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ID0202901900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954 1313 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1314 A, 1372 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Brönner, Schäffer, Frau Niggemeyer, Mühlenberg 1314 B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags 1314 B Mitteilung über Vorlage des Entwurfs einer Verordnung über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1953, des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges, der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksache 525) 1314 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 53 betr. Verheizen von Zigarillos (Drucksachen 454, 521) 1314 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz), des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) und des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksache 480) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (Drucksache 484) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Inkrafttreten der Steueränderungsgesetze (Drucksache 280) 1314 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1315 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 1323 A Dr. Gülich (SPD) 1328 B Neuburger (CDU/CSU) 1334 A Seuffert (SPD) 1341 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 1352 B Dr. Wellhausen (FDP) 1358 C Höcherl (CDU/CSU) 1366 A Eickhoff (DP) 1368 C Tenhagen (SPD) 1370 D Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der Vorlagen Drucksachen 481, 482, 483 und 484 außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 482 außerdem an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 1371 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1954/55 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1954 / 55) (Drucksache 524) 1372 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1372 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 499, 198) 1372 C Rücküberweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . 1372 C Nächste Sitzung 1372 D Berichtigungen zu den Stenographischen Berichten der 25. und der 28. Sitzung . 1372 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 25. Sitzung In der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung ist zu lesen: Abstimmung 1. 2. Seite 1038 D Zeile 10 von unten: Frau Welter (Aachen) entschuld. entschuld. Seite 1039 B Zeile 8: Frenzel krank krank Seite 1040 B Zeile 7 von unten: Rademacher krank krank Seite 1041 C Zeile 4 von unten: Hübner Ja Ja Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 28. Sitzung Seite 1207 A Zeile 14 ist nach Krammig statt „(SPD)" zu lesen: (CDU/CSU).
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    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich Ihre Aufmerksamkeit zunächst noch einmal ganz kurz auf die Finanzreform und auf das Finanzreformwerk selbst lenke.
    Als ich in diesen zweiten Bundestag eintrat, wurde ich sehr bald auf die Person meines verehrten Kollegen August Dresbach aufmerksam gemacht, und zwar in erster Linie auf seine Qualitäten und auf seine Rednergabe, nicht zuletzt aber auch darauf, daß es sich bei ihm um einen enragierten Zentralisten handle.

    (Heiterkeit.)

    Ich muß sagen, daß dieser Verdacht durch seine heutigen Ausführungen in etwa bestätigt worden ist. Es haben sich darin tatsächlich einige böse zentralistische Mißtöne gefunden,

    (Lachen bei der FDP und in der Mitte)

    die fast an unseren Arbeitsvertrag rühren. Man würde juristisch, zivilrechtlich vielleicht davon sprechen, daß es sich um eine positive Vertragsverletzung handelt,.

    (erneutes Lachen)

    also um eine Zuwiderhandlung gegen den Geist unserer Zusammenarbeit.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Welches Gericht ist da zuständig?)

    Ich halte aber unseren Kollegen Dr. Dresbach nicht für unverbesserlich, im Gegensatz zu einigen anderen Zentralisten,

    (Lachen)

    die sich hier ganz unschamhaft, muß ich sagen — unschamhaft; ein stärkeres Wort darf ich nicht gebrauchen, es ist heute schon einmal gegen die Person des Herrn Bundesfinanzministers gerügt worden —, zum Zentralismus, also zu einer Irrlehre, bekennen.

    (Lachen und Zurufe.)

    Ich halte unseren Kollegen deswegen nicht für
    unverbesserlich, weil er sich zum Schluß doch für
    die Vorlage ausgesprochen und damit in etwa auch ihren föderalistischen Teil bejaht hat.
    Außerdem hat er die Bundestreue Bayerns an- gesprochen. Das ist etwas, das wirklich einer Erwähnung wert ist.

    (Beifall in der Mitte.)

    Denken Sie doch bitte an die Gründung des Bismarckschen Reiches! Welchen hervorragenden Anteil hat damals Bayern am Zustandekommen dieses Bundes gehabt! Oder nehmen Sie ein praktisches Beispiel aus der jüngsten Gegenwart, das an den praktischen Teil der ganzen Geschichte, nämlich den Geldbeutel, rührt. Wir haben nach dem Zusammenbruch 1945 als armes Land einen sehr großen Teil von Heimatvertriebenen und Evakuierten aufgenommen und behalten, während es Zentralisten gegeben hat, die sich ganz vornehm, ich möchte fast sagen: separatistisch vornehm in dieser Ausgleichsfrage zurückgehalten haben.

