Rede:
ID0202104900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2021

  • date_rangeDatum: 1. April 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nichts begründen; der Ausschuß soll darüber beraten. Ich stelle den Antrag, die Sache zu überweisen federführend dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und mitberatend dem Ernährungsausschuß.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Horlacher gehört. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Ist das der Fall? ? -- Das scheint so; dann ist so beschlossen. Der Antrag wird also dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — überwiesen.
Ich rufe Punkt 6 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin- Charlottenburg (Drucksache 332).
Es ist interfraktionell vereinbart, daß der Antrag weder eingebracht noch debattiert werden soll. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich schlage vor, den Antrag an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe Punkt 7 der heutigen Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungs-


(Vizepräsident Dr. Schneider)

recht (16. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksachen 303, 99).
Das Wort hat der Berichterstatter Abgeordneter Dr. Furler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag vom 1. Dezember 1953 — Drucksache 99 — begehrt die Deutsche Partei:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, die Ausspähung industrieller Geheimnisse unter Strafe zu stellen.
    Nach Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht über diesen Antrag beraten. Es wurde hierbei folgendes erwogen. Das frühere Reichsrecht und auch das Recht der Bundesrepublik kennen kein Spezialgesetz zum Schutze industrieller Geheimnisse. Diese Geheimnisse werden aber in weitem Umfang durch die Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches geschützt. Dieser Schutz ist ein strafrechtlicher und ein zivilrechtlicher.
    Um die Problematik verständlich zu machen, will ich, auf kürzeste Form gebracht, die Rechtslage skizzieren. Strafbar sind Angestellte und Arbeiter, die während der Dauer ihres Dienstverhältnisses Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse ihres Unternehmens verraten. Strafbar sind daneben betriebsfremde Personen, also Konkurrenten, sonstige Interessenten, aber auch Angestellte und Arbeiter, wenn sie ausgeschieden sind, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwerten oder weitergeben, sofern sie die Kenntnis dieser Geheimnisse entweder durch einen strafbaren Geheimnisverrat oder durch eine eigene Handlung erlangt haben, die gegen die Gesetze oder gegen die guten Sitten verstößt. Die Strafbarkeit erfaßt neben vollendeten Taten auch das Erbieten und sogar das Verleiten zu diesen Delikten. Das Wettbewerbsrecht droht Geldstrafe in unbegrenzter Höhe und Gefängnis bis zu drei Jahren an; soll das verratene Geheimnis im Ausland verwertet werden, so können Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.
    Seit dem Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 kann der Verrat industrieller Geheimnisse auch unter dem Gesichtspunkt des Landesverrates strafbar sein, allerdings nur in engen Grenzen. Eine Bestrafung wegen Landesverrats setzt nämlich den wohl seltenen Sonderfall voraus, daß ein technischer Sachverhalt als Staatsgeheimnis anzusehen ist und daß darüber hinaus die Geheimhaltung gerade dieser Technik für das Wohl der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder erforderlich ist.
    Soweit nun dieser strafrechtliche Schutz besteht, geben die Gesetze naturgemäß auch Ansprüche auf Unterlassung oder auf Schadensersatz. Die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und des Wettbewerbsrechts und vor allem die vertraglichen Bindungen, die zum Schutz von
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen weitgehend geschaffen werden, geben darüber hinaus derartige zivilrechtliche Ansprüche und schließen einige Lücken, die das Strafrecht offenläßt.
    Von den Antragstellern und in der Ausschußdebatte wurde auf gewisse Schwächen und Begrenzungen des gegenwärtigen strafrechtlichen Schutzes hingewiesen, wobei folgende Gesichtspunkte im Vordergrund standen. Bei uns ist der Versuch solcher Taten nicht strafbar. Dann endet der strafrechtliche Schutz, wie ich schon erwähnte, grundsätzlich mit der Auflösung des Dienstverhältnisses. Schließlich bestehen gegen die Inhaber der Betriebe, denen das Geheimgut gehört, keine Strafandrohungen. Zuletzt aber tritt die Strafverfolgung bei uns nur auf Antrag ein. Man hob in diesem Zusammenhang auch auf die strengen strafrechtlichen Sondernormen ab, die sich 1935 die Schweiz und die Tschechoslowakei gegeben haben. Demgegenüber wurde in der Aussprache darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung den strafrechtlichen Schutz gegen Verrat durch ausgeschiedene Betriebsangehörige stark erweitert habe und daß eine umfassendere Strafnorm hier deshalb zu fragwürdigen Ergebnissen führen müsse, weil sie eine zu starke Beschränkung der grundsätzlich bestehenden Freiheit bringe, erworbene Kenntnisse und Erfahrungen ungehindert zu verwerten.
    Über die hier vorhandenen Interessengegensätze sind seit Jahrzehnten Diskussionen im Gange, die zu keiner einheitlichen Meinung geführt haben, aber zumindest doch zeigen, daß gegen die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes in dieser Richtung gewisse Bedenken bestehen.
    Man brachte im Ausschuß auch zum Ausdruck, daß Strafbestimmungen gegen die Inhaber der Unternehmen, denen diese Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gehören, wohl kaum zu rechtfertigen sind, da es bei dem Geheimnisschutz in erster Linie darum geht, die Industrie, nicht den Staat, gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.
    Allgemein waren noch folgende Erwägungen bemerkenswert: Zunächst steht die zu schützende Industrie den hier in Betracht kommenden Strafverfahren deshalb nicht immer positiv gegenüber, weil es zum Nachweis der Strafbarkeit notwendig sein kann und meistens sein wird, industrielle Geheimnisse in der Verhandlung und zumindest den Prozeßbeteiligten in einem größeren Umfange bekanntzugeben, als es dem schon erfolgten Einbruch in die Geheimnissphäre entspricht. Sodann: Man hat gerade auf diesem Gebiet die Wirkung weitgehender und sehr scharfer Strafbestimmungen immer erheblich überschätzt. Schließlich entspricht es einer langen Erfahrung, daß der beste Schutz industrieller Geheimnisse in dem Selbstschutz, also darin liegt, durch betriebliche Maßnahmen die Möglichkeit eines Einblickes in geheime Vorgänge auszuschließen und die Voraussetzungen für den Verrat betriebsinterner Dinge zu beseitigen.
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht konnte mit Rücksicht auf diese Überlegungen dem Antrag insofern nicht folgen, als er von der Bundesregierung die sofortige Vorlage eines Gesetzentwurfes verlangt. Aber er hielt eine nochmalige und genaue Prüfung der hier vorliegenden, wirtschaftlich zweifellos bedeutsamen Probleme für angebracht, zumal das Bundesjustizministerium im Rahmen der großen Strafrechts-


    (Dr. Furler)

    reform schon Erwägungen anstellt und vor allem den Auftrag zu einer rechtsvergleichenden Spezialuntersuchung gegeben hat. Der Ausschuß empfiehlt daher, und zwar auf Grund eines einstimmigen Beschlusses:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse — Drucksache 99 — der Bundesregierung als Material zu überweisen.