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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1954 1145 27. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1147 C, 1182 D Änderungen der Tagesordnung 1147 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 46 betr. Entschädigung für Verlust von Grund und Boden durch Errichtung militärischer Anlagen (Drucksachen 407, 494) 1147 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 323) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 324) 1147 D Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter 1147 D Beschlußfassung 1148 A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksachen 200, 350 bis 379, zu 356, zu 374, zu 375, zu 377) 1149 B Einzelplan 32 — Haushalt der Bundesschuld (Drucksache 373) 1149 B Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1149 B Abstimmung 1150 B Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Drucksachen 374, zu 374) 1150 B Eckstein (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1183 Arndgen (CDU/CSU} 1150 C Dr. Gülich (SPD) 1150 D Abstimmungen 1153 C Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 375, zu 375; Umdrucke 43, 44, 45, 51, 59, 70, 72) 1153 D, 1189 bis 1194 Gengler (CDU/CSU): als Berichterstatter 1153 D Schriftlicher Bericht 1185 Dr. Gülich (SPD) 1154 C, 1165 C Rasch (SPD) 1154 D Storch, Bundesminister für Arbeit 1156 D, 1161 C Petersen (GB/BHE) 1157 D Traub (SPD) 1158 C, 1161 D Frau Rösch (CDU/CSU) 1162 A Frau Dr Dr. h. c. Lüders (FDP) . 1162 B Arnholz (SPD) 1163 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 1163 B Pohle (Eckernförde) (SPD) 1166 A Abstimmungen 1167 A Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertretung der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 377, zu 377) 1167 C Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1188 Abstimmung 1167 C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete (Drucksache 378) 1167 C Abstimmung 1167 D Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Drucksache 379; Umdrucke 49, 66, 67) . . . 1167 D, 1 195 A, B, 1196 Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1167 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1168 B Dr. Gülich (SPD) 1170 B Abstimmungen 1171 D Zurückstellung der Beratung und Abstimmung über die Anträge Drucksache 399, 285 betr. Aufbauhilfe für die Stadt Kehl und Drucksachen 400, 294 betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke . . 1149 B, 1172 A Haushaltsgesetz — Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 350; Umdruck 41) 1172 A Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1172 A Abstimmungen 1173 A Unterbrechung der Sitzung . . . 1173 B Interfraktionelle Vereinbarung über Vertagung der dritten Beratung 1173 B Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saar- frage (Drucksache 340) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488), mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1147 C, 1173 C Überweisung des Antrags Drucksache 459 an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß 1173 D Entschließungsanträge Drucksachen 493 und 501 mit Änderungsantrag Umdruck 90 1173 D, 1197 Dr. Mommer (SPD): zur Geschäftsordnung 1174 B, C zur Sache . 1174 C, 1175 B, 1176 B, 1177 B persönliche Erklärung 1182 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1174 C, D, 1176 A, 1179 A, C Dr. Mende (FDP): zur Geschäftsordnung . . 1175 A, 1181 B zur Sache 1180 C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 1175 C, 1176 D, 1177 B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Sache . . . . 1175C 1177 B, 1179 A, 1180 A, 1181 C persönliche Erklärung 1182 C Dr. von Merkatz (DP) . . . 1175 D, 1179 D Dr. Eckhardt (GB/BHE) 1180 C Dr. Hellwig (CDU/CSU): zur Sache 1180 D persönliche Erklärung 1182 B Dr. Menzel (SPD) 1181 C Abstimmungen . 1173 C, 1175 A, 1177 C, 1178 D, 1179 D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Abs. 2 Satz 1 des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP (Drucksache 501) . . . 1175 B, 1177 D 1178 D, 1199 Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 501) in der durch die Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU, des GB/BHE und der DP zu Abs. 2 Satz 2 geänderten Fassung 1179 A, 1181 A, B, 1199 Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte (Drucksache 404) 1178 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1178 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 396) 1178 A Überweisung an den Haushaltsausschuß . 1178 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 - Einzelplan XX (Drucksache 398) in Verbindung mit der Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1951 — Einzelplan XX (Drucksache 389) 1178 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 1178 B Erste Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Län- der (Drucksache 403) 1178B Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1178 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) . 1178 C Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 1178 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412) . 1178 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1178 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205) 1178 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 1178 D Rücküberweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1178 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 68) . . . . 1178 D, 1198 Beschlußfassung 1178 D Nächste Sitzung 1173 B, 1182 D Druckfehlerberichtigung zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung 1182 B Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 35 des Haushaltsgesetzes 1954 — Haushalt der Verteidigungslasten (Drucksache zu 374) 1183 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksache zu 375) 1185 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertretung der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache zu 377) . . 1188 Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Kap. A 4009 Tit. 300 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 43) . . . 1189 Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Kap. A 4009 Tit. 760 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 44) . . . 1190 Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Kap. 4009 Tit. 104 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 45) 1191 Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Probst, Petersen, Dr. Stammberger, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. zu Kap. 4009 Tit. 104 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 59) 1192 Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Kap. 4010 Tit. 300 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 72) 1193 Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu Kap. 4010 Tit. 300 des Einzelplans 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 70) . . . 1194 Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu Kap. 6003 Tit. 154 des Einzelplans 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Umdruck 66) . . 