    (Beifall in der Mitte, rechts und beim GB/BHE.)

    Das nur nebenbei.
    Zu dem Auftrag, der uns durch die Verfassung gegeben ist, stehen wir auf dem Standpunkt, daß jetzt unbedingt gehandelt werden muß, daß wir das Werk in Angriff nehmen und in der vorgeschriebenen Zeit auch zu Ende führen müssen. Ich habe durchaus Verständnis dafür — man muß das auch von der Gegenwart aus in die Vergangenheit hinein sagen —, daß der Beschluß des ersten Deutschen Bundestages, die Frist zu verschieben, richtig war. Damals waren die Grundlagen noch nicht erarbeitet, um die Aufgabe in ihren Grenzen und in ihrer ganzen Bedeutung übersehen zu können. Heute dürfen wir uns dieser Aufgabe nicht mehr versagen. Das Volk als Ganzes, der Bund und die Länder, alle zusammen möchten und müssen eine finanzielle Ordnung haben, und es ist unsere Pflicht und unsere Aufgabe, es ist nicht nur verfassungsmäßig geboten, sondern es ist auch praktisch so weit, daß wir diese Aufgabe erledigen können.
    Dabei handelt es sich keineswegs darum, etwas Endgültiges zu schaffen. Dieser Begriff „endgültig", der sich auch in der Verfassung findet, meiner Ansicht nach zu Unrecht, ist schon wiederholt angesprochen worden. Auf dem Gebiet des Finanzwesens gibt es überhaupt nichts Endgültiges. Wir werden immer in der Entwicklung bleiben. Aber wir sind heute so weit, daß wir eine praktische Zwischenlösung schaffen können, und auf diese sollen wir nicht verzichten. Wir sollen sie nicht neuerdings hinausschieben, sondern sie jetzt erledigen.
    Wir sind der Meinung, daß das Gesetzeswerk, das der Bundesfinanzminister vorgelegt hat, ein großer Wurf, eine bedeutende Arbeit ist, die meiner Ansicht nach überhaupt mit zum Besten in unserer deutschen Finanzgeschichte gehört. Sie eignet sich auch durchaus zur praktischen Durchführung. Von der Brillanz der Begründung, die schon wiederholt hervorgehoben worden ist, möchte ich gar nicht sprechen. Genau die gleichen brillanten Züge zeigen sich auch in den politischen und finanztechnischen Lösungsversuchen, die uns vorgelegt werden.
    Ich teile durchaus nicht die Meinung, daß man diese beiden Gesetzesvorlagen trennen könnte. Es ist schon eine ganze Reihe von ausgezeichneten sachlichen Gründen vorgetragen worden, die für


    (Höcherl)

    die Gemeinsamkeit dieser beiden Vorlagen sprechen. Ich schließe mich ihnen an. Wer will denn die Verantwortung auf sich nehmen, eine Steuerreform von diesem erheblichen Ausmaß mit ihren ungeheuren Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes, der Länder und mittelbar auch der Gemeinden auf sich zu nehmen, ohne gleichzeitig die Neuordnung des gegenseitigen Verhältnisses durchzuführen? Das wäre eine Halbheit, die wir uns nicht zuschulden kommen lassen dürfen.
    Nun hat sich heute bei der ganzen Debatte herausgestellt, daß jedes Gespräch über eine Finanzreform in erster Linie ein Gespräch über den Föderalismus ist. Dieser Föderalismus wurde hier sehr eifrig erwähnt. Vor allem wurden wir Bayern angesprochen. Es freut mich sehr, daß in unseren Reihen wir die echtesten, unverdorbensten Föderalisten sind.

    (Heiterkeit.)

    Ich bin aber der Meinung, daß es durch alle Fraktionen hindurch noch einige solcher unverdorbener Gemüter geben muß.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Es gibt noch etwas Interessantes. Es gibt auf diesem Gebiet einen Wechselbalg. Wir haben hier Unitaristen, die zu Hause in der gleichen Person oder in ihren Genossen Föderalisten sind.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Was unter gar keinen Umständen möglich ist, ist, daß man die Frage des Föderalismus mit Mark und Pfennig und mit dem Rechenschieber behandelt. Das sind Dinge, die weit darüber hinausgehen und viel tiefer liegen. Ich muß sogar sagen: selbst wenn der Föderalismus teurer wäre — aber das ist noch niemals bewiesen worden —, müßten wir absolut zu ihm stehen, weil wir auch auf anderen Gebieten bedeutende staatspolitische Werte und Leistungen vielfach bezahlen müssen.

