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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954 1437 31. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1438 C, 1480 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Becker (Hersfeld) 1438 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1438 D Mitteilung über Stellungnahme des Bundesrats zum Haushaltsgesetz 1954 (Drucksache 539) 1439 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 419) . . 1439 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU), Berichterstatterin 1439 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 1440 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1440 D Sabel (CDU/CSU) 1441 B Frau Schanzenbach (SPD) 1442 B Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 1443 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . 1443 D Abstimmungen 1440 B, 1444 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten (Drucksache 346) . . 1444 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 1444 C, 1456 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1446 D, 1453 B, 1456 B Hansen (Köln) (SPD) . . . . 1447 C, 1457 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 1450 C Becker (Hamburg) (DP) 1453 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 1455 A Sabel (CDU/CSU) 1457 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1458 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 218, Anträge Umdrucke 71, 112) 1458D, 1509A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . 1458 D, 1461 B, C, 1464 D Dr. Arndt (SPD) . . . 1459 D, 1461 C, 1463 B Dr. Lütkens (SPD) 1462 A Wehr (SPD) 1463 C Abstimmungen 1465 D Tatsächliche und persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Berichterstattung in der 28. Sitzung zum Antrag auf Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Löhr): Ritzel (SPD) 1466 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderungsprogramm für die Zonenrandgebiete (Drucksache 293) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316, Umdruck 113), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 510), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kredithilfe für die mittelständische Wirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 432), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Straßenbau im Zonenrandgebiet (Drucksache 433), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft im Zonenrandgebiet (Drucksache 434), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (Drucksache 435) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Wacher (Hof), Fuchs, Freiherr Riederer von Paar u. Gen. betr. Beihilfe für Grenzbauern (Drucksache 529) 1467 B, 1509 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Anfragender 1467 C Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 1470 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 1474 A 1497 C Frau Dr. BrökeLschen (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 1477 B zur Sache 1489A, 1505 C Dr. Gülich (SPD): zur Geschäftsordnung 1478 A zur Sache 1503B, 1505 C Kurlbaum (SPD), Antragsteller . . 1478 A Hörauf (SPD), Antragsteller . . . . 1480 B Freidhof (SPD), Antragsteller . . . 1481 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Antragsteller 1482 D Behrisch (SPD), Antragsteller . . 1484 A Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antrag- steller 1486 A Frau Korspeter (SPD) 1487 B Dr. Henn (FDP) 1493 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 1495 B Unertl (CDU/CSU) 1497 D Höhne (SPD) 1499 A Seiboth (GB/BHE) 1500 D Kahn (CDU/CSU) 1506 B Priebe (SPD) 1507 A Jacobs (SPD) 1507 C Dr. Starke (FDP) 1507 C Ausschußüberweisungen 1508 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache 540) 1509 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 1509 C Nächste Sitzung 1509 C Anlage 1: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 71) 1509 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Umdruck 112) 1509 C Anlage 3: Antrag der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Umdruck 113) 1509 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach der Wiederinkraftsetzung des Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen bemüht zu sein, baldigst diesen Vertrag gemäß Art. V des Abkommens durch einen zeitgemäßen und umfassenden Vertrag zu ersetzen und dafür Sorge zu tragen, daß Art. II in Verbindung mit Art. IX des Vertrages eine Auslegung findet, a) die die Diskriminierung der auf deutschen Schiffen tätigen deutschen Seeleute auf Grund der Handhabung des „Immigration and Nationality Act" beseitigt, b) die die Regelung der Einfuhr von Filmen der US-Produktion in die Bundesrepublik in eine angemessene Relation zur Produktion der Bundesrepublik bringt, c) daß bei der Regelung der Grundrechte nach Art. II und VIII die deutschen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik bei US-Dienststellen beschäftigt sind, ungeschmälert die Rechte aus den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechtes in Anspruch nehmen können. Bonn, den 27. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 112 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 218, 71). Der Bundestag wolle beschließen: Die vom Bundeskanzler am 3. Juni 1953 mündlich abgegebene Erklärung ist nicht Bestandteil des Abkommens vom 3. Juni 1953 und des durch dieses Abkommen bestätigten Freundschafts-, Handels-und Konsularvertrages zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 und kann daher Rechte aus dem Vertrage vom 8. Dezember 1923 nicht mindern. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 113 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftshilfe für die Zonenrandgebiete (Drucksache 316). Der Bundestag wolle beschließen, für kulturelle Hilfsmaßnahmen im Zonengrenzgebiet im Verlauf der nächsten fünf Jahre Bundeszuschüsse in Höhe von jährlich 25 Millionen DM zu gewähren. Bonn, den 25. Mai 1954 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Heren! Jedem, der die Diskussion aufmerksam verfolgt hat, wird es deutlich geworden sein, daß es sich hier leider nicht um ein einfaches Problem handelt. Das möchte ich doch einmal zum Ausdruck bringen. Meine Damen und Herren von der Fraktion des BHE, Sie haben diesen Entwurf eingebracht, und wir werden uns mit ihm beschäftigen müssen. Ich möchte Ihnen aber in aller Deutlichkeit sagen, daß man sich mit dieser Frage bisher wiederholt beschäftigt hat und leider immer wieder einsehen mußte, daß es keine leichte Aufgabe ist, hier zu helfen. Ich sage das in aller Offenheit.

