Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat auf Umdruck 32 den Antrag gestellt, beim Presse- und Informationsfonds des Herrn Bundeskanzlers eine Kürzung um 4 Millionen DM vorzunehmen. Dieser Antrag steht in engem Zusammenhang mit unserem Antrag auf Umdruck 30, in dem wir zum Etat des Herrn Bundeswirtschaftsministers die Einstellung eines Betrags von 4 Millionen DM für Belegschaftsmitglieder des Eisenerzbergbaus, die von Stillegung betroffen sind, beantragen. Umdruck 32 ist daher gewissermaßen die Deckungsvorlage für den Antrag Umdruck 30, und Umdruck 30 selbst ist die Begründung für den Antrag auf Umdruck 32. Unter diesen Umständen bitte ich den Herrn Präsidenten, die Begründung beider Anträge zusammenfassen zu dürfen; sie gehören sachlich zusammen.
In den letzten Wochen und Monaten bekommen wir aus allen Teilen Deutschlands, in denen Eisenerzbergbau getrieben wird, alarmierende Nachrichten darüber, daß zahllose Entlassungen vorgenommen werden, daß Stillegungen von ganzen Zechen erfolgen müssen und daß Feierschichten in einem Ausmaß verfahren werden, das kaum noch tragbar erscheint.
Im Salzgitter-Gebiet sind von einer Belegschaft von etwa 5000 Mann insgesamt 500 entlassen worden. Seit dem Sommer des vergangenen Jahres werden ständig etwa vier Feierschichten verfahren. Das hat dazu geführt, daß insgesamt etwa 500 gerade der jüngsten und kräftigsten Bergleute, die für die Zukunftsentwicklung dieses Gebietes kaum entbehrt werden können, freiwillig abgekehrt sind.
Im Siegerland haben bei einer Belegschaft von insgesamt 5000 Mann bisher 1000 Mann die Kündigung erhalten. Das sind 20 % der Belegschaft, die ihre Arbeit und ihr Brot verlieren.
Wir müssen uns darüber klar sein, daß der Eisenerzbergbau in Gebieten betrieben wird, in denen das sonstige gewerbliche und industrielle Leben in der Regel schwach entwickelt ist, und daß daher von den Folgen solcher Maßnahmen nicht nur die Belegschaftsmitglieder, sondern die ganze Umgebung betroffen wird. Schließlich sollten wir angesichts derartiger Entlassungen im Salzgitter-Gebiet nicht vergessen, daß dies ein Gebiet an der Zonengrenze ist, dem politisch eine außerordentliche Bedeutung zukommt, und daß die dort getroffenen Maßnahmen geradezu politisches Sprengpulver sind.
Man kann diese Vorgänge im deutschen Eisenerzbergbau nicht behandeln, ohne die Zusammenhänge mit der Eisen- und Stahlindustrie zu sehen. Denn diese krisenhaften Erscheinungen innerhalb des Eisenerzbergbaus sind darauf zurückzuführen, daß die Anforderungen der Eisen- und Stahlindustrie an den Erzbergbau in einem Ausmaß zurückgegangen sind, angesichts dessen wirtschaftlicher Bergbau einfach nicht mehr zu führen ist. Der Versand an Eisenerz aus dem Salzgitter-Gebiet an die Ruhr — auf Ruhrerz bezogen — ist z. B. um 45 % und der Versand aus dem Siegerland um etwa 33 1/3 % zurückgegangen.
Das bedeutet Veränderungen in der Beschäftigung im Eisenerzbergbau, die untragbar sind.
Ich habe nicht die Absicht, an dieser Stelle etwa die gesamte Eisen- und Stahlpolitik Deutschlands
und ihr Verhältnis zur Politik der Montan-Union zur Debatte zu stellen. Meine Fraktion wird durch eine Große Anfrage Gelegenheit geben, in Kürze dieses ganze Problem ausführlich zu diskutieren. Es scheint mir aber doch wichtig zu sein, einen kleinen Rückblick darauf zu werfen, in welchem Umfang diese Maßnahmen im Eisenerzbergbau mit der Entwicklung in der deutschen Eisen- und Stahlindustrie in Verbindung stehen. Ich freue mich, daß ich über diese Zusammenhänge, über die es an der Ruhr nur eine Meinung gibt, einige Ausführungen machen kann.
