Rede:
ID0202307200

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2023

  • date_rangeDatum: 7. April 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 10:32 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:08 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Gengler.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 23. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1954 793 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 794 A, 842 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schäfer und Dr. Glasmeyer . . . . 794 B Mitteilung über Verteilung des Amtlichen Handbuches des 2. Deutschen Bundestags . . 794 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 38 betr. Zonenrandgebiet (Drucksachen 332, 423) 794 C Vorlage des Entwurfs einer Verordnung M Nr 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 794 C Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Spaltung Deutschlands und kommunistisches Regime in der sowjetisch besetzten Zone) (Entschließung Umdruck 452) 794 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 794 C Dr. Menzel (SPD) 795 D, 796 A Präsident D. Dr. Ehlers '795 D Einstimmige Annahme der Entschließung Umdruck 452 796 Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 350), dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen 351 bis 379); Einzelplan 01 — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Drucksache 351) 796 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 796 B Beschlußfassung 796 D Einzelplan 03 — Haushalt des Bundesrates (Drucksache 353) 796 D Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 796 D Beschlußfassung 797 A Einzelplan 24 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 366) . . . .. . . . . . . 797 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 797 A Schoettle (SPD) 797 D Dr. Bergmeyer (CDU/CSU) 798 A Kalbitzer (SPD) '798 A Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . 798 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 799 D Abstimmungen 800 A Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 354; Umdruck 28, 32) 800 B, 843 A, B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 800 B Mellies (SPD) 801 C Dr. Adenauer (CDU/CSU): als Bundeskanzler 803 D, 811 A als Abgeordneter 804 C Dr. Deist (SPD) . . . . 805 C Ritzel (SPD) 808 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) 811 A Dr. Höck (CDU/CSU) 811 C Müller-Hermann (CDU/CSU) 812 A Dr. Gülich (SPD) 814 B Metzger (SPD) 814 C Krammig (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 815 B Abstimmungen 815 C Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 355; Umdrucke 24, 25) 815 D, 844 A, B Dr. Vogel (CDU/CSU): als Berichterstatter 815 D als Abgeordneter 834 A Dr. Pfleiderer (FDP) 818 A Dr. Lütkens (SPD) 823 B, 831 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 828 B Dr. Gille (GB/ BHE) 831 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) 832 B Abstimmungen 834 D Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 362; Umdruck 50) 835 A, 845 Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 835 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 837 D Gengler (CDU/CSU) 839 B Weiterberatung vertagt 842 A Nächste Sitzung 842 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 28) . . 843 4 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 32) . . 843 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 24) 844 A Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 25) 844 B Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth u. Gen. zum Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 50) 845 Die Sitzung wird um 10 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 28) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 200, 350, 354) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0403 Tit. 300 „Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens" erhält der Zweckbestimmungsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Betrages unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 32) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 200, 350, 354) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 0403 den Tit. 300 um 4 000 000 DM zu kürzen auf 6 000 000 DM. Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 24) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 200, 350, 355) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, in Ausführung des Bundestagsbeschlusses vom 31. März 1950 — Drucksache 813 Nr. 2 der 1. Wahlperiode —„Der Bundeskanzler wird ersucht, alsbald einen Staatssekretär für das Auswärtige Amt zu ernennen." dafür zu sorgen, daß der für das Auswärtige Amt bestellte Staatssekretär sich denjenigen Aufgaben widmet, die einem Staatssekretär als dem in erster Linie für den Verwaltungsapparat eines Ministeriums verantwortlichen Beamten obliegen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 25) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 200, 350, 355) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die schon bisher im Haushaltsplan vorgesehene B 7 a Stelle eines Inspekteurs der Auslandsvertretungen (Gesandter zu besonderer Verwendung) nunmehr durch einen mit den Verwaltungsfragen des auswärtigen Dienstes vertrauten Beamten zu besetzen, ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zwei in derselben Weise erfahrene Beamte zuzuteilen und beschleunigt eine Überprüfung der Auslandsbehörden unter den Gesichtspunkten der verwaltungsmäßigen Zweckmäßigkeit und der mit der sachgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben zu vereinbarenden möglichsten Sparsamkeit vorzunehmen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth und Genossen (Umdruck 50) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 200, 350, 362) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1203 Tit. 760 (Beteiligung an dem Bauvorhaben der Rhein-Main-Donau A. G.) ist statt „9 000 000 DM" zu setzen „10 000 000 DM". Bonn, den 7. April 1954 Frau Strobel Frau Albrecht Bals Baur (Augsburg) Behrisch Dewald Frenzel Hauffe Bauer (Würzburg) Herold Höhne Hörauf Kahn-Ackermann Dr. Kreyssig Kurlbaum Marx Op den Orth Müller (Erbendorf) Reitzner Sassnick Seidel (Fürth) Seuffert Thieme Wagner (Deggenau) Zühlke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf ich zunächst auch meinerseits dem Herrn Berichterstatter herzlich danken für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die wir in diesen Monaten bei der Herstellung des Haushaltsplans gehabt haben, und für den wirklich vorzüglichen Bericht, den er schriftlich niedergelegt hat und den ich dem Studium des Hohen Hauses sehr empfehlen möchte. Es ist eine ganz ausgezeichnete Arbeit.
    Der Verkehrsausschuß hat am 9. März zur Frage der Wiederaufbaudarlehen an die Seeschiffahrt einen Antrag angenommen, der folgendermaßen lautet:
    Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet, daß gelegentlich der abschließenden Beratung des Haushalts im Plenum von der Bundesregierung konkrete Angaben über das künftige Schiffbauprogramm gemacht werden.
    Ich möchte, bevor in die Debatte über den Haushalt eingetreten wird, diesem Wunsche des Verkehrsausschusses nachkommen.
    Die gesamte seegehende deutsche Handelsflotte umfaßt zur Zeit rund 2,250 Millionen BRT. Zieht man davon den nicht Handelszwecken dienenden Schiffsraum — Fischereifahrzeuge, Schlepper, Leichter, Hebefahrzeuge und die übrige Nebentonnage — ab, so verbleiben rund 2,050 Millionen BRT. Mit den noch in Bau befindlichen Schiffen, die teils im Rahmen von Schiffbauprogrammen mit Bundesmitteln gefördert, teils mit 7 d-Geldern oder anderweitig finanziert werden, wird sich ein Bestand von rund 2,5 Millionen BRT ergeben. Der Zuwachs wird zum großen Teil noch im Laufe dieses Jahres, spätestens im Jahre 1955 in Fahrt kommen. Der Finanzierung dieser zum Teil noch in


