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ID0201904800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1954 665 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen 666 C, 683 D Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 71, 218) von der Tagesordnung 667 A Fortsetzung der Fragestunde (Drucksache 267): 26. betr. Überprüfung des von den alliierten Besatzungsmächten erlassenen Ehegesetzes: Frau Dietz (CDU/CSU) 666 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 666 D 28. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion, und 30. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Frage der Zurückstellung der Beantwortung: Präsident D. Dr. Ehlers 667 B, C Dr. Lütkens (SPD) 667 B Zurückgestellt 667 B 29. betr. Erlaß der Rechtsverordnung zur Durchführung des § 276 des Lastenausgleichsgesetzes: Kuntscher (CDU/CSU) 667 C betr. Überholgeräte zum Zwecke der Unfallverhütung: Koenen (Lippstadt) (SPD) 667 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 667 D 1. betr. Verwendung einer ehemaligen Truppenunterkunft auf dem früheren Fliegerhorst in Lippstadt für Wohnzwecke: Koenen (Lippstadt) (SPD) 668 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 668 B 2. betr. Kündigung des in Werl inhaftierten Kriegsverurteilten Karl Wiedemann durch das Arbeitsamt Bremerhaven: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 B 3. betr. Bau eines dritten Fischereischutzbootes für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Abgesetzt . 668 C 4. betr. Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage der älteren Angestellten: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 668 D 5. betr. Steuererleichterungen für Schausteller: Zurückgestellt 669 D 6. betr. Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen für Aufbauten, Baumbestände, Aufwuchs usw. bei für die Besatzungsmacht beschlagnahmten Grundstücken: Kroll (CDU/CSU) 669 D, 670 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 669 D, 670 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt (Drucksache 52) 670 B Paul (SPD), Anfragender 670 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 671 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 236) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Mauk, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 296) 673 B Mauk (FDP), Antragsteller . . 673 B, 677 B Frau Strobel (SPD), Antragstellerin . . 674 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 678 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Rechtsausschuß 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksachen 194, 75) 678 D Mauk (FDP), Berichterstatter 678 D Beschlußfassung 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksachen 245, 146) 679 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Berichterstatter 679 A Beschlußfassung 679 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79; Anträge Umdrucke 14, 15) 679 B, 684, 685 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): als Berichterstatter 678 C als Abgeordneter 683 A Eickhoff (DP) 680 A Elsner (GB/BHE) 680 C Kriedemann (SPD) 681 C Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 681 D Hepp (FDP) 682 A Naegel (CDU/CSU) 682 D Abstimmungen 683 B Nächste Fragestunde 683 D Nächste Sitzung 683 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 14) 684 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 15) . . . . 685 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 14) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Der Nr. 1 des Ausschußantrags — Drucksache 251 — wird der folgende Buchstabe h angefügt: h) die heimatvertriebenen Bauern beschleunigt und in weitestgehendem Umfange anzugliedern und damit auch diesen Teil des deutschen Bauerntums in seiner Substanz zu erhalten; In Nr. 2 sind die Worte „Nr. 1 Buchst. a bis g" zu ändern in „Nr. 1 Buchst. a bis h". Bonn, den 11. März 1954 Haasler und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der DP (Umdruck 15) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Nr. 1 Buchstabe g des Ausschußantrages — Drucksache 251 — wird ausgeklammert und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, den Ausschüssen für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Bonn, den 11. März 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Rümmele
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zu einer zusätzlichen Begründung hat der Abgeordnete Mauk.


Rede von Adolf Mauk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich vorhin darauf beschränkt, die wirtschaftspolitische Lage darzulegen, und darauf verzichtet, den Gesetzentwurf, den ich mit einigen Freunden eingereicht habe, noch im einzelnen zu begründen. Nun hat Frau Kollegin Strobel den Gesetzentwurf der SPD ausgiebig begründet und auch noch zu einigen Dingen, die wir zusätzlich in unserem Entwurf haben, Stellung genommen. Ich halte mich deshalb für verpflichtet, dazu diejenigen Punkte, die von ihrem Entwurf abweichen, auch noch kurz zu begründen.
