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    557. geben: 1
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    580. Ursachen: 1
    581. liegen: 1
    582. Erschwernissen: 1
    583. Feststellungsgesetzes.: 1
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    586. Gesetz: 1
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    590. wird.Zum: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954 1545 33. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1547 B, 1571 B, 1586 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Kirchhoff, Frühwald und Kunze (Bethel) 1547 C Übertritt des Abg. Dr. Kather von der CDU-Fraktion zur Fraktion des GB/BHE . . . 1547 D Beschlußfassung des Bundesrates zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1547 D Mitteilung über Veräußerung eines Grund- stücks in Siegburg an die Stadt Siegburg 1548 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 51, 57, 62, 63 und 66 (Drucksachen 437, 544; 504, 567; 532, 575; 537, 579; 552, 581) 1548 A Frage 21 der Fragestunde der 32. Sitzung betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz (Drucksache 530): Präsident D. Dr. Ehlers 1548 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1548 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksachen 592, 492) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 577) 1548 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1548 D Beschlußfassung 1549 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524, Umdrucke 119, 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 563) . . 1549 A, 1555 D, 1586 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): als Berichterstatter 1549 B als Abgeordneter 1551 C, 1554 A Müller (Worms) (SPD) . . 1551 A, 1553 B Kriedemann (SPD) 1552 A, 1555 A Fassbender (FDP) 1552 D, 1554 D Abstimmungen . . . . 1550 D, 1553 A, 1555 D Unterbrechung der Sitzung . . . 1556 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 215, 248); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 523, Anträge Umdrucke 114, 115, 116, 117, 121, 122, 125, 127, 129, 131) . . 1556 A, 1586 D, 1587 A, B, C, D, 1588 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1556 A Rehs (SPD) 1561 D Bauer (Würzburg) (SPD) 1563 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 1565 A Dr. Gille (GB/BHE) 1566 A Dr. Arndt (SPD) 1567 D Dr. Atzenroth (FDP) 1569 A Dr. von Merkatz (DP) . . . 1569 C, 1572 C Dr. Bucher (FDP) 1569 D, 1573 A Wittrock (SPD) 1570 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1571 A, 1572 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 1571 B Dr. Menzel (SPD) 1571 C Abstimmungen . 1561 C, 1562 D, 1565 D, 1567 C, 1568 D, 1569 B, 1570 C, 1573 A, 1573 D, 1574 A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, und DP zu § 8 (Umdruck 131) 1571 C, D, 1589 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zu § 10 . . . . 1572 A, D, 1573 C, 1589 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 339) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 344), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 345), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 413), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 414), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 445), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 571) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abgeordneten Kuntscher, Ehren, Dr. Lindrath und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Druckwache 588) 1574 A Ohlig (SPD), Antragsteller 1574 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 1575 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Antrag- steller 1578 D Kuntscher (CDU/CSU), Antragsteller 1580 D Dr. Atzenroth (FDP) 1581 A Dr. Gille (GB/BHE) .1582 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für den Lastenausgleich . . 1584 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 533) 1584 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1584 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Rümmele, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Genossen betr. Aufbauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksachen 399 [neu], 285) 1584 B Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1584 B Beschlußfassung 1585 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 390) 1585 B Dr. Mocker (GB/BHE), Berichterstatter 1585 B Beschlußfassung 1586 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht [GKAR] Drucksache 528, Umdruck 120) . . . . 1586 C, 1588 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 1586 C Nächste Sitzung 1586 C Anlage 1: Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 119 zu Drucksache 524) 1586 D Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 128) 1586 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 114) . . 1586 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 115) . . 1587 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 116) . . 1587 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 121) 1587 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 122) . . 1587 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 125) . 1587 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, des GB/BHE und der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes Über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 127) . . 1587 D Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr. Atzenroth, Dr. Starke u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 129) 1588 A Anlage 11: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 117) 1588 A Anlage 12: Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Umdruck 120 zu Drucksache 528) 1588 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP auf Wiederherstellung des § 8 des Entwurfes eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechtsausschusses (Umdruck 131), 2. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, auf Wiederherstellung des § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechts- ausschusses 1589 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 12. Anlage 1 Umdruck 119 Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524). 1. In § 1 Abs. 1 muß unter Ziffer I Roggen bezüglich des Preisgebietes R IV die Zahlenreihe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni statt „493 — 405" richtig lauten: „393 405". 2. In der Anlage (zu § 1 Abs. 4) muß unter Land Rheinland-Pfalz, Reg.-Bezirk Koblenz, die Kennzeichnung der Preisgebiete für den Landkreis Ahrweiler statt „R II W II" richtig lauten: „R II W III". Bonn, den 25. Mai 1954 Anlage 2 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksachen 563, 524, Umdruck 119). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird der Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 werden vor den Worten „bis zum 31. Dezember 1952" die Worte: „den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt und" und nach den Worten „beendet worden ist" die Worte eingefügt: „und die Steuer- oder Monopolforderung den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt". 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte: „sechs Monaten". 3. In § 8 werden die Worte „drei Jahren" ersetzt durch die Worte: „einem Jahre". Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen, in § 20 Abs. 2 Satz 1 die Worte „bis zu fünf Jahren" zu streichen, so daß Abs. 2 Satz 1 nunmehr lautet: „Strafregistervermerke über Verurteilungen durch Spruchgerichte auf Grund der Verordnung Nr. 69 der Britischen Militärregierung (Amtsbl. Brit. Mil.-Reg. S. 405) werden getilgt, wenn Freiheitsstrafe, Vermögenseinziehung und Geldstrafe, allein oder nebeneinander, verhängt worden ist." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" durch die Worte „einem Jahr" ersetzt. 2. Dem § 9 a wird ein neuer Abs. 2 folgenden Wortlauts angefügt: „(2) Straffreiheit nach Absatz 1 wird nicht gewährt für Straftaten, die als aktive oder passive Beamtenbestechung (§§ 331 bis 333 StGB) zu werten sind." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 6 Umdruck 121 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird der folgende neue Abs. 2 eingefügt: „(2) Strafregistervermerke werden ferner auf Antrag getilgt, wenn die Verurteilung nach dem 9. September 1953 wegen einer Straftat erfolgt ist, für die nach diesem Gesetz die Strafe zu erlassen gewesen wäre. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. Bonn, den 28. Mai 1954 Dr. Bucher Frau Dr. Ilk Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. Hoffmann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Maier (Stuttgart) Dr. Middelhauve Schloß Dr. Stammberger Anlage 7 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „jedoch Totschlag nicht in den Fällen des § 8," die Worte eingefügt: „Fahrlässige Tötung (§ 222 des Strafgesetzbuchs)". Bonn, den 15. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 125 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden die Worte „vor dem 1. Januar 1954" durch die Worte „bis zum 31. März 1954" ersetzt. Bonn, den 16. Juni 1954 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der in § 3 Abs. 1 in der siebenten Zeile beginnende Halbsatz erhält folgende Fassung: „. .,wenn keine schwerere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe, bei der die Ersatzfreiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt, allein oder nebeneinander, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt oder zu erwarten ist." 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte „einem Jahre". Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion 011enhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Haasler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Starke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 14 Abs. i wird folgender Satz 3 angefügt: „Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses werden erlassen, wenn der Betroffene entweder den zur Tatzeit allgemein üblichen Preis nicht überschritten oder keinen höheren Gewinn erzielt hat, als er bei einem Verkauf oder einer Leistung zum angemessenen Preis allgemein zulässig gewesen wäre. Wegen der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erzielten Mehrerlöse sind bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen Maßregeln der Abführung nicht mehr zu verhängen." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Anlage 11 Umdruck 117 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die bei Ordnungswidrigkeiten neben der Strafe verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses erlassen werden, soweit der Betroffene den zur Tatzeit allgemein üblichen Marktpreis nicht überschritten hat oder durch die Anwendung der sogenannten abstrakten Gewinnberechnung unbillige Härten entstanden sind. Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 12 Umdruck 120 Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 528). In Art. 4 § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs muß der letzte Satz richtig lauten: „Oberste Dienstbehörde im Sinne des § 60 des Gesetzes ist der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung." Bonn, den 26. Mai 1954 Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit 1. über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP auf Wiederherstellung des § 8 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Umdruc( 131) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Wiederherstellung des § 10 Abs. 1 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht Name Abstimmung 1. I 2. Name Abstimmung I 1. i 2. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . . Ja Ja Fuchs Ja Ja Dr. Adenauer — — Funk entschuld. entschuld. Albers Ja Ja Dr. Furler Ja Ja Arndgen Ja Ja Gedat Ja Ja Barlage Ja Ja Geiger (München) . . . Ja Ja Dr. Bartram Ja Ja Frau Geisendörfer . . . entschuld. entschuld. Bauer (Wasserburg) . . entschuld. entschuld. Gengler . Ja Ja Bauereisen Ja Ja Gerns . Ja Bauknecht Ja Ja D. Dr. Gersenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch entschuld. entschuld. Gibbert Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Ja Giencke . Ja Ja Berendsen Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Dr. Bergmeyer Ja Ja Dr. Gleissner (München) krank krank Fürst von Bismarck . . entschuld. entschuld. Glüsing Ja Ja Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . _— — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja Ja (Freiburg) Ja Ja Goldhagen entschuld. entschuld. Bock Ja Ja Gontrum entschuld. entschuld. von Bodelschwingh . . . Ja Ja Dr. Graf entschuld. entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Ja Griem Ja Ja. Brand (Remscheid) , . . Ja Ja Günther — — Frau Brauksiepe . . . . Ja Ja Gumrum ' Ja Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Ja Haussier Ja Ja Brese Ja Ja Hahn krank krank Frau Dr. Brökelschen . . Ja Ja Harnischfeger Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja von Hassel Ja Ja Brookmann (Kiel) entschuld. entschuld. Heix Ja Ja Brück Ja Ja Dr. Hellwig entschuld. entschuld. Dr. Bucerius entschuld. entschuld. Dr. Graf Henckel . . . Ja Ja Dr. von Buchka Ja Ja Dr. Hesberg Ja Ja Dr. Bürkel Ja Ja Burgemeister Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. Caspers Ja Ja Höcherl Ja Ja Cillien Ja Ja Dr. Höck Ja Ja Dr. Conring entschuld. entschuld. Höfler Ja Ja Dr. Czaja Ja Ja Holla Ja Ja Demmelmeier Ja Ja Hoogen Ja Ja Diedrichsen Ja Ja Dr. Horlacher Ja Ja Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn enthalten enthalten Dr. Dittrich Ja Ja Huth Ja Ja Dr. Dollinger entschuld. entschuld. Illerhaus Ja Ja Donhauser Ja Ja Dr. Jaeger Ja Ja Dr. Dresbach Ja Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Ja Eckstein. Ja Ja Frau Dr. Jochmus . . . Ja Ja D. Dr. Ehlers Ja Ja Josten Ja Ja Ehren Ja Ja Kahn Ja Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Ja Kaiser Ja Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — Karpf entschuld. entschuld. Etzenbach . Ja Ja Kemmer (Bamberg) Ja Ja Even Ja Ja Kemper (Trier) Ja Ja Feldmann . Ja Ja Kiesinger Ja Ja Finckh entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . . enthalten Ja Dr. Franz Ja Ja Kirchhoff Ja Ja Franzen enthalten Ja Klausner Ja Ja Friese Ja Ja Dr. Kleindinst . . . • Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Dr. Kliesing Ja Ja Richarts Ja Ja Knapp Ja Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Ja Knobloch Ja Ja Dr. Rinke Ja Ja Dr. Köhler — — Frau Rösch enthalten Ja Koops Ja Ja Rümmele . . . . . . . enthalten enthalten Dr. Kopf Ja Ja Ruf Ja Ja Kortmann Ja Ja Sabaß Ja Ja Kramel Ja Ja Sabel Ja Ja Krammig Nein Ja Schäffer — — Kroll entschuld. entschuld. Scharnberg entschuld. entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . enthalten Ja Scheppmann Ja Ja Kühlthau Ja Ja Schill (Freiburg) Ja Ja Kuntscher Ja Ja Schlick krank krank Kunze (Bethel) Ja Ja Schmidt-Wittmack . . Ja Ja Lang (München) Ja Ja Schmücker entschuld. entschuld. Leibfried Ja Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Ja Dr. Leiske Ja Ja Schrader Ja Ja Lenz (Brühl) Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) -- — Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Ja Schüttler Ja Ja Leonhard Ja Ja Schütz Ja Ja Lermer Ja Ja Schuler Ja Ja Leukert Ja Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Ja Schwarz . . . . . . . . Ja Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Ja Dr. Lindrath Ja Ja Dr. Seffrin entschuld. entschuld. Dr. Löhr Ja Ja Seidl (Dorfen) Ja Ja Dr. h. c. Lübke. — _ Dr. Serres Ja Ja Lücke Ja Ja Siebel Ja Ja Lücker (München) Ja Ja Dr. Siemer krank krank Lulay Ja Ja Solke Ja Ja Maier (Mannheim) . . Ja Ja Spies (Brücken) Ja Ja Majonica Ja Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Ja Szoege _ Ja Ja Graf von Spreti . . . . enthalten Ja Massoth entschuld. entschuld. Stauch Ja Ja Maucher Ja Ja Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. entschuld. Mayer (Birkenfeld) . . Ja Ja Stiller Ja Ja Menke Ja Ja Storch — — Mensing -- — Dr. Storm Ja Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Ja Strauß Ja Ja Miller Ja Ja Struve Ja Ja Dr. Moerchel Ja Ja Stücklen Ja Ja Morgenthaler krank krank Teriete entschuld. entschuld. Muckermann Ja Ja Unertl Ja Ja Mühlenberg Ja - Varelmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Millier (Bonn) — — Frau Vietje Ja Ja Müller-Hermann . . . . Ja Ja Dr. Vogel entschuld. entschuld. Müser Ja Ja VoB entschuld entschuld. Naegel Ja Ja Wacher (Hof) Ja Ja Nellen entschuld. entschuld. Wacker (Buchen) . . . . Ja Ja Neuburger entschuld. entschuld. Dr. Wahl Ja Ja Niederalt Ja Ja Walz Ja Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Ja Frau Dr. Weber (Aachen) — — Dr. Oesterle entschuld. entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Oetzel Ja Ja Wehking Ja Ja Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. WeLskop entschuld. entschuld. Pelster entschuld. entschuld. Frau Welter (Aachen) — — Dr. Pferdmenges . . . . Ja Ja Dr. Werber Ja Ja Frau Pitz Ja Ja Wiedeck Ja Ja Platner Ja Ja Wieninger Ja Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. entschuld. Dr. Willeke entschuld. entschuld. Frau Praetorius . . . . Ja Ja Winkelheide Ja Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Ja Wittmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Ja Wolf (Stuttgart) Ja Ja Raestrup Ja Ja Dr. Wuermeling . . . . — — Rasner Ja Ja Wullenhaupt entschuld. entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. I 1. J 2. SPD Frau Albertz Nein Nein Keuning Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Kinat Nein Nein Altmaier Nein Nein Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. entschuld. Dr. Arndt Nein Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Nein Arnholz Nein Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Frau Korspeter . . . . Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Bals Nein Nein Kriedemann Nein Nein Banse Nein Nein Kühn (Köln) entschuld. entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Nein Nein Kurlbaum entschuld. entschuld. Baur (Augsburg) . . . . Nein Nein Ladebeck Nein Nein Bazille Nein Nein Lange (Essen) Nein Nein Behrisch Nein Nein Frau Lockmann . . . . Nein Nein Frau Bennemann Nein Nein Ludwig Nein Nein Bergmann Nein Nein Dr. Lütkens Nein Nein Berlin Nein Nein Maier (Freiburg) . . . -- — Bettgenhäuser Nein Nein Marx Nein Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Nein Matzner Nein Nein Birkelbach Nein Nein Meitmann Nein Nein Blachstein entschuld. entschuld. Mellies Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Nein Merten Nein Nein Bruse Nein — Metzger Nein Nein Corterier Nein Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Nein Dannebom Nein Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Nein Daum Nein Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Ja Dr. Deist Nein Nein Moll Nein Nein Dewald Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Diekmann Nein Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Nein Diel Nein Nein Müller (Worms) . . . . Nein Nein Frau Döhring Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Erler entschuld. Nein Odenthal Nein Nein Eschmann krank krank Ohlig Nein Nein Faller Nein Nein Ollenhauer Nein Nein Franke entschuld. entschuld Op den Orth Nein Nein Frehsee Nein Nein Paul entschuld. entschuld. Freidhof Nein Nein Peters Nein Nein Frenzel Nein Nein Pöhler Nein Nein Gefeller Nein Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Nein Geiger (Aalen) entschuld. entschuld. Dr. Preller Nein Nein Geritzmann entschuld. entschuld. Priebe Nein Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Nein Pusch entschuld. entschuld. Dr. Greve Nein Nein Putzig Nein Nein Dr. Gülich entschuld. entschuld. Rasch Nein Nein Hansen (Köln) Nein Nein Regling Nein Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Nein Rehs Nein Nein Hauffe Nein Nein Reitz Nein Nein Heide Nein Nein Reitzner Nein Nein Heiland Nein Nein Frau Renger entschuld. entschuld. Heinrich Nein Nein Richter entschuld. entschuld. Hellenbrock Nein Nein Ritzel Nein Nein Hermsdorf . . . . . . . Nein Nein Frau Rudoll Nein Nein Herold Nein Nein Ruhnke Nein Nein Höcker Nein Nein Runge Nein Nein Höhne Nein Nein Sassnick Nein Nein Hörauf Nein Nein Frau Schanzenbach Nein Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Nein Scheuren — — Hufnagel Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Nein Jacobi Nein Nein Dr. Schmidt (Gelleren) . Nein Nein Jacobs entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) Nein Nein Jahn (Frankfurt) . . . . — — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. entschuld. Jaksch Nein Nein Dr. Schöne Nein Nein Kahn-Ackermann . . . entschuld. entschuld. Schoettle Nein Nein Kalbitzer entschuld. entschuld. Seidel (Fürth) Nein Nein Frau Keilhack Nein Nein Seither Nein Nein Frau Kettig Nein Nein Seuffert Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1. I 2. 1. I 2. Stierle Nein Nein Dr. Stammberger . . . Ja Ja Sträter krank krank Dr. Starke Ja Ja Frau Strobel Nein Nein Dr. Wellhausen . . . . — Ja Stümer Nein Nein Weyer Ja Ja Tenhagen Nein Nein Wirths — — Thieme Nein Nein Traub Nein Nein Trittelvitz Nein Nein Wagner (Deggenau) . . — — GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) krank krank Wehner Nein Nein Bender Ja Ja Wehr Nein Nein Dr. Czermak Ja Ja Welke Nein Nein Dr. Eckhardt Ja Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Nein Elsner entschuld. entschuld. Dr. Dr. Wenzel Nein Nein Engell Ja Ja Wienand Nein Nein Feller Ja Ja Wittrock Nein Nein Gräfin Finckenstein . . entschuld. entschuld. Ziegler Nein Nein Zühlke Nein Nein Frau Finselberger . . . entschuld. entschuld. Gemein Ja Ja Dr. Gille Ja Ja Haasler Ja Ja Dr. Kather Ja Ja FDP Dr. Keller Ja Ja Dr. Klötzer Ja Ja Dr. Atzenroth Ja Ja Körner Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . krank krank Kraft Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Blücher -- — Kutschera Ja Ja Dr. Bucher Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Ja Dannemann Ja Ja Dr. Mocker Ja Ja Dr. Dehler — — Dr. Oberländer • • • • — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Ja Petersen Ja Ja Eberhard Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Euler Ja Ja Samwer Ja Ja Fassbender Ja Ja Seiboth Ja Ja Frau Friese-Korn . . entschuld. entschuld. Dr. Sornik Ja Ja . Frühwald Ja Ja Srock Ja Ja Ja Dr. Strosche enthalten Gaul Nein Ja Dr. Hammer entschuld. entschuld. Hepp Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja DP Dr. Jentzsch entschuld. entschuld. Kühn (Bonn) Ja Ja Becker (Hamburg) entschuld. entschuld. Lahr — — Dr. Brühler Ja Ja Lenz (Trossingen) . . . krank krank Eickhoff Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja Ja wenstein Nein Ja Hellwege Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. entschuld. Matthes Ja Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja enthalten Dr. von Merkatz . . . . Ja Ja Margulies Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . J a Ja Mauk Ja Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Ja Dr. Mende entschuld. entschuld. Schneider (Bremerhaven) Ja Ja Dr. Middelhauve . . . — — Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja — Dr.-Ing. Seebohm — — Neumayer Ja Ja Walter Ja Ja Onnen Ja Ja Wittenburg Ja Ja Dr. Pfleiderer Ja entschuld. Dr. Zimmermann . . . Ja — Dr. Preiß — Ja Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Nein Ja Scheel — — Fraktionslos Schloß Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Ja Brockmann (Rinkerode) krank krank Schwann Ja Ja Rösing Ja Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 382 380 Davon: Ja 240 250 Nein 135 126 Stimmenthaltung . 7 4 Zusammen wie oben . . 382 380 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. 1. 2. CDU/CSU Mattick entschuld. entschuld. Dr. Friedensburg . Ja Ja Ja Neubauer Nein Nein Nein krank Nein Nein Nein Nein Nein krank Nein Nein Dr. Krone Ja entschuld. Neumann Lemmer entschuld. — Dr. Schellenberg Frau Dr. Maxsein — Ja Frau Schroeder (Berlin) . Schröter (Wilmersdorf) . Frau Wolff (Berlin) • Stingl — — Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn Ja Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Nein Hübner Nein Ja Frau Heise Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Nein Nein Dr. Reif — — Dr. Königswarter . . . Nein Nein Dr. Will enthalten Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 16 16 Davon : Ja 5 6 Nein 10 10 Stimmenthaltung 1 — Zusammen wie oben . 16 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, darf ich noch einen Augenblick um Ihre freundliche Aufmerksamkeit bitten für die Entschließungsanträge zu dem Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit. Es ist im Zuge der Abstimmung der Umdruck 117, nämlich die Entschließung der Fraktion der CDU/CSU, angenommen worden. Es besteht der Eindruck, daß diese Entschließung sachlich überholt ist. Ist das gemein-
    *) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 1593.


