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    2. Deutscher Bundestag — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954 1043 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1954. Geschäftliche Mitteilung en . . . . 1046 A, 1092 C, 1101 D, 1141 A Gedenkworte des Präsidenten für die Todesopfer des Bergunglücks der Heilbronner Schüler und Lehrer und für ihre Hinterbliebenen und Dank für die an dem Rettungswerk Beteiligten 1046 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Schuler, Höcker, Horn, Ladebeck, Gerns, Ritzel, Dr. Bartram, Cillien, Arnholz . . 1046 D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 1046 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 15, 39, 42, 43, 47, 50, 52, 54 (Drucksachen 144, 460; 342, 485; 383, 463; 384, 461; 408, 471; 426, 491; 438, 479; 457, 490) 1046 D Vorlage des Berichts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Maßnahmen betr. Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges (Drucksache 465) 1047 B Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1952/1953 (Drucksache 464) 1047 B Mitteilung über Vereinbarung im Ältestenrat betr. Behandlung von Fragen der Fragestunde, die wegen Abwesenheit des zuständigen Bundesministers oder seines Vertreters in der Fragestunde unerledigt bleiben 1047 C Fragestunde (Drucksache 477): 1. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1047 C, D, 1048 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1047 D, 1048 A 2. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Dr. Lütkens (SPD) 1048 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1048 B, D 3. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Dr. Leiske (CDU/CSU) 1049 A, C, D, 1050 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1049 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1050 A 4. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Frau Nadig (SPD) 1050 A, C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 1050 A, C 5. betr. Fischereischutzboote für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1050 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 1050 D 6. betr. Steuererleichterung für den Schaustellerstand: Ruhnke (SPD) 1051 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 A 7. betr. Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Albaufstiegs auf der Autobahnstrecke von Aichelberg bis Hohenstadt (Kreis Göppingen): Finckh (CDU/CSU) 1051 B, C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1051 B, D 8. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes: Jahn (Frankfurt) (SPD) 1051 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1051 D 9. betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzgerichtsbarkeit: Dr. Bucher (FDP) 1052 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1052 A 10. betr. Öffnung einer für das Auswärtige Amt bestimmten Kuriersendung durch eine Zoilkontrollstelle: Dr. Lütkens (SPD) 1052 B 11. betr. Teilnahme des Kulturattachés der Deutschen Botschaft in Paris von Tiechowitz an der Französisch-Deutschen Pädagogentagung Pfingsten 1953 in Paris: Dr. Lütkens (SPD) . . . 1052 C, D, 1053 A Dr. Hallstein , Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 1052 C, D, 1053 A 12. betr. Anwendung der Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung von Nutzungsentschädigungen für von der Besatzungsmacht beschlagnahmte landwirtschaftliche Nutzflächen: Kahn-Ackermann (SPD) . . 1053 B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1053 B, C, D 13. betr. Verwendung und Aufbewahrung des Forschungsguts des früheren Reichsinstituts für Inner-Asien-Forschung in München: Miller (CDU/CSU) 1053 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1054 A 14. betr. Fährverbindung Cuxhaven-Brunsbüttelkoog (Fährschiff „Niedersachsen") : Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 1054 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 B 15. betr. Nichtberücksichtigung eines der vom Bayerischen Verkehrsbeamtenverein in München vorgeschlagenen Vertreters für den Postverwaltungsrat: Kramel (CDU/CSU) . . . . 1054 D, 1055 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 1055 A, C 16. betr. Maßnahmen zum Schutze der in den ostfriesischen Inselbädern ortsansässigen Einzelhandelsbetriebe gegen Beeinträchtigungen durch Filialbetriebe von Großunternehmungen des Festlandes während der Saison: Kortmann (CDU/CSU) 1055 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1055 C, D 17. betr. Zustände an den Postämtern Reinheim und Reichelsheim im Odenwald: Banse (SPD) 1055 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 1055 D 18. betr. Unterlassung einer Erhöhung der Beförderungsgebühren für Päckchen in die sowjetisch besetzte Zone: Becker (Hamburg) (DP) 1056 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 1056 D 19. betr. Maßnahmen zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken des Oberrheins: Faller (SPD) 1057 A Storch, Bundesminister für Arbeit 1057 A 20. betr. Ablauf der Konzession der Privatbahn Hetzbach-Beerfelden (Odenwald) und weitere Sicherung der Personen- und Güterbeförderung auf dieser Strecke: Banse (SPD) 1057 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1057 C 21. betr. Ausbau der Elb-Fährverbindung Glückstadt—Wischhafen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 1054 C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1054 C, D 22. betr. Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus von Räumungsgrundstücken: Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1057 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 1057 B 23. bis 41.: Wegen Zeitablaufs der Fragestunde schriftliche Beantwortung vorgesehen 1057 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340; Entschließungsantrag Drucksache 493) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488) 1057 D Dr. Mommer (SPD), Anfragender 1058 A, 1070 D, 1071 A Dr. Kopf (CDU/CSU), Anfragender 1060 C Zur Geschäftsordnung, — Frage der Verbindung der Beratung der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) 1061 B, 1062 A Dr. Menzel (SPD) 1061 B Präsident D. Dr. Ehlers 1062 B Verbindung beschlossen 1062 C Fortsetzung der Beratung der Großen Anfragen 340 und 488 in weiterer Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auswirkungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl auf die Wirtschaft der Bundesrepublik (Drucksache 455) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Art. 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 459) 1061 B, 1062 C Dr. Deist (SPD), Anfragender . . . . 1062 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1067 B, 1070 D, 1071 A, B Dr. Mommer (SPD) 1070 D, 1071 A, 1124 D Ollenhauer (SPD) 1076 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 1085 D Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 1092 C, 1095 D Dr. Lütkens (SPD) 1095 C, 1120 C Seiboth (GB/BHE) 1098 D Dr. von Merkatz (DP) 1101 D Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU) 1107 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1110 A Walz (CDU/CSU) 1114 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 1115 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 1117 D, 1120 C, 1126 B Trittelvitz (SPD) 1126 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 1127 D Dr. Kreyssig (SPD) 1130 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1136 C Scheel (FDP) 1139 B Abstimmung vertagt 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394) 1140 A Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1140 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 397) . . . 1140 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Zuckerabkommen vom 1. Oktober 1953 (Drucksache 469) . . 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen (Drucksache 470) 1140 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1140 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 337) 1140 B Dr.-Ing. E. h. Schuberth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1142 Beschlußfassung 1141 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1141 C Walz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 1144 Beschlußfassung 1141 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr Betriebskostenpauschale für freie Berufe (Drucksache 418) 1141 D Beschlußfassung 1141 D Nächste Sitzung 1141 A, D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 156, 337) 1142 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. betr. Reiseverkehr milt dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) 1144 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 1 Seite 1142. **) Siehe Anlage 2 Seite 1144. Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksachen 337, 156) Berichterstatter: Dr.-Ing. E. h. Schuberth Die Bundestagsdrucksache 156 enthält den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. 11. 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen. Neben diesem Entwurf liegt eine Begründung dazu und weiter der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. 11. 