Frau Kollegin Strobel hat beanstandet, daß die Erzeuger an einer bestimmten Sammelstelle abliefern müssen. Ich weiß, in ihrem Entwurf ist vorgesehen, daß auch an einer bestimmten Sammelstelle abgeliefert werden muß. Dabei ist aber dem Erzeuger bei der Auswahl der Sammelstelle eine etwas größere Freiheit gegeben als in unserem Entwurf. Wir haben allerdings auch in unserem Entwurf geschlossene Anbaugebiete vorgesehen und vorgeschlagen, daß in diesem geschlossenen Gebiet im Grundsatz der Erzeuger an eine vorhandene Absatzeinrichtung, die von der Gebietsstelle dazu als berechtigt erklärt wird, abliefern muß. Wenn es aber wirtschaftlich berechtigt und erforderlich ist, so kann, genau wie im Milchgesetz vorgesehen, der Erzeuger auf Antrag jederzeit auch einer anderen, und zwar der ihm genehmeren Absatzstelle zugeteilt werden und dort seine Ware anliefern.
Nun zu den Anbauvorschriften. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin, glaube ich, ausgiebig begründet, wie gerade beim Gemüsebau der Anbau konjunkturmäßig teilweise auf- und abgeht und daß es einfach nicht möglich ist, hier eine Ordnung zu schaffen, wenn man nicht — ich komme nachher noch darauf zurück — auch im Import eine gewisse Regelung trifft. Wenn wir diesem Berufszweig helfen wollen, wenn wir ihn erhalten wollen — nicht wegen des Obst- und Gemüseanbaus, sondern wegen der künftigen Versorgung unserer Verbraucher —, dann müssen wir einige Vorschriften in das Gesetz hineinarbeiten, die nun einmal notwendig sind. Die Entscheidung, ob das dem Grundgesetz entspricht oder nicht, ist, glaube ich, eine Auffassungssache. Wir haben insbesondere im Handwerksgesetz, aber auch in verschiedenen anderen Gesetzen einige Paragraphen, die vielleicht als mit dem Grundgesetz in Konflikt stehend angesehen werden können.
Wir wollen bewußt bei den kleinen Betrieben im Obst- und Gemüsebau nur eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht ist notwendig, damit die Bundesregierung und alle mit der Absatzeinrichtung beschäftigten Stellen, die Gebietsstellen und die Bundesstellen, wie sie hier vorgesehen sind, übersehen können, was angebaut wird. Wir müssen in den Wintermonaten schon wissen, was anzubauen für den Sommer geplant ist, und müssen dann wieder genaue Erhebungen darüber anstellen, was tatsächlich angebaut ist, denn die Witterungsverhältnisse können da noch gewaltige Veränderungen bringen. Aus diesem Grunde halten wir eine Meldepflicht für notwendig.
Wenn wir darüber hinaus für die Betriebe mit über 4 ha Betriebsfläche eine Genehmigungspflicht vorgesehen haben — unter anderem, möchte ich sagen, denn der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten soll zwar das Recht haben, eine solche Anbaubeschränkung oder Genehmigung zu verfügen, aber er muß es nicht unbedingt —, so deshalb, weil wir erkannt haben, daß gerade in den großen landwirtschaftlichen Betrieben immer wieder konjunkturmäßig angebaut wird. Gerade dieser Anbau stört den Markt so sehr, daß letzten Endes für die Gesamterzeugung der Markt zerschlagen wird und mit Marktpolitik überhaupt nichts mehr erreicht werden kann. Sie wissen, daß immer wieder große Mengen untergepflügt werden mußten und daß ein großer Teil bestimmter Erzeugnisse oft nur zu Preisen verkauft werden konnte, die die Gestehungskosten nicht mehr deckten.
Wenn wir hier beim Obst eine Genehmigungspflicht für bestimmte Fälle vorgesehen haben, dann deshalb, weil der Obstbau in weiten Teilen des deutschen Bundesgebietes traditionsgebunden gewachsen ist und heute in überholten Formen arbeitet. Unsere Nachbarländer haben einen wesentlich jüngeren, moderneren Obstbau, der den unseren zu überschatten und zu vernichten droht. Wenn wir überhaupt einen Obstbau erhalten wollen, dann ist eine Strukturwandlung im deutschen Obstbau dringend notwendig. Deshalb heißt es hier in § 3 unseres Entwurfs:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann Neupflanzungen von Erwerbs-Obstanlagen von einer Genehmigung abhängig machen, die nur bei Eignung des Standortes erteilt werden soll.


