Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird der Ausschußüberweisung des vom GB/BHE beantragten Gesetzentwurfs zustimmen, macht allerdings den Vorschlag, ihn nicht nur dem Sozialpolitischen Ausschuß, sondern auch dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen.
Jedenfalls möchten wir empfehlen, daß beide Ausschüsse damit beschäftigt werden.
Die Frau Abgeordnete Finselberger hat in einer sehr scharmanten und eindrucksvollen Form dargestellt, daß hier ein echtes Problem vorliegt. Ich glaube, es ist niemand in diesem Hause, der der Frau Abgeordneten nicht darin zustimmt, daß bei den älteren Angestellten eine Notlage vorliegt und daß ihnen in irgendeiner Form geholfen werden muß. Meine Fraktion ist allerdings der Meinung, daß der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, nicht ausreichend ist, um den stellenlosen älteren Angestellten eine wirksame Hilfe zu geben. Während wir uns in diesem Hause mit dem Problem beschäftigen, beschäftigt sich in Genf der Beratende Ausschuß für Angestellte und geistig Schaffende mit der gleichen Frage. Damit ist .gezeigt, daß es sich nicht nur um eine Angelegenheit handelt, die in der deutschen Bundesrepublik eine Rolle spielt, sondern daß es sich um ein internationales Problem handelt.
Herr Bundesminister Storch hat soeben erklärt, in seinem Ministerium sei bisher niemals die Meinung vertreten worden, daß eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich sei. Ich muß den Herrn Bundesminister Storch darauf hinweisen, daß dem Petitionsausschuß gegenüber eine solche Erklärung aus seinem Ministerium schriftlich abgegeben worden ist.
Ich bitte den Herrn Minister, sich diese schriftliche Erklärung doch einmal anzusehen.
Wir freuen uns allerdings, daß in dem Ministerium offenbar inzwischen ein Meinungswechsel stattgefunden hat, — wenn wir berücksichtigen, was wir aus dem Munde des Herrn Ministers selber soeben gehört haben.
Wir stimmen, wie gesagt, der Ausschußüberweisung zu. Wir sind allerdings der Meinung, daß der vorliegende Gesetzentwurf des BHE nicht geeignet ist, die Not der stellenlosen älteren Angestellten wirksam zu beheben. Das möchte ich Ihnen an einigen Beispielen darstellen. Aus einer Untersuchung der Altersgliederung der beschäftigten Angestellten z. B. in Nordrhein-Westfalen geht hervor, daß der Gesamtdurchschnitt des Anteils der beschäftigten männlichen älteren Angestellten in allen Wirtschaftszweigen im November 1951 39,7% betrug.
In den strukturbestimmenden Wirtschaftszweigen dieses Landes ist der vom BHE gewünschte Anteil von 40 % bereits jetzt wesentlich überschritten.
Im Bergbau, bei der Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden und in der Energiewirtschaft beträgt der Anteil der über 45 Jahre alten beschäftigten Angestellten nicht nur 40 %, sondern
hören Sie genau hin! — 54,3%.
In der Eisen- und Metallerzeugung und -verarbeitung beträgt dieser Anteil 43,5 %, in der sonstigen verarbeitenden Industrie 41,2 %, in der Verkehrswirtschaft — ohne die Bundespost, Bundesbahn und Schiffahrt — 51%.
Für diese im Rahmen der Gesamtwirtschaft bestimmenden Wirtschaftszweige hat der von dem BHE eingebrachte Gesetzentwurf also keinerlei praktische Bedeutung. Er könnte den älteren .Angestellten in keiner Weise helfen, jedenfalls soweit es das Land Nordrhein-Westfalen angeht. Wir halten es im Gegenteil — das müssen wir Ihnen offen erklären — sogar für möglich, daß, wenn der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, die Gefahr heraufbeschworen wird, daß man in diesen Wirtschaftszweigen zu der Überlegung kommt, die über den gesetzlich geforderten Anteil hinaus beschäftigten Angestellten abzubauen.
Nun gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Industriezweig, der etwas unter der 40-%-Grenze liegt, und zwar das Bau- und Bauhilfsgewerbe mit 38,3%. Der wichtigste Wirtschaftszweig für die Beschäftigung älterer Angestellter bleiben Handel, Banken und Versicherungen. Hier beträgt der Anteil der über 45 Jahre alten beschäftigten Angestellten nur 29,8 %.
Der vorliegende Antrag des BHE würde also im wesentlichen diesen Wirtschaftszweig betreffen. Aber da heißt es wieder in § 1 des Entwurfs, daß die Bestimmungen des Gesetzes nur auf Betriebe mit mehr als sieben beschäftigten Angestellten anwendbar sind. Das bedeutet nichts anderes, als daß gerade in dem noch übrigbleibenden Zweig des Handels mit den vielen Kleinbetrieben mit weniger als sieben Angestellten die Anwendung des Gesetzes nicht in Frage kommt.