    (Abg. Dr. Gülich: Wir haben doch gar keinen Föderalismus!)

    Das ist ja schließlich die Aufgabe der Politiker. Aber er ist ja gar nicht teurer, und Sie haben das bis heute noch nicht nachweisen können, Herr Gülich.
    Wir haben auch verschiedene Kollegs über uns ergehen lassen müssen. Ausgesprochene Zentralisten haben sich hier als Lehrer des Föderalismus aufgeworfen. Ich glaube, man müßte die Lehrbefähigung dieser Herren einmal nachprüfen. Sie haben ja gar kein inneres Verhältnis — —

    (Abg. Dr. Gülich: Sie machen es sich viel zu bequem! So einfach sind die Dinge nicht!)

    — Sie haben kein inneres Verhältnis dazu, Herr Gülich, und können deshalb hier kein Dogma aussprechen, wie es geschehen ist.

    (Abg. Dr. Horlacher: Herr Zietsch in Bayern kann ihm Auskunft geben!)

    Weil — ich wiederhole es — der Finanzausgleich und die Finanzreform in erster Linie ein föderalistisches Thema sind, sind wir darauf bedacht, jede Vorschrift in diesem großen Gesetzeswerk auf ihre föderalistische Tragbarkeit und Gründlichkeit hin zu prüfen. Es ist ganz klar, daß in einem so umfangreichen Gesetzeswerk sich die eine oder andere Vorschrift befindet, die dem Schmarotzer Zentralismus, der sehr zählebig ist und der in den kleinsten Lücken sich entwickeln kann, Anhaltspunkte gibt. Die wollen wir beseitigt haben. Eine derartige Gefahr finden wir z. B. in der Vorschrift des neuen Art. 106 d, wie er uns vorgetragen worden ist. Wir
    haben in den vorausgegangenen Art. 106 a bis c eine strenge Dreiteilung zwischen bundeseigenen, landeseigenen und gemischten Steuerquellen. In Art. 106 d findet sich nun die Vorschrift, daß bei Änderung einer derartigen Steuer sie nur dann wieder in die gleiche Schublade zurückfällt, wenn sie einen gleichwertigen Ersatz darstellt. Das ist nun eine außerordentlich gefährliche Geschichte. Es könnte auf einmal — wir haben solche Dinge schon im engeren Kreise besprochen — durch eine andere Steuertechnik eine Schublade zugunsten der anderen ausgeleert werden. Ich glaube, in den Ausschußberatungen muß man Möglichkeiten einbauen, um es dem Bundesgesetzgeber in dieser Hinsicht nicht allzu leicht zu machen.
    Mit der Revisionsklausel sind wir im Prinzip einverstanden. Wir halten sie sogar für das föderalistische Kernstück, und wenn sie sich nur auf die Revision beschränkt hätte, hätten wir gar nichts dagegen einzuwenden. Aber sie hat noch einen Appendix, einen Blinddarm, der meiner Ansicht nach wegoperiert werden muß. Schon im Text werden Einschränkungen gemacht. Es werden Gummiparagraphen eingeführt, die erhebliche Gefahren vom föderalistischen Standpunkt aus begründen. Vor allem die Begründung selbst zu dieser Gesetzesbestimmung beweist, daß man Unterschiede macht zwischen vermögenswirksamen und vermögensunwirksamen Ausgaben. Selbstverständlich ist der Unterschied berechtigt.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Passen Sie nur auf, lassen Sie mich ausreden! Es ist ein Unterschied, der vor allem zu Lasten der Länder gehen muß. So, wie die Situation jetzt ist, ist es klar, und zwar weil es schon mit der Aufgabenverteilung zusammenhängt, daß die Länder im Sinne der Begründung mehr vermögenswirksame Ausgaben haben als der Bund, obwohl wir da auch eine andere Rechnung aufmachen könnten.

    (Abg. Heiland: Sie haben Bonn vergessen!)

