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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr Riederer von Paar.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat in seiner heutigen Rede die Grundsätze seiner Außenpolitik entwickelt. Aus seinen Ausführungen lassen sich einige allgemeine Wahrheiten ableiten, die ich kurz zusammenfassen möchte. Es klingt nach Binsenwahrheiten, aber die Erfahrung zeigt, daß sie häufig und mit Schaden


(Freiherr Riederer von Paar)

vergessen worden sind. Das eine ist, daß man in der Außenpolitik noch mehr als auf anderen Gebieten die Dinge und die Menschen so nehmen muß, wie sie sind, und nicht so, wie man sie haben möchte. Das andere ist, daß die Politik die Kunst des Möglichen ist und daß es zu nichts Gutem führt, Zielen nachzustreben, die nach vernünftiger Beurteilung unerreichbar sind.

(Abg. Dr. Kreyssig: Sehr richtig!)

Durch Mißachtung dieser fundamentalen Grundsätze hat die Außenpolitik des Wilhelminischen Reiches und noch mehr des „Dritten Reiches" Mißerfolge gezeitigt, deren Folgen wir jeden Tag vor Augen haben. Wenn die deutsche Außenpolitik seit 1949 Erfolge gezeitigt hat, die kein vernünftiger Mensch bestreiten kann, so geht das. vor allem darauf zurück, daß sie seitdem mit dem Kopf gemacht worden ist und nicht mit dem Gefühl.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Herr Bundeskanzler hat mit Recht betont daß eine selbständige Außenpolitik der Bundesrepublik ohne Anlehnung an eine der großen Mächtegruppen heute mehr denn je ein Ding der Unmöglichkeit ist. Der Versuch, eine solche Politik zwischen Ost und West zu treiben, ist sowohl dem Zweiten wie dem Dritten Reich mißlungen. Die Folge war jeweils wachsendes Mißtrauen aller Nachbarn und zum Schluß eine Weltkoalition, die uns zweimal in die Katastrophe gestürzt hat. In diesem Hause besteht keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß für uns nur eine Anlehnung an den Westen möglich ist, und der Herr Bundeskanzler hat das soeben mit allem Nachdruck erneut zum Ausdruck gebracht. Seine Politik ging seit 1949 klar und unmißverständlich in diese Richtung, und zwar nicht nur in die Richtung einer allgemeinen, mehr oder weniger losen Koalition mit den westlichen Staaten, sondern, soweit diese auf dem europäischen Kontinent liegen, in die Richtung einer Vereinigung zu einer politisch, wirtschaftlich und militärisch geschlossenen Einheit, die auf weithin absehbare Zeit Westeuropa sichern und seinen Völkern eine immer bessere Lebensgrundlage verschaffen soll. Wir unterstützen diese Politik aus voller Überzeugung.
Wir sind uns dabei klar darüber, daß die Bundesrepublik bei aller Wahrung der berechtigten deutschen Belange sich keinesfalls anmaßen darf, die Führerrolle in dieser westlichen Gemeinschaft zu beanspruchen.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Das können auch die westlichen europäischen Großmächte nicht. Die „Sunday Times" hat vor wenigen Tagen mit Recht festgestellt, daß auf der Genfer Konferenz die USA unbedingt die Führerrolle übernehmen müßten. Es sei nicht an England, zu befehlen. Das größte Unglück, das England befallen könnte, wäre, wenn Amerika wieder zum Isolationismus zurückkehren würde. Das gilt natürlich nicht nur für die in Genf verhandelten Fernost-Probleme, sondern genau so für die europäischen Fragen. Denn die Weltpolitik ist ein Ganzes und läßt sich nicht in voneinander unabhängige Scheiben tranchieren. Das gilt nicht nur für England, sondern in verstärktem Maße für die Bundesrepublik, deren wirtschaftliches und gar militärisches Potential doch wesentlich geringer ist als das des britischen Reiches. Wir können uns eben leider noch nicht leisten, zu vergessen, daß wir den Krieg verloren haben, und zwar so total, wie vielleicht noch nie einer verloren worden ist.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr richtig!)