Ein Teil der Einschränkungen, die im Eisenerzbergbau notwendig geworden sind, ist auf die Rückentwicklung und die Stagnation in der Eisen-und Stahlindustrie zurückzuführen. Wenn wir die Gründe für diese Stagnation untersuchen, dann finden wir, daß sie zumindest zum Teil auf folgende Ursachen zurückzuführen ist. Im August des Jahres 1952 hat der Herr Bundeswirtschaftsminister einen Versuch unternommen, die Eisen- und Stahlpreise auf ein niedrigeres Niveau zu senken. Man wird dem Herrn Bundeswirtschaftsminister zugeben müssen, daß dieser Versuch in jener Zeit sicherlich eine gewisse Berechtigung hatte. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat aber ein völlig untaugliches Mittel zu einer solchen Senkung der Preise angewandt, indem er im August 1952 vorzeitig die gesamten Eisen- und Stahlzölle gesenkt und damit eine Überschwemmung des deutschen Eisenmarktes mit 1 bis 1,5 Millionen t herbeigeführt hat, die nicht unwesentlich zu einer Verschärfung der Situation in der Eisen- und Stahlindustrie beigetragen haben. Über diesen Tatbestand gibt es unter den sachverständigen Kreisen an der Ruhr, gleich ob sie auf der Unternehmer- oder der Arbeitnehmerseite sitzen, keine verschiedene Auffassungen.
— Ich hatte gerade gebeten, da dieser Antrag die
Begründung für den Streichungsantrag ist, hier zugleich diese Begründung, die selbstverständlich
wirtschaftspolitischer Art ist, bringen zu dürfen.
Ein zweites, was diese Stagnation in der Eisen- und Stahlindustrie und damit die Rückwirkung auf den Eisenerzbergbau verursacht hat, ist das völlige Versagen der öffentlichen Auftragspolitik, insbesondere der Auftragspolitik der Bundesbahn. Dieser große Auftraggeber hätte, wenn frühzeitig für eine Gesunderhaltung der Bundesbahn gesorgt worden wäre, durchaus die Möglichkeit gehabt, die partiellen Stagnationserscheinungen der Eisen-und Stahlindustrie durch eine gesteigerte Auftragserteilung wesentlich zu lindern.
Ich darf hier schließlich eine dritte Bemerkung einschalten. Wenn wir in der Eisen- und Stahlindustrie und im Eisenerzbergbau im Gegensatz zu dem Entwicklungstrend der gesamten deutschen Wirtschaft, die durchaus aufsteigende Tendenzen zeigt, einen Rückgang zu verzeichnen haben, so ist das zweifellos ein gewolltes und logisches Ergebnis des Zusammenwirkens der Eisen-und Stahlindustrie innerhalb der Montan-Union. Es scheint mir doch wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, daß diese Entwicklung gerade auf dem Gebiete des Eisenerzbergbaus zur Zeit des Inkrafttretens des Montan-Union-Plans bereits zu übersehen war. Es war der Abgeordnete Dr. Henle, der diese Zusammenhänge in diesem Hause besonders deutlich gemacht hat. Es wäre sicher richtig gewesen, wenn man in jener Zeit dafür gesorgt hätte, bezüglich des Eisenerzbergbaus entsprechende Vorbehalte zu machen, wie sie andere Länder für schwache Wirtschaftsbereiche durchgesetzt haben.
Ich habe diese Tatsachen kurz dargelegt, um zu zeigen, welche besondere Verantwortung die Bundesregierung für die Entwicklung in den Eisenerzbergbaugebieten hat.
Ich darf einen zweiten Tatbestand erwähnen, der nicht ohne Bedeutung für die zur Zeit im Eisenerzbergbau gegebene Entwicklung ist. Dieser Tatbestand ist die Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie in der Form, wie sie durchgeführt worden ist. Ich bedaure, auf diese kurze Darlegung nicht verzichten zu können, weil sie entscheidende Bedeutung für die augenblickliche Situation im Eisenerzbergbau hat. Der deutsche Eisenerzbergbau ist eine der Rohstoffgrundlagen der deutschen Eisen- und Stahlindustrie. Wir wissen, daß es sich dabei um nicht sehr hochwertige Erze, die jedoch mit hohen Gewinnungskosten belastet sind, handelt. Wir wissen aber ebenso gut, daß die deutsche Wirtschaftspolitik ständig Wert darauf gelegt hat, diese Grundlage der deutschen Eisen- und Stahlindustrie in gewissem, volkswirtschaftlich zu rechtfertigendem Umfange aufrechtzuerhalten. Es wäre daher die Aufgabe gewesen, dafür Sorge zu tragen, daß der Eisenerzbergbau im Rahmen der Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Eisenerzbergbaus eine volkswirtschaftlich gesunde und vernünftige Organisation erhält. Diese Forderung wurde nicht erfüllt. Ich möchte gerade in Zusammenhang mit den Problemen, die uns im Augenblick berühren, betonen, daß nach unserer Auffassung ein wesentlicher Teil der Verantwortung für die unglückliche Gestaltung, für die weitgehende Zersplitterung des Eisenerzbergbaus die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Verhandlungen bei der Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie trifft.