    (Abg. Hansen [Köln] : Kündigungsschutz für ältere Angestellte!)

    — Ja, wir haben ein Kündigungsschutzgesetz für ältere Angestellte, wir haben ein allgemeines Kündigungsschutzgesetz geschaffen, was alles zweifellos doch auch mit dazu beigetragen hat, hier manche Hilfe zu geben.

    (Abg. Samwer: Aber die Notlage ist doch da!)

    — Herr Kollege Samwer ich habe jetzt schon den ganzen Tag beobachtet, daß Sie ständig Zwischenrufe machen. Ich habe allerdings nicht den Eindruck, daß Sie sich schon ernsthaft

    (Abg. Samwer: Sehr ernsthaft!)

    mit all den Schwierigkeiten beschäftigt haben, die nun einmal in der Materie liegen.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Samwer: Warum behaupten Sie das gegen mich? — Zurufe von der SPD.)

    — Ich habe gesagt: ich habe den Eindruck.

    (Abg. Samwer: Dann haben Sie einen falschen Eindruck!)



    (Sabel)

    Die Kollegen Schneider und Hansen haben heute morgen manches interessante Zahlenmaterial vorgetragen. Es sind eine ganze Reihe von Gesichtspunkten dargelegt worden, die man bei der Diskussion des Problems nicht übersehen darf.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man das sagt, dann soll man daraus aber nicht die Schlußfolgerung ziehen — und daß muß auch einmal gesagt werden —, es sei nicht der gute Wille vorhanden, das Problem zu diskutieren.

    (Abg. Samwer: Sehr schön!)

    Jawohl, dieser Gesetzentwurf bietet uns wieder einmal eine Grundlage dazu. Wir sollten aber nicht ignorieren, daß auch in der Vergangenheit der gute Wille zum Helfen weithin vorhanden war. Wir wollen allerdings prüfen, ob man nicht noch etwas Besonderes tun kann, um der Lösung des Problems vielleicht doch noch ein Stück näher zu kommen.
    Ich möchte nun dem bisher Gesagten noch einige Betrachtungen hinzufügen. Denken Sie einmal über die Frage nach, ob nicht die Gestaltung mancher tariflichen Regelungen auch ein Anlaß dazu war in stärkerem Maße oder zu leicht ältere Angestellte freizustellen. Vielleicht ist zu überlegen, ob man nicht zu einer Regelung kommen sollte, die nicht so viel Anreiz bietet, sich von einem älteren Angestellten zu trennen.
    Dann etwas, was hier auch schon angesprochen worden ist — wer die Praxis kennt, weiß es —: unter den älteren Angestellten, die zur Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, gibt es leider eine große Zahl, deren Ausbildung sehr einseitig ist, die also nur in einer bestimmten Verwaltung oder in einem bestimmten Betrieb waren. Nun ist meinetwegen diese Verwaltung gar nicht mehr existent; denken Sie nur an die Wehrmachtsdienststellen und ähnliche Dienststellen. Es ist tatsächlich sehr schwer, diese Menschen nun in eine Arbeit zu vermitteln, für die ganz andere Voraussetzungen verlangt werden.
    Weiter ist, ich glaube, auch von Frau Kollegin Finselberger, gesagt worden, daß eine Reihe von Leuten zwar vermittelt worden seien, aber nicht in ihren Beruf, sondern zum Teil fremdberuflich, zum Teil in manuelle Arbeit. Ich gebe zu, daß das für die Betroffenen in vielen Fällen nicht recht befriedigend ist. Wir sollten aber einmal mit dem Vorurteil aufräumen, daß die Betätigung in manueller Arbeit einer Deklassierung gleichzusetzen sei.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Frau Finselberger: Herr Sabel, das wollte ich damit auch gar nicht gesagt haben! Das hat damit doch nichts zu tun!)

