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    2. Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954 1595 34. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1596 B, 1623 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 58, 61 und 67 (Drucksachen 505, 608; 516, 609; 555, 610) 1596 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Drucksache 312, Antrag Umdruck 124) 1596 C Scheel (FDP), Anfragender . . . 1596 C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1598 B, 1601 C Dr. Bleiß (SPD) 1599 B, 1601 B Sabaß (CDU/CSU) 1600 B Samwer (GB/BHE) 1600 D Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1602 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksache 478); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 597; Anträge Umdrucke 123, 126) 1602 C Hoogen (CDU/CSU): als Berichterstatter 1602 C als Abgeordneter 1607 C Lange (Essen) (SPD) 1604 D Scheel (FDP) 1606 A Dr. Schöne (SPD) 1608 B, 1612 A, B, 1614 A, C Naegel (CDU/CSU) . . . 1609 D, 1614 B, C Dr. Elbrächter (DP) . . . . 1610 C, 1613 B Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1611 D, 1612 A, B Metzger (SPD) 1612 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 1613 B Dr. Gille (GB/BHE) 1613 C Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1614 C Dr. Atzenroth (FDP) 1615 B Dr. Kreyssig (SPD) 1615 C Abstimmungen 1604 D, 1615 B, D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 123 . . . . 1614 B, 1615 A, 1625 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksache 475); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 600, Umdrucke 132, 133) 1615 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Berichterstatter 1615 D Abstimmungen 1617 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) (Drucksachen 161, zu 161) 1618 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 1618 A Wittrock (SPD) 1620 A Dr. Bucher (FDP) 1620 D Dr. Czermak (GB/BHE) 1621 D Platner (CDU/CSU) 1622 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 1623 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522) 1623 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1623 C Nächste Sitzung 1623 D Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Umdruck 124) 1623 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1623 B Anlage 3: Änderungsantrag der Abg Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 126) . 1624 A Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 132) . 1624 A Anlage 5: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 133) . 1624 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1625 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 124 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Remontage (Drucksache 312). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Plan zur Deckung des noch vorhandenen Remontage-Kreditbedarfes vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 123 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: Als neuer § 3 wird eingefügt: ,,§ 3 Preisüberhöhung (1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs, für die ein wirksamer und freier Leistungswettbewerb nicht besteht, unangemessene Entgelte fordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (2) In der Regel ist ein Entgelt insbesondere dann unangemessen, wenn gesunkene Preise für die Wiederbeschaffung oder Wiedererzeugung nicht berücksichtigt sind oder bei gestiegenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten die nach Hundertsätzen berechnete Gewinn- oder Handelsspanne nicht angemessen gesenkt ist. (3) Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Entgelts ist die gesamte Preisgestaltung des Unternehmens (innerbetrieblicher Kalkulationsausgleich) zu berücksichtigen. (4) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist." Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 126 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 194) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: § 16 wird wie folgt gefaßt: „§ 16 Überleitung des sachlichen Strafrechts Dieses Gesetz ist auch auf Taten, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, anzuwenden, soweit sich daraus für den Betroffenen nicht eine Verschlechterung ergibt." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Scheel Dr. Starke Anlage 4 Umdruck 132 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das geltende Genossenschaftsrecht zu überprüfen. Die Vorarbeiten der Reform sind unverzüglich in Angriff zu nehmen. Ein Gesetzentwurf ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1956 vorzulegen; ein Zwischenbericht ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1955 zu erstatten. Bonn, den 19. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Frage zu prüfen, ob die Besteuerung von Einzelhandelsgeschäften und Konsumgenossenschaften Einseitigkeiten zugunsten der einen oder anderen Seite aufweist, die mit dem Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit nicht in Einklang stehen. Über das Prüfungsergebnis ist den zuständigen Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes zu berichten. Bonn, den 19. Juni 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . enthalten Dr. Adenauer — Albers Nein Arndgen enthalten Barlage Nein Dr. Bartram enthalten Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Bauereisen Nein Bauknecht Nein Bausch entschuld. Becker (Pirmasens) . . Nein Berendsen Nein Dr. Bergmeyer Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Blank (Dortmund) . . . — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Bock entschuld. von Bodelschwingh . . . entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Frau Brauksiepe . . . . enthalten Dr. von Brentano . . . Nein Brese Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Dr. Brönner Nein Brookmann (Kiel) . entschuld. Brück Nein Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . entschuld. Dr. Bürkel Nein Burgemeister Nein Caspers enthalten Cillien Nein Dr. Conring entschuld. Dr. Czaja Nein Demmelmeier entschuld. Diedrichsen entschuld. Frau Dietz entschuld. Dr. Dittrich Nein Dr. Dollinger entschuld. Donhauser — Dr. Dresbach Nein Eckstein Nein D. Dr. Ehlers entschuld. Ehren Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Nein Even Nein Feldmann . entschuld. Finckh entschuld. Dr. Franz entschuld. Franzen enthalten Friese Nein Name Abstimmung Fuchs — Funk entschuld. Dr. Furler — Gedat . . Nein Geiger (München) . . . Nein Frau Geisendörfer . . . entschuld. Gengler . Nein Gerns . . . Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Nein Giencke . Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Gleissner (München) krank Glüsing — Gockeln . entschuld. Dr. Götz Nein Goldhagen enthalten Gontrum entschuld. Dr. Graf entschuld. Griem Nein Günther Nein Gumrum Nein Häussler entschuld. Hahn krank Harnischfeger enthalten von Hassel entschuld. Heix enthalten Dr. Hellwig Nein Dr. Graf Henckel Nein Dr. Hesberg Nein Heye Nein Hilbert entschuld. Höcherl Nein Dr. Höck Nein Höfler Nein Holla Nein Hoogen Nein Dr. Horlacher entschuld. Horn Nein Huth Nein Illerhaus Nein Dr. Jaeger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Josten Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf entschuld. Kemmer (Bamberg) . . . entschuld. Kemper (Trier) Nein Kiesinger entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Kirchhoff enthalten Klausner Nein Dr. Kleindinst . . . . Nein Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Knapp Nein Knobloch Nein Dr. Köhler Nein Koops Nein Dr. Kopf Nein Kortmann Nein Kramel Nein Krammig Ja Kroll entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Kühlthau Nein Kuntscher Nein Kunze (Bethel) entschuld. Lang (München) . . . Nein Leibfried Nein Dr. Leiske entschuld. Lenz (Brühl) Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . entschuld. Lenze (Attendorn) . . Nein Leonhard Nein Lermer Nein Leukert Nein Dr. Leverkuehn . . . . entschuld. Dr. Lindenberg . . . . Nein Dr. Lindrath Nein Dr. Löhr Nein Dr. h. c. Lübke . . . Ja Lücke enthalten Lücker (München) Nein Lulay enthalten Maier (Mannheim) . . enthalten Majonica Nein Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Massoth entschuld. Maucher . . . . . . . entschuld. Mayer (Birkenfeld) . Nein Menke Nein Mensing Nein Meyer (Oppertshofen) Nein Miller Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler krank Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Müller-Hermann . . . . Nein Müser Nein Naegel Nein Nellen entschuld. Neuburger entschuld. Niederalt Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Nein Dr. Orth entschuld. Pelster Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein Frau Pitz — Platner Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. Frau Praetorius . . . . entschuld. Frau Dr. Probst . . . . Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Raestrup Nein Rasner entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Richarts Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Rinke Nein Frau Rösch Nein Rümmele enthalten Ruf Nein Sabaß Nein Sabel enthalten Schäffer — Scharnberg entschuld. Scheppmann enthalten Schill (Freiburg) . . . . entschuld. Schlick krank Schmidt-Wittmack . . Nein Schmücker Nein Schneider (Hamburg) . . entschuld. Schrader Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-lng. E. h. Schuberth Nein Schüttler enthalten Schütz Nein Schuler Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Schwarz Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Seffrin Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Siemer krank Solke Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Spörl Nein Graf von Spreti . . . . Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. Stiller Nein Storch — Dr. Storm Nein Strauß — Struve entschuld. Stücklen Nein Teriete enthalten Unertl Nein Varelmann Ja Frau Vietje Nein Dr. Vogel entschuld. Voß entschuld. Wacher (Hof) Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Dr. Wahl entschuld. Walz enthalten Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Weber (Koblenz) . Nein Wehking entschuld. Dr. Welskop entschuld. Frau Welter (Aachen) Nein Dr. Werber entschuld. Wiedeck Nein Wieninger entschuld. Dr. Willeke Nein Winkelheide enthalten Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) . Nein Dr. Wuermeling . . . . – Wullenhaupt enthalten Name Abstimmung SPD Frau Albertz — Frau Albrecht — Altmaier Ja Dr. Arndt entschuld. Arnholz entschuld. Dr. Baade Ja Dr. Bärsch Ja Bals entschuld. Banse Ja Bauer (Würzburg) . . . — Baur (Augsburg) . . . . entschuld. Bazille entschuld. Behrisch entschuld. Frau Bennemann . Ja Bergmann Ja Berlin Ja Bettgenhäuser Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Birkelbach Ja Blachstein entschuld. Dr. Bleiß Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Bruse Ja Corterier Ja Dannebom Ja Daum Ja Dr. Deist Ja Dewald Ja Diekmann Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Erler Ja Eschmann krank Faller Ja Franke entschuld. Frehsee Ja Freidhof Ja Frenzel Ja Gefeller Ja Geiger (Aalen) entschuld. Geritzmann Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich entschuld. Hansen (Köln) Ja Hansing (Bremen) . . Ja Hauffe Ja Heide Ja Heiland Ja Heinrich Ja Hellenbrock Ja Hermsdorf . . . . . . Ja Herold Ja Höcker Ja Höhne Ja Hörauf Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Hufnagel Ja Jacobi Ja Jacobs entschuld. Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. Jaksch Ja Kahn-Ackermann . . . entschuld. Kalbitzer entschuld. Frau Keilhack Ja Frau Kettig Ja Name Abstimmung Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. Könen (Düsseldorf) . . . Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Frau Korspeter • • • • Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kühn (Köln) entschuld. Kurlbaum entschuld. Ladebeck Ja Lange (Essen) Ja Frau Lockmann . . . Ja Ludwig Ja Dr. Lütkens Ja Maier (Freiburg) . . . entschuld. Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies . . . Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Metzger Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Moll Ja Dr. Mommer Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Müller (Worms) . . . Ja Frau Nadig Ja Odenthal krank Ohlig Ja 011enhauer Ja Op den Orth Ja Paul entschuld. Peters entschuld. Pöhler — Pohle (Eckernförde) . . Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Pusch entschuld. Putzig Ja Rasch Ja Regling Ja Rehs Ja Reitz Ja Reitzner Ja Frau Renger entschuld. Richter entschuld. Ritzel Ja Frau Rudoll Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Scheuren Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Schmidt (Hamburg) • • — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. Dr. Schöne Ja Schoettle entschuld. Seidel (Fürth) Ja Seither Ja Seuffert entschuld. Name Abstimmung Stierle Ja Sträter krank Frau Strobel Ja Stümer Ja Tenhagen Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . . krank Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja Weltner (Rinteln) . . . Ja Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Wienand Ja Wittrock Ja Ziegler Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth . . . . . Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . krank Dr. Blank (Oberhausen) Nein Blücher — Dr. Bucher Nein Dannemann entschuld. Dr. Dehler Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . Nein Eberhard Nein Euler Nein Fassbender Nein Frau Friese-Korn . . . entschuld. Frühwald Nein Gaul Nein Dr. Hammer entschuld. Hepp Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch entschuld. Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Lenz (Trossingen) . . . krank Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. von Manteuffel (Neuß) Nein Margulies Nein Mauk Nein Dr. Mende entschuld. Dr. Middelhauve . . . Nein Dr. Miessner Nein Neumayer Nein Onnen Nein Dr. Pfleiderer Nein Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Rademacher Nein Dr. Schäfer krank Scheel Nein Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Stahl Nein Name Abstimmung Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke entschuld. Dr. Wellhausen . . . Nein Weyer Nein Wirths — GB/BHE Bender Nein Dr. Czermak enthalten Dr. Eckhardt entschuld. Elsner entschuld. Engell Ja Feller Ja Gräfin Finckenstein . . entschuld. Frau Finselberger . . Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler Nein Dr. Kather entschuld. Dr. Keller entschuld. Dr. Klötzer Ja Körner Ja Kraft — Kunz (Schwalbach) . Ja Kutschera Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker entschuld. Dr. Oberländer • • • • — Petersen Ja Dr. Reichstein entschuld. Samwer Nein Seiboth krank Dr. Sornik Ja Srock Ja Dr. Strosche Ja DP Becker (Hamburg) . . . entschuld. Dr. Brühler Nein Eickhoff Nein Dr. Elbrächter Nein Hellwege — Matthes Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Müller (Wehdel) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Schranz Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Nein Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) krank Rösing Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 345 Davon: Ja 130 Nein 193 Stimmenthaltung 22 Zusammen wie oben . 345 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . entschuld. Dr. Krone Nein Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . . — Stingl enthalten Dr. Tillmanns - SPD Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Frau Heise Ja Klingelhöfer entschuld. Dr. Königswarter . . . Ja Name Abstimmung Mattick entschuld. Neubauer — Neumann Ja Dr. Schellenberg . . Ja Frau Schroeder (Berlin) . krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Frau Wolff (Berlin) . . . Ja FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Dr. Reif entschuld. Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 Davon : Ja 7 Nein 4 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben . . 12
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Bucher.


Rede von Dr. Ewald Bucher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP kann auch ich erklären, daß wir der Grundlinie dieses


(Dr. Bucher)

Gesetzentwurfes zustimmen und daß wir durchaus das unterschreiben, was der Herr Bundesjustizminister zur Begründung angeführt hat.
Mein Herr Vorredner hat sehr beachtliche Gesichtspunkte in der Richtung angeführt, daß dieses Gesetz dazu dienen solle, Richterpersönlichkeiten heranzuziehen, also nebenbei eine Art Richtererziehungsgesetz zu sein. Ich möchte dem nicht widersprechen. Aber ich möchte nun die Sache gerade von der anderen Seite, von der Seite des Rechtsuchenden betrachten. Dogmatisch wäre es natürlich sehr klar, wenn man diese beiden Vermutungen hier hereinbringen würde: in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Vermutung für die Zuständigkeit des Rechtspflegers, in streitigen Dingen die Vermutung für die Zuständigkeit des Richters. Für die Rechtsanwendung scheint mir aber die Abgrenzung, die hier im Entwurf getroffen worden ist, praktikabler zu sein, wenn sie auch äußerlich in den drei verschiedenen Kategorien etwas kompliziert aussieht.
Ich möchte einige Bedenken zu einzelnen Punkten anmelden, in denen mir die Übertragung von Geschäften an den Rechtspfleger zu weit zu gehen scheint. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, nur zwei Beispiele. Selbstverständlich ist es klar, daß das Mahnverfahren, die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen usw. dem Rechtspfleger übertragen werden sollen. Dagegen habe ich z. B. Bedenken, Entscheidungen im Falle des § 125 ZPO, also betreffend die Nachzahlungspflicht nach gewährtem Armenrecht, oder im Falle des § 118 a ZPO dem Rechtspfleger zu überlassen. Hier soll nach dem Entwurf der Rechtspfleger sogar befugt sein, Vergleiche zu protokollieren. Da versagt dann die Bremse, die sonst eingebaut ist, die Erinnerung; denn der Vergleich ist ja, wenn er abgeschlossen ist, unwiderruflich und nur noch unter dem Gesichtspunkt der Drohung und des Irrtums anfechtbar. Ich würde auch keine Bedenken tragen, etwa die Durchführung des Konkursverfahrens dem Rechtspfleger zu überlassen. Dagegen erscheint es mir wieder fraglich, ob man das beim Vergleichsverfahren machen kann, bei dem doch die Befugnisse des Richters sehr weitgehend sind. Im ganzen gesehen, dürfte aber der Katalog des Entwurfs immerhin eine sehr brauchbare Grundlage für die Aufteilung der Befugnisse sein.