    Nun werden aber diese vermögenswirksamen Ausgaben, Ausgaben ohne Ertrag oder, ich möchte sagen, wirtschaftlich oder erwerbsmäßig gesehen unrentable Ausgaben wie Ausgaben und Anschaffungen für Straßen, Schulen usw. mit eingerechnet. Nun sagt man: Wenn da einmal ein Revisionsantrag gestellt werden soll von einem Lande, dann müßten zunächst die Budgets verglichen werden, und es müßte eine Reinigung der Budgets stattfinden. Die Länderbudgets müßten von all diesen vermögenswirksamen, aber auch von diesen verwaltungsmäßigen vermögenswirksamen Ausgaben gereinigt werden; dann erst hätten sie einen wirksamen Revisionsanspruch. Darin liegt eine Gefahr, und zwar eine außerordentliche. Wir werden uns mit Nachdruck bemühen, sie im Ausschuß zu beseitigen.
    Nicht anders ist es bei der Sicherungsklausel, an und für sich eine ganz selbstverständliche Angelegenheit, weil sie nur der Ausdruck für den föderativen Aufbau unseres Staatswesens ist.
    In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht folgendes sagen. Ich finde es merkwürdig, daß man von diesem Platze aus ein Bekenntnis zum Zentralismus ablegen kann. Ich bin der Meinung, daß der Föderalismus nicht nur eine einfache Verfassungsbestimmung, sondern überverfassungsmäßiges Recht ist, das wir selbst mit Zweidrittelmehrheit nicht beseitigen könnten.

    (Sehr gut! bei der CSU.)



    (Höcherl)

    Wir haben eine ganze Menge von solchen Bestimmungen.
    Aber jetzt zurück zum eigentlichen Thema. Auch in der Sicherungsklausel finden sich einige Einschränkungen, die meiner Ansicht nach in der Ausschußberatung fallen müssen.

    (Sehr gut! bei der CSU.)

    Was nun das Finanzanpassungsgesetz betrifft, so sind wir der Meinung, daß wir diesen Teil der Vorlage auch sehr gründlich prüfen müssen, weil sich darin ein erheblicher materieller Teil des Finanzausgleichs, und zwar in vertikaler Richtung, befindet. Es müssen die finanziellen Auswirkungen bis zum letzten zu Ende gedacht werden; wir dürfen hier nicht etwas versäumen, was sich am Schluß dann zu Lasten der gleichberechtigten Gliedstaaten auswirken müßte.
    Was den horizontalen Finanzausgleich anlangt, so bin ich der Meinung, daß wir ihn absolut bejahen müssen. Da habe ich mir den Vorwurf — nicht persönlich, sondern ganz allgemein wegen der Theorie — des verehrten Kollegen Dr. Dresbach zugezogen, der ja auch ein Kolleg über den Föderalismus gehalten hat, obwohl er Zentralist ist bzw. sich vielleicht jetzt schon in einem Mittelstadium befindet.

    (Heiterkeit.)

    Er hat vorgetragen, daß es eine Sünde gegen den echten Föderalismus wäre, wenn man einen horizontalen Finanzausgleich zu Lasten der wohlhabenderen Länder durchführen würde. Das wäre eine Nivellierung, und man müßte die Armut stolz tragen. Das wäre echter Föderalismus. Ich habe den schweren Verdacht, daß hier nicht nur eine Theorie spricht, sondern der Umstand, daß unser Kollege Dresbach einem sehr wohlhabenden Vaterland angehört, das abgeben muß. Vielleicht spielt das in seinem Unterbewußtsein eine gewisse Rolle.

    (Zuruf von der Mitte: Stimmt nicht!)

