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ID0203214300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1954 1511 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1514 C, 1542 C Änderungen der Tagesordnung . . 1514 D, 1524 A, 1531 D Fragestunde (Drucksache 530): 1. betr. Aufnahme von Wanderliedern in das Verzeichnis der während der Ausbildungszeit der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes zu singenden Lieder: Zurückgestellt 1515 A 2. betr. „Problem der rollenden Landstraße": Dr. Bergmeyer (CDU/CSU) 1515 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1515 B 3. betr. gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Versorgungskasse der Träger der Reichsversicherung: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1515 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 1515 C 4. betr. Verlegung des Gmelin-Institutes von Clausthal-Zellerfeld nach Köln: Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1515 D, 1516 A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1516 A 5. betr. Sperre von Telefongesprächen zwischen Spanien und West-Berlin: Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . 1516 B Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1516 B 6. betr. Versicherungsleistungen an in Berlin wohnende Altversicherte der früheren Zusatzversicherungsanstalt des Reiches und der Länder: Dr. Schellenberg (SPD) 1516 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1516 C, 1517 A 7. betr. Paß- und Zollkontrollen bei Flügen zwischen dem westlichen und dem Berliner Bundesgebiet: Zurückgestellt 1517 A 8. betr. Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes: Thieme (SPD) 1517 A Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1517 B 9. betr. Abschaffung des Paßzwanges: Zurückgestellt 1517 B 10. betr. Rentenversicherungsrechte der Kriegsteilnehmer des 1. Weltkriegs: Meyer, (Wanne-Eickel) (SPD) . . 1517 B, D Storch, Bundesminister für Arbeit 1517 C, D 11. betr. Sicherung und Pflege der deutschen Kriegsgräber im Ausland: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1518 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1518 A 12. betr. Verkehrskatastrophe bei Hanau am 27. April 1954 und Sicherungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn: Altmaier (SPD) 1518 C, D, 1519 A Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 1518 C, 1519 A, B 13. betr. Anerkennung des Lehrberuf es „Geprüfte Hauswirtschaftsgehilfin" und Herausgabe der Ausbildungsordnung: Frau Döhring (SPD) . . . 1519 B, 1520 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1519 B, 1520 A, B 14. betr. im „Bulletin" vom 5. Mai 1954 ausgesprochene Rechtsauffassung über Zulässigkeit der Umwandlung des Saargebiets in eine zwischenstaatliche Einrichtung: Zurückgestellt 1520 D 15. betr. Abwesenheit des Botschafters bei der italienischen Republik bei kulturellen Veranstaltungen und Anlässen: Kahn-Ackermann (SPD) 1520 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1520 D 16. betr. Freigabe der zivilen Luftfahrt bzw. Betriebserlaubnis für die AG für Luftverkehrsbedarf: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 1521 A, B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 1521 A, B 17. betr. luftverkehrspolitische Verhandlungen des Bundesministers für Verkehr in England: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 1521 C, D Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 1521 C, D 18. betr. Einführung eines Sozialpasses: Höcherl (CDU/CSU) 1522 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1522 B 19. betr. Legalisierung schwarzer Kapitalien zwecks Führung anonymer Konten bei Kreditinstituten: Höcherl (CDU/CSU) 1522 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1522 B 20. betr. Unterrichtung der Bevölkerung des sowjetisch besetzten Gebiets durch Rundfunksendungen aus dem westlichen Bundesgebiet: Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 1522 C Zurückgezogen 1522 C 21. betr. Willkürmaßnahmen des Militärischen Sicherheitsamts in Koblenz gegenüber deutschen Antragstellern auf Erteilung einer Ausfuhrlizenz: Zurückgestellt 1522 C 22. betr. Anwendung der Verordnung PR Nr. 71/51 für mit öffentlichen Mitteln erstellte Bauten: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1522 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1522 D 23. betr. Entschädigung für von den Besatzungsmächten in der Gemarkung der Gemeinde Münster, Landkreis Die-burg (Hessen), zur Munitionslagerung beschlagnahmten Gemeindewaldes: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1523 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1523 D 24. betr. Ausschluß von Schadensersatzansprüchen für Schäden im nicht beschlagnahmten Teil des Gemeindegeländes durch verstreut liegende Munition: Dr. Löhr (CDU/CSU) 1523 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1523 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Zusammentritt der Bundesversammlung (Drucksache 492) 1524 A Dr. Reif (FDP), Antragsteller . . . 1524 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1524 C Dr. Menzel (SPD) 1524 D Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 1524 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die staatliche Genehmigung der Ausgabe von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen (Drucksache 272); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld- und Kredit (Drucksache 542) 1525 B Dr. Lindenberg (CDU/CSU), Berichterstatter 1525 C Beschlußfassung 1527 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Ingenieurberufes (Ingenieurgesetz) (Drucksache 343) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Ingenieurgesetz) (Drucksache 439), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Chemikerberufes (Chemikergesetz) (Drucksache 341) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Chemiker" (Chemikergesetz) (Drucksache 441) 1527 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1527 D Erste Beratung des von den Fraktionen der DP, CDU/CSU u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 458) 1528 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1528 A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Drucksache 487) 1528 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß . . . . 1528 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksachen 540, 559, Umdruck 118) . . 1528 B, 1542 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 1528 C Abstimmungen 1528 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den deutsch-chilenischen Briefwechsel vom 3. November 1953 betr. die zollfreie Einfuhr von 50 000 t Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954 (Drucksache 289); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 430) . . . 1528 D Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1529 A Beschlußfassung 1529 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag und den Notenwechsel vom 1. August 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador (Drucksache 290); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 431) 1529 C Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1529 C Beschlußfassung 1529 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 517) 1530 A Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter 1530 A Beschlußfassung 1530 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 518) . 1530 B Schneider (Bremerhaven), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 1543 Beratung des Entwurfs einer Siebzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 519) 1530 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1530 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 335, 217) 1530 D Rücküberweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen . . 1530 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Oberländer (Drucksache 520) 1530 D Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 1530 D Beschlußfassung 1531 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Walter Sternfeld, München 23, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 200 (München-Nord) gewählten Abg. Gumrum (Drucksache 511) 1531 A Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Landesvorsitzenden der Bayernpartei, Dr. Besold, im Namen der Partei und im eigenen Namen und anderer Mitglieder der Bayernpartei gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 der Landesliste Bayern der CSU und SPD sowie der im Wahlkreis 200 (München-Nord) und im Wahlkreis 203 (München-West) gewählten Abgeordneten Gumrum und Dr. Graf (Drucksache 512) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses. für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Herbert Noll, Husum, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 1 (HusumSüdtondern-Eiderstedt) gewählten Abg Giencke (Drucksache 513) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Dr. Bernhard Gericke, Wolfsburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 54 (Peine-Gifhorn) gewählten Abg. Dr Schöne (Drucksache 514) 1531 B Beschlußfassung 1531 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 111 [neu]) 1531 C, 1542 B, D Beschlußfassung 1531 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 473); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 556) 1515 A, 1531 D Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter 1532 A Beschlußfassung 1532 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 474); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 557) 1532 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter 1532 B Beschlußfassung 1532 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 317) 1514 D, 1531 D, 1532 D Hauffe (SPD), Anfragender 1532 D, 1540 D Unterbrechung der Sitzung Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1534 A, 1537 C Dr. Arndt (SPD) 1534 D Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) 1536 C Dr. Gille (GB/BHE) 1537 D, 1538 C, 1539 A Baur (Augsburg) (SPD) . . . 1538 C, 1539 A Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1539 A Frau Dr. Ilk (FDP) 1541 D Nächste Fragestunde 1542 C Nächste Sitzung 1542 C Anlage 1: Änderungsantrag des Abg. Brese zum Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Umdruck 118) 1542 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 111 [neu]) 1542 B, D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen zum Entwurf eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksachen 470, 518) 1543 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 118 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksachen 559, 540). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 3 werden statt der Worte „monatlich '750 Deutsche Mark" die Worte „monatlich 600 Deutsche Mark" eingesetzt. Bonn, den 28. Mai 1954 Brese Anlage 2 Umdruck 111 (neu) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Deutsche Geschenksendungen nach Polen (Drucksache 509) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen; 2. Antrag der Fraktion der GB/BHE betreffend Fahrpreisermäßigung für Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge (Drucksache 486) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene. Bonn, den 18. Mai 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksachen 470, 518) Berichterstatter: Abgeordneter Schneider (Bremerhaven) Mit dem Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 wird den Bemühungen Norwegens auf zolltarifliche Gleichstellung seiner Fischzubereitungen von Sprotten und Heringen — sogenannte Brislinge und sogenannter Sild — mit den portugiesischen Fischzubereitungen von Sardinen, wie sie in der Vorkriegszeit bestanden hatte, durch den Krieg aber suspendiert worden war, Rechnung getragen. Nach dem deutschen Wertzolltarif von 1951 betragen die Zollsätze für norwegische Erzeugnisse 25 % und 20 % gegenüber einem Zollsatz von 14 % für portugiesische Sardinen. Die Bundesrepublik hatte die Forderung nach Angleichung dieser Zollsätze zunächst unter Hinweis auf die gegenüber der Vorkriegszeit veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt. Norwegen hat daraufhin seine Forderung im Herbst 1952 auf der VII. GATT-Tagung den Vertragspartnern des GATT in der Form einer Beschwerde vorgetragen. Der Beschwerde wurde zwar von der Versammlung nicht stattgegeben, sie empfahl jedoch der Bundesrepublik, Mittel und Wege zu suchen, um wieder ausgeglichene Konkurrenzverhältnisse herzustellen. In Verhandlungen mit Norwegen kam eine Einigung auf der Basis zustande, daß der Wertzoll für norwegische Erzeugnisse fortan 15% betragen soll. Diese Einigung dient den guten deutschnorwegischen Handelsbeziehungen. Bei Fortdauer der Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Zollsätze für norwegische Brislinge und Sild würden diese Beziehungen in einer Weise gestört werden, die der Bedeutung der Sache nicht entspricht. Die Verhandlungen wurden nicht mit dem Ziele norwegischer Gegenleistungen auf dem Zollgebiet geführt, da einmal Norwegen als Niederschutzzollland keine besonderen Angriffspunkte bietet und zum andern keine speziellen deutschen Wünsche in dieser Richtung vorlagen. Die norwegische Gegenleistung kann nur im größeren Rahmen der deutschnorwegischen Handelsbeziehungen gesehen werden, in dem Norwegen durch Liberalisierung, Globalkontingente und bilaterale Kontingente die Einfuhr aus der Bundesrepublik im wesentlichen freizügig zuläßt. Im Jahre 1953 hatte diese norwegische Haltung bei einer deutschen Einfuhr aus Norwegen in Höhe von 247 Millionen DM und einer deutschen Ausfuhr in Höhe von 564 Millionen DM einen deutschen Ausfuhrüberschuß in Höhe von 317 Millionen DM zur Folge. Im 1. Quartal 1954 hat sich dieses Verhältnis weiter zu deutschen Gunsten verschoben: Einfuhr 62 Millionen DM, Ausfuhr 138 Millionen DM, deutscher Ausfuhrüberschuß demnach 76 Millionen DM. Die Zahlungsbilanz hat eine analoge Entwicklung, da eine Verminderung des Saldos durch eine verstärkte Inanspruchnahme norwegischer Dienstleistungen nicht erfolgt. Mit Rücksicht darauf, daß die deutsch-norwegischen Gespräche über die Herabsetzung der Zollsätze für die genannten Waren bereits seit dem Jahre 1952 geführt werden und die Unterzeichnung des Abkommens im Dezember 1953 erfolgt ist, besteht besonderes Interesse, die Behandlung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag zu beschleunigen. Die nächsten deutsch-norwegischen Wirtschaftsverhandlungen über ein Handelsabkommen für die Zeit ab 1. Juni 1954 werden am 24. Mai in Oslo beginnen. Eine vorherige Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag würde die Atmosphäre für diese Verhandlungen besonders günstig beeinflussen, da beide Delegationen dann praktisch ohne wesentliche Differenzpunkte in die Verhandlungen eintreten könnten. Bonn, den 28. Mai 1954 Schneider (Bremerhaven) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere, daß ich eine kleine Störung in den Ablauf der Tagesordnung des Hauses gebracht habe. Es war mir leider nicht bekannt, daß der Punkt Drucksache 317 auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden ist. Ich bitte, das zu entschuldigen.
    Ich darf die Anfrage beantworten. Die Arbeiten an den von der Bundesregierung zu § 14 — das ist der entscheidende; Schaden am Leben —, zu § 15 — Schaden an Körper und Gesundheit — und zu § 37 — Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen — des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassenen Rechtsverordnungen sind sofort nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Bundesfinanzministerium aufgenommen worden. Wenn bisher noch keine dieser Rechtsverordnungen, die zum Teil bereits völlig ausgearbeitet und mit Begründung vorliegen, dem Bundesrat zugeleitet wurde, so liegt der Grund hierfür im folgendem.
    Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung des Bundesergänzungsgesetzes am 17. Juli 1953 einen Beschluß gefaßt, der eine Novellierung des ganzen Gesetzes unter Veränderung der Grundstruktur des Gesetzes gefordert hat. Er hat in Verfolg dieses Beschlusses im Dezember 1953 seinem Sonderausschuß für Wiedergutmachungsfragen den Auftrag erteilt, eine solche Novelle auszuarbeiten. Solange diese Arbeiten des Sonderausschusses schwebten und damit zu rechnen war, daß der Bundesrat für eine völlige Umänderung auch der Grundstruktur des Gesetzes eintreten würde, war es natürlich untunlich, dem Bundesrat Rechtsverordnungen vorzulegen, die zur Voraussetzung hatten, daß das Bundesergänzungsgesetz in seiner Struktur nicht verändert würde, und die daher auf dem alten Gesetz aufbauten.
    Im Bundesrat haben in der Zwischenzeit eingehende Erörterungen über diese Pläne einer völligen Änderung des Gesetzes stattgehabt. Diese Erörterungen haben zu dem Beschluß geführt, daß der Bundesrat seinen Auftrag an den Sonderausschuß, einen Änderungsgesetzentwurf vorzulegen, zurückgenommen hat und daß er es der Bundesregierung überläßt, zu gegebener Zeit eine Novelle zu dem Gesetz vorzulegen, die nunmehr das Ziel hat, gewisse Änderungen gesetzestechnischer Art vorzunehmen.

