Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion darf ich die Änderungsanträge auf den Umdrucken 44 und 45 begründen. Zunächst zu Umdruck 44, bei dem es sich darum handelt, daß für eine Abteilung für hirnverletzte Kriegsbeschädigte in einem Krankenhaus in Tübingen im Etat 1954 zunächst einmal 150 000 DM als verlorener Zuschuß eingesetzt werden sollen. Dieser Antrag hat folgende Vorgeschichte. Dem Haushaltsauschuß lagen ein Schreiben des Herrn Arbeitsministers von Baden-Württemberg und auch ein Schreiben des Verbandes der Kriegsbeschädigten vor, die besagten, daß wir im Haushalt 1954, wie gesagt, 150 000 DM zunächst als erste Rate für die Schaffung eines HirnverletztenKrankenhauses in Tübingen einsetzen sollten. Der Herr Berichterstatter hat ja in dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses zu Drucksache 375 auf Seite 3 unten darauf hingewiesen, daß dieser Antrag noch nicht etatreif ist. Ich hätte es außerordentlich begrüßt, wenn Herr Abgeordneter Gengler in seinem Schriftlichen Bericht dasselbe zum Ausdruck gebracht hätte wie im Haushaltsausschuß. Dort hat er sich nämlich positiv zu diesem Antrag ausgesprochen und hat dort gesagt, daß wir es, glaube ich, vom Haushaltsausschuß begrüßen sollten, wenn diesem Wunsche Rechnung getragen würde und wenn der Haushaltsausschuß die Bundesregierung, nämlich den Herrn Bundesarbeitsminister und den Herrn Bundesfinanzminister, beauftragen würde, Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft in dieser Hinsicht aufzunehmen.
— Herr Kollege Krammig, die Ansicht des Ausschusses war doch wohl dieselbe; denn es ist der Ansicht des Herrn Kollegen Gengler nicht widersprochen worden. Ich hätte es begrüßt, wenn man, um die Verhandlungen des Haushaltsausschusses wiederzugeben, dies zum Ausdruck gebracht hätte.
Welche Bewandtnis hat es nun mit dem Antrag? Nach 1945 haben die Franzosen die chirurgische Klinik in Tübingen belegt und in Anspruch genommen. Das Land Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren Verhandlungen geführt, um diese chirurgische Klinik wieder frei zu bekommen, weil dort bekanntlich wieder ein Lehrstuhl für Chirurgie errichtet werden sollte. Die Franzosen waren damit einverstanden, und man ist nach langen Verhandlungen dazu gekommen, daß die Franzosen sagten: Gut, wenn ihr uns ein Ausweichquartier zur Verfügung stellt, sind wir bereit, diese Klinik zu räumen. Das Land Baden-Würt-
*) Siehe Anlage 5 Seite 1190 **) Siehe Anlage 6 Seite 1191
temberg ist mit der Besatzungsmacht dann darüber einig geworden, das Versorgungskrankenhaus, das dort in der Nähe liegt, zur Verfügung zu stellen. Das bedeutete natürlich, daß die Abteilung für Hirnverletzte, die in dem Versorgungskrankenhaus untergebracht ist, praktisch nun keinen Platz mehr gehabt hätte. Die Franzosen haben gesagt: Wir müssen aber den Teil fein säuberlich von dem übrigen Versorgungskrankenhaus abtrennen. Das ist auch geschehen. Es sind Mittel zur Verfügung gestellt worden, ich glaube 187 000 DM, und im Mai wollen nun die Franzosen den Umzug in diesen Teil des Versorgungskrankenhauses vornehmen. Dieses Verhandlungsergebnis ist mit Billigung der Bundesregierung zustande gekommen. Die Frage war: was geschieht nun? Zunächst war daran gedacht, für die Franzosen in Tübingen eine neue Klinik aus Mitteln des Besatzungskostenhaushalts zu errichten. Das hat der Herr Bundesfinanzminister abgelehnt.
Der zweite Gedanke war, eine neue Abteilung für die Hirnverletzten in Tübingen mit 100 Betten zu bauen. Auch diese Verhandlungen sind nicht zum Abschluß gekommen , weil zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Herrn Bundesfinanzminister Schwierigkeiten entstanden sind.