    Ich bin der Meinung, der Föderalismus bleibt in seinen Prinzipien ständig derselbe; aber er wandelt sich in seinen Methoden. Ich glaube, daß es eine Art geläuterten Föderalismus gibt. Früher hat man in einem Bundesstaat den Föderalismus wegen der Gliedstaaten in erster Linie auf die Gliedstaaten als Ganzes, auf ihre staatsrechtliche Ausstattung bezogen. Heute muß man den Föderalismus weiter erstrecken. Man muß — und so ist die Entwicklung gegangen, und der Föderalismus muß das in seiner praktischen Ausgestaltung mitmachen — das Schicksal, die Lebensumstände und den Lebensstandard des einzelnen Bürgers mit berücksichtigen. Aus dieser Fortentwicklung des Föderalismus, aus dem geläuterten Föderalismus heraus, und nicht aus Vorteilssucht — vom bayerischen Standpunkt aus gesehen werden wir nicht allzu viele Vorteile daraus ziehen — bejahen wir dieses Prinzip.
    Ich darf zum Schluß kommen und erklären, daß wir die ganze Gesetzesvorlage in allen ihren Teilen als eine ausgezeichnete Diskussions- und Arbeitsgrundlage betrachten, die wir, was uns betrifft, mit allem Nachdruck innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verabschiedung bringen wollen, damit unsere junge Bundesrepublik von dieser Seite von Sorgen befreit wird und sich den vielen andrängenden anderen Aufgaben mit einer finanziell besseren Ausstattung, mit einem finanziell und finanzpolitisch besseren Ertrag zuwenden kann.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Dr. Gülich: In einem Jahr sprechen wir uns wieder!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Eickhoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Laufe der heutigen Debatte ist schon so viel zu den vorliegenden Gesetzesvorlagen gesagt und schon so viel auf Einzelheiten eingegangen worden, daß ich mich kurz fassen und mich auf die grundsätzliche Stellungnahme meiner Fraktion beschränken kann. Wir alle wissen, daß der Steuerzahler von den Reformgesetzen mehr erwartet, als uns hier mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Neuordnung der Steuern und des Finanzwesens zur Beratung gegeben ist. Auch für meine Fraktion wäre es wünschenswerter gewesen, wenn das gesamte Steuersystem im Wege einer völligen von Grund auf vorgenommenen Umstellung hätte geändert werden können. Wir kennen aber ja alle zur Genüge die Gründe, die einem solchen Vorgehen entgegenstehen. Ich brauche deswegen nicht besonders auf diese Gründe einzugehen.
    Wenn aber nun schon eine organische Steuerreform, als die sie ursprünglich ins Auge gefaßt war, nicht durchführbar ist, dann hätten wir dennoch begrüßt, wenn die Materie und die Kernprobleme der Gesetzesvorlage auf eine breitere Basis gestellt worden wären, die dem Charakter einer großen Reform nähergekommen wäre. Was geblieben ist und worüber wir uns hier nun zu unterhalten haben, ist mehr oder weniger doch nur eine einfache Steuersenkung, also eine Reform auf halbem Kurs oder im ganzen eine unzulängliche Veränderung im gesamten Steuerwesen.
    Wir sind der Meinung, daß eine Steuer- und Finanzreform nicht allein vom Standpunkt des Fiskus aus betrachtet werden darf, sondern dabei muß, und zwar in weitem Maße, auch unsere gesamte Wirtschaft ins Auge gefaßt werden, und erst recht dann, wenn diese Wirtschaft dynamischen Charakter trägt. Jede sachliche Überlegung zur Steuerreform wird davon ausgehen müssen, daß diese gleichzeitig haushaltspolitischen und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten gerecht werden muß. Reformvorschläge unter diesem Gesichtspunkt sind nur sinnvoll, wenn sie ebenso den Finanzbedarf des öffentlichen Haushalts wie auch die wirtschaftlichen Grenzen der Besteuerung in Rechnung stellen. Eine Steuerreform soll ja nicht nur den Steuerzahlern, die gegenwärtig bis an die Grenze des Möglichen zur Aufbringung der Staatsmittel beansprucht sind, eine fühlbare Entlastung bringen, sondern das Ziel der Steuerreform muß es andererseits sein, gleichzeitig unsere bestehende und immer noch in der Entwicklung befindliche Wirtschaft zu fördern, um so das Sozialprodukt ganz allgemein zu heben.
    Wir sollten daher im Wege der zu beratenden Reform gleichsam einen Ausgleich zu finden suchen zwischen dem als notwendig anerkannten Finanzbedarf und der steuerlichen Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wenn dies aber so ist, wird man vielleicht doch daraus folgern müssen, daß Steuerreform und Finanzreform miteinander verbunden sind und daß man die Fülle von Problemen, die diese Reformen in ihrer Auswirkung sozial- und wirtschaftspolitisch auslösen werden, bei den künftigen Beratungen der vorliegenden Gesetzentwürfe gebührend berücksichtigen muß.
    Ein weiterer, nach meiner Meinung ebenso wichtiger Grundsatz sollte daher vordringlich angestrebt werden, nämlich der der Beseitigung der


