Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich einigen Teilen des hier zur Behandlung stehenden Einzelplanes des Bundeskanzleramtes zuwende, möchte ich einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers machen. Der Herr Bundeskanzler hat in einer neckisch gemeinten Weise den amtierenden Herrn Präsidenten gefragt, ob er sich noch einmal zum Wort melden müsse, nachdem er vorher als Bundeskanzler gesprochen habe, wenn er jetzt als Abgeordneter sprechen möchte. Für uns, für die Sozialdemokratische Partei, wäre die Antwort noch leichter, als sie nach der Geschäftsordnung ohnedies ist. Wir können fast ausnahmslos den Herrn Bundeskanzler von dem Vorsitzenden der CDU nicht unterscheiden.
Sehr viele Äußerungen — auch heutige Äußerungen, auch heute zitierte Äußerungen —, die der Herr Bundeskanzler getan hat, bringen ihn in verdächtige Nähe mit der Funktion des Parteipräsidenten dann, wenn er für sich in Anspruch nimmt, als Kanzler zu sprechen. Es ist für den Betrachter, der weiß, daß zwei Seelen in der Brust des Herrn Bundeskanzlers leben und nicht miteinander kämpfen, sehr schwer, den Bundeskanzler von dem Vorsitzenden der CDU zu trennen.
Herr Bundeskanzler, Sie haben in bezug auf Ihre Camberger Rede und in bezug auf die Reden, die Sie vor der Bundestagswahl gehalten haben, das Verlangen nach Wahrheit aufgestellt und im gleichen Zusammenhang sich gerühmt, daß durch die rednerischen Methoden einige Millionen Stimmen — Gott sei Dank, wie Sie etwa sagten — für die von Ihnen vertretene Richtung gewonnen worden seien. Herr Bundeskanzler, diese Millionen Stimmen sind ohne Zweifel in einem nicht feststellbaren, aber sehr erheblichen Ausmaß gewonnen worden durch eine Politik, durch eine rednerische Politik, die sich in der schlimmsten Weise bei der Zurücknahme schwerster politischer Verleumdungen und Beleidigungen gezeigt hat.
Ich möchte bezweifeln, ob man sagen darf, daß man über ein solches Ergebnis sehr froh sein könne.
Sie haben, Herr Bundeskanzler, meinem Kollegen Herrn Mellies attestiert, daß er sachlich sein könne, wenn er wolle. Herr Bundeskanzler, ich gebe es zurück. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, daß auch Sie in Auseinandersetzungen mit der Opposition sachlich sein können, wenn Sie wollen; nur vermissen wir diesen Willen bei Ihnen.
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat sich dann auf Grund der Äußerungen meines Kollegen Mellies mit seiner Camberger Rede befaßt. Es war für mich als hessischen Abgeordneten besonders interessant, zu hören, was der Herr Bundeskanzler dazu zu sagen vermochte. Er sagte — ich habe es mitstenographiert —, auf dem Parteitag der hessischen CDU in Camberg sei man über die SPD in Hessen entrüstet gewesen. Herr Bundeskanzler, Sie haben hinzugefügt: wenn das wahr ist, was man Ihnen gesagt hat. Aber seit wann zieht man denn sofort seine Schlüsse in der scharfen und für einen Bundeskanzler mindestens sehr ungewöhnlichen Form, wie der Herr Vorsitzende der CDU diese Schlüsse in Camberg gegenüber der Sozialdemokratischen Partei in Hessen und ihrer Regierung gezogen hat, wenn man noch im Zweifel ist, ob das wahr ist, was man gesagt bekommen hat?
Ihren Appell, Herr Bundeskanzler, an diejenigen, die wissen, was es bedeutet, Ehre im Leib zu haben, unterstützen wir von der Sozialdemokratischen Partei in jeder Hinsicht. Aber man muß dabei nicht nur an die eigene Ehre denken, sondern auch an die Ehre der anderen!
Sie haben mit Recht hervorgehoben, Herr Bundeskanzler, daß Sie die Behauptungen, die Ihnen unterbreitet und von Ihnen als bare Münze genommen worden sind und die schließlich zu einstweiligen Verfügungen usw. geführt haben, zurückgenommen haben, und Sie haben gewünscht, daß das von allen so gehandhabt werden möchte. Ich wüßte Ihnen — ich will es hier nicht öffentlich sagen — eine ausgezeichnete Möglichkeit, Herr Bundeskanzler, mit diesem Verlangen, daß alle so vorgehen möchten, einmal in Ihrer eigenen Bundestagsfraktion zu beginnen.