Nun kam der dritte Plan, mit dem wir uns heute zu beschäftigen haben. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben nämlich gesagt, sie seien bereit, in Tübingen ein Krankenhaus mit 220 Betten für die Unfallverletzten zu errichten — die Kosten sollen 6,8 Millionen DM betragen — und dem Bund bzw. dem Land davon 90 bis 110 Betten für die Unterbringung der Hirnverletztenabteilung zur Verfügung zu stellen. Bedingung ist aber, daß der Bund sich bereit erklärt, zu den entstehenden Kosten in Höhe von 2,8 bis 3 Millionen DM einen verlorenen Zuschuß im Betrage von 1,5 Millionen DM zu geben. Die Bauabschnitte werden sich ungefähr auf drei Jahre erstrecken, und so soll im ersten Jahr, 1954, zunächst nur ein Betrag von 150 000 DM ausgesetzt werden.
Es ist eine Tatsache, daß wir im Südwestraum heute ungefähr 8- bis 10 000 Hirnverletzte haben und daß gerade in Tübingen bzw. in Baden-Württemberg die Industrie sich sehr darum bemüht hat, diese Hirnverletzten nachher auch in der Industrie unterzubringen und ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen. Deshalb müssen wir selbstverständlich Wert darauf legen, daß nach Ablauf der zweieinhalb oder drei Jahre, wenn das Versorgungskrankenhaus geräumt werden soll, auch wieder eine Abteilung zur Verfügung steht, wo diese Hirnverletzten untergebracht werden können.
Ich sagte eben schon, zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Herrn Bundesfinanzminister ist eine Einigung nicht erzielt worden. Ich habe vom Arbeitsministerium Baden-Württemberg eine Mitteilung bekommen, wonach diese Verhandlungen jetzt so weit abgeschlossen sind, daß die Berufsgenossenschaften im August dieses Jahres mit dem Bau ihrer Klinik mit 220 Betten beginnen wollen, wenn der Bund grundsätzlich seine Einwilligung dazu gibt, daß der verlorene Zuschuß in mehreren Raten zur Verfügung gestellt wird. Es wäre noch ein Vertrag mit den Berufsgenossenschaften abzuschließen.
Wir haben in unserem Antrag auf Umdruck Nr. 44 vorgeschlagen, für diese 150 000 DM zunächst einen Sperrvermerk einzusetzen, denn wir wünschen ja nicht, daß die Gelder ausbezahlt werden, bevor diese Verhandlungen abgeschlossen sind und mit dem Bau angefangen wird, sondern wir bezwecken mit unserem Antrag lediglich, daß der Deutsche Bundestag seine Bereitschaft zum Ausdruck bringt, diesen Betrag für die Unterbringung der Hirnverletzten zur Verfügung zu stellen. Das muß jetzt geschehen, denn die Berufsgenossenschaft beginnt mit dem Bau erst, wenn der Deutsche Bundestag seine Zustimmung dazu gegeben hat, daß diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir hören ja bei jeder Gelegenheit immer wieder, wir sollten doch unsere Anträge bei den Haushaltsberatungen stellen. Deshalb wollen wir heute diesen Beschluß des Bundestages herbeiführen.
Noch etwas anderes hat mich dazu bewogen, heute diesen Antrag im Namen der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei zu stellen. Ich hatte die Ehre, als Vertreter an der Bundestagung der Hirnverletzten in Tübingen teilzunehmen. Als Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion war meine verehrte Kollegin Rösch dort anwesend, und ich habe es außerordentlich begrüßt, daß Frau Rösch den Mut aufgebracht hat, diesen gordischen Knoten einmal zu durchhauen, indem sie gesagt hat: Ich erkläre hiermit, ich möchte Ihnen in voller Verantwortung das Versprechen geben, daß das Haus mit Unterstützung des Bundes hier gebaut wird. Frau Kollegin Rösch hat noch zum Ausdruck gebracht: In dem Moment, wo die Planung Gestalt gewonnen hat und die Arbeit beginnt, ist der Kriegsopfer -und Haushaltsausschuß, sicher auch der Bundestag zusammen mit der Bundesregierung bereit, alles Erforderliche zu tun usw. Ich habe mich außerordentlich darüber gefreut, daß die Dinge auf diese Weise einmal geregelt werden. Hier kann man, glaube ich, einmal das alte schwäbische Sprichwort anwenden, Frau Kollegin Rösch: Ein wackerer Schwabe fürcht sich nicht. In diesem Falle war es eine wackere Schwäbin. Es wird dankbar anerkannt werden, wenn Sie nun im Etat die Dinge auf diese Weise regeln.