    (Bundesminister Dr. Seebohm)

    Bau befindlichen Schiffe dienen die 70 Millionen DM, die in dem Ihnen. vorliegenden Haushalt, zusätzlich zu den in den voraufgegangenen vier Jahren bewilligten 340 Millionen DM, vorgesehen sind. Die Beschränkung auf 70 Millionen DM war durch die Leistungsfähigkeit des Haushalts bedingt. Wie der Herr Berichterstatter schon gesagt hat, wird ein Rest — er beträgt 31 Millionen DM — auf das nächste Jahr vorgetragen.
    Die beteiligten Stellen sind sich darüber klar, daß die 2 1/2 Millionen BRT noch nicht ausreichen, um die Bedürfnisse der deutschen Volkswirtschaft an seegängigem Schiffsraum zu befriedigen. Zu diesem Ergebnis kommt man, gleichgültig, ob man von der Bevölkerung der Bundesrepublik ausgeht, ob man ihr gesamtes Außenhandelsvolumen zugrunde legt oder ob man die im Auslandsgüterverkehr über See zu befördernde Gütermenge als Maßstab wählt. Berücksichtigt man ferner, daß rund 700 000 BRT des gegenwärtigen Schiffsbestandes älter als 20 Jahre sind und daß ihr Ersatz im Laufe kurzer Zeit, wenn nicht schon aus technischen, so doch aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist, so kann man für die nächsten Jahre von einem Baubedarf ausgehen, der über einer Million BRT liegen wird.
    Die Frage, ob der Wiederaufbau und die Verjüngung der Handelsflotte fortgeführt werden sollen, muß also von unserem Standpunkt aus bejaht werden. Die Initiative dazu muß jedoch bei unseren Reedern liegen. Von ihren Verbänden und aus Pressemeldungen wissen die Reeder, daß sie Anträge auf Finanzierung von Neubauten vorlegen können. Die darin vorgetragenen Bauabsichten werden dann, genau wie auch früher, daraufhin geprüft werden müssen, ob sie einem volkswirtschaftlichen und schiffahrtspolitischen Bedürfnis in solchem Maße entsprechen, daß eine Kredithilfe gerechtfertigt ist. Dieser schiffahrtspolitische Gesichtspunkt muß für den Bundesminister für Verkehr im Vordergrund stehen. Dabei wird von uns natürlich die Bedeutung der Aufträge für die Werftbeschäftigung keinesfalls verkannt. Weiter wird dem Umstand Rechnung zu tragen sein, daß die Lage der Reedereien sich inzwischen schon recht unterschiedlich entwickelt hat. Es wird deshalb nicht schematisch vorgegangen werden können, sondern im Einzelfall geprüft werden müssen, ob und in welchem Umfang für einen förderungswürdigen Neubau Kredithilfen erforderlich sind. Dabei darf ich nochmals ausdrücklich betonen, daß wir für den Wiederaufbau unserer Handelsflotte keine Subventionen gegeben haben, sondern nur Finanzierungshilfen, d. h. also Kredite, die wieder eingefahren und zurückgezahlt werden müssen.
    Der Zwang zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung von Bundesmitteln darf und wird nicht dazu führen, daß ein Reeder den Vorzug hat, nur weil er sich mit der geringsten Bundeshilfe begnügen könnte. In erster Linie muß das Bauvorhaben gefördert werden, das den höchsten volkswirtschaftlichen Nutzen verspricht. Denn darüber kann kein Zweifel bestehen: Ohne eine Kredithilfe des Bundes sind die deutschen Reeder immer noch nicht in der Lage, ihre Flotte weiter auszubauen und zu erneuern. Ich muß immer wieder daran erinnern, daß die Schiffahrt stärker als fast jeder andere Zweig der deutschen Wirtschaft demontiert und auch erst sehr viel später wieder zum Aufbau zugelassen worden ist. Der so oft genannte Korea-Boom hat nur einem kleinen Teil von Reedern durch hohe Frachtraten Vorteile bringen können, nämlich denen, die schon 1951 Schiffe zur Verfügung hatten. Im übrigen hat er lediglich zu einer Erhöhung der Betriebskosten und auch zu einer Erhöhung der Baukosten geführt.