1195 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Kap. 6002 Tit. 950 des Einzelplans 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Umdruck 67) . . . . 1195 B Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Drechsel, Euler, Dr. Henn, Dr. Jentzsch, Dr. Starke u. Gen. zu Kap. 6002 Tit. 950 des Einzelplans 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Umdruck 49) 1196 Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP (Umdruck 90) zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 501) . . . 1197 Anlage 14: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung van Anträgen an die Ausschösse (Umdruck 68) 1198 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Abs. 2 Satz 1 des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP betr. Europapolitik und Behandlung der Saarfrage (Drucksache 501) und 2. über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 501) in der durch die Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU, des GB/BHE und der DP zu Abs. 2 Satz 2 geänderten Fassung . . 1199 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den C Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Druckfehlerberichtigung zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Seite 804 D Zeile 11 ist statt „dazu" zu lesen: davon. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) (zu Drucksache 374) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200) Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten Berichterstatter: Abgeordneter Eckstein Der Einzelplan 35 befaßt sich mit den Verteidigungslasten. Er setzt sich aus drei Teilen zusammen: A. Dem EVG-Beitrag, B. den Berliner Besatzungskosten, C. den weiteren durch Besatzung und dgl. entstehenden Kosten und Schäden. Im Teil A (Kapitel 3501) ist der deutsche Finanzbeitrag an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft veranschlagt. Mit einem Löwenanteil von 9 Milliarden DM ist der EVG-Beitrag für den Bundeshaushalt von ganz entscheidender finanzieller Bedeutung. Seine endgültige Höhe im Rechnungsjahr 1954 ist von zwei Faktoren abhängig: 1. dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des EVG-Vertrages; 2. dem Ergebnis künftiger Regierungsverhandlungen über den deutschen finanziellen Verteidigungsbeitrag für die Zeit nach dem 30. Juni 1954. Der EVG-Vertrag tritt mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden durch die künftigen Mitgliedstaaten in Kraft. Es handelt sich also um einen zur Zeit noch durchaus unbestimmten Termin. Bis zu diesem Zeitpunkt sind aus den veranschlagten Mitteln Besatzungskosten und Auftragsausgaben weiterzuzahlen. Durch befristete Vereinbarungen zwischen der Alliierten Hochkommission und der Bundesregierung sind die Besatzungskosten zur Zeit auf durchschnittlich 600 Mio DM im Monat begrenzt worden. Die derzeitige Vereinbarung über die Begrenzung der Besatzungskosten läuft bis zum 30. Juni 1954. Bisher haben die Alliierten die für Besatzungskosten bereitgestellten Beträge rein kassenmäßig nicht voll ausgeschöpft. Daraus läßt sich aber haushaltsmäßig keine Ersparnis herleiten, weil die Alliierten in voller Höhe des noch nicht ausgenutzten Überhangs an Besatzungsmitteln Verpflichtungen eingegangen sind, die sie — nach ihrer Erklärung — im Rechnungsjahr 1954 abdecken müssen. Wie wir weiter feststellen können, ist der monatliche Betrag für Besatzungskosten (600 Mio DM) wesentlich niedriger als der Betrag von 950 Mio DM, der übergangsweise in den Monaten bis zum 30. Juni 1954 als EVG-Beitrag zur Verfügung gestellt werden müßte, wenn die EVG noch vorher in Kraft treten würde. Andererseits sind aber für die Zeit nach dem 30. Juni 1954 nur 683 Mio DM monatlich als Verteidigungsbeitrag eingesetzt, also wesentlich weniger, als dem rechnerischen Monatsdurchschnitt von 750 Mio DM des auf das ganze Rechnungsjahr gleichmäßig verteilten EVG-Beitrags von 9 Milliarden DM entsprechen würde. Wenn ferner berücksichtigt wird, daß die endgültige Höhe des deutschen finanziellen Verteidigungsbeitrags für die Zeit nach dem 30. Juni 1954 noch offensteht, so können wir meiner Ansicht nach zur Zeit auf keinen Fall davon ausgehen, daß auch eine weitere Verzögerung in der Ratifizierung des EVG-Vertrags zu Einsparungen bei dem EVG-Beitrag für das Rechnungsjahr 1954 führen würde. Vergegenwärtigt man sich abschließend die Tatsache, daß in dem ausgewiesenen EVG-Beitrag die Stationierungskosten für die im Bundesgebiet stationierten alliierten Streitkräfte lediglich bis zum 30. Juni 1954 einbezogen sind, so lassen sich — wie ich überzeugt bin — gegen diesen bedeutenden Ausgabeansatz im Bundeshaushalt begründete Einwendungen nicht herleiten. Im Teil B (Kap. 3502 bis 3510) sind die Besatzungskosten und Auftragsausgaben für Berlin veranschlagt. Ihre Höhe entspricht nahezu den alliierten Anforderungen für das Rechnungsjahr 1953. (Eckstein) Sie haben gegenüber dem Ansatz im Haushalt des Vorjahres eine Erhöhung um rund 41 Mio DM erfahren. Im Teil C (Kap. 3511) sind im wesentlichen die Aufwendungen der Bundesrepublik für Hilfsmaßnahmen für die Besatzungsverdrängten und Besatzungsgeschädigten veranschlagt. Insbesondere handelt es sich hierbei um 1. Ausgaben im Zusammenhang mit der Wiederunterbringung und Wiederansiedlung sowie der Freimachung in Anspruch genommenen Wohn-und Gewerberaums, 2. Ausgaben zur Abgeltung von Personen-, Sach- 3. und Belegungsschäden, 4. zusätzliche Leistungen zu den alliierten Nutzungsvergütungen, Gewährung von Bundesdarlehen zur Hausratsbeschaffung, Gewährung von Härteausgleichen in besonderen Fällen und ähnliche Ausgaben. Außerdem sind bei diesem Kapitel veranschlagt: 5. Der Anteil des Bundes an den Personal- und Sachausgaben, die den Ländern auf dem Gebiet der Verteidigungslasten entstehen. Auf Grund eines Verwaltungsabkommens vom 23. März 1953 hat der Bund den Ländern diese Kosten bis zu 50 v. H. zu erstatten. 6. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die Arbeitskräfte im Dienst der Besatzungsmächte, deren Übernahme auf Besatzungskosten von den Alliierten abgelehnt worden ist. Die globale Veranschlagung aller dieser Aufwendungen erklärt sich aus den besonderen Schwierigkeiten, die in der Tatsache begründet liegen, daß bis zum Inkrafttreten der Verträge Art und Höhe der unabweisbaren Hilfsmaßnahmen des Bundes ungewiß bleiben, weil sie in weitgehendem Maße von den nicht voraussehbaren Maßnahmen und Planungen der Alliierten abhängen. Auch lassen sich die Ergebnisse der in fortgesetztem Fluß befindlichen finanziellen Verhandlungen auf den Einzelgebieten der Verteidigungsfolgekosten nicht vorausbestimmen. Im Namen des Haushaltsausschusses habe ich die Annahme des Einzelplanes 35 zu empfehlen. Bonn, den 9. April 1954 Eckstein Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) (zu Drucksache 375) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksachen 200, 350, 375) Einzelplan 40 - Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen Berichterstatter: Abgeordneter Gengler Der im Einzelplan 40 enthaltene Ausgabebetrag von rund 7,2 Milliarden DM sowie Umfang und Bedeutung der damit verbundenen Leistungen machen diesen Plan zu