlich positiv gegenüber, das muß ich um der Klarheit willen vor dem Hohen Hause sofort sagen. Ich bin der Meinung, daß Arbeit und Organisation nach den Prinzipien, wie ich sie selber vorhin entwickelt habe, im Grunde nur unter der Verantwortlichkeit des Ministers stehen können. Schaffen Sie ein Gremium dieser Art, so bringen Sie einen ganz neuen, wie soll ich sagen, „Verantwortungs-Puffer" in die Sache hinein, also etwas, was sich nach meiner Auffassung mit der verfassungsmäßigen Stellung und der Verantwortung des Ministers und der Bundesregierung nicht verträgt. Ich bin aber gern bereit, das erkläre ich ganz freimütig, diese Frage mit aller Gründlichkeit und nach allen Seiten hin abwägend mit dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung zu diskutieren. Ich habe die Hoffnung, daß wir uns dabei wenigstens in dem Prinzipiellen doch irgendwie finden können.
    Ich nehme dankbar zur Kenntnis, daß, wenn ich nicht irre, von allen Sprechern dieser Debatte die Grundsätze, die ich entwickelt habe, voll gebilligt worden sind. Es sind Sätze zitiert worden wie der: „Wo gehobelt wird, fallen Späne" — zitiert aus einer anderen Zeit —, und ein anderer Satz, den Sie angegriffen haben und der auch nicht von mir stammt: „Lieber einen zuviel verhaften als einen zuwenig". Ich bin überzeugt, daß diese Sätze, wenn sie so stehenblieben, mißverstanden werden könnten. Ich darf deswegen noch einmal wiederholen, was ich in der Sache „Vulkan" gesagt habe. Jemand, der sich mit einem bekannten und sicher ermittelten Staatsfeind einläßt oder einzulassen scheint — wenn es durch äußere Umstände belegt ist —, gerät damit in den untersuchungsbedürftigen Verdacht, an einer staatsfeindlichen Handlung beteiligt zu sein. Das ist der untersuchungsbedürftige Verdacht, über den letztlich die Staatsanwaltschaft und die ordentlichen Gerichte zu befinden haben. Ich glaube, wenn man sich auf diesen Satz verständigen kann, kann vieles von dem, was an Unruhe da ist, verschwinden.
    Ich möchte aus der Debatte für meine künftige Arbeit auf diesem Sektor den Eindruck mitnehmen, daß das Hohe Haus bereit ist, diese Arbeit in allem Grundsätzlichen zu unterstützen. Die Wünsche, die hier vorgetragen worden sind, können in dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung weiter untersucht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei bedauert es auf das tiefste, daß diese Debatte in Abwesenheit von Herrn Dr. Reinhold Maier stattfindet, der mit einer Blinddarmerkrankung im Krankenhaus liegt und gehindert ist, hier zu erscheinen. Da Herr Dr. Maier erklärt hat, daß er die ihn betreffende Angelegenheit im Rahmen des Parlaments selber verfolgen werde, hatten wir die Absicht, diese Angelegenheit hier auszuklammern und nur über das allgemeine Problem des Verfassungsschutzes zu sprechen. Nach dem Verlauf der Debatte können wir diese Absicht nicht mehr ganz aufrechterhalten, vor allem nicht nach der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers. Wir bezweifeln zwar nicht die Richtigkeit dieser Erklärung, aber wir finden sie nicht vollständig. Durch diese Erklärung ist in zweierlei Beziehung ein falscher Eindruck entstanden. Einmal wurde


    (Dr. Bucher)

    erklärt, die Meldung sei vom Herrn Bundeskanzler nur an Herrn Dr. Dehler gegeben worden. Die Meldung stand aber auch in der Presse. Zum zweiten entstand doch im Hause so leicht der Eindruck, daß Herr Dr. Maier eben doch mit Herrn Etzel (Bamberg) etwas zu tun gehabt habe.
    Was zunächst die Weitergabe der Meldung angeht, so halte ich persönlich es schon für falsch und unberechtigt, daß diese Meldung an den Partei- bzw. Fraktionsvorsitzenden des Betroffenen gegeben wurde.

    (Lebhafte Zustimmung bei der FDP und SPD.)