Auch hier zeigt sich also, wenn man etwas genauer hinsieht, daß der Gesetzentwurf des BHE den älteren Angestellten eine bloße Fata Morgana vorgaukelt.
Die Prozentzahlen, die ich für Nordrhein-Westfalen genannt habe, treffen aber nicht nur für dieses Gebiet zu. Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch die Deutsche Angestelltengewerkschaft haben sich bereits mit dieser Frage befaßt und kommen zu dem Ergebnis, daß auch für das Bundesgebiet die Erfüllung einer Pflichtquote von 40% unzureichend wäre. So schreibt z. B. die DAG-Zeitschrift „Der Angestellte" auf Grund einer umfassenden Erhebung, deren Auswertung allerdings noch nicht abgeschlossen ist, daß der Anteil älterer Angestellter höher sei als allgemein angenommen werde, so daß es fraglich erscheine, ob
man mit dem Mittel einer 40%igen Pflichtquote die Not der älteren Angestellten tatsächlich spürbar mildern könnte.
Es kommt also darauf an, daß wir uns den Gesetzentwurf des BHE im Ausschuß einmal sehr genau ansehen und zur Grundlage für eine ausführliche Beratung nehmen. Wir müssen allerdings feststellen, daß jedenfalls der Entwurf, wie er vorliegt, offenbar noch nicht sehr viel geistige Anstrengung verrät, das Problem in irgendeiner vernünftigen Weise zu lösen.
Was bei der vorgeschlagenen Global quote von 40 % ebenfalls völlig unberücksichtigt bleibt, ist der erhebliche Unterschied in der Lage der technischen und der kaufmännischen oder der weiblichen und männlichen Angestellten. Die Beschäftigungslage der älteren Techniker z. B. ist weitaus günstiger als die der älteren kaufmännischen Angestellten. Im ganzen sehr viel ungünstiger erscheinen die Beschäftigungsaussichten für die älteren weiblichen Angestellten. Hier sinkt der Anteil vom 35. Lebensjahr ab ständig unter den entsprechenden Anteil dieser Altersklassen an der Gesamtheit der Erwerbspersonen. Das bedeutet, daß wir, wenn wir überhaupt eine Lösung finden wollen, nicht mit einer Globalquote für alle auskommen werden, sondern daß wir differenzieren müssen. Ich weise also zunächst nur darauf hin, daß es mit dem Entwurf, so wie er vorliegt, nicht geht.
Eine andere Frage, die natürlich sehr genau zu überlegen wäre, ist, ob es überhaupt sinnvoll erscheint, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung ein weiteres Gesetz aufzuerlegen, durch das neue Zwangsquoten im Interesse einer bestimmten Personengruppe bei der Beschäftigung festgelegt werden. Ich erinnere daran, daß das Schwerbeschädigtengesetz in seiner Durchführung bereits auf größere Schwierigkeiten stößt. Frau Abgeordnete Finselberger hat zwar gesagt, daß es sich hier um etwas grundsätzlich anderes handle als beim Schwerbeschädigtengesetz, doch ist ihr meines Erachtens die Begründung nicht ganz gelungen. Im Prinzip haben wir es bei dem vorliegenden Gesetz mit etwas Ähnlichem zu tun, nämlich mit einer Zwangsquote, wie sie auch das Schwerbeschädigtengesetz vorsieht. Ich weise außerdem darauf hin, daß es auch einige andere solcher Gesetze gibt, z. B. das 131er Gesetz, das in seinen Auswirkungen vor allen Dingen auf die Nachwuchspolitik der öffentlichen Verwaltung sehr schwerwiegende Bedeutung hat. Ich glaube, auch dieses Problem muß man im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr gründlich überlegen.
Meine Damen und Herren, was darüber hinaus der Überlegung wert wäre, ist die Frage, ob es überhaupt zweckmäßig erscheint, für Beschäftigte einer bestimmten Personengruppe bereits vom 45. Lebensjahre an mit irgendeiner Art fürsorgerischer Maßnahme zu beginnen, die in ihrer Konsequenz noch dazu eine Subvention solcher Betriebe bedeuten würde, die sich in ihrer Beschäftigungspolitik bisher nicht sozial benommen haben. Wie würde im übrigen die Auswirkung auf solche
Betriebe und Wirtschaftszweige sein, die, wie ebenfalls eingangs erwähnt, heute bereits mehr als 40 % über 45 Jahre alte Angestellte beschäftigen? Ich stelle die Frage, ob nicht nach dem Gesetzentwurf des BHE bei der künftigen Beschäftigungspolitik dieser Betriebe und Wirtschaftszweige ein ausgesprochen unsoziales Gefälle, geschaffen wird, das für unsere gesamte Wirtschaft gefährliche Konsequenzen haben könnte.
