Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angestellten und insbesondere die älteren Angestellten werden es sicherlich dankbar begrüßen, daß an sichtbarster Stelle der Öffentlichkeit wieder einmal, wie auch schon früher an dieser Stelle, eines der brennendsten Probleme des heutigen sozialen Lebens erörtert wird. Aber der Bundestag wird auch mit Verantwortungsbewußtsein an die Erledigung der Frage herangehen müssen und wird nicht Hoffnungen erwecken dürfen, die dann am Ende enttäuscht werden müßten.
Das Problem ist heute hier auch nach der zahlenmäßigen Größe angesprochen worden, und es ist eine Meinungsverschiedenheit aufgetaucht, ob es nun 70 000, 80 000 oder 100 000 Menschen seien, um die es sich hier handle. Es kommt ganz darauf an, mit welchem Alter man beginnen will, wenn man von den „älteren Angestellten" spricht. Wir wissen ja aus der Praxis, daß nicht nur die über 45jährigen Angestellten es sehr schwer haben, wieder eine Stellung zu bekommen, und seit vielen Jahren größtenteils arbeitslos sind, sondern daß das eigentlich schon mit 35 Jahren beginnt. Wenn man also die Grenze mit 35 Jahren setzen wollte, würde die Zahl eine vielfach höhere sein.
Die Besonderheit dieses Problems liegt darin, daß es sich um jahrelange, also nicht nur um kurzfristige, vorübergehende Arbeitslosigkeit handelt. Darin liegt eben die große Hoffnungslosigkeit für die Betroffenen. Das Problem hat eine menschliche, es hat eine volkswirtschaftliche und es hat eine politische Bedeutung.
Die menschliche Seite: diese 80 000 oder 100 000 oder 150 000 Menschen stehen nun seit Jahren auf der Schattenseite des Lebens und müssen sich mit der kümmerlichen Arbeitslosenunterstützung begnügen.
Das Problem hat aber auch eine politische Bedeutung. Es ist ganz klar, daß Menschen, die jahrelang in tiefster materieller Not leben, für politischen Radikalismus besonders anfällig sein können.
Volkswirtschaftlich hat die Frage insofern eine Bedeutung, als Arbeitskraft, das kostbarste Kapital des deutschen Volkes, brachliegt, ja daß es das deutsche Volk allerlei Geld gekostet hat, diese Arbeitskraft überhaupt zu erzeugen; denn die Angestelltenberufe erfordern zum erheblichen Teil eine ziemlich kostspielige Ausbildung. Das weiterhin Betrübliche ist, daß diese kostbare Arbeitskraft durch die lange Arbeitslosigkeit naturgemäß verkümmert und dann, wenn sie vielleicht wieder eingesetzt werden könnte, nicht mehr von der Qualität ist, die man verlangt.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß das Problem der älteren Angestellten kein spezifisch deutsches Problem ist; es ist ein internationales Problem. Mein Herr Vorredner hat auch
darauf hingewiesen, daß dieses Problem kürzlich auf einer Spezialtagung der Angestellten in Genf auf internationaler Basis besprochen worden ist. Aber man kam nach den vielfachen Erfahrungen in allen Teilen der Welt und auch auf Grund der Urteile von Sachverständigen von Arbeitnehmer-und Arbeitgeberseite wie auch von Regierungsseite immer wieder zu der Feststellung: Leider, leider läßt sich dieses Problem durch ein Schlüsselgesetz nicht lösen.
Nun fragt es sich: wie ist es denn überhaupt zu diesem Überangebot von Angestellten gekommen?
Primär ist es dazu gekommen, weil wir zwei Weltkriege hinter uns haben, d. h. nicht nur wir, sondern die ganze Welt.
Mit diesen Weltkriegen war die Zwangswirtschaft verbunden und damit ein Riesenbedarf von Arbeitskräften. Nunmehr ist diese Zwangswirtschaft — wir sagen: Gott sei Dank! — abgebaut worden; sie ist nicht mehr da, und nun ist diese Masse von Angestellten nicht mehr notwendig.
Es kommt aber auch hinzu, daß die Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge das Problem verschärft haben; denn die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge sind vielfach in ländliche Bezirke gekommen, und soweit sie Angestellte sind, sitzen sie vielfach schon seit Jahren fest in Bezirken, in denen Angestelltentätigkeit wenig gefragt ist.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon ganz kurz angedeutet, woran es außerdem noch liegt, daß wir so viele überzählige Angestellte haben. Es ist eben leider in den letzten Jahren, j a schon seit Jahrzehnten ein allzu starker Andrang von seiten der jungen Leute in die Angestelltenberufe zu verzeichnen gewesen, und nun ist seit Jahren eine Störung des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage eingetreten. Das Gleichgewicht wiederherzustellen, das ist die Aufgabe.
