Rede:
ID0202307000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2023

  • date_rangeDatum: 7. April 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 10:32 Uhr

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    11. Seebohm.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 23. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1954 793 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 794 A, 842 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schäfer und Dr. Glasmeyer . . . . 794 B Mitteilung über Verteilung des Amtlichen Handbuches des 2. Deutschen Bundestags . . 794 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 38 betr. Zonenrandgebiet (Drucksachen 332, 423) 794 C Vorlage des Entwurfs einer Verordnung M Nr 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 794 C Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Spaltung Deutschlands und kommunistisches Regime in der sowjetisch besetzten Zone) (Entschließung Umdruck 452) 794 C Dr. Adenauer, Bundeskanzler 794 C Dr. Menzel (SPD) 795 D, 796 A Präsident D. Dr. Ehlers '795 D Einstimmige Annahme der Entschließung Umdruck 452 796 Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 350), dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen 351 bis 379); Einzelplan 01 — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Drucksache 351) 796 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 796 B Beschlußfassung 796 D Einzelplan 03 — Haushalt des Bundesrates (Drucksache 353) 796 D Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 796 D Beschlußfassung 797 A Einzelplan 24 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 366) . . . .. . . . . . . 797 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 797 A Schoettle (SPD) 797 D Dr. Bergmeyer (CDU/CSU) 798 A Kalbitzer (SPD) '798 A Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . 798 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 799 D Abstimmungen 800 A Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 354; Umdruck 28, 32) 800 B, 843 A, B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 800 B Mellies (SPD) 801 C Dr. Adenauer (CDU/CSU): als Bundeskanzler 803 D, 811 A als Abgeordneter 804 C Dr. Deist (SPD) . . . . 805 C Ritzel (SPD) 808 A Dr. von Brentano (CDU/CSU) 811 A Dr. Höck (CDU/CSU) 811 C Müller-Hermann (CDU/CSU) 812 A Dr. Gülich (SPD) 814 B Metzger (SPD) 814 C Krammig (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 815 B Abstimmungen 815 C Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 355; Umdrucke 24, 25) 815 D, 844 A, B Dr. Vogel (CDU/CSU): als Berichterstatter 815 D als Abgeordneter 834 A Dr. Pfleiderer (FDP) 818 A Dr. Lütkens (SPD) 823 B, 831 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 828 B Dr. Gille (GB/ BHE) 831 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) 832 B Abstimmungen 834 D Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 362; Umdruck 50) 835 A, 845 Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 835 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 837 D Gengler (CDU/CSU) 839 B Weiterberatung vertagt 842 A Nächste Sitzung 842 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 28) . . 843 4 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 32) . . 843 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 24) 844 A Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 25) 844 B Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth u. Gen. zum Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 50) 845 Die Sitzung wird um 10 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 28) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 200, 350, 354) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0403 Tit. 300 „Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens" erhält der Zweckbestimmungsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Betrages unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 32) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 04 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 200, 350, 354) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 0403 den Tit. 300 um 4 000 000 DM zu kürzen auf 6 000 000 DM. Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 24) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 200, 350, 355) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird ersucht, in Ausführung des Bundestagsbeschlusses vom 31. März 1950 — Drucksache 813 Nr. 2 der 1. Wahlperiode —„Der Bundeskanzler wird ersucht, alsbald einen Staatssekretär für das Auswärtige Amt zu ernennen." dafür zu sorgen, daß der für das Auswärtige Amt bestellte Staatssekretär sich denjenigen Aufgaben widmet, die einem Staatssekretär als dem in erster Linie für den Verwaltungsapparat eines Ministeriums verantwortlichen Beamten obliegen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 25) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 05 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 200, 350, 355) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die schon bisher im Haushaltsplan vorgesehene B 7 a Stelle eines Inspekteurs der Auslandsvertretungen (Gesandter zu besonderer Verwendung) nunmehr durch einen mit den Verwaltungsfragen des auswärtigen Dienstes vertrauten Beamten zu besetzen, ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zwei in derselben Weise erfahrene Beamte zuzuteilen und beschleunigt eine Überprüfung der Auslandsbehörden unter den Gesichtspunkten der verwaltungsmäßigen Zweckmäßigkeit und der mit der sachgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben zu vereinbarenden möglichsten Sparsamkeit vorzunehmen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 23. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth und Genossen (Umdruck 50) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 200, 350, 362) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1203 Tit. 760 (Beteiligung an dem Bauvorhaben der Rhein-Main-Donau A. G.) ist statt „9 000 000 DM" zu setzen „10 000 000 DM". Bonn, den 7. April 1954 Frau Strobel Frau Albrecht Bals Baur (Augsburg) Behrisch Dewald Frenzel Hauffe Bauer (Würzburg) Herold Höhne Hörauf Kahn-Ackermann Dr. Kreyssig Kurlbaum Marx Op den Orth Müller (Erbendorf) Reitzner Sassnick Seidel (Fürth) Seuffert Thieme Wagner (Deggenau) Zühlke
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Drucksache 362. In dieser Drucksache, die den Bericht über die Ergebnisse der Beratungen im Haushaltsausschuß enthält, ist eine Zusammenstellung der Änderungen erfolgt, die sich bei der Einzelberatung gegenüber dem gedruckt vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans ergeben haben. In dieser Drucksache sind aber auch, und zwar unter Ziffer 2 a bis m, Anträge aufgeführt, die nach dem Beschluß des Haushaltsausschusses für erledigt erklärt werden sollen. Ich darf Sie bitten, Ihre Drucksache dahin zu berichtigen, daß sie für erledigt erklärt werden sollen für das Rechnungsjahr 1954. Warum, werde ich im Verlauf meines Berichts noch ausführen.
    Ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich es mir erspare, auf Einzelheiten aus dem 34 Seiten umfassenden Bericht, den ich als Berichterstatter dem Haushaltsausschuß gegeben habe, zurückzugreifen. Ich darf aber auf einige wichtige Zahlen und Tat-. sachen im Zusammenhang mit der Darlegung der Bedeutung des Bundeshaushalts zurückkommen. Ich möchte — ich weiß nicht, ob es früher schon je geschehen ist — einmal im Rahmen des Gesamthaushalts die Bedeutung des Bundeshaushalts für das Verkehrswesen in einigen Zahlen darstellen. Nach dem Abschluß, den der Entwurf des gesamten Haushaltsplans im Haushaltsausschuß erfahren hat, weist er jetzt eine Schlußsumme von 27 173 800 000 DM auf. Hiervon entfallen auf den Einzelplan 12, also auf den Plan des Bundesverkehrsministeriums, im ordentlichen Haushalt 634,5 Millionen DM, im außerordentlichen Haushalt 474 Millionen DM. Im ganzen beträgt also der Etat des Bundesministeriums für Verkehr 1108,5 Millionen DM. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen von 73,1 Millionen DM gegenüber. Der ordentliche Haushalt des Bundesverkehrsministeriums ist nach einer Berechnung an dem ordentlichen Etat des Bundes in Höhe von insgesamt 25133,4 Millionen DM im ganzen mit 2,52% und an dem außerordentlichen Etat des Bundes,
    *) Siehe Anlage 5 Seite 845. der im ganzen 2 040 Millionen DM beträgt, mit 1 22,86 % beteiligt. Daraus ergibt sich, daß das Schwergewicht des Haushalts zu Einzelplan 12 ganz entschieden auf dem außerordentlichen Haushalt ruht. Im ganzen gesehen beziffern sich die Ausgaben im ordentlichen wie im außerordentlichen Haushalt des Bundesverkehrsministeriums auf 4,08 % an allen Leistungen, die der Gesamtetat aufweist.
    Ich möchte aus der Summe von Bewilligungen einige Tatsachen hervorheben, die der Öffentlichkeit zeigen sollen, zu welchen Zwecken der Etat des Bundesverkehrsministeriums dient. An den allgemeinen Bewilligungen sind beteiligt die Deutsche Bundesbahn, die Privatbahnen, die Seeschiffahrt, die Luftfahrt, die Forschung, die Förderung des Auslandsreiseverkehrs, die Hafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, dann die Bekämpfung der Verkehrsunfälle und die Betriebsbeihilfen für die Schiffahrt. Ich darf einzelne Zahlen herausgreifen. Die Deutsche Bundesbahn ist in diesem Haushalt mit im ganzen 340 Millionen DM berücksichtigt, davon 250 Millionen DM im Ordinarium und 90 Millionen DM im Extraordinarium, die Privatbahnen mit 1 Million DM. Im Gebiet der Seeschifffahrt sind aus einem Gesamtprojekt, das auf mehrere Jahre verteilt wird, von 441 Millionen DM Gesamtumfang, von denen in den Jahren 1950 bis 1952 bereits 270 Millionen DM bewilligt wurden, für 1954 weitere 70 Millionen DM vorgesehen. Der Rest soll in 1955 aufgebracht werden. Für die Berufsausbildung von Seeleuten sind im Haushalt 500 000 DM enthalten.