    (Aha-Rufe von der SPD.)

    Infolgedessen ist jetzt die Rechtsgrundlage für den Erlaß der Rechtsverordnungen klar, deshalb wird dieser Tage die erste Rechtsverordnung auf Grund des § 14 dem Bundesrat zugehen. Sie ist im Umlaufwege bereits dem Kabinett unterbreitet. Die Rechtsverordnungen zu §§ 15 und 17 werden dann sofort folgen; ihre endgültige Fassung ist eine Arbeit; die nur mehr ganz geringe Zeit beanspruchen wird.
    Die gewünschten Verordnungen können also nunmehr dem Bundesrat zugehen. Die Verzögerung trat wegen der Pläne ein , das ganze Bundesentschädigungsgesetz grundlegend zu ändern.

    (Abg. Dr. Arndt: Wie ist es mit § 37, Herr Minister?)

    — Die Verordnungen zu §§ 15 und 37

    (Abg. Dr. Arndt: Die gehen jetzt dem Bundesrat zu!)

    gehen jetzt dem Bundesrat zu — zu § 14 dieser Tage, zu § 15 und § 37 sofort anschließend. Ein Bedürfnis, darüber hinaus allgemeine Verwaltungsvorschriften seitens der Bundesregierung zu erlassen, ist bisher nicht hervorgetreten. Die Ausführung des Gesetzes ist ja im allgemeinen und grundsätzlich Sache der Länder. Die Länder haben auch bereits in großem Umfange Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes erlassen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers entgegengenommen. Ich frage: Wird eine Beratung der Anfrage gewünscht? — Sie wird von der Fraktion der SPD gewünscht. Das sind mindestens 30 Mitglieder. Wir treten in die Beratung ein. Ich bitte um Wortmeldungen. — Herr Abgeordneter Dr. Arndt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion in der Frage der Wiedergutmachung ist, auf einer möglichst breiten Basis, möglichst mit allen Fraktionen und Mitgliedern dieses Hauses gemeinsam zu einer Regelung dieser Aufgabe zu kommen, da wir diese Regelung seit jeher als eine Ehrenschuld des deutschen Volkes angesehen haben und noch ansehen.

    (Beifall bei der SPD und rechts.)

