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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.


Rede von Dr. Alfred Gille
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist in der Situation und unter den Umständen, in denen wir hier leben, von besonderer Schwierigkeit. Das sollte am Beginn unserer Überlegungen stehen und von niemandem vergessen werden. Ich meine, daß die Situation deshalb besonders schwierig ist, weil staatsfeindliche Umtriebe in der Bundesrepublik weitgehend von Kraftzentren außerhalb unseres Landes — sprich deutlich Moskau — gesteuert werden. Ich bitte Sie, diesen Tatbestand nicht zu übersehen, um zu einem gerechten Urteil in der Frage der Arbeitsbegrenzung und des Aufgabenkreises des Verfassungsschutzamtes zu gelangen.
Wir sind 'deshalb der Auffassung, daß 'das Verfassungsschutzamt hinsichtlich der Materialbeschaffung und -sammlung jede nur denkbare Möglichkeit haben sollte. Nach meiner Meinung wird auch niemand in seinen Interessen und in seinen Rechten oder gar Grundrechten beeinträchtigt, wenn er eines Tages infolge irgendeiner Meldung in der Kartothek des Verfassungsschutzamtes erscheint. Das müssen wir doch einmal ganz deutlich erkennen. Wenn wir der Arbeit des Verfassungsschutzamtes insoweit Schranken setzen, ist dieses Amt angesichts der unerhörten Schwierigkeiten und vielfältigen Möglichkeiten der Tarnung der Staatsfeinde heute einfach nicht in der Lage, mit Erfolg zu arbeiten. Ich glaube aus den Äußerungen des Sprechers der Opposition entnehmen zu können, daß insoweit dort keine unterschiedliche Meinung besteht.
Das Problem beginnt mit der Frage: Wer wertet das Material aus, und was geschieht bei dem Auswertungsvorgang, um die Rechte des einzelnen
nach rechtsstaatlicher Auffassung ausreichend zu sichern? Ich will mich bemühen, der Mahnung des Herrn Bundesinnenministers nachzukommen, und das, was wir zum Grundsätzlichen zu sagen haben, in der Weise vortragen, daß nicht der Eindruck in der Öffentlichkeit entsteht, es bestünden Meinungsschiedenheiten über die Notwendigkeit eines ausreichenden Verfassungsschutzes. In diesem Sinne möchte ich folgendes sagen.
Die heutige Debatte hat gezeigt — und das entspricht auch meiner Erfahrung —, daß an einer bestimmten Stelle der bisherigen Übung sehr nachdrücklich eingesetzt werden sollte: Das Verfassungsschutzamt darf nie und nimmer eine Auskunftsstelle für irgendwelche interessierten Behörden oder gar für Private sein.

(Abg. Samwer: Sehr richtig!)

Der Herr Innenminister hat angedeutet, daß er bereit ist, an diesem Punkt starke Sicherungen einzubauen. Wenn wir nicht dafür ,sorgen, daß die von solchen Auskünften betroffenen Personen die Möglichkeit haben, sich zu wehren, ist allerdings auf einem beachtlichen Lebensgebiet eine echte rechtsstaatliche Lücke vorhanden. Es muß entscheidend berücksichtigt werden, daß die von den Auskünften Betroffenen nur in den seltensten Fällen etwas davon erfahren. Es muß schon ein glücklicher Zufall sein, daß einem Mann, der sich um eine Anstellung bemüht und eine Ablehnung erhält, gesagt wird: „Wir lehnen ab, weil das Verfassungsschutzamt dieses und jenes dagegen vorzubringen hat." Der Hinweis auf Art. 19 unseres Grundgesetzes, Herr Bundesinnenminister, wonach jeder Staatsbürger die Möglichkeit hat, die Gerichte anzurufen und ihre Entscheidung zu erbitten, bleibt doch Theorie, solange der von solchen nachteiligen Äußerungen Betroffene keine Kenntnis davon erhält. Ich möchte meinen, es sollte wirklich einer ernsten Nachprüfung wert sein, ob man nicht in einer sehr großen Zahl von Fällen, ohne die Aufgabe des Verfassungsschutzamtes zu beeinträchtigen, die Möglichkeit geben sollte, den Betroffenen anzuhören. Ich bin davon überzeugt, daß bei den vielen ja kaum kontrollierbaren Nachrichten, die auch aus Quellen zugehen, die das Verfassungsschutzamt in seiner Bedeutung gar nicht recht erkennen kann, häufig eine kurze Erklärung des Betroffenen oder die Beibringung eines schnell beschaffbaren Beweismaterials völlig genügen würde, um den Mann auch in der Kartothek des Verfassungsschutzamtes wieder reinzuwaschen. Ich glaube, hier sollten ernste Erwägungen angestellt werden, ob nicht weitgehende Möglichkeiten vorhanden Sind, die Menschen anzuhören.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

