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ID0202100700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Ehlers: Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU/CSU hat das Wort der Abgeordnete Winkelheide.
    Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen muß als ein Teilstück der sozialen Neuordnung gewertet werden. Diejenigen, die für den Aufbau der sozialen Sicherheit vorwiegend auf dem Prinzip der Selbstverwaltung und der organisierten Selbsthilfe eintreten, stehen immer wieder den eindeutigen Bestrebungen gegenüber, die soziale Sicherung durch Stärkung der staatlichen Allmacht im Sinne der Staatsversorgung zu erreichen. Das hat die Diskussion um das Kindergeld


    (Winkelheide)

    vier Jahre hindurch bewiesen, und das beweist auch der vorliegende SPD-Gesetzentwurf. Darüber hinaus meinen sehr viele — das kommt in sehr vielen Zuschriften zum Ausdruck —: Was wir heute ganz und gar nicht gebrauchen können, ist eine neue Rentnerschicht, die Kinderrentner, und eine neue Bürokratie, die Kinderhilfsbürokratie. Ich möchte hier das Wort des Herrn Professors Mackenrodt zitieren, der da sagt: Der Familienlastenausgleich ist die sozialpolitische Großaufgabe des 20. Jahrhunderts, und die Familie muß wieder Objekt der Sozialpolitik von heute werden. Von diesem Grundgedanken haben wir uns in der CDU/CSU-Fraktion im alten wie im neuen Bundestag leiten lassen, und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
    Warum erstreben wir die Zahlung des Kindergeldes? Das elementare Existenzminimum kann nicht die Norm für den Lebenszuschnitt einer Familie, erst recht nicht einer Mehrkinderfamilie sein. Die Mehrkinderfamilie wird sozial in die Ecke gedrückt. Der wirtschaftliche Lebenszuschnitt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Deshalb muß — und da gehe ich mit Herrn Professor Schellenberg einig — die soziale Gerechtigkeit das Ziel aller Bemühungen sein. Der Familienlastenausgleich, so wie wir ihn erstreben, hat nur den einen Sinn, die soziale Deklassierung der Mehrkinderfamilie abzustellen bzw. zunächst zu mildern, nicht schlecht und recht Kindergeld zu zahlen. Wir wollen uns darüber klar sein: Das Ja und Nein zum Kinde wird nicht vom Kindergeld bestimmt, sondern letzthin durch das Bild, das die Eltern von der Familie haben. Die hohe Wertung der Mehrkinderfamilie soll keine Herabsetzung der kinderlosen oder kinderarmen Familie sein. Andererseits gibt es auch in der Frage des Familienlastenausgleichs keinen Ohne-mich-Standpunkt.
    Der vorliegende Entwurf der CDU/CSU-Fraktion baut auf folgenden Grundprinzipien auf.
    Erstens. Wir vertreten die Auffassung, daß der Unterhaltspflichtige, besser ausgedrückt der Ernährer oder die Ernährerin der Familie, das Kindergeld dort empfängt, wo er für ihren Lebensunterhalt den Arbeitslohn, die Rente, die Versorgung oder die Fürsorge erhält. Dasselbe gilt auch für die Arbeitslosen. Nur bei Krankheit muß eine Ausnahme gelten, damit das Kindergeld unter allen Umständen weitergezahlt wird. Diese Regelung ist subsidiär, verbürgt eine einfache Verwaltung, ist sehr volksnah, einfach und klar.
    Zweitens. Wir lehnen den Staat als Träger ab, weil innerstaatliche Gruppen wirklich in der Lage sind, die Aufgabe in eigener Organisation und Selbstverwaltung durchzuführen. Wir lehnen den Staat als Träger ab, weil dann die Familie in sehr bedenklicher Nähe der politischen Machtsphäre den wechselnden politischen Mehrheitsverhältnissen ausgesetzt ist.

    (Aha-Rufe bei der SPD. — Beifall in der Mitte.)