    Wir sind daher bis zum äußersten bemüht, aus dieser uns so am Herzen liegenden Frage möglichst jede Polemik zu verbannen. Ich werde mich deshalb auch jetzt in der Antwort auf die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers einer größtmöglichen Zurückhaltung befleißigen, obgleich uns Anlaß zu einer gewissen Bitterkeit durchaus schon vorzuliegen scheint.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Das kann man wohl sagen!)

    Immerhin hat dieser Tage eine erste interfraktionelle Besprechung über eine Verbesserung und grundlegende Neufassung des Bundesentschädigungsgesetzes stattgefunden. Ich freue mich, sagen zu können, daß alle Fraktionen beteiligt waren und alle Fraktionen dieses Hauses den gleichen Wunsch nach einer solchen Verbesserung des Gesetzes zum Ausdruck gebracht haben. Es ist von uns auch besprochen worden, daß der Herr Bundesminister der Finanzen von dieser Einhelligkeit interfraktioneller Art verständigt werden sollte. Ich wundere mich deshalb darüber, daß der Herr Bun-


    (Dr. Arndt)

    desminister der Finanzen darüber bisher noch nicht unterrichtet zu sein scheint.
    Nun, meine Damen und Herren, in der Sache selbst ist die Antwort und die Auskunft, die der Herr Bundesminister der Finanzen uns gegeben hat, nicht befriedigend, und ich bitte jetzt insbesondere Herrn Ministerialrat Dr. Kuschnitzky, doch nicht dem Herrn Bundesfinanzminister ins Ohr zu flüstern, während das Ohr des Herrn Bundesfinanzministers für dieses Haus erbeten wird.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, daß die Arbeiten sofort aufgenommen worden seien, um die erforderlichen Rechtsverordnungen auszuarbeiten. Wir alle wissen ja, daß das Gesetz sehr große Lücken enthält, die durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats ausgefüllt werden sollen. Aber die Erklärung, die Sie für das monatelange Ausbleiben dieser Rechtsverordnungen gegeben haben, ist doch wohl kaum befriedigend. Sie haben gesagt, jetzt erst sei die Rechtsgrundlage für die Verordnungen klar, nachdem der Bundesrat durch einen Beschluß seine Absicht, das Gesetz von Grund auf zu novellieren, zurückgezogen habe. Das kann doch nicht sein. Das Bundesentschädigungsgesetz, das von Ihrem Hause ausgearbeitet ist, trat am 1. Oktober 1953 in Kraft und i s t in Kraft, und ohne Rücksicht darauf, welche Pläne der Bundesrat verfolgte oder noch verfolgt, und welche Pläne im Bundestag bestehen, war und ist es Ihre Pflicht gewesen, sofort auf Grund des geltenden Gesetzes die zu seiner Ausführung erforderlichen Verordnungen zu erlassen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Man kann doch nicht ein Gesetz als nicht existent behandeln, weil man weiß, daß Pläne bestehen, es zu novellieren. Und Sie haben leider auch nicht gesagt, warum denn der Bundesrat die Arbeiten seines Sonderausschusses abgebrochen hat. Doch deshalb, weil die Beamten Ihres Ministeriums im Bundesrat erschienen sind und dort gesagt haben, Sie selber würden diese Novelle in die Hand nehmen,

    (lebhaftes Hört! Hört! bei der SPD)

    und Sie selber würden zum Zwecke dieser Novelle einen beratenden Ausschuß einberufen, der aus drei Vertretern des Bundesrates und aus je einem Vertreter der Fraktionen des Bundestags bestehen sollte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das war bereits im März, und seit März ist dieser
    Ausschuß noch nicht einmal einberufen worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Unsere Fraktion hat schon im März beschlossen, daß mein Parteifreund Greve in diese Kommission gehen sollte; auch die anderen Fraktionen haben ihre Vertreter, soweit ich weiß, bestimmt. Uns haben noch nicht einmal die Briefe aus dem Bundesfinanzministerium erreicht, durch die die Fraktionen aufgefordert sind, sich an dieser Kommission zu beteiligen.

    (Zurufe von der SPD: Hört! Hört! — Das ist Sabotage!)

