Rede von
Georg
Stierle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel liegt im Wohnungsbau eine sehr beachtliche Leistung vor. Im Jahre 1953 sind rund 475 000 Wohnungen erstellt worden. Von 1949 bis Ende 1953 sind damit 1,7 Millionen Wohnungen für zirka 61/2 bis 7 Millionen Menschen erstellt worden. Es fehlen aber noch Millionen Wohnungen. Man rechnet damit, daß diese Zahl etwa 4 Millionen beträgt.
Die Erfolge, die wir feststellen, wären nicht erreichbar gewesen, wenn nicht vorher oder während dieser Zeit eine umfangreiche Gesetzgebungsarbeit geleistet worden wäre. Ich darf an das Erste Wohnungsbaugesetz erinnern, an das Wohnungseigentumgesetz, an das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, das Wohnungsprämiengesetz, das Baulandbeschaffungsgesetz und die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz. So beachtlich die Leistung ist, die vorliegt, sie kann weiter gesteigert werden. Unser Bundeswohnungsbauminister Preusker hat sich selbst als Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren in jedem Jahr 550 000 Wohnungen zu erstellen. Uns geht es dabei aber darum, daß der soziale Wohnungsbau nicht absinkt. Unserer Meinung nach müssen mindestens 350- bis 400 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau errichtet werden. Wir glauben zu dieser Forderung nicht nur im Hinblick auf die echt vorhandene große Notlage berechtigt zu sein, sondern wir berufen uns dabei auch auf die Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953, in der es wiederum hieß, daß die Wohnungsbauförderung als Aufgabe von besonderer Bedeutung und Dringlichkeit anzusehen sei.
So erfolgreich die Arbeit auch war, das Loch, welches der Krieg gerissen hat, ist noch groß. Darum soll auch mehr Privatkapital als bisher in den Wohnungsbau fließen. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, erstrebt man die schrittweise Wieder-
herstellung der Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Wir werden daran mitarbeiten, die Wege zu ebnen, daß mehr Wohnungen gebaut werden, daß bessere Wohnungen gebaut werden, daß insbesondere die Finanzierung dieser Wohnungen sichergestellt ist und daß die Bevölkerungskreise nicht vergessen werden, die Hilfe brauchen.
Wie groß dieser Kreis ist, läßt sich schwer sagen. Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen hat anläßlich der Etatberatungen des dortigen Landtags für das Jahr 1954 gesagt, daß seiner Meinung nach etwa 10 Jahre vergehen würden, bis in Nordrhein-Westfalen etwa normale Verhältnisse geschaffen seien. Für die anderen Länder schätzt er diese Zeit auf 3 bis 5 Jahre. Der Bevölkerungsteil also, der wirklich echte Hilfe braucht, muß noch sehr groß sein. Die Deutsche Pfandbriefanstalt in Wiesbaden hat sich zu diesem Punkte dahin vernehmen lassen, daß trotz der überraschend günstigen Ergebnisse der letzten Jahre bei einem jährlichen Neuzugang von 400 000 bis 450 000 Wohnungen noch etwa 10 Jahre vergehen würden, bis die noch vorhandene Lücke ausgefüllt sei. Unter „normalen Verhältnissen" stellt man sich doch vor, daß Zeiten kommen, in denen man wieder eine Wohnung bekommen kann, ohne daß man wesentliche Finanzierungsbeiträge oder Baukostenzuschüsse in irgendeiner Form erbringen muß:
Wenn die Wohnungen künftig größer und besser ausgestattet sein und mehr oder weniger ohne Finanzierungsbeitrag abgegeben werden sollen, ist Voraussetzung, daß entsprechend höhere öffentliche Förderungsmittel pro Wohneinheit gegeben werden oder daß ein sehr leistungsfähiger Kapitalmarkt mit tragbaren Hypothekenbedingungen vorhanden ist.
Voraussetzung dafür, daß höhere Mieten verlangt werden können, ist für uns, daß ein Ausgleich bei den geringeren Einkommen und bei den Rentenbeziehern geschaffen wird.