    Der Staat möge durch die Steuererleichterungen helfen, sonst aber die Eigeninitiative der kleineren Familien sich entfalten lassen. Als Träger sieht unser Entwurf nicht nur die Berufsgenossenschaften, sondern auch die Berufsverbände und andere Einrichtungen vor.
    Drittens. Wir möchten auch keinen Unterschied machen zwischen den Arbeitnehmern und den Selbständigen. Darum ist in unserem Entwurf der Bogen der Berechtigten, die Kindergeld erhalten, sehr weit gespannt; ja, es werden sogar die freien Berufe eingeschlossen. Denn die soziale Not ist in manchen Mehrkinderfamilien der freien Berufe größer als in manchen Arbeitnehmerfamilien.
    Viertens. Wir möchten das Kindergeld erst vom dritten Kind ab zahlen. Hierbei spielt der Grundgedanke eine große Rolle, daß nicht die Eigenverantwortung der Familie ganz erschlagen und die Verantwortung auf andere abgewälzt wird. Die Mehrkinderfamilie ist nicht mehr das Übliche, sondern das Außergewöhnliche. Für das Außergewöhnliche wollen wir etwas tun. Es soll denen geholfen werden, die sozial in die Ecke gedrückt sind. Wenn das auch nicht 13, sondern nur 1,8 Millionen Kinder sind, so haben gerade sie diese Hilfe verdient. Erhebungen haben ergeben, daß die Mehrbelastung mit dem dritten Kind beginnt — Wohnung, Kleidung —, weshalb es besser ist, denen einen spürbaren Ausgleich zu geben, die es am nötigsten haben, als die Erst- und Zweitkinder sofort einzubeziehen und das Geld, das ja auch nicht in dem Maße vorhanden ist, vertropfen zu lassen.
    Der vorliegende Entwurf der CDU/CSU-Fraktion hat eine klare Gliederung. Er ist in acht Abschnitte eingeteilt. Ich möchte ihn nur nach der funktionellen Seite hin erläutern.
    Erstens. Bei jeder Berufsgenossenschaft, den 37 gewerblichen und den 18 landwirtschaftlichen, wird eine Familienausgleichskasse errichtet. Die Organe der Selbstverwaltung, die bereits bei den Berufsgenossenschaften vorhanden sind, sollen diese Aufgabe mit übernehmen, weil wir der Meinung sind, daß diese Aufgabe auch in echter Mitverantwortung, Selbstverwaltung und sozialer Mitbestimmung gelöst werden soll, was beim Finanzamt nicht der Fall ist.
    Zweitens: Auf Antrag der Berechtigten — die Berechtigtengruppe ist in § 1 unseres Entwurfes umschrieben, der auch die freien Berufe einbezieht; es gibt keine andere Institution unserer sozialen Verwaltung als die Berufsgenossenschaften, die 97 % der Erwerbstätigen umfassen —, auf Antrag dieser Berechtigtengruppe wird das Kindergeld vom dritten Kind ab in Höhe von 20 Mark gezahlt. Es ist steuerfrei und soll so lange gezahlt werden, wie die Ausbildung des Kindes dauert.
    Drittens. Die Auszahlung des Kindergeldes regelt die Satzung. Prinzip soll sein, daß es, wo eben möglich, im Betrieb ausgezahlt wird. In den anderen Fällen kann die Satzung bestimmen, daß bei kleineren, handwerklichen Betrieben usw. die Familienausgleichskasse das Geld auszahlt. Der Rechtsanspruch richtet sich aber immer gegen die Familienausgleichskasse.
    Viertens. Die Beiträge zahlen der Arbeitgeber, die Selbständigen sowie die Angehörigen der freien Berufe. Die Umlage erfolgt durch den Vorstand der Familienausgleichskasse bzw. durch die Vertreterversammlung. Hier haben wir der Selbstverwaltung unser größtes Vertrauen geschenkt. Man soll der Selbstverwaltung das Vertrauen schenken, daß sie den gerechten Maßstab findet, gleichgültig, ob sie nun die Umlage an die Lohnsumme anhängt oder ob sie die in dem Berufszweig oder in der Berufsgenossenschaft erforderliche Umlage durch Kopfbeiträge aufbringt. Nur die Landwirtschaft macht nach unserem Gesetzentwurf eine Ausnahme. Bei ihr wollen wir nur ein Drittel der erforderlichen Summe durch Bei-


