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    Vokabeln: 6
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    6. Justizminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954 1545 33. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1547 B, 1571 B, 1586 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Kirchhoff, Frühwald und Kunze (Bethel) 1547 C Übertritt des Abg. Dr. Kather von der CDU-Fraktion zur Fraktion des GB/BHE . . . 1547 D Beschlußfassung des Bundesrates zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1547 D Mitteilung über Veräußerung eines Grund- stücks in Siegburg an die Stadt Siegburg 1548 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 51, 57, 62, 63 und 66 (Drucksachen 437, 544; 504, 567; 532, 575; 537, 579; 552, 581) 1548 A Frage 21 der Fragestunde der 32. Sitzung betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz (Drucksache 530): Präsident D. Dr. Ehlers 1548 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1548 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksachen 592, 492) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 577) 1548 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1548 D Beschlußfassung 1549 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524, Umdrucke 119, 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 563) . . 1549 A, 1555 D, 1586 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): als Berichterstatter 1549 B als Abgeordneter 1551 C, 1554 A Müller (Worms) (SPD) . . 1551 A, 1553 B Kriedemann (SPD) 1552 A, 1555 A Fassbender (FDP) 1552 D, 1554 D Abstimmungen . . . . 1550 D, 1553 A, 1555 D Unterbrechung der Sitzung . . . 1556 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 215, 248); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 523, Anträge Umdrucke 114, 115, 116, 117, 121, 122, 125, 127, 129, 131) . . 1556 A, 1586 D, 1587 A, B, C, D, 1588 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1556 A Rehs (SPD) 1561 D Bauer (Würzburg) (SPD) 1563 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 1565 A Dr. Gille (GB/BHE) 1566 A Dr. Arndt (SPD) 1567 D Dr. Atzenroth (FDP) 1569 A Dr. von Merkatz (DP) . . . 1569 C, 1572 C Dr. Bucher (FDP) 1569 D, 1573 A Wittrock (SPD) 1570 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . . 1571 A, 1572 A, B Unterbrechung der Sitzung . . . 1571 B Dr. Menzel (SPD) 1571 C Abstimmungen . 1561 C, 1562 D, 1565 D, 1567 C, 1568 D, 1569 B, 1570 C, 1573 A, 1573 D, 1574 A Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, und DP zu § 8 (Umdruck 131) 1571 C, D, 1589 Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zu § 10 . . . . 1572 A, D, 1573 C, 1589 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 339) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 344), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 345), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 413), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 414), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 445), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksache 571) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abgeordneten Kuntscher, Ehren, Dr. Lindrath und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Druckwache 588) 1574 A Ohlig (SPD), Antragsteller 1574 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 1575 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Antrag- steller 1578 D Kuntscher (CDU/CSU), Antragsteller 1580 D Dr. Atzenroth (FDP) 1581 A Dr. Gille (GB/BHE) .1582 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für den Lastenausgleich . . 1584 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 533) 1584 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1584 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Rümmele, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Genossen betr. Aufbauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksachen 399 [neu], 285) 1584 B Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1584 B Beschlußfassung 1585 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 390) 1585 B Dr. Mocker (GB/BHE), Berichterstatter 1585 B Beschlußfassung 1586 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht [GKAR] Drucksache 528, Umdruck 120) . . . . 1586 C, 1588 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 1586 C Nächste Sitzung 1586 C Anlage 1: Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 119 zu Drucksache 524) 1586 D Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Umdruck 128) 1586 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 114) . . 1586 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 115) . . 1587 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 116) . . 1587 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 121) 1587 B Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 122) . . 1587 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 125) . 