Damit ist die Frage erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir befinden uns nunmehr am Ende der Fragestunde. Entsprechend der üblichen Handhabung werden die nicht mündlich beantworteten Fragen schriftlich beantwortet werden.
— Ich hatte darauf hingewiesen, daß die nicht mündlich beantworteten Fragen entsprechend unserer Übung schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saarfrage ;
b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Entwicklung der außenpolitischen Lage .
Meine Damen und Herren! Ich appelliere noch einmal — —
— Es geht nicht um die Lautsprecher. Ich habe mir bereits zu Anfang gestattet, darauf hinzuweisen — einige Damen und Herren waren offenbar noch nicht anwesend —, daß wir heute eine behelfsmäßige Verstärkeranlage in Betrieb haben, weil der Umbau der Lautsprecheranlage noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte also herzlich, darauf Rücksicht zu nehmen, indem Sie einmal möglichst dicht an das Mikrophon herantreten und zweitens die Unterhaltungen im Saal nach Möglichkeit einschränken, damit auch auf den hinteren Bänken, bei denen es besonders schwierig ist, die Ausführungen verstanden werden können.
Zunächst hat zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Mommer das Wort.
Dr. Mommer , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir zu Beginn der Begründung der Großen Anfrage meiner Fraktion zur Saarpolitik der Regierung zwei Sätze aus der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 7. April zu eigen machen. Der Herr Bundeskanzler hat da gesagt:
Eine Besatzungsmacht hat nicht das Recht, ihre Besatzungsgewalt zur politischen Zerreißung Deutschlands zu mißbrauchen. Deutschland als Ganzes ist im Jahre 1945 der alliierten Besatzung unterstellt worden, und nur durch einen frei verhandelten Friedensvertrag der Besatzungsmächte mit Deutschland kann über seine Grenzen entschieden werden.
Ich glaube, daß der Herr Bundeskanzler bewußt allgemein formuliert hat. Er hat gesagt: Eine Besatzungsmacht kann ihre Macht nicht mißbrauchen, und er hat gemeint: Keine Besatzungsmacht darf sie mißbrauchen. Er hat gesagt: nicht nur die Frage der Ostgrenze Deutschlands, sondern die Grenzfragen Deutschlands können nur in einem Friedensvertrag ihre Lösung finden.
Der ganze Bundestag hat in diesen Dingen, von den Kommunisten im ersten Bundestag abgesehen, immer nur eine Meinung gehabt. Wir sind uns immer in den Grundsätzen einig gewesen, und das ist sicher eine große Hilfe für die Behandlung dieser Fragen durch die Bundesregierung gewesen.
Wir waren uns auch immer bewußt, daß die Kraft unserer Argumente gegenüber dem Osten davon abhängt, daß wir von den gleichen Grundsätzen bei der Behandlung der Grenzfragen im Westen ausgehen. Nur wenn wir im Osten und im Westen mit gleichem Maß messen, nur dann haben wir die moralische und politische Autorität, die wir brauchen, wenn wir Hoffnung auf günstige Regelung der Grenzfragen auch im Osten bewahren sollen.
Erst in jüngster Zeit hat man den Versuch gemacht, aus den großen Unterschieden, die es in den Methoden der Besatzungsmächte in Ost und West und in dem Grad der Unterdrückung in den betreffenden Teilen Deutschlands im Osten und im Westen gibt, grundsätzliche Unterschiede in der Beurteilung und in der Behandlung der Grenzprobleme in Ost und West zu machen.
Wir müssen aber feststellen, daß mit der Schaffung der Saargrenze nach 1946 und ihrer dreimaligen willkürlichen Änderung durch Besatzungsdekrete im Westen Besatzungsgewalt ebenso zur politischen Zerreißung Deutschlands mißbraucht worden ist, wie sie von der Sowjetunion mißbraucht worden ist mit der Souveränitätserklärung
vom 25. März zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik.
Wir müssen auch feststellen, daß hier im Westen wie dort im Osten die Besatzungsgewalt zur Verhinderung freier allgemeiner Wahlen mißbraucht worden ist.
Es ist auch bemerkenswert, daß sich nicht nur Herr Grotewohl, sondern auch sein westliches Gegenstück in Saarbrücken in der Sonne der Souveränität von Gnaden der Besatzungsmacht sonnt.