    Damit komme ich zu einem Punkt, der mir für die Entwicklung der Werftlage in der nächsten Zeit entscheidend zu sein scheint. Obwohl die Reeder wissen, daß wir ihnen für ein Gespräch über weitere Neubauten zur Verfügung stehen, gehen die Anträge bisher nur spärlich ein. Das hat zweifellos konjunkturelle Gründe; denn das Niveau des Weltfrachtenmarktes ist so abgesunken, daß es schwer ist, die fixen Kosten einzufahren. Um so wichtiger ist unter diesen Umständen die Höhe der Werftpreise für Neubauten. Aus Äußerungen ergibt sich, daß die Werftpreise vielfach mit Recht als zu hoch angesehen werden. Das liegt vor allem an den hohen Materialpreisen, insbesondere für Eisen. Die gleichen Gründe dürften übrigens auch das Ausbleiben von Auslandsaufträgen erklären.
    Was nun die Frage der weiteren Finanzierung der Neubauten anbetrifft, so darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit, nämlich bis Ende dieses Jahres, die Schiffahrt noch über die Möglichkeiten des § 7 d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes verfügt. Ich hoffe, daß es den Reedern gelingen wird, auch in diesem Jahre wieder zinslose Darlehen und verlorene Zuschüsse aus dieser Quelle auf sich zu ziehen. Ende vorigen Jahres haben wir noch im wesentlichen mit Hilfe dieser Bestimmung die Voraussetzungen für den Bau von weiteren rund 145 000 BRT schaffen können. Diese Übergangslösung. und eine ähnliche, im Ausmaß geringere Aktion der letzten Zeit für weitere 20 000 BRT haben die Reeder in die Lage versetzt, weitere Aufträge bis zu etwa 165 000 BRT verteilen zu können. Damit wird sich die Lage wenigstens bei einigen Werften entspannen. Soweit Reeder, die an der Übergangslösung beteiligt sind, Aufträge noch nicht erteilt haben sollten, wird ihre Zurückhaltung auch hier mit der Höhe der Baukosten zu erklären sein. Schiffsbauprogramme sind stets nichts anderes als die Zusammenstellung und Dringlichkeitsordnung der von den Reedern gestellten Anträge. Ohne diese Anträge lassen sich natürlich auch keine Programme aufstellen.
    Weiterhin werden in Kürze vier Verordnungen ergehen, die Schiffspfandbrief- und Schiffbauanleihen in Höhe von insgesamt 61 Millionen DM in den Genuß der Steuervorteile des Kapitalmarktförderungsgesetzes bringen. Dieser Erfolg ist um so mehr zu begrüßen, als die Schiffahrt bisher von dem Kapitalmarktförderungsgesetz noch nicht den erwarteten Nutzen gehabt hat und als auch die 61 Millionen DM im wesentlichen zur Konsolidierung bisher gegebener Kredite dienen, die revolvierend Gelder freimachen, die dann zur Finanzierung neuer Bauvorhaben verwandt werden sollen.
    Der Wegfall des § 7 d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Gesetz über die Kleine Steuerreform von 1953 wird uns ohne Zweifel vor neue Aufgaben stellen. Es ist bereits mehrfach dargestellt worden, welch großen Beitrag diese Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte geleistet hat. Ersatz hierfür wird der Kapitalmarkt den Reedern vorerst im erforderlichen Umfang nicht bieten können; denn es wird sicherlich geraume Zeit vergehen, bis er so gefestigt ist, daß er auch der Schiffahrt zur Verfügung steht. Im übrigen spielt neben der Leistungsfähigkeit des