(Mauk)

Wir haben in verschiedenen deutschen Bundesländern bereits jetzt eine gewisse Planung. So ist zur Zeit in meinem Heimatland Baden-Württemberg in sämtlichen wichtigen Bezirken schon eine Kartierung der Obstanbauflächen im Gange. Angesichts der kommenden Flurbereinigung und Flurzusammenlegungen wollen wir, genau wie in den Weinbaugebieten, in jeder Gemeinde bestimmte Obstbaugebiete, die dafür besonders geeignet sind, herausstellen, und darauf wollen wir den Anbau in Zukunft beschränken. Das soll nicht bedeuten, daß wir den Leuten unnötige Fesseln anlegen, sondern diese Vorschrift wird nur im Interesse der Obstanbauer selbst aufgenommen.
Was Sie, Frau Kollegin Strobel, am meisten gestört hat, ist doch wohl § 17 dieses Entwurfs, der die Importe behandelt. Hierzu darf ich Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir bereits in den letzten Jahren, und zwar insbesondere im Jahre 1953, auf Grund freiwilliger Vereinbarungen mit verschiedenen Ländern, insbesondere mit einem Land, welches sehr viel Obst und Gemüse an uns liefert, mit Italien, diesen Weg gegangen sind, der hier nun von uns vorgeschlagen wird. Bis jetzt besteht bekanntlich für den Import einzelner Obst- und Gemüsearten eine sture Sperrfrist; d. h. zu gewissen Haupterntezeiten bei uns ist der Import von gewissen Gemüsearten verboten, wobei sich dieses Verbot auf etwa sechs bis acht Wochen erstreckt, teilweise ist die Frist noch länger, teilweise kürzer. Diese Sperrfristen sind stur festgelegt, weil man im Winter, wenn die Handelsvertragsverhandlungen stattfinden, nicht mit Sicherheit voraussagen kann, wie sich das Wetter im Laufe des Sommers entwickeln wird. Es ist in jedem Jahr sehr unterschiedlich. Die Ernte verfrüht oder verspätet sich manchmal um ein bis zwei, ja noch mehr Wochen. Deshalb hat man nun an Stelle dieser sturen Sperrfristen für die Zukunft eine bewegliche Sperrfrist, d. h. eine sogenannte preisgebundene Einfuhrphase, vereinbart. Es wird mit dem Lieferland ein Preis festgelegt, und wenn dieser Preis auf dem deutschen Markt unterschritten wird, dann tritt die Sperre in Kraft, die bisher automatisch an einen bestimmten Termin gebunden war.
Im vorigen Jahr haben wir bei vielen Artikeln solche preisgebundenen Einfuhrphasen vereinbart. Ich möchte von den Gemüsearten nur einen Artikel herausgreifen: die Tomaten, ein sehr wichtiger Artikel, der von Italien gekommen ist. Wir haben einen bestimmten Preis vereinbart und haben weiter vereinbart, daß, wenn dieser Preis unterschritten wird, innerhalb von zwei Tagen der Export von Italien nach Deutschland eingestellt wird. Es hat sich gezeigt, daß dadurch der deutsche Großhandel und auch der Importhandel ein bestimmtes Interesse am deutschen Markt bekommen hat, und er hat den Preis immer so gehalten, daß auf keinem deutschen Erzeugergroßmarkt der vereinbarte Mindestpreis, der auch verhältnismäßig sehr niedrig lag und gerade noch die Erzeugungskosten deckte, unterschritten wurde. Dadurch ist z. B. im vorigen Jahr eine Sperrfrist für Tomaten, die sonst vom 1. August bis 15. September automatisch in Kraft getreten wäre, überhaupt nicht notwendig geworden. Und das genügt schon; denn wir haben ja nur erreichen wollen, daß sich der Handel nicht nur für den Import, sondern auch für die deutschen Erzeugnisse in gleicher Weise interessiert.
Dasselbe ist bei Kernobst eingetreten. Auch dort haben wir eine preisgebundene Einfuhrphase vereinbart, und im vorigen Herbst ist eine Sperre für den Import von Kernobst überhaupt nicht ein einziges Mal notwendig geworden.
Sie sehen also, daß das ein ganz wesentlicher Fortschritt gegenüber den sturen, an Termine gebundenen Sperrfristen von bisher ist, und wenn ich im Ernährungsausschuß, Frau Kollegin Strobel, diese Dinge richtig aufkläre — sie waren uns damals noch nicht genügend bekannt —, so werden wir uns, glaube ich, auch über diesen Punkt einig, so wie wir uns im letzten Bundestag im Unterausschuß über die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes geeinigt haben.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, es ist zwischen den Fraktionen vereinbart, keine allgemeine Aussprache zu diesem Punkt durchzuführen. Das Wort zur Frage der Ausschußüberweisung hat Herr Abgeordneter Dr. Dr. Müller.