1947 gebilligte Text des Abkommens vor. Es handelt sich dabei um folgendes. I. Die Bundesrepublik ist bekanntlich Mitglied einiger der sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation, des Internationalen Fernmeldevereins. In anderen Sonderorganisationen arbeitet die Bundesrepublik mit, ohne formell Mitglied zu sein, so z. B. in der Organisation für internationale zivile Luftfahrt, im Weltpostverein. Bis jetzt fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die den Organisationen, in denen die Bundesrepublik Mitglied ist oder an deren Arbeiten sie teilnimmt, diejenigen Vorrechte und Befreiungen zukommen läßt, welche nach internationaler Übung den Organisationen und ihrem Mitarbeiterstab in anderen Staaten gewährt werden. Die Bundesregierung mußte schon bisher einigen Sonderorganisationen ohne die besagte Rechtsgrundlage Vorrechte und Befreiungen in beschränktem Rahmen einräumen, so z. B. der OEEC, der CARE-Organisation, der Liga der Rotkreuzgesellschaften, der Schweizer Europahilfe. Die Zugeständnisse waren dann notwendig, wenn eine Sonderorganisation im Gebiet der Bundesrepublik etwa eine Zweigstelle errichtete, so z. B. die Zweigstelle der Internationalen Arbeitsorganisation in Bad Godesberg, oder wenn eine Organisation in Deutschland Grundbesitz erwarb oder Bankkonten eröffnete oder schließlich, wenn eine Organisation im Gebiet der Bundesrepublik eine Tagung abhielt. Der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen soll jetzt für solche Maßnahmen die Rechtsgrundlage schaffen und auch die Möglichkeit geben, über die schon bisher eingeräumten Befreiungen und Vorrechte hinaus die Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Sonderorganisationen auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen. Zur Zeit wird verhandelt über Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft der Skandinavischen Wohlfahrtsverbände, dem Weltkirchenrat, dem Lutherischen Weltbund, der World's Young Men's Christian Association und der National Catholic Welfare Conference. Zu dem Inhalt des Abkommens sei zunächst bemerkt, daß es weitgehend dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats ähnelt. Im Gegensatz dazu ist das Abkommen für die Sonderorganisationen ein Rahmenabkommen. Es wird für die einzelnen Organisationen je nach der Interessenlage durch Anhänge ergänzt. Die Rechtsstellung, die der einzelnen Sonderorganisation zukommt, ergibt sich also aus dem Abkommen und dem Anhang. Die wesentlichsten Bestimmungen des Abkommens sind in den Artikeln II, III, V und VI enthalten. Die Artikel II und III befassen sich mit der Rechtsstellung, die der Organisation als solcher gewährt wird. Danach erhält die Sonderorganisation die Qualifikation einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann also Verträge abschließen, Vermögen erwerben und darüber verfügen. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden (Art. II § 3). Die völkerrechtliche Stellung der Organisation behandelt Art. III. Die hier zusammengefaßten Vorschriften geben den Sonderorganisationen die Freiheit, ihren Aufgaben in voller Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern gerecht zu werden. Das heißt: die Sonderorganisationen sind für ihr Vermögen von der Gerichtsbarkeit befreit. Ihre Räumlichkeiten und Archive sind unverletzlich. Ihre Guthaben, ihre Einkünfte unterliegen nicht den direkten Steuern, und schließlich sind sie auch bezüglich der zum Amtsgebrauch bestimmten Gegenstände von allen Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten freigestellt. Art. III § 7 sieht auch eine Befreiung von devisenrechtlichen Beschränkungen vor. Das kann aber in vollem Umfange für die Bundesrepublik nicht gelten. Deshalb macht Art. 1 des Beitrittsgesetzes einen Vorbehalt zu § 7 b. Dies bedeutet aber nicht, daß die Sonderorganisationen ihre in der Bundesrepublik befindlichen Guthaben und Devisen usw. (Dr.-Ing. E. H. Schuberth) nicht transferieren dürfen. Der Transfer bedarf nur der nach deutschem Recht erforderlichen Genehmigung. Die persönlichen Vorrechte und Befreiungen sind Gegenstand der Vorschriften in Art. V und Art. VI. Art. V behandelt die Vorrechte und Befreiungen für die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an Tagungen der Sonderorganisationen teilnehmen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollen sich in voller Freiheit zum Tagungsort begeben, vom Tagungsort zurückkehren und auf der Tagung ihres Amts walten können. Art. V sieht deshalb die Befreiung von Verhaftung und Festnahme auf der Reise nach und vom Tagungsort, die Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke, die Befreiung von fremdenpolizeilichen Vorschriften sowie eine Immunität für alle Äußerungen bei der Ausübung des Amts vor. Die Freiheiten, welche in dieser Weise den Vertretern der Mitgliedstaaten eingeräumt werden, gelten nicht im Verhältnis zu demjenigen Staat, dem der Vertreter angehört oder den er bei der Sonderorganisation zu vertreten hat (§ 17). Die Vorrechte und Befreiungen, die die Beamten der Sonderorganisationen erhalten haben, sind nach der Funktion, die der einzelne Beamte ausübt, abgestuft. Die Leiter der Sonderorganisationen genießen volle diplomatische Immunitäten für sich und ihre Familienangehörigen (§ 21). Die übrigen Beamten sind von der Gerichtsbarkeit befreit in bezug auf amtliche Äußerungen und Handlungen. Sie sind befreit von der Einkommensteuer, von fremdenpolizeilichen Vorschriften und vom Zoll für die erstmalige Überführung ihres Hausrats. Außerdem genießen sie eine