Wir können trotzdem mit großer Befriedigung feststellen, daß es der Bundesregierung gelungen ist, konsultiert zu werden in allen Fragen, in denen deutsche Interessen berührt werden, und nicht nur konsultiert zu werden, sondern sie hat es erreicht, ihren Rat und ihre Vorschläge in allen wichtigen Fragen anbringen zu können. Wir haben feststellen dürfen, daß dieser Rat und diese Vorschläge häufig in wichtigen Fragen befolgt worden sind.
Auf dem Weg zu der von uns erstrebten Europäischen Politischen Gemeinschaft liegt die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Die EVG ist für uns nicht Endziel und nicht Selbstzweck unserer Politik, sondern ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration und nach unserer Überzeugung die relativ beste Lösung der westeuropäischen Verteidigung unter deutscher militärischer Beteiligung.
Die EPG, die Europäische Politische Gemeinschaft, ist unser Ziel. Aber wir glauben allerdings daß dieses Ziel auf dem Wege über die EVG am schnellsten und am sichersten zu erreichen ist. Wir bestreiten, daß die EVG ein Hindernis für die Wiedervereinigung ist, die in der deutschen Frage immer das zentrale und überragende Ziel unserer Politik sein muß.
Wenn Sowjetrußland es in Berlin nicht zu einer Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit kommen ließ, so war daran nicht die EVG schuld. Im Gegenteil, es spricht manches dafür, daß das Ergebnis der dortigen Konferenz ein besseres gewesen wäre, hätten die Westmächte auf eine bereits in Kraft stehende und wirksame Europäische Verteidigungsgemeinschaft hinweisen können.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Denn die Sowjets werden nach unserer Überzeugung, die auch der Herr Bundeskanzler heute wieder ausgesprochen hat, in der deutschen Frage erst dann bereit sein, politische Opfer zu bringen, wenn sie die Hoffnung auf westeuropäische Uneinigkeit und Zwietracht endgültig aufgegeben haben. Daß aber die EVG vor Berlin nicht zur Entstehung gekommen ist, liegt, wie ich hier nachdrücklich hervorheben möchte, in erster Linie bei der deutschen Opposition, die seit der Unterzeichnung der Verträge mit allen parlamentarischen und außerparlamentarischen Mitteln die Ratifikation so sehr verzögert hat, daß sie erst zwei Jahre nach Abschluß der Verträge endgültig vollzogen werden konnte. Wäre die Ratifikation in der Bundesrepublik im Sommer 1952 zustande gekommen, so hätte — darüber kann wenig Zweifel bestehen — die französische Nationalversammlung die Ratifikation ihrerseits anschließend durchgeführt; denn damals war Robert Schuman noch Außenminister, steckte der Indochina-Konflikt noch in den Kinderschuhen, war die Lage in Marokko noch weniger gespannt als heute, der Wirtschaftsaufschwung der Bundesrepublik noch nicht so augenfällig wie jetzt und, wenn ich auch dies erwähnen darf, das deutsche Drängen auf Inkraftsetzung der Verträge den uns gegenüber bekanntlich immer noch etwas mißtrauischen Franzosen noch nicht so auf die Nerven gefallen.


(Abg. Dr. von Brentano: Richtig! Sehr schön!)

Im Anschluß an Frankreich hätten zweifellos auch die übrigen Vertragspartner wesentlich schneller ratifiziert, als dies so der Fall war. Das Vertragswerk stünde längst in Kraft. Wie gesagt, es ist durchaus möglich, daß dann die Berliner Konfe-