    Das ist eine Art der Ausführung, die der großen Aufgabe des Bundesentschädigungsgesetzes nicht angemessen sein dürfte.
    Im übrigen ist der Entschluß, dieses Gesetz einer gründlichen Novellierung zu unterziehen, keineswegs fallengelassen, insbesondere nicht in diesem Hause fallengelassen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich erinnere daran, daß von dieser Stelle aus für die Fraktion der CDU/CSU, die gegenwärtig sogar allein die absolute Mehrheit des Bundestages darstellt, der Herr Kollege Gerstenmaier mit großem Nachdruck erklärt hat, daß die Zustimmung zum Gesetz an einem der letzten Tage der Legislaturperiode des 1. Bundestages nur ein Provisorium bedeuten könne und der 2. Bundestag von Anfang an an eine strukturverändernde und grundlegende Verbesserung des Bundesentschädigungsgesetzes herangehen müsse. Das ist auch in der interfraktionellen Besprechung, die vor einigen Tagen stattgefunden hat, erneut zum Ausdruck gekommen. Ich hoffe, daß gerade auch von der Regierungskoalition diese meine Ausführungen bestätigt werden.
    Infolgedessen wissen Sie, Herr Bundesminister der Finanzen, daß die politisch verantwortlichen gesetzgebenden Körperschaften nach wie vor die Absicht dieser strukturverändernden und grundlegenden Novellierung hegen. Das aber befreit Sie doch nicht davon, ein geltendes Gesetz auszuführen, solange es gilt, und man kann nicht sagen, es sei „untunlich", das Erforderliche nach dem Gesetz zu tun, solange solche gesetzgeberischen Absichten noch im Schwange sind. Denn bedenken Sie doch bitte: es handelt sich bei den Verfolgten und Geschädigten einerseits um einen Kreis von Personen, die schon ein hohes Lebensalter erreicht haben. Wir sind jetzt im zehnten Jahre nach Schluß der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, und wenn wir nicht endlich etwas tun, um den vielfach siebzigjährigen, ja teilweise achtzigjährigen Menschen etwas zuzuführen - und gerade dazu fehlen auch die Rechtsverordnungen —, dann wird ein beträchtlicher Teil der Verfolgten diese Wiedergutmachung überhaupt nicht mehr erleben.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Andererseits handelt es sich um die damaligen Jugendlichen, die ebenfalls von der Verfolgung besonders betroffen und an der Berufsausbildung gehindert wurden oder deren Berufsausbildung unterbrochen wurde. Diese Menschen haben erst einmal acht, zehn, teilweise zwölf Jahre ihres beruflichen Lebens durch Unterdrückungsmaßnahmen verloren. Inzwischen sind weitere neun Jahre in das Land gegangen. Sie haben ein Lebensalter erreicht, in dem ihnen das Nachholen der Berufsausbildung oder das Ersetzen der Schäden immer schwieriger wird. Auch da ist also größte Eile geboten. Daher bedauern wir, daß diese Verordnungen nicht alsbald erlassen worden sind. Ich glaube, mich recht zu erinnern, daß Sie damals bei der Beratung des Gesetzes gesagt haben, an diesen Ausführungsverordnungen werde bereits gearbeitet.
    Aber, Herr Bundesfinanzminister, ich weiß auch, daß gerade die Sachkenner und Sachbearbeiter sowohl in Ihrem Hause als auch im Bundesministerium der Justiz in der Zeit zwischen dem 1. und 2. Bundestag an andere Arbeitsplätze versetzt worden sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Darunter leidet natürlich die Arbeit. Auch ist der
    Mitarbeiterstab, den Sie für diesen Zweck haben,
    außerordentlich klein. Ich darf einmal auf folgendes Paradoxon hinweisen. Wir kennen kein Bun-


    (Dr. Arndt)

    desministerium und keine Bundesbehörde, aus deren Haus nicht immer Wünsche um Vermehrung des Personals an uns herangetragen werden. Das geht manchmal so weit, daß gleich tausend zusätzliche Angestellte gefordert werden, um dieses oder jenes durchzuführen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Aber noch nie haben wir gehört, daß ein Bundesministerium oder etwa Ihr Haus, Herr Bundesfinanzminister, den Wunsch geäußert hätte, zusätzliche Kräfte einzustellen, um die Wiedergutmachung u id die Bundesentschädigung mit der Beschleunigung durchzuführen, die sachlich geboten ist.

    (Zuruf von der SPD: Sehr interessant!)