bevorzugte Behandlung bei der Devisenbewirtschaftung. Welchen Beamten diese Befreiungen zustehen sollen, bestimmt jede Organisation für sich. Der Generalsekretär der Sonderorganisation hat die Namen der Beamten, die solche Befreiungen erhalten sollen, den Mitgliedsregierungen mitzuteilen (§ 18). Art. VII §§ 24 und 25 schafft Vorkehrungen, die es erlauben, einem Mißbrauch der Vorrechte zu begegnen. Von Interesse ist schließlich Art. IX, der ein Verfahren vorsieht, nach dem Streitigkeiten auf dem Gebiet des Vertragsrechts geschlichtet werden oder auch Streitigkeiten, an denen ein mit Immunitäten begabter Beamter beteiligt ist. Der Beitritt der Bundesrepublik wird dadurch wirksam, daß die Beitrittserklärung bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen oder dem Leiter der betreffenden Sonderorganisation hinterlegt wird. Das Abkommen wird jeweils im Verhältnis zwischen dem Staat und der in Frage stehenden Sonderorganisation wirksam. II. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht nur den Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, sondern macht es im Art. III der Bundesregierung möglich, durch Rechtsverordnung Vorrechte und Befreiungen auch anderen zwischenstaatlichen Sonderorganisationen sowie ausländischen Wohlfahrtsorganisationen und ihren ausländischen Vertretern im Bundesgebiet zu gewähren. Solche amtlichen zwischenstaatlichen Organisationen sind z. B. internationale Schiedsgerichte, die mit dem Sitz in der Bundesrepublik errichtet werden, so der Schiedsgerichtshof des Londoner Schuldenabkommens. Ausländischen Wohlfahrtsorganisationen hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit auf Grund besonderer Abmachungen Steuer- und Zollvergünstigungen einräumen müssen (z. B. CARE, CRALOG, LICROS usw.); siehe Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 4. III. Aus allgemein politischen, aus rechtlichen, aber auch vielleicht aus moralischen Gründen sollte die Bundesrepublik dem Abkommen beitreten. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, daß in Art. III Satz 3 die Worte eingefügt werden sollen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Dieses Verlangen des Bundesrats scheint berechtigt; die Bundesregierung hat hiergegen auch nichts einzuwenden gehabt. Die Berlin-Klausel in Art. IV sollte die jetzt übliche Fassung erhalten, nämlich: Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Bonn, den 29. April 1954 Dr.-Ing. E. h. Schuberth Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 26. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksachen 334, 170) Berichterstatter: Abgeordneter Walz Der Bundestag hat mit Beschluß vom 12. Juli 1950 die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs im Reiseverkehr mit dem Saargebiet einzusetzen. Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission führten mit Wirkung vom 1. Januar 1951 zur Aufhebung des Visumzwangs. Der Paßzwang blieb bestehen. Das neue Bundesgesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 schreibt einen Paßzwang nur für Deutsche vor, die das Bundesgebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten. Nach deutschem Recht besteht daher für die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen aus dem deutschen Bundesgebiet in das Saargebiet oder für die Einreise von Saarbewohnern deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Saar- in das Bundesgebiet kein Paßzwang. Bei der damaligen Beratung des neuen Paßgesetzes im Ausschuß des Bundestages für Angelegenheiten der inneren Verwaltung bestand daher Übereinstimmung darüber, daß rechtlich gegenüber dem Saargebiet ebensowenig ein Paßzwang für Deutsche in Frage kommt wie beim Übertritt über die Sowjetzonengrenze. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet vom 8. Januar 1954 ist nach einem Beschluß des Bundestages dem Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen federführend unter Mitbeteiligung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen worden. In einer Sitzung vom 9. Februar 1954 beschloß der mitbeteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung daraufhin, dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen folgende Formulierung zu empfehlen: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, den Reiseverkehr zwischen dem Saargebiet, den unter vorläufiger Auftragsverwaltung stehenden Westgebieten und dem Bundesgebiet nach den Gepflogenheiten des innerdeutschen Reiseverkehrs zu regeln. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat in seiner Sitzung vom 16. März 1954 diese Formulierung gutgeheißen und beschlossen, sie als Antrag dem Bundestag vorzulegen. Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, in diesem Sinne zu beschließen. Bonn, den 29. April 1954 Walz Berichterstatter
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Herr Bundesminister für Verkehr, bitte!