Die BHE-Fraktion, und insbesondere Frau Finselberger, versucht es nun mit dem Einstellungszwang im Wege eines Gesetzes. Nun, der Gedanke ist nicht originell, womit ich nicht etwa sagen will, man sollte nicht erneut diskutieren, ob es nicht auf diese Weise ginge. Aber originell ist der Gedanke deshalb nicht, weil man sich schon nach dem ersten Weltkrieg — das weiß Frau Finselberger genau so wie ich, weil sie wie ich auch damals schon auf demselben Gebiet beruflich tätig war — bemüht hat, zu erforschen, ob es denn nicht mit einem solchen Gesetz geht. Nach jahrelangen Beratungen kam man immer wieder zu der Feststellung — nicht etwa nur auf Arbeitgeberseite oder auf seiten der Regierungen und der Parlamente, sondern auch auf seiten der Gewerkschaften —, daß man leider, leider das Problem mit einem solchen Schlüsselgesetz nicht lösen, wahrscheinlich aber noch verschärfen würde. Darauf hat ja auch mein Herr Vorredner schon hingewiesen.
— Wir werden uns ja im Ausschuß noch sehr ausführlich darüber unterhalten. Ich möchte schon vorweg bemerken: die Beratungen müssen nach meiner Meinung und nach Meinung meiner Fraktion primär im Ausschuß für Arbeit durchgeführt
werden. Das ist der an sich zuständige Ausschuß. Wenn überhaupt erwogen werden sollte, noch einen zweiten Ausschuß hinzuzuziehen,
dann käme eventuell der Wirtschaftsausschuß in Frage,
aber der Ausschuß für Sozialpolitik meiner Meinung nach auf keinen Fall.
Nun ist hier jetzt die Frage aufgeworfen worden — und ich will versuchen, sie zu beantworten —, warum es denn mit einer Schlüsselung nicht ginge. Nun, einmal deshalb nicht, weil nach neuesten statistischen Feststellungen, und zwar auf Grund einer repräsentativen Erhebung der Deutschen Angestelltengewerkschaft, die Schlüsselzahlen viel höher gesetzt werden müßten, wenn ein solches Gesetz überhaupt Erfolg haben sollte.
Es liegt gerade in dieser Stunde das ziemlich endgültige Ergebnis einer in den letzten Wochen durchgeführten Repräsentativerhebung der Deutschen Angestelltengewerkschaft vor. Es sind 2632 Betriebe der privaten Wirtschaft und 435 Dienststellen der öffentlichen Verwaltung in allen Ländern der Bundesrepublik untersucht worden. Erfaßt worden sind 182 953 männliche Angestellte und 98 200 weibliche Angestellte in der Privatwirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung 45 655 männliche Angestellte und 26 575 weibliche Angestellte.
Diese Zahlen sind dann, soweit die Privatwirtschaft in Frage kommt, für den Handel, die Industrie, Banken und Versicherungen und „sonstige" Wirtschaftszweige gegliedert worden, und da stellen wir fest — darauf ist von den Vorrednern schon hingewiesen worden —, daß die Schlüsselzahlen höher liegen müßten, als der BHE sie annehmen möchte. Im Handel sieht es am traurigsten aus. Und doch ist bekannt, daß gerade im Handel ein solches Schlüsselgesetz am schwersten durchzuführen wäre. Dort werden nur 32,10 % Angestellte, die über 46 Jahre alt sind, beschäftigt. In der Industrie dagegen sind es 44,20 %, bei Banken und Versicherungen 42,80 % und in den „sonstigen" Wirtschaftszweigen, die noch erfaßt worden sind, 46,80 %, im Durchschnitt also 42,90 %. Das sind die Zahlen für die männlichen Angestellten.
Bei den weiblichen Angestellten sieht es katastrophal aus. Da ist ein Durchschnittssatz von 17,1 % zu verzeichnen. Wir sehen also, daß bei den weiblichen Angestellten zwar durch das Gesetz sehr wirksam, theoretisch gesehen, geholfen werden könnte; aber Sie werden selbst zugeben müssen, daß gerade in dem Wirtschaftszweig, in dem die weiblichen Angestellten ganz besonders stark beteiligt sind, nämlich im Handel — bekanntlich sind 80 % aller Angestellten im Handel weiblich —, ein solches Schlüsselgesetz am allerwenigsten allgemein angewendet werden kann. Ich will nicht im einzelnen auf die Gründe eingehen; ich glaube, eine solche Andeutung genügt.
Bei den öffentlichen Verwaltungen sind 48,1% männliche Angestellte über 46 Jahre und 30,5 % weibliche Angestellte über 46 Jahre beschäftigt.
