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    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner hier zu erscheinen, ist eine dankbare und undankbare Aufgabe zugleich; dankbar insofern, als ich definitiv die letzte Figur bin, die Sie strapazieren wird, und ich hoffe, daß Sie das etwas freundlicher stimmt.
    Als ich die Große Anfrage der SPD gesehen habe, habe ich mich gefragt, ob sie geschickt gestellt ist. Ich habe Verständnis dafür, daß die SPD jetzt eine Anfrage an die Bundesregierung stellt, um die Meinung der Bundesregierung über die Konjunkturlage in Stahl und Kohle zu erfahren, jetzt, wo die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen vor der Tür stehen, in dem Land, wo Kohle gefördert und Eisen produziert wird. Ich habe durchaus Verständnis dafür. Ich habe auch Verständnis für die rhetorische Frage, die sich dann anschließt: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun". Häufig fragt man das ja, wenn man selber nicht genau weiß, was man tun würde.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Ich glaube aber, daß die Verbindung dieser Frage nach der Konjunkturentwicklung mit der Montan-Union irgendwie nicht ganz geschickt gewesen ist. Denn der Grund für die augenblickliche Situation in Kohle und Stahl liegt ja nicht in der Montanbehörde, sondern im Gegenteil gerade außerhalb des Bereichs der Montan-Union. Er liegt nämlich in der unterschiedlichen Konjunkturentwicklung in den Industriebereichen außerhalb des Gemeinsamen Marktes. Das ist ja der wahre Grund für die augenblickliche Lage, vornehmlich für die Lage unserer Stahlindustrie, deren Zulieferant die Kohleindustrie ist. Wir dürfen doch mit einem gewissen Stolz behaupten, daß wir in der Bundesrepublik eine sehr gute Konjunkturlage in der verarbeitenden Industrie haben. Das ist doch, wenn man das bescheidenerweise erwähnen darf, nicht zuletzt ein Verdienst der Bundesregierung gewesen. An dieser günstigen Konjunkturentwicklung in der verarbeitenden Industrie haben unsere Grundstoffindustrien aber deswegen nicht so teilnehmen können, weil alle sich daran beteiligten. Andererseits gab es wegen der mäßigen Konjunkturlage unserer Nachbarländer keinen entsprechenden Ausgleich. Aber nach einem halben Jahre des Funktionierens des Marktes kann man das nicht negativ auslegen, weil man ja nicht weiß, wie Konjunkturschwankungen der nächsten Jahre sich auswirken werden.
    Herr Kreyssig hat hier ein sehr düsteres Bild der augenblicklichen Lage entwickelt. Es ist eben schon vom Bundeswirtschaftsminister darauf hingewiesen worden, daß seine Prognosen häufig düster gewesen sind. Aber nicht nur er, sondern auch die Sprecher der SPD während der Schumanplan-Debatte haben ein düsteres Bild entwickelt. Sie gingen nämlich von der Unterstellung aus — als hier im Hause die Schumanplan-Debatte stattfand —, daß wir auf fünf bis zehn Jahre eine permanente Mangellage in Kohle und Stahl haben würden. Noch schlimmer ist es ja Herrn Loritz ergangen. Sie werden sich erinnern; wenn er jetzt hier wäre, müßte er einen Besen fressen, weil er behauptet hat, das würde er tun, wenn Stahl und Kohle im Gemeinsamen Markt billiger würden und wenn man sie leichter erhalten könnte. Und wie ich Herrn Loritz zu kennen glaube, würde er ihn jetzt tatsächlich fressen, diesen Besen.

    (Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, damals hat der Professor Nölting hier für die SPD gesprochen, und er ging eben von der Voraussetzung aus, daß wir eine Mangellage auf absehbare Zeit behalten würden. Nun, es ist nicht so eingetreten, wie vieles nicht eintreten wird, was düster prophezeit wird. Ich hatte bei Herrn Kreyssig manchmal den Eindruck, daß er mit einem wahren Vergnügen wieder mal eine Schwierigkeit entdeckt hatte, die sich uns irgendwie bei der Bildung Europas in den Weg stellte. Der einzige der damals in der Debatte — ich darf das vielleicht noch erwähnen — sehr realistisch gewesen ist, das war der jetzige Vizepräsident der Hohen Behörde — ich habe das einmal nachgelesen —, Herr Etzel, der nämlich bei diesen Mangellagengesprächen den Zwischenruf machte: „Sie können sich darauf verlassen, in zwei Jahren werden wir froh sein, wenn wir unsere Kohle verkaufen könnten!" Und genau das ist nun eingetreten.
    Nun haben die Vertreter der Regierungsparteien damals in der Debatte durchaus nicht nur in Optimismus gemacht. Sie waren sich darüber klar, daß der Montanvertrag ein politischer Wechsel ist, ganz ohne Zweifel sogar ein Wechsel, den wir akzeptiert haben, nachdem Herr Schuman ihn zu einem Zeitpunkt ausgestellt hat, als die Lieferung noch nicht erfolgt war. Ich möchte fast sagen: Wir lösen ihn heute schon ein, und die Lieferung ist noch immer nicht erfolgt. Das führt vielleicht zu dem Schluß, zu sagen: Gott noch mal, das Geschäft hätten wir dann vielleicht besser als Kassageschäft machen können. Es ist im allgemeinen billiger. Aber, meine Damen und Herren, für einen Käufer bedarf es einer gewissen Liquidität, wenn er Kassageschäfte machen will. Er braucht etwas Betriebskapital, und gerade dieses Vertrauenskapital,


    (Scheel)

    das wir nötig gehabt hätten, besaßen wir gar nicht.
    Wir mußten ein solches Wechselgeschäft machen.