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bahn Hetzbach—Beerfelden ist eine nichtbundeseigene Eisenbahn; sie gehört der Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft in Essen. Ihre Betriebslänge beträgt 5 km. Sie ist seit Jahren Zuschußbetrieb.
Die Konzession läuft am 31. Mai 1954 ab. Die Gesellschaft will die Konzession nicht erneuern und hat dem Personal, 5 Angestellte und 9 Arbeiter, rechtzeitig gekündigt. Für die Bundesregierung und für die Deutsche Bundesbahn besteht keine Rechtspflicht zur Übernahme dieser Bahn, die — wie alle nichtbundeseigenen Eisenbahnen — gemäß dem Grundgesetz und dem allgemeinen Eisenbahngesetz ausschließlich der Landesaufsicht untersteht.
Auch für das Land Hessen besteht keine Rechtspflicht, diese Strecke selbst zu übernehmen. Das Land Hessen hat sich in dieser Beziehung schon festgelegt. Es hat inzwischen aber zur Sicherstellung der Personen- und Güterbeförderung zwischen Hetzbach und Beerfelden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Der Personenverkehr soll entweder durch Kraftomnibusse der Bundespost oder der Bundesbahn oder eines geeigneten Privatunternehmers abgewickelt werden. Um die anfallenden Güter, vor allem Holz, zu befördern, ist beabsichtigt, die Strecke als Privatgleisanschluß zu betreiben. Als Anschließer kommen die Gemeinde Beerfelden oder der Landkreis Erbach-Michelstadt in Betracht. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen; aber eine befriedigende Lösung darf erwartet werden.