    (Eickhoff)

    Härten und Ungerechtigkeiten, die in unserem gegenwärtigen Besteuerungssystem liegen und die die Kleine Steuerreform nicht hat beseitigen können. Dieses Problem berührt in hohem Maße die gewerbliche Wirtschaft, den Einzelhandel, das Handwerk und das Landvolk. Ich brauche in diesem Rahmen auf Einzelheiten der bestehenden steuerlichen Ungerechtigkeiten nicht näher einzugehen. Wir werden bei den Beratungen bei einzelnen dieser Sektoren unsere Forderungen stellen, dies vor allem — was heute noch nicht zu übersehen ist —, wenn wir die Erfüllung unserer Hoffnungen bedroht sehen, daß die Gesetzentwürfe bei den parlamentarischen Beratungen eine Gestalt erhalten, die echter Mittelstandspolitik widerspricht.
    Wir begrüßen es grundsätzlich, daß die Bundesregierung bei der Gestaltung des Einkommensteuertarifs auf dem mit der Kleinen Steuerreform eingeschlagenen Weg der Tarifermäßigung weiter fortschreiten will. Diese Vorschläge entsprechen aber dennoch im einzelnen nicht unseren Wünschen. Es wird zu prüfen und zu beraten sein, ob die vorgeschlagene Tarifsenkung als ausreichend bezeichnet werden kann. Bei einer ungenügenden Senkung würden wir im Hinblick auf die kleinen und mittleren Einkommen ganz allgemein, insbesondere aber auch für die mittelständische Wirtschaft unsere Forderungen als nicht genügend berücksichtigt ansehen müssen. Angesichts des Umstandes, daß die Abgabe Notopfer Berlin weiter erhoben wird und dazu eine ganz neue Steuer, nämlich die Ergänzungsteuer zur Einkommensteuer, eingeführt werden soll, sind wir der Überzeugung, daß dabei die kleinen Einkommen — abgesehen von den untersten Stufen — sogar noch mehr Steuern zu zahlen haben als nach dem bisherigen Tarif der Kleinen Steuerreform. Mit anderen Worten, wir erwarten eine günstigere Tarifgestaltung für diese Gruppen, insbesondere aber auch im Hinblick auf den Mittelstand, auf die Einkommen — wie schon mehrfach erwähnt worden ist — von rund 8000 bis 30- oder 40 000 DM, damit diese Betriebe — was ja eigentlich der Sinn der Reform sein soll — auch in die Lage versetzt werden, Betriebskapital anzusammeln. Wenn man dieser Forderung nicht gerecht werden wollte und die beabsichtigte Ergänzungsabgabe sowie andererseits den Fortfall von Steuervergünstigungen in Rechnung setzte, müßten wir darin eher eine Steuerbelastung als eine Steuersenkung erblicken. Dabei soll doch die Steuerreform die Fortsetzung der von der Bundesregierung verfolgten Politik der Steuersenkung darstellen. Wenn die Auswirkungen der Reform, wie wir sie heute sehen und wie ich sie eben darlegte, sich tatsächlich so entwickeln sollten, können wir uns nicht vorstellen, wie das Ziel des Reformwerks für den Steuerzahler ganz allgemein und insbesondere für die mittelständische Wirtschaft erreicht werden soll, welches auf Eigenkapitalbildung und Wirtschaftsförderung und damit auf Wirtschaftsexpansion gerichtet ist, also Bestrebungen, die letzten Endes auf Hebung des Lebensstandards für die Allgemeinheit gerichtet sind.