Wir sehen also auf Grund der hier genannten Schlüsselzahlen einer Repräsentativerhebung, die immerhin etwa 10 % der Angestellten, gestreut über das ganze Bundesgebiet, erfaßt, daß mit einer
Schlüsselzahl den Dingen leider — ich sage persönlich immer wieder: leider — nicht zu Leibe gegangen werden kann.
Eine Untersuchung der Akademie für Gemeinwirtschaft in Hamburg ist im vorigen Jahre zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Da ist in sehr fleißiger monatelanger wissenschaftlicher Arbeit untersucht worden, wie man dem Problem der älteren Angestellten beikommen könnte, und insbesondere ist auch untersucht worden, ob hier mit einem Schlüsselgesetz Wandel geschaffen werden könnte. Ich will auf Einzelheiten des Gutachtens, einer sehr ausführlichen Schrift, nicht eingehen; es ist wahrscheinlich verschiedenen Kollegen hier im Hause bekannt. Jedenfalls kommt das Gutachten zu einem negativen Ergebnis. Gegenwärtig ist auch die Hochschule für Wirtschaft und Sozialwissenschaft in Nürnberg mit der gleichen Frage beschäftigt. Aber das, was man bisher an Zwischenergebnissen erfahren hat, ermuntert einen auch nicht etwa in der Meinung, daß die Dinge besser ausgehen werden, und, wie gesagt, im Ausland ist man ebenfalls einstimmig zu genau so negativen Feststellungen gekommen wie bei uns in Deutschland. Mit einem Schlüssel ist dem Problem nicht zu Leibe zu rücken.
Nun wird mit Recht gesagt werden: Aber etwas muß doch geschehen. Ich persönlich könnte mir denken, daß mancherlei geschehen könnte. Und es ist ja auch schon mancherlei geschehen; aber es müßte noch viel mehr geschehen. Ich verweise auf die Verhandlungen, die von seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände mit Regierungsstellen wiederholt stattgefunden haben. Ich verweise weiter auf eine Teilaktion, die im vorigen Jahre in Baden-Württemberg durchgeführt worden ist, wo ohne gesetzlichen Zwang durch ein systematisches Einwirken, in Zusammenarbeit auch mit den Arbeitsämtern, 3000 Arbeitsplätze für ältere Angestellte an den verschiedensten Orten vermittelt werden konnten. Nach dieser Richtung hin wird natürlich noch viel mehr geschehen müssen.
Ich möchte, um Ihre Aufmerksamkeit nicht zu lange in Anspruch nehmen zu müssen, nur andeuten, in welcher Richtung die Beratungen im Ausschuß für Arbeit gehen sollten. Ich persönlich bin der Meinung, daß es zunächst wichtig wäre, die Wiederherstellung und Hebung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Auffrischungs- und Fortbildungskurse und durch Umschulung durch die Dienststellen der Bundesanstalt in Nürnberg zu erreichen. Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände müßten dabei selbstverständlich mitwirken, insbesondere bei der Auswahl der Lehrgangsteilnehmer und bei der Festlegung der Lehrpläne.
Dann ist hier schon von der Notwendigkeit einer inneren Umsiedlung gesprochen worden. Viele Angestellte sitzen in Gebieten, wo es beim besten Willen keine Arbeitsplätze für Angestellte gibt. Damit ist natürlich die Wohnraumbeschaffung für die Betreffenden, die umgesiedelt werden sollen, verbunden. Des weiteren ist dann auch, vorübergehend wenigstens, die Frage der doppelten Haushaltsführung zu regeln.
Ein weiterer Weg ist die Ausstattung mit der erforderlichen Berufskleidung, um den Angestellten auch äußerlich wettbewerbsfähig zu machen und Minderwertigkeitskomplexe auszuschalten. Zu dieser sehr wichtigen Frage ist festzustellen, daß bei Angestellten die Berufskleidung mit dem
Straßenanzug identisch ist. Das gilt vom Anzug, Mantel, Hut, von den Schuhen und auch von der Unterkleidung. Wir wissen ja, daß die Angestellten nach jahrelanger Arbeitslosigkeit mit ihrer Kleidung mehr oder weniger herunter sind. Mögen sie noch so qualifiziert sein, dem äußeren Eindruck nach erwecken sie, wenn sie sich vorstellen, nicht allzuviel Vertrauen und werden dann meistens nicht angestellt.
Ein weiterer Weg ist die Verfeinerung der Arbeitsvermittlung bei den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern, die Schaffung von Angestelltenvermittlungen und die Angliederung von Sonderausschüssen für Angestelltenfragen an die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit ist an verschiedenen Orten und in verschiedenen Bezirken in der letzten Zeit erfreulicherweise mehr und mehr Gebrauch gemacht worden. Die statistischen Ergebnisse ermutigen uns zu der Annahme, daß, wenn allgemein dem betreffenden Paragraphen des Gesetzes stattgegeben und solche Einrichtungen geschaffen würden, mindestens einem sehr großen Teil dieser Ärmsten der Armen geholfen werden könnte.