einem der wichtigsten. Im Einzelplan 40 sind die sozialen Kriegsfolgelasten zusammengefaßt, die nach Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind und gemäß den Bestimmungen des Ersten Überleitungsgesetzes mit Wirkung vom 1. April 1950 von den Ländern auf den Bund übergeleitet worden sind. Es sind dies: Sachgruppen: zuständig: Kriegsfolgenhilfe Innenministerium Umsiedlung und Auswanderung Lastenausgleich Finanzministerium Versorgung von bedrängten Beamten und ehemaligen berufsmäßigen Wehrmachtsangehörigen einschließlich deren Hinterbliebenen Kriegsopferversorgung Arbeitsministerium Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer Vertriebenenministerium Zu diesen Leistungen, die im Rechnungsjahr 1954 einen Zuschußbedarf von rund 7,2 Milliarden DM erfordern, treten die im Einzelplan 11 veranschlagten Aufwendungen für die Arbeitslosenfürsorge und die Zuschüsse zur Sozialversicherung mit zusammen rund 3,6 Milliarden DM, so daß der Sozialhaushalt des Bundes insgesamt ein Volumen von rund 10,8 Milliarden DM aufweist. Das ist eine soziale Großleistung ersten Ranges der deutschen Bundesrepublik, die aber auch den Umfang der finanziellen Belastung von Wirtschaft und Bundeshaushalt zeigt. Um den Umfang klarzustellen, ist anzufügen, daß als weitere Sozialhilfen und Leistungen hinzukommen: der Wohnungsbau und in gewissem Umfange auch die Berlin-Hilfe. Die Frage des Steuerzahlers, wohin sein Geld kommt, ist damit vom Bund aus schon in einem Großteil beantwortet. Zum einzelnen: Kap. 40 03 „Kriegsfolgenhilfe" Die Ausgaben der Kriegsfolgenhilfe umfassen die Aufwendungen in der allgemeinen Fürsorge für die Heimatvertriebenen, Evakuierten, Zuwanderer aus der Ostzone, Kriegsbeschädigten .veit sie noch zusätzlich unterstützt werden, und andere mehr. Diese Ausgaben werden immer noch entscheidend beeinflußt durch den Zugang an Sowjetzonenflüchtlingen. Wenn auch die Zahl der Flüchtlinge wieder auf ein normales Maß — verglichen mit den Vorjahren — zurückgegangen ist und ein großer Teil dieser Personen in verhältnismäßig kurzer Zeit in das Wirtschaftsleben eingegliedert werden kann, so bleibt doch ein erheblicher Teil auf die Leistungen der öffentlichen Fürsorge angewiesen. Hierauf beruht im wesentlichen der für 1954 veranschlagte Mehrbedarf. Gegenüber einer Zahl von 420 000 Sowjetzonenflüchtlingen im Rechnungsjahr 1953 wurde für das Rechnungsjahr 1954 von 180 000 Sowjetzonenflüchtlingen ausgegangen. Trotz der niedrigeren Zahl an Sowjetzonenflüchtlingen tritt für 1954 ein Mehrbedarf in Erscheinung, da die Ausgaben für diesen Personenkreis in den Jahren 1952 und 1953 zum Teil im Wege der Haushaltsüberschreitung geleistet wurden. Eine weitere Mehrausgabe ist durch das Gesetz zur Änderung fürsorgerechtlicher Bestimmungen vom 18. August 1953 zu erwarten. Dagegen konnten die Ansätze für die Kosten der Grenzdurchgangslager und Notaufnahmelager sowie der sonstigen Durchgangs- und Wohnlager gesenkt werden, da im Haushalt 1953 Mittel für einmalige Maßnahmen veranschlagt waren, die im Rechnungsjahr 1954 nicht in gleichem Umfange erforderlich sein werden. (Gengler) Kap. 40 03 Tit. 300 Bei Tit. 300 „Kosten der individuellen Fürsorge" liegt eine Steigerung um 46,6 Millionen DM vor, eine Erhöhung des Ausgabebetrages von 550 Millionen DM auf 597 Millionen DM. Bei der Prüfung der Haushaltsrechnung durch den Bundesrechnungshof haben sich bei den Kosten der individuellen Fürsorge erhebliche Beanstandungen bei der Verwendung dieser Mittel in den Ländern ergeben. Hierzu wurde darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftsführung bei den Ländern liege, nicht beim Bund. Eine Ursache der entstandenen Schwierigkeiten sei eine Lücke im Grundgesetz, da der Bund zwar die Finanzverantwortung trage, die Länder aber die Verwaltungsverantwortung hätten und sich beide Verantwortungssphären nicht deckten. Neu hinzugekommen sind die Kosten für die Rückführung von Evakuierten auf Grund des Bundesevakuiertengesetzes vom 14. Juli 1953. Der Verlauf der Rückführungsmaßnahmen hängt davon ab, in welcher Zeit und in welchem Umfange die wohnungsmäßige Unterbringung der Evakuierten im Ausgangsort möglich sein wird. Bei dem Ansatz für die Rückführungskosten ist davon ausgegangen worden, daß im Rechnungsjahr 1954 Wohnungen für rund 50 000 Personen geschaffen werden können. Der Zuschußbedarf bei Kap. 40 03 beträgt 657 723 000 DM und liegt um 17 748 DM höher als im Rechnungsjahr 1953. Dieser Mehrbedarf setzt sich zusammen aus Mehrausgaben in Höhe von 33 725 000 DM, Mehreinnahmen in Höhe von 15 977 000 DM. Kap. 40 04 „Umsiedlung und Auswanderung" In der Regierungsvorlage sind die Ausgaben mit 28 Millionen DM veranschlagt worden, das sind 3 Millionen DM weniger als im Rechnungsjahr 1953. Der Minderbedarf entfällt ausschließlich auf die Kosten der Auswanderung, da erwartet wird, daß nur mit etwa 10 000 Auswanderern zu rechnen ist, für die auf Grund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem zwischenstaatlichen Komitee für europäische Auswanderung ein Beitrag zu den Passagekosten zu leisten ist. Der Haushaltsausschuß hat beschlossen, den Ansatz um eine weitere Million DM zu senken. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß bei den Beratungen in den Sommermonaten nochmals mit den Fragen befassen, die auf dem Gebiet der Auswanderung einer Klärung bedürfen. Kap. 40 05 „Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds" Diese Haushaltsposition stellt nur einen durchlaufenden Posten im Bundeshaushalt dar; denn die Lastenausgleichsabgaben fließen dem zweckbestimmten Sondervermögen des Lastenausgleichs zu. Der Ansatz im Haushalt 1953 wurde bereits erheblich durch das tatsächliche Ist-Aufkommen überschritten. Von dieser Entwicklung ausgehend, wird für das Rechnungsjahr 1954 ein Betrag von 1 890 000 000 DM veranschlagt, das sind 280 Millionen DM mehr als im Rechnungsjahr 1953. Kap. 40 06 „Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes" Bei diesem Kapitel sind die Leistungen veranschlagt, die der Bund nach den Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes und des Altsparergesetzes zu erbringen hat. Von dem Gesamtbetrag von 240 400 000 DM entfallen 151 200 000 DM auf die Leistungen an den Lastenausgleichsfonds, 89 200 000 DM auf die Erstattung von Verwaltungskosten für die Ausgleichsleistungen. Besonders beachtenswert erscheint die Höhe der Verwaltungskosten, wobei noch zu bedenken ist, daß der Bund nur die Hälfte der enstehenden Kosten trägt, so daß im Rechnungsjahr 1954 etwa 180 Millionen DM an Verwaltungskosten entstehen. Hierzu darf bemerkt werden, daß wahrscheinlich ein nicht geringer Teil dieser Verwaltungskosten durch die Bearbeitung von Anträgen entsteht, bei denen die Ausgleichsleistung so gering ist, daß sie in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht. Da solche Bagatellentschädigungen in der Bevölkerung oft eine Verärgerung wegen der geringen Höhe der Leistungen hervorrufen, sollte künftig bei der Beratung von Gesetzentwürfen auch darauf geachtet werden, daß die durch die Ausführung der Gesetze entstehenden