    (Winkelheide)

    träge erheben, einmal weil der Kinderreichtum in der Landwirtschaft groß ist und zweitens auch deshalb, weil die Dritt- und Mehrkinder aus der Landwirtschaft wieder in die Industrie abwandern. Die Industrie hat sich bereit erklärt, die Mehrkosten, also die zwei Drittel, mitzuübernehmen und zu zahlen. Das ist nicht nur ein Entgegenkommen gegenüber der Landwirtschaft, sondern das bringt auch eine gerechte Verteilung.
    Fünftens. Für diejenigen Einrichtungen, die heute schon bestehen — z. B. bei Kohle, Chemie, Hessische Steine und Erden, Reedereien und einem Teil der Brauereien —, gilt folgende Regelung. Sie können einen Ausnahmeantrag nach § 27 unserer Vorlage stellen, sie können also von der Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes ausgenommen werden und können ihre geschaffenen Einrichtungen weiterführen. Auf der Ebene der Berufsgenossenschaften müssen sie sich allerdings am Ausgleich beteiligen.
    Sechstens. Alle Familienausgleichskassen werden in einem Gesamtverband zusammengefaßt. Dort soll ein Verwaltungsausschuß fungieren, der neun Mann stark ist und der den Ausgleich in der Spitze festlegt. Seine einzelnen Aufgaben gehen aus der Vorlage hervor. Zuständig für Streitigkeiten, die sich eventuell ergeben, sind die Sozialgerichte.
    Das Inkrafttreten des Gesetzes beschließt der Bundestag. In unserem Gesetzentwurf befindet sich hier allerdings ein kleiner Schönheitsfehler; es steht da, daß die Bundesregierung den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beschließt.
    Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist ein Kern- und Richtgesetz, so möchte ich sagen. Für I) die Arbeitslosen muß das AVAVG geändert werden, damit auch für sie das Kindergeld ab drittem Kind weitergezahlt wird. Es würde sich empfehlen, auch die Fürsorgesätze nach dem Versorgungsgesetz, nach denen heute bereits Kindergeld gezahlt wird, nach der Seite hin zu überprüfen, ob die Höhe des Kindergeldes ab drittem Kind auch 20 DM erreicht, damit in allen Gesetzen dieser Grundsatz — ab drittem Kind — verwirklicht ist. Die Leistungen aus diesem Gesetz müssen aber im Zusammenhang mit der Steuergruppe III und den geplanten Erhöhungen der Freibeträge gesehen werden; beides wirkt letzten Endes zusammen.
    Zum Schluß habe ich die Bitte, in diesem vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Weisheit letzten Schluß zu sehen. Man kann sich über Formulierungen unterhalten, und man kann das eine oder andere verbessern. Wünsche werden aber immer offenbleiben. Ich möchte aber einen Gedanken herausstellen. Es darf nicht wieder so sein, daß die Frage zwischen diesen beiden Mühlsteinen — der Auffassung der SPD und der Auffassung unserer Fraktion — zerrieben wird und die Auswirkungen zuungunsten der kinderreichen Familien gehen. Ich möchte sagen, daß unser Gesetzentwurf finanziell unterbaut und seine Durchführung möglich ist, wogegen die Forderungen, die die SPD mit ihrem Entwurf an den Staat richtet — darauf wird mein Kollege noch zu sprechen kommen —, einfach unerfüllbar sind.
    Darum möchte ich das Hohe Haus bitten, diesen Entwurf schnell zu verabschieden. Wer schnell gibt, gibt doppelt.

    (Zurufe von der SPD.)

    Dann ist auch sichergestellt, daß diese Regelung Aussicht auf Erfolg hat.

    (Erneute lebhafte Zurufe von der SPD.)