(Abg. Faller: Danke!)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Damit ist die Frage erledigt.
    Meine Damen und Herren! Wir befinden uns nunmehr am Ende der Fragestunde. Entsprechend der üblichen Handhabung werden die nicht mündlich beantworteten Fragen schriftlich beantwortet werden.

    (Unruhe und Zurufe von den hinteren Bänken: Hier ist nichts zu verstehen!)

    — Ich hatte darauf hingewiesen, daß die nicht mündlich beantworteten Fragen entsprechend unserer Übung schriftlich beantwortet werden.
    Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Drucksache 340);
    b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Entwicklung der außenpolitischen Lage (Drucksache 488).
    Meine Damen und Herren! Ich appelliere noch einmal — —

    (Erneute Zurufe: Nicht zu verstehen! Lauter!)



    (Präsident D. Dr. Ehlers)

    — Es geht nicht um die Lautsprecher. Ich habe mir bereits zu Anfang gestattet, darauf hinzuweisen — einige Damen und Herren waren offenbar noch nicht anwesend —, daß wir heute eine behelfsmäßige Verstärkeranlage in Betrieb haben, weil der Umbau der Lautsprecheranlage noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte also herzlich, darauf Rücksicht zu nehmen, indem Sie einmal möglichst dicht an das Mikrophon herantreten und zweitens die Unterhaltungen im Saal nach Möglichkeit einschränken, damit auch auf den hinteren Bänken, bei denen es besonders schwierig ist, die Ausführungen verstanden werden können.
    Zunächst hat zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Mommer das Wort.
    Dr. Mommer (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir zu Beginn der Begründung der Großen Anfrage meiner Fraktion zur Saarpolitik der Regierung zwei Sätze aus der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 7. April zu eigen machen. Der Herr Bundeskanzler hat da gesagt:
    Eine Besatzungsmacht hat nicht das Recht, ihre Besatzungsgewalt zur politischen Zerreißung Deutschlands zu mißbrauchen. Deutschland als Ganzes ist im Jahre 1945 der alliierten Besatzung unterstellt worden, und nur durch einen frei verhandelten Friedensvertrag der Besatzungsmächte mit Deutschland kann über seine Grenzen entschieden werden.
    Ich glaube, daß der Herr Bundeskanzler bewußt allgemein formuliert hat. Er hat gesagt: Eine Besatzungsmacht kann ihre Macht nicht mißbrauchen, und er hat gemeint: Keine Besatzungsmacht darf sie mißbrauchen. Er hat gesagt: nicht nur die Frage der Ostgrenze Deutschlands, sondern die Grenzfragen Deutschlands können nur in einem Friedensvertrag ihre Lösung finden.
    Der ganze Bundestag hat in diesen Dingen, von den Kommunisten im ersten Bundestag abgesehen, immer nur eine Meinung gehabt. Wir sind uns immer in den Grundsätzen einig gewesen, und das ist sicher eine große Hilfe für die Behandlung dieser Fragen durch die Bundesregierung gewesen.
    Wir waren uns auch immer bewußt, daß die Kraft unserer Argumente gegenüber dem Osten davon abhängt, daß wir von den gleichen Grundsätzen bei der Behandlung der Grenzfragen im Westen ausgehen. Nur wenn wir im Osten und im Westen mit gleichem Maß messen, nur dann haben wir die moralische und politische Autorität, die wir brauchen, wenn wir Hoffnung auf günstige Regelung der Grenzfragen auch im Osten bewahren sollen.
    Erst in jüngster Zeit hat man den Versuch gemacht, aus den großen Unterschieden, die es in den Methoden der Besatzungsmächte in Ost und West und in dem Grad der Unterdrückung in den betreffenden Teilen Deutschlands im Osten und im Westen gibt, grundsätzliche Unterschiede in der Beurteilung und in der Behandlung der Grenzprobleme in Ost und West zu machen.
    Wir müssen aber feststellen, daß mit der Schaffung der Saargrenze nach 1946 und ihrer dreimaligen willkürlichen Änderung durch Besatzungsdekrete im Westen Besatzungsgewalt ebenso zur politischen Zerreißung Deutschlands mißbraucht worden ist, wie sie von der Sowjetunion mißbraucht worden ist mit der Souveränitätserklärung
    vom 25. März zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik.
    Wir müssen auch feststellen, daß hier im Westen wie dort im Osten die Besatzungsgewalt zur Verhinderung freier allgemeiner Wahlen mißbraucht worden ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Es ist auch bemerkenswert, daß sich nicht nur Herr Grotewohl, sondern auch sein westliches Gegenstück in Saarbrücken in der Sonne der Souveränität von Gnaden der Besatzungsmacht sonnt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Als Mustereuropäer, der Herr Hoffmann nun einmal ist, legt er natürlich keinen Wert auf die Bewahrung seiner Souveränität, und man las Anfang dieses Monats in der offiziösen „Saar-Korrespondenz", Herr Hoffmann sei bereit, die nationalstaatlichen Rechte des Saargebiets vorübergehend an den Europarat oder an die Montan-Union abzutreten, bis die Europäische Politische Gemeinschaft gebildet sei.
    Meine Damen und Herren! Im vollen Bewußtsein der inneren Verbundenheit und der inneren Einheit der Grenzprobleme Deutschlands im Westen und im Osten hat der Bundestag am 2. Juli 1953 in einer Entschließung Grundsätze für die deutsche Saarpolitik festgelegt. Der Text liegt Ihnen jetzt wieder vor. Da Zweifel aufgekommen sind, ob die Grundsätze von damals noch gelten, haben wir uns erlaubt, Ihnen wortwörtlich dieselbe Entschließung heute wieder vorzulegen. Damals sprachen sich nur die Kommunisten gegen diese Grundsätze aus, und ich glaube, daß dabei mitspielte, daß die Kommunisten sich der Gefahr wohl bewußt waren, die darin liegt, wenn die Bundesrepublik dem Westen gegenüber Grenzfragen mit derselben Elle mißt, wie sie dies im Osten tut.
    Die Bundesregierung wird sich durch die Beantwortung unserer ersten Frage dazu äußern müssen, ob sie heute noch zu jenen Grundsätzen steht, und der ganze Bundestag wird es tun müssen durch Zustimmung oder Ablehnung unserer heute wieder eingebrachten Entschließung, die mit der vom 2. Juli 1953 identisch ist. Wir werden dann wissen, ob es weiterhin gilt, daß das Saargebiet nach deutschem und internationalem Recht ein Teil Deutschlands innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist. Wir werden dann wissen, ob es weiterhin gilt, daß die Bundesregierung bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen dahin zu streben hat, daß an der Saar freie demokratische Zustände geschaffen werden, und wir werden erfahren, ob es weiterhin das Ziel bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen ist, der De-facto-Abtrennung ein Ende zu machen und zu erstreben, daß die Zugehörigkeit dieses Gebietsteils zu Deutschland beachtet wird.
    Leider müssen wir feststellen, daß die Verhandlungen der Bundesregierung und das, was wir darüber erfahren haben, sowie das Verhalten und die Reden prominenter CDU-Vertreter Anlaß zu der Befürchtung gegeben haben, daß die Grundsätze vom 2. Juli 1953 nicht mehr gelten könnten und die Bundesregierung in bezug auf die Saar den Weg des Verzichts beschritten hätte. Das Faktum, das uns alle — und zu allen gehört auch die CDU selbst - so beunruhigt hat, war vor allem das Kommuniqué, das nach den Besprechungen des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Außenminister Bidault am 9. März dieses Jahres