    (Präsident D. Dr. Ehlers)

    same Überzeugung? Können wir feststellen, daß sich diese Entschließung damit erledigt hat?

    (Zustimmung.)

    Es ist aber noch nicht abgestimmt über den Antrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Drucksache 523 Ziffer 2, eine Entschließung anzunehmen, die Ihnen in der Drucksache vorliegt. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag auf Drucksache 523 Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; dieser Entschließungsantrag ist angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 339),
    b) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE ,eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 344),
    c) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 345),
    d) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 413),
    e) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 414),
    f) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 445),
    g) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 571),
    h) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kuntscher, Ehren, Dr. Lindrath und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 588).
    Zunächst zur Begründung des Gesetzentwurfs der SPD Herr Abgeordneter Ohlig, bitte!


Rede von Fritz Ohlig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat nur einen Antrag auf Änderung des Lastenausgleichsgesetzes gestellt. Damit ist aber nicht gesagt, daß sie außer den in der Drucksache 339 angesprochenen Problemen keine weiteren Wünsche zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes gehabt hätte. Wir haben uns nur nicht an dem Wettlauf beteiligt, der seit einigen Monaten im Gange war, weil wir der Auffassung sind, daß es nicht zweckmäßig ist, zu bereits gestellten Anträgen ähnliche oder gar gleichlautende einzubringen, nur weil man dabei sein will. Die Entscheidung über die Anträge wird ja hier in dem Hohen Hause durch Abstimmung getroffen.
In unserem Antrag sprechen wir zwei Probleme an. Erstens möchten wir den Kreis der Geschädigten, die Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau beantragen können, erweitern. Die Schaffung von Wohnraum ist für uns nach wie vor eine der wichtigsten Angelegenheiten auch des Lastenausgleichs. Wir glauben, dadurch die wirtschaftliche Eingliederung wesentlich erleichtern zu können, und wir hoffen, daß auch eine Reihe anderer Spannungen beseitigt werden, die immer noch entstehen, weil die Menschen zu dicht beieinanderwohnen. Deshalb möchten wir im § 254 die Worte „am Ort eines gesicherten Arbeitsplatzes" gestrichen haben.
Das zweite Anliegen, das wir in dieser Drucksache ansprechen, ist, daß wir die Elternrenten, die Eltern oder Elternteile auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes für einen oder mehrere gefallene Söhne erhalten, mit einem Freibetrag ausstatten möchten. Die Elternrente sollte ja ein Ehrensold des ,deutschen Volkes sein. Diese Absicht wird aber durch die jetzt geltende Regelung nicht verwirklicht. Eltern oder Elternteilen, die Unterhaltshilfe beziehen, wird die Elternrente in voller Höhe angerechnet. Deshalb möchten wir gemäß einer Forderung des VdK wenigstens erreichen, daß die Elternrente mit einem Freibetrag von 50 % ausgestattet wird, wobei der Freibetrag jedoch mindestens 30 DM betragen soll. Das gleiche soll auch für Renten Platz greifen, die aus der Unfallversicherung gewährt werden.
Neben dem Freibetrag für die Elternrente möchten wir auch die Freibeträge für die Sozialrenten erhöhen. Nach der letzten Erhöhung der Grundbeträge würden bereits 5 DM, 4 DM und 2 DM als Freibetrag anerkannt. Mit der Änderung des § 267 möchten wir erreichen, daß diese Freibeträge auf 25 DM, 20 DM und 10 DM erhöht werden. Ähnliche Regelungen sieht der § 267 bereits für einige andere Renten vor, und wir möchten, daß für die Sozialrentenbezieher hier gleiches Recht geschaffen wird.
Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich gleich einige Bemerkungen zu den anderen vorliegenden Anträgen machen.
Der Erhöhung der Kriegsschadenrente stimmen wir zu. Wir unterstreichen aber auch die von uns immer wieder geforderte Erhöhung der übrigen Sozialrenten. Ja, sie wird, nachdem dieser Antrag auf Erhöhung der Unterhaltshilfe vorliegt, nach unserer Auffassung immer dringlicher, weil man nicht zwei Gruppen von Rentenbeziehern schaffen kann,

(Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

eine, der man eine Erhöhung zubilligt, und eine andere, die noch weiter darauf warten soll. Wir würden die Millionenzahl der Geschädigten unnötig differenzieren und neue Spannungen unter den sozial Notleidenden hervorrufen. Das kann nach unserer Auffassung nicht die Absicht dieses Hohen Hauses sein.
Wenn jetzt der Einwand gemacht werden sollte, die Erhöhung der Kriegsschadenrente komme aus dem Ausgleichsfonds, dann sind die gemachten Deckungsvorschläge nicht ganz richtig. Die Dekkungsvorschläge sehen eine Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse vor. Der BHE sowohl wie die CDU/CSU wollen die Zuschüsse erhöhen. Der BHE beantragt eine Erhöhung von 410 auf 610 Millionen DM, die CDU/CSU-Fraktion eine Erhöhung von 410 auf 480 Millionen DM. In jedem Falle wird