Herr Kollege Mellies hat darauf hingewiesen, daß Herrn Bundeskanzler Adenauer alle Hilfsmittel zur Verfügung gestanden haben, um die Wahrheit zu erforschen. Herr Bundeskanzler, es ist unbestreitbar — und Sie selbst werden es nicht bestreiten —, daß diese Möglichkeiten bestanden haben. Aber es ist eigentlich doch etwas peinlich, feststellen zu müssen, daß Ihre eigenen Dienststellen vier Monate gebraucht haben, bis sie die Wahrheit feststellen konnten, die Sie dazu veranlaßte, die unwahren Behauptungen zurückzunehmen. Ich weiß nicht: ist das nun die Untauglichkeit der Ämter oder die Böswilligkeit Ihrer Mannen, die Ihnen sachlich zur Verfügung stehen sollten?
Herr Ministerpräsident Zinn wird ohne Zweifel — er hat es schon einmal getan— Veranlassung nehmen, zu den heutigen Bemerkungen des Herrn Bundeskanzlers in bezug auf seine Rede, die hier ohne Angabe des Inhalts zitiert wurde, zurückzukommen. Ich darf aber die Gelegenheit benutzen, den Herrn Bundeskanzler gerade im Hinblick auf sein Zitat, daß die Ehre zu achten sei, an eine
andere kleine Sache zu erinnern. Herr Bundeskanzler, Sie haben sich vor geraumer Zeit auch einmal mit der Politik der hessischen Staatsregierung befaßt und damals erklärt, die hessische Staatsregierung entferne systematisch alle Anhänger der CDU aus ihren Ämtern. Sie haben diese Beschuldigungen ganz deutlich hervorgehoben in bezug auf die angebliche Entfernung von CDU-Angehörigen aus dem Bereich des hessischen Kultusministeriums. Sie haben kurz darauf, Herr Bundeskanzler, ein Schreiben des Herrn hessischen Ministerpräsidenten Zinn erhalten, in dem diese Mitteilungen, die Sie der Öffentlichkeit auch in einer Rede unterbreitet hatten, richtiggestellt und ihre Inhaltlosigkeit nachgewiesen worden sind. Leider glaube ich sagen zu müssen, daß von Ihrer Seite her, Herr Bundeskanzler, bis zu dieser Stunde eine Berichtigung Ihrer damals ausgesprochenen Behauptung, auf die die öffentliche Meinung, das hessische Volk, die hessische Staatsregierung und der hessische Landtag ein Anrecht gehabt hätten, nicht erfolgt ist.
Nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu dem hier vorliegenden Haushaltsplan. In dem Haushaltsplan — darauf ist bereits kurz von dem Herrn Berichterstatter hingewiesen worden — ist wiederum ein Betrag für den Neubau des Dienstgebäudes des Bundeskanzleramts enthalten. Sie finden diesen Ansatz auf der letzten Seite der vor Ihnen liegenden Drucksache 354. Es handelt sich um 1 485 000 DM. Wir Sozialdemokraten haben uns gegen diese Bewilligung ausgesprochen, und zwar aus wohlerwogenen Gründen. Ich will nicht im Detail darauf eingehen, auf die Raumfrage des Bundeskanzleramts und dergleichen mehr, sondern ich möchte nur daran erinnern, daß diese fortgesetzte Neubautätigkeit in Bonn ein Teilstück der Entwicklung ist, über die wir uns im 1. Deutschen Bundestag am 30. September 1949 unterhalten haben. Der damalige Bundestagsabgeordnete Zinn hat in dieser Sitzung vom 30. September 1949 glossiert, daß nach den Berichten der Kommission des Parlamentarischen Rats die Kosten für die Unterbringung der Bundesorgane in Bonn 3 795 000 DM betragen sollten.
Ich habe im Haushaltsausschuß wiederholt die Frage gestellt, was nun Bonn eigentlich wirklich kostet. Ich war zu dieser Frage insbesondere auch um deswillen veranlaßt, weil in der Presse Zahlen genannt wurden. Ich nenne Ihnen eine Zahl aus einer Wirtschaftszeitung; dort wurde die Summe von 500 Millionen DM Bonner Kosten genannt.
Das Bundesfinanzministerium hat auf einen Beschluß des Haushaltsausschusses hin seine Bereitwilligkeit erklärt, dem Haushaltsausschuß die wirklichen Kosten von Bonn zu nennen. Leider hat das Bundesfinanzministerium, obwohl diese Anfrage Monate zurückliegt und obgleich wiederholt moniert wurde, bis zu dieser Stunde die Kosten noch nicht zusammenstellen können. Ich hoffe nicht, daß die Rechenmaschinen des Bundesfinanzministeriums für die Bewältigung der sich hier offenbarenden Größenordnung etwa nicht ausreichen.
Aber es war so ein Kulissengespräch, daß die
Kosten von Bonn, soweit Bundesbauten in Betracht
kommen, den Betrag von zirka 200 Millionen DM erreicht bzw. überschritten haben. Wir haben uns auch im Blick auf diese Tatsachen nicht dazu entschließen können, der neuen Bewilligung von 1 485 000 DM für den Neubau eines Dienstgebäudes des Bundeskanzleramtes zuzustimmen.
