Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich bin sehr froh darüber, daß wir am heutigen Vormittag so ausführlich über das Problem der älteren arbeitslosen Angestellten haben diskutieren können. Ich darf zunächst einmal Sie ansprechen, Herr Bundesarbeitsminister, weil Sie meinten, daß es auf irgendeinem Irrtum beruhen müsse, wenn in der Presse Meldungen über eine ablehnende Haltung Ihrerseits erschienen seien. Ich persönlich habe es in den verschiedensten Tageszeitungen gelesen, und das wird sich auch noch feststellen lassen. Es ist mir auch tatsächlich von mehreren Pressevertretern, an deren richtiger Auffassung ich in keinem Fall zu zweifeln brauche, mitgeteilt worden. Aber einmal davon abgesehen: ich freue mich, Herr Bundesarbeitsminister, aus Ihren Worten entnehmen zu können, daß Sie uns mit den Herren Ihres Ministeriums mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Vor allen Dingen wird das auch notwendig sein — das habe ich ja in meiner Begründung in besonders betonter Weise angesprochen —, wenn wir uns mit der Quote zu beschäftigen haben. Denn damals war keine Stelle in der Lage, mir neuestes, aktuelles Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen.
Was ich von maßgeblicher Seite bekommen hatte, stammte aus dem Jahre 1950. Deswegen mußten wir von Anfang an Zweifel daran haben, ob die Quote von 400/0 ausreichend sein würde. Ich habe in der Begründung auch gesagt, daß diese Quote das erste sein wird, womit wir uns in der Ausschußarbeit zu beschäftigen haben werden.
Im übrigen haben wir in der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE doch gar nichts dagegen, wenn jeder Abgeordnete im Plenum durch Anregungen dazu beiträgt, echte, praktische Hilfe den Menschen zuteil werden zu lassen, die darauf warten und keine Hoffnung mehr hegen, daß ihnen mit den Appellen, die zu freiwilligen Hilfsmaßnahmen aufrufen und mit denen sie seit Jahren getröstet werden, geholfen wird.
Es wird Aufgabe des Plenums des Bundestages und der zuständigen Ausschüsse sein müssen, nach einem Ausweg zu suchen.
Nun möchte ich auf das eingehen, was der Herr Kollege Hansen gesagt hat. Ich muß sagen, Herr Kollege Hansen — Sie haben mich einmal persönlich angesprochen bezüglich des Komplexes, der uns hier beschäftigt —, ich glaube, dieses Problem verdient es angesichts seiner großen Tragik nicht, daß man in einem solchen Ton darüber spricht.
Sie haben Ihrer Kollegin Frau Wolff sehr dankbar dafür zu sein, daß sie trotz unserer verschiedenen Standpunkte in einer vorbildlich kollegialen Weise hierzu Stellung genommen hat. Ich glaube, so einfach sollte man sich das nicht machen. Es kommt mir fast so vor — und da muß ich Herrn Kollegen Becker zitieren, der genau das gleiche Empfinden gehabt hat wie ich —, als hätten Sie es nicht gern gesehen, daß dieser Antrag von uns gekommen ist. Ihre Partei ist schon während der ersten Legislaturperiode im Bundestag vertreten gewesen, und Sie persönlich sind seit Jahren im
Gewerkschaftsbund tätig. Sie hätten also schon sehr viel eher Gelegenheit gehabt als wir, nun einmal etwas vorzulegen, um dem Kreis der älteren Angestellten zu helfen. Da sollte man nicht in einer solchen nicht ganz fairen Art und Weise dieses Anliegen, um das wir uns ehrlich bemüht haben, zerpflücken wollen. Man kann ebensowenig davon sprechen, daß damit eine Fata Morgana erzeugt würde.
Aus der Aussprache kann ich das Resümee ziehen, daß wir uns alle darüber klar sind, daß hier endlich einmal geholfen werden muß und daß man es nicht allein bei dem Appell, diese Menschen freiwillig einzustellen, belassen darf. Wir werden sicherlich sehr viele Anregungen aufgreifen können, wenn auch viele davon in gar keiner Weise neu sind. Ich muß nochmals betonen, daß diese Möglichkeiten schon seit Jahr und Tag bestehen und schon längst hätten aufgegriffen werden müssen.
Ich möchte dabei noch eines sagen. Man kann nicht von Nordrhein-Westfalen ausgehen, Herr Hansen.
In Schleswig-Holstein, in Niedersachsen und im Bayrischen Wald sehen die Dinge ganz anders aus. Man kann ebensowenig den Vergleich ziehen — ich glaube, Herr Schneider nannte die Zahlen —, daß in den letzten Jahren 3000 ältere Angestellte durch diese freiwilligen Maßnahmen untergebracht worden seien. Ich kann mich dazu nicht äußern, Herr Schneider, weil ich ja nicht weiß, wie viele ältere Angestellte in Baden-Württemberg arbeitslos sind. Ich muß doch eine gewisse Relation feststellen können, um zu beurteilen, ob die Unterbringung dieser 3000 auch wirklich einen erheblichen Erfolg darstellt. Ich habe ja im Eingang meiner Begründung gesagt: ich bin an Hand der Zahlen, die mir zur Verfügung stehen, nicht davon überzeugt, daß man auf diesem Wege überhaupt weiterkommen kann.
Aber wir haben uns hier zu einer gemeinsamen Arbeit zusammenzufinden. Ich bin dankbar dafür, daß wir alle der Meinung sind, an dieser Aufgabe solle in den Ausschüssen weiter gearbeitet werden. Wir sind für jede Anregung dankbar. Der Ausgangspunkt ist doch nun einmal dieser Gesetzentwurf. Wir hätten es freudig begrüßt, wenn schon zu einem viel früheren Zeitpunkt, auch schon im 1. Bundestag, aus einer dieser Fraktionen heraus eine Initiative ergriffen worden wäre.
Vorhin habe ich beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuß für Sozialpolitik zu verweisen. Herr Sabel hat mich nun freundlicherweise belehrt, daß zunächst einmal der Ausschuß für Arbeit dafür zuständig ist. Ich möchte insoweit meinen Antrag berichtigen, Herr Präsident, und bitten, daß der Ausschuß für Arbeit als federführender in Anspruch genommen wird, als mitberatend dann allerdings auch der Ausschuß für Sozialpolitik und der Ausschuß für Wirtschaftspolitik.