    Ein besonderes Kapitel in diesem Haushalt ist die Luftfahrt. Seine besondere Bedeutung liegt darin, daß hier in stärkerem Maße, als es bisher möglich war, eine aktive Maßnahme des Bundes zum Zwecke der Wiedereinschaltung Deutschlands in den internationalen Luftverkehr und zur Herbeiführung eines eigenen Flugverkehrs innerhalb Deutschlands vorgesehen ist. Von einem geschätzten Investitionsbedarf bis zum Jahre 1960 von 84 Millionen DM entfallen auf den Bund 44,3 Millionen DM. Hiervon sind im Rechnungsjahr 1952 8,7 Millionen DM im Etat enthalten gewesen, in diesem Jahre sind es 15 Millionen DM. Der Rest soll im Rechnungsjahr 1955 bewilligt werden. An Betriebszuschüssen für die Deutsche Luftverkehrsgesellschaft sieht der Haushalt 1954 16,8 Millionen DM vor. Für Flughafengesellschaften werden im diesjährigen Haushalt an Beteiligungen, Darlehen und Investitionszuschüssen im ganzen 1,6 Millionen DM und an Betriebszuschüssen für Flughafengesellschaften 0,6 Millionen DM ausgewiesen. Einen neuen Titel enthält der diesjährige Haushalt mit 0,7 Millionen DM als Zuschuß für Wiederaufbau von Luftfahrtforschungsinstituten.
    Einige Mitglieder des Haushalts- und des Verkehrsausschusses haben vor kurzem auf Einladung der Swissair Gelegenheit gehabt, die Einrichtungen der Swissair in Zürich im Flughafen Kloten zu besichtigen, die quasi als Modell für das, was jetzt in der Bundesrepublik im Werden ist, dienen können. Aus den Darlegungen, die uns dort gemacht worden sind, konnten sämtliche Teilnehmer — es waren Parlamentarier und der Herr Bundesverkehrsminister mit einigen seiner Räte anwesend — den Schluß ziehen, daß hier in der Tat in der Schweiz für unsere Bedürfnisse und Zwecke eine Modellarbeit geleistet worden ist, die zu sehen und zu erkennen hochinteressant war. Ich möchte auch diese Gelegenheit benutzen, den Schweizer Gast-


    (Ritzel)

    gebern den verbindlichsten Dank der Teilnehmer aus den Parlamentsausschüssen zum Ausdruck zu bringen.
    Wir haben eine Situation vor uns, nach der in absehbarer Zeit neue eigene deutsche Flugzeuge einen deutschen Flugverkehr eröffnen sollen. Im ganzen sind je 4 zwei- und viermotorige Flugzeuge im Gesamtwert von 45 Millionen DM vorgesehen. Zur Sicherung der Kaufpreisrate für die viermotorigen Flugzeuge hat der Bund eine selbstschuldnerische Dollarbürgschaft im Gegenwert bis zum Betrag von 30 Millionen DM übernommen. Von den zweimotorigen Flugzeugen vom Typ „Convair 340" sollen zwei im Juni und zwei im Juli 1954 geliefert werden. Bei den viermotorigen Flugzeugen Typ „Constellation" sollen die Lieferungen im Jahre 1955 erfolgen.
    Wie groß und wie schwierig die Aufgaben sind, ergibt sich aus einer Feststellung, die sich auf die Ausbildung von Flugpersonal bezieht. Der Referent der Swissair hat uns mitgeteilt, daß die Ausbildung eines einzigen Fliegers an modernen Maschinen heute einen Betrag von rund 100 000 DM erfordert. Daraus und aus den übrigen Angaben, die wir dort gehört haben, können wir entnehmen, welch materiell große Aufgabe auch des Bundes in dieser Frage wartet.
    Ich darf Ihnen sagen, daß der Bund an den Flughäfen von Frankfurt, Stuttgart, Hannover, Köln, Bonn und Nürnberg-Kraftshof mit Beteiligungssätzen von 25 bis 33 % beteiligt ist.
    Interessant sind vielleicht einige Zahlen über die Verkehrsleistungen der Verkehrsflughäfen in der Bundesrepublik. Die Gesamtstartzahl weist von 1950 bis 1952/53 eine Entwicklung von 3570 über 4180 auf 6525 Starts auf. Die Zahl der beförderten Fluggäste ist von 1950 bis 1952/53 auf den deutschen Flughäfen von 91 500 auf 189 162 gestiegen. Die Luftfracht weist innerhalb von drei Jahren eine Steigerung von 5 200 000 kg auf 9 811 274 kg auf und die Luftpost eine Steigerung von 520 000 auf 659 000 kg.