    — Gut, Frau Kollegin Finselberger, das gebe ich zu. Man hat nur manchmal den Eindruck, als ob jede manuelle Tätigkeit als eine gesellschaftliche Deklassierung angesehen wird. Ich glaube, davon sollten wir uns freihalten.
    Nun hat Frau Kollegin Finselberger gemeint, man solle den Gesetzentwurf außer an den Ausschuß für Arbeit auch noch an den Ausschuß für Sozialpolitik überweisen. Ich möchte davon abraten. Es besteht ja die Möglichkeit, im Bedarfsfalle Mitglieder der Ausschüsse auszutauschen. Der Ausschuß für Arbeit hat diese Fragen immer behandelt. Würden wir den Ausschuß für Sozialpolitik auch noch damit beschäftigen, so würden wir praktisch zweigleisig fahren. Ich halte das nicht für gut. Im übrigen sind die Ausschüsse
    ohnehin mit Arbeit sehr stark belastet. Wenn man noch einen anderen Ausschuß dazunimmt, wäre es schon sinnvoller, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu nehmen, um in diesem Ausschuß meinetwegen mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu ergründen. Dagegen hätten wir keine grundsätzlichen Bedenken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Nach den Beratungen im Ältestenrat wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik - mitberatend — zu überweisen. Frau Abgeordnete Finselberger hat zudem beantragt, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik zur Mitberatung zu überweisen. Diesem Antrag ist widersprochen worden.
Ich darf festhalten, daß Einmütigkeit im Hause besteht bezüglich der Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitberatenden Ausschuß.
Ich bitte dann diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag der Frau Abgeordneten Finselberger zustimmen wollen, den Gesetzentwurf zur Mitberatung auch dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den FreundschaftsHandels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom S. Dezember 1923 mit
seinen Abänderungen (Drucksache 71); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß). (Drucksache 218; Anträge Umdrucke 71, 112*)).

(Erste Beratung: 7. Sitzung; zweite und dritte Beratung: 30. Sitzung.)

Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst, die Entschuldigung des Hohen Hauses dafür zu erbitten, daß ich bei der letzten Debatte über diesen Punkt der Tagesordnung nicht zugegen sein konnte. Ich war am Freitag erst am Mittag aus Straßburg zurückgekommen und war dann festgehalten durch eine Veranstaltung zu Ehren unseres Gastes, des spanischen Landwirtschaftsministers, und durch Besprechungen mit dem französischen und dem amerikanischen Hohen Kommissar.
    Zur Sache möchte ich mich heute mit den Bemerkungen auseinandersetzen, die der Herr Abgeordnete D r. Lütkens zu dem Zustimmungsgesetz oder, genauer gesagt, zu der Erklärung gemacht hat, die der Herr Bundeskanzler in Bonn
    *) Siehe Anlagen 1 und 2.


    (Staatssekretär Dr. Hallstein)