    Darum beantrage ich, daß dieser Gesetzentwurf
    dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache der ersten Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die uns am heutigen Vormittag beschäftigen, gehen in ihrer Anlage, in ihrer Konzeption von zwei grundverschiedenen Auffassungen aus. Das hat auch schon mein Kollege Winkelheide bei der Begründung unserer Vorlage deutlich gemacht. Ich glaube, es kann heute morgen nur unsere Aufgabe sein, uns, frei von Polemik irgendwelcher Art, ganz nüchtern und sachlich mit den Grundfragen zu beschäftigen, die diese Gesetzentwürfe enthalten. Deshalb bin ich auch der Meinung, daß es wirklich keinen Zweck hat, uns jetzt darüber auszulassen, wem nun bei der Erörterung dieser Frage im vergangenen Deutschen Bundestag der Primat zukomme. Wenn wir schon davon sprechen wollten, müßte ich darauf hinweisen, daß unsere Fraktion bereits im November 1949 einen Antrag gestellt hat, der von der Regierung eine solche Gesetzesvorlage forderte und auch angenommen worden ist.

    (Abg. Richter: Um so schlimmer ist es, daß das Notwendige nicht geschehen ist!)

    Ich wiederhole aber meine Meinung, daß wir uns nicht weiter in solchen Erörterungen ergehen sollten.
    Ich will mich nur mit einigen wenigen Fragen aus dem SPD-Entwurf befassen. Lassen Sie mich aber gleich in ein paar Sätzen zu dem Problem Stellung nehmen: vom zweiten oder vom dritten Kind an? Wenn wir uns bei der Einführung dieser Regelung dazu entschlossen haben, mit dem dritten Kind zu beginnen, so liegt der Grund entscheidend und wesentlich darin, daß unsere Tarifverträge auf dem Leistungslohn basieren und daß man immer davon ausgegangen ist und auch heute noch davon ausgeht, der Leistungslohn müsse der sogenannten Normalfamilie, also einer Familie mit zwei Kindern, das Existenzminimum sichern. Ich glaube, wir tun den Tarifpartnern, vor allen Dingen also den Gewerkschaften, auch einen Dienst, wenn wir hier das Prinzip des Leistungslohns in der von mir umschriebenen Bedeutung zugrunde legen. Deshalb können wir mit gutem Gewissen erst mit dem dritten Kind beginnen. Man mag die Entwicklung abwarten und Erfahrungen sammeln, und dann kann man sich zu gegebener Zeit den Kopf darüber zerbrechen, ob eine Ausdehnung vorgenommen, also meinethalben vom zweiten Kind an Kindergeld gezahlt werden soll, oder was sonst an Verbesserungen eingebaut werden kann. Zu der Frage zweites Kind bzw. Leistungslohn wollte ich nur so viel kurz bemerken.
    Der Kollege Schellenberg hat nun bei seiner Begründung darauf hingewiesen, daß der SPD- Entwurf die Durchführung der Zahlungen von Kinderbeihilfen an die Finanzämter bindet, weil, wie er sich ausgedrückt hat, die SPD keinen zu- sätzlichen größeren Verwaltungsapparat will.


    (Horn)

    Demgegenüber darf ich nochmals unterstreichen, was Kollege Winkelheide gesagt hat, und im einzelnen folgendes betonen. Wer glauben wollte, die Durchführung durch die Finanzämter würde keine Erweiterung des Verwaltungsapparates bedeuten, ist sehr im Irrtum.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Genau wie bei den Berufsgenossenschaften!)

    Wir wissen doch, wie sehr die Finanzämter heute schon belastet sind,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    daß sie mit den Arbeiten, die ihnen obliegen, schon heute erheblich im Rückstand sind. Ich brauche vor Ihnen darauf im einzelnen gar nicht einzugehen. Wer aber dann glauben wollte, das dort vorhandene Personal -- oder auch mit geringen Zusätzen --- sei in der Lage, zu aller sonstigen Arbeitslast auch diese sehr wesentliche zusätzliche Belastung an Arbeit zu tragen, und man könne deshalb auf diesem Wege etwa billiger wegkommen als bei der Durchführung durch die Berufsgenossenschaften, der irrt sich. Letzte zahlenmäßige Nachweise dafür kann man natürlich im Augenblick nicht liefern.

