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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich eröffne die unterbrochene Sitzung.
    Der Herr Abgeordnete Dr. Blank hält nach Rücksprache mit der Koalition seinen Antrag nicht mehr aufrecht, so daß nunmehr in die
    Aussprache über die Erklärung der
    Bundesregierung
    eingetreten werden kann. Ich sehe den Wortmeldungen, die nach Möglichkeit bei den Schriftführern erfolgen sollen, entgegen. — Herr Abgeordneter Dr. Menzel!

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Walter Menzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verfassungsschutzämter machen in der letzten Zeit sehr viel — nach unserer Meinung viel zuviel — von sich reden, und das ist nicht gut. Ich glaube, daß das auch nicht durch die heutige Rede des Herrn Bundesinnenministers besser geworden ist. Das, was uns der Herr Bundesinnenminister heute über das Verfassungsschutzamt des Bundes, über die Beschaffung und vor allem über


(Dr. Menzel)

die Auswertung des Materials erklärt hat, war wenig überzeugend.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Der Innenminister ist aber an dem entscheidenden Problem dieser Debatte vorbeigegangen, nämlich an dem Problem, ob man das von Spitzeln beschaffte Material ohne weiteres, ohne sorgfältige Nachprüfung zur Grundlage politischer Aktionen machen darf.

(Beifall bei der SPD.)

Das ist geschehen. Daher ist es etwas verblüffend, daß der Herr Bundesinnenminister dann seinerseits — wenn dieses Verhalten jetzt in der Öffentlichkeit, und zwar mit Recht, kritisiert wird — von sich aus um Zurückhaltung bei der Kritik bittet. Nun, Herr Bundesinnenminister, w i r sind doch nicht daran schuld, daß es zu dieser Erörterung in der Öffentlichkeit gekommen ist.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wir sind doch nicht an den Fehlern schuld, die hier offenbar sowohl im Verfassungsschutzamt als auch bei der Auswertung von politischer Seite begangen worden sind. Es wäre besser, Sie hätten diesen Appell an das eigene Amt und vor allem an die eigenen Kabinettsmitglieder gerichtet.

(Beifall bei der SPD.)

Zwei Fragen sollte man in dieser Debatte von Anfang an klar voneinander trennen. Das ist erstens das Verhalten des Bundesamts für Verfassungsschutz, und das ist zweitens die mißbräuchliche Benutzung des Materials.
Wie ist die Rechtslage, und wie sind die Tatsachen wirklich? Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in den Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom September 1950 besagt ganz einwandfrei, daß die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz lediglich die Sammlung und Auswertung von Auskünften, Nachrichten über Bestrebungen ist, die eine Aufhebung, Anderung oder Störung der verfassungsmäßigen Ordnung oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung verfassungsmäßiger Organe zum Ziele haben. Das Gesetz sagt ausdrücklich, daß dem Verfassungsschutzamt sonstige Kontrollbefugnisse und vor allem polizeiliche Befugnisse nicht zustehen. Das sind doch, möchte ich meinen, ganz klare Grenzziehungen. Wenn auch vielleicht ein moderner Staat nicht ganz ohne bestimmte Einrichtungen zum Schutze seiner Sicherheit auszukommen vermag, so muß aber doch beanstandet werden, daß sieh das Verfassungsschutzamt an diese ihm vom Bundestag durch das Bundesgesetz gezogenen Grenzen offensichtlich nicht gehalten hat.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wie wäre es denn sonst möglich — diesen Fragen sind Sie leider ausgewichen, Herr Bundesinnenminister —, daß man Erkundigungen über Personen eingezogen hat, die doch über allen Verdacht erhaben sind — über den Verdacht, die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes stören zu wollen —, daß man über solche Männer Verdächtigungen ausstreut, daß man über sie Material sammelt, um dieses Material einer politischen Instanz zu geben, die es dann zu rein parteipolitischen Zwecken mißbrauchen kann und auch mißbraucht hat?

(Sehr gut! bei der SPD.)