    Bei der Besichtigungsreise haben wir auch Gelegenheit gehabt, die Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt, eine Institution des Bundes, zu sehen. Dem Haushaltsausschuß ist hierüber seinerzeit ein eingehendes Gutachten des Herrn Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom Dezember 1953 überreicht worden. Dieses Gutachten beweist, was wir dort an Ort und Stelle gesehen haben: die ungeheure Bedeutung dieser Arbeit, die hingebungsvoll geleistet wird. Daß diese Arbeit den Dank aller verdient, beweist, daß die Leistung der Flugsicherung einen Grad von Flugsicherheit herbeizuführen vermag, der erstaunlich ist und immer dankbar anerkannt werden muß.
    Wenn ich mich nun einigen anderen Zahlen und Tatsachen zuwende, die die sonstigen Verkehrsaufgaben betreffen, so darf ich zusamtnenfassend sagen, daß für Forschungszwecke in diesem Einzelplan folgende Beträge enthalten sind: für Luftfahrtforschung 1,5 Millionen, für die technische Fortentwicklung von Verkehrsmitteln 0,4 Millionen, für die Forschung auf dem Gebiet der Schiffstechnik 0,2 Millionen, auf dem Gebiet des Wasserbaus 0,22 Millionen und des Straßenbaus 0,35 Millionen.
    Der Bund betrachtet, wie es auch im Haushalt seinen Ausdruck findet, die Förderung des Ausländer-Reiseverkehrs in Deutschland gleich anderen Ländern als eine besondere Bundesaufgabe. Der Haushalt enthält hierfür den Ansatz von 4,5 Millionen DM.
    Auf dem Gebiete der Hafengesellschaften ist der Bund an einer Reihe von Gesellschaften beteiligt, so insbesondere an Duisburg-Ruhrort und an der Lübecker Hafengesellschaft. Hierfür sind im Haushalt insgesamt 1,5 Millionen DM als Zuschüsse vorgesehen.
    Für die Bekämpfung von Verkehrsunfällen, für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen sind im Haushalt 300 000 DM vorgesehen. Bei diesem leidigen Kapital der Verkehrsunfälle ist es vielleicht nützlich, an die letzten Feststellungen zu erinnern. In der Bundesrepublik haben sich im Laufe des Kalenderjahres 1953 450 000 Straßenunfälle ereignet. Dabei kamen 10 000 Menschen ums Leben, 350 000 wurden verletzt. Selbstverständlich hängen diese bedauerlichen Tatsachen in erster Linie mit der Steigerung des Fahrverkehrs überhaupt zusammen. Die Zahl der Kraftwagen beträgt heute in der Bundesrepublik nahezu 2 Millionen. Auch die Zahl der Krafträder beläuft sich auf fast 2 Millionen. Außerdem sind zirka 15 Millionen Fahrräder in Betrieb, und die Straßen in der Bundesrepublik werden außerdem von Straßenbahnen, Omnibussen, Oberleitungsomnibussen, Fuhrwerken mit Pferde- und Rindviehbespannung und sonstigen Fahrzeugen verschiedenster Art benutzt. Der Ansatz von 300 000 DM für Erziehungs-, Aufklärungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Verkehrsunfallgefahren wird also keinesfalls als übersetzt bezeichnet werden können.

    (Abg. Rümmele: Sehr richtig!)

    An Betriebsbeihilfen für die See-, Küsten- und Binnenschiffahrt werden im Haushalt 21 Millionen DM vorgesehen.
    Eine besondere Sorge des Bundes gilt den Binnenwasserstraßen. Im außerordentlichen Haushalt sind erhebliche Mittel zur Weiterführung und Verbesserung von Binnenwasserstraßen vorgesehen. Ich will Ihnen die einzelnen Zahlen nicht nennen; sie sind aus dem Haushalt ersichtlich. Ich erwähne nur, daß für Zwecke der Binnenwasserstraßen große Mittel ausgegeben werden für den Rhein, für die Ruhr, die Mosel, den Main, die Donau, für die Rhein-Main-Donau AG allein 9 Millionen DM — ich habe heute gesehen, daß ein Antrag auf Erhöhung von 9 auf 10 Millionen DM vorliegt, über den das Haus zu entscheiden haben wird —, für den Neckar, für die Lahn, für eine Kapitalbeteiligung an der Jochenstein Aktiengesellschaft und für Grundinstandsetzungen. Im Zuge der Binnenwasserstraßen werden wesentliche Beträge für westdeutsche Kanäle im Etat beansprucht, so für die Nordost- und für die Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals, für den RheinHerne-Kanal, für den Wesel-Datteln-Kanal, für den Mittelland-Kanal und für die Beseitigung von Kriegsschäden, ferner für den Küstenkanal und für die Ems, für den Ausbau der Weser, der Elbe, für Berliner Wasserstraßen, außerdem erhebliche Zuschüsse für laufende Unterhaltung der Westberliner Wasserstraßen.
