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ID0203704200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Carlo Schmid.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Hause wohl keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß heute Verfassungsschutzämter notwendig sind. Es gibt wohl auch keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß die Grenzen für die Tätigkeit dieser
Verfassungsschutzämter nicht immer mit dem Lineal gezogen werden können. Das liegt zum Teil an der Einrichtung selber, zum Teil liegt es an den Umständen, mit denen sie fertig werden müssen. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Ich glaube, daß jeder vernünftige Mann, der es mit diesem Staat, mit der Demokratie und mit der Freiheit ernst meint, dieser Meinung sein wird.
Worum es sich hier handelt, ist etwas anderes. Es geht darum, ob die Verfassungsschutzämter, die wir haben, so arbeiten, wie sie arbeiten sollen und arbeiten könnten, und zweitens, ob mit dem Ergebnis ihrer Arbeit richtig verfahren worden ist, also nicht nur, Herr Kollege Kiesinger, ob man dort richtig aus gewertet hat, sondern ob auch richtig ver wertet wurde, was dort ausgewertet worden ist, und ob vielleicht nicht mit der Verwertung begonnen worden ist, ehe man mit der Auswertung angefangen hat.

(Beifall bei der SPD.)

Das ist die Frage, und hierüber werden wir uns unterhalten müssen.
Herr Bundesminister des Innern, Sie sagten, das Parlament solle in seiner Kritik gegenüber diesen Ämtern Zurückhaltung üben, denn eine zu herbe Kritik könnte unverdientermaßen verdiente Männer treffen. Sicher werden wir hier nicht Kritik üben, nur um verdiente Männer zu treffen. Aber es ist nun einmal die Aufgabe des Parlamentariers, daß er, wenn er aus irgendwelchen Gründen glaubt, um das Gemeinwohl besorgt sein zu müssen, diese Sorge nicht für sich behält, sondern hier von diesem Platze aus spricht.

(Beifall bei der SPD.)

Dafür sind wir gewählt worden, und dafür sind wir hier! Das ist keine Nörgelei, sondern Pflichterfüllung. Wo wir glauben, daß es nötig ist, haben wir Kritik zu üben. Man kann uns ja dann hier in diesem Raume sagen und beweisen, daß unsere Kritik unberechtigt war. Man darf uns aber nicht sagen, daß Kritisieren unberechtigt sei.

(Zuruf von der Mitte: Das hat auch keiner gesagt!)

Die Grundsätze, die der Herr Minister entwickelt hat, sind vortrefflich. Ich glaube, daß man bessere Grundsätze für die Tätigkeit von Verfassungsschutzämtern nicht finden kann.

(Abg. Dr. Menzel: Nur teilweise!)

Aber die Frage ist doch, ob diese Grundsätze auch wirklich angewandt worden sind. Herr Bundesminister, ich werfe Ihnen nicht vor, daß Sie uns etwas verschwiegen hätten. Ich bin überzeugt, daß Sie uns alles gesagt haben, was Sie wissen. Ich frage aber: wissen Sie wirklich alles, was der Eifer Ihrer Beamten leistet? Das ist es, worum es sich handelt! Sie sprachen vorher von Mißtrauen, das man nicht haben sollte. Nun, Mißtrauen gegen politische Polizei ist in alten Demokratien eine Tradition;

(Sehr gut! bei der SPD)

in Großbritannien vielleicht nicht, aber dort hat
das Vertrauen zur Polizei Gründe, die in einer
Tradition liegen, die wir leider Gottes nicht haben.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

Ich meine, daß es für die Demokratie besser ist, wenn man in die Tätigkeit der politischen Polizei eher Mißtrauen als allzuviel Vertrauen setzt.

(Sehr wahr! bei der SPD.)



(Dr. Schmid [Tübingen])

Ich sage das nicht, weil ich etwa glaubte, die Beamten dieser Polizei seien Sbirren oder schlechte Menschen, nur weil sie in dieser Polizei sind. Sie mögen die vortrefflichsten Menschen der Welt sein. Im Polizeiwesen als solchem liegt aber eine große Versuchung, nämlich die Versuchung des Übereifers und die Versuchung — der wir anderen Menschen gelegentlich auch unterliegen —, den Scharfsinn allzusehr zu strapazieren. Dieser Polizeischarfsinn ist etwas Gefährliches. Mancher von uns hat vielleicht am eigenen Leibe einiges davon zu spüren bekommen, was dieser Polizeischarfsinn alles an Verhängnisvollem zu leisten vermag.

(Zurufe von der Mitte.)

— Ja, das ist schon sehr ernst gemeint, Herr Kollege Tillmanns. Verzeihen Sie, wenn ich Sie so anrede. Sie sitzen aber heute tief unten in den Niederungen der Parlamentsbänke und nicht auf den Höhen der Regierungsbank.

(Heiterkeit.)