Verwaltungskosten im richtigen Verhältnis zu dem erwarteten Erfolg stehen. Kap. 40 06 Tit. 302 Im Hinblick auf die erhebliche Steigerung der Verwaltungskosten bei Tit. 302 — Anteilige Erstattung der Verwaltungskosten für die Ausgleichsleistungen bei der Durchführung des Lastenausgleichs — um 47,7 Millionen DM hielt es der Haushaltsausschuß für angezeigt, auf diese Fragen und Aufgaben besonders hinzuweisen. Kap. 40 07 und 40 08 „Versorgung der verdrängten Beamten und der ehemaligen berufsmäßigen Wehrmachtangehörigen" Der Zuschußbedarf ist um 158 Millionen DM gestiegen und beträgt bei Kap. 40 07 — Versorgung der verdrängten Beamten — 765 750 000 DM, bei Kap. 40 08 — Versorgung ehemaliger berufsmäßiger Wehrvmachtsangehöriger — 420 870 000 DM. Der Mehrbedarf ergibt sich aus den Verbesserungen, die das Bundesbeamtengesetz und das Erste Änderungsgesetz zum Gesetz zu Art.131 des Grundgesetzes gebracht haben. Allerdings ist darin auch ein Betrag enthalten für zu leistende Nachzahlungen, da die Feststellungsbehörden mit der Neufestsetzung der Versorgungsbezüge im Rückstand sind. Kap. 40 09 „Kriegsopferversorgung" Die Kriegsopferversorgung erfordert im Rechnungsjahr 1954 einen Zuschußbedarf von 3 135 552 300 DM. Der Erfüllung des Bundesversorgungsgesetzes dienen die Titel 300 bis 303: Versorgungsbezüge, Teuerungszulage für Empfänger von Ausgleichsrenten, Elternrenten, einmalige Unterstützungen, Kosten für Heilbehandlungen und damit zusammenhängende Ausgaben; weiterhin gemäß § 90 des Bundesversorgungsgesetzes die Titel 304 ordentlicher und außerordentlicher Haushalt. Alle diese Leistungen sind als Einheit zu werten. Sie dienen alle der Erfüllung des Bundesversorgungsgesetzes. Die Plansumme der Gesamtausgabe (Gengler) des Kap. 4009 — Kriegsopferversorgung — ist unverändert geblieben. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dem Ansatz für die Kriegsopferversorgung besonders eingehend befaßt, und zwar nicht nur wegen der Bedeutung, die diesem Kapitel bezüglich der Höhe des Zuschußbedarfs zukommt, sondern auch wegen der personellen Fragen, die immer noch im Mittelpunkt der Kritik stehen. Vorweg sei bemerkt, daß im Haushalt des Bundesministers für Arbeit vorgesehen ist, eine besondere Hauptabteilung für die Kriegsopferversorgung zu bilden. Bei der Verabschiedung des Haushalts 1953 konnte angenommen werden, daß der Aufbau der Versorgungsverwaltung als nahezu abgeschlossen zu betrachten sei. Die Verwaltung ist in den Jahren 1950 bis 1954 auf einen Personalbestand von nunmehr 17 790 Arbeitskräften gebracht worden, das sind rund 5 290 mehr, als von den Ländern im Zeitpunkt der Übernahme der Kosten auf den Bund beschäftigt wurden. Im Haushalt 1954 sind folgende Personalveränderungen vorgesehen: 28 Stellen für Beamte mehr, da weitere Versorgungsdienststellen eingerichtet worden sind; 150 Stellen für Angestellte mehr für das nach § 78 des Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 vorgeschriebene Vorverfahren; Weiterbeschäftigung von 750 Aushilfskräften zum Ausgleich der vorübergehenden Arbeitsbelastung, die bei den Versorgungsdienststellen durch die zweite Novelle zum BVG, die Bearbeitung der noch unerledigten Anträge und die Erfassung der Akten bei den Krankenbuchlagern entsteht. Damit ist der Status quo des Rechnungsjahres 1953 gewahrt worden, da sich die Zahl von 859 Aushilfskräften nur insoweit verringert hat, als Dauerstellen geschaffen wurden. Der Haushaltsausschuß hat dieser Personalfestsetzung zugestimmt. Man war dabei der Auffassung, daß sich verwaltungsmäßige Schwierigkeiten nicht allein durch Personalvermehrungen beheben lassen, sondern daß eine zweckmäßige Rationalisierung der Arbeit hinzukommen muß. Die zugestandene Weiterbeschäftigung von 750 Aushilfskräften bedingte eine Erhöhung des Plansatzes bei Titel 104 „Vergütung der Angestellten" um 5 Millionen DM, von 55 939 300 DM auf 60 939 300 DM. Im übrigen wurde auch hier zu der Diskrepanz Stellung genommen, die entstanden ist aus der Tatsache, daß die Anstellung der Beschäftigten und die Verwaltung bei den Ländern liegt, die Zahlung aber beim Bund. Bei Tit. 13 „Erstattung von Versorgungsbezügen" wurde die Frage nach dem Stand der Verhandlungen mit dem Lande Bayern über die Erstattung von 50 Millionen DM aus Überzahlungen gestellt. Hierzu wurde mitgeteilt, daß der Bundesrechnungshof wegen Erkrankung der zuständigen Sachbearbeiter sein Gutachten darüber, ob der Anspruch gegen das Land Bayern dem Grunde nach gerechtfertigt sei, noch nicht abgeben konnte. Die Angelegenheit ist daher noch offen. Diese 50 Millionen DM — eine erste Rate von schätzungsweise 150 Millionen DM — sind in Tit. 13 in dem Einnahmebetrag von 51 Millionen DM enthalten, stellen also rund 98 v. H. dieses Einnahmebetrages dar. Bei den übrigen Haushaltsansätzen kann von einer ins einzelne gehenden Betrachtung abgesehen werden, da die Höhe der Sachausgaben durch den Umfang der Verwaltung bestimmt wird und die allgemeinen Ausgaben, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, zwangsläufiger Natur sind. Die Summe der Ansätze für die Durchführung von Baumaßnahmen ist rund 5 Millionen DM niedriger als im Rechnungsjahr 1953, da die in den Vorjahren begonnenen Bauten nunmehr auslaufen; sie beträgt 7 186 500 DM. Hiervon entfallen 1 411 000 DM auf erstmalig veranschlagte Bauvorhaben, deren Gesamtbaukostensumme 4 661 000 DM beträgt. Die Frage des Neubaus eines HirnverletztenKrankenhauses in Tübingen wurde von mir im Ausschuß vorgetragen. Bei der ganzen noch ungeklärten Sachlage mußte aber der Haushaltsausschuß diese Bausache als noch nicht etatreif zurückstellen. Kap. 4010 „Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer" Die nach dem Gesetz über die Entschädigung ehemaliger Kriegsgefangener vom 30. Januar 1954 zu gewährende Entschädigung ist im Verlauf von 5 Jahren in der Reihenfolge der sozialen Dringlichkeit zu zahlen. Für das Rechnungsjahr 1954 sind erstmalig 52 Millionen DM veranschlagt worden. Dazu kommen noch 2 Millionen DM für Darlehen zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Beschaffung von Wohnraum und 1 Million DM zur Beschaffung von Hausrat. Der Zuschußbedarf beträgt demiach 55 Millionen DM. Zusammenfassend ist festzustellen, daß im Rechnungsjahr 1954 der Zuschußbedarf des Einzelplans 40 ohne Berücksichtigung der vorgesehenen 4 %igen Kürzung um rund 300 Millionen DM höher ist als im Rechnungsjahr 1953 und rund 7,2 Milliarden DM beträgt. Von dem Mehrbedarf entfallen aber 280 Millionen DM auf den durchlaufenden Posten der Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz und sind nicht als echter Mehrbedarf anzusehen. Im wesentlichen wird das Ergebnis durch Änderungen bei den einzelnen Kapiteln beeinflußt, die teils auf der Auswirkung der während der letzten Monate der ersten Legislaturperiode des Bundestages erlassenen Gesetze beruhen, teils auf die Ausgabenentwicklung im Rechnungsjahr 1953 zurückzuführen sind, die nach dem Verlauf im Rechnungsjahr 1953 auch für das Rechnungsjahr 1954 erwartet wird. Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause namens des Haushaltsausschusses die Zustimmung zu dem besonders gewichtigen Einzelplan 40 in Höhe von rund 7,2 Milliarden DM mit den Änderungen, wie in Drucksache 375 enthalten, zu empfehlen. Bonn, den 27. April 1954 Gengler Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) (zu Drucksache 377) zum Entwurf eines Gesetzes Über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200) Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertretung in der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Graf Henckel Der Einzelplan 49 enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Deutsche Vertretung in der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, soweit diese nicht von der Gemeinsamen Versammlung getragen werden. Eine wesentliche organisatorische Änderung gegenüber dem Vorjahr ist dadurch eingetreten, daß das Sekretariat der Europarat-Delegierten die Verwaltungsgeschäfte für die Delegierten der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mitübernommen hat. Hierdurch tritt für das Sekretariat allerdings nur eine geringe Erhöhung der Sachausgaben (Reisekosten) und der allgemeinen Ausgaben (Tagegelder der Kraftfahrer) ein, da die Fahrkosten und Tagegelder der Delegierten von dem Haushalt der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl getragen werden. Der Haushalt 1954 schließt mit einem Zuschußbedarf von 349 900 DM ab, wogegen der Haushalt 1953 mit einem Zuschußbedarf von 320 900 DM abschloß. Also ein Mehr von 29 000 DM. Die Ausgabenansätze für das Rechnungsjahr 1954 sind nach § 4 des Haushaltsgesetzes 1954 um 4 v. H. gekürzt. Die Kürzung ist im Abschluß des Einzelplanes summarisch durchgeführt. Für die Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes ist bei Kap. 6002 Tit. 695 ein entsprechender Ansatz vorgesehen. Änderungen gegenüber 1953 sind zu verzeichnen: 1. Bei den Personalausgaben, Tit. 103 bis 106, ein Mehr gegenüber 1953 von 23 600 DM. Bei diesen Positionen wirkt sich erstmals die 20%ige Erhöhung der Gehälter und Bezüge aus. Zwei höhere Eingruppierungen sind bei den Beamten zu verzeichnen sowie eine Vermehrung der Angestellten um zwei Kräfte. Die zu den Tagungen abgeordneten Kräfte (Schreibkräfte und Kraftfahrer) sind um vier vermehrt worden. Die Erfahrungen und die Aufgabenerweiterung durch Übernahme der Verwaltungsgeschäfte für die Delegierten der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl machten diese Personalvermehrung erforderlich. 2. Die Sachausgaben, Tit. 200 bis 299, ermäßigen sich gegenüber 1953 um 3 400 DM: Ansatz 1954 74 500 DM Ansatz 1953 77 900 DM 3. Bei den allgemeinen Ausgaben, Tit. 302 bis 306, tritt eine Vermehrung um 8 800 DM ein: Ansatz 1954 206 100 DM Ansatz 1953 197 300 DM Die Erfahrung der vergangenen Jahre läßt dieses geringe Mehr notwendig erscheinen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt Ihnen, seinen Antrag in Drucksache 377 anzunehmen. Bonn, den 8. April 1954 Dr. Graf Henckel Berichterstatter Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 43) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4009 Tit. 300 (Versorgungsbezüge) wird der Ansatz der Regierungsvorlage in Höhe von 2 650 000 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 44) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 4009 den folgenden neuen Tit. 760 einzufügen: „Zuschuß zur Schaffung einer Abteilung für hirnverletzte Kriegsbeschädigte mit etwa 100 Betten in Tübingen (Sonderklinik der Berufsgenossenschaften) (erster Teilbetrag) 150 000 DM Der Betrag ist gesperrt bis zum Baubeginn." Hierzu wird die folgende Erläuterung empfohlen: Zu Tit. 760 Vorgesehener Gesamtbauzuschuß 1 500 000 DM erste Baurate 1954 150 000 DM zweite Baurate 1955 675 000 DM dritte Baurate 1956 675 000 DM Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 45) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 - Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4009 Tit. 104 (Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte) werden die für das Rechnungsjahr 1953 genehmigten 859 Stellen für Aushilfsangestellte für das Rechnungsjahr 1954 beibehalten. Die für die Durchführung des Vorverfahrens erforderlichen zusätzlichen 150 Angestellten werden hiervon nicht berührt. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Petersen, Dr. Stammberger, Schneider (Bremerhaven) und Genossen (Umdruck 59) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4009 (Kriegsopferversorgung) Tit. 104 Buchst. a ist statt „60 939 300 DM" zu setzen: „62 272 300 DM". Bonn, den 7. April 1954 Frau Dr. Probst Becker (Pirmasens) Berendsen Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Dr. Czaja Dr. Graf Gumrum Häussler Höcherl Jahn (Stuttgart) Dr. Kihn (Würzburg) Klausner Dr. Kliesing Knobloch Kroll Lenze (Attendorn) Leukert Lücke Lulay Maier (Mannheim) Majonica Maucher Mayer (Birkenfeld) Dr. Moerchel Müser Frau Praetorius Freiherr Riederer von Paar Ruf Schill Schüttler Dr. Storm Wieninger Wolf (Stuttgart) Petersen Dr. Eckhardt Engell Gemein Dr. Gille Dr. Keller Dr. Klötzer Körner Kutschera Samwer Dr. Stammberger Schneider (Bremerhaven) Anlage 8 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 72) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4010 Tit. 300 wird der Zweckbestimmungsvermerk „Ausgaben über den Betrag von 2 000 000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der aufkommenden Einnahmen aus einem höheren Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer als 40 v. H (vergl. Kap. 6001 Tit. St 9). In diesen Einnahmen sind die die nachstehenden Ausgabetitel im Verhältnis 1 : 2,4 : 1,4 beteiligt. Dies bedeutet, daß von je 24 DM Aufkommen zur Verfügung stehen für Kap. 4010 Tit. 300 5 DM Kap. 6002 Tit. 950 12 DM Kap. 2501 Tit. 532 7 DM Zusammen 24 DM" gestrichen. Bonn, den 29. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4010 Tit. 300 wird der Zweckbestimmung folgender Absatz angefügt: „Bis zum Betrag von 1 700 000 DM können Mittel zur Verstärkung der bei Tit. 530 und Tit. 600 veranschlagten Mittel verwendet werden." Bonn, den 27. April 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 10 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 66) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Drucksachen 200, 350, 379) Der Bundestag wolle beschließen, den Ansatz bei Kap. 6003 Tit. 154 um 55 000 DM zu kürzen. Anmerkung: Der Betrag dient zum Ausgleich der Mehrausgabe für die Zulage der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Bonn, den 9. April 1954 Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 11 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 67) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Drucksachen 200, 350, 379) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 6002 Tit. 950 wird der Zweckbestimmungsvermerk „Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der aufkommenden Einnahmen aus einem höheren Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer als 40 v. H. (vgl. Kap. 6001 Tit. St. 9)." gestrichen. Bonn, den 9. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Drechsel, Euler, Dr. Henn, Dr. Jentzsch, Dr. Starke und Genossen (Umdruck 49) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 60 -- Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Drucksachen 200, 350, 379) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 6002 Tit. 950 die Zweckbestimmungsvermerke von „Ausgaben dürfen ..." bis „... 24 DM" zu streichen. Bonn, den 7. April 1954 Dr. Drechsel Euler Dr. Henn Dr. Jentzsch Dr. Starke Dr. Becker (Hersfeld) Dr. Miessner Dr. Stammberger Dr. Wellhausen Dr. Mende und Fraktion Anlage 13 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP (Umdruck 90) zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 501) Der Bundestag wolle beschließen, Satz 2 des zweiten Absatzes wie folgt zu fassen: „Die darin zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung über das Verhältnis Deutschlands zur Saar macht sich der 2. Deutsche Bundestag zu eigen." Bonn, den 30. April 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Eckhardt und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 14 zum Stenographischen Bericht der 27. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 68) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Friedensburg und Genossen betreffend Verkehr zwischen der Bundesrepublik und den anderen deutschen Landesteilen (Drucksache 310) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Kopf und Genossen betreffend Erleichterung der Verpflichtungen für Schweizerfranken-Grundschuldner aus dem Londoner Schuldenabkommen (Drucksache 333) 3. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vereinfachung der Zollkontrolle (Drucksache 338) Bonn, den 9. April 1954 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Verkehrswesen. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Namentliche Abstimmungen 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Abs. 2 Satz 1 des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP betr. Europapolitik und Behandlung der Saarfrage (Drucksache 501) 2. über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Drucksache 501) in der durch die Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/ CSU, des GB / B H E und der D P (Umdruck 90, Anlage 13 Seite 1197) zu Abs. 2 Satz 2 geänderten Fassung Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Ja Fuchs Nein Ja Dr. Adenauer Nein Ja Funk Nein Ja Albers Nein Ja Dr. Furler Nein Ja Arndgen Nein Ja Gedat Nein Ja Barlage Nein Ja Geiger (München) . . . krank krank Dr. Bartram Nein Ja Frau Geisendörfer . . . Nein Ja Bauer (Wasserburg) . . Nein Ja Gengler . entschuld. entschuld. Bauereisen entschuld. entschuld. Gerns Nein Ja Bauknecht Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Ja Bausch Nein Ja Gibbert Nein Ja Becker (Pirmasens) . . . Nein Ja Giencke . Nein Ja Berendsen entschuld. entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Ja Dr. Bergmeyer Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Ja Fürst von Bismarck . . . Nein Ja Glüsing Nein Ja Blank (Dortmund) . . . Nein Ja Gockeln . Nein Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein Ja . (Freiburg) Nein Ja Goldhagen entschuld. entschuld. Bock Nein Ja Gontrum Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Ja Dr. Graf Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Ja Griem Nein Ja Brand (Remscheid) , . . Nein Ja Günther Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Ja Gumrum Nein Ja Dr. von Brentano . . . . Nein Ja Häussler Nein Ja Brese Nein Ja Hahn — — Frau Dr. Brökelschen . . Nein Ja Harnischfeger Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja von Hassel entschuld. entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Ja Heix Nein Ja Brück Nein Ja Dr. Hellwig Nein Ja Dr. Bucerius Nein Ja Dr. Graf Henckel • • • Nein Ja Dr. von Buchka . . . . Nein Ja Dr. Hesberg Nein Ja Dr. Bürkel Nein Ja Heye Nein Ja Burgemeister Nein Ja Hilbert entschuld. entschuld. Caspers Nein Ja Höcherl Nein Ja Cillien entschuld. entschuld. Dr. Höck entschuld. entschuld. Dr. Conring Nein Ja Höfler Nein Ja Dr. Czaja Nein Ja Holla Nein Ja Demmelmeier entschuld. entschuld. Hoogen Nein Ja Diedrichsen Nein Ja Dr. Horlacher Nein Ja Frau Dietz Nein Ja Horn Nein Ja Dr. Dittrich Nein Ja Huth Nein Ja Dr. Dollinger Nein Ja Illerhaus Nein Ja Donhauser — Dr. Jaeger entschuld. entschuld. Dr. Dresbach Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Ja Eckstein Nein Ja Frau Dr. Jochmus . . . Nein Ja D. Dr. Ehlers Nein Ja Josten enthalten Ja Ehren Nein Ja Kahn Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Ja Kaiser — — Dr. Dr. h. c. Erhard . . . Nein Ja Karpf Nein Ja Etzenbach . Nein Ja Dr. Kather Nein enthalten Even Nein Ja Kemmer (Bamberg) . . . Nein Ja Feldmann . Nein Ja Kemper (Trier) Nein Ja Finckh Nein Ja Kiesinger . . _ . _ . . entschuld. entschuld. Dr. Franz Nein Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Ja Franzen Nein Ja Kirchhoff Nein Ja Friese Nein Ja Klausner Nein Ja Name Abstimmung 1. I 2. Name Abstimmung 1. I 2. I Dr. Kleindinst . . . krank krank Frau Dr. Rehling . . . . Nein Ja Dr. Kliesing Nein Ja Richarts enthalten Ja Knapp Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Ja Knobloch Nein Ja Dr. Rinke Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Frau Rösch Nein Ja Koops entschuld. entschuld. Rümmele entschuld. entschuld. Dr. Kopf entschuld. entschuld. Ruf Nein Ja Kortmann Nein Ja Sabaß Nein Ja Kramel Nein Ja Sabel Nein Ja Krammig Nein Ja Schäffer Nein Ja Kroll Nein Ja Scharnberg Nein Ja Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Ja Scheppmann Nein Ja Kühlthau Nein Ja Schill (Freiburg) . . . . entschuld. entschuld. Kuntscher Nein Ja Schlick krank krank Kunze (Bethel) Nein Ja Schmidt-Wittmack . . . Nein Ja Lang (München) . . . . Nein Ja Schmücker Nein Ja Leibfried Nein Ja Schneider (Hamburg) . . Nein Ja Dr. Leiske Nein Ja Schrader Nein Ja Lenz (Brühl) entschuld entschuld. Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Ja Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Ja Lenze (Attendorn) . . . Nein Ja Schüttler Nein Ja Leonhard Nein Ja Schütz Nein Ja Lermer entschuld. entschuld. Schuler Nein Ja Leukert Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . Nein Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Ja Schwarz Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt krank krank Dr. Lindrath Nein Ja Dr. Seffrin Nein Ja Dr. Löhr Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . . — — Dr. Serres Nein Ja Lücke Nein Ja Siebel Nein Ja Lücker (München) . . Nein Ja Dr. Siemer Nein Ja Lulay Nein Ja Solke Nein Ja Maier (Mannheim) Nein Ja Spies (Brücken) . . . . enthalten Ja Majonica Nein Ja Spies (Emmenhausen) . Nein Ja Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Ja Szoege - Nein Ja Graf von Spreti . . . . Nein Ja Massoth Nein Ja Stauch enthalten Ja Maucher . . . . . . . Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . . Nein Ja Stiller Nein Ja Menke Nein Ja Storch Nein Ja Mensing Nein Ja Dr. Storm Nein Ja Meyer (Oppertshofen) , entschuld. entschuld. Strauß — — Miller Nein Ja Struve entschuld. entschuld. Dr. Moerchel Nein Ja Stücklen Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Teriete Nein Ja Muckermann Nein Ja Unertl Nein Ja Mühlenberg Nein Ja Varelmann entschuld. entschuld. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) entschuld. entschuld. Frau Vietje Nein Ja Müller-Hermann . . . . Nein Ja Dr. Vogel krank krank Müser Nein Ja Voß Nein Ja Naegel Nein Ja Wacher (Hof) Nein Ja Nellen Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Ja Neuburger Nein Ja Dr. Wahl Nein Ja Niederalt Nein Ja Walz Ja Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Ja Dr. Oesterle krank krank Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Ja Oetzel Nein Ja Wehking Nein Ja Dr. Orth Nein Ja Dr. Welskop Nein Ja Pelster Nein Ja Frau Welter (Aachen) . Nein Ja Dr. Pferdmenges . . . . Nein Ja Dr. Werber Nein Ja Frau Pitz Nein Ja Wiedeck krank krank Platner krank krank Wieninger Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — Dr. Willeke Nein Ja Frau Praetorius . . . . Nein Winkelheide Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Ja Wittmann Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. entschuld. Wolf (Stuttgart) Nein Ja Raestrup Nein Ja Dr. Wuermeling . . . . Nein Ja Rasner Nein Ja Wullenhaupt entschuld. entschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. SPD Frau Albertz Ja Nein Keuning entschuld. entschuld. Frau Albrecht Ja Nein Kinat Ja Nein Altmaier Ja — Frau Kipp-Kaule . . . Ja Nein Dr. Arndt Ja Nein Könen (Düsseldorf) . . . Ja Nein Arnholz entschuld. entschuld. Koenen (Lippstadt) . . Ja Nein Dr. Baade Ja Nein Frau Korspeter . . . . Ja Nein Dr. Bärsch Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Nein Bals Ja Nein Kriedemann entschuld. entschuld. Banse Ja Nein Kühn (Köln) Ja Nein Bauer (Würzburg) . . . Ja — Kurlbaum Ja Nein Baur (Augsburg) . . . . Ja Nein Ladebeck Ja Nein Bazille Ja Nein Lange (Essen) Ja Nein Behrisch Ja Nein Frau Lockmann . . . . Ja Nein Frau Bennemann Ja Nein Ludwig Ja Nein Bergmann Ja Nein Dr. Lütkens Ja Nein Berlin entschuld. entschuld. Maier (Freiburg) . . . . Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Marx Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Nein Matzner Ja Nein Birkelbach Ja Nein Meitmann Ja Nein Blachstein Ja Nein Mellies Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Dr. Menzel Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . . krank krank Merten krank krank Bruse Ja Nein Metzger Ja Nein Corterier Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Nein Dannebom Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Nein Daum Ja Nein Frau Meyer-Laule . . . entschuld. entschuld. Dr. Deist entschuld. entschuld. Moll Ja Nein Dewald . . . . . . . . Ja Nein Dr. Mommer Ja Nein Diekmann Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Nein Diel entschuld. entschuld. Müller (Worms) . . . . Ja Nein ) Frau Döhring Ja Nein Frau Nadig Ja Nein Erler Ja Nein Odenthal Ja Nein Eschmann Ja Nein Ohlig Ja Nein Faller Ja Nein 011enhauer Ja Nein Franke Ja Nein Op den Orth Ja Nein Frehsee Ja Nein Paul Ja Nein Freidhof Ja Nein Peters Ja Nein Frenzel Ja Nein Pöhler Ja Nein Gefeller Ja Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Nein Dr. Preller Ja Nein Geritzmann Ja Nein Priebe Ja Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Nein Pusch Ja Nein Dr. Greve Ja Nein Putzig Ja Nein Dr. Gülich • Ja Nein Rasch Ja Nein Hansen (Köln) Ja Nein Regling entschuld. entschuld. Hansing (Bremen) . . . Ja Nein Rehs Ja Nein Hauffe Ja Nein Reitz Ja Nein Heide Ja Nein Reitzner Ja Nein Heiland Ja Nein Frau Renger Ja Nein Heinrich Ja Nein Richter Ja Nein Hellenbrock Ja Nein Ritzel krank krank Hermsdorf . . . . . . . Ja Nein Frau Rudoll Ja Nein Herold Ja Nein Ruhnke Ja Nein Höcker Ja Nein Runge Ja Nein Höhne Ja Nein Sassnick Ja Nein Hörauf Ja Nein Frau Schanzenbach . . Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Nein Scheuren Ja Nein Hufnagel Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Nein Jacobi Ja Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Nein Jacobs Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Schmitt (Vockenhausen) . Ja Nein Jaksch Ja Nein Dr. Schöne entschuld. entschuld. Kahn-Ackermann . . . Ja Nein Schoettle krank krank Kalbitzer Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Nein Frau Keilhack Ja Nein Seither Ja Nein Frau Kettig Ja Nein Seuffert Ja Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Stierle Ja Nein Dr. Stammberger . . . Nein Ja Sträter Ja Nein Dr. Starke Nein Ja Frau Strobel Ja Nein Dr. Wellhausen . . . . entschuld. entschuld. Stümer Ja Nein Weyer Ja Ja Tenhagen Ja Nein Wirths Nein Ja Thieme Ja Nein Traub Ja Nein Trittelvitz Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) GB/BHE Wehner entschuld. entschuld. Wehr Ja Nein Bender Nein Ja Welke Ja Nein Dr. Czermak Nein Ja Weltner (Rinteln) . . . Ja Nein Dr. Eckhardt Nein Ja Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Nein Elsner Ja Ja Wienand Ja Nein Engell Ja Ja Wittrock Ja Nein Feller Ja Ja Ziegler Ja Nein Gräfin Finckenstein . . Nein Ja Zühlke entschuld. entschuld. Frau Finselberger . . Nein Ja Gemein Ja Ja Dr. Gille entschuld. entschuld. Haasler entschuld. entschuld. Dr. Keller Ja Ja FDP Dr. Klötzer Ja Ja Körner Ja Ja Dr. Atzenroth entschuld. entschuld. Kraft Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Ja Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. entschuld. Kutschera Ja Ja Blücher Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Ja Ja Dr. Bucher Ja Ja Dr. Mocker entschuld. entschuld. Dannemann Ja Ja Dr. Oberländer . . . . Nein Ja ) Dr. Dehler entschuld. entschuld. Petersen Nein Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Ja Dr. Reichstein enthalten Ja Eberhard Ja Ja Samwer entschuld. entschuld. Euler krank krank Seiboth Ja Ja Fassbender Ja Ja Dr. Sornik Nein Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. entschuld. Srock Ja Ja Frühwald entschuld. entschuld. Dr. Strosche Nein Ja Gaul Nein Ja Dr. Hammer Nein Ja Hepp Nein Ja Dr. Hoffmann Ja Ja Frau Dr. Ilk enthalten Ja DP Dr. Jentzsch Nein Ja Kühn (Bonn) Nein Ja Becker (Hamburg) . . . Nein Ja Lahr Ja Ja Dr. Brühler Nein Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Ja Eickhoff — — Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter krank krank wenstein Ja Ja Hellwege — — Dr. Maier (Stuttgart) . . — Matthes Nein Ja von Manteuffel (Neuß) . Nein Ja Dr. von Merkatz . . . . Nein Ja Margulies Ja Ja Müller (Wehdel) . . . . Nein Ja Mauk Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Ja Dr. Mende Nein Ja Schneider (Bremerhaven) enthalten Ja Dr. Middelhauve krank krank Dr. Schranz Nein Ja Dr. Miessner Nein Ja Dr. Seebohm — — Neumayer — — Walter Nein Ja Onnen Ja Ja Wittenburg Nein Ja Dr. Pfleiderer Ja Ja Dr. Zimmermann Nein Ja Dr. Preiß Ja Ja Dr. Preusker Nein Ja Rademacher krank krank Dr. Schäfer Nein Ja Scheel entschuld. entschuld. Fraktionslos Schloß Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) . Nein Ja Brockmann (Rinkerode) — — Schwann Ja Ja Rösing Nein Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 412 409 Davon: Ja 163 275 Nein 242 133 Stimmenthaltung . 7 1 Zusammen wie oben . . 412 409 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. I 1. 2. CDU/CSU Mattick entschuld. entschuld. Dr. Friedensburg . . . . entschuld. entschuld. Neubauer Ja Nein Neumann Ja Nein Dr. Krone Nein Ja Dr. Schellenberg Ja Nein Lemmer entschuld. entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Nein Frau Dr. Maxsein . . . Nein Ja Schröter (Wilmersdorf) . entschuld. entschuld. Stingl Nein Ja Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Nein Dr. Tillmanns Nein Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Ja Brandt (Berlin) Ja Nein Hübner Nein Ja Frau Heise Ja Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja Klingelhöfer Ja Nein Dr. Reif Ja Ja Dr. Königswarter entschuld. entschuld. Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 17 17 Davon : Ja 9 9 Nein 8 8 Stimmenthaltung . — — Zusammen wie oben . . 17 17