Einige Bemerkungen zum Personaletat des Presse- und Informationsamtes. Wir beobachten hier gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von
3 209 000 auf 3 560 000 DM bei den persönlichen Kosten. Wir haben im Haushaltsausschuß verschiedene Anträge gestellt, so auf Streichung von zwei übertariflich bezahlten Angestellten und drei weiteren Stellen der Vergütungsgruppe II. Leider sind die Anträge der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt worden. Wir haben ernste Bedenken gegen die Fortsetzung einer Personalpolitik, die allein in diesem Jahre eine Steigerung der Zahl der Angestellten von 305 auf 313 Funktionäre aufweist.
Aber noch größer sind unsere Bedenken — und darauf hat Herr Kollege Mellies bereits hingewiesen — gegen die Zumutung, ohne parlamentarische Kontrolle den Ansatz „Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens" von 5,5 Millionen auf 10 Millionen DM zu erhöhen.
Dieser Betrag war im Rechnungsjahr 1953, das vor
wenigen Tagen abgelaufen ist, im Etat mit 4,5 Millionen DM beziffert. Das Istergebnis 1952 beträgt
4 480 000 DM.
Neben der Höhe der Summe, der plötzlich auf
Wunsch der Regierung beantragten Erhöhung von
5,5 auf 10 Millionen DM, stößt uns besonders die
Tatsache, daß im Dispositiv des Etats erwähnt ist: Die Jahresrechnung über die Ausgabe dieses Titels unterliegt nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Seine Erklärung bildet die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung.
Unser Verlangen, dem vorhin Herr Kollege Mellies schon Ausdruck gegeben hat, geht auf Mitwirkung des Parlaments bei der Kontrolle der Ausgaben. Wir wollen in Würdigung der Tatsache, um die es sich handelt, wahrhaftig nicht etwa den ganzen Haushaltsausschuß, wir wollen nicht einmal den ganzen Rechnungsprüfungsausschuß zur Bewältigung dieser Funktion eingesetzt wissen. Aber eine Kommission des Parlaments, ein ganz kleiner Ausschuß, der in der Lage ist, eine wirkliche Kontrolle auszuüben, das scheint doch eine absolute Notwendigkeit zu sein. Denn neben dem Haushaltsrecht, das wir heute üben, gehört schließlich das Prüfungsrecht hinsichtlich der Rechnung der Bundesregierung mit zu den vornehmsten Aufgaben eines Parlaments.
Die Bundesregierung stützt sich bei ihrem Verlangen auf die sogenannte Reichshaushaltsordnung, die heute auch für den Bund noch gilt. Diese Reichshaushaltsordnung enthält einen § 89, der da lautet:
Von der Prüfung ausgenommene
Haushaltsbewilligungen
Soweit Haushaltsmittel mit Rücksicht auf ihren Verwendungszweck der Prüfung durch den Rechnungshof nicht unterliegen sollen, muß dies im Haushaltsplane besonders angeordnet werden. Die Prüfung kann durch den Haushaltsplan auch einer anderen Stelle übertragen werden.
Diese andere Stelle wünschen wir in der Form eines kleinen Ausschusses dieses Parlaments.
Wir befinden uns bei der Beurteilung dieser Situation in einer ganz guten Gesellschaft, nämlich in der Gesellschaft eines der ersten Berater des Herrn Bundesfinanzministers, des Herrn Ministerialrats Dr. Vialon, der einen Kommentar zum Haushaltsrecht geschrieben hat. Von diesem Kommentar ist schon voriges Jahr einmal die Rede gewesen. Damals war es Herr Kollege Bausch — den ich leider im Moment nicht im Saale sehe —, der eine Art von Blankowechsel ausgestellt hat: „Wir werden das schon machen; wenn nur mal die Länder vorangehen". Es ist ihm damals zugerufen worden: „Hannemann, geh du voran, du hast die größten Stiefel an!"
Auf Seite 44 des Kommentars des Herrn Dr.
Vialon heißt es — vielleicht kann das der Herr
Bundesfinanzminister einmal nachlesen —: Regelmäßig begründet die Exekutive mit erhöhter Staatsraison die Fernhaltung des kritischen Prüfers von den oben genannten gefährlichen Fonds . Es stellt sich aber oft heraus, daß diese Tendenz nur den Versuch zur Aufrechterhaltung eines Mysteriums oder des Wunschs
— und sicher hat der Herr Bundeskanzler in dem vorliegenden Fall der Verwendung von 10 Millionen ohne Kontrolle diesen Wunsch —
nach ganz selbständiger Bewirtschaftung bedeutet.