Ich meine also, Herr Bundesminister, daß Sie gut daran täten, sich über die Tätigkeit Ihrer Verfassungsschutzämter konkret und nicht nur vom Grundsätzlichen her zu orientieren.
Sie haben auch auf die Praxis der Landesverfassungsschutzämter hingewiesen. Ich kenne diese Praxis nicht im einzelnen. Es mag sein, daß dort manches nicht gut ist, es mag sogar sein, daß diese Praxis in einem sozialdemokratisch verwalteten Lande zu wünschen übrig läßt. Sollte es so sein, — nun, dann machen S i e es besser, Herr Bundesinnenminister!

(Beifall bei der SPD.)

Geben S i e ein Vorbild, an dem die Landesverfassungsschutzämter ihr Maß nehmen können! Vielleicht ist Vorbildsein auch eine Funktion der Bundesstellen in einer Bundesrepublik!
Ich halte es für eine ganz schlechte Sache, die Verfassungsschutzämter praktisch zum Richter darüber zu machen, ob ein Bewerber angestellt werden kann; das werden sie aber von dem Augenblick an, wo sie nicht verpflichtet sind, dem Betroffenen zu sagen, was sie gegen ihn festgestellt haben. Wir wissen doch, wie das ist! Wenn ein Verfassungsschutzamt sagt: Ich habe aus den und den Gründen Bedenken, wird das meistens sehr ernst genommen, und die Neigung der Behörde geht dann leider Gottes dahin, dem Verfassungsschutzamt nachzugeben, und sei es nur, um später keine „Geschichte" zu bekommen, und nur selten wird gefragt werden: Können wir das dem Betroffenen gegenüber, den das Verfassungsschutzamt mit einem Veto belegt, wirklich verantworten?
Herr Bundesinnenminister, ich bin auch nicht Ihrer Meinung, daß die Verwaltungsgerichte hier nichts zu bestellen hätten. Die Beteiligten können natürlich nicht gegen das Verfassungsschutzamt klagen, aber sie können eine Klage gegen die Verwaltungsbehörde bzw. das Land, dessen Verwaltungsbehörde gehandelt hat, einreichen. Wenn das geschieht, möchte ich hoffen, daß das angerufene Gericht bei der Beweiserhebung die Beamten des Verfassungsschutzamts als Zeugen zitieren und — meinetwegen in nicht öffentlicher Sitzung — vernehmen wird. Herr Bundesinnenminister, ich hoffe, daß Sie dann die Aussageerlaubnis erteilen werden.

(Beifall bei der SPD.)

In der „Vulkan"-Sache ist man mit der Auswertung offensichtlich nicht so verfahren, wie man es hätte tun müssen. Es wird gesagt — und da muß ich mich an Sie wenden, Herr Kollege Gille —, daß es doch niemandem etwas auszumachen brauche, wenn er in das Räderwerk der Strafverfolgung komme, er könne ja irgendwann einmal freigesprochen werden. Ist das wirklich Ihr Ernst?

(Zuruf des Abg. Dr. Gille.)

Haben Sie nie erlebt, wie jemand allein dadurch, daß er in Untersuchungshaft genommen worden ist, bei seinen Mitbürgern diffamiert worden ist?

(Zustimmung bei der SPD. — Zurufe vom GB/BHE.)

Haben Sie nie erlebt, wie so jemand ruiniert worden ist?

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wir werden vielleicht des näheren von einem solchen Schicksal hören, wenn in der „Vulkan"-Sache der Prozeß van Hazebrouk durchgeführt werden wird.

(Erneute Zustimmung bei der SPD. — Abg. Dr. Gille: Das ist doch keine rechtsstaatliche Lücke!)

— Da sei keine rechtsstaatliche Lücke?!

(Zuruf vom GB/BHE.)

— Ach, aber hier ist doch nicht richtig verfahren worden,

(Sehr richtig! beim GB/BHE)

und das geht doch auf die Verantwortung des Ministers, und dieser Minister hat uns in diesem Parlament auch für diese Sache Rechenschaft abzulegen!
Das beste wäre, wenn man in diesen Bereichen, an deren Rändern immer Zwielicht herrschen wird, so weit wie möglich eine — vielleicht beschränkte — Parlamentsöffentlichkeit schüfe. Dann könnte man vielleicht einmal volles Vertrauen zu unseren Verfassungsschutzämtern fassen. Wir haben einen Ausschuß zum Schutze der Verfassung. Das ist gut so. Aber dieser Ausschuß erfährt nicht genug. Wir müßten entweder diesem oder einem kleineren Ausschuß das Recht geben, von Ihnen, Herr Bundesinnenminister, laufend zu erfahren, was Ihnen Ihre Verfassungsschutzämter an Auswertungen vorgelegt haben und an wen Sie diese weitergegeben haben. Wenn wir das schaffen, wird sehr vieles in der Atmosphäre um die Verfassungsschutzämter entgiftet worden sein. Dann werden Debatten wie diese vielleicht — und hoffentlich — nicht mehr notwendig werden.
Es ist hier von dem Fall Hertslet gesprochen worden. Ich habe die Tätigkeit dieses Herrn zur Zeit des Israel-Vertrags von außen kennengelernt. Um es gleich zu sagen: diese Tätigkeit war mir schlechthin unsympathisch. Aber ist denn der Mann damit, daß er die Politik der Regierung störte — und er hat sie bedauerlicherweise gestört —, schon ein Staatsfeind? Er ist es damit allein nicht, und darum hatte sich das Verfassungsschutzamt nicht um ihn zu kümmern. Damit kommen wir zu der entscheidenden Frage. Ich habe Ihnen den Zuruf gemacht: Das Anlegen einer Namenskarte in der Verdächtigen-Kartei ist für sich allein unter Umständen ein unzumutbarer Eingriff. Kann sich denn das Verfassungsschutzamt schlechthin mit jedermann beschäftigen? Ich glaube, daß es das nicht kann.