1587 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, des GB/BHE und der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes Über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 127) . . 1587 D Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr. Atzenroth, Dr. Starke u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 129) 1588 A Anlage 11: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Umdruck 117) 1588 A Anlage 12: Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Umdruck 120 zu Drucksache 528) 1588 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP auf Wiederherstellung des § 8 des Entwurfes eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechtsausschusses (Umdruck 131), 2. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, auf Wiederherstellung des § 10 des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit in der Fassung der Beschlüsse des Rechts- ausschusses 1589 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 12. Anlage 1 Umdruck 119 Berichtigung zum Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksache 524). 1. In § 1 Abs. 1 muß unter Ziffer I Roggen bezüglich des Preisgebietes R IV die Zahlenreihe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni statt „493 — 405" richtig lauten: „393 405". 2. In der Anlage (zu § 1 Abs. 4) muß unter Land Rheinland-Pfalz, Reg.-Bezirk Koblenz, die Kennzeichnung der Preisgebiete für den Landkreis Ahrweiler statt „R II W II" richtig lauten: „R II W III". Bonn, den 25. Mai 1954 Anlage 2 Umdruck 128 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954/55) (Drucksachen 563, 524, Umdruck 119). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 wird der Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 114 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 werden vor den Worten „bis zum 31. Dezember 1952" die Worte: „den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt und" und nach den Worten „beendet worden ist" die Worte eingefügt: „und die Steuer- oder Monopolforderung den Betrag von 10 000 Deutsche Mark nicht übersteigt". 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte: „sechs Monaten". 3. In § 8 werden die Worte „drei Jahren" ersetzt durch die Worte: „einem Jahre". Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 115 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen, in § 20 Abs. 2 Satz 1 die Worte „bis zu fünf Jahren" zu streichen, so daß Abs. 2 Satz 1 nunmehr lautet: „Strafregistervermerke über Verurteilungen durch Spruchgerichte auf Grund der Verordnung Nr. 69 der Britischen Militärregierung (Amtsbl. Brit. Mil.-Reg. S. 405) werden getilgt, wenn Freiheitsstrafe, Vermögenseinziehung und Geldstrafe, allein oder nebeneinander, verhängt worden ist." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" durch die Worte „einem Jahr" ersetzt. 2. Dem § 9 a wird ein neuer Abs. 2 folgenden Wortlauts angefügt: „(2) Straffreiheit nach Absatz 1 wird nicht gewährt für Straftaten, die als aktive oder passive Beamtenbestechung (§§ 331 bis 333 StGB) zu werten sind." Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 6 Umdruck 121 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bucher, Frau Dr. Ilk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird der folgende neue Abs. 2 eingefügt: „(2) Strafregistervermerke werden ferner auf Antrag getilgt, wenn die Verurteilung nach dem 9. September 1953 wegen einer Straftat erfolgt ist, für die nach diesem Gesetz die Strafe zu erlassen gewesen wäre. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. Bonn, den 28. Mai 1954 Dr. Bucher Frau Dr. Ilk Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. Hoffmann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Maier (Stuttgart) Dr. Middelhauve Schloß Dr. Stammberger Anlage 7 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 werden nach den Worten „jedoch Totschlag nicht in den Fällen des § 8," die Worte eingefügt: „Fahrlässige Tötung (§ 222 des Strafgesetzbuchs)". Bonn, den 15. Juni 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 125 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden die Worte „vor dem 1. Januar 1954" durch die Worte „bis zum 31. März 1954" ersetzt. Bonn, den 16. Juni 1954 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der in § 3 Abs. 1 in der siebenten Zeile beginnende Halbsatz erhält folgende Fassung: „. .,wenn keine schwerere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe, bei der die Ersatzfreiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt, allein oder nebeneinander, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt oder zu erwarten ist." 2. In § 6 a werden die Worte „zwei Jahren" ersetzt durch die Worte „einem Jahre". Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion 011enhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Haasler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 129 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Starke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 14 Abs. i wird folgender Satz 3 angefügt: „Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses werden erlassen, wenn der Betroffene entweder den zur Tatzeit allgemein üblichen Preis nicht überschritten oder keinen höheren Gewinn erzielt hat, als er bei einem Verkauf oder einer Leistung zum angemessenen Preis allgemein zulässig gewesen wäre. Wegen der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erzielten Mehrerlöse sind bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen Maßregeln der Abführung nicht mehr zu verhängen." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Anlage 11 Umdruck 117 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Drucksachen 523, 215, 248). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die bei Ordnungswidrigkeiten neben der Strafe verhängten und noch nicht vollstreckten Maßregeln der Abführung des Mehrerlöses erlassen werden, soweit der Betroffene den zur Tatzeit allgemein üblichen Marktpreis nicht überschritten hat oder durch die Anwendung der sogenannten abstrakten Gewinnberechnung unbillige Härten entstanden sind. Bonn, den 26. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 12 Umdruck 120 Berichtigung zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 528). In Art. 4 § 5 Abs. 2 des Gesetzentwurfs muß der letzte Satz richtig lauten: „Oberste Dienstbehörde im Sinne des § 60 des Gesetzes ist der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung." Bonn, den 26. Mai 1954 Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit 1. über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP auf Wiederherstellung des § 8 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Umdruc( 131) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Wiederherstellung des § 10 Abs. 1 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht Name Abstimmung 1. I 2. Name Abstimmung I 1. i 2. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . . Ja Ja Fuchs Ja Ja Dr. Adenauer — — Funk entschuld. entschuld. Albers Ja Ja Dr. Furler Ja Ja Arndgen Ja Ja Gedat Ja Ja Barlage Ja Ja Geiger (München) . . . Ja Ja Dr. Bartram Ja Ja Frau Geisendörfer . . . entschuld. entschuld. Bauer (Wasserburg) . . entschuld. entschuld. Gengler . Ja Ja Bauereisen Ja Ja Gerns . Ja Bauknecht Ja Ja D. Dr. Gersenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch entschuld. entschuld. Gibbert Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Ja Giencke . Ja Ja Berendsen Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Dr. Bergmeyer Ja Ja Dr. Gleissner (München) krank krank Fürst von Bismarck . . entschuld. entschuld. Glüsing Ja Ja Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . _— — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja Ja (Freiburg) Ja Ja Goldhagen entschuld. entschuld. Bock Ja Ja Gontrum entschuld. entschuld. von Bodelschwingh . . . Ja Ja Dr. Graf entschuld. entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Ja Griem Ja Ja. Brand (Remscheid) , . . Ja Ja Günther — — Frau Brauksiepe . . . . Ja Ja Gumrum ' Ja Ja Dr. von Brentano . . . . Ja Ja Haussier Ja Ja Brese Ja Ja Hahn krank krank Frau Dr. Brökelschen . . Ja Ja Harnischfeger Ja Ja Dr. Brönner Ja Ja von Hassel Ja Ja Brookmann (Kiel) entschuld. entschuld. Heix Ja Ja Brück Ja Ja Dr. Hellwig entschuld. entschuld. Dr. Bucerius entschuld. entschuld. Dr. Graf Henckel . . . Ja Ja Dr. von Buchka Ja Ja Dr. Hesberg Ja Ja Dr. Bürkel Ja Ja Burgemeister Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. Caspers Ja Ja Höcherl Ja Ja Cillien Ja Ja Dr. Höck Ja Ja Dr. Conring entschuld. entschuld. Höfler Ja Ja Dr. Czaja Ja Ja Holla Ja Ja Demmelmeier Ja Ja Hoogen Ja Ja Diedrichsen Ja Ja Dr. Horlacher Ja Ja Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn enthalten enthalten Dr. Dittrich Ja Ja Huth Ja Ja Dr. Dollinger entschuld. entschuld. Illerhaus Ja Ja Donhauser Ja Ja Dr. Jaeger Ja Ja Dr. Dresbach Ja Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Ja Eckstein. Ja Ja Frau Dr. Jochmus . . . Ja Ja D. Dr. Ehlers Ja Ja Josten Ja Ja Ehren Ja Ja Kahn Ja Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Ja Kaiser Ja Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — Karpf entschuld. entschuld. Etzenbach . Ja Ja Kemmer (Bamberg) Ja Ja Even Ja Ja Kemper (Trier) Ja Ja Feldmann . Ja Ja Kiesinger Ja Ja Finckh entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . . enthalten Ja Dr. Franz Ja Ja Kirchhoff Ja Ja Franzen enthalten Ja Klausner Ja Ja Friese Ja Ja Dr. Kleindinst . . . • Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Dr. Kliesing Ja Ja Richarts Ja Ja Knapp Ja Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Ja Knobloch Ja Ja Dr. Rinke Ja Ja Dr. Köhler — — Frau Rösch enthalten Ja Koops Ja Ja Rümmele . . . . . . . enthalten enthalten Dr. Kopf Ja Ja Ruf Ja Ja Kortmann Ja Ja Sabaß Ja Ja Kramel Ja Ja Sabel Ja