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt
    den Vorsitz.)
    Zwar kann man in diesem Fall davon ausgehen,
    daß die beiden Männer, um die es sich handelt,
    gute Freunde sind. Aber man kann das ja nicht
    zu einem Grundsatz erklären. Weiter ist die Meldung eben auch in der Sitzung der CDU/CSUFraktion am 25. Mai 1954 bekanntgemacht worden.

    (Lebhaftes Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wie sollte sie sonst in die Presse gekommen sein?
    Was zweitens das Verhältnis von Herrn Dr. Maier zu Herrn Etzel angeht, so ist, glaube ich, eigentlich jedes weitere Wort überflüssig. Reinhold Maier hat klar erklärt, daß er Herrn Etzel überhaupt nicht kannte. Er gehörte ja dem ersten Bundestag nicht an; er mußte erst nachschlagen, um festzustellen, wer das ist.
    Was steht im übrigen in dieser Meldung drin? Einmal steht drin, Maier habe die Absicht gehabt, sich einer Reise nach Moskau anzuschließen. Nun, wenn er diese Absicht gehabt hätte, wäre sie jedenfalls für das Verfassungsschutzamt uninteressant.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das andere, was in dieser Meldung angedeutet werden sollte, daß Maier Verbindung mit Staatsfeinden aufnimmt, ist — ich glaube, darüber sind wir uns doch einig — nach der Person von Reinhold Maier von vornherein als völlig unmöglich anzunehmen.
    Es hat natürlich auch nicht zur Verbesserung der Atmosphäre beigetragen, daß der Brief von Herrn Dr. Maier an den Herrn Bundeskanzler vom 1. Juni erst am 24. Juni und auch erst nach einer Fristsetzung beantwortet wurde.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Da kann man es wohl verstehen, daß in dieser Atmosphäre Herr Dr. Maier, der sonst als Remstäler ein milder Mann ist, etwas stärkere Töne angeschlagen hat.
    Ich möchte hier nur zu einem Stellung nehmen, was ihm besonders übelgenommen wurde, nämlich das Aristoteles-Zitat. Nun wissen wir ja alle — und der Herr Bundeskanzler als besonderer Kenner des klassischen Altertums bestimmt —,

    (Beifall bei der SPD — Heiterkeit)

    daß das griechische „Tyrannos" eben mit „Alleinherrscher" zu übersetzen ist und nicht einen Dschingis-Khan oder einen Adolf Hitler bedeutet, allerdings auch keinen „großen Liberalen".

    (Beifall bei der SPD. — Heiterkeit.)

    Der Herr Innenminister hat uns in einer ausgezeichneten Darlegung die Ziele und Aufgaben des Verfassungsschutzes aufgezeigt. Er hat u. a. gesagt, die personelle Zusammensetzung des Amtes müsse so sein, daß die demokratische Zuverlässigkeit der Mitarbeiter nicht bezweifelt werden könne; die Fragen der Staatssicherheit sollten in geeigneter Form und mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt werden. Er hat erwähnt, daß die Handlungen, gegen die das Verfassungsschutzamt sich wenden müsse, Hochverrat, Landesverrat, Staatsgefährdung, Verbindung mit Staatsfeinden seien und daß es nicht bei zuverlässigen Staatsbürgern in Funktion trete.
    Wenn wir nun die vorgekommenen Fälle — es wurden ja hier viele Beispiele genannt — unter diese Regel subsumieren, müssen wir doch feststellen, daß die Praxis oft in einem Widerspruch zu diesen Regeln steht und im Falle Reinhold Maier bestimmt in einem krassen Widerspruch. Ich möchte also eigentlich die Darlegungen des Herrn Bundesinnenministers, wenn auch er das bestimmt nicht möchte, als eine Kritik am bisherigen Verfahren der Verfassungsschutzämter auffassen.
    Man gibt uns wohl den Trost, das Amt habe keine Exekutive, es habe nur zu sammeln. Aber — das ist hier, wenn ich richtig verstanden habe, auch vom Herrn Kollegen Kiesinger und vom Herrn Kollegen Schmid ausgedrückt worden — schon dieses Sammeln ist gefährlich. Der Mann, über den eine Nachricht vorliegt, stößt schon deswegen oft gegen eine Mauer, wenn er sich z. B. um eine Stelle bewirbt oder etwas ähnliches. Das zeigt uns aber auch die Problematik einer Kontrolle. Es ist freilich theoretisch richtig, zu sagen, das Amt dürfe nur das und das sammeln. Aber in der Praxis ist diese Grenzziehung natürlich sehr schwierig. Jedenfalls sollte man das Amt verpflichten, überhaupt keine unbestätigte Nachricht auch nur liegen zu lassen. Schon ,dieses Liegenlassen bedeutet, daß der Betreffende angeschwärzt ist. Es müßte dafür gesorgt werden, daß man so bald wie möglich eine Bestätigung dieser Nachricht erhält.
    Nun zur Auswertung und Verwertung. Jetzt gehen also ohne Gehör des Betroffenen Meldungen an Personalstellen. Es werden, wie es so schön heißt, „unkontrollierte Meldungen aus zuverlässiger Quelle" in die Welt gesetzt. Wenn diese Meldungen falsch sind, dann ist der Betreffende eben einmal mit Schmutz beworfen, und es ist ein geringer Trost für ihn, daß er sich gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes von diesem Schmutz nun selbst reinigen muß. Es ist hierbei gleichgültig, ob es sich um Anhänger der Regierung wie Reinhold Maier