    (Dr. Mommer)

    in Paris herausgegeben wurde. Dieses Kommuniqué sagt:
    In dieser Unterredung kamen beide Parteien
    überein, ihre Verhandlungen fortzusetzen und
    sich dabei von den Grundlinien des Vorschlages
    leiten zu lassen, der den europäischen Status
    der Saar definiert und am 6. Februar vom Allgemeinen Ausschuß der Beratenden Versammlung des Europarates angenommen wurde. Dieses Kommuniqué hat in die deutsche Offentlichkeit eine Unruhe getragen, wie wir sie seit langem in außenpolitischen Fragen nicht mehr gekannt haben. Ich sagte schon: zu allen, die beunruhigt sind, gehört auch die CDU. Wie groß die Beunruhigung ist, weiß der Herr Bundeskanzler besser, als wir Sozialdemokraten es wissen. Der französischen Zeitung „Le Monde" konnte man entnehmen, daß der Herr Bundeskanzler selbst es war, der vorgeschlagen hat, diesen Plan zur Grundlage der weiteren Saarverhandlungen zu machen.
    Um zu verstehen, weshalb wir alle darüber so beunruhigt sind, muß man die Grundlinien dieses Planes kennen, und ich muß mir die Zeit nehmen, Ihnen hier das vorzutragen, was wir Sozialdemokraten als die Grundlinien jenes Planes betrachten. Wenn der Herr Bundeskanzler anderer Meinung sein sollte und anderes aus diesem Plan herausliest, dann wird er es hier sagen müssen. Schon in der Präambel jenes Entwurfs wird von der internationalen Garantie für die endgültige Lösung des Saarproblems gesprochen. In § 1 dieses Planes in Verbindung mit § 19 wird die endgültige Loslösung des Saargebiets von Deutschland angestrebt. Übrigens wird — und das ist im Zusammenhang mit der Diskussion, die sich entwickelt hat, wichtig — die endgültige Abtrennung, so wie ich den Wortlaut dieser Paragraphen verstehe, unabhängig vom Zustandekommen der EVG und unabhängig vom Zustandekommen der Politischen Gemeinschaft angestrebt. Es ist richtig, daß der Vorbehalt .,Friedensvertrag" gemacht wird. Die Lösung soll im Friedensvertrag theoretisch erneut zur Diskussion stehen. Inzwischen ist es allgemeine Überzeugung geworden, daß keine der deutschen Teilregierungen eine kommende gesamtdeutsche Regierung verpflichten kann. Aber in diesem listenreichen Plan hat man das Mittel gefunden, wie man über diese juristische Schwierigkeit politisch hinwegkommt, und in Art. 19 wird deshalb eine internationale Verpflichtung der Westmächte für die Beibehaltung der Lostrennung der Saar unter dem Namen „Europäisierung" bei den Friedensverhandlungen und im Friedensvertrag vorgesehen. Die Westmächte sollen sich in einem Vertrag, der jetzt, vor dem Friedensvertrag, geschlossen werden soll, verpflichten, sich bei Friedensverhandlungen für die Weiterführung der Lostrennung von Deutschland einzusetzen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und die Bundesregierung soll dieser Garantieverpflichtung und dieser Verpflichtung zum Eintreten für die dauernde Lostrennung der Saar von Deutschland beistimmen.

    (Erneuter Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) Sie soll politisch so gebunden werden, wie es nur irgend möglich ist. Wenn man das durchdenkt, dann muß jeder zugeben, daß die Konsequenz eines Vertrages mit solchem Inhalt die wäre, daß der Vorbehalt des Friedensvertrages zur inhaltlosen Floskel würde. Tatsächlich würde hier der Friedensvertrag vorweggenommen,


    (Sehr wahr! bei der SPD)

    und nur eine leere juristische Hülle bliebe für den Friedensvertrag übrig.
    Es kommt hinzu, daß nach einer weiteren Bestimmung dieses Projektes die Saarbevölkerung durch einen Volksentscheid mit der Suggestivfrage, ob sie die Europäisierung wolle, ja oder nein, diesem Plan zustimmen soll. Durch diesen Volksentscheid würde natürlich, wenn er stattfände, die Abtrennung so definitiv wie nur möglich gemacht. Ein Volksentscheid übrigens tritt nicht nur in diesem Plan, sondern, wie wir doch aus der Geschichte wissen, in allen Polizeistaaten und in allen Diktaturcri sehr gern an die Stelle von freien Wahlen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Freie Wahlen sind nicht vorgesehen in diesem Plan, wohl aber ein Plebiszit mit einer suggestiven Ja-Nein-Frage. Dieses Plebiszit würde außerdem die Funktion haben, der Saarbevölkerung eine Verantwortung für die Separierung aufzubürden, die vorher die Bundesregierung durch Unterzeichnung eines solchen Vertrages zu tragen hätte. Auch muß man darüber nachdenken, ob man das tun kann, durch Zustimmung zu einem solchen Plebiszit das Recht auf Separation auf Betreiben einer Besatzungsmacht zu begründen. Das kann in der Zukunft böse Konsequenzen haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Gegen diese Versuche des Planes, jetzt schon die westliche Grenzfrage an der Saar definitiv zu lösen, stehen die Bestimmungen des Art. 7 des Generalvertrags. Dagegen steht auch der zweite Satz der Regierungserklärung vom 7. April, den ich zu Beginn meiner Ausführungen verlesen habe. Wir waren uns bisher alle darin einig und einig mit den westlichen Besatzungsmächten, daß Grenzfragen eben nur im Friedensvertrag, nicht aber separat gelöst werden können.
    Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Plebiszit muß man die Frage der Freiheit sehen, und da scheint mir eine andere Grundlinie dieses Projekts zu liegen. Mit juristischen Spitzfindigkeiten wird es abgelehnt, unbedingte und sofortige Freiheit an der Saar einzuführen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Freiheit unbedingt und ohne Bezug auf einen endgültigen Abtrennungsvertrag erscheint den Inspiratoren dieses Planes viel zu gefährlich: wenn schon Freiheit, dann erst, nachdem eine deutsche Bundesregierung ihre Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt hat, der den Verzicht auf das Saargebiet beinhaltet. Dann glauben die Inspiratoren des Planes, daß man sich für eine kurze Zeit, eine möglichst kurze Zeit bis zur Abhaltung des Suggestivplebiszits demokratische Freiheiten erlauben könnte, und aus den Beratungen wissen wir, daß man sich jetzt schon Gedanken darüber macht, wie man die Freiheiten dann nach dem Plebiszit schnell wieder beseitigen könnte.
    Es scheint uns auch von Bedeutung zu sein, daß durch diesen Plan Herr Johannes Hoffmann zum Verhandlungspartner des Herrn Bundeskanzlers und Außenministers wird. Bisher hat die Bundesregierung immer in Übereinstimmung mit dem ganzen Bundestag erklärt, daß sie die Saarregierung nicht anerkenne, nicht als einen möglichen Verhandlungspartner ansehe, weil sie nicht auf der Grundlage freier Wahlen gebildet worden sei. Auch zu dieser Frage, unserer Frage Nr. 5, ob es dabei bleiben soll, daß der Herr Johannes Hoffmann demokratisch ebensowenig hoffähig ist wie der