Ja Krammig Nein Ja Schäffer — — Kroll entschuld. entschuld. Scharnberg entschuld. entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . enthalten Ja Scheppmann Ja Ja Kühlthau Ja Ja Schill (Freiburg) Ja Ja Kuntscher Ja Ja Schlick krank krank Kunze (Bethel) Ja Ja Schmidt-Wittmack . . Ja Ja Lang (München) Ja Ja Schmücker entschuld. entschuld. Leibfried Ja Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Ja Dr. Leiske Ja Ja Schrader Ja Ja Lenz (Brühl) Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) -- — Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Ja Lenze (Attendorn) . . . Ja Ja Schüttler Ja Ja Leonhard Ja Ja Schütz Ja Ja Lermer Ja Ja Schuler Ja Ja Leukert Ja Ja Schulze-Pellengahr . . . Ja Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Ja Schwarz . . . . . . . . Ja Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Ja Dr. Lindrath Ja Ja Dr. Seffrin entschuld. entschuld. Dr. Löhr Ja Ja Seidl (Dorfen) Ja Ja Dr. h. c. Lübke. — _ Dr. Serres Ja Ja Lücke Ja Ja Siebel Ja Ja Lücker (München) Ja Ja Dr. Siemer krank krank Lulay Ja Ja Solke Ja Ja Maier (Mannheim) . . Ja Ja Spies (Brücken) Ja Ja Majonica Ja Ja Spies (Emmenhausen) . Ja Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Ja Ja Szoege _ Ja Ja Graf von Spreti . . . . enthalten Ja Massoth entschuld. entschuld. Stauch Ja Ja Maucher Ja Ja Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. entschuld. Mayer (Birkenfeld) . . Ja Ja Stiller Ja Ja Menke Ja Ja Storch — — Mensing -- — Dr. Storm Ja Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Ja Strauß Ja Ja Miller Ja Ja Struve Ja Ja Dr. Moerchel Ja Ja Stücklen Ja Ja Morgenthaler krank krank Teriete entschuld. entschuld. Muckermann Ja Ja Unertl Ja Ja Mühlenberg Ja - Varelmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Millier (Bonn) — — Frau Vietje Ja Ja Müller-Hermann . . . . Ja Ja Dr. Vogel entschuld. entschuld. Müser Ja Ja VoB entschuld entschuld. Naegel Ja Ja Wacher (Hof) Ja Ja Nellen entschuld. entschuld. Wacker (Buchen) . . . . Ja Ja Neuburger entschuld. entschuld. Dr. Wahl Ja Ja Niederalt Ja Ja Walz Ja Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Ja Frau Dr. Weber (Aachen) — — Dr. Oesterle entschuld. entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Oetzel Ja Ja Wehking Ja Ja Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. WeLskop entschuld. entschuld. Pelster entschuld. entschuld. Frau Welter (Aachen) — — Dr. Pferdmenges . . . . Ja Ja Dr. Werber Ja Ja Frau Pitz Ja Ja Wiedeck Ja Ja Platner Ja Ja Wieninger Ja Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. entschuld. Dr. Willeke entschuld. entschuld. Frau Praetorius . . . . Ja Ja Winkelheide Ja Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Ja Wittmann Ja Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Ja Wolf (Stuttgart) Ja Ja Raestrup Ja Ja Dr. Wuermeling . . . . — — Rasner Ja Ja Wullenhaupt entschuld. entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. I 1. J 2. SPD Frau Albertz Nein Nein Keuning Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Kinat Nein Nein Altmaier Nein Nein Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. entschuld. Dr. Arndt Nein Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Nein Arnholz Nein Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Frau Korspeter . . . . Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Dr. Kreyssig Nein Nein Bals Nein Nein Kriedemann Nein Nein Banse Nein Nein Kühn (Köln) entschuld. entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Nein Nein Kurlbaum entschuld. entschuld. Baur (Augsburg) . . . . Nein Nein Ladebeck Nein Nein Bazille Nein Nein Lange (Essen) Nein Nein Behrisch Nein Nein Frau Lockmann . . . . Nein Nein Frau Bennemann Nein Nein Ludwig Nein Nein Bergmann Nein Nein Dr. Lütkens Nein Nein Berlin Nein Nein Maier (Freiburg) . . . -- — Bettgenhäuser Nein Nein Marx Nein Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Nein Matzner Nein Nein Birkelbach Nein Nein Meitmann Nein Nein Blachstein entschuld. entschuld. Mellies Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Böhm (Düsseldorf) . . . Nein Nein Merten Nein Nein Bruse Nein — Metzger Nein Nein Corterier Nein Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Nein Dannebom Nein Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Nein Daum Nein Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Ja Dr. Deist Nein Nein Moll Nein Nein Dewald Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Diekmann Nein Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Nein Diel Nein Nein Müller (Worms) . . . . Nein Nein Frau Döhring Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Erler entschuld. Nein Odenthal Nein Nein Eschmann krank krank Ohlig Nein Nein Faller Nein Nein Ollenhauer Nein Nein Franke entschuld. entschuld Op den Orth Nein Nein Frehsee Nein Nein Paul entschuld. entschuld. Freidhof Nein Nein Peters Nein Nein Frenzel Nein Nein Pöhler Nein