    In diesem Zusammenhang aber ein ernstes Wort zur Ergänzungsabgabe! Die Deklarierung der Einkommen- und Körperschaftsteuer als eine Steuer, die Bund und Ländern gemeinsam in einem festen Verhältnis von 40 : 60 aufgeteilt zustehen soll, führt unseres Erachtens zu dem äußerst bedenklichen und, wie heute schon mehrfach betont worden ist, allgemein abgelehnten Vorschlag auf Einführung einer Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer als einer neuen Bundessteuer. Die Ergänzungsabgabe würde neben dem Notopfer Berlin und der Kirchensteuer in vollem Umfang an der Progression der Steuertarife teilnehmen. Hinzu käme, daß der für das Jahr 1955 zugrunde gelegte Satz für die Ergänzungsabgabe von 2,5 % jederzeit durch einfaches Gesetz erhöht werden könnte, ohne daß eine Grenze nach oben festgelegt ist. Unter diesen Umständen sehen wir uns außerstande, einer solchen neuen Steuer zuzustimmen.
    Herr Kollege Wellhausen hat von einer Beerdigung der Erhöhung der Umsatzsteuer gesprochen. Ich will mich deswegen kurz fassen, muß mich aber an dieser Beerdigung beteiligen, weil wir auf gar keinen Fall der Erhöhung der Umsatzsteuer zustimmen können. Denn wir sind sicher, daß durch diese Erhöhung die Preise irgendwie ins Rutschen kommen würden, weil letzten Endes die kleinen Einzelhändler auf den Großhandel angewiesen sind und die durch die Umsatzsteuererhöhung verursachte Steigerung der Großhandelspreise unbedingt auf den Verbraucher abwälzen würden.
    Hinsichtlich der Zusammenveranlagung von Ehegatten — auch davon ist heute schon sehr viel gesprochen worden; das Problem hat auch bei den Beratungen über die Kleine Steuerreform schon eine große Rolle gespielt — vertritt meine Fraktion nach wie vor den Standpunkt, daß das gegenwärtige Besteuerungssystem ungerecht ist und einer Änderung bedarf. Es ist bekannt, daß das gültige System die Ehefrauen der Besitzer gewerblicher Betriebe und insbesondere auch des Bauernstandes, die im eigenen Betrieb des Mannes in hohem Maße mitwirken, steuerlich fast unberücksichtigt läßt. Ohne mich heute schon für eine bestimmte Lösung dieses Problems bindend auszusprechen, möchte ich ganz allgemein die Ansicht meiner Fraktion zum Ausdruck bringen, daß ganz gleichmäßig entweder eine Zusammenveranlagung oder aber eine Getrenntveranlagung der Ehegatten bei der Lösung dieses Problems in Betracht gezogen werden sollte, und zwar ohne Rücksicht auf die jetzt gültigen Ausnahmebestimmungen in den Durchführungsverordnungen. So wie die Dinge auf diesem Gebiete heute liegen, können sie auf gar keinen Fall bleiben. Wenn beide Ehegatten gemeinsam im Betrieb des einen Ehegatten arbeiten, wird nach den gültigen Vorschriften das Arbeitsergebnis des mitarbeitenden Ehegatten gewissermaßen dem Betriebsgewinn hinzugeschlagen und der gemeinsam erarbeitete Gewinn infolgedessen zu einem höheren Tarifsatz versteuert als bei getrennter Veranlagung. Nach unserer Auffassung dürfte es dem Grundsatz der gleichen steuerlichen Behandlung widersprechen, wenn man in anderen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen getrennt veranlagt oder aber, was sich finanziell noch ungerechter auswirkt, wenn man die Mitarbeit der Ehefrau im gewerblichen oder bäuerlichen Betrieb des Mannes steuerlich eigentlich gar nicht in Betracht zieht.
    Da die Gesetzesvorlagen in ihren praktischen Auswirkungen auch tief in das kommunale Leben eingreifen, noch ein Wort über die nach unserer Meinung berechtigten Belange der Gemeinden auf diesem Gebiet, die zur Zeit nicht ausreichend berücksichtigt erscheinen. Andere Kollegen haben darauf hingewiesen: Die Selbstverwaltungsaufgaben in ihrer Vielzahl und zusätzlich übertragene Aufgaben der Gemeinden, die sich fortlaufend mehren, erheischen zwingend eine Sicherstellung des