Als Mustereuropäer, der Herr Hoffmann nun einmal ist, legt er natürlich keinen Wert auf die Bewahrung seiner Souveränität, und man las Anfang dieses Monats in der offiziösen „Saar-Korrespondenz", Herr Hoffmann sei bereit, die nationalstaatlichen Rechte des Saargebiets vorübergehend an den Europarat oder an die Montan-Union abzutreten, bis die Europäische Politische Gemeinschaft gebildet sei.
Meine Damen und Herren! Im vollen Bewußtsein der inneren Verbundenheit und der inneren Einheit der Grenzprobleme Deutschlands im Westen und im Osten hat der Bundestag am 2. Juli 1953 in einer Entschließung Grundsätze für die deutsche Saarpolitik festgelegt. Der Text liegt Ihnen jetzt wieder vor. Da Zweifel aufgekommen sind, ob die Grundsätze von damals noch gelten, haben wir uns erlaubt, Ihnen wortwörtlich dieselbe Entschließung heute wieder vorzulegen. Damals sprachen sich nur die Kommunisten gegen diese Grundsätze aus, und ich glaube, daß dabei mitspielte, daß die Kommunisten sich der Gefahr wohl bewußt waren, die darin liegt, wenn die Bundesrepublik dem Westen gegenüber Grenzfragen mit derselben Elle mißt, wie sie dies im Osten tut.
Die Bundesregierung wird sich durch die Beantwortung unserer ersten Frage dazu äußern müssen, ob sie heute noch zu jenen Grundsätzen steht, und der ganze Bundestag wird es tun müssen durch Zustimmung oder Ablehnung unserer heute wieder eingebrachten Entschließung, die mit der vom 2. Juli 1953 identisch ist. Wir werden dann wissen, ob es weiterhin gilt, daß das Saargebiet nach deutschem und internationalem Recht ein Teil Deutschlands innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist. Wir werden dann wissen, ob es weiterhin gilt, daß die Bundesregierung bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen dahin zu streben hat, daß an der Saar freie demokratische Zustände geschaffen werden, und wir werden erfahren, ob es weiterhin das Ziel bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen ist, der De-facto-Abtrennung ein Ende zu machen und zu erstreben, daß die Zugehörigkeit dieses Gebietsteils zu Deutschland beachtet wird.
Leider müssen wir feststellen, daß die Verhandlungen der Bundesregierung und das, was wir darüber erfahren haben, sowie das Verhalten und die Reden prominenter CDU-Vertreter Anlaß zu der Befürchtung gegeben haben, daß die Grundsätze vom 2. Juli 1953 nicht mehr gelten könnten und die Bundesregierung in bezug auf die Saar den Weg des Verzichts beschritten hätte. Das Faktum, das uns alle — und zu allen gehört auch die CDU selbst - so beunruhigt hat, war vor allem das Kommuniqué, das nach den Besprechungen des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Außenminister Bidault am 9. März dieses Jahres
in Paris herausgegeben wurde. Dieses Kommuniqué sagt:
In dieser Unterredung kamen beide Parteien
überein, ihre Verhandlungen fortzusetzen und
sich dabei von den Grundlinien des Vorschlages
leiten zu lassen, der den europäischen Status
der Saar definiert und am 6. Februar vom Allgemeinen Ausschuß der Beratenden Versammlung des Europarates angenommen wurde. Dieses Kommuniqué hat in die deutsche Offentlichkeit eine Unruhe getragen, wie wir sie seit langem in außenpolitischen Fragen nicht mehr gekannt haben. Ich sagte schon: zu allen, die beunruhigt sind, gehört auch die CDU. Wie groß die Beunruhigung ist, weiß der Herr Bundeskanzler besser, als wir Sozialdemokraten es wissen. Der französischen Zeitung „Le Monde" konnte man entnehmen, daß der Herr Bundeskanzler selbst es war, der vorgeschlagen hat, diesen Plan zur Grundlage der weiteren Saarverhandlungen zu machen.