Nein Gefeller Nein Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Nein Geiger (Aalen) entschuld. entschuld. Dr. Preller Nein Nein Geritzmann entschuld. entschuld. Priebe Nein Nein Gleisner (Unna) . . . . Nein Nein Pusch entschuld. entschuld. Dr. Greve Nein Nein Putzig Nein Nein Dr. Gülich entschuld. entschuld. Rasch Nein Nein Hansen (Köln) Nein Nein Regling Nein Nein Hansing (Bremen) . . . Nein Nein Rehs Nein Nein Hauffe Nein Nein Reitz Nein Nein Heide Nein Nein Reitzner Nein Nein Heiland Nein Nein Frau Renger entschuld. entschuld. Heinrich Nein Nein Richter entschuld. entschuld. Hellenbrock Nein Nein Ritzel Nein Nein Hermsdorf . . . . . . . Nein Nein Frau Rudoll Nein Nein Herold Nein Nein Ruhnke Nein Nein Höcker Nein Nein Runge Nein Nein Höhne Nein Nein Sassnick Nein Nein Hörauf Nein Nein Frau Schanzenbach Nein Nein Frau Dr. Hubert . . . . Nein Nein Scheuren — — Hufnagel Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Nein Jacobi Nein Nein Dr. Schmidt (Gelleren) . Nein Nein Jacobs entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) Nein Nein Jahn (Frankfurt) . . . . — — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. entschuld. Jaksch Nein Nein Dr. Schöne Nein Nein Kahn-Ackermann . . . entschuld. entschuld. Schoettle Nein Nein Kalbitzer entschuld. entschuld. Seidel (Fürth) Nein Nein Frau Keilhack Nein Nein Seither Nein Nein Frau Kettig Nein Nein Seuffert Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1. I 2. 1. I 2. Stierle Nein Nein Dr. Stammberger . . . Ja Ja Sträter krank krank Dr. Starke Ja Ja Frau Strobel Nein Nein Dr. Wellhausen . . . . — Ja Stümer Nein Nein Weyer Ja Ja Tenhagen Nein Nein Wirths — — Thieme Nein Nein Traub Nein Nein Trittelvitz Nein Nein Wagner (Deggenau) . . — — GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) krank krank Wehner Nein Nein Bender Ja Ja Wehr Nein Nein Dr. Czermak Ja Ja Welke Nein Nein Dr. Eckhardt Ja Ja Weltner (Rinteln) . . . Nein Nein Elsner entschuld. entschuld. Dr. Dr. Wenzel Nein Nein Engell Ja Ja Wienand Nein Nein Feller Ja Ja Wittrock Nein Nein Gräfin Finckenstein . . entschuld. entschuld. Ziegler Nein Nein Zühlke Nein Nein Frau Finselberger . . . entschuld. entschuld. Gemein Ja Ja Dr. Gille Ja Ja Haasler Ja Ja Dr. Kather Ja Ja FDP Dr. Keller Ja Ja Dr. Klötzer Ja Ja Dr. Atzenroth Ja Ja Körner Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . krank krank Kraft Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Blücher -- — Kutschera Ja Ja Dr. Bucher Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Ja Dannemann Ja Ja Dr. Mocker Ja Ja Dr. Dehler — — Dr. Oberländer • • • • — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Ja Petersen Ja Ja Eberhard Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Euler Ja Ja Samwer Ja Ja Fassbender Ja Ja Seiboth Ja Ja Frau Friese-Korn . . entschuld. entschuld. Dr. Sornik Ja Ja . Frühwald Ja Ja Srock Ja Ja Ja Dr. Strosche enthalten Gaul Nein Ja Dr. Hammer entschuld. entschuld. Hepp Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja DP Dr. Jentzsch entschuld. entschuld. Kühn (Bonn) Ja Ja Becker (Hamburg) entschuld. entschuld. Lahr — — Dr. Brühler Ja Ja Lenz (Trossingen) . . . krank krank Eickhoff Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Ja Ja wenstein Nein Ja Hellwege Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. entschuld. Matthes Ja Ja von Manteuffel (Neuß) . Ja enthalten Dr. von Merkatz . . . . Ja Ja Margulies Nein Ja Müller (Wehdel) . . . . J a Ja Mauk Ja Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Ja Dr. Mende entschuld. entschuld. Schneider (Bremerhaven) Ja Ja Dr. Middelhauve . . . — — Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja — Dr.-Ing. Seebohm — — Neumayer Ja Ja Walter Ja Ja Onnen Ja Ja Wittenburg Ja Ja Dr. Pfleiderer Ja entschuld. Dr. Zimmermann . . . Ja — Dr. Preiß — Ja Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Nein Ja Scheel — — Fraktionslos Schloß Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Ja Brockmann (Rinkerode) krank krank Schwann Ja Ja Rösing Ja Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 382 380 Davon: Ja 240 250 Nein 135 126 Stimmenthaltung . 7 4 Zusammen wie oben . . 382 380 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 1 2. 1. 2. CDU/CSU Mattick entschuld. entschuld. Dr. Friedensburg . Ja Ja Ja Neubauer Nein Nein Nein krank Nein Nein Nein Nein Nein krank Nein Nein Dr. Krone Ja entschuld. Neumann Lemmer entschuld. — Dr. Schellenberg Frau Dr. Maxsein — Ja Frau Schroeder (Berlin) . Schröter (Wilmersdorf) . Frau Wolff (Berlin) • Stingl — — Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn Ja Ja Brandt (Berlin) . . . . Nein Nein Hübner Nein Ja Frau Heise Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Nein Nein Dr. Reif — — Dr. Königswarter . . . Nein Nein Dr. Will enthalten Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 16 16 Davon : Ja 5 6 Nein 10 10 Stimmenthaltung 1 — Zusammen wie oben . 16 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hannsheinz Bauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erweist sich als notwendig, einige Worte der Begründung zum Änderungsantrag meiner Fraktion zu § 8 zu sagen, weil wir diesen Antrag unbeschadet des interfraktionellen Antrags Umdruck 127 aufrechterhalten. Der Paragraph ist überschrieben „Taten während des Zusammenbruchs". Wie lautet die Bestimmung?