    (Bundesminister Dr. Seebohm)

    Kapitalmarkts auch die Zinsfrage eine entscheidende Rolle. Die jetzt üblichen hohen Zinsen können die deutschen Reeder keinesfalls tragen, wenn sie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig bleiben sollen, die zum größten Teil über hohe Eigenmittel verfügt und Fremdgelder sehr viel zinsgünstiger zu erhalten vermag. Wir erörtern deshalb schon jetzt das Problem eines Zinsausgleichs, insbesondere für die Spitzenfinanzierung. Zweifellos wird sich das Ergebnis der Beratungen über diese Frage im kommenden Haushaltsplan niederschlagen.
    Mit den beteiligten Stellen besteht Einvernehmen darüber, daß der Schiffahrt auch weiterhin Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zugeführt werden müssen. Über die Höhe finden zur Zeit Besprechungen statt, die einen günstigen Verlauf nehmen. Sie wissen, daß wir in diesem Jahr 50 Millionen DM dafür erhalten.
    Schließlich bleiben als Grundlage, auf die wir keinesfalls verzichten können, die Wiederaufbaudarlehen. Das Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen von 1950 gilt unverändert fort. Die Bedarfsanmeldung für das Rechnungsjahr 1955 wird zur Zeit vorbereitet. Es wird Sache des Hohen Hauses sein, sich bei den Beratungen über die Haushalte der nächsten Jahre schlüssig zu werden, welche Beträge zur Durchführung dieses Gesetzes bereitgestellt werden sollen und können. Wir müssen uns aber darüber klar sein, daß an einen Abbau dieser Mittel, die in den außerordentlichen Haushaltsplänen der kommenden Jahre erscheinen werden, schwerlich gedacht werden kann, falls wir an den dargelegten Zielen des Wiederaufbaus unserer Handelsflotte festhalten wollen. Die Wiederaufbaudarlehen, mit denen bei Altreedern 40 % der Neubaukosten eines Schiffes finanziert werden, stellen nach wie vor den Grundstock der Schiffsbaufinanzierung dar, auf den wir nicht verzichten können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Gengler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verkehrshaushalt ist einer der wenigen Einzelpläne des Bundeshaushalts, durch den nicht nur eine Behördenorganisation, sondern auch ihr Aufgabengebiet, der Verkehr selbst, finanziert wird, seien es die Verkehrswege, Schiene, Straße, Wasserstraße, Häfen, Flughäfen, seien es die Verkehrsmittel, z. B. in der Seeschifffahrt, im Luftverkehr, bei der Eisenbahn. Wie der Herr Berichterstatter vorhin mit Recht ausgeführt hat, steht daher der Verkehrshaushalt im Brennpunkt des öffentlichen Interesses.
    Leider hat sich der Eindruck, der von Rednern mehrerer Fraktionen bei der ersten Lesung des Bundeshaushalts schon herausgestellt worden ist, bei eingehender Behandlung dieses Haushaltsplans nur bestätigt, daß nämlich für den Verkehr viel zu wenig getan wird. In einzelnen Fällen hat der Haushaltsausschuß im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuß besonders einschneidende Kürzungen von Etatsansätzen gegenüber dem Vorjahr wieder beseitigt. Ich denke vor allem an die Wiedererhöhung der Mittel für den Dortmund-EmsKanal von 11 auf 16 Millionen DM, für die Mittelweser AG. von 5 Millionen auf 7,8 Millionen DM und für die Rhein-Main-Donau AG. von 5 auf 9 Millionen DM. Die beiden Ausschüsse waren sich in diesen Fällen mit dem Bundesrat darüber einig, daß die in der Regierungsvorlage vorgenommenen Kürzungen der für diese Zwecke vorgesehenen Mittel zu schweren Schäden geführt haben würden, die aus finanziellen, volkswirtschaftlichen und verkehrs- und sozialpolitischen Gründen nicht zu verantworten gewesen wären.
    Es ist durchaus die Auffassung meiner Fraktion, daß die Planung neuer Kanalbauvorhaben nur mit äußerster Zurückhaltung betrachtet werden sollte. Der Ausbau der im Bau befindlichen Großschifffahrtsstraßen, des Dortmund-Ems-Kanals, des Neckars, des Mains und der Mittelweser, muß jedoch in einem wirtschaftlicher Vernunft entsprechenden Bautempo zu Ende geführt werden. Mit Genugtuung kann ich feststellen, daß die mir persönlich verständlicherweise besonders am Herzen liegende Neckar-Schiffahrtsstraße bei gleichbleibenden Haushaltsbeträgen 1957 Stuttgart erreicht haben wird. An diesem erfreulichen Ergebnis haben neben dem Land Baden-Württemberg die Stadt Stuttgart und ein an der Fertigstellung des Kanals interessierter schwäbischer Energieversorgungsverband durch Leistung finanzieller Zuschüsse gebührenden Anteil. Man hat sich im Land Baden-Württemberg beim Neckarkanalbau nicht allein auf den Bund verlassen, sondern ist in die Finanzierung selbst kräftig mit eingestiegen.