    (Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

    In einem, meine Damen und Herren, hat damals Herr Professor Nölting, mit dem ich lange im Landtag zusammengesessen habe, durchaus recht gehabt, nämlich als er von der gespaltenen Volkswirtschaft gesprochen und gefragt hat: Wer wird nun dafür sorgen, daß eines Tages die nicht integrierten Teile, die um den Montanmarkt herum liegen, integriert werden, welches Organ gibt es dafür, wer wird sich darum bemühen? Diese Fage war berechtigt, und auf diese Frage hat der Staatssekretär im Auswärtigen Amt geantwortet und gesagt, daß eine Lösung immer nur ein Schritt nach vorn sein muß, nämlich zu einer weiteren Integrierung. Die Frage, die damals Herr Nölting gestellt hat: Wer wird sich darum bemühen?, müssen wir beantworten, meine Damen und Herren. Wir müssen uns darum bemühen, und wir müssen unseren Einfluß bei der Regierung und bei der Hohen Behörde geltend machen, daß nun diese Schritte getan werden, die uns notwendig erscheinen, um die Integration weiter vorwärtszutreiben.
    Im vorigen Jahr hat Professor Schmölders einen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen" geschrieben, in dem er mit Recht gesagt hat: Der Montanvertrag ist eigentlich gar nicht der erste Schritt auf dem Wege zur Integration Europas, sondern er ist ein vorweggenommenes Ergebnis. Man hätte organisch andere Schritte vorweg tun müssen. Das scheint mir sehr wesentlich auch für die Entschlüsse der Hohen Behörde zu sein. Der Vertrag als solcher unterstellt ja eine Integrationssituation, die eigentlich gar nicht vorhanden ist, und die Hohe Behörde sollte darum vielleicht in ihren Entscheidungen etwas mehr wirtschaftlich denken und weniger juristisch. Sie befindet sich nämlich augenblicklich in einer Übergangssituation, die sie immer wieder berücksichtigen muß. Sie sollte vielleicht die in den Vereinigten Staaten gebräuchliche Rule of reasons bei ihren Entscheidungen anwenden.
    Was muß nun getan werden und welche Kritik gibt es noch? Meine Damen und Herren, ich sagte schon, die Integration ist weiterzutreiben. Aber wie und auf welchem Wege? Der Ministerrat hat nun eine ganz besondere Bedeutung. Eigentlich ist er ja nur geschaffen worden, um die Schwierigkeiten der Übergangszeit irgendwie zu meistern, um also ein ständiges Angleichen des Montanmarktes an die nationalen Märkte herbeizuführen. Von daher muß also weiter darauf gedrängt werden, daß eine gemeinsame Konjunkturentwicklung angestrebt wird. Vor allen Dingen müssen — und ich glaube, darauf ist bis jetzt zu wenig Gewicht gelegt worden — unsere Währungssysteme in Europa unter die Lupe genommen und angeglichen werden, damit eine Wettbewerbssituation geschaffen wird, die eine weitere Entwicklung überhaupt erst möglich macht.
    Die Erziehung zum Teamwork ist schon heute morgen hier angesprochen worden. Der Herr Bundeskanzler hat sie als wichtige Aufgabe der Hohen Behörde bezeichnet und gefordert, das Teamwork müsse noch verstärkt werden. Der Europatrainer Monnet sollte also seine ganze Sorgfalt darauf verwenden.
    Nun noch ein Punkt, dessen Erwähnung mir in diesem Zusammenhang wichtig zu sein scheint,
    nämlich die Wettbewerbslage unserer Stahlindustrie im Verhältnis zu der Industrie der übrigen teilnehmenden Nationen. Es ist hier mehrfach gesagt worden, daß unsere Startposition eine weitaus ungünstigere gewesen ist als die der übrigen Teilnehmer am Montanmarkt. Die Hohe Behörde sollte das, so glaube ich, berücksichtigen, vom Art. 66 Gebrauch machen und uns helfen, zu vernünftigen Betriebsgrößen zu kommen, die erst unsere Situation erleichtern werden.
    Außerdem scheint es eine dankenswerte Aufgabe zu sein, etwas dafür zu tun, daß der Stahlverbrauch pro Kopf der Bevölkerung im ganzen Montanraum auch durch die Methoden der Werbung angeregt wird, so wie es die Amerikaner seit Jahrzehnten und mit großem Erfolg tun. Das wäre eine echte Aufgabe, die auch die Montanbehörde erfüllen sollte.
    Und dann kann man nur noch den Rat geben, daß sich die Montanbehörde aller dirigistischen Maßnahmen weise enthalten möge.
    Zu der 100-Millionen-Anleihe wäre zu sagen, daß es vielleicht gefährlich ist, wegen dieses Betrags einen Streit zu entfesseln; denn 100 Millionen sind in Anbetracht der Aufgaben, die in bezug auf die Investitionsvorhaben vor uns stehen, eine sehr bescheidene Summe. Wenn Sie sie einmal mit Vorhaben einzelner Stahlwerke bei uns vergleichen, dann werden Sie ermessen, wie gering diese Summe ist. In dem Zusammenhang ist vielleicht noch einmal der Hinweis darauf gestattet, daß die Schaffung echter Relationen zwischen unseren europäischen Währungssystemen und die Herbeiführung der Konvertibilität im Raume der Montan-Union sicherlich die Voraussetzung dafür schaffen würde, daß wir im europäischen Raum eigene Anstrengungen anstellen könnten, um Grundlagen für Investitionsvorhaben in Kohle und Stahl zu schaffen.