    (Abg. Richter: Aha! — Weitere Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    — Ihr „Aha", Herr Kollege Richter, verfängt nicht. Wir haben diese Frage in Gesprächen auch mit Verbänden der Berufsgenossenschaften sehr eingehend erörtert. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat uns mehr denn einmal dargetan, nach allen eingehenden und gründlichen Überlegungen könnten diese Arbeiten ohne einen nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsapparat durchgeführt werden, weil die Grundlagen dafür in der Organisation und der Praxis der Berufsgenossenschaften eigentlich schon weithin gegeben seien.

    (Abg. Richter: Und bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften?)

    — Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist die Situation zugegebenermaßen etwas anders.

    (Abg. Richter: Aha! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Wir glauben aber, daß auf der Grundlage unserer Konzeption bei gutem Willen auch auf der Seite der landwirtschaftlichen Organisationen bzw. Berufsgenossenschaften sehr wohl eine vernünftige Durchführungsmöglichkeit im Sinne unserer Überlegungen gegeben ist.
    Wir lehnen also aus den Gründen, die Herr Kollege Winkelheide dargetan hat, die Durchführung durch die Finanzämter ab. Ich weiß aber auch nicht, meine Damen und Herren, warum Sie immer solche Bedenken dagegen haben, diese Dinge in die Verantwortung der Selbstverwaltung, also die Durchführung in die Hände der an der Selbstverwaltung beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu legen.

    (Abg. Richter: Das hat ja gar nichts zu sagen!)

    Wenn wir in der Nachkriegszeit darangegangen sind, den Grundsatz der Selbstverwaltung wieder stärker zur Geltung kommen zu lassen, und ihn auch in der Sozialversicherung durchgeführt haben, und wenn wir davon sprechen, daß auch im übrigen, z. B. in der Frage der üiberbetrieblichen Mitbestimmung, die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wirklich zu verantwortlicher Zusammenarbeit kommen müssen, ja, warum denn hier von vornherein ein solches Mißtrauen gegen die Durchführung dieser Aufgabe durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

    Warum muß man denn von vornherein sagen, bei einer Auszahlung durch die Betriebe liege die Gefahr darin, daß der Arbeitnehmer nach dieser oder jener Seite benachteiligt werden könnte?

    (Abg. Wehner: Weil es so ist!)

    Warum unterstellt man den Arbeitgebern von
    vornherein, daß sie mit dieser Sache in nicht gerade korrekter Weise umzugehen beabsichtigten?

    (Zustimmung in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Das hat ja keiner gesagt!)

    Wir haben bei der Vorlage unserer Konzeption größeres Vertrauen in die Durchführung durch die Selbstverwaltung auch auf diesem Gebiet,

    (Zuruf von der SPD: Das hat ja damit gar nichts zu tun!)

    und wir wehren uns bis zum Beweis des Gegenteils mit aller Energie dagegen, daß man die Durchführung durch die Selbstverwaltung in dieser Weise abzutun versucht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Nun noch ein paar Worte zur Kostenfrage. Der Herr Kollege Schellenberg hat uns hier seine Rechnung aufgemacht. Ich konzediere, daß man hier in der Tat teilweise nur mit Schätzungen arbeiten kann. Das gilt besonders von dem Beitrag von 0,5 v. H., den die Selbständigen leisten sollen. Der Herr Kollege Winkelheide hat darauf schon hingewiesen. Nach einem vor einigen Tagen im Bulletin erschienenen Artikel beläuft sich die GesamtBruttolohnsumme im Jahre 1953 auf etwa 58,5 Milliarden DM.

    (Abg. Dr. Preller: Einschließlich der Generaldirektoren!)