    Für Straftaten, die unter dem Einfluß der außergewöhnlichen Verhältnisse des Zusammenbruchs in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere auf Grund eines Befehls, begangen worden sind, wird über die §§ 2, 3 hinaus Straffreiheit gewährt, wenn nicht dem Täter nach seiner Stellung oder Einsichtsfähigkeit zuzumuten war, die Straftat zu unterlassen und keine schwerere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe, allein oder nebeneinander, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig verhängt oder zu erwarten ist.
    Im Zusammenhang mit dieser Formulierung muß aber auch darauf hingewiesen werden, daß der § 10 der Vorlage von den Straftatbeständen, die die Straffreiheit ausschließen, den Totschlag ausdrücklich ausnimmt. Das bedeutet, daß der Tatbestand des Totschlags für die Fälle des § 8 ebenfalls in die Amnestie einbezogen werden kann. Nun sind auch wir Sozialdemokraten uns darüber klar, daß man bei der Problematik, die allgemein mit dem Begriff Befehlsnotstand verbunden ist, ein äußerst diffiziles Gebiet betritt. Auch der Verhärtetste unter uns weiß, daß diese Taten nicht etwa nach dem alttestamentarischen Grundsatz „Auge um Auge,
    *) Siehe Anlage 9. **) Siehe Anlage 3.
    Zahn um Zahn" nachträglich voll gesühnt werden könnten. Auch wir haben deutlich zu erkennen gegeben, daß wir für den Fall des Erlasses einer allgemeinen Amnestie diesen Rechtskomplex als solchen nicht ausgeschlossen sehen wollen. Wir vertreten dabei allerdings die Meinung, daß ein Strafmaß von drei Jahren, wie es in diesem Vorschlag vorgesehen ist, bei allem guten Willen zum Verständnis und zur Milde zu weitgehend ist.
    Wie verhalten sich nun die Dinge im einzelnen? Unter den mannigfachen Argumenten, die im Ausschuß für eine möglichst weitgehende Amnestie auf diesem Gebiet vorgetragen worden sind, ist auch der Grund angeführt worden, der Richter gerate zusehends in den Bereich der Willkür, wenn er über die Tatbestände urteilen solle, die wegen der Länge der seitdem verstrichenen Zeit in der damaligen Atmosphäre kaum genügend rekonstruiert, geschweige denn hinreichend gewürdigt werden könnten. Insofern sei eine einwandfreie Rechtsfindung kaum gewährleistet, und eine besonders ausgedehnte Amnestie sei daher empfehlenswert.
    Demgegenüber muß doch wohl festgestellt werden, daß bei jedem weiter zurückliegenden Tatbestand, vor allen Dingen dann, wenn er sich etwa dem Ablauf der Verjährungsfrist nähert, sowohl objektiv wie subjektiv rekonstruiert, gewürdigt und ein Urteil gefällt werden muß, auch dann, wenn die Umstände zwischen der Begehung der Tat und der Aburteilung sich inzwischen erheblich gewandelt haben sollten.
    Dann ist argumentiert worden, die Fällung neuer Urteile und die Vollstreckung bereits auf diesem Gebiet verhängter Strafen bedeuteten eine schlechte Hilfestellung oder vielleicht sogar das Gegenteil einer Hilfestellung im Hinblick auf die gegen Deutsche im Ausland noch zu verhandelnden sogenannten Kriegsverbrecherprozesse. Dem muß wohl entgegengehalten werden, daß einmal die Prozesse im wesentlichen abgeschlossen sein dürften, die Zahl der noch zu erwartenden kaum nennenswert sein dürfte. Zum andern, glaube ich, dürfen wir letzten Endes die Wirkungen im Ausland nicht unterschätzen, die durch eine so weitgehende Amnestierung der auf diesem Gebiet zu verzeichnenden Straftaten entstehen müssen. Gerade dafür hat man, vielleicht leider, auch noch heute nicht nur bei unseren direkten Nachbarn, sondern auch im übrigen Europa und vor allen Dingen in Übersee ein ziemlich feines Gehör.
    Nun scheint es mir notwendig, einige Beispiele aus der Praxis der Rechtsprechung herauszugreifen. Bei diesen Fällen kommt es mir darauf an, möglichst verschiedenartige Tatbestände zu erfassen. Ich versuche, Sie zu überzeugen, daß im Hinblick auf die Urteile gleichwohl eine gewisse Linie beobachtet werden kann. Ein erster Fall: Der SS-General Gutenberger läßt im März 1945 den Aachener Oberbürgermeister Oppenhoff erschießen. Ergebnis der Verhandlung vor dem Aachener Schwurgericht im Dezember 1953: 2 1/2 Jahre Gefängnis. Der Fall fiele unter die Amnestie, wenn die Strafe nicht schon verbüßt wäre.
    Eine zweite Gruppe, die mir typisch zu sein scheint, betrifft die Fälle der sogenannten „Lynchjustiz". SS-Sturmbannführer Seidel erschießt im Eifelgebiet im Dezember 1944 einen nach Abschuß mit Fallschirm abgesprungenen US-Piloten. Urteil des Aachener Gerichts Dezember 1953: 1 Jahr Ge-