    (Na! Na!-Rufe in der Mitte - Heiterkeit)

    oder um Mitglieder der Opposition handelt; denn der Verfassungsschutz ist eine gemeinsame Angelegenheit, wie wir ja auch davon überzeugt sind, daß sowohl auf den Bänken der Regierungsparteien wie auf den Bänken der Opposition die vorhin genannten Kategorien der Hochverräter, Landesverräter, Staatsfeinde nicht zu finden sind.
    Was kann nun in dieser Sache geschehen? Einmal greifen wir sehr gern die Anregung auf — wir greifen sie um so lieber auf, als sie von den Verfechtern des Föderalismus kommt daß eine bessere Koordination zwischen Bundes- und Landesverfassungsschutzämtern, am besten überhaupt die Schaffung eines einheitlichen Bundesverfassungsschutzamts anzustreben ist.


    (Dr. Bucher)

    Zu einer Kontrolle durch das Parlament möchte ich mich etwas skeptisch äußern. Jedenfalls müssen wir diese Frage im Verfassungsausschuß eingehend prüfen. Vor allem müssen wir natürlich einen Appell an den politischen Takt der Beamten des Verfassungsschutzamts und der Regierung überhaupt richten, daß solche Dinge, wie sie bedauerlicherweise vorgekommen sind, sich nicht wiederholen.
    Wir müssen, das scheint mir das Wesentlichste dieser Debatte zu sein, jedem dafür dankbar sein, der hier aus der Sorge um die Entwicklung unseres Staates warnend seine Stimme erhebt. Ich möchte voll und ganz das unterstreichen, was Herr Kollege Schmid über den Wert und die Berechtigung der Kritik in solchen Dingen gesagt hat. Freilich haben wir noch lange keine Gestapo; aber es heißt, hier ja auf die Anfänge zu achten. Der erste Schritt zu einer Gestapo wurde von Männern getan, teilweise von Männern guten Willens, die entsetzt gewesen wären, wenn sie gewußt hätten, zu was sie den ersten Schritt getan haben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Freiheit und Staatssicherheit sind natürlich eng miteinander verbunden. Die persönliche Freiheit ist unser höchstes Gut; sie kann allerdings nur in einem sicheren Staat gedeihen. Wenn der Herr Bundeskanzler sagt: „Wäre die Staatssicherheit vor 1933 immer gebührend beachtet worden, dann hätten wir 1933 nicht erlebt", so ist es genau so richtig, zu sagen: Wäre die persönliche Freiheit vor 1933 immer hochgehalten worden, dann hätten wir auch weiterhin in einem sicheren Staat gelebt.

    (Oho-Rufe und lebhafter Widerspruch in der Mitte. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Blödsinn!)

    — Ich möchte damit, um nicht mißverstanden zu werden, nur sagen, daß eben auch damals Einzelfälle vorgekommen sind,

    (Lachen in der Mitte)

    in denen man geneigt war, eine Überbetonung des Sicherheitsgedankens gegenüber der persönlichen Freiheit vorzunehmen. Ich möchte nicht etwa sagen, daß das ganze System vor 1933 nicht die persönliche Freiheit geschätzt habe. Das ist selbstverständlich.

    (Unruhe und Zurufe von der Mitte.)

    Das Verfassungsschutzamt soll ein Instrument zum Schutz der Verfassung sein, nicht ein Instrument zum Schutz der Regierung.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)