Sie sagen — und hier stimmen wir Ihnen zu —, daß die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz sich lediglich gegen offensichtliche Staatsfeinde zu richten hat. Aber, Herr Bundesinnenminster, bei all dem, was in den letzten Wochen an Fehlgriffen in der Öffentlichkeit zur Sprache gekommen ist, handelt es sich doch nicht um Material gegen Männer, bei denen offensichtlich solche verfassungswidrige Bestrebungen vorlagen. Das waren doch weiß Gott keine Staatsfeinde!

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Oder ist es schon so weit, daß in den eigenen Reihen der Regierungsparteien prominente Männer, wenn sie eine andere Meinung als der Kanzler haben, als Staatsfeinde angesehen werden?

(Beifall bei der SPD.)

Wir sollten uns, meine Damen und Herren, ob Regierungsparteien oder Opposition, alle einig sein, daß wir solchen Anfängen nicht rechtzeitig und früh genug wehren können.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wie sieht es nun draußen in der Praxis aus? Lassen Sie mich aus der Fülle des Materials, das uns zugegangen ist, einige eklatante Fälle vortragen. Da gibt es — um mit weniger Prominenten zu beginnen — z. B. einen Rechtsanwalt, der vor ein bis anderthalb Jahren aus der russisch besetzten Zone weggehen mußte. Vergeblich kämpft er seit jener Zeit um die Zulassung zur Anwaltschaft in der Bundesrepublik, weil das Verfassungsschutzamt der zulassenden Stelle erklärt hat, dieser Mann könne sich ruhig irgendwo in der Wirtschaft betätigen, aber als Anwalt sei er auf Grund seiner politischen Betätigung in der russisch besetzten Zone unmöglich.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Nun, ich kenne den Mann nicht; ich weiß auch nicht, was er drüben getan hat. Aber die Frage, ob gegen jemand ein Grund vorliegt, ihm die Zulassung zur Anwaltschaft zu versagen, darf und kann doch nur in einem rechtsstaatlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Alle Versuche dieses ehemaligen Rechtsanwalts, zu erfahren, was ihm eigentlich im einzelnen vorgeworfen wird, werden mit Stillschweigen, Achselzucken und Kopfschütteln übergangen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

So sieht das aus, Herr Bundesinnenminister! Sie haben die Frage, ob man solchen Betroffenen das Recht der Anhörung geben müßte, völlig unbefriedigend beantwortet. Obwohl dem Betroffenen in dem in der Anwaltsordnung vorgesehenen Verfahren ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, kommt er praktisch nicht weiter, weil jede Stelle sich weigert, die Gründe anzugeben. Somit ist er gar nicht in der Lage, Gegengründe anzuführen oder vielleicht — wie wir es in anderen Fällen schon erleben mußten — den Nachweis zu führen, daß es sich um gefälschtes Material von DreiGroschen-Jungens handelt. Das Verfassungsschutzamt hat kein Vetorecht. Und seit wann bedarf es denn in dieser Bundesrepublik für den Beruf des Anwalts wieder einer politischen Erlaubnis?

(Beifall bei der SPD.)

Ehe ich diesen Fall hier zur Sprache brachte, habe ich ihn dem Herrn Bundesinnenminister vor mehr als zwei Monaten, wobei ich Roß und


(Dr. Menzel)

Reiter genannt habe, mitgeteilt. Unter dem 4. Mai 1954 wurde mir erwidert, daß man mir das Material zur Verfügung stellen würde. Wir schreiben heute den 8. Juli. Ich habe nichts mehr davon gehört.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Oder nehmen wir jenen Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium, der anscheinend bei seinen Entscheidungen nicht alle Wünsche bestimmter industrieller Kreise erfüllt hatte, vielleicht auch nicht erfüllen konnte; ich weiß das nicht. Als er diesen Wünschen nicht nachkam, wurden gegen ihn, wie es in einem Schreiben des Herr Bundeswirtschaftsministers heißt, „Bedenken" geltend gemacht, und diese Bedenken, heißt es, seien auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Kenntnis gekommen. Ergebnis: dieser Mann mußte sein Referat aufgeben,