Vorzuschlagen ist ferner die Beschleunigung der überbezirklichen Vermittlung, gegebenenfalls durch Schaffung einer Bundesvermittlungsstelle für Angestellte, wie sie für Akademiker und qualifizierte Techniker auf der Bundesebene in der Zentralausgleichsstelle für Arbeitsvermittlung in Köln-Mülheim bereits besteht.
Was die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen aus Mitteln des Lastenausgleichs anlangt, haben wir festgestellt, daß etwa 3000 Arbeitsplätze in diesem Rahmen bereits geschaffen worden sind. Auch aus den Mitteln der Bundesanstalt in Nürnberg müssen Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß bei den Arbeitsplätzen der Anteil der Dauerarbeitsplätze für Angestellte wesentlich erhöht wird. Bei den zuletzt geschaffenen Dauerarbeitsplätzen betrug der Anteil der Dauerarbeitsplätze für Angestellte nur 5 %. Dieser Anteil sollte auf mindestens 12% gehoben werden.
Es wäre auch an echte Angestellten-Notstandsarbeiten, meinetwegen in öffentlichen Büchereien, Museen usw. zu denken, wo nach unseren Kenntnissen eine ganze Menge von Arbeiten ansteht, die mangels Etatmittel nicht erledigt werden können. Hier sollten aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherungsanstalt in Nürnberg entsprechende Gelder für echte Notstandsarbeiten für Angestellte hergegeben werden.
Es ist natürlich auch notwendig, daß von gewerkschaftlicher Seite noch mehr darauf gedrungen und von Arbeitgeberseite dem stattgegeben wird, daß in Tarifverträgen die Endgehälter in den einzelnen Stufen nicht mit 35 und 40 Jahren erst erreicht werden, sondern daß diese Endgehälter, vor allen Dingen in den unteren Gruppen, schon mit 25, höchstens mit 30 Jahren festgelegt werden, damit das Interesse eines Arbeitgebers — wegen der Höhe des Gehalts — nicht beim Alter des betreffenden Angestellten liegt.
Wichtig wäre es auch — und ich möchte die Gelegenheit benutzen, den Herrn Bundesarbeitsminister daran zu erinnern —, daß endlich einmal der § 397 zur Durchführung kommt, ein Thema, das hier seit Jahren behandelt wird. Es ist auf die Dauer ein unerträglicher Zustand, daß ein arbeits-
loser Angestellter, der ein Jahr arbeitslos und über 60 Jahre alt ist, wenn er in der französischen und amerikanischen Zone wohnt, seine Angestelltenversicherungsrente erhält, sie aber nicht bekommt, wenn er in der britischen Zone wohnt.
Das führt vielfach dazu, daß der Betreffende scheinbar in die französische oder amerikanische Zone hinüberzieht, um dann eben dort die Rente beziehen zu können. Man kann einem solch armen Teufel nach meiner Meinung derartige Manipulationen gar nicht verübeln. Einem Teil der arbeitslosen älteren Angestellten könnte mit dem § 397 geholfen werden.
Zum Schluß möchte ich aber noch eines sagen, und das sage ich hier als Mann der Gewerkschaftsbewegung. Es handelt sich hier in erster Linie um eine echte Aufgabe der Betriebsräte. Sie haben doch heute ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen und Entlassungen in den Betrieben. Sie müssen in jedem einzelnen Fall der Entlassung oder Einstellung prüfen, ob nicht von den vorliegenden Bewerbungen der älteren Angestellten Gebrauch gemacht werden kann.
Ich glaube, daß man das Problem auf diese individuelle Weise überhaupt am besten anpackt. Es läßt sich eben nicht schematisch regeln. Deshalb möchte ich die Gelegenheit benützen, an alle Betriebsräte in der Bundesrepublik den Appell zu richten, sich um diese Frage in der Zukunft in verstärktem Maße zu kümmern..
Ich sagte schon eingangs: das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Stellenmarkt der
Angestellten wird wiederhergestellt werden müssen. Wir werden nicht darauf warten können, bis etwa so viele Angestellte gestorben sind, daß sich das Problem von selbst gelöst hat. In den Angestelltenberufen muß eine echte Berufslenkung durchgeführt werden, damit das Überangebot von Angestellten nach und nach schwindet.
Ich komme zum Schluß. Auch die CDU/CSU ist bereit, im Ausschuß für Arbeit mit aller Liebe zur Sache an der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs mitzuarbeiten. Wir sind allerdings der Meinung, daß der dort gewiesene Weg nicht- wird gegangen werden können. Wir hoffen aber, daß wir, in gemeinsamer Arbeit der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, einen Weg finden, um das Problem der älteren Angestellten in kürzester Zeit zu mildern, in absehbarer Zeit aber auch restlos zu lösen.