Meine Fraktion vertritt die Ansicht, daß der qualifizierte Angestellte wie auch der Facharbeiter auf Grund seines umfassenden Könnens keine Belastung, sondern einen Gewinn für jeden wirtschaftlich geleiteten Betrieb darstellt. Wenn wir ältere Angestellte und als Konsequenz dann auch andere ältere Berufsangehörige nach einem solchen Gesetz als Fürsorgefälle behandeln, müssen wir uns darüber klar sein, daß damit möglicherweise die Grundlage einer vernünftigen Berufspolitik überhaupt gefährdet wird.
Frau Abgeordnete Finselberger hat auch die Arbeitsverwaltung angesprochen. Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, daß die Arbeitsverwaltung gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden seit Jahren versucht hat, sich dieses Problems der älteren Angestellten besonders anzunehmen.
Es ist unseren gemeinsamen Bemühungen, z. B. in Nordrhein-Westfalen, tatsächlich gelungen, die Zahl der dort arbeitslosen älteren Angestellten auf etwa die Hälfte herabzudrücken. Aber ich will damit nicht sagen, daß nun alle Anstrengungen
gemacht seien und nicht mehr getan werden könne. Ich bin der Überzeugung, daß mehr getan werden muß, als bisher getan worden ist.
Im übrigen müssen wir uns aber darüber klar sein, daß wir, wenn wir diesem Entwurf in der vorliegenden Form folgen, das Problem nicht vernünftig lösen werden.
Wenn man sich die Arbeitslosenzahl etwas näher
ansieht, kann man feststellen, daß sich auch
Arbeitslose aus anderen Berufszweigen in einer
ähnlichen Situation wie die älteren Angestellten
befinden; denn obwohl es gelungen ist, die Zahl
der Arbeitslosen insgesamt zu senken, ist doch allgemein der Prozentsatz der Unterstützungsempfänger, die über 45 Jahre alt sind, stetig gestiegen.
Insofern dürfte also nicht nur ein Problem der Hilfeleistung für ältere Angestellte vorliegen, sondern ein Komplex, der sich auf alle Berufszweige in unserer modernen Wirtschaft erstreckt, ein Problem, das ebenfalls einer eingehenden Untersuchung bedürfte. Ich hoffe, daß wir in den Beratungen des Ausschusses auch an diese Frage herangehen können. Sie hat natürlich auch für die Art, in der wir das Problem der älteren Angestellten lösen, Konsequenzen, weil wir selbstverständlich nicht Präzedenzfälle schaffen können, sondern eine Gleichberechtigung aller fordern müssen.
Eine andere Schwierigkeit, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht behoben wird, besteht darin, daß die verwendbaren stellenlosen
älteren Angestellten sehr oft nicht an den Orten ansässig sind, an denen sie Arbeit finden können. Bei den qualifizierten älteren Angestellten handelt es sich durchweg um Kräfte mit Spezialkenntnissen, für die an ihren Wohnorten manchmal keine Verwendung besteht. Für diese Menschen ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Hilfe vorgesehen. Jedenfalls wäre für alle diese Fälle eine finanzielle Zuwendung an die Unternehmungen weniger wichtig als die finanzielle Unterstützung der in Frage kommenden Personen selber, damit sie in die Orte übersiedeln können, wo ihnen eine Stellung vermittelt werden kann. An den Unterhaltsliosten der Familie, der Wohnungsbeschaffung und den Umzugskosten scheitern heute noch häufig aussichtsreiche Anstellungsverhandlungen.
Gewiß können heute schon manchmal reine Umzugskosten übernommen werden, andere Unkosten aber nicht. Wir haben im Rahmen der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auch dieses Problem sehr eingehend diskutiert. Im Augenblick sind wir dabei, die Frage zu überprüfen, ob solchen Stellenlosen, die im überbezirklichen Ausgleich vermittelt werden sollen, für die Beschaffung einer Wohnung ein Darlehen oder ein Zuschuß oder sonst etwas gegeben werden kann. In den bevorstehenden Ausschußberatungen gilt es zu überlegen, ob größere Erleichterungen für solche erforderlichen Umsiedlungen möglich sind oder ob dafür neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen bzw. ob z. B. noch eine Erweiterung des AVAVG erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, waren in der Mitte der 20er Jahre die stellenlosen älteren Angestellten überwiegend qualifizierte Kräfte, so haben wir es in der heutigen Situation daneben mit einer nicht geringen Zahl von stellenlosen Angestellten zu tun, die aus anderen Berufen in ein Angestelltenverhältnis übergewechselt sind und heute mangels umfassender Berufskenntnisse keine Beschäftigung als Angestellte finden können. Nach der Bildung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat die Selbstverwaltung immer wieder darauf gedrängt, der Berufsfortbildung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Im diesjährigen Etat der Bundesanstalt ist für Berufsfortbildungsmaßnahmen ein Betrag von 31/2 Millionen DM eingesetzt. Dadurch wird es möglich sein, in 1400 Lehrgängen mit einer Teilnehmerzahl von insgesamt 28 000 gewissen Mängeln abzuhelfen, die heute ebenfalls noch die Vermittlung erschweren.