Die gesetzgeberische Arbeit läuft weiter. Der Entwurf der CDU/CSU über das Familienheimgesetz liegt vor. Im Bundesministerium für den Wohnungsbau befaßt man sich mit dem Plan, ein neues Bundesbaugesetz zu schaffen, in dem Bau-, Boden- und Planungsrecht einheitlich zusammengefaßt werden sollen. Wir sind der Auffassung, daß man auch die guten Gedanken, die über die verstärkte Schaffung von Eigentum geäußert worden sind, in ein solches Gesetz hineinbringen soll, um nicht eine Vielzahl von Gesetzen zu bekommen. Auch würde die Bearbeitung der Materie dann zu schwierig werden.
Der Kampf um die Finanzierung geht weiter. Seit Jahren streiten wir uns mit dem Finanzminister darüber, daß er mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau geben soll. Etwa 75 % aller vergebenen Wohnungen erhielten Bewerber, die auf irgendeine Art zur Finanzierung beitragen konnten. Sie konnten entweder auf eigene Ersparnisse zurückgreifen, sie konnten Arbeitgeberdarlehen beschaffen, oder es stand ihnen Wohnraumhilfe zur Verfügung, oder sie konnten aus 7 c-Mitteln oder anderen Quellen etwas flüssig machen. Es ist eine durchaus üble Sache, wenn man den Wohnungsbewerber bei Beginn eines Gesprächs zunächst fragen muß: Haben Sie Geld, oder können Sie welches beschaffen, oder gehören Sie einer bevorzugten Personengruppe an? Sind Sie Flüchtling, Kriegssachgeschädigter, Besatzungsverdrängter,
Einsturzgefährdeter oder Bunker- oder Lagerbewohner, oder was es da sonst noch alles gibt und Vorzug genießt? Wer kein Geld hat oder wer es nicht beschaffen kann, wer nicht zu den Bevorzugten gehört, etwa die Normalverbraucher oder die Jungvermählten oder diejenigen, die es werden wollen, vor allem aber die armen Leute, die Rentner und die wenig verdienenden Gruppen wohnungsuchender Menschen, müssen mit wachsender Erbitterung zusehen und warten. Nun kann man vielleicht sagen, der Normalverbraucher oder die Jungvermählten oder diejenigen, die es demnächst werden wollen, können ansparen. Das mag sein. Man kann aber diesen Gruppen auch nicht zumuten, auf Jahre hinaus in einer unbestimmten Erwartung leben zu müssen. Insbesondere kann man den Armen, den Rentnern und den wenigverdienenden Gruppen in dieser Weise nicht mehr gegenüberstehen. Sie müssen in viel stärkerer Weise als bisher echte Hilfe erfahren.
Das Geld für den Wohnungsbau wurde also aus allen möglichen Ecken und Töpfen zusammengekratzt und zusammengescharrt. Aber wer das Geld gibt, versucht natürlich auch, seine Wünsche durchzusetzen. Die Folge dieser Wirtschaft war, daß wir zu einer Töpfchenwirtschaft kamen, die alle allgemein beklagen. Warum? Weil jeder, der Geld gab, auch versuchte, durch Auflagen an denjenigen, der das Geld bekam, seine Wünsche durchzusetzen. Weiterhin bestand eben bei diesem Verfahren die Härte gegenüber den Benachteiligten, also denjenigen, die nicht das Geld aufbringen können bzw. nicht zu einer bevorzugten Gruppe gehören.
Darum ist unser Antrag, den nachher meine Kollegin Strobel begründen wird, durchaus berechtigt, der verlangt, daß man ernsthaft daran geht, zumindest eine Gruppe dieser Wohnungsuchenden stärker als bisher zu berücksichtigen, nämlich die Evakuierten, die endlich wieder in ihre alte Heimat zurückwollen.