(Ohlig)

eine stärkere Heranziehung der öffentlichen Steuermittel gefordert. Außerdem beantragen beide Fraktionen, daß die Vermögensteuer voll und ungekürzt dem Lastenausgleichsfonds zufließen soll. Damit wird der Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beseitigt, der vorsah, daß bi einer bestimmten Höhe des Aufkommens der Vermögensabgabe in allen drei Spielarten die Vermögensteuer um den Betrag des Mehraufkommens gekürzt werden könnte. Es handelt sich bei diesem Antrag — ich würde die übrigen Kollegen aus den beiden angesprochenen Fraktionen bitten, sich hierüber völlig im klaren zu sein — um eine wesentliche Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse. Nach den Mitteilungen, die der Herr Finanzminister uns in diesen Tagen zugestellt hat, beträgt das Aufkommen aus der Vermögensabgabe, der Hypothekengewinnabgabe und der Kreditgewinnabgabe für das abgelaufene Etatjahr rund 2010 Millionen DM. Nach der jetzigen Regelung könnten die Länder 225 Millionen DM von der Vermögensteuer einbehalten. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen diese 225 Millionen DM Ländersteuern restlos dem Ausgleichsfonds zugeführt werden. Das ist nach unserer Auffassung kein guter Weg,

(Sehr richtig! bei der SPD)

weil hier für die Mittel des Ausgleichsfonds öffentliche Gelder in Anspruch genommen werden, was naturnotwendig allgemeine öffentliche Aufgaben in den Ländern beschneiden muß. Deshalb haben wir gegen diese Anträge unsere starken Bedenken.
Wir möchten besonders darauf hinweisen, daß uns die Forderung auf Erhöhung der öffentlichen Mittel deshalb bedenklich erscheint, weil die BHEFraktion im gleichen Atemzug bereit ist, durch Einbeziehung neuer Gebiete in die Ostschäden die Ausgleichsabgabe zu ermäßigen. Wir möchten auf diesen Widerspruch hinweisen. Auf der einen Seite beantragt man eine stärkere Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, und auf der anderen Seite ist man bereit, Einnahmen zu ermäßigen und damit die Einnahmen für den Ausgleichsfonds zu kürzen. Wir haben gegen die beantragte Einbeziehung neuer Gebiete in die Ostschadenregelung besonders starke Bedenken.

(Abg. Samwer: Ein Irrtum!)

Über die Anträge auf Erweiterung des Personenkreises, der in den Genuß der Hausratshilfe kommt, sind wir bereit im Ausschuß zu diskutieren. Der jetzt vorgelegte Antrag enthält unseres Erachtens manche Unklarheiten. Im Prinzip stimmen wir der Erweiterung des Personenkreises zu; wir sind aber der Auffassung, daß im Ausschuß nach besseren und gerechteren Formulierungen gesucht werden muß.
Auch der Änderung des Stichtages vom 31. Dezember 1950 auf den 31. Dezember 1952 werden wir zustimmen.

(Abg. Samwer: Das ist keine Begründung Ihr es Antrages!)

— Ich wollte Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen und das Hohe Haus nur auf einige Widersprüche in diesem Ihrem Antrag aufmerksam machen. Wir behalten uns vor, im Ausschuß recht eingehend darüber zu reden.
Besonders starke Bedenken haben wir bei den Anträgen, die eine Änderung des Feststellungsgesetzes bezwecken. Die Erfahrungen, die wir mit dem Feststellungsgesetz gemacht haben, sind nicht
ermutigend. In der bisher geübten Praxis hat es zu einer Verzögerung wirksamer Hilfen geführt.

(Zuruf vom GB/BHE: Daran ist das Gesetz nicht schuld!)

Ich will Ihnen nur wenige Zahlen nennen. Die Verzögerung trifft vor allen Dingen diejenigen, die aus dem Lastenausgleichsfonds Entschädigungsrenten beziehen wollen. Die Zahl der Unterhaltshilfeempfänger beträgt 871 000; ich nenne nur runde Zahlen. Der Personenkreis, der Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente bezieht, konnte bis jetzt nur auf 14 000 ausgedehnt werden, und der Bezieherkreis, der reine Entschädigungsrenten bekommt, umfaßt nur etwas über 5500 Personen. Gerade die älteren Kreise sind über diese Langsamkeit der Durchführung verbittert. Die Schuld liegt aber nicht nur bei den Feststellungsbehörden, sondern die Schwierigkeiten der Beweisführung sind in allergrößtem Umfang auf das Feststellungsgesetz zurückzuführen. Wir möchten deshalb nicht durch eine Erweiterung der Feststellungsbestimmungen noch neue unnötige Verzögerungen und Erschwernisse einführen. Auch hierzu eine Zahl, die uns allen Anlaß geben sollte, zu überlegen, ob wir nicht doch einen besseren Modus finden können, um dieses ganze Feststellungsverfahren abzukürzen. Nach der Statistik des Bundesausgleichsamtes sind am 31. März 1954 7 296 000 Anträge auf Schadenfeststellung gestellt, aber bis zum gleichen Zeitpunkt nur 7275 erledigt worden. Die Ursachen liegen in den Erschwernissen des Feststellungsgesetzes. Wir haben deshalb erhebliche Bedenken dagegen, daß dieses Gesetz noch weiter durch neue Bestimmungen praktisch torpediert wird.
Zum Schluß noch folgendes. Die sozialdemokratische Fraktion wird allen Anträgen auf Änderung des Lastenausgleichsgesetzes zustimmen, die geeignet sind, die sozialen Leistungen zu verbessern, den Wohnungsbau zu fördern und die wirtschaftliche Eingliederung aller Geschädigten voranzutreiben.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Begründung der Gesetzentwürfe des Gesamtdeutschen Blocks/BHE Herr Abgeordneter Dr. Klötzer!
    Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage meiner Fraktion habe ich die fünf von uns eingereichten Anträge zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes zu begründen. Ich darf mir erlauben, vorher in ganz wenigen Sätzen etwas Grundsätzliches zum Lastenausgleich zu sagen. Dieses im August 1952 verabschiedete Gesetz, das nach langen Beratungen und Kämpfen und nach langen in den vorhergehenden Monaten und Jahren sich in der Öffentlichkeit und in den Verbänden abspielenden Diskussionen endlich zustande gekommen ist, hat — das glaube ich sagen zu dürfen — nach unser aller Ansicht die Aufgabe, die Bereinigung der Schäden und Verluste herbeizuführen, die durch den zweiten Weltkrieg und danach durch Vertreibungsmaßnahmen, durch Kriegssachschäden und andere Folgeerscheinungen eingetreten sind. Durch das Lastenausgleichsgesetz soll das Problem seine Lösung finden, inwieweit und in welcher Weise diese Schäden und Verluste gerecht und bestmöglich — und unter diesem „bestmöglich" verstehen wir vor allem so rasch wie möglich — ausgeglichen werden können. Wir sind uns alle der Schwierigkeit, der Größe und Schwere