Bedenken dagegen erwecken die Ausweitungstendenzen des Bundesrats. Der Bundesrat will sogar sämtliche Verschollenheitsangelegenheiten dem Rechtspfleger überlassen. Es handelt sich hier nicht nur um rein formale Entscheidungen, sondern um Entscheidungen, die sehr tief eingreifen. Ferner will er die Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts bei Anfechtung der Ehelichkeit dem Rechtspfleger überlassen. Gerade diese Entscheidung ist aber oft für den praktischen Ausgang der Sache maßgebend, weil das Gericht ja nachher nur zu prüfen hat, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Vor allem ist mir der Vorschlag des Bundesrates bedenklich, die Strafverfügungen ebenfalls dem Rechtspfleger zu überlassen. Hier findet sich in der Begründung des Bundesrates der ominöse Satz:
Eine besondere juristische Vorbildung ist nicht
Voraussetzung der Richtereigenschaft im Sinne
des Art. 92 des Grundgesetzes.
Ich darf annehmen, daß der Bundesrat hierbei nicht etwa an die „Volksrichter" als Vorbild gedacht hat. Er erwähnt die Laienrichter und Arbeitsrichter.
Das Beispiel der Laienrichter zieht nicht; denn der Laienrichter entscheidet ja nicht allein, sei es als Richter für Handelssachen, sei es als Schöffe oder Geschworener, und ob es glücklich war, die Besetzung der Arbeitsgerichte mit Nichtjuristen zuzulassen, darüber kann man verschiedener Ansicht sein. Es scheint mir ein falscher Gedankengang zu sein, wenn man sagt: als Richter für den kleinen Mann genügt auch ein Nichtjurist. So kommt es, daß der kleine Mann in vielen Fällen, sei es vor dem Arbeitsgericht, sei es vor dem Rechtspfleger, sei es bei uns in Württemberg vor dem Friedensgericht — eine besonders unerfreuliche Erscheinung! —, überhaupt ohne Juristen steht. Der kapitalkräftige Mann kann sich wenigstens einen Rechtsanwalt leisten; er hat, wenn auch der Richter kein Jurist ist, doch einen Anwalt. Es ist mir also unverständlich, daß man gerade hier die Anliegen des kleinen Mannes für gering erachtet. Ich kann aus meiner Praxis als Anwalt sagen, daß der Klient es immer sehr bedauert, wenn man ihm sagen muß: „Mit einem Beleidigungsprozeß mußt du vor dem Friedensgericht Recht suchen." Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand darauf gesagt hätte: „Das freut mich aber, daß ich ein volksnahes Gericht habe! Hier ist ein Mann ohne juristische Verbildung tätig!" Im Gegenteil, jeder möchte vor den Amtsrichter, vor den ordentlichen Richter.
Es scheint mir auch aus solchen Äußerungen, wie sie hier vom Bundesrat zur Begründung der Übertragung der Strafverfügungen auf den Rechtspfleger vorgebracht werden, noch ein gewisses Mißtrauen gegen den Richter zu sprechen, das vom „Dritten Reich" unbewußt herrührt, das aber doch, wenn man die Haltung unserer Richterschaft in dieser Zeit bedenkt, in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich möchte diesen Gesichtspunkt hier nicht weiter vertiefen; ich wollte ihn nur andeuten.
Namens unserer Fraktion kann ich also sagen, daß wir im großen und ganzen dem Vorschlag der Bundesregierung durchaus zustimmen können und der Verweisung in den Rechtsausschuß ebenfalls zustimmen.

(Beifall bei der FDP.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Czermak.