    (Bauer [Würzburg])

    fängnis. Ich erwähne den Fall extra deshalb, um zu zeigen, daß er auch nach dem sozialdemokratischen Änderungsvorschlag noch unter die Amnestie fallen würde.
    Ein dritter Fall, der in der breiteren Öffentlichkeit bekanntgeworden ist, ist der des Standgerichts Helm. Dabei handelt es sich um jene Kolonne der Schande, die ihren Tätigkeitsbereich in meinem Heimatgebiet Unterfranken gehabt hat und sich mit ihren Urteilen bis in den Sudetengau erstreckt hat. Die Bilanz dieser Kolonne zählt 30 vollstreckte Todesurteile, wobei eine Kopfprämie von 50 RM oder einer Flasche Schnaps festgesetzt war.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Urteil für den maßgeblichen Beteiligten Engelbert Michalski: 3 Jahre Gefängnis.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich habe keinen Zweifel darüber, daß dieser Herr, wenn die Vorlage angenommen würde, unter die Amnestie fallen würde.

    (Erneute Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

    Ich erwähne einen vierten und fünften Fall als Beispiele für die Neigung zur Milde bei Urteilen, soweit es sich um Vorgänge aus dem rein militärischen Bereich handelt. Der Kommodore Petersen läßt drei nach der Kapitulation fahnenflüchtige Matrosen erschießen. Freispruch durch Urteil vom Februar 1953! 20 Angehörige des Polizeibataillons 62 haben nachweislich im Sommer 1942 in Warschau 110 Juden erschossen. Freispruch durch Urteil in Dortmund im April 1954!
    Nun möchte ich noch vier Fälle erwähnen, bei denen man allein schon nach den Umständen der Tat und auch nach dem Zeitpunkt der Begehung schwerlich von einem Befehlsnotstand sprechen kann, die aber für die verhältnismäßige Milde bezeichnend sind. Herr Berthold Ohm läßt in der sogenannten Penzberger Mordnacht am 28. April 1945 7 Bürger erschießen. Urteil des Schwurgerichts Augsburg im Januar 1954: 4 1/2 Jahre Gefängnis, verbüßt durch Untersuchungshaft.
    Das neueste Urteil auf diesem Gebiet ist ein Urteil von Anfang Mai 1954. Ein Kompanieführer und sein Hauptfeldwebel bewirken zu einer Zeit, die noch keineswegs durch Auflösungserscheinungen gekennzeichnet war, nämlich im Jahre 1942, im Raum von Smolensk die Erschießung von 60 jüdischen Greisen, Frauen und Kindern, von denen ausdrücklich festgestellt wird, daß keinerlei Verdacht des Paktierens mit Partisanen bestanden hat. Neuestes Urteil des Schwurgerichts Darmstadt Anfang Mai 1954: Drei und vier Jahre Gefängnis.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ein weiterer besonders krasser Fall: SS-Hauptsturmführer Seebach liquidiert im Juni 1945 im Lager Eberfing den SS-Oberscharführer Eulitz. Urteil München Februar 1953: Vier Jahre Gefängnis.
    Als letztes möchte ich einen bezeichnenden Fall herausgreifen, der eine gewisse Aktualität dadurch hat, daß sich seiner eine illustrierte Zeitung angenommen hat. Es handelt sich um die Begebenheit bei der historischen Brücke von Remagen, die ja gar nicht weit von hier entfernt ist. Bei Betrachtung dieses Tatbestandes ergibt sich, wenn man alles Beiwerk der geschickten Reportage abstreicht, daß immerhin vier absolut unschuldige deutsche Offiziere erschossen worden sind. Verurteilt wurde lediglich der Chefrichter, nämlich der Herr Generalleutnant
    Huebner, wahrscheinlich deshalb, weil er als oberster NS-Führungsoffizier und Standrichter von vornherein entsprechend qualifiziert war. Die beiden Richterkollegen Penth und Ernsberger sind vollkommen straffrei ausgegangen, und die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Verfahren eingestellt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Gerade die zuletzt erwähnten vier Fälle tun nach meiner Ansicht wohl zur Genüge dar, daß es in der Regel nur dann zu einer Verurteilung kommt, wenn die Straftat so gravierend erscheint, daß man es vor der inländischen und ausländischen Öffentlichkeit nicht gut verantworten kann, den Täter ohne jede Sühne davonkommen zu lassen. Weiter scheint mir aus den Urteilen hervorzugehen, daß in so weitgehendem Maß mildernde Umstände in Ansatz gebracht werden, daß wirklich langjährige Haftstrafen als eine Seltenheit bezeichnet werden müssen.
    Im übrigen wissen wir ja, daß man in den meisten Fällen Sachverständige zu Wort kommen läßt — wie z. B. im Falle Ohm/Penzberger Mordnacht und auch in der Remagener Brückenaffäre den Herrn Generalfeldmarschall a. D. Kesselring —,

    (Abg. Altmaier: Der ist dazu berufen!)

    die bestimmt ihr Urteil nicht zuungunsten, sondern eher zugunsten der Delinquenten abgeben.
    Nun wird gern auf die Amnestiebremse des § 10 Abs. 2 verwiesen. Die Bestimmung besagt, daß von der Straffreiheit Straftaten ausgeschlossen sind, bei denen die Art der Ausführung oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen. Bei dieser Auslegungsfrage liegt alles in der Praxis der Gerichte begründet, und hier müssen wir nun einmal befürchten, daß bei der Neigung zur Milde, wie ich sie aufzuzeigen versucht habe, im Gebiet des sogenannten Befehlsnotstandes die Qualifikation „gemeine Gesinnung" wohl so gut wie nie getroffen werden wird; d. h. die Amnestiewürdigkeit wird wohl überwiegend bejaht werden.
    Aus den gleichen Gründen befürchten wir, daß die zweite gut gemeinte Bremse sich nicht entsprechend auswirken wird, nämlich die gegenüber dem ursprünglichen, dem Regierungsentwurf veränderte Fassung, daß Straffreiheit bei Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere auf Grund eines Befehls, nur insoweit gewährt werden soll, als nicht dem Täter nach seiner Stellung oder Einsichtsfähigkeit zuzumuten war, die Straftat zu unterlassen. Wir glauben nach der Rechtsprechung der Gerichte auch hier nicht, daß diese Bestimmung dazu angetan ist, die Amnestiefreudigkeit im richtigen Sinne einzudämmen.
    Wir vermögen nur einen Weg zu sehen, auf dem die Amnestie im Gebiet der Befehlsnotstände auf die wirklich vertretbaren Fälle, die tatsächlich einer Bereinigung bedürfen, beschränkt werden könnte: die Methode der Beschränkung auf das Strafmaß, d. h. auf Delikte des Befehlsnotstands bis zur Höhe von einem Jahr Gefängnis. Wir können beweisen, daß die Verurteilungen, soweit sie auf diesem Sektor erfolgt sind, nur in wirklich schwerwiegenden Fällen die Grenze eines Jahres Gefängnis überschreiten. Die gleiche Vermutung kann man erst recht für die Urteile, die etwa noch in Zukunft gefällt werden sollten, gelten lassen.
    Bei allem Willen zur Milde und dem auch bei uns vorhandenen Wunsch, allmählich hinter diese