Ich darf Sie also bitten, meine Damen und Herren, dem Antrag auf Umdruck 44 Ihre Zustimmung zu geben; denn der Deutsche Bundestag sollte nach meiner Auffassung nicht davor kapitulieren, daß der Herr Bundesarbeitsminister und der Herr Bundesfinanzminister bisher keine Vereinbarung zustande bringen konnten, wie nun diese Hirnverletztenabteilung in Tübingen geschaffen werden soll. Wenn heute der Bundestag erklärt, er wolle grundsätzlich, daß diese Hirnverletztenabteilung in Tübingen erhalten bleibt — wir müssen das tun —, dann können Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag auf Umdruck 44 auch Ihre Zustimmung geben.
Nun darf ich noch den Änderungsantrag Umdruck 45 begründen. Es handelt sich hier darum, daß statt, wie vorgesehen, 750 Aushilfsangestellten wieder der alte Ansatz des Jahres 1953 mit 859 Angestellten eingesetzt wird. Herr Kollege Petersen hat vorhin den Antrag Umdruck 59 auf Grund eines Schnellbriefs, der dem Herrn Bundesminister für Arbeit von dem Herrn Bundesminister der Finanzen zugegangen ist, zurückgezogen. Ich werde dazu nachher noch einige Worte sagen. Was hat es mit diesem Antrag für eine Bewandtnis? Bei der Etatberatung ist uns ein Deckblatt vorgelegt worden, aus dem ersichtlich war, daß im Jahre 1953 859 Aushilfsangestellte zusätzlich bewilligt waren und daß für das Jahr 1954 statt 859 nur noch 750 Planstellen vorgesehen
sind. Auch ich habe es bedauert, daß der Herr Berichterstatter in seinem Bericht nicht zum Ausdruck gebracht hat, daß Frau Kollegin Probst einmal einen Antrag gestellt hat, die Zahl dieser Aushilfsangestellten auf 1000 zu erhöhen. Nachdem dieser Antrag, ich glaube, mit 8 gegen 9 Stimmen abgelehnt wurde — ich selbst habe ihn unterstützt —, habe ich einen Eventualantrag gestellt, es doch bei dem alten Ansatz für 859 Angestellte zu belassen. Dieser Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Das Plenum des Deutschen Bundestages sollte davon unterrichtet sein, daß diese Anträge im Haushaltsausschuß gestellt worden sind.
Der Herr Berichtertatter weist in seinem Bericht darauf hin, daß der Status quo des Jahres 1953 in der Frage des Personals erhalten geblieben sei. Meine Damen und Herren, ich bin anderer Auffassung. Der Status quo ist nicht erhalten geblieben. Der Herr Berichterstatter hat sich in seinem Bericht schon selbst widersprochen, indem er hier sagt, es seien nur 29 Stellen für Beamte mehr geschaffen worden, und dann weiter erklärt, es seien 150 Stellen für Angestellte für das Vorverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz genehmigt worden. Meine Damen und Herren, wir haben doch bereits im Haushaltsausschuß eingehend darauf hingewiesen, daß diese 150 Stellen in gar keiner Weise mit dem bisherigen Personal in Verbindung gebracht werden dürfen. Es handelt sich hier um die Durchführung eines neuen Gesetzes, es handelt sich darum, daß das Vorverfahren überhaupt durchgeführt werden kann. Dafür sind 150 Kräfte erforderlich. Die haben mit dem bisherigen Personal der Kriegsopferversorgungsverwaltung überhaupt nichts zu tun. Wir wollen das hier ganz klar feststellen, damit nachher keine Mißverständnisse entstehen.