    Wenn man das zugrunde legt, ergibt sich etwa folgendes Bild. Der Herr Kollege Schellenberg hat dargetan, daß der SPD-Entwurf eine Gesamtaufwendung von rund 1,4 Milliarden DM erforderlich mache; das dürfte etwa stimmen. Wenn man von 1 0/o der Lohnsumme ausgeht, sind rund 590 Millionen DM an Beitragseingängen von dem Gesamtaufwand abzusetzen. Wenn man noch eine Kleinigkeit hinzurechnet, die sich nicht exakt angeben läßt — Herr Kollege Schellenberg hat von etwa 60 Millionen DM gesprochen, die an Beitragsaufkommen durch die Selbständigen hinzukämen; die Berechnungen, die die Regierung angestellt hat, gehen von einer nicht so hohen Summe aus —, und wenn man annimmt, daß das Gesamtbeitragsaufkommen sich um 600 Millionen DM bewegt, sind immerhin noch annähernd 850 Millionen DM aufzubringen. Weiter ergibt sich durch die Steuerfreiheit, die den Kinderbeihilfen eingeräumt werden soll, und die einzuräumende Absetzungsfähigkeit für gezahlte Beiträge nach vorsichtiger Berechnung der Regierung ein Ausfall von insgesamt rund 400 Millionen DM. Man muß also den staatlichen Zuschuß, wenn man die Steuerausfälle mit einbezieht, insgesamt auf ca. 1,2 Milliarden DM


    (Horn)

    beziffern. Wer hier in diesem Saale könnte glauben, daß ein solches Verlangen bei der gegenwärtigen Finanzsituation, bei der Anspannung unseres Etats, bei der großen Sorge, die wir uns um die Ausbalancierung des Etats haben machen müssen und entscheidend in der nächsten Woche werden machen müssen, durchführbar ist? Wie kann man auf der einen Seite fordern, daß die Auszahlung der Kinderbeihilfen mit Beschleunigung erfolgt, und auf der anderen Seite Deckungsvorschläge machen, die bei realer, nüchterner Abwägung der Tatsachen einfach nicht durchführbar sind! Unsere Konzeption geht von der Bereitschaft aus, die die Wirtschaft ausgesprochen hat. Dabei geht die gesamte Beitragslast auf die Wirtschaft über, und die finanzielle Durchführbarkeit — ohne solche Schwierigkeiten, die bei der Bindung an den Bundeshaushalt entstehen müssen — ist von vornherein garantiert.
    Unsere Vorlage verlangt keinerlei Bundeszuschüsse. Wenn wir die Steuerausfälle, die für den Bundeshaushalt bei der Befreiung entstehen, auf rund 255 Millionen DM beziffern, dann ist das nach meinem Dafürhalten immerhin schon ein recht beachtlicher Beitrag, den der Bund für die Durchführung der Zahlung von Kinderbeihilfen leistet.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich will damit abschließen und mich nicht weiter auf die Ausführungen einlassen, die Herr Professor Schellenberg eingangs gemacht hat, als er glaubte, die angebliche Unzulänglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung kinderreicher Familien dartun zu müssen. Ich möchte mich auf die Feststellung beschränken, daß nach unserer Überzeugung das, was in den Steuervorlagen, die demnächst hier zu beraten sind, an weiterer Vergünstigung insbesondere für die kinderreiche Familie enthalten ist, einen sehr beachtlichen und wesentlichen Fortschritt darstellt, der um so höher zu bewerten ist, als er in einer finanziell so schwierigen Situation, in der wir nun einmal sind, zugestanden wird. Darüber zu diskutieren, wird demnächst Gelegenheit sein, wenn diese Vorlagen hier zur Beratung stehen werden.
    Ich möchte mich nur dagegen wehren, daß man im Zusammenhang mit der Diskussion über die Kinderbeihilfen bzw. die Familienausgleichskassen die Tatsachen, die nun durch diese Steuerreform für die kinderreichen Familien gegeben sind, so verkleinern, ja fast als nicht vorhanden bezeichnen möchte. Wir haben das allergrößte Interesse daran, denen, die es betrifft, sehr klar und deutlich vor Augen zu führen, daß hier in der Zusammenwirkung einmal durch die Steuerermäßigungen, zweitens durch die Familienausgleichskassen im Interesse unserer kinderreichen Familien ein Schritt nach vorwärts getan wird, auf den wir in der Tat stolz sein können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)