    Im ganzen erfordern die Binnenwasserstraßen nach den Ansätzen im außerordentlichen Haushalt 79 Millionen DM. Diese große Summe dient bis auf einen kleinen Betrag der Durchführung von Fortsetzungsaufgaben. Für neue Projekte sieht der Etat im ganzen 1 077 000 DM vor, und zwar einen ersten Teilbetrag für die Niedrigwasserregulierung der Oberweser, für die Wiederherstellung der Vorschleuse Ahl auf der Lahn, für die Errichtung eines selbstzeichnenden Pegels am Rhein bei Rees


    (Ritzel)

    und für die einmalige Grundinstandsetzung von Strombauwerken an der Donau.
    Für Seewasserstraßen sind ebenfalls große Mittel ausgeworfen, aber nicht so viel, wie der Haushaltsausschuß gern bewilligt hätte.
    Ein besonderes Kapitel im Haushalt bezieht sich auf die Bundesfernstraßen. Eine Statistik, die unterbreitet wurde, beweist, daß die Bundesfernstraßen je Kilometer täglich mit 28,4 Kraftfahrzeugen befahren werden. Der Bundeshaushalt 1954 enthält für die Bundesfernstraßen in zahlreichen Einzelteilen eine Gesamtausgabe von 315 Millionen DM für die Bundesfernstraßen, und zwar 219 Millionen DM für die eigentlichen Bundesstraßen und von 96 Millionen DM für Bundesautobahnen. Wir waren uns klar darüber, daß der Ansatz von 96 Millionen für Bundesautobahnen zu niedrig ist, und er ist auch sogar niedriger als im Jahre 1953; aber wir wissen ja um die Bemühungen, die demnächst das Hohe Haus beschäftigen werden, auf einem andern Wege größere Mittel herbeizuführen. Ich darf mich hier auch auf die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers bei der Einbringung des Etats beziehen.
    Interessant ist vielleicht auch eine kurze Darstellung der vorgesehenen Autobahnplanungen. In einer ersten Ausbaustufe im Rahmen eines Zehnjahresplans sind Autobahnen auf folgenden Strekken vorgesehen: Hamburg—Hannover, Hannover—Northeim, südliche Umgehung Hamburgs, südliche Umgehung Bremens, Bremen—Walsrode, Oberhausen—Wesel—Emmerich (sogenannte Hollandlinie), Lennep— Wuppertal— Kamen, Köln—Aachen (Reststrecke), Montabaur— Koblenz, FrankfurtWürzburg— Nürnberg (eine Abzweigung Hof und eine Abzweigung Bayreuth), Landstuhl— Saarbrükken, Wolnzach— Regensburg, Karlsruhe— Offenburg, Stuttgart—Ulm und Rosenheim— Kufstein. Weitere Ausbaustufen sollen dann in einem Zwanzigjahresplan folgen.
    Meine Damen und Herren! Diese Mittelbewilligungen stehen unzweifelhaft im Zeichen der Finanznot des Bundes. Von den 163,5 Millionen im außerordentlichen Haushalt für Bundesfernstraßen entfallen 85,2 % oder 139,3 Millionen auf die Fortführung von Bauvorhaben und nur 14,8 % oder 24,2 Millionen auf neue Bauvorhaben. Für die Unterhaltung der Bundesstraßen und Bundesautobahnen sind 78,9 Millionen vorgesehen, für Um-und Ausbau der Bundesstraßen und Bundesautobahnen 64,1 Millionen — für 50 laufende Maßnahmen und 70 neue Vorhaben —, für den Neubau von Bundesstraßen und Bundesautobahnen 70 Millionen. Insgesamt handelt es sich hierbei um 90 Bauvorhaben, in der Hauptsache um Ortsumgehungsstraßen. Für neue Baumaßnahmen steht also, wie ich Ihnen gezeigt zu haben glaube, leider sehr wenig Geld zur Verfügung. Ich möchte nicht unterlassen, in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung der Umgehungsstraßen zur Erhaltung der Ortsdurchfahrten, so wie sie nun einmal sind, und auch zur Erhaltung der alten Häuser, insbesondere der Fachwerkhäuser in kleinen Städten, hinzuweisen.