    (Sehr gut! rechts.)

    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluß — das ist eine beliebte Redewendung im parlamentarischen Raum;

    (Abg. Kunze [Bethel] : Dabei werden Sie sehr ernst genommen! — Weiterer Zuruf von der Mitte: Sie wird auch immer gern gehört!)

    sie wird ernst genommen und auch erfüllt — nur eine Frage stellen. Es sind hier von der Opposition die Schwierigkeiten aufgezeigt worden, die sich bei der Integration Europas ergeben. Die Schwierigkeiten kennen wir. Das Entdecken dieser Tatsachen entbehrt des Reizes der Originalität. Aber es ist nötig, doch immer wieder einmal die Alternative kurz zu überdenken, die sich gegenüber dem Montan-Union-Vertrag ergibt, und zwar die wirtschaftliche Alternative, aufgesplittert zwischen zwei wirtschaftlichen Großräumen zu stehen. Wenn Sie darüber etwas nachdenken, werden Sie zu dem Schluß kommen, daß es für uns nur eine Entscheidung geben kann, nämlich die, weiter fortzuschreiten, und zwar mutig und auch hoffnungsvoll auf dem Wege, der nun einmal beschritten worden ist. Wenn sich die Opposition auch dazu nun voll und nicht nur, wie erfreulicherweise festzustellen ist, teilweise bekennen würde, dann, glaube ich, würden wir in gemeinsamer Anstrengung das von uns allen gewünschte Ziel erreichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich weise darauf hin, daß eine Vereinbarung unter den Fraktionen zustande gekommen ist, daß die zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung anfallenden Abstimmungen morgen mittag um 13 Uhr stattfinden sollen.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir die letzten Punkte der Tagesordnung, die Punkte 4 bis 10, deren Behandlung nach der Vereinbarung im Ältestenrat ohne Aussprache vor sich gehen soll, jetzt noch erledigen.
Ich rufe den Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394).
Eine Aussprache soll nicht stattfinden. Ich schlage Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten vor. — Das Haus ist damit einverstanden; die Überweisung ist erfolgt.

(Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

Meine Damen und Herren, Sie dienen der Sache, wenn Sie Ihre Gespräche noch fünf Minuten etwas einschränken.
Punkt 5:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397).
Eine Aussprache soll hier ebenfalls nicht stattfinden. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. — Sie sind damit einverstanden. Die Überweisung ist erfolgt.
Nächster Punkt:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469).
Es gilt das gleiche. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Die Überweisung ist erfolgt.
Punkt 7:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470).
Ebenfalls keine Aussprache. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. — Die Überweisung ist erfolgt.
Punkt 8:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) (Drucksache 337).

(Erste Beratung: 10. Sitzung.)

Es liegt ein Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vor. Ich frage, ob der Berichterstatter und das Haus damit einverstanden sind, daß dieser Bericht schriftlich zu den Akten gegeben werden kann. — Das Haus ist damit einverstanden.*)
Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Beratung. Es handelt sich um einen internationalen Vertrag. Ich bitte die Damen und Herren, die Art. 1 bis Art. 5 und Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist einstimmig angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Allgemeine Aussprache entfällt, Einzelaussprache ebenfalls. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz, das ich eben aufgerufen habe, in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit. Da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, entfällt eine Schlußabstimmung.
Ich komme zu Punkt 9:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit- dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Walz. Ich unterstelle, daß das Haus hier ebenfalls den Wunsch hat, daß der Bericht schriftlich zu den Akten gegeben wird.**) — Herr Abgeordneter Walz ist damit einverstanden, das Haus ebenfalls.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses, Drucksache 334, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 10:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betreffend Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418).
Im Ältestenrat ist eine Vereinbarung darüber zustande gekommen, daß dieser Antrag ohne Ausschußüberweisung zur Abstimmung gestellt werden soll. Ich bitte die Damen und Herern, die dem Antrag Drucksache 418 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich stelle fest, daß dieser Antrag einstimmig angenommen worden ist.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung — die 27. — auf Freitag, den 30. April, 9 Uhr, und schließe die 26. Sitzung.