    (Dr. Klötzer)

    dieses Problems bewußt. Wir glauben, daß gerade deshalb auf die Bereitwilligkeit und auf den ehrlichen Willen aller Angehörigen unseres Volkes, an der Lösung dieses Problems mitzuarbeiten, nicht verzichtet werden kann.
    Die von den Schäden Betroffenen — es sind nach der Terminologie des Gesetzes etwa 20 bis 21 Millionen Anspruchsberechtigte — wissen von Anbeginn, daß sie mit einer vollen Entschädigung der erlittenen Verluste nicht rechnen können, und sie haben von Anbeginn auch vernünftigerweise mit einer solchen vollen Entschädigung nicht gerechnet. Diese Geschädigten wissen aber umgekehrt auch, daß es auf der Seite der Abgabepflichtigen doch manchmal noch an der Bereitschaft fehlt, die aus dem Chaos ohne eigenen Verdienst durch Zufall oder glückliche Umstände geretteten Vermögenswerte in entscheidendem und ausreichendem Maße zur Lösung dieses Problems heranziehen zu lassen.
    Wir sehen in dem Lastenausgleich nicht nur ein Mittel und einen Weg, um den durch Krieg und seine Folgeerscheinungen Betroffenen, all den Heimatvertriebenen, Kriegssachgeschädigten, Währungsgeschädigten und den weiteren im Gesetz aufgezählten Geschädigtengruppen, wieder zu einem angemessenen Lebensstandard zu verhelfen und damit gefährliche soziale Spannungen in unserem Volkskörper zu beseitigen, sondern wir sehen im Lastenausgleich gleichzeitig noch eine zweite wichtige staatspolitische Aufgabe: die Aufgabe, all diese unverschuldet aus der natürlichen und gesunden Sozialstruktur des Volkes Ausgegliederten wieder einzugliedern, ihnen zu helfen bei der Schaffung von Existenzen, bei der Neubildung von Vermögenswerten, und wir sehen das Ziel darin, daß die wertvolle Substanz dieser Teile unseres Volkes erhalten wird. Die Erhaltung der Substanz ist besonders bei den 8 1/2 Millionen Heimatvertriebenen und bei den über 2 Millionen Sowjetzonenflüchtlingen unerhört wichtig. Wir glauben, daß ohne diese Substanzerhaltung auch die Wiedervereinigung in Frage gestellt wird, nicht nur die Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der Sowjetzone, sondern auch die Wiedervereinigung mit den Gebieten, aus denen diese Geschädigtengruppen unter Verletzung ihres Rechtes auf Heimat ausgewiesen wurden. Nur wenn wir ihre Substanz erhalten, werden wir in der Lage sein, auch das Recht auf Heimat und die Wiedervereinigung in diesem weiteren Sinne zu verwirklichen.
    Meine Freunde und ich denken politisch viel zu real und nüchtern, um nicht zu erkennen, daß uns das Wahlergebnis des 6. September des Vorjahres gewisse Grenzen gesetzt hat und daß es uns nicht die Möglichkeit gibt, im Augenblick eine grundlegende Umstellung bei der Lösung des Lastenausgleichsgesetzes durchzusetzen. Unsere Anträge lassen diese Erkenntnis auch deutlich werden. Unsere Anträge halten sich im Rahmen des Systems des Gesetzes und haben lediglich das Ziel, unerträgliche Härten zu beseitigen, die sich bei der Durchführung des LAG im Laufe der vergangenen Monate und Jahre herausgestellt haben. Wir begrüßen es deshalb, daß auch andere Fraktionen des Hauses, vor allem auch die Fraktion der CDU/CSU durch ihren noch eingegangenen Entwurf, die Bereitschaft gezeigt haben, an der Beseitigung dieser nach unser aller Meinung zweifellos vorhandenen Härten mitzuarbeiten.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun im einzelnen die Begründung zu den von uns eingereichten Novellen geben. Ich halte es nicht für die Aufgabe der ersten Lesung, vor dem Plenum allzusehr in die Einzelheiten einzusteigen, und will versuchen, mich möglichst kurz zu fassen.
    Die Novelle 1, Drucksache 344, befaßt sich mit dem wichtigsten Punkt, der Erhöhung der Unterhaltshilfe. Die Sätze, um die die Unterhaltshilfe erhöht werden soll, sind bekannt. Zum Grundsätzlichen kann festgestellt werden, daß seit der Kodifizierung des Gesetzes im Jahre 1951 eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten eingetreten ist. Die Teuerung, der man ja auch auf anderen Gebieten durch Erhöhung der Bezüge Rechnung getragen hat — ich denke an die Erhöhung der Beamtengehälter und verschiedene andere Erhöhungen —, muß unbedingt auch auf diesem Sektor der Unterhaltshilfe eine Berücksichtigung finden. Wir halten vor allem auch im Unterschied zu dem Entwurf der CDU/CSU an der Erhöhung des Zuschlags für Kinder nicht auf 30, sondern auf 35 DM monatlich fest. Gerade hier sehen wir eine der wichtigsten Aufgaben, nämlich die, der nachkommenden Generation auch hinsichtlich ihrer Ausbildung und ihrer Gesundheit alle Möglichkeiten der Förderung zu bieten.
    Die Drucksache 344 umfaßt u. a. noch das bereits von meinem Vorredner erwähnte Problem der Elternrente. Die Elternrente soll ein Ehrensold an diejenigen Eltern sein, die im Kriege Söhne verloren haben. Wir halten es mit dem Charakter eines Ehrensoldes für nicht vereinbar, wenn man ihn auf der anderen Seite wieder abzieht mit der Begründung, dafür würden ja andere soziale Leistungen gegeben. Man kann den Ehrensold nicht als eine soziale Leistung in diesem Sinne auffassen. Unser Antrag geht daher dahin, die Elternrente von einer Anrechnung auf die Unterhaltshilfe freizustellen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang gleich sagen, daß meine Freunde selbstverständlich auch das Problem der Anrechnung der übrigen Renten als einer Lösung dringend bedürfig ansehen. Wir werden uns dem Antrag, der von meinem Vorredner hinsichtlich der Sozialrenten gestellt worden ist, anschließen, und wir glauben, daß hier noch verschiedene andere Renten ebenfalls einmal in dieser Richtung einer näheren Betrachtung unterzogen werden müssen.
    Wir haben in unserer Novelle versucht, noch eine weitere Härte mit zu beseitigen. Es handelt sich um die Pflegezulage. Nach der augenblicklichen Fassung des Gesetzes ist eine Pflegezulage nur dann möglich, wenn der anspruchsberechtigte Haushaltsvorstand alleinstehend ist. Eine Pflegezulage wird dort nicht gewährt, wo von einem alten Ehepaar beide Teile noch am Leben sind, beide noch zusammenleben und beide pflegebedürftig sind. Es klingt widersinnig, daß man dem Anspruchsberechtigten, wenn seine Ehefrau verstorben ist, die Pflegezulage zubilligt, daß man ihm aber, solange die Ehefrau noch lebt und selbst auch pflegebedürftig ist, diese Zulage streitig machen will.
    Der zweiten Novelle, der Drucksache 345, liegt die Überlegung zugrunde, daß bei der Ermittlung der Einheitswerte gewisse Vermögenswerte einfach unberücksichtigt blieben, deren Einbuße zweifellos auch einen Verlust darstellt. Wir denken hier in erster Linie an die Betriebsmittel bei den Landarbeitern, die sich auch mit Viehhaltung beschäftigt haben. Wir denken weiterhin bei landwirtschaftlichen Anwesen, die Vieh- und Saatzucht betrieben haben, an diejenigen Betriebsmittel, die im Ein-


