Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich nehme das gern zur Kenntnis.
Daß der Bundestag als solcher, daß die oberste gesetzgebende Instanz der Bundesrepublik eine Aufgabe auch gegenüber dem Film hat, ergibt sich für mich und nach meiner Überzeugung schon aus dem allerersten Satz des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Wagt es aber jemand, im Ernst zu bezweifeln, daß man im Film nicht nur die Würde des Menschen zu achten und zu respektieren, sondern auch in oft erschreckender Weise mit Füßen zu treten vermag? Geschieht dies nicht täglich in der Welt, landauf, landab? Ich rate Ihnen, meine Damen und Herren, einmal nach Wiesbaden zu reisen, dort einen Besuch bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft zu machen und sich wenigstens einen Teil des Inhalts der sogenannten Schreckenskammer zeigen zu lassen, in der jene Filme und jene Teile von Filmen aufbewahrt werden, die von der Selbstkontrolle der Filmwirtschaft als unmöglich und gefährlich von der Vorführung ausgeschlossen worden sind.
Daß die Freiheit des Films ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in den Bestimmungen zum Schutze der Jugend findet und daß Art. 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, das alles zeigt doch ganz eindeutig und klar, daß dem Gesetzgeber schon durch das Grundgesetz Aufgaben übertragen sind, denen sich das zentrale Parlament des Landes niemals entziehen kann. Sind wir darin einig, Herr Kalbitzer?