Nun, meine Damen und Herren, ich sagte gerade, daß die beiden Anträge im Haushaltsausschuß mit knapper Mehrheit oder bei Stimmengleichheit abgelehnt wurden. Ich habe damals schon zum Ausdruck gebracht, daß wir im Plenum diese Anträge unbedingt wiederholen müssen, weil wir der Auffassung sind, daß wir im Augenblick nicht daran gehen können, das Personal der Kriegsopferversorgungsverwaltung abzubauen. Es ist doch eine Tatsache, daß heute, neun Jahre nach einem solch totalen Zusammenbruch, noch ungefähr eine halbe Million Rentenanträge unerledigt sind. Diese Tatsache wurde auch im Haushaltsausschuß bekanntgegeben, und vor ihr können wir doch die Augen nicht verschließen, wenn wir nicht erreichen wollen, daß die Kriegsopfer draußen an der Gerechtigkeit in unserem demokratischen Staat zweifeln. Denn diese Menschen wollen doch endlich einmal einen Bescheid haben, wie es mit ihren Anträgen steht.
Herr Kollege Gengler hat vorhin anerkennend erwähnt, daß das Personal der Kriegsopferversorgungsverwaltung in den letzten Jahren Großes geleistet habe. Auch ich möchte das von dieser Stelle aus feststellen. Auch ich weiß aus Kenntnis der Dinge, daß in Versorgungsämtern das Personal 12 und 15 Stunden herangezogen wurde, um die Gesetze, die der Deutsche Bundestag verabschiedet hat, überhaupt einigermaßen durchführen zu können. Man hat also praktisch diese Menschen ausgebeutet. Dabei handelt es sich bekanntlich großenteils um Kriegsbeschädigte, die dort beschäftigt sind. Es kommt hinzu, daß auch die Zweite Novelle
zum Bundesversorgungsgesetz in verschiedenen Versorgungsämtern zum großen Teil noch nicht durchgeführt ist. Deshalb darf auf keinen Fall ein Personalabbau erfolgen.
Wir haben im Haushaltsausschuß darüber gesprochen, ob es nicht möglich wäre, daß sich der Bundesrechnungshof einmal damit beschäftigt, festzustellen, wieviel Personal in den einzelnen Versorgungsämtern überhaupt noch notwendig ist. Wir haben es sehr bedauert, daß das Bundesarbeitsministerium im Haushaltsausschuß keine genauen Zahlen darüber bekanntgeben konnte, was an Personal noch erforderlich ist, um eine reibungslose Durchführung der Gesetze zu ermöglichen. Die Tatsache, daß uns keine konkreten Zahlen genannt werden konnten, war wohl auch der Grund dafür, daß die Anträge im Haushaltsausschuß abgelehnt wurden. Es wurde hier schon darauf hingewiesen, daß 80 Millionen DM an Renten überzahlt worden sind. Wenn das Bundesarbeitsministerium dem Bundestag gesagt hätte: Wir brauchen noch ein paar hundert Angestellte, um zu erreichen, daß diese Rentenüberzahlungen endlich einmal aufhören, — ich glaube, dann hätte man mit einem geringen Teil dieser Rentenüberzahlungen das geschafft, was hier angestrebt wird.
Wir haben nun den Antrag gestellt, es bei dem alten Ansatz von 859 Angestellten zu belassen. Das besagt aber nicht, daß wir der Auffassung sind, diese 859 Angestellten reichten aus, die Bundesversorgungsverwaltung personell richtig auszustatten, sondern dieser Antrag besagt, daß wir zunächst einmal diese Zahl erhalten wissen wollen. Auf Grund der Erhebungen, die wir in den letzten drei Wochen angestellt haben, sind wir zu der Oberzeugung gekommen, daß mindestens 1500 Personen erforderlich wären, und zwar Dauerangestellte, um das Bundesversorgungsgesetz wirklich durchzuführen, um die Bundesversorgungsverwaltung personell richtig auszustatten. Ich glaube, man ist bei der Schaffung des Organisationsgesetzes auch von falschen Voraussetzungen ausgegangen, wenn man, wie früher beim Reichsversorgungsgesetz, die Zahl 500 als Aktenzahl zugrunde gelegt hat. Heute ist es doch so — das kam auch im Ausschuß zum Ausdruck —, daß auf einen Sachbearbeiter 700 bis 800 Akten zur Bearbeitung entfallen. Eine Akte nach dem Bundesversorgungsgesetz ist außerdem nicht gleich einer Akte nach dem Reichsversorgungsgesetz.