Ich glaube wirklich, daß die Aufgabe des Verfassungsschutzamtes in keiner Weise dadurch berührt wird.
In zweierlei Hinsicht bin ich nicht der Auffassung von Herrn Kollegen Menzel. Auch das möchte ich zur Klarstellung unserer Meinung einmal deutlich aussprechen. Sobald Aktionen in Gang gesetzt werden, d. h. doch Aktionen der Strafverfolgungsbehörden, brauchen wir nach meiner Meinung nicht kleinlich zu sein. Noch niemand wird dadurch beschwert, daß er unter voller Wahrung des Rechtsschutzes und all der Rechtsmittel und Möglichkeiten von den ordentlichen Strafverfolgungsbehörden in den Kreis irgendeines Verdachts hineingezogen wird.

(Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Na, na!)



(Dr. Gille)

— Doch, Herr Professor, der Meinung bin ich. Ich bin der Meinung, daß insoweit — insoweit! — lieber etwas zuviel als zuwenig getan werden sollte. Was passiert denn schon, wenn der ordentliche Richter durch Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden eines Tages, meinetwegen nach Wochen nervöser Spannung und nach Wochen von viel Ärger und Mühe und Kosten, zu der Feststellung kommt: Der betreffende Staatsbürger_ ist unschuldig!

(Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Dann ist der Mann vielleicht schon ruiniert!)

— Sie wissen ja: wenn die Unschuld festgestellt ist, gibt es auch entsprechende Möglichkeiten der Ersatzleistung.

(Zurufe von der SPD.)

— Herr Professor, ich bitte nicht zu vergessen, daß wir, wenn wir versuchen, den Verfassungsschutzinstanzen in dieser Beziehung Zügel und Hemmungen anzulegen, leicht Gefahr laufen, in einem Falle nicht zuzuschlagen, in dem es sich später •als sehr notwendig erweist.
Zum Fall Heinemann, den Sie auch angesprochen haben! Ich möchte meinen, Herr Kollege Menzel, daß das Verfassungsschutzamt im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse bleibt, wenn es sich bemüht, alle die Reiselustigen, die nach Moskau fahren, daraufhin zu überprüfen, was sie dort getan, gesagt und gemacht haben. Darüber darf sich auch Herr Heinemann nicht wundern und beschwert fühlen.

(Abg. Dr. Menzel: Auch die Unterhändler bei den Wirtschaftsverhandlungen?)

— Selbstverständlich. Auch da hätte ich keine Bedenken.

(Abg. Dr. Menzel: Dann gibt es aber überhaupt keine Grenzen der Überwachung!)

— Verzeihen Sie, Herr Menzel, wenn Sie das bestreiten wollen, dann übersehen Sie die Tatsache, daß die staatsfeindlichen Umtriebe in unserem Lande weitgehend von Moskau gesteuert werden.

(Sehr richtig! in der Mitte .und rechts.)

Wenn ich eines Tages nach Moskau führe, würde ich mich nicht beschweren, wenn das Verfassungsschutzamt sich sehr dafür interessierte, was ich dort getan, geredet und gemacht hätte. Darüber braucht sich niemand beschwert zu fühlen, der diese Reisen unternimmt. Insoweit möchte ich also mit Ihnen nicht einer Auffassung sein.

(Zuruf von der SPD: Wie ist das mit Spanien?)

Meine Damen und Herren, nun noch ein Zweites. Es gibt noch eine zweite Grenze, die sehr genau beachtet werden muß, wenn die ganze Einrichtung im Rahmen des Gesetzes und im Rahmen rechtsstaatlicher Erwägungen bleiben soll. Das ist die Frage, in welcher Weise das Material, das das Verfassungsschutzamt zusammengetragen hat, außerhalb der Strafverfolgungsbehörden noch Verwendung finden kann. Da bin ich der Meinung, daß es eigentlich nur einen Grundsatz gibt: Dieses Material sollte von allen Amtsstellen, die davon Kenntnis erhalten, mit besonderer Diskretion behandelt werden. Ich glaube nicht, daß sich dieses Material, das ja noch nicht richterlich überprüft ist, sondern sich häufig nur auf Vermutungen oder auf völlig ungeprüfte Aussagen Dritter stützt, in irgendeiner Weise dazu eignet, über den klein zu ziehenden Kreis der Amtspersonen, die durch ihr
Amt etwas davon wissen müssen, hinausgetragen zu werden.