(Hört! Hört! bei der SPD)

obwohl der Herr Bundeswirtschaftsminister sich sachlich hinter diesen Beamten stellte — das soll hier ausdrücklich anerkannt werden —, dann diesem selben Mann jedes formelle Verfahren zur Rechtfertigung angesichts der gegen ihn anonym erhobenen Beschuldigung verweigerte. Dieser Beamte hat bis heute sein früheres Referat nicht zurückbekommen und läuft also als ein Gestempelter im Bundeswirtschaftsministerium und gegenüber den Petenten herum.
Oder nehmen Sie noch einen anderen Fall! Da muß ein älterer Angestellter aus der russisch besetzten Zone, weil er Schwierigkeiten mit bestimmten Parteistellen bekommt — wir alle kennen ja dieses System aus der Zeit von 1933 bis 1945 —, nach der Bundesrepublik fliehen. Er bekommt auch alsbald eine Stelle, aber er darf sie gar nicht erst antreten. Die Firma teilt ihm, nachdem sie zunächst zustimmend geantwortet hat, mit, es täte ihr sehr leid, sie sei durch höhere Weisung daran gehindert, ihn einzustellen; sie sei aber gleichzeitig bereit, ihm für einen Monat das Gehalt zu zahlen. Der Mann läßt nicht locker, und nach vielem Drängen erfährt er, daß das Verfassungsschutzamt der Firma irgend etwas über ihn mitgeteilt und sie aufgefordert habe, ihn nicht einzustellen. Bis heute ist es nicht möglich gewesen, daß dieser Mann rehabilitiert wurde. Bis heute ist es nicht einmal möglich gewesen, zu erfahren, was man ihm überhaupt vorwirft.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Jetzt wandert er von Stelle zu Stelle, und immer, wenn er eine Woche oder zwei Wochen tätig ist, verfolgt man ihn, und er wird wieder gekündigt.

(Zurufe von der SPD: Das ist Sadismus! Gestapo-Methoden!)

Meine Damen und Herren, es gibt aber noch prominentere Fälle. Wir alle . sind in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit sehr häufig auf den Streit zwischen dem Staatssekretär Sonnemann und dem Kaufmann Hertslet angesprochen worden. Ich kenne die Einzelheiten dieses Rechtsstreits nicht, sie interessieren mich nicht, und sie interessieren auch diese Debatte nicht. Aber was an dieser Stelle zu sagen ist, ist folgendes. In dem Strafverfahren, das Herr Hertslet gegen Herrn Sonnemann eingeleitet hat und dem er sich als Nebenkläger angeschlossen hat, spielt ein Vermerk eine Rolle — von wem der Vermerk in die Akten gesetzt worden ist, weiß man nicht —, in dem auf ein Dossier, auf Material hin-
gewiesen wird, das beim Bundesverfassungsschutzamt gegen Herrn Hertslet vorliege. Alle Versuche des Herrn Hertslet, alle Schreiben an das Ministerium, alle Verhandlungen im Ministerium und in Köln, man möge ihm doch einmal sagen, was das für Material sei, werden mit Achselzucken beantwortet. Auch hier wird also — ohne daß ich auf die Qualitäten der einen oder anderen Prozeßpartei einzugehen brauche — einem Staatsbürger das Recht der Anhörung und der Rechtfertigung verweigert.
Wenn die Zeitungsnachrichten von heute früh stimmen

(Zuruf rechts: Wenn!)