    Eine bedauerliche Tatsache ist die Senkung des Ansatzes zur Beseitigung von Frostschäden. Wir hatten im Vorjahr noch 19,9 Millionen, für diesen Zweck im Haushalt, während es in diesem Jahr nur zu 8 Millionen gereicht hat. Für die Beseitigung von Kriegsschäden sind 45,6 Millionen erforderlich.
    Ein Wort darf ich zu dem Verhältnis zwischen Bund und Gemeinden im Straßenbau sagen. Im Haushalt sind an Zuschußmitteln für den Ausbau von Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 9000 Einwohnern 2,3 Millionen vorgesehen, für Umgehungsstraßen 27,5 Millionen, für Darlehen und Zuschüsse zum Wiederaufbau kriegszerstörter Gemeindebrücken 4 Millionen, insgesamt also zugunsten der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden 33,8 Millionen zu Lasten des Bundes.
    Meine Damen und Herren, ich darf wohl mit Ihrer Zustimmung die einzelnen Zahlen und Endabschlüsse bei den verschiedenen Bundesoberbehörden übergehen und mich damit dem Schluß meiner Darlegungen nähern. Der Verkehrshaushalt wird eine steigende Beanspruchung und ein steigendes Interesse verzeichnen. Ich bin der Auffassung, daß das Hohe Haus gut daran tut, bei Beratungen, die sich außerhalb des heute vorliegenden Bundeshaushalts mit Verkehrsproblemen befassen, jenes große Interesse zu dokumentieren, auf das unser Volk aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit einen Anspruch hat, und ich glaube, daß im Rahmen des Menschenmöglichen diesem Anspruch im Haushalt des Verkehrs Rechnung getragen worden ist. Mehr Mittel, als sie im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt bereitgestellt sind, konnten leider dem Verkehrshaushalt nicht zugeführt werden. Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen des Haushaltsausschusses die Annahme des Einzelplans 12 — Bundesverkehrsministerium — zu empfehlen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort hat der Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf ich zunächst auch meinerseits dem Herrn Berichterstatter herzlich danken für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die wir in diesen Monaten bei der Herstellung des Haushaltsplans gehabt haben, und für den wirklich vorzüglichen Bericht, den er schriftlich niedergelegt hat und den ich dem Studium des Hohen Hauses sehr empfehlen möchte. Es ist eine ganz ausgezeichnete Arbeit.
    Der Verkehrsausschuß hat am 9. März zur Frage der Wiederaufbaudarlehen an die Seeschiffahrt einen Antrag angenommen, der folgendermaßen lautet:
    Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet, daß gelegentlich der abschließenden Beratung des Haushalts im Plenum von der Bundesregierung konkrete Angaben über das künftige Schiffbauprogramm gemacht werden.
    Ich möchte, bevor in die Debatte über den Haushalt eingetreten wird, diesem Wunsche des Verkehrsausschusses nachkommen.
    Die gesamte seegehende deutsche Handelsflotte umfaßt zur Zeit rund 2,250 Millionen BRT. Zieht man davon den nicht Handelszwecken dienenden Schiffsraum — Fischereifahrzeuge, Schlepper, Leichter, Hebefahrzeuge und die übrige Nebentonnage — ab, so verbleiben rund 2,050 Millionen BRT. Mit den noch in Bau befindlichen Schiffen, die teils im Rahmen von Schiffbauprogrammen mit Bundesmitteln gefördert, teils mit 7 d-Geldern oder anderweitig finanziert werden, wird sich ein Bestand von rund 2,5 Millionen BRT ergeben. Der Zuwachs wird zum großen Teil noch im Laufe dieses Jahres, spätestens im Jahre 1955 in Fahrt kommen. Der Finanzierung dieser zum Teil noch in


    (Bundesminister Dr. Seebohm)

    Bau befindlichen Schiffe dienen die 70 Millionen DM, die in dem Ihnen. vorliegenden Haushalt, zusätzlich zu den in den voraufgegangenen vier Jahren bewilligten 340 Millionen DM, vorgesehen sind. Die Beschränkung auf 70 Millionen DM war durch die Leistungsfähigkeit des Haushalts bedingt. Wie der Herr Berichterstatter schon gesagt hat, wird ein Rest — er beträgt 31 Millionen DM — auf das nächste Jahr vorgetragen.