    (Dr. Klötzer)

    heitswert nicht erfaßt sind, und wir denken schließlich an die Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Wir glauben, daß es gerecht ist, diese Vermögenswerte, die bisher keinerlei Berücksichtigung bei der Schadensfeststellung finden konnten und daher auch nicht bei der Entschädigung in Betracht gezogen werden konnten, in Zukunft ebenfalls zu berücksichtigen.
    Weiterhin befaßt sich der § 245 der Novelle mit der Anpassung der Einheitswerte. Es ist bekannt, daß der Einheitswert nach dem Reichsbewertungsgesetz mit dem Multiplikator 25 ermittelt wurde, d. h. man hat das 25fache des Jahressollertrages zugrunde gelegt. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist jedoch seinerzeit aus rein zeitbedingten Gründen, und zwar aus einer Verschiebung des Zinsgefüges heraus, ein anderer Multiplikator, nämlich nur 18, in Anwendung gekommen, so daß im Gegensatz zu der gewerblichen Wirtschaft, wo das 25fache zur Berechnung des Einheitswertes herangezogen worden ist, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nur der 18fache Jahressollertrag berücksichtigt wurde. Wir glauben, daß auf diese Weise eine Anpassung, ein gerechter Ausgleich gerade auf dem Sektor der Landwirtschaft erfolgen muß, der den vertriebenen Landwirten die Möglichkeit gibt, mit den ihnen daraus zufließenden gering erhöhten Mitteln wieder ihre Seßhaftmachung, die Gründung einer Existenz zu fördern.
    Die nächste Novelle — Drucksache 413 — umfaßt als erstes den Begriff des Ostschadens. Es ist bekannt, daß zur Zeit Ostschäden nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie im Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand von 1937 eingetreten sind. Wir halten es für notwendig, daß auch die später in das Deutsche Reich eingegliederten Gebiete — Sudetenland, Danzig und Memel, die nach völkerrechtlichen Begriffen einwandfrei als Bestandteile des Reichs anerkannt sind — ebenfalls mit in diesen Begriff „Ostschaden" einbezogen werden.
    Die Novelle umfaßt schließlich als nächsten Punkt das Problem der zerschnittenen Städte. Das sind diejenigen Städte, die entlang der Oder-NeißeLinie teils auf dem linken, teils auf dem rechten Ufer der Oder-Neiße gelegen sind. Wir wünschen, daß Reichsmarksparanlagen und Anteilsverluste bei Kapitalgesellschaften oder Erwerbsgenossenschaften ebenfalls als Ostschaden Anerkennung finden, wenn der Inhaber dieser Vermögenswerte auf der rechten Seite der Oder-Neiße-Linie seinen Wohnsitz hatte, aber der Sitz der Gesellschaft oder des Sparinstituts auf der linken Seite der Oder-Neiße liegt.
    Wir verlangen die Anerkennung dieser Schäden allerdings nur insoweit — und damit möchte ich auf die Ausführungen meines Vorredners erwidern —, als diese Vermögenswerte im Zeitpunkt der Eingliederung bereits vorhanden waren. Wir gehen nicht so weit, auch die nach der Eingliederung dort noch neu erworbenen Vermögenswerte hier mit umfaßt sehen zu wollen, sondern beschränken diese Änderung auf den Rahmen derjenigen Vermögenswerte, die bei der Eingliederung bereits im Eigentum des nunmehrigen Antragstellers oder seines Erblassers standen.
    Die gleiche Novelle verlangt schließlich noch eine Anpassung des Stichtags, der bisher im Lastenausgleichsgesetz ein anderer als im Bundsvertriebenengesetz war. Wir glauben, daß diese Anpassung des
    Stichtags, indem man in beiden Gesetzen den 31. Dezember 1952 zugrunde legt, notwendig ist, die auch Verwaltungsvereinfachungen bringen wird.
    Einer der wichtigsten Punkte dieser Novelle ist die beantragte Änderung des § 254. Auch wir halten es für dringend notwendig, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Gewährung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau, der bis jetzt begrenzt ist auf Antragsteller mit einem festen und sicheren Arbeitsplatz oder auf diejenigen, die auf Grund des Verlustes von Grund- oder Hausbesitz einen Ersatzbau aufführen können, um alle diejenigen zu erweitern, die als Rentner, als Pensionäre, als Witwen bis jetzt von dieser wichtigen Hilfe auf dem Wohnungsbausektor ausgeschlossen sind. Wir wollen über den Antrag der SPD hinaus aber nicht nur diese Erweiterung anstreben, sondern die Gewährung eines Aufbaudarlehens für den Bau einer Wohnung auch dort möglich machen, wo zwar schon eine angemessene Wohnung vorhanden ist, wo aber aus dringenden Gründen eine Übersiedlung oder Umsiedlung erforderlich ist. Wir denken hier z. B. an Kriegerwitwen, die mit drei, vier schulpflichtigen Kindern irgendwo auf einem verlassenen Dorf wohnen und deshalb die Ausbildung der Kinder rein finanziell nicht bestreiten können, weil der Weg wegen der Entfernung zur nächsten Schule in der Stadt nicht zurückgelegt werden kann und weil ihnen auch aus finanziellen Gründen eine Unterbringung der Kinder in der Stadt nicht möglich ist. Wir glauben, daß aus diesen Gründen eine Gewährung eines Aufbaudarlehens ebenfalls ermöglicht werden sollte.
    Die Novelle umfaßt weiter eine Änderung auf dem Sektor der Arbeitsplatzdarlehen. Meine Freunde wünschen, die Möglichkeit zur Gewährung von Arbeitsplatzdarlehen, die bis jetzt bei der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen gegeben ist, solle dadurch erleichtert werden, daß in begründeten Fällen auch die Schaffung von drei Arbeitsplätzen ausreicht und daß dort, wo auf einem solchen Arbeitsplatz ein älterer Angestellter untergebracht werden kann, sogar die Schaffung von zwei neuen Arbeitsplätzen genügen soll. Wir halten es allerdings für notwendig, die Höchstgrenze der an den gleichen Antragsteller zu bewilligenden Arbeitsplatzdarlehen auf 200 000 DM festzulegen. Wir glauben, daß diese Begrenzung auch deshalb Verständnis finden wird, weil gerade die großen leistungsfähigen Betriebe auch ohne diese Hilfen aus dem LAG in der Lage sind, neue Arbeitsplätze, sofern es ihr Produktionsvolumen erfordert, zu schaffen, und daß man diese Hilfe den kleineren und mittleren Betrieben in verstärktem Maße zuführen soll.
    Eine weitere Änderung betrifft die Anpassung der Krankenversicherung. Wir streben an, die Krankenversicherung, die bis jetzt bei Unterhaltshilfeempfängern anders geregelt ist als bei Fürsorgeempfängern, indem die Unterhaltshilfeempfänger dadurch schlechter gestellt sind, daß sie z. B. keinen Zahnersatz, keine Barleistungen bei Krankenhausaufenthalt wie Hausgeld usw. erhalten können, anzupassen und die Unterhaltshilfeempfänger zumindest so zu stellen wie die Fürsorgeempfänger.
    Ein wichtiger Antrag dieser Novelle betrifft schließlich die Hausrathilfe. Es ist bekannt, daß die Hausrathilfe jetzt mit ihren Zuschlägen nach dem Stichtag vom 1. April 1952 gewährt wird. Dadurch