(Abg. Meitmann: Wer sind denn diese Amtsstellen und Amtspersonen?)

— Ich würde den Kreis so eng ziehen, daß ich es nicht einmal für erforderlich hielte, sämtliche Kabinettsmitglieder darüber zu orientieren. Der erste Verantwortliche ist der Innenminister, der zweite, der für die Gesamtheit der Politik die Verantwortung trägt, ist der Herr Bundeskanzler. Ich würde diese Nachrichten nicht etwa schematisch noch an andere Ministerien weitergeben, es sei denn, daß der Herr Bundesinnenminister sich in einem besonderen Fall dazu entschließt. Ich bitte also, den Kreis derjenigen, die außer den Strafverfolgungsbehörden etwas von diesem Material erfahren, so eng wie möglich zu fassen und die Diskretion in der Behandlung dieses Materials zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, noch ein Letztes. Der Herr Bundesinnenminister hat zum Ausdruck gebracht, daß das Funktionieren des Verfassungsschutzes weitgehend von den Personen abhängig sein wird, die man dort verwendet. Dem stimmen wir zu. Wir stimmen ihm weiter darin zu, daß Verfassungstreue und menschlicher Anstand die beiden Voraussetzungen sind, die für eine Beschäftigung im Verfassungsschutzamt unbedingt notwendig sind. Hier möchte und muß ich nun aber etwas vorbringen, was in den letzten Monaten vorgefallen ist und was ich im Zusammenhang mit dieser Erörterung nicht unterdrücken möchte.
In der Zeitschrift des Bundesgrenzschutzes „Die Parole" hat der Präsident des Verfassungsschutzamtes im Januar oder Februar Ausführungen über die Aufgaben seines Amtes gemacht. In diesem Artikel beschäftigt er sich mit den besonderen Schwierigkeiten, die die vielen Illegalen, die in der Bundesrepublik wohnen, bereiteten und die seine Arbeit so schwer machten. Dann zählt er die Personenkreise auf, ,die ihm als besonders suspekt erscheinen. Nach dieser Aufzählung gehören, wie darin geschmackvollerweise gesagt wird, zu dem besonders suspekten Personenkreis „Heimatvertriebene, Gestrandete des Lebens und Kriminelle"!

(Hört! Hört! beim GB/BHE und bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, Sie werden wohl Verständnis dafür haben, daß nicht nur ich, sondern
auch meine Schicksalsgefährten eine solche Äußerung von dem Präsidenten des Verfassungsschutzamtes nicht unwidersprochen hinnehmen können.

(Abg. Haasler: Wir hoffen, die anderen auch nicht!)

Das ist auch nicht geschehen. Ich hoffe, daß ich im Parlament Verständnis dafür finde, wenn ich als Heimatvertriebener etwas dazu sage. Wir haben auch nicht geschwiegen. Der Verband der Landsmannschaften hat sich in dieser Angelegenheit mit einem Schreiben an den Herrn Bundeskanzler gewandt. Die Antwort ist von Herrn Staatssekretär Globke gekommen und befriedigt uns in keiner Weise. Meine Damen und Herren, wenn der Herr Präsident Dr. John sich damit ausredet. daß er sagt, er habe ja nur von illegal in der Bundesrepublik Wohnenden gesprochen,

(Abg. Haasler: Das macht es noch schlimmer!)

dann war die Hereinnahme der Heimatvertriebenen
in diese Aufzählung völlig sinnwidrig. Denn soviel
müßte ihm doch bekannt sein, daß nichts dafür


(Dr. Gille)