Meine Damen und Herren! Denken Sie einmal daran, daß es nach dem Jahre 1919 ungleich leichter war, die ganzen Unterlagen zu beschaffen, als es nach einem Zusammenbruch wie dem des Jahres 1945 möglich war. Was sind denn heute alles für Erhebungen erforderlich! Was ist heute notwendig, um für die Heimatvertriebenen, die wir bekommen haben, die Unterlagen zusammenzusuchen! Das ist doch ungleich schwerer, als es nach dem ersten Weltkriege der Fall war. Wir sind der Auffassung, daß man für einen Sachbearbeiter heute nicht mehr als 425 Akten zur Bearbeitung heranziehen dürfte.
Bei der Etatberatung wurde nun noch auf die Art. 83 und 84 des Grundgesetzes hingewiesen. Diese beiden Artikel besagen, daß wohl der Bund die Auslagen für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zu tragen hat, daß er aber die Durchführung den Ländern übertragen soll. Hier wurde nun beanstandet, daß der Bund zu wenig Einblick in die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes hat.
Mit dieser Frage sollten wir uns, glaube ich, heute nicht mehr beschäftigen. Das Finanzanpassungsgesetz sieht ja vor, daß künftig die Länder die Kosten für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zu tragen haben. Wenn Sie sich dieses Finanzanpassungsgesetz einmal durchgelesen haben, dann werden Sie festgestellt haben, daß der Herr Bundesfinanzminister zum Ausdruck bringt, er wünsche auf gar keinen Fall, daß eine zahlenmäßige Reduzierung der Angestellten in der Versorgungsverwaltung eintrete; er wünsche, daß es gewährleistet sei, daß in den Ländern die Bundesversorgungsverwaltung reibungslos durchgeführt werde und die nötigen. Mittel zur Verfügung gestellt würden. Das hat die Versorgungsverwaltungen in den Ländern außerordentlich aufgebracht, weil sie sagen: Während uns der Bundesfinanzminister in seinem Etat die Mittel für die Angestellten kürzt, sagt er in seinem Finanzanpassungsgesetz genau das Gegenteil; dort verlangt er nämlich von den Ländern, daß sie diese Aufgaben unbedingt durchführen und das nötige Personal zur Verfügung stellen. Er droht sogar mit dem Bundeszwang, wenn diese Aufgaben nicht durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren! Ich will damit zum Schluß kommen. Ich darf Sie bitten, unserem Änderungsantrag auf Umdruck 45 Ihre Zustimmung zu geben Ich glaube, Sie vergeben sich damit gar nichts. Wir können mit dem Schreiben des Bundesfinanzministers, das uns hier vorgelegt wurde, nichts anfangen. Wenn hier in der Ziffer 1 zum Ausdruck gebracht wird, daß d. e 750 Aushilfsangestellten entsprechend den Arbeitsrückständen auf die einzelnen Länder verteilt werden sollen, so würde das die Gefahr bedeuten, daß die Versorgungsämter, die sich bisher große Mühe gegeben und Tag und Nacht gearbeitet haben, um die Gesetze durchzuführen, und die jetzt vielleicht etwas weiter sind als diejenigen, die nur ihren normalen Arbeitsablauf erledigt haben, jetzt dafür bestraft würden, indem man ihnen die Angestellten abzieht, statt daß man ihnen diese Leute läßt, damit sie in diesem Jahr jetzt wirklich einmal die Akten vollends sichten können. Wir waren im Haushaltsausschuß der Auffassung, daß wir uns in diesem Sommer einmal die Bundesversorgungsverwaltung ansehen wollen, um uns über den Stand der Arbeiten in den einzelnen Versorgungsämtern ein Bild zu machen.
Was unter Ziffer 2 des genannten Schreibens steht, genügt uns nicht. Wir wollen es nicht dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Herrn Bundesfinanzminister überlassen, die nötigen Kräfte zur Verfügung zu stellen, sondern wir meinen, der Deutsche Bundestag soll als Gesetzgeber hier beschließen, daß 859 Angestellte eingesetzt werden müssen. Denn sonst erleben wir das, was wir schon einmal erlebt haben, nämlich daß es zu keiner Einigung zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und dem Herrn Bundesfinanzminister kommt. Und wer sind dann die Leidtragenden? Diejenigen, die draußen auf ihre Renten warten!
Wir können uns also mit diesem Schnellbrief nicht einverstanden erklären.
Ich darf zum Schluß noch sagen, daß wir dem Antrag der Deutschen Partei auf Umdruck 62, für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes auch ältere Angestellte einzustellen, unsere Zustimmung geben werden.