    (Abg. Dr. Vogel: Bravo!)

    sowohl zur Förderung des Kanalbaus wie auch wegen der damit verbundenen Gewinnung elektrischer Kraft.
    Ich hebe dies deshalb hervor, weil ich glaube, daß diese schwäbische Leistung auch anderen Ländern und Interessenten zum Vorbild dienen könnte. Ich denke dabei insbesondere an eine finanzielle Förderung des Dortmund-Ems-Kanals durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Durch eine tatkräftige Mitwirkung könnte meines Erachtens auch hier der Fertigstellungstermin für den Ausbau des Kanals für das Tausend-TonnenSchiff, der bei gleichbleibenden Bauraten des Bundes nicht vor dem Jahre 1960 liegen könnte, erheblich vorgezogen werden. Die Industrie des Ruhrgebietes und der Hafen Emden würden es ihren Ländern zu danken wissen. Das an die Adresse von Ländern und Interessenten Gesagte gilt auch für den Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Strobel auf Umdruck 50*). Wir haben uns im Haushaltsausschuß die Beschlüsse des Bundesrates zu eigen gemacht. Bei einem so abgewogenen Kompromiß sollten wir es belassen und auf einen Stimmungswettlauf auf diesem Gebiete verzichten.
    Bei den Seewasserstraßen muß man naturgemäß mit anderen Maßstäben rechnen als bei den Binnenwasserstraßen. Ich darf dabei insbesondere auf die verheerenden Wirkungen der Sturmflut des vergangenen Jahres in Holland, Belgien und England hinweisen. Man hat den Eindruck, daß bei der Zumessung der Mittel im Haushalt der Seewasserstraßenverwaltung mit äußerster Sparsamkeit vorgegangen worden ist und daß weitere Einsparungen schlechterdings unmöglich sind. Hier werden in den nächsten Jahren erheblich größere Belastungen zu erwarten sein, besonders wenn man bedenkt, daß die Tiefgänge der großen Überseedampfer weiter zunehmen und infolgedessen auch die Tiefen der Zugangswege zu den deutschen See-
    *) Siehe Anlage 5 Seite 845.


    (Gengler)

    häfen in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden. Voran stehen hier die großen Überseehäfen Hamburg und Bremen.
    Besonderes Augenmerk bitte ich die Bundesregierung dabei auch weiterhin auf die Unterhaltung und technische Fortentwicklung des NordOstsee-Kanals zu richten, dieser internationalen Schiffahrtsstraße, die in einem gewissen Verhältnis an Bedeutung dem Panamakanal und dem Suezkanal nicht nachsteht.