    Die beteiligten Stellen sind sich darüber klar, daß die 2 1/2 Millionen BRT noch nicht ausreichen, um die Bedürfnisse der deutschen Volkswirtschaft an seegängigem Schiffsraum zu befriedigen. Zu diesem Ergebnis kommt man, gleichgültig, ob man von der Bevölkerung der Bundesrepublik ausgeht, ob man ihr gesamtes Außenhandelsvolumen zugrunde legt oder ob man die im Auslandsgüterverkehr über See zu befördernde Gütermenge als Maßstab wählt. Berücksichtigt man ferner, daß rund 700 000 BRT des gegenwärtigen Schiffsbestandes älter als 20 Jahre sind und daß ihr Ersatz im Laufe kurzer Zeit, wenn nicht schon aus technischen, so doch aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist, so kann man für die nächsten Jahre von einem Baubedarf ausgehen, der über einer Million BRT liegen wird.
    Die Frage, ob der Wiederaufbau und die Verjüngung der Handelsflotte fortgeführt werden sollen, muß also von unserem Standpunkt aus bejaht werden. Die Initiative dazu muß jedoch bei unseren Reedern liegen. Von ihren Verbänden und aus Pressemeldungen wissen die Reeder, daß sie Anträge auf Finanzierung von Neubauten vorlegen können. Die darin vorgetragenen Bauabsichten werden dann, genau wie auch früher, daraufhin geprüft werden müssen, ob sie einem volkswirtschaftlichen und schiffahrtspolitischen Bedürfnis in solchem Maße entsprechen, daß eine Kredithilfe gerechtfertigt ist. Dieser schiffahrtspolitische Gesichtspunkt muß für den Bundesminister für Verkehr im Vordergrund stehen. Dabei wird von uns natürlich die Bedeutung der Aufträge für die Werftbeschäftigung keinesfalls verkannt. Weiter wird dem Umstand Rechnung zu tragen sein, daß die Lage der Reedereien sich inzwischen schon recht unterschiedlich entwickelt hat. Es wird deshalb nicht schematisch vorgegangen werden können, sondern im Einzelfall geprüft werden müssen, ob und in welchem Umfang für einen förderungswürdigen Neubau Kredithilfen erforderlich sind. Dabei darf ich nochmals ausdrücklich betonen, daß wir für den Wiederaufbau unserer Handelsflotte keine Subventionen gegeben haben, sondern nur Finanzierungshilfen, d. h. also Kredite, die wieder eingefahren und zurückgezahlt werden müssen.
    Der Zwang zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung von Bundesmitteln darf und wird nicht dazu führen, daß ein Reeder den Vorzug hat, nur weil er sich mit der geringsten Bundeshilfe begnügen könnte. In erster Linie muß das Bauvorhaben gefördert werden, das den höchsten volkswirtschaftlichen Nutzen verspricht. Denn darüber kann kein Zweifel bestehen: Ohne eine Kredithilfe des Bundes sind die deutschen Reeder immer noch nicht in der Lage, ihre Flotte weiter auszubauen und zu erneuern. Ich muß immer wieder daran erinnern, daß die Schiffahrt stärker als fast jeder andere Zweig der deutschen Wirtschaft demontiert und auch erst sehr viel später wieder zum Aufbau zugelassen worden ist. Der so oft genannte Korea-Boom hat nur einem kleinen Teil von Reedern durch hohe Frachtraten Vorteile bringen können, nämlich denen, die schon 1951 Schiffe zur Verfügung hatten. Im übrigen hat er lediglich zu einer Erhöhung der Betriebskosten und auch zu einer Erhöhung der Baukosten geführt.
    Damit komme ich zu einem Punkt, der mir für die Entwicklung der Werftlage in der nächsten Zeit entscheidend zu sein scheint. Obwohl die Reeder wissen, daß wir ihnen für ein Gespräch über weitere Neubauten zur Verfügung stehen, gehen die Anträge bisher nur spärlich ein. Das hat zweifellos konjunkturelle Gründe; denn das Niveau des Weltfrachtenmarktes ist so abgesunken, daß es schwer ist, die fixen Kosten einzufahren. Um so wichtiger ist unter diesen Umständen die Höhe der Werftpreise für Neubauten. Aus Äußerungen ergibt sich, daß die Werftpreise vielfach mit Recht als zu hoch angesehen werden. Das liegt vor allem an den hohen Materialpreisen, insbesondere für Eisen. Die gleichen Gründe dürften übrigens auch das Ausbleiben von Auslandsaufträgen erklären.