    (Eickhoff)

    Finanzbedarfs der Gemeinden bei der Neuordnung durch die Finanz- und Steuerreform. Das ist gegenwärtig nicht der Fall, im Gegenteil. Wir haben in dieser Hinsicht nach gemachten Erfahrungen und Beobachtungen den Eindruck einer gewissen Vernachlässigung der Gemeinden. Wir erwarten und fordern, daß die Länder in die Lage versetzt werden, den Gemeinden eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Durchführung ihrer Selbstverwaltungs- und der ihnen übertragenen Aufgaben zu gewähren. Wir treten auch für eine Personalsteuer der Gemeinden ein, die unseres Erachtens auf die Dauer nicht zu umgehen ist. Entstehen den Gemeinden aber durch Übertragung oder Erweiterung ihres Pflichtenkreises wesentlich neue finanzielle Lasten, dann soll man ihnen auch ,gleichzeitig die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen oder aber bei Einnahmeausfällen, die auf gesetzliche oder vertragliche Maßnahmen des Bundes zurückzuführen sind, für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. Anders können wir uns jedenfalls ein ordentliches Finanzgebaren der Gemeinden nicht vorstellen. Wir halten es daher letztlich auch für unbedingt erforderlich, daß die gesamte finanzielle Regelung für unsere Gemeinden in dem dargelegten Sinne verfassungsrechtlich verankert wird.
    Ich erwähnte bereits, daß die durch die beabsichtigte Steuersenkung entstehende Lücke im Steueraufkommen, soweit sie durch die Gesetzesvorlage in ihrem Endzustand und ihren Auswirkungen nicht geschlossen werden kann, durch andere Wege und Möglichkeiten wieder zu schließen versucht werden müßte. Wir vermissen in dieser Beziehung bei den Gesetzesvorschlägen z. B. die Möglichkeit von Einsparungen, die auf dem Gebiet der Verwaltung und der öffentlichen Ausgaben möglich sein sollten. Es gibt wohl kaum ein Gebiet, über das schon so viel geredet und auf dem schon ebensoviel versprochen worden ist wie die Verwaltungsreform. Das gilt gleichermaßen für den Bund wie für die Länder. In einigen Ländern, z. B. in Nordrhein-Westfalen und auch in Bayern, sind in dieser Beziehung bereits bemerkenswerte Versuche unternommen worden.

    (Abg. Heiland: Davon haben wir bis jetzt nichts gemerkt!)

    Auf diese Weise könnte meines Erachtens auch in anderen Ländern und ganz allgemein in den verschiedensten Zweigen der öffentlichen Verwaltung eine gewisse Entrümpelung vorgenommen werden, ganz abgesehen davon, daß im Wege der Vereinfachung des Verwaltungsablaufs und der Formularwirtschaft eine erhebliche Einsparung an Personal und Material und damit an öffentlichen Mitteln zu erreichen sein müßte.
    Wir müssen vor allen Dingen zu einer Vereinfachung des Steuersystems kommen, wenn es nicht möglich ist, jetzt schon die grundlegende Umstellung des gesamten Steuerapparates durchzuführen. Man sollte wahrlich einmal darangehen — und das ist auch heute hier mehrfach angeklungen —, wenigstens die Bagatellsteuern aus den rund 50 verschiedenen Steuerarten herauszulösen, deren Erhebungskosten doch in keinem Verhältnis zu den Erträgnissen dieser Steuern stehen und die somit auch kaum für den Etat ins Gewicht fallen. Es würde selbstverständlich den Rahmen dieser Ausführungen überschreiten, all die Steuern aufzuführen, die unter diese Gruppe fallen und von denen keine mehr als 0,5 % des Gesamtaufkommens einbringt; eine ganze Reihe solcher Steuern ergeben nicht einmal zusammen 0,5% des Gesamtaufkommens.
    Im Zusammenhang damit muß ich hier wie schon andere Vorredner die Erbschaftsteuer erwähnen, die unseres Erachtens zumindest auf den Stand von 1934 zurückgeführt werden sollte. Ich muß ferner auf die Zündwarensteuer hinweisen, die heute durch Kontrollratsgesetz von 1946 immerhin den zehnfachen Betrag der Steuer von 1946 ausmacht. Wenn wir allein bei dieser Steuer auf den Satz von 1946 zurückgehen könnten, würde der Preis für das Paketchen Streichhölzer — ich weiß nicht, ob es erwähnt ist — sicher auch von einer Mark auf 50 Pfennige herabgesetzt werden. Ich glaube, das käme einer breiten Schicht unserer Bevölkerung zugute. Dies sind, wie gesagt, nur einige Beispiele dafür, wie auf dem Sektor der Bagatellbesteuerung abgebaut und geändert werden sollte, auch im Rahmen dieser leider wieder nicht grundlegenden Steuerreform, um allmählich zu einer Vereinfachung unseres Steuersystems überhaupt zu gelangen.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion wünscht und hofft, daß die Beratungen im Ausschuß eine nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen, damit die Gesetze sehr bald in Kraft gesetzt werden können. Sie vertritt aber auch den Standpunkt, daß die Steuergesetze vor den Finanzgesetzen behandelt werden müssen.

    (Beifall bei der DP.)