Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrage des verhinderten Bundesministers der Finanzen habe ich zu Ziffer 1 d), Drucksache 380, folgende Erklärung abzugeben.
Nach dem Grundgesetz ist der Bund auf dem Gebiet der Vergnügungssteuer weder für die Gesetzgebung noch für die Verwaltung zuständig.
Der Bund hat deshalb keine Möglichkeit, auf dem Gebiet der Vergnügungssteuer bei Filmvorführungen unmittelbar auf die Länder einzuwirken.
Die Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums ist jedoch grundsätzlich bereit, bei der Vergnügungssteuer koordinierend mitzuwirken.
Jedoch wird darauf hingewiesen, daß derartige Fragen vom Arbeitsstab für Gemeindesteuern im Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf bearbeitet werden. Es dürfte deshalb zweckmäßig sein, auch diese Angelegenheit an den Arbeitsstab für Gemeindesteuern heranzutragen.