Jedenfalls haben diese Tatsachen zu dem Ergebnis geführt, daß heute alle organisatorischen Voraussetzungen für eine zweckmäßige und planmäßige Führung der Eisenerzwirtschaft fehlen. Sonst wäre es nicht möglich, daß z. B. im Jahre 1952 die Eisen-und Stahlindustrie an den deutschen Eisenerzbergbau Anforderungen gestellt hat, die von ihm einfach nicht mehr erfüllt werden konnten. In jenen Tagen wurden Pläne erörtert, den Eisenerzbergbau auszudehnen und neue Investitionen zur Ausdehnung der Fördermöglichkeiten vorzunehmen. Heute aber wird an den Eisenerzbergbau die Forderung gestellt, seine Förderung um 35 bis 40 % zu senken.
Unter solchen Umständen ist eine vernünftige Bergwirtschaft ebenso wie im Kohlenbergbau auch in der Eisenerzwirtschaft einfach nicht mehr möglich.
Die Ursachen dafür sind verschiedener Art. Mir scheint es aber doch der Betonung wert zu sein, daß hier eine Aufgabe der deutschen Wirtschaftspolitik liegt. Denn es ist nicht so, daß etwa die Werke der Eisen- und Stahlindustrie sich den Zwangsläufigkeiten, denen sie im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung unterworfen sind, einfach entziehen könnten. Ebenso kann man den Werken
des Eisenerzbergbaus in ihrer augenblicklichen Situation die Verantwortung für diese Entscheidungen, die wirtschaftspolitischer Art sind, nicht zulasten. Denn auf diese zersplitterten Unternehmungen des Eisenerzbergbaus, die in ihrer rechtlichen Konstruktion überhaupt noch nicht eindeutig feststehen, rollt das Verhängnis zu, ohne daß sie sich dagegen wehren können; sie müssen zwangsläufig zu Stillegungen und Entlassungen kommen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: wie soll der Arbeiter im Eisenerzbergbau diese Entwicklung verstehen? Wie soll er es in Übereinstimmung bringen, daß ihm gesagt wird, der Eisenerzbergbau müsse seine Erzeugung um 35 bis 40% senken, während auf der anderen Seite innerhalb der Montan-Union Pläne im Gange sind, die Erzeugung der Eisen- und Stahlindustrie auf 40 bis 50 Millionen t auszudehnen, die Kokserzeugung um 15 Millionen t und die Erzerzeugung um 16 bis 17 Millionen t auszudehnen? — Meine Damen und Herren, da stimmt etwas nicht! Man kann nicht auf der einen Seite planen, die Stahlerzeugung in ganz Europa großzügig auszudehnen, und auf der anderen Seite dem Erzbergbau Einschränkungen zumuten, unter denen er einfach nicht existieren kann.
Hier wäre es richtig gewesen, rechtzeitig mit konstruktiven wirtschaftspolitischen Maßnahmen einzugreifen, um diese unglücklichen Folgen vom Eisenerzbergbau fernzuhalten. Ich stelle mit Genugtuung fest, daß der Kollege Dr. Höck eine Kleine Anfrage mit ähnlichen Konsequenzen hier im Hause gestellt hat. Wenn es aber nicht möglich ist, mit konstruktiven wirtschaftspolitischen Maßnahmen eine derartige Entwicklung zu verhindern, dann ist es eine Aufgabe der verantwortlichen politischen Stellen, dafür zu sorgen, daß die Lasten einer solchen Entwicklung nicht gerade von denen getragen werden, die sich am wenigsten dagegen wehren können.
Damit komme ich zu dem speziellen Inhalt des Antrags. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß wir dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit erheblichen und entscheidenden Vorbehalten gegenüberstehen. In diesem Vertrag findet sich aber ein außerordentlich gesunder, fortschrittlicher Grundsatz europäischer Wirtschaftspolitik, der folgendes besagt: Wenn es in irgendeinem Wirtschaftszweig zu Entwicklungen kommt, die untragbare Härten für die Belegschaftsmitglieder dieses Zweiges mit sich bringen, dann ist es die Pflicht der öffentlichen Hand, die Anpassung an diese Verhältnisse zu erleichtern.