    (Dr. Klötzer)

    fallen alle diejenigen Familienangehörigen heraus und erhalten keine Familienzuschläge, die am 1. April 1952 — sei es durch Verheiratung oder andere Gründe — nicht mehr zur Familiengemeinschaft ihrer Eltern gehörten. Unser Antrag geht dahin, als Stichtag den Tag der Schädigung, der Vertreibung oder des Kriegssachschadens festzulegen und die Zuschläge an alle diejenigen Familienangehörigen, vor allem Kinder, zu gewähren, die an diesem Stichtag zur Familiengemeinschaft gehörten.
    Schließlich umfaßt die Novelle als letzten Punkt den Antrag, die Fälligkeit der Hauptentschädigung auf 1979 festzulegen. Der Zweck dieses Antrags ist es, der Hauptentschädigung schon jetzt einen wirtschaftlichen Wert zu geben, um sie in dringenden Fällen bereits jetzt realisieren zu können. Wir stimmen hier mit dem Antrag der CDU/CSU überein, wollen ihn allerdings mit unserer Novelle dahin erweitern, daß in bestimmten, besonders begründeten Fällen der Zeitpunkt der Fälligkeit vorverlegt werden kann, nämlich wenn es sich darum handelt, mit diesen Mitteln a) die Wiederherstellung der bedrohten Gesundheit des Antragstellers oder seiner nächsten Familienangehörigen, b) die berufliche, schulische und wissenschaftliche Ausbildung oder die Berufsumschulung des Antragstellers und seiner Angehörigen zu finanzieren, c) Gegenstände, die der wissenschaftlichen Forschung dienen, wiederzubeschaffen.
    Wir glauben, diese Möglichkeiten müssen im Gesetz gegeben werden. Die drei aufgezählten Fälle sind sehr wichtig. Es darf nicht daran scheitern, daß die Hauptentschädigung des Lastenausgleichs formell erst in 30 Jahren Wirklichkeit werden soll.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Das steht ja gar nicht im Gesetz drin, Herr Kollege!)

    In unserem Antrag Drucksache 445 ist der Hauptzweck, die Entschädigungsrente analog der Unterhaltshilfe den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
    Wir beantragen damit erstens, den Einkommenshöchstbetrag von 200 auf 300 DM zu erhöhen. Weiter wünschen wir, daß in § 284 die Sätze der monatlichen Entschädigungsrente angehoben werden, weil sie uns augenblicklich als viel zu niedrig erscheinen. Bedenken Sie, meine Damen und Herren, daß z. B. eine Entschädigungsrente von monatlich 20 DM erst gewährt wird, wenn bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage ein Jahreseinkommen bis zu 6500 Mark vorhanden gewesen ist. Der Unterschied ist derart kraß, daß auch hier eine Anhebung kaum auf den Widerstand irgendwelcher Kreise stoßen dürfte.
    In dieser letzten Novelle halten wir es auch noch für notwendig, das Problem der Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung einer genauen Prüfung zu unterziehen. Nach unserem Vorschlag soll der anzurechnende Betrag von bisher 5000 DM entscheidend ermäßigt, und zwar auf 2300 DM festgelegt werden. Der Betrag von 5000 DM Hauptentschädigung entspricht ja einem Schaden von 20 000 Reichsmark. Es ist aber zu berücksichtigen, daß dabei der Einheitswert zugrunde gelegt ist, so daß ein noch viel höherer Schaden vorausgesetzt wird. Man wird es zweifellos nicht für gerecht halten können, daß der eine, der so immens hohe Verluste hat, seine Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung angerechnet bekommt, während der andere, der keinen Vermögensschaden in diesem Umfang gehabt hat, die gleiche Unterhaltshilfe beziehen kann. Der herabgesetzte Betrag von 2300 DM entspricht einem Schaden von 6000 Reichsmark. Das läßt sich noch einigermaßen vertreten. Wir sind zwar, wie ich eingangs sagte, der Meinung, daß man die Anrechnung überhaupt nicht durchführen dürfte. Da aber die Deckungsfrage so große Schwierigkeiten bereitet, sollte man sich wenigstens bemühen, die Anrechnung in mäßigen Grenzen zu halten.
    Lassen Sie mich abschließend ganz kurz unsere Deckungsvorschläge erörtern. Die gesamten Mehraufwendungen, die bei Verwirklichung unserer Vorschläge entstehen, betragen etwa 400 Millionen DM. Zur Aufbringung dieser Mittel schlagen wir vor, die in § 6 des Lastenausgleichsgesetzes vorgesehene Sperrklausel fallen zu lassen und die Vermögensteuer abzüglich der Verwaltungsausgaben in vollem Umfang dem Lastenausgleichsfonds zuzuführen. Wir halten das auch für zumutbar; denn die Länder mußten ja, als das Gesetz seinerzeit beschlossen wurde, damit rechnen, daß die volle Vermögensteuer bei dem Lastenausgleichsfonds verbleibt. Sie konnten sich nicht darauf verlassen, daß durch Vermögensabgabe, Hypotheken-und Kreditgewinnabgabe ein höheres Aufkommen ihnen die Rückzahlung erheblicher Beträge der Vermögensteuer bescheren würde. Wir glauben daher, daß dieser Vorschlag durchaus angemessen und vertretbar ist.
    Wir halten es ebenfalls für durchführbar, den weiteren Mehrbedarf an Mitteln dadurch aufzubringen, daß man die in Abs. 3 des § 6 vorgesehenen Zuschüsse der Länder von 410 Millionen DM auf 610 Millionen DM erhöht. Es ist nicht so, daß hierdurch andere dringende soziale Aufgaben der Länder vernachlässigt werden müßten. Man muß vielmehr davon ausgehen — dieser Grundsatz wurde bis jetzt immer widerspruchslos anerkannt —, daß Erhöhungen von Renten und von sozialen Leistungen Maßnahmen des Staates nach sich ziehen, also dem Staate zur Last fallen müssen und nicht auf den Ausgleichsfonds abgewälzt werden können.
    Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß sich unsere Anträge durchaus im Rahmen des Erfüllbaren halten. Wir bitten jedoch schon jetzt, wegen der Eilbedürftigkeit dieser Anträge, besonders in einigen wichtigen Punkten, vor allem bezüglich der Erhöhung der Unterhaltshilfe, die Beratungen so intensiv zu gestalten und das Gesetz so rasch zu verabschieden, daß alle diejenigen, die seit Jahren auf die Beseitigung dieser Härten warten, dieses Gesetz noch vor den Ferien vor sich sehen. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieser Anträge an den Ausschuß für den Lastenausgleich.

    (Beifall beim GB/BHE. — Abg. Dr. Atzenroth: Sind Sie aber ein Optimist!)