(Freiherr Riederer von Paar)

renz zu greifbareren Ergebnissen geführt hätte, als dies tatsächlich der Fall war.
Doch daran läßt sich heute nichts mehr ändern. Es bleibt uns nur übrig, die französische Entscheidung abzuwarten und durch taktvolles Verhalten der französischen Nationalversammlung den zweifellos schwierigen Absprung aus voller Selbständigkeit in die europäische Gemeinschaft zu erleichtern. Mißlingt allerdings dieser Absprung und scheitert daran die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, was wir angesichts der politischen Urteilsfähigkeit der Mehrheit des französischen Volkes immer noch nicht glauben wollen, so werden wir deshalb das Ziel der europäischen Einigung, der europäischen Integration nicht aufgeben.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Wir werden in Ruhe und mit kühlem Kopf nach anderen Wegen suchen müssen, um doch zu der erstrebten Integration zu kommen.
Wäre die EVG 1952 ratifiziert worden, so wäre auch unsere taktische Verhandlungslage in der Saarfrage wesentlich günstiger. Denn dann wäre das erst durch den Nachfolger Robert Schumans erfundene Junktim zwischen Saar und EVG, das dem Fortgang der Verhandlungen und der Stimmung, in der sie geführt werden, so abträglich ist, nicht entstanden.
Der Bundeskanzler hat unseren Standpunkt in der Saarfrage klar und eindeutig herausgestellt. Er hat insbesondere nachdrücklich betont, daß eine endgültige Lösung dieser Frage nur im Rahmen eines mit einer gesamtdeutschen Regierung frei verhandelten Friedensvertrages möglich ist. Alles, was jetzt Gegenstand der schwebenden Verhandlungen bildet, kann also nur eine provisorische Regelung bis zu diesem Friedensvertrag sein. Da wir aber leider mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß dieser Friedensvertrag, der eine Einigung der vier Großmächte und ebenso eine vorausgegangene Wiedervereinigung Deutschlands voraussetzt, noch länger auf sich warten lassen wird, als wir das wünschen möchten, so besteht zweifellos, ganz abgesehen von dem Zusammenhang mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, ein gemeinsames Interesse aller Beteiligten, besonders der beiden großen Nachbarvölker und der Bevölkerung an der Saar, durch eine vorläufige Regelung eine Besserung der Verhältnisse herbeizuführen, die in vieler Beziehung sowohl den Grundsätzen der Menschenrechte wie dem Gedanken eines politisch und wirtschaftlich in vertrauensvoller Zusammenarbeit vereinigten Westeuropas widerstreben. Aus den Gründen, die der Herr Bundeskanzler überzeugend dargelegt hat, gibt es hierfür nur den Weg des Verhandelns unter beiderseitigem Nachgeben. Wir müssen, glaube ich, der Beratenden Versammlung des Europarats dankbar sein, daß sie sich vermittelnd und anregend eingeschaltet hat und uns damit die Möglichkeit eröffnet hat, Bundesgenossen für eine gerechte und vernünftige Interimslösung zu finden.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr wahr!)