Ich bin der Auffassung, daß dieser Grundsatz nicht nur als eine reine Deklamation im Montanunion-Vertrag zu. werten ist, sondern daß man ihn in der politischen Praxis auch wirklich anwenden sollte. § 23 der Übergangsbestimmungen zum Montanunion-Vertrag sieht ausdrücklich vor: Wenn im Rahmen der Entwicklung des Gemeinsamen Marktes Unternehmungen oder Teile von Unternehmungen gezwungen sind, ihre Betriebe stillzulegen oder einzuschränken, dann sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Belegschaft dieser Betriebe vor den Lasten der Anpassung zu schützen und ihnen eine produktive Beschäftigung zu sichern. Der Montanunion-Vertrag sieht darüber hinaus vor, daß für diesen Zweck Beihilfen gegeben werden, zu denen das beteiligte Land entsprechende Beiträge zu zahlen hat.
Meine Damen und Herren, diesem Zweck dient der Antrag, den wir gestellt haben.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Montanunion haben bereits im Januar dieses Jahres in einer Sitzung des Investitionsausschusses auf dieses schwerwiegende Problem hingewiesen, und wir haben zu unserer Genugtuung feststellen können, daß in einem Bericht der Hohen Behörde vom 20. März diese schwierige Lage des deutschen Eisenerzbergbaues ausdrücklich anerkannt worden ist. Wir haben auf der anderen Seite mit Überraschung feststellen müssen, daß der letzte Satz des betreffenden Passus lapidar lautet: Der Hohen Behörde liegt bis jetzt noch kein Antrag auf Eingreifen vor.
Wir haben daraufhin die Hohe Behörde gefragt, ob sie mit einem solchen Antrage rechne oder auf ihn warte. Darauf ist uns aus Kreisen der Hohen Behörde erklärt worden, eine entsprechende Anforderung an die deutsche Bundesregierung sei ergangen.
Ich darf auf ein weiteres hinweisen. Die Industriegewerkschaften Metall und Bergbau sind bereits vor längerer Zeit an den Herrn Bundeswirtschaftsminister mit dem Antrag herangetreten, in diesem Sinne Anträge an die Hohe Behörde zu stellen. Die Industriegewerkschaft Bergbau hat am 18. März 1954 einen entsprechenden Antrag gestellt. Am 23. März 1954 kam eine völlig hinhaltende Antwort, daß die vielseitige Problematik der Anpassungsbeihilfen zunächst einmal geprüft werden müßte, daß an die Beteiligten konkrete Fragen gestellt worden seien, und daß man sich, wenn dieses Material vorliege, erneut über das Problem unterhalten müsse.
In der Zwischenzeit gehen die Stillegungen und Entlassungen im Eisenerzbergbau vor sich.
Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob es für die Bundeswirtschaftspolitik nicht doch beschämend ist, daß heute eine Delegation der Industriegewerkschaft Bergbau unmittelbar bei der Hohen Behörde vorstellig werden muß, weil nicht erwartet wird, daß die deutsche Bundesregierung die entsprechenden Schritte einleitet.
Man wird nicht sagen können, daß solche Schritte aussichtslos seien. Ich darf darauf hinweisen, daß in dem Bericht der Hohen Behörde dargelegt wird: Für Italien wird im Augenblick die Möglichkeit von Anpassungsbeihilfen an Belegschaftsmitglieder der Eisen- und Stahlindustrie erörtert, die als Ergebnis einer bereits im Jahre 1948 eingeleiteten Rationalisierung zur Entlassung kommen. Der Bericht besagt weiter, daß die Begründung für Anpassungsbeihilfen in solchen Fällen darin bestehen könne, daß der Montanunion-Vertrag den beteiligten Ländern die Möglichkeit nehme, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sie früher hätten ergreifen können, und daß infolgedessen neue Wettbewerbsbedingungen geschaffen sind, die unter Umständen eine Anpassung erschweren.
Wir haben weiterhin von der Hohen Behörde die Zusage erhalten, daß entsprechende Anträge der deutschen Bundesregierung wohlwollend behandelt werden. Denn ganz zweifellos ist der Hohen Behörde bewußt, welche politische Bedeu-
tung insbesondere im Zonenrandgebiet in Salzgitter derartige Entlassungsmaßnahmen haben, wie sie im Augenblick vor sich gehen.
Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion soll eine Mahnung sein, sich der großen nicht nur wirtschaftspolitischen, sondern im Osten der Bundesrepublik auch politischen Bedeutung dieses Problems bewußt zu werden. Ich darf Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen. Ich möchte meinen, daß diese 4 Millionen DM für die Bergarbeiter des Erzbergbaus jedenfalls sinnvoller und zweckmäßiger verwendet werden können als für eine Erhöhung des Presse- und Informationsfonds des Bundeskanzleramts.