Wir freuten uns über den „großen Fortschritt" — großer Fortschritt hier in Gänsefüßchen! —, daß wir es erreicht haben, daß endlich 500 Millionen DM für den Wohnungsbau in den Haushalt kamen. Jetzt sind sie in den außerordentlichen Haushalt abgerutscht. Bundeswohnungsbauminister Preusker hat versichert, daß der soziale Wohnungsbau bei den neuen Plänen nicht zu kurz kommen soll. Wir sind mißtrauisch, wir wollen ihm aber dabei helfen. Wir wollen hoffen und dafür arbeiten, daß mehr als 500 Millionen DM für diese vordringliche Aufgabe zur Verfügung stehen. Wir wollen mit dafür wirken, daß diese Gelder in allererster Linie für diejenigen Kreise verwandt werden, die Hilfe brauchen und sich die Mittel nicht selbst besorgen können. Wir sind der Meinung, daß diese Mittel in den ordentlichen Haushalt gehören und nicht in den außerordentlichen,
weil — ich habe das vorhin schon einmal gesagt — auch in der Regierungserklärung schon zum Ausdruck kam, daß der Wohnungsbau eine Sache von besonderer Bedeutung und besonderer Dringlichkeit ist.
In einem Aufsatz des Informationsdienstes des Volksheimstättenwerkes wird das Thema „Die
Wohnungswirtschaft in der Steuerreform" behandelt. Dabei wird festgestellt:
Kein Zweifel, der Bundesfinanzminister hat sich im Kabinett in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt.
In der Ausgabe des „Baublattes" Anfang März stand:
Es ist das Anliegen des Bundesministers für Wohnungsbau, daß durch die Große Steuerreform der vielzitierte § 7 c des Einkommensteuergesetzes, der nach der jetzigen Rechtslage am 31. Dezember 1954 abläuft, in eingeschränkter Form beibehalten bzw. wieder eingeführt wird.
In dem zitierten Aufsatz heißt es dann weiter:
Auch mit dieser begrenzten Forderung ist jedoch der Minister und mit ihm die gesamte Wohnungswirtschaft, die in diesem Fall geschlossen hinter ihm stand, unterlegen.
Die Konzessionen, die man dem Herrn Bundeswohnungsbauminister gemacht hat als Ausgleich für den Verlust, den er hier erleidet, sind unserer Meinung nach unzureichend. Daß man die Steuerfreiheit des Sozialpfandbriefes noch für längere Zeit beibehalten will, nehmen wir befriedigt zur Kenntnis. Aber nach dem Urteil aller Sachverständigen ist das bei weitem kein Ausgleich für den großen Verlust, der durch den Wegfall der 7 c-Mittel entsteht.
Zweitens wird das Wohnungsprämiengesetz in der Weise ergänzt, daß die Leistungen des Bundeshaushalts um etwa 60 Millionen DM erhöht werden. Die steuerlichen Vergünstigungen für Beiträge an Bausparkassen bleiben in voller Höhe erhalten. Die Vergünstigungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes erfahren auch keine Einschränkung. Die Bausparkassen haben sich bereit erklärt, statt wie bisher 50 % künftig 60 % ihrer langfristigen Mittel im sozialen Wohnungsbau anzulegen.
Der Bundesfinanzminister glaubt, die Bundesregierung habe damit die Voraussetzungen geschaffen, trotz Wegfalls des § 7 c den Wohnungsbau in dem notwendigen und geplanten Umfang fortführen zu können. Diesen Optimismus dürfte die Wohnungswirtschaft allerdings kaum teilen; denn 1952 flossen über § 7 c mehr als eine Milliarde D-Mark in den Wohnungsbau. Im Jahre 1953 waren es unter den einschränkenden Bestimmungen der Novelle zum Einkommensteuergesetz immerhin noch 600 bis 800 Millionen DM. Der erwähnte Artikel schließt mit der Feststellung:
An diesen betrüblichen Dingen kann auch die Erhöhung der Haushaltsanteile am Prämiengesetz auf 60 Millionen DM nichts Wesentliches ändern.