Um zu verstehen, weshalb wir alle darüber so beunruhigt sind, muß man die Grundlinien dieses Planes kennen, und ich muß mir die Zeit nehmen, Ihnen hier das vorzutragen, was wir Sozialdemokraten als die Grundlinien jenes Planes betrachten. Wenn der Herr Bundeskanzler anderer Meinung sein sollte und anderes aus diesem Plan herausliest, dann wird er es hier sagen müssen. Schon in der Präambel jenes Entwurfs wird von der internationalen Garantie für die endgültige Lösung des Saarproblems gesprochen. In § 1 dieses Planes in Verbindung mit § 19 wird die endgültige Loslösung des Saargebiets von Deutschland angestrebt. Übrigens wird — und das ist im Zusammenhang mit der Diskussion, die sich entwickelt hat, wichtig — die endgültige Abtrennung, so wie ich den Wortlaut dieser Paragraphen verstehe, unabhängig vom Zustandekommen der EVG und unabhängig vom Zustandekommen der Politischen Gemeinschaft angestrebt. Es ist richtig, daß der Vorbehalt .,Friedensvertrag" gemacht wird. Die Lösung soll im Friedensvertrag theoretisch erneut zur Diskussion stehen. Inzwischen ist es allgemeine Überzeugung geworden, daß keine der deutschen Teilregierungen eine kommende gesamtdeutsche Regierung verpflichten kann. Aber in diesem listenreichen Plan hat man das Mittel gefunden, wie man über diese juristische Schwierigkeit politisch hinwegkommt, und in Art. 19 wird deshalb eine internationale Verpflichtung der Westmächte für die Beibehaltung der Lostrennung der Saar unter dem Namen „Europäisierung" bei den Friedensverhandlungen und im Friedensvertrag vorgesehen. Die Westmächte sollen sich in einem Vertrag, der jetzt, vor dem Friedensvertrag, geschlossen werden soll, verpflichten, sich bei Friedensverhandlungen für die Weiterführung der Lostrennung von Deutschland einzusetzen.
und die Bundesregierung soll dieser Garantieverpflichtung und dieser Verpflichtung zum Eintreten für die dauernde Lostrennung der Saar von Deutschland beistimmen.
Sie soll politisch so gebunden werden, wie es nur irgend möglich ist. Wenn man das durchdenkt, dann muß jeder zugeben, daß die Konsequenz eines Vertrages mit solchem Inhalt die wäre, daß der Vorbehalt des Friedensvertrages zur inhaltlosen Floskel würde. Tatsächlich würde hier der Friedensvertrag vorweggenommen,
und nur eine leere juristische Hülle bliebe für den Friedensvertrag übrig.
Es kommt hinzu, daß nach einer weiteren Bestimmung dieses Projektes die Saarbevölkerung durch einen Volksentscheid mit der Suggestivfrage, ob sie die Europäisierung wolle, ja oder nein, diesem Plan zustimmen soll. Durch diesen Volksentscheid würde natürlich, wenn er stattfände, die Abtrennung so definitiv wie nur möglich gemacht. Ein Volksentscheid übrigens tritt nicht nur in diesem Plan, sondern, wie wir doch aus der Geschichte wissen, in allen Polizeistaaten und in allen Diktaturcri sehr gern an die Stelle von freien Wahlen.
Freie Wahlen sind nicht vorgesehen in diesem Plan, wohl aber ein Plebiszit mit einer suggestiven Ja-Nein-Frage. Dieses Plebiszit würde außerdem die Funktion haben, der Saarbevölkerung eine Verantwortung für die Separierung aufzubürden, die vorher die Bundesregierung durch Unterzeichnung eines solchen Vertrages zu tragen hätte. Auch muß man darüber nachdenken, ob man das tun kann, durch Zustimmung zu einem solchen Plebiszit das Recht auf Separation auf Betreiben einer Besatzungsmacht zu begründen. Das kann in der Zukunft böse Konsequenzen haben.
Gegen diese Versuche des Planes, jetzt schon die westliche Grenzfrage an der Saar definitiv zu lösen, stehen die Bestimmungen des Art. 7 des Generalvertrags. Dagegen steht auch der zweite Satz der Regierungserklärung vom 7. April, den ich zu Beginn meiner Ausführungen verlesen habe. Wir waren uns bisher alle darin einig und einig mit den westlichen Besatzungsmächten, daß Grenzfragen eben nur im Friedensvertrag, nicht aber separat gelöst werden können.
Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Plebiszit muß man die Frage der Freiheit sehen, und da scheint mir eine andere Grundlinie dieses Projekts zu liegen. Mit juristischen Spitzfindigkeiten wird es abgelehnt, unbedingte und sofortige Freiheit an der Saar einzuführen.
Die Freiheit unbedingt und ohne Bezug auf einen endgültigen Abtrennungsvertrag erscheint den Inspiratoren dieses Planes viel zu gefährlich: wenn schon Freiheit, dann erst, nachdem eine deutsche Bundesregierung ihre Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt hat, der den Verzicht auf das Saargebiet beinhaltet. Dann glauben die Inspiratoren des Planes, daß man sich für eine kurze Zeit, eine möglichst kurze Zeit bis zur Abhaltung des Suggestivplebiszits demokratische Freiheiten erlauben könnte, und aus den Beratungen wissen wir, daß man sich jetzt schon Gedanken darüber macht, wie man die Freiheiten dann nach dem Plebiszit schnell wieder beseitigen könnte.
