Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wer wie ich und wie mit mir die Frau Abgeordnete Schroeder im Reichstag unendlich lange Jahre immer wieder für eine Verbesserung des Mutterschutzes, für eine bessere Sicherung, Pflege und Erziehung der Kinder einschließlich der unehelichen Kinder
gekämpft hat und wer anfänglich — und ich glaube mich sogar recht zu erinnern, jahrelang — gegen den heftigen Widerstand gekämpft hat, auch den unehelichen Kindern eine Beihilfe zu geben, für die sich damals dann auch unsere sehr verehrte Kollegin Teusch mit stärkstem Nachdruck eingesetzt hat,
der wird, glaube ich, nicht in den Verdacht kommen können, familien- oder kinderfeindlich zu sein.
Bei der starken Kritik, die von verschiedenen Seiten an dem Gesetzentwurf geübt worden ist, möchte ich hier noch einmal betonen, daß ich persönlich und auch meine Fraktionskollegen es für dringend notwendig halten, daß den Familien, die mehrere Kinder haben, geholfen wird. Ich bin aber ganz persönlich der Meinung, daß das nicht die einzigen Familien sind, denen man helfen sollte, sondern daß gerade für die jungen Ehepaare und — auch auf die Gefahr hin, von einigen Kollegen sehr häßliche Bemerkungen hören zu müssen — auch für die unehelichen Kinder sehr viel mehr wird getan werden müssen, als heute geschieht.
Meine Damen und Herren, es ist häßlich, immer Mutterschaft und Kinder in finanzielle Beziehungen zu bringen. Aber solange die unehelichen Väter so völlig ungenügend verpflichtet sind, für ihre unehelichen Kinder mit zu sorgen, ist es nun einmal dringend notwendig, daß für diese Kinder mehr geschieht, als bisher der Fall ist.
Für die unehelichen Kinder interessiert sich der Entwurf meines Wissens überhaupt nicht.
— Dann machen Sie vielleicht einen Gesetzentwurf, der für die unehelichen Kinder bestimmt ist; ich werde ihm zustimmen! — Es fällt doch sehr auf, daß man sich im Gesetzentwurf für die unehelichen Kinder überhaupt nicht interessiert; sie sind beiseite geschoben, und mir scheint, sie haben ein gleiches Recht. Die unehelichen Kinder pflegen nämlich Gott sei Dank bei den meisten Frauen immer nur das erste Kind zu sein; mit dem dritten kann man nicht gut anfangen!
Aber der Entwurf interessiert sich ja leider auch nicht für das zweite Kind, sondern eben erst für das dritte. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, man soll sich auch für die beiden anderen Kinder lebhaft interessieren; denn es sind j a gerade die jungen Ehepaare — also diejenigen, die niedrigere Einkünfte haben als ältere Ehepaare —, die diese Kinder versorgen sollen.
Wir wissen ganz genau — ich bin nicht so töricht, daß ich mir nicht eine ungefähre Vorstellung davon machen könnte —, welche enorme finanzielle Belastung es sein würde, wenn auch diese Kindergruppen noch mit in die Zuschußregelung einbezogen würden. Leider ist — oder bin ich kurzsichtig? — nein —, der Herr Finanzminister auch jetzt immer noch nicht anwesend.
Wie einer der Herren vorhin sagte, hat er angeblich diesem Entwurf zugestimmt. Das ist mir ganz besonders interessant in Rücksicht darauf — wie ich sehe, ist der Herr Familienminister da —, daß hier ein Parteieninitiativgesetzentwurf vorliegt von der Partei, die in erster Linie die Regierung trägt. Warum hat eigentlich die Regierung, nachdem sie schon früher herzlich darum gebeten worden ist
— ich war noch nicht da, aber andere —, nicht selber diesen Gesetzentwurf eingebracht!
Das scheint mir nämlich eine Aufgabe gewesen zu sein, deren sie sich auch jetzt hätte annehmen müssen und für die ganz besonders der Herr Familienminister als Mitzeichnender sein Interesse hätte kundtun können.
Unter dem Gesichtspunkt interessiert mich auch noch die Frage der Kostenaufbringung, weil meines Wissens derselbe Herr Finanzminister den Grundsatz der Steuergerechtigkeit vertritt.
Wie ist nun eigentlich mit diesem Grundsatz der Steuergerechtigkeit folgendes vereinbar? Die Kindergelder sollen steuerfreies Einkommen sein. Ich habe gar nichts dagegen. Aber das ist doch ein grundsätzlicher Einbruch in den steuerlichen Begriff des Einkommens überhaupt, und es ist meines Erachtens — ich wäre sehr dankbar für Belehrung — eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht anspruchsberechtigt sein sollen, also Handwerker, Kaufleute, freie Berufe.
— Diese müssen ihr Einkommen in voller Höhe versteuern, verehrter Kollege, sie können aber keine Beträge für die Kinder absetzen.
Auch die öffentlichen Bediensteten im weitesten Umfange — es sind wohl etwa 2 Millionen, also eine ziemliche Anzahl — werden benachteiligt.
— Warten Sie mal ab! Sie haben vollkommen recht; nur ziehen Sie einen falschen Schluß daraus. Die öffentlichen Bediensteten bekommen in ihrem Gehalt einen besonderen Bestandteil als Kinderbeihilfe; sie müssen sie jedoch wie alle übrigen Gehaltsteile voll der Lohnsteuer unterwerfen. Wenn ich mich irre, wäre ich, ich sagte es schon einmal, für Belehrung dankbar. Ich liebe es sehr, von anderen Leuten etwas zu lernen. Leider lieben es nicht immer alle Leute, gelegentlich etwas von mir zu lernen.
Der Herr Finanzminister ist leider nicht anwesend. Ich will ihm noch einmal versichern, daß ich die Bedenken, die er dagegen haben wird, mehr Kinder einzubeziehen, voll teile. Denn ich weiß nicht, wo er das Geld hernehmen soll. Aber ich weiß auch nicht, wie er sich mit diesem Entwurf hat einverstanden erklären können.
da er doch nicht nur unendliche Sorgen hat, sondern vor aller Welt mit äußerster Beredsamkeit
und sehr berechtigt seinen Sorgen um die Balan-
cierung des Etats Ausdruck gibt. Oder sollte ich . mich da verhört haben?
Ich darf nun zum Schluß beantragen, diesen Entwurf auch dem Haushaltsausschuß und dem Finanzausschuß zur Mitberatung zu überweisen.