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
    Ich kehre zurück zur Abstimmung über den Abs. 2 des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP Drucksache 501. Hier hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt.

    (Abg. Dr. von Brentano: Und die CDU! Erst haben wir einen Änderungsantrag gestellt!)

    — Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin jetzt wieder in der schwierigen Situation — —(Zurufe von der SPD.)

    — Bitte, lassen Sie mich aussprechen, bitte nicht voreilig! — Ich fasse es so auf: der Änderungsantrag der SPD bedeutet im Materiellen die Änderung des ersten Satzes des Abs. 2 der aufgerufenen Entschließung, indem er beantragt, daß der erste Satz nicht bei „aufgestellt" mit Punkt aufhört, sondern da weiter anknüpft:
    die unverzichtbar sind und für die Bundesregierung weiterhin bei ihren Verhandlungen über die Saarfrage maßgebend bleiben müssen.
    Die Annahme dieses Änderungsantrags — für den namentliche Abstimmung beantragt ist — würde bedeuten, daß dann logischerweise der zweite Satz, wie er jetzt noch, ehe ich über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion habe abstimmen lassen, besteht, wegfallen müßte.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ja beantragt!)

    Ich kann also logisch nicht anders vorgehen, als daß ich zuerst über den Änderungsantrag zum Satz 1, den die SPD gestellt hat, abstimmen lasse. Da namentliche Abstimmung beantragt ist, bitte ich die Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

    (Einsammeln der Abstimmungskarten.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, muß noch jemand in der eben vorgenommenen namentlichen Abstimmung seine Stimmkarte abgeben? — Dann bitte ich, das gleich zu tun.

    (Pause.)

    Ich frage noch einmal: Muß noch jemand die Stimmkarte abgeben? —Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich schließe die namentliche Abstimmung.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf ich das Einverständnis des Hohen Hauses unterstellen, daß ich die Zeit bis zur Feststellung des Ergebnisses der Zählung dazu benutze, noch einige Punkte der heutigen Tagesordnung durch Überweisung zu erledigen? Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Das ist der Fall.
    Ich rufe auf Punkt 2:
    Erste Beratung des von der Fraktion CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte (Drucksache 404).
    Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Aussprache.
    Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; dann ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 4:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 396).
    Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Aussprache.
    Ich schlage dem Hause vor Überweisung an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 5a und b:
    a) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betreffend Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XX — (Drucksache 398);
    b) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betreffend Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1951 — Einzelplan XX — (Drucksache 389).
    Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich schlage dem Hause vor, beide Drucksachen an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
    Ich rufe auf Punkt 6:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Drucksache 403).
    Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 7:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393).
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 8:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 168 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 412).
    Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache in der ersten Beratung.
    Ich schlage dem Hause Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vor. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe noch Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 205).

    (Erste Beratung: 7. Sitzung.)

    Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Dresbach das Wort.


Rede von Dr. August Dresbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich stelle den Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen.

(Zuruf von der SPD: Einverstanden!)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Der Herr Berichterstatter stimmt zu. Das Haus hat den Antrag gehört. Ist das Haus damit einverstanden, daß dieser Gesetzentwurf an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zurückverwiesen wird? — Das ist der Fall; die Rücküberweisung ist erfolgt.
    Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung: Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 68).*)
    Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Überweisungen sind einstimmig erfolgt.
    Ich kehre nunmehr zurück zu den Abstimmungen. Ich gebe das vorläufige Ergebnis**) der namentlichen Abstimmung bekannt: abgegebene Stimmen 412. Ja 163. Nein 242. Enthaltungen 7. Das Ergebnis der Abstimmung bei den Berliner Abgeordneten: abgegebene Stimmen 17. Ja 9. Nein 8. — Damit ist der von der SPD gestellte Änderungsantrag zum ersten Satz des Abs. 2 der Drucksache 501 abgelehnt.
    Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU,
    *) Siehe Anlage 14 Seite 1198.
    **) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 1203, 1. Abstimmung.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    GB/BHE und DP, wonach der zweite Satz des Abs. 2 der Drucksache 501 lauten soll:
    Die darin zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung über das Verhältnis Deutschlands zur Saar macht sich der 2. Deutsche Bundestag zu eigen.
    Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist angenommen.
    Ich komme zur Abstimmung über den Abs. 2 unter Berücksichtigung dieser Abänderung. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich komme nunmehr zur Gesamtabstimmung
    über den so abgeänderten Antrag Drucksache 501.

    (Abg. Dr. von Brentano: Herr Präsident! — Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Zur Abstimmung! — Abg. Dr. Mende: Ich beantrage namentliche Abstimmung!)

    — Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. von Brentano.