Es scheint uns auch von Bedeutung zu sein, daß durch diesen Plan Herr Johannes Hoffmann zum Verhandlungspartner des Herrn Bundeskanzlers und Außenministers wird. Bisher hat die Bundesregierung immer in Übereinstimmung mit dem ganzen Bundestag erklärt, daß sie die Saarregierung nicht anerkenne, nicht als einen möglichen Verhandlungspartner ansehe, weil sie nicht auf der Grundlage freier Wahlen gebildet worden sei. Auch zu dieser Frage, unserer Frage Nr. 5, ob es dabei bleiben soll, daß der Herr Johannes Hoffmann demokratisch ebensowenig hoffähig ist wie der
Herr Grotewohl, auch zu dieser Frage wird sich der Herr Bundeskanzler heute äußern müssen.
Nur auf einem Gebiet enthält jener Plan Konzessionen an Deutschland: auf wirtschaftlichem Gebiet. Allerdings hat man viele Wenn und Aber eingebaut und sich eine Reihe von Hintertüren offengelassen. Wir wissen ja auch, daß das Protokoll, das Herr Bidault am 8. März dem Herrn Bundeskanzler überreichen ließ, gerade gegen diese Konzessionen Sturm läuft und daß der Versuch gemacht wird, es auch auf wirtschaftlichem Gebiet beim alten, d. h. bei der französischen Alleinherrschaft, zu belassen.
In der Gesamtwertung über diesen Plan muß man sagen, er versucht, die Grundforderung, die wir immer gehabt haben, die Grundforderung nach demokratischer Freiheit an der Saar, einfach zu überspielen, und dieser Plan bedeutet die definitive Abtrennung des Saargebietes von Deutschland. Er bedeutet für das Saargebiet das, was die Souveränitätserklärung der Sowjetunion vom 25. März für die sogenannte DDR bedeutet, von der der Herr Bundeskanzler sagte, daß sie nicht nur die schon bestehende Spaltung Deutschlands vertiefe, sondern offenkundig auch darauf abziele, aus einem nur tatsächlichen und vorläufigen einen völkerrechtlich und politisch endgültigen Zustand zu machen. Das kann wortwörtlich auf jenen Plan übertragen werden, den der Herr Bundeskanzler selbst als Grundlage von Saarverhandlungen vorgeschlagen hat. Die „Freie Demokratische Korrespondenz" kommentierte diese Politik vor wenigen Tagen mit folgenden Sätzen:
Das schwergeprüfte Nachkriegsdeutschland wird von Ost und West bestürmt, sich den Frieden und Platz unter den Völkern mit Ewigkeitsverzichten auf unverzichtbare nationale Rechte zu erkaufen. An der Oder und Neiße nennt man es Friedensgrenze, an der Saar heißt es Europäiserung.
Meine Damen und Herren, das ist eine klare Sprache von seiten unserer freien demokratischen Kollegen, die um so verdienstvoller ist, als sie in Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers geschrieben wurde. Es wird aber jetzt darauf ankommen, meine Damen und Herren Kollegen von der freien demokratischen Fraktion, daß sie auf dem nationalen und auf dem internationalen Parkett auch entsprechend stimmen und entsprechend handeln.
Es ist im Rahmen dieser Begründung nicht meine Aufgabe, die Politik zu analysieren, die die Bundesregierung in diese Versuchung geführt hat, mit dem Verzicht auf die deutsche Saar einen untauglichen Rettungsversuch für die todkranke EVG zu unternehmen.
Ich darf aber, bevor ich schließe, die Erinnerung an eine große und im echtesten Sinne pathetische Stunde des 1. Deutschen Bundestags wachrufen. Am 13. Juni 1950 protestierte Alterspräsident Löbe im Namen aller demokratischen Fraktionen und mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates gegen die Vereinbarung der Pankower Regierung von Warschau über die sogenannte Friedensgrenze an der Oder und Neiße.
Im Laufe der Erklärung, die oft von minutenlangem und pathetischem Beifall unterbrochen wurde, sagte Präsident Löbe:
Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.
Wir haben nur den einen Wunsch, daß die heutige Aussprache dazu führen möge, daß wir auch dem westlichen Drängen dieses juristische und politische „Non possumus" entgegensetzen: „Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu betreiben."