Der van-Naters-Plan ist gewiß keine ideale Lösung und entspricht in vieler Beziehung noch nicht dem Bild, das wir uns von einer tragbaren Regelung des Saarproblems machen. Indessen dürfen wir hoffen, daß hier im Verhandlungsweg noch Verbesserungen zu erreichen sein werden, insbesondere hinsichtlich der Einräumung der Menschenrechte, deren sparsame Zumessung erst ein Jahr vor der Abstimmung an der Saar uns ganz besonders unbefriedigend erscheint.
Besonders unterstreichen möchte ich die Forderung, daß auch eine vorläufige Saarlösung auf der Grundlage des Naters-Planes aufs engste mit der Schaffung der Europäischen Politischen Gemeinschaft verknüpft sein muß, weil erste Voraussetzung für die Europäisierung der Saar die Entstehung und Verwirklichung einer wahren europäischen Gemeinschaft sein muß. Ist allerdings diese Voraussetzung erfüllt — nämlich das Zustandekommen einer echten europäischen Gemeinschaft, in der die einzelnen Mitgliedsstaaten in unwiderruflicher Weise nationale Hoheitsrechte an supranationale Zentralinstanzen übertragen haben —, dann spielt nach unserer Auffassung die formelle Zugehörigkeit der Saar zum deutschen Staatsverband nicht mehr dieselbe Rolle wie heute, wo die nationalen Staatsgrenzen immer noch ihre verhängnisvolle Bedeutung haben. Unter dieser Voraussetzung wird also auch aus der Behandlung der Saar kein Präjudiz für die deutschen Gebiete jenseits der Oder-Neiße abgeleitet werden können; denn die Saar wäre ja in eine wahre europäische Gemeinschaft eingebracht, an der wir selber maßgebend beteiligt wären. Wir haben die Zuversicht, daß der Herr Bundeskanzler die auf diesem Gebiet noch bevorstehenden schwierigen Verhandlungen auf der Grundlage der Bundestagsresolution vom 2. Juli 1953 und im Sinne seiner heutigen Ausführungen unter voller Wahrung des deutschen Standpunktes, aber gleichzeitig im europäischen Geiste fortführen und hoffentlich zu einem Ergebnis führen wird, das diese noch schwärende Wunde im Mittelpunkt Europas zur Heilung bringen wird.
Gestatten Sie mir zum Schluß noch einige Worte über unser Verhältnis zu den Behörden der sowietischen Besatzungszone. Der Herr Bundeskanzler hat die gemeinsame Erklärung der NATO-Regierungen erwähnt, in der diese einmütig eine Anerkennung des pseudosouveränen Pankow-Regimes abgelehnt haben. Dieser Standpunkt muß für die Bundesregierung in noch höherem Maße gelten. Eine Anerkennung dieser Regierung käme einer Aufgabe des in diesem Hause wiederholt und noch vor kurzem einmütig gebilligten Grundsatzes gleich, daß wir uns niemals mit dem Bestehen zweier deutscher Staaten abfinden werden.
Es kann uns wohl auch nicht entgegengehalten werden, daß wir auch zu anderen nicht demokratisch legitimierten Regierungen diplomatische Beziehungen unterhalten; denn es ist für uns nicht das gleiche, ob nichtdeutschen Völkern das Recht zu politischer Meinungsäußerung und Willensbildung vorenthalten wird oder ob das bei 18 Millionen Deutschen der Fall ist. Die Nichtanerkennung wird allerdings in der Zukunft nicht ausschließen — wie es auch in der Vergangenheit nicht ausgeschlossen war—, daß über wirtschaftliche und technische Fragen insbesondere auf dem Verkehrsgebiet durch die örtlich und sachlich zuständigen Behörden oder sonstigen Stellen mit Organen der Sowjetzonenverwaltung verhandelt wird. Die Fortsetzung dieses rein praktischen Zwecken dienenden Kontakts auf der hierfür geeigneten Ebene liegt in hohem Maße im Interesse der deutschen Bevölkerung der Sowjetzone, deren Wünsche und Sorgen uns nicht gleichgültig sein können. Es wird geprüft werden können, ob dieser praktische Kontakt im Interesse unserer deutschen Brüder und Schwestern jenseits der Zonengrenze auch auf an-


(Freiherr Riederer von Paar)

dere unpolitische Gebiete, etwa den Kulturaustausch oder den Sport, erstreckt werden kann.
Von besonderer Bedeutung bleibt auch für die Zukunft in diesem Zusammenhang die Aufrechterhaltung West-Berlins, das ein entscheidender Faktor in der Wahrung der moralischen Stärke und des Widerstandswillens der deutschen Bevölkerung in der Sowjetzone ist.

(Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

Die uns in nächster Zeit bevorstehenden Aufgaben auf dem Gebiete der Außenpolitik sind nicht leicht, aber auch nicht schwieriger als die, deren Lösung bereits gelungen ist. Wir haben unbeschadet mancher Wünsche hinsichtlich der künftigen Organisation des Auswärtigen Dienstes die Zuversicht, daß es dem Bundeskanzler, gestützt auf die große Mehrheit dieses Hauses, gelingen wird, sie in einer unseren deutschen Interessen und gleichzeitig dem europäischen Gedanken Rechnung tragenden Form ihrer Lösung näherzubringen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.