spricht, daß Heimatvertriebene in größerer Zahl
als andere illegal in der Bundesrepublik wohnen.
Im Zusammenhang mit diesen Äußerungen habe ich den Eindruck gewonnen, daß die Vertriebenen tatsächlich in der Beurteilung des Verfassungsschutzamtes von vornherein mit einem Fragezeichen versehen sind. Mir ist in den letzten Tagen folgender Fall zu Ohren gekommen. Ein heimatvertriebener Sudetendeutscher, der auch mehrere Jahre in der Sowjetzone war, bemüht sich um eine durchaus nicht bedeutungsvolle Stelle in irgendeinem Ministerium. Er unterhält sich mit dem Personalchef, und alles scheint in Ordnung zu sein, weil er die gewünschten Fachkenntnisse mitbringt. Eines Tages kommt die Ablehnung, — aber nicht mit der Begründung, das Verfassungsschutzamt habe Bedenken, sondern mit den schlichten Ausflüchten, die ein Personalchef in einer solchen Situation zu machen pflegt. Nur durch einen glücklichen Zufall erfuhr der Mann dann Monate später, daß das Verfassungsschutzamt tatsächlich Bedenken geäußert hatte. Diese Bedenken bestanden in folgendem. Der Bewerber hat in der Sowjetzone in einem Betrieb gearbeitet, und zwar zunächst als Arbeiter, und ist dann nach einiger Zeit Angestellter geworden. Diese Tatsache veranlaßte das Verfassungsschutzamt zu dem Urteil, der Mann wäre in der Sowjetzone ja niemals Angestellter geworden, wenn er nicht sehr enge Beziehungen zur SED unterhalten hätte. Dieses Urteil wäre mit wenigen Bemerkungen zu beseitigen gewesen. Der Mann wäre in der Lage gewesen, viele Vertrauenspersonen zu benennen, die ihn nicht erst seit gestern und heute, sondern schon seit langem kannten, wenn ihm dazu nur Gelegenheit gegeben worden wäre. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Er erfuhr nur durch Zufall davon. Hier ist die rechtsstaatliche Lücke deutlich erkennbar. Dieses Beispiel möchte ich den Beispielen hinzufügen, die Herr Menzel genannt hat.

(Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Sie sagten doch, das sei zumutbar!?)

— Verzeihen Sie, ich habe mich mit aller Entschiedenheit gegen eine Auskunftserteilung gewehrt. Ich habe keine Bedenken, Herr Professor Schmid, wenn Meldungen oder Nachrichten dieser Art irgendwo niedergelegt werden. Bis zu dem. Augenblick, in dem sie verwertet werden, habe ich keine Bedenken. Ich habe mich aber mit aller Entschiedenheit dagegen gewehrt, daß auf Grund dieser Unterlagen Auskünfte gegeben werden. Ich glaube, damit befinde ich mich nicht in Widerspruch zu meinen früheren Ausführungen.
Das war ein Einzelfall. Aber gerade die Menschen, die aus der Sowjetzone zu uns herüberkommen und dort jahrelang unter den besonderen Verhältnissen leben und arbeiten mußten, sind in besonderem Maße daran interessiert, daß die Tätigkeit des Verfassungsschutzamtes hinsichtlich der Auskünfte auf das äußerste Maß beschränkt wird. Ich möchte .noch sagen, was ich als das äußerste Maß ansehe. Zweifellos gibt es in unserem Staatsorganismus gewisse Funktionen, zu denen man nur Personen heranziehen kann, die man bis in die letzten Falten ihrer Seele überprüft hat. Ob das immer mit Erfolg geschieht, ist eine ganz andere Frage; aber die Berechtigung zu einer solchen Überprüfung sollte man einer Staatsführung nicht verwehren. Den Kreis der in Frage kommenden Funktionsträger sollte der Herr Bundesinnenminister einmal genau und ohne daß da ein Mißverständnis möglich ist, abgrenzen. Dann sind die Dinge erträglich.
Noch einmal zurück zur Person des Herrn Präsidenten Dr. John! Wir haben die Auffassung, daß die Einstellung des Verfassungsschutzamtes gegenüber den Heimatvertriebenen — aus diesen Äußerungen des Herrn Präsidenten zu schließen — irgendwie aus einem besonderen Verdacht entspringt. Wir wenden uns mit aller Entschiedenheit und Empörung gegen solch ein Kollektivurteil einer Persönlichkeit, die an der Spitze unseres Verfassungsschutzamts steht. Wir haben die herzliche Bitte an den Herrn Innenminister und auch an den Herrn Bundeskanzler, noch einmal zu überprüfen, ob die Erledigung dieses Falles durch den Brief des Herrn Staatssekretärs Dr. Globke das letzte Wort sein soll. Wir sind mit dem Herrn Bundesinnenminister der Meinung, daß gerade die Personen, die im Verfassungsschutzamt tätig sind — es handelt sich in besonderem Maße natürlich um den Präsidenten —, die Regeln des menschlichen Anstands unter allen Umständen zu wahren haben. Diese Kollektivdiffamierung der Heimatvertriebenen ist für uns unerträglich. Wir bitten, daraus die Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall beim GB/BHE.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.