Ich glaube, mit vielen von uns ist der Bundeswohnungsbauminister der Auffassung, daß es sehr viel wünschenswerter gewesen wäre, wir hätten die 7 c-Regelung beibehalten. Er hat in einem Aufsatz, der jetzt im „Generalanzeiger" in Bonn erschienen ist, zu diesem Thema gesagt:
Das Volumen des sozialen Wohnungsbaus wird nach der Regierungserklärung des Finanzministers keineswegs schrumpfen. Allerdings: den Sozial-Pfandbrief oder den § 7 c muß ich behalten, damit ab 1955 die Mieten des sozialen Wohnungsbaus nicht steigen.
Andere Befragte — der Abgeordnete Eckhardt und ein Architekt Denninger — haben sich im gleichen Sinne geäußert: Es wäre sehr viel einfacher und wirkungsvoller, wenn die 7 c-Regelung beibehalten worden wäre. An anderer Stelle sagt Herr Minister Preusker, daß bisher etwa 20 % des sozialen Wohnungsbaus mit 7 c-Mitteln finanziert worden sind, und drückt auch dabei sein Bedauern darüber aus, daß diese Regelung wegfällt.
Es geht bei der bevorstehenden Regelung noch um mehr. Bei uns steht im Vordergrund das Mietenproblem. „Das A und O aller Maßnahmen mit dem Ziel, den Wohnungsbau mehr und mehr von öffentlichen Subventionen unabhängig zu machen und die Zwangsbewirtschaftung des Wohnungsbestandes mit den Stoppmieten aufzulockern und später ganz zu beseitigen, bildet die Entzerrung des Mietpreisgefüges", heißt es in einem Aufsatz. Die Art und Weise, wie man jetzt dieses Problem angegangen ist, hat unsere große Sorge und Unruhe hervorgerufen. Wir sind gegen die allgemeine 10 %ige Erhöhung, wenn nicht gleichzeitig der entsprechende Ausgleich bei den Renten und bei den kleinen Einkommensbeziehern erfolgt.
Wir vertreten die Auffassung, daß bei einer Mieterhöhung — auch bei einer 10 %igen bereits — mit in Rechnung gestellt werden muß, wie die Wohnung aussieht, welchen Wert sie hat, die den höheren Mietpreis erbringen soll.
Wie es damit aussieht, geht auch aus einer Verlautbarung des Volksheimstättenwerks hervor. Darin wird festgestellt, daß man allenfalls beim elektrischen Licht davon sprechen kann, daß es sich in fast allen Wohnungen durchgesetzt hat. Von etwa 11,3 Millionen Wohnungen gibt es in 11,2 Millionen elektrisches Licht. Das sind über 99 %. Aber wie sieht es z. B. mit den Bädern aus? Da ist es so, daß von den 11,3 Millionen Wohnungen nur 2,2 Millionen Badeeinrichtungen haben, daß also die Bewohner dieser Wohnungen nicht darauf angewiesen sind, öffentliche Badeeinrichtungen zu benutzen. Wir sind der Auffassung: wenn schon die Miete erhöht werden soll, vielleicht sogar erhöht werden muß, muß auch der Wohnwert der betreffenden Wohnung mit in Rechnung gestellt werden.
Wir halten es überhaupt für falsch, diese 10 %ige Mieterhöhung als eine Sonderregelung anzustreben. Wir hielten es für besser, wenn das in einer Gesamtregelung vorgenommen würde. Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß keine Regelung dieses Problemes Sache der Verwaltung sein kann, ohne daß das Parlament damit befaßt wird. Die Frage ist für uns von solcher Wichtigkeit, daß wir verlangen, daß das Parlament dazu gehört wird.