Aber mehr noch! Auf Seite 40/41 des gleichen Kommentars des Herrn Ministerialrats Dr. Vialon lesen Sie den schönen Satz:
Das Wesen der Kontrolle, wie sie hier verstanden wird, besteht nicht in der Aufsicht des Schutzmanns, sondern mehr in der Rolle des verantwortungsvollen Mitarbeiters, . . .
So und nicht anders möchten wir unsere Anregung
aufgefaßt wissen!
An anderer Stelle sagt Herr Dr. Vialon:
Viel wichtiger ist die staatspolitische Kontrolle beim Zustandekommen und dem Vollzug des Bundeshaushalts unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit und der Klarkeit .. .
Die Grundsätze der Etatwahrheit und der Etatklarheit gelten nicht nur für die Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts, sondern sie gelten in erhöhtem Maße noch bei der Prüfung der Rechnung der Bundesregierung!
Meine Damen und Herren, es ist bereits einiges über das Instrument des Presse- und Informationsamts als Mittel der Beeinflussung im demokratischen Massenstaat gesagt worden. Der Herr Bundeskanzler trägt die parlamentarische Verantwortung im Rahmen des Grundgesetzes. Ich erlaube mir, dem Herrn Bundeskanzler eine Frage zu stellen. Ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein vom Staat, also aus den Mitteln der Steuerzahler, bezahltes Propagandaorgan der Pax-Christi-Bewegung, Deutscher Zweig, Hauptarbeitsstelle Aachen? Die Begründung für diese Frage entnehme ich einem Zirkular mit folgendem Absender: „Pax-Christi-Bewegung in Aachen, 24. Februar 1954". Es heißt dort:
An die Fakultäten der deutschen Hochschulen
im deutschen Bundesgebiet. Betrifft Illustrierte Zeitung „Du in der Welt". — Wir gestatten uns, Ihnen a u f Wunsch des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Bonn anbei 15 Exemplare der illustrierten Blätter „Du in der Welt" mit der Bitte zu übersenden, dieselben an die Studierenden in Ihrer Fakultät freundlichst verteilen zu wollen. Die Lieferung erfolgt kostenlos. Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Pax-Christi-Grüßen
Pax-Christi-Bewegung, Hauptarbeitsstelle,
Heinrich Heinen.
15 Anlagen
Es handelt sich hier nicht so sehr um viel Geld,
sondern hier handelt es sich um den Einsatz einer aus Steuermitteln bezahlten Behörde zugunsten einer einseitig orientierten Organisation. Ich weiß nicht, wieviel Geld in ähnlicher Weise aus Mitteln des Presse- und Informationsamts für andere Zwecke zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung ausgegeben wurde, wieviel Geld ausgegeben wurde für die Beeinflussung der deutschen Wähler. Mich würde es sehr interessieren, eine schlüssige und zuverlässige Erklärung der Bundesregierung etwa dazu zu hören, ob die erheblichen Mittel für die netten Wählerbriefe des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundeswirtschaftsministers kurz vor der Wahl vom 6. September 1953 aus den Kassen der CDU — dann geht es uns nichts an — oder etwa aus dem Fonds — jenem „Reptilienfonds", um mit Bismarck zu sprechen — des Presse- und Informationsamts finanziert .worden sind.
Meine Damen und Herren, ich habe im Haushaltsausschuß — und ich scheue mich nicht, das hier auszusprechen — in bezug auf die Verwendung der 4,5 Millionen DM des Jahres 1952 und der 5,5 Millionen DM für 1953, die jetzt angefordert werden, den anwesenden Vertreter der Bundesregierung um detaillierte Auskunft gebeten und ihn gefragt, für welche Zwecke diese Gelder verwendet worden sind. Wir haben eine, nun, ich möchte sagen, „südamerikanische" Auskunft erhalten, aber keine Antwort, die uns wirklich erlaubt, einen Schluß in bezug auf die Verwendung dieser Mittel zu ziehen. Um so eher sollte auch die Mehrheit dieses Hauses in der Lage sein, entsprechend dem Antrag, den mein Kollege Dr. Deist vorhin begründet hat, zur Milderung der Schäden, die der Montan-Union-Pakt gebracht hat, einen Betrag hier wegzulassen und dem Kapitel zuzufügen, in das er gehört, um dort bessere und nützlichere Verwendung zu finden.
Vielleicht ist auch die Möglichkeit gegeben — auch das dürfte im Verlauf der Etatberatung noch laut werden —, dafür zu sorgen, daß beispielsweise aus Gründen der allseitigen Objektivität die Protokolle des Deutschen Bundestages den öffentlichen Büchereien in der Bundesrepublik kostenlos zu Lasten des Dispositionsfonds, von dem ich hier spreche, zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind in Würdigung aller Gesichtspunkte nicht in der Lage, dem Etat — Einzelplan 04 — unsere Zustimmung zu erteilen, und beantragen seine Ablehnung.