    Was nun die Frage der weiteren Finanzierung der Neubauten anbetrifft, so darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit, nämlich bis Ende dieses Jahres, die Schiffahrt noch über die Möglichkeiten des § 7 d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes verfügt. Ich hoffe, daß es den Reedern gelingen wird, auch in diesem Jahre wieder zinslose Darlehen und verlorene Zuschüsse aus dieser Quelle auf sich zu ziehen. Ende vorigen Jahres haben wir noch im wesentlichen mit Hilfe dieser Bestimmung die Voraussetzungen für den Bau von weiteren rund 145 000 BRT schaffen können. Diese Übergangslösung. und eine ähnliche, im Ausmaß geringere Aktion der letzten Zeit für weitere 20 000 BRT haben die Reeder in die Lage versetzt, weitere Aufträge bis zu etwa 165 000 BRT verteilen zu können. Damit wird sich die Lage wenigstens bei einigen Werften entspannen. Soweit Reeder, die an der Übergangslösung beteiligt sind, Aufträge noch nicht erteilt haben sollten, wird ihre Zurückhaltung auch hier mit der Höhe der Baukosten zu erklären sein. Schiffsbauprogramme sind stets nichts anderes als die Zusammenstellung und Dringlichkeitsordnung der von den Reedern gestellten Anträge. Ohne diese Anträge lassen sich natürlich auch keine Programme aufstellen.
    Weiterhin werden in Kürze vier Verordnungen ergehen, die Schiffspfandbrief- und Schiffbauanleihen in Höhe von insgesamt 61 Millionen DM in den Genuß der Steuervorteile des Kapitalmarktförderungsgesetzes bringen. Dieser Erfolg ist um so mehr zu begrüßen, als die Schiffahrt bisher von dem Kapitalmarktförderungsgesetz noch nicht den erwarteten Nutzen gehabt hat und als auch die 61 Millionen DM im wesentlichen zur Konsolidierung bisher gegebener Kredite dienen, die revolvierend Gelder freimachen, die dann zur Finanzierung neuer Bauvorhaben verwandt werden sollen.
    Der Wegfall des § 7 d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Gesetz über die Kleine Steuerreform von 1953 wird uns ohne Zweifel vor neue Aufgaben stellen. Es ist bereits mehrfach dargestellt worden, welch großen Beitrag diese Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte geleistet hat. Ersatz hierfür wird der Kapitalmarkt den Reedern vorerst im erforderlichen Umfang nicht bieten können; denn es wird sicherlich geraume Zeit vergehen, bis er so gefestigt ist, daß er auch der Schiffahrt zur Verfügung steht. Im übrigen spielt neben der Leistungsfähigkeit des


    (Bundesminister Dr. Seebohm)

    Kapitalmarkts auch die Zinsfrage eine entscheidende Rolle. Die jetzt üblichen hohen Zinsen können die deutschen Reeder keinesfalls tragen, wenn sie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig bleiben sollen, die zum größten Teil über hohe Eigenmittel verfügt und Fremdgelder sehr viel zinsgünstiger zu erhalten vermag. Wir erörtern deshalb schon jetzt das Problem eines Zinsausgleichs, insbesondere für die Spitzenfinanzierung. Zweifellos wird sich das Ergebnis der Beratungen über diese Frage im kommenden Haushaltsplan niederschlagen.
    Mit den beteiligten Stellen besteht Einvernehmen darüber, daß der Schiffahrt auch weiterhin Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zugeführt werden müssen. Über die Höhe finden zur Zeit Besprechungen statt, die einen günstigen Verlauf nehmen. Sie wissen, daß wir in diesem Jahr 50 Millionen DM dafür erhalten.
    Schließlich bleiben als Grundlage, auf die wir keinesfalls verzichten können, die Wiederaufbaudarlehen. Das Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen von 1950 gilt unverändert fort. Die Bedarfsanmeldung für das Rechnungsjahr 1955 wird zur Zeit vorbereitet. Es wird Sache des Hohen Hauses sein, sich bei den Beratungen über die Haushalte der nächsten Jahre schlüssig zu werden, welche Beträge zur Durchführung dieses Gesetzes bereitgestellt werden sollen und können. Wir müssen uns aber darüber klar sein, daß an einen Abbau dieser Mittel, die in den außerordentlichen Haushaltsplänen der kommenden Jahre erscheinen werden, schwerlich gedacht werden kann, falls wir an den dargelegten Zielen des Wiederaufbaus unserer Handelsflotte festhalten wollen. Die Wiederaufbaudarlehen, mit denen bei Altreedern 40 % der Neubaukosten eines Schiffes finanziert werden, stellen nach wie vor den Grundstock der Schiffsbaufinanzierung dar, auf den wir nicht verzichten können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)