Besonders beschäftigt uns die Frage, in welcher Form denn künftig die Minderbemittelten zu dem Zuschuß kommen sollen, der nun einmal notwendig ist, damit sie durch diese Schwierigkeiten überhaupt hindurchkommen. Der Deutsche Mieterbund hat ermittelt, daß rund 4 Millionen Rentner der Invaliden- und Angestelltenversicherung von Renten leben, die unter dem Existenzminimum liegen, und daß eine Mark Mieterhöhung im Monat gleichbedeutend mit der Aufbringung von 50 Millionen DM Zuschußmitteln des Bundes oder anderer Stellen ist.
Bei den Plänen, dieses Gebiet neu zu ordnen, geht es u. a. auch darum, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zu reformieren. Nach unserer
Auffassung gehört in dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht eine Bestimmung hinein, daß überall da, wo öffentliche Mittel verwandt werden, auch die entsprechenden sozialen Bindungen Platz greifen müssen. Das gilt insbesondere beim Eigentumswechsel, das gilt bei den Mieten, bei den Nutzungsgebühren und bei den Pachten. Wir wollen nicht, daß öffentliche Mittel dazu verwandt werden, irgendwelche Wertobjekte zu schaffen, die nachher Gegenstand von Spekulation oder von Geschäften sind, die nicht unsere Zustimmung finden können. Nach unserer Meinung gehört in dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht weiter die Anbietungspflicht bei Eigentumswechsel hinein. Wo öffentliche Mittel verwandt werden, soll ein solches Recht Platz greifen, und zwar nicht nur, wie gelegentlich geäußert worden ist, für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, sondern gleichmäßig für alle.
Ob das Wohnungsunternehmen gemeinnütziger oder privater Art sind oder ob es sich um eine Einzelperson handelt, spielt überhaupt keine Rolle. Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, muß auch bereit sein, sich solchen Bindungen zu unterwerfen.
Wir werden uns aber sehr energisch gegen die Versuche wehren, in das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht auflagenähnliche Bindungen zugunsten einer bevorzugten Richtung einzubauen, z. B. gegen die Absicht, nur noch die Wohnungsunternehmen als gemeinnützig anzuerkennen, die Eigentum schaffen wollen. Auf diesem Wege wird nichts von all dem Guten und Erstrebenswerten, was es auf diesem Gebiete geben mag, erreicht werden. Aus diesem Grunde muß ich — ich glaube, auch für alle meine Freunde — erklären, daß wir einer Entschließung, die Sie auf Umdruck 23 finden, unsere Zustimmung nicht geben können. In ihr heißt es:
Die Bundesregierung wird ersucht,
in Kap. 2501 die Erläuterungen zu Tit. 895 dahin zu ergänzen, daß sich der Bund nur an solchen wohnungswirtschaftlichen Unternehmen, Heimstätten und Betreuungsgesellschaften beteiligt, bei denen die Gewähr gegeben ist, daß sie ausschließlich Bauvorhaben durchführen bzw. betreuen, durch welche die Eigentumsbildung im Wohnungsbau gefördert wird.
Es muß bei den Unternehmen, an denen sich der Bund beteiligt, ebenfalls gewährleistet sein, daß sich die Tochtergesellschaften dieser Unternehmen im gleichen Sinne betätigen.
Ich halte diesen Standpunkt für zu eng und zu einseitig. Wir sollten uns bemühen, auf diesem Gebiet nicht Barrikaden zu errichten, Vorschriften zu erlassen oder Verbotstafeln aufzustellen. Wir sollten uns gemeinsam darum bemühen, daß dort, wo gebaut wird, jeweils das errichtet wird, was sich aus der Situation ergibt. Das kann Eigentum sein, das soll sogar nach Möglichkeit, in der Hauptsache, Eigentum sein. Aber die Situation kann auch so sein, daß es Mietwohnungen sein müssen. Man darf eine an sich gute Sache nicht mit solcher Ausschließlichkeit verfolgen, weil man ihr dann nicht nutzt, sondern nur schadet.