    (Dr. Mommer)

    Herr Grotewohl, auch zu dieser Frage wird sich der Herr Bundeskanzler heute äußern müssen.
    Nur auf einem Gebiet enthält jener Plan Konzessionen an Deutschland: auf wirtschaftlichem Gebiet. Allerdings hat man viele Wenn und Aber eingebaut und sich eine Reihe von Hintertüren offengelassen. Wir wissen ja auch, daß das Protokoll, das Herr Bidault am 8. März dem Herrn Bundeskanzler überreichen ließ, gerade gegen diese Konzessionen Sturm läuft und daß der Versuch gemacht wird, es auch auf wirtschaftlichem Gebiet beim alten, d. h. bei der französischen Alleinherrschaft, zu belassen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In der Gesamtwertung über diesen Plan muß man sagen, er versucht, die Grundforderung, die wir immer gehabt haben, die Grundforderung nach demokratischer Freiheit an der Saar, einfach zu überspielen, und dieser Plan bedeutet die definitive Abtrennung des Saargebietes von Deutschland. Er bedeutet für das Saargebiet das, was die Souveränitätserklärung der Sowjetunion vom 25. März für die sogenannte DDR bedeutet, von der der Herr Bundeskanzler sagte, daß sie nicht nur die schon bestehende Spaltung Deutschlands vertiefe, sondern offenkundig auch darauf abziele, aus einem nur tatsächlichen und vorläufigen einen völkerrechtlich und politisch endgültigen Zustand zu machen. Das kann wortwörtlich auf jenen Plan übertragen werden, den der Herr Bundeskanzler selbst als Grundlage von Saarverhandlungen vorgeschlagen hat. Die „Freie Demokratische Korrespondenz" kommentierte diese Politik vor wenigen Tagen mit folgenden Sätzen:
    Das schwergeprüfte Nachkriegsdeutschland wird von Ost und West bestürmt, sich den Frieden und Platz unter den Völkern mit Ewigkeitsverzichten auf unverzichtbare nationale Rechte zu erkaufen. An der Oder und Neiße nennt man es Friedensgrenze, an der Saar heißt es Europäiserung.

    (Hört! Hört! und Sehr gut! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, das ist eine klare Sprache von seiten unserer freien demokratischen Kollegen, die um so verdienstvoller ist, als sie in Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers geschrieben wurde. Es wird aber jetzt darauf ankommen, meine Damen und Herren Kollegen von der freien demokratischen Fraktion, daß sie auf dem nationalen und auf dem internationalen Parkett auch entsprechend stimmen und entsprechend handeln.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es ist im Rahmen dieser Begründung nicht meine Aufgabe, die Politik zu analysieren, die die Bundesregierung in diese Versuchung geführt hat, mit dem Verzicht auf die deutsche Saar einen untauglichen Rettungsversuch für die todkranke EVG zu unternehmen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von den Regierungsparteien.)

    Ich darf aber, bevor ich schließe, die Erinnerung an eine große und im echtesten Sinne pathetische Stunde des 1. Deutschen Bundestags wachrufen. Am 13. Juni 1950 protestierte Alterspräsident Löbe im Namen aller demokratischen Fraktionen und mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates gegen die Vereinbarung der Pankower Regierung von Warschau über die sogenannte Friedensgrenze an der Oder und Neiße.
    Im Laufe der Erklärung, die oft von minutenlangem und pathetischem Beifall unterbrochen wurde, sagte Präsident Löbe:
    Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.
    Wir haben nur den einen Wunsch, daß die heutige Aussprache dazu führen möge, daß wir auch dem westlichen Drängen dieses juristische und politische „Non possumus" entgegensetzen: „Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu betreiben."

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)