— ich weiß, man braucht nicht immer alles als wahr zu unterstellen, was in den Zeitungen steht —, dann ist nun, wie es hier in der Überschrift heißt, auch Herr Heinemann an der Reihe.
Herr Heinemann, der vor einigen Tagen in Moskau war, hat begreiflicherweise das politische Interesse auch der Mitglieder der Bundesregierung veranlaßt. Es soll auch nicht das Recht der Bundesregierung und des Herrn Kanzlers bestritten werden, wenn sie gern dahinterkommen möchten, was dort gesprochen worden ist und wo all die Fäden zusammenlaufen. Aber, meine Damen und Herren, daß man mit solchen Ermittlungen das Verfassungsschutzamt beauftragt, ist das, was wir zu beanstanden haben.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Denn damit wird wieder gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Schließlich sind doch der sonstige Nachrichtenapparat des Herrn Bundeskanzlers und auch sein Presseamt so groß, daß es möglich sein müßte, damit die erforderlichen politischen Erkundigungen einzuziehen.

(Abg. Heiland: Lenz ist ja auch da!)

Was diese ganze Debatte überhaupt notwendig machte, war ja der Fall Reinhold Maier, der — das ist eigentlich das Betrübliche an der Sache — auf Grund unbestätigten, unkontrollierbaren anonymen Materials bei dem Vorsitzenden seiner Partei und sogar beim Herrn Bundespräsidenten verpetzt wurde. Es ist gut, daß beide Männer diesen ganzen Spuk sofort dadurch beendeten, indem sie Herrn Maier mitteilten, wie gegen ihn geschossen und was gegen ihn lanciert werden sollte. Hier war ein Mann, der den Mut hatte und der es sich auf Grund seiner politischen Stellung in Deutschland und als ehemaliger Ministerpräsident des Südweststaates leisten konnte, sich in der Öffentlichkeit zu wehren und zu sagen, was geschehen war. Aber denken Sie doch bitte — und das ist unser aller Aufgabe! — an die vielen anderen, die, noch verstört und verängstigt aus den Erfahrungen vor 1945, auch jetzt schon wieder Angst haben müssen und Angst haben, sich gegen Eingriffe in ihre Grundrechte zu wehren.

(Zurufe von der CDU/CSU: Na, na!)

Es ist nicht immer leicht für einen Staatsbürger, genug Zivilcourage gegenüber Entscheidungen und Anordnungen der Behörden aufzubringen. Durch diese Methoden bringen Sie die innere Freiheit in Deutschland in Gefahr; damit wird jede Chance für eine freie Aussprache, für eine freie politische Meinungsbildung von vornherein untergraben. Wie häufig hat sich der Herr Bundeskanzler gegenüber seinen Kritikern beklagt, sie hätten keine eigenen


(br. Menzel)

positiven Gegenvorschläge. Aber wer immer dann seine Kritik mit anderen Vorschlägen verband, der wurde doch sofort verdächtigt und in die Nähe des bolschewistischen Moskau gestellt, und schnell fand sich dann auch immer angeblich richtiges Material, das diese Verdächtigungen gegenüber den Kritikern zu unterstützen schien.
Das sind hier nur einige Fälle; sie ließen sich leider Gottes erheblich vermehren, und keiner von uns, meine Damen und Herren, weiß, ob er nicht morgen selbst das Interesse eines solchen DreiGroschen-Jungen erweckt, nur damit der seine drei Groschen verdienen kann.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Bartram: Unglaublich!)

Diese Fälle beleuchten schlagartig die Gefahr, die dem Staatsbürger droht, der bisher glaubte, in einem freien Deutschland zu leben, sintemal er selbst immer aufgerufen wird mit Recht aufgerufen wird —, gegen Terror und Unfreiheit des Ostens zu Felde zu ziehen. Die Beunruhigung über diese Methoden geht viel weiter, als der Bundesinnenminister heute wohl selber zugeben wollte. Selbst auf einer der letzten Ministerpräsidentenkonferenzen fand man seitens der Länderchefs sehr harte Worte, und sogar auf dieser Konferenz wurden Stimmen laut, die fragten, ob die Verfassungsschutzämter überhaupt oder in dieser Form bleiben könnten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Siehe Hessen!)