Die Eigentumsförderung, um die es ja auch hier geht, schreitet nach dem Urteil der Sachverständigen gut voran. Im Jahre 1953 sind nach der Statistik der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft rund 221 000 Eigentumswohnungen errichtet worden. Diese Zahl wird sogar noch steigen; denn die Leistung in 1953 hängt zum Teil davon ab, daß die Planung und der Beginn dieser Bauvorhaben bereits im Jahre 1952 lagen. Lassen Sie nicht solche Gedanken bei sich Raum gewinnen! Kein Zwang, sondern der echte Bedarf soll entscheiden. Lassen Sie uns insbesondere gemeinsam unsere Anstrengungen darauf richten, daß diejenigen Wohnungsunternehmungen entsprechende finanzielle Hilfe bekommen, die bereit sind, käuflich zu erwerbende Eigenheime sozusagen auf Vorrat hinzustellen und den Bewerbern unter tragbaren Bedingungen als Eigentum zu überlassen.
Bei allen diesen Plänen ist für uns Sozialdemokraten der soziale Wohnungsbau für die Leistungsschwachen das Hauptanliegen. Wenn es so ist — und ich glaube, daß diese Zahlen stimmen —, daß drei Viertel aller vergebenen Wohnungen an Bewerber mit Geld vergeben worden sind, dann zeigt das, wie notwendig hier eine Umstellung ist und eine Bereitstellung von Hilfe für diejenigen, die sich die Hilfe nicht selbst irgendwie beschaffen können. Da hilft auch kein Hinweis auf Paragraphen oder Verordnungen. In einem Gesetz heißt es: Von den erstellten Wohnungen muß ein entsprechender Teil für diejenigen bereitgehalten werden, die nicht in der Lage sind, zur Finanzierung beizutragen. Das steht auf dem Papier und bleibt leider auch auf dem Papier stehen. Denn die Wohnungsunternehmen sind durchweg nicht in der Lage, in die eigene Tasche oder in den eigenen Kassenschrank zu greifen und das zu ersetzen, was der betreffende Wohnungsbewerber nicht aufbringt. Hier kommt dann also nichts anderes in Frage als ein erhöhtes öffentliches Darlehen.
Wir wollen uns auch gemeinsam dafür einsetzen, daß das Genehmigungsverfahren sehr viel einfacher gestaltet, abgekürzt und rascher wirksam wird. Heute ist es doch so, daß ein privater Bauherr ohne die entsprechende Rechtshilfe überhaupt nicht mehr durchkommt, daß er irgendeinen Architekten oder ein Wohnungsunternehmen braucht, die ihm durch diesen Wirrwarr hindurchhelfen.
Noch etwas anderes möchte ich Ihnen ans Herz legen. Es darf nicht sein, daß aus den Mitteln, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, besondere Mittel abgezweigt werden, die die Gemeinden in die Lage versetzen sollen, das erforderliche Bauland zu erschließen. Wenn die Gemeinden solche Mittel brauchen, um das Bauland überhaupt erst erschließen zu können, muß dieses Geld aus anderen Töpfen kommen, nicht aber aus den so knappen Geldern, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Wir wollen hoffen, daß Herr Minister Preusker sich mit seiner Absicht durchsetzt, das Gefüge der sozialen Mieten in den nächsten Jahren nicht verändern zu lassen. Bei den Angriffen, die wir in der letzten Zeit erlebt haben, sind wir jedoch skeptisch.
Wir stehen der Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung und den von ihr angestrebten Formen der Wohnungswirtschaft mit großen Vorbehalten, teilweise mit Mißtrauen gegenüber. Wir sind in Sorge, daß die Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung mit ihren knappen Bezügen, daß die Arbeiter, die Angestellten, die kleinen Beamten mit ihren geringen Einkommen bei den Absichten der Regierung, den Wohnungsbau und die Wohnungswirtschaft in marktwirt-
schaftliche Verhältnisse zu überführen, nicht so berücksichtigt werden, wie es ihrer geminderten Leistungsfähigkeit entsprechend notwendig ist. Wir fürchten um den Fortbestand und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Darum können wir dem Einzelplan 25 nicht zustimmen; wir werden uns der Stimme enthalten.