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ID0201904300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1954 665 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen 666 C, 683 D Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 71, 218) von der Tagesordnung 667 A Fortsetzung der Fragestunde (Drucksache 267): 26. betr. Überprüfung des von den alliierten Besatzungsmächten erlassenen Ehegesetzes: Frau Dietz (CDU/CSU) 666 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 666 D 28. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion, und 30. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Frage der Zurückstellung der Beantwortung: Präsident D. Dr. Ehlers 667 B, C Dr. Lütkens (SPD) 667 B Zurückgestellt 667 B 29. betr. Erlaß der Rechtsverordnung zur Durchführung des § 276 des Lastenausgleichsgesetzes: Kuntscher (CDU/CSU) 667 C betr. Überholgeräte zum Zwecke der Unfallverhütung: Koenen (Lippstadt) (SPD) 667 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 667 D 1. betr. Verwendung einer ehemaligen Truppenunterkunft auf dem früheren Fliegerhorst in Lippstadt für Wohnzwecke: Koenen (Lippstadt) (SPD) 668 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 668 B 2. betr. Kündigung des in Werl inhaftierten Kriegsverurteilten Karl Wiedemann durch das Arbeitsamt Bremerhaven: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 B 3. betr. Bau eines dritten Fischereischutzbootes für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Abgesetzt . 668 C 4. betr. Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage der älteren Angestellten: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 668 D 5. betr. Steuererleichterungen für Schausteller: Zurückgestellt 669 D 6. betr. Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen für Aufbauten, Baumbestände, Aufwuchs usw. bei für die Besatzungsmacht beschlagnahmten Grundstücken: Kroll (CDU/CSU) 669 D, 670 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 669 D, 670 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt (Drucksache 52) 670 B Paul (SPD), Anfragender 670 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 671 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 236) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Mauk, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 296) 673 B Mauk (FDP), Antragsteller . . 673 B, 677 B Frau Strobel (SPD), Antragstellerin . . 674 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 678 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Rechtsausschuß 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksachen 194, 75) 678 D Mauk (FDP), Berichterstatter 678 D Beschlußfassung 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksachen 245, 146) 679 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Berichterstatter 679 A Beschlußfassung 679 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79; Anträge Umdrucke 14, 15) 679 B, 684, 685 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): als Berichterstatter 678 C als Abgeordneter 683 A Eickhoff (DP) 680 A Elsner (GB/BHE) 680 C Kriedemann (SPD) 681 C Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 681 D Hepp (FDP) 682 A Naegel (CDU/CSU) 682 D Abstimmungen 683 B Nächste Fragestunde 683 D Nächste Sitzung 683 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 14) 684 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 15) . . . . 685 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 14) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Der Nr. 1 des Ausschußantrags — Drucksache 251 — wird der folgende Buchstabe h angefügt: h) die heimatvertriebenen Bauern beschleunigt und in weitestgehendem Umfange anzugliedern und damit auch diesen Teil des deutschen Bauerntums in seiner Substanz zu erhalten; In Nr. 2 sind die Worte „Nr. 1 Buchst. a bis g" zu ändern in „Nr. 1 Buchst. a bis h". Bonn, den 11. März 1954 Haasler und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der DP (Umdruck 15) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Nr. 1 Buchstabe g des Ausschußantrages — Drucksache 251 — wird ausgeklammert und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, den Ausschüssen für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Bonn, den 11. März 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Rümmele
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD vom 10. November 1953 betreffend Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt.
    1. Die Inanspruchnahme von Grundstücken durch die amerikanische Besatzungsmacht richtet sich nach den Bestimmungen des Zirkulars Nr. 37 mit Anhang A. Nach Ziffer 2c des Anhangs A ist die gemeinsame Belegung des den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung stehenden Wohnraums durch deren Angehörige und durch die deutsche Bevölkerung nicht gestattet. Bemühungen der deutschen Seite, eine Änderung dieser allgemeinen Bestimmung zu erreichen, haben bisher nicht zu einem Erfolg geführt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Trotz des allgemeinen Verbots des Zusammenwohnens haben die örtlichen amerikanischen Dienststellen in einer Anzahl von Fällen zugelassen, daß in requirierten Grundstücken Räume von Deutschen, insbesondere von den früheren Bewohnern des Hauses benutzt wurden. Soweit sich hieraus in


    (Bundesminister Schaller)

    einzelnen Fällen verwaltungsmäßige Schwierigkeiten ergaben, war es in der Regel möglich, diese zu überbrücken. Bei dem in der Anfrage erwähnten Erlaß vom 15. September 1953 handelt es sich um eine örtliche Maßnahme des Kommandobereichs Stuttgart-Böblingen, die ihre Ursache offenbar auch in verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten hat. An etwa 50 Personen im Raum Stuttgart, die in requirierten Grundstücken wohnen, sind Schreiben ergangen, in denen ihnen mitgeteilt wurde, daß sie nach den geltenden Bestimmungen der amerikanischen Armee nicht zum Wohnen in dem requirierten Grundstück berechtigt seien. Sie würden daher gebeten, sich mit dem örtlichen Wohnungsamt in Verbindung zu setzen, damit sie eine andere Wohnung zugewiesen erhielten. Sobald sie Vorbereitungen getroffen hätten, ihre jetzige Wohnung zu räumen, sollten sie die amerikanische Dienststelle unterrichten.

    (Vizepräsident D r. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Die zuständige amerikanische Dienststelle hat dem Finanzministerium Baden-Württemberg gegenüber noch besonders zum Ausdruck gebracht, daß die Angelegenheit nicht vordringlich sei und daher keine Unruhe in die Bevölkerung getragen werden solle.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat unter diesen Umständen seinerseits keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen gesehen.
    Trotzdem habe ich Gelegenheit genommen, das Amt des Herrn amerikanischen Hohen Kommissars um eine Stellungnahme zu bitten. Ich darf den wesentlichen Inhalt des Antwortschreibens vom 8. Dezember 1953 hier zur Kenntnis bringen:