Der Verwaltungsrat, also die Selbstverwaltung der Bundesanstalt hat darüber hinaus als eine seiner ersten Arbeiten die Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme geändert, um sie den augenblicklichen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und um eine möglichst großzügige Ausnutzung der Möglichkeiten des AVAVG zu erreichen. Auf Grund dieser Richtlinien ist es heute möglich, beim Antritt einer Beschäftigung einen Reisekostenzuschuß zu geben, Überbrückungsgelder zu bewilligen, falls es bis zur ersten Gehaltszahlung zu finanziellen Schwierigkeiten kommt, und Trennungsbeihilfen bis zu 52 Wochen zu gewähren, die bis zu dem Unterstützungssatz gehen können, den der Arbeitslose bisher bezogen hat. Bei der Beratung dieser Richtlinien haben wir uns ebenfalls überlegt — das sagte ich auch schon —, ob es möglich sei, Wohnungsbaudarlehen in solchen Fäl-
len zu geben, in denen auswärtige Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden können. Aber darüber hinaus wird es gerade bei der Arbeitsverwaltung z. B. erforderlich sein, die überbezirkliche Vermittlung mehr auszubauen, als das bisher der Fall gewesen ist, um für die Vermittlung der älteren Angestellten im überbezirklichen Ausgleich mehr tun zu können. Insgesamt hat die Bundesanstalt für solche Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme im diesjährigen Etat bereits einen Betrag von etwa 10 Millionen DM ausgeworfen.
Ich möchte also im Hinblick auf den vom BHE vorgelegten Gesetzentwurf auch davor warnen,
nun zu Lasten der Bundesanstalt Entscheidungen
zu treffen, ohne daß die finanziellen Konsequenzen
solcher gesetzlichen Festlegungen genau durchdacht werden. Ich habe auch bei dem Gesetzentwurf des BHE den Eindruck, daß die finanziellen
Auswirkungen nicht genau durchdacht worden
sind; denn es handelt sich hier nicht nur — darauf
habe ich vorhin schon hingewiesen — um das Problem der älteren Angestellten. Wenn wir für die
älteren Angestellten etwas tun, werden wir sehr
wahrscheinlich in der Konsequenz ähnliche Maßnahmen auch für Angehörige anderer Berufszweige
treffen müssen, die in einer gleichen Situation sind.
Wir sollten uns also davor hüten, diesen noch gesunden Zweig der Sozialversicherung so anzusägen, daß er unter Umständen zum Vertrocknen kommen muß. Ich weise darauf hin, daß es bereits jetzt Bienen gibt, die aus diesem Versicherungszweig finanziellen Honig zu saugen suchen.
Meiner Fraktion kommt es darauf an, daß dieser und andere Gesichtspunkte bei der sachlichen Beratung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden. Wir sind überzeugt, daß sich nicht ohne weiteres — leider! — solche Patentlösungen finden lassen, wie es sehr wahrscheinlich in dem Gesetzentwurf des BHE gedacht ist. Dafür ist das Problem zu komplex, als daß es
in der Weise gelöst werden könnte, wie es dem BHE vorschwebt.
Und nun, meine Damen und Herren vom BHE, kann ich Ihnen auch noch sagen, daß Sie offenbar einen mächtigen Verbündeten gefunden haben. Ich habe gerade in diesen Tagen eine Pressemeldung gelesen, daß sich künftig der Herr Bundeskanzler im Kabinett selber für die Interessen der älteren Angestellten einsetzen werde
und daß er dem Herrn Bundesarbeitsminister offenbar eine kleine Abteilung aus seinem Ministerium herausbrechen will, weil er wohl nicht will, daß das Problem der älteren Angestellten in der gleichen Weise „gelöst" wird wie das Problem der Sozialreform. Wir können uns also über die mächtige Hilfe freuen, die wir hier bekommen. Ich hoffe, daß wir dann auch noch in gleicher Weise die Hilfe des Bundesfinanzministers bekommen werden. Aber ich glaube, daß, wenn der Herr Bundeskanzler selber hier mitmacht, wir da auch einiges an Unterstützung erfahren. Ich hoffe, daß es uns dann in gemeinsamer sachlicher Beratung
gelingt, für die älteren Angestellten eine vernünftige Lösung zu finden. Aber noch einmal: was hier vorgeschlagen wird, ist noch völlig unzureichend.