Wenn schon der moderne Staat — und Sie wissen alle, daß wir die entsprechenden Bestimmungen im Grundgesetz haben und daß wir das Gesetz über die Verfassungsschutzämter mit verabschiedet haben — ohne derartige Ämter nicht glaubt auskommen zu können, dann sollte er ängstlich bemüht sein, deren Tätigkeit so sorgfältig zu überwachen und so weitgehend einzuschränken, wie das nur irgend möglich ist. Aber, Herr Bundesinnenminister, wenn Sie in Ihren Ausführungen weiter sagen, daß das Bundesverfassungsschutzamt bei Bewerbungen von Beamten nicht ausgeschaltet werden dürfe, dann ist das ein glatter Mißbrauch dieses Amtes. Es ist unmöglich, Personalpolitik mit Hilfe anonymer Nachforschung der Agenten des Bundesverfassungsschutzamtes zu machen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des GB/BHE.)

Hier ist es also in erster Linie Ihre Aufgabe, für klare Weisungen, für klare Richtlinien und für die strikte Einhaltung der Befugnisse des Amtes zu sorgen.
Entscheidend aber, und hierauf — ich sagte es schon zur Einleitung — ist der Herr Bundesinnenminister leider gar nicht eingegangen, ist das viel wichtigere Problem des Mißbrauchs der Verwertung unkontrollierbarer Agentennachrichten. Wir hätten gewünscht, daß der Herr Bundesinnenminister hierzu zum mindesten etwas mehr und etwas Deutlicheres gesagt hätte. Sie haben uns, Herr Bundesinnenminister, sehr viel über die Ämter und ihre Arbeitsmethode erzählt; aber den eigentlich Schuldigen, um dessentwillen diese Aussprache und Ihre Regierungserklärung nötig wurden, haben Sie nicht genannt. Er sitzt nämlich auf der Regierungsbank selbst.

(Abg. Arnholz: Der Bundeskanzler!)

Wir fragen daher den Bundesinnenminister: Wird
das vom Verfassungsschutzamt gesammelte Material ohne jede Sichtung nach Zuverlässigkeit und nach seiner Bedeutung an alle interessierten Ressorts weitergeleitet? Und: Darf solches Material nur über den verantwortlichen Ressortchef weitergegeben werden? Schließlich müssen ja Parlament und Öffentlichkeit wissen, wer Koch und wer Kellner ist,

(Sehr gut! bei der SPD)

wer verantwortlich ist, wenn etwas passiert, und es ist ja schließlich genug passiert. Reichlich vermessen — entschuldigen Sie das Wort, Herr Bundeskanzler! — stellten Sie sich — in der Öffentlichkeit zur Verantwortung gezogen — auf den Standpunkt, Sie hätten das Recht, solches Material gegen jedermann zu gebrauchen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Hier irrt der Herr Bundeskanzler. Ich will von der moralischen Seite eines solchen Verfahrens einmal ganz absehen.

(Zurufe von der SPD. — Abg. Heiland: Die ist sowieso nicht vorhanden! — Unruhe in der Mitte.)

Aber wir empfehlen dem Herrn Bundeskanzler, erst einmal den von ihm selbst und seiner Regierung eingebrachten Gesetzentwurf — —

(Abg. Sabel: Herr Präsident, ich darf darauf hinweisen, daß der Herr Heiland eine Beleidigung gegen den Bundeskanzler hier ausgesprochen hat! — Oho-Rufe bei der SPD. — Abg. Sabel: Er hat erklärt, Moral sei bei dem Bundeskanzler nicht vorhanden! — Zurufe und Oho-Rufe bei der SPD. — Abg. Sabel: Ich bitte, ihn zur Ordnung zu rufen! — Weitere Zurufe. — Glocke des Präsidenten.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich bitte, den Herrn Redner ausreden zur lassen. Ich bitte den Herrn Kollegen, gegebenenfalls das Wort zu ergreifen. Ich habe hier nichts gehört.

    (Abg. Sabel: Eine der üblichen Flegeleien vom Herrn Heiland! — Zurufe: Eine Beleidigung! — Weitere Zurufe. — Glocke des Präsidenten.)