    Wir bemerken auch einen merkwürdigen Unterschied in der Großzügigkeit und in der Rang- und Reihenfolge. Man hat nicht gezögert, z. B. auszusprechen, daß die ehemaligen Mitglieder der Legion Condor die Zeit, in der sie Bomben auf Guernica geworfen haben, sogar doppelt angerechnet bekommen,

    (Lebhafte Zurufe: Hört! Hört! und Beifall bei der SPD)

    weil das öffentlicher Dienst für Deutschland gewesen sei.

    (Erneute Zurufe von der SPD: Hört! Hört! — Abg. Arnholz: Ungesetzlich!)

    Aber die gleichartige Großzügigkeit oder Eile vermissen wir bei den Entschädigungen vollauf. Ja, da stellt sich das Bundesinnenministerium z. B. auf den Standpunkt, daß Hochschullehrer, die unbesoldet, also auf sogenannte Kolleggelder und ähnliche Gebühren und Beträge angewiesen waren, d. h. ordentliche Honorarprofessoren, Privatdozenten und sogenannte nichtbeamtete Professoren, zu ihrer Zeit in keinem öffentlichen Dienst gestanden hätten. Das widerspricht nicht nur der gesamten preußischen und deutschen Tradition, sondern ich mache darauf aufmerksam, daß unter diesen Hochschullehrern Männer von europäischem Ruf und von Weltruf sind, denen man als öffentlichen Dienst ihre Hochschultätigkeit vor 1933 abspricht im gleichen Augenblick, in dem man sagt, daß die Kriegsabenteuer in der Legion Condor öffentlicher Dienst für Deutschland gewesen seien.
    Wir bitten Sie also herzlich, unsere Große Anfrage doch als einen sehr freundlichen Wink aufzufassen, daß ohne Rücksicht auf die auch in diesem Hause bestehenden und von uns weiterverfolgten Pläne zu einer grundlegenden Änderung und Verbesserung des Gesetzes das Gesetz zunächst jedenfalls so ausgeführt wird, wie es da ist. Denn das Gesetz sollte eine Wohltat und eine rechtliche Befriedigung der Rechtsansprüche der Verfolgten bringen. Es hat sich aber bisher durch das Ausbleiben der Ausführungsverordnungen als ein Nachteil und in einem Nachlassen der Entschädigungszahlungen ausgewirkt.
    Ich darf Sie zuletzt auch auf einen Zusammenhang hinweisen, der mir von entscheidender Bedeutung zu sein scheint. Die Wiedergutmachung ist eine Rechtsangelegenheit, weil es darum geht, Unrecht wieder so auszugleichen, daß in Deutschland Recht werde. Ich bedaure deshalb überhaupt, daß diese Fragen im Bundesfinanzministerium bearbeitet werden. Leider ist das auch in einer großen Anzahl von Ländern der Fall. Nach unserer Überzeugung gehörte diese Rechtsangelegenheit mehr in das Bundesministerium der Justiz. Aber gerade weil es eine Rechtsangelegenheit ist und weil der Sinn dieser Gesetzgebung und ihrer Ausführung darin besteht, wieder Recht werden zu lassen und dort, wo Enteignungen und Ausplünderungen vorgenommen worden sind, auf rechtliche Weise den Status herbeizuführen, der ohne dieses Unrecht bestanden hätte, sollten wir in Deutschland darauf achten, daß rechtliches Verhalten im eigenen Hause beginnt. Wir haben im Zusammenhang mit dieser Frage nämlich auch in den auswärtigen Beziehungen einiges in Ordnung zu bringen, worum wir alle in diesem Hause uns bemühen. Ich denke an die große Frage des rechtlos und unter Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Auslande fortgenommenen deutschen Privateigentums. Unser aller Kampf geht darum, daß dieser Verstoß gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts wiedergutgemacht wird. Aber glauben Sie denn, daß wir die notwendige moralische Position dafür haben, solange bei uns zu Hause die Enteignungen und die Entrechtungen, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft vorgenommen hat, nicht mit dem Ernst, mit dem Eifer und auch mit der Beschleunigung, Herr Bundesminister, durchgeführt werden, daß wir sagen können: Wir haben das Unsere zur Wiederherstellung des Rechts getan?!

    (Beifall bei der SPD.)