    mündlich abgegeben hat und von der diesem Hohen Hause in einer Anlage zu dem Text des Gesetzes und des ihm beigefügten Abkommens Mitteilung gemacht worden ist. Ich darf dazu namens der Bundesregierung das folgende erklären.
    Die mündliche Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 3. Juni vorigen Jahres lautet, daß die Bundesregierung nicht unter Berufung auf Art. I Abs. 4 des deutsch-amerikanischen Vertrages von 1923 die Rückgabe der zwischen dem 11. Dezember 1941 und entweder dem Inkrafttreten des Interimsabkommens oder dem Inkrafttreten des Bonner Vertrages von der amerikanischen Regierung enteigneten deutschen Vermögens fordern wird.
    Ich habe zu der Bedeutung dieser Erklärung bereits einiges Aufklärende in einer Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten auf entsprechende Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Lütkens gesagt. Ich darf das dort Gesagte heute hier wiederholen.
    Unter rechtlichen Gesichtspunkten hätte es der Abgabe jener Erklärung nicht bedurft, denn sie sagt rechtlich etwas aus, was selbstverständlich ist. Sie hat also, juristisch gesprochen, nur einen deklaratorischen Charakter. Daß sie dennoch abgegeben wurde, beruht auf einem Wunsch der amerikanischen Regierung, die aus Gründen ihres eigenen Verhältnisses zum Kongreß im Besitz einer Erklärung sein wollte, daß es auch die Auffassung der Bundesregierung ist, daß die Wiederinkraftsetzung des Art. I Abs. 4 des alten Vertrages keine rückwirkende Bedeutung hat.
    Die Rechtslage ist folgende:
    Mit dem Ausbruch des Krieges zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. Dezember 1941 ist der deutschamerikanische Vertrag von 1923, um dessen Wiederinkraftsetzung es sich hier handelt, in seiner Wirksamkeit suspendiert worden, soweit nicht einzelne Bestimmungen trotz des Krieges weiter gelten. Von dieser Weitergeltung aber ist Art. I Abs. 4 des Vertrages von 1923 nicht umfaßt.
    Etwas Gegenteiliges kann auch nicht dem von dem Herrn Abgeordneten Dr. Lütkens am vergangenen Freitag hier vor diesem Hohen Hause zitierten Urteil des Supreme Court entnommen werden. Ich habe dieses Urteil daraufhin noch einmal nachgelesen. Der Supreme Court hat in dem Urteil vom 9. Juni 1947 in Sachen Clark versus Allen lediglich die Weitergeltung des Art. IV des Vertrages von 1923 während des Kriegszustandes bejaht, eines Artikels, aus dem sich ergibt, daß Deutsche in den Vereinigten Staaten erben können. Damit ist aber nichts gesagt über das weitere Schicksal einer solchen Erbschaft. Die Ansicht, die der Herr Abgeordnete hier vertreten hat, der Supreme Court habe in der genannten Entscheidung den deutsch-amerikanischen Vertrag von 1923 trotz des Krieges als weiter in Kraft befindlich erklärt, ist daher eine nicht zutreffende Verallgemeinerung des Inhalts dieses Urteils.
    In der Tat würde es auch, wenn der Vertrag nicht suspendiert worden wäre, der ganzen Verabredung, daß er wieder in Kraft gesetzt werden sollte, nicht bedurft haben. Wir wären gar nicht in die Lage gekommen, einen solchen Interimsvertrag abzuschließen. Ich kann auch die Berner-
    kung nicht unterdrücken, daß es nicht folgerichtig ist, wenn der Herr Abgeordnete einerseits den Standpunkt vertreten hat, daß der Vertrag weitergelte, andererseits aber sein Einverständnis damit erklärt hat, daß das Abkommen über die Wiederinkraftsetzung ratifiziert werde. Ich bitte, nicht mißverstanden zu werden: ich begrüße die Schlußfolgerung, aber ich halte die Weise, auf die man zu dieser Schlußfolgerung gekommen ist, für widerspruchsvoll. Vielmehr ist es rechtlich leider so, daß zahlreiche Urteile amerikanischer Gerichte vorliegen, die ergeben, daß die Feindgesetzgebung, die die Vereinigten Staaten während des Krieges erlassen haben, rechtsgültig ist.
    Demnach galt also Art. I Abs. 4 des Vertrages von 1923 nicht während der Kriegszeit. Er gilt erst wieder, wenn die ausdrückliche Vereinbarung seiner Wiederinkraftsetzung ihrerseits in Kraft tritt. Demgemäß gibt die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 3. Juni vorigen Jahres nur die jetzt bestehende Rechtslage wieder. Nichts anderes und nichts mehr enthält die Erklärung. Insbesondere liegt in dieser Erklärung des Herrn Bundeskanzlers nicht eine Anerkennung der Feindmaßnahmen gegen das deutsche Vermögen während des Krieges. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, in dieser Frage den Standpunkt der Bundesregierung noch einmal ausführlich darzulegen. Er ist bekannt; er ist unverändert.
    Ebensowenig hat die Bundesregierung durch diese Erklärung auf irgendwelche privaten deutschen Vermögensansprüche verzichtet. Das ist ausdrücklich während der Verhandlungen, die zu dieser mündlichen Erklärung des Herrn Bundeskanzlers geführt haben — Verhandlungen zwischen unseren deutschen Vertretern und den Vertretern der amerikanischen Regierung —, in Washington zum Ausdruck gebracht worden. Eben deshalb fehlt auch jeglicher Zusammenhang mit Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, der in der letzten Sitzung angerufen worden ist. Vielmehr kann ungeachtet der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers sich die Bundesregierung nach wie vor auf die allgemeinen Vorschriften des Völkerrechts über die Beschlagnahme und Enteignung von feindlichen Vermögen im Kriege berufen, und sie tut es auch. Auch dies ist während der Verhandlungen in Washington im April 1953 ausdrücklich gesagt worden. Dort ist ausdrücklich auf die völkerrechtliche Unverletzlichkeit deutschen Eigentums auch im Kriege hingewiesen worden.
    Aus alledem ergibt sich, daß die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers nicht gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes zustimmungsbedürftig ist. Eine solche Zustimmung ist auch von diesem Hohen Hause nicht erbeten worden. Ich glaube, es kann nach dem Wortlaut des Ihnen vorliegenden Zustimmungsgesetzentwurfs kein Zweifel darüber sein, daß die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers von dem Zustimmungsbeschluß des Bundestages nicht mit gedeckt wird, und — Herr Präsident, ich bitte, mir zu erlauben, das mit einem Satz gleich zu sagen — aus diesem Grunde bittet die Bundesregierung auch, dem neu gestellten Entschließungsantrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Umdruck 112 nicht zuzustimmen.