    (Bauer [Würzburg])

    traurigen Vorgänge einer unheimlichen Ära der Auflösung einen Schlußstrich zu ziehen, scheint es uns doch geboten, gewisse absolute Maßstäbe im Rechtsdenken unangetastet zu lassen. Die leider allenthalben in so erheblichem Umfang abhanden gekommene Achtung vor dem Menschenleben wird durch eine so weitgehende Amnestierung wie im vorgelegten § 8 nicht gehoben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dies bedeutet nach unserer Meinung gerade bei der heranwachsenden Generation alles weniger als eine Festigung und Stärkung des Rechtsgefühls.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir fürchten, daß eine so weitgehende Fassung wie im vorgeschlagenen § 8 das mühsam gewonnene Fundament unserer Demokratie als Rechtsstaat eher unterhöhlt als festigt, und vermögen dieser Bestimmung daher nicht zuzustimmen. Aus diesen übergeordneten Gesichtspunkten glauben wir, eine Amnestierung von Straftaten auf diesem Sektor über ein Jahr Gefängnis hinaus nicht verantworten zu können, und haben Ihnen daher unseren Änderungsantrag vorgelegt. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Justizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Neumayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der § 8 war vielleicht diejenige Bestimmung des ganzen Amnestiegesetzes, die am genauesten und eingehendsten überprüft worden ist. Bevor wir uns seitens des Justizministeriums dazu entschlossen haben, Ihnen ein Strafmaß von drei Jahren als unter die Amnestie fallend vorzuschlagen, haben wir sehr genaue Erhebungen gepflogen, und diese Erhebungen sind während der Beratungen des Rechtsausschusses fortgesetzt worden. Man kam zu dem Ergebnis, daß, wenn man hier einen Schlußstrich unter eine sehr unerfreuliche Vergangenheit ziehen will, wenn man vor allen Dingen diejenigen, die in sogenanntem Befehlsnotstand unter einem Gewissenszwang gehandelt haben, mit der Amnestie erfassen will, dann doch ein Strafmaß von drei Jahren notwendig erscheint.
    Meine Damen und Herren, es ist mir nicht möglich, im Augenblick auf die einzelnen Fälle, die der Herr Kollege hier angeführt hat, einzugehen. Ich kann nur das eine sagen: der Fall mit der Erschießung der Juden, der vorhin erwähnt worden ist, fällt schon deswegen nicht unter die Amnestie, weil er vor dem Stichtag, dem 1. Oktober 1944, liegt. Ein anderer von dem Herrn Kollegen erwähnter Fall kann auch nicht unter die Amnestie fallen, weil im Amnestiegesetz ein Strafmaß von drei Jahren als Höchstmaß vorgesehen ist.
    Nun war die Rechtsprechung bei den Gerichten in all diesen Fragen nicht sehr einheitlich.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

    Deswegen glaubten wir, eine solche Bestimmung unter den Kautelen, die nach langen Verhandlungen im Rechtsausschuß und nach sehr eingehenden Beratungen gefunden wurden, Ihnen vorlegen zu können. Diese Kautelen, diese Sicherungsbestimmungen, die jeden Mißbrauch dieser Bestimmung ausschließen sollen, sind einmal in dem § 8 selbst
    festgelegt, nämlich in der Vorschrift, daß eine Amnestie nicht in Frage kommt, wenn dem Täter nach seiner Stellung oder Einsichtsfähigkeit zuzumuten war, die Straftat zu unterlassen.

    (Abg. Altmaier: Wer entscheidet denn das?)

    Ich glaube, meine Damen und Herren, gerade diese nach sehr eingehender Prüfung und sehr eingehender Beratung im Rechtsausschuß gefundene Formulierung schließt einen Mißbrauch dieser Bestimmung aus.

    (Abg. Altmaier: Wer entscheidet denn darüber?)

    Ich darf weiter auf § 10 verweisen, der unverändert angenommen worden ist und in dem ausdrücklich festgelegt wird, daß von der Straffreiheit Straftaten ausgeschlossen sind, die auf Gewinnsucht beruhen oder bei denen die Art der Ausführung oder die Beweggründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen. Ich glaube, diese allgemeine Bestimmung schließt schon Vorkommnisse, wie sie hier vorhin vorgetragen worden sind, im wesentlichen von der Amnestie aus. Hier liegt eine bestimmte Rechtsprechung ja auch bereits vor.

    (Abg. Heiland: Und was für eine!)

    Wir glauben, durch die Sicherungen, die hier eingeführt worden sind, jedem Mißbrauch dieser Bestimmung vorgebeugt zu haben. Denn das dürfen Sie mir glauben, meine Damen und Herren: es liegt uns nichts ferner, als hier Dinge unter die Amnestie fallen zu lassen, die nicht amnestiewürdig sind. Uns hat nur daran gelegen, darauf kam es uns an, hier einmal einen Schlußstrich unter eine Vergangenheit zu ziehen,

    (Zurufe von der SPD)

    die für uns Deutsche wirklich eine sehr bedrückende gewesen ist und die manchen in ihren Strudel gezogen hat, der bei richtiger Überlegung, oder wenn er die entsprechende Einsicht besessen hätte, eben die betreffende Tat nicht begangen hätte.
    Ich bitte Sie deshalb, meine Damen und Herren, es bei der vom Rechtsausschuß in seinem Bericht vorgelegten Fassung zu belassen.