(Dr. Schmid [Tübingen])

Es kann, es darf sich nicht mit Leuten beschäftigen, von denen jeder weiß: das sind unzweifelhaft demokratische Persönlichkeiten, Persönlichkeiten, die auch dann, wenn ihnen die Politik der Regierung nicht gefällt, doch bereit sind, unter Umständen mit Leib und Leben für die demokratische Grundordnung einzustehen. Mit solchen Leuten hat sich das Verfassungsschutzamt überhaupt nicht zu befassen.

(Beifall bei der SPD.)

Und wenn in irgendeiner Agentenmeldung der Name eines solchen Mannes auftaucht, dann ist es die Pflicht des Präsidenten dieses Amtes oder des Ministers, dem er untersteht, dem Betroffenen zu sagen: „Hören Sie, da ist das und das über Sie behauptet worden; ich sage es Ihnen, damit Sie es wissen". Er soll gar nicht sagen: „Ich sage es Ihnen, damit Sie sich rechtfertigen können." Damit sind wir beim entscheidenden Punkt. Über diese Frage — damit greife ich Ihre Anregung auf, Herr Kiesinger — sollten wir im Ausschuß sehr eingehend sprechen; denn das scheint mir die Kardinalfrage schlechthin zu sein.
Gegen eines möchte ich mich aber mit einigen meiner Vorredner mit aller Entschiedenheit wehren, nämlich gegen das Wort: Schließlich ist es besser, es wird einer zuviel als einer zuwenig verhaftet. So hat man im „Dritten Reich" gedacht.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Damit hat man angefangen, und man hat geglaubt, damit bleibe man noch im Rahmen einer vernünftigen Staatsräson. Aber mit diesem Anfang hat man den ersten Schritt auf dem Weg zum Totalitarismus getan.

(Abg. Dr. Krone: Wer hat denn das gesagt, Herr Kollege Schmid?)

— Doch, es ist vom Herrn Kollegen Gille gesagt worden und kann darum nicht unwidersprochen bleiben. Rechtsstaatliches Denken ist genau anders — nicht aus Fahrlässigkeit oder aus Gemütlichkeit oder aus irgendeiner Art von Wolkenkuckucksillusionismus —, rechtsstaatliches Denken ist genau anders! Wer so denken will, sagt: Es mag sein, daß einer durch die Lappen geht, aber das ist kein Grund, einen Unschuldigen seiner Freiheit zu berauben,

(Beifall bei der SPD)

es sei denn, er sei dringend verdächtig. Aber um einen dringenden Verdacht feststellen zu können, muß mehr vorliegen als eine Agentenmeldung, in der womöglich nur steht: Herr X soll gesagt haben, Herr Y soll getan haben! Wir wissen doch — Herr von Merkatz hat davon gesprochen —, was für eine Agentenseuche in unserem Lande grassiert. Wir wissen doch, daß es nicht nur fahrlässig aufgebrachte Falschmeldungen gibt, sondern daß es regelrechte Nachrichtenfabrikanten gibt. Es gibt ganze Nachrichtenfabriken, und es soll schon mancher einer solchen fabrizierten falschen „Nachricht" aufgesessen sein.

(Zuruf von der SPD: Der Herr Bundeskanzler!)

Nun, meine Damen und Herren, möchte ich noch eines sagen, und damit möchte ich schließen. Natürlich sind unsere Verfassungsschutzämter keine Gestapostellen. Sie sind es nicht, weil sie es nicht sein können, weil sie bestimmte Kompetenzen nicht haben, und sie sind es nicht, weil sie es nicht sein
wollen. Ich möchte das hier ausdrücklich sagen. Aber im Übereifer und vielleicht auch im Dilettantismus kann manches geschehen, was einen unschuldigen Menschen so sehr versehren kann wie die Einschließung hinter Stacheldraht. Man kann einen Menschen auch mit anderen Mitteln fertigmachen als mit Konzentrationslager, z. B. damit, daß man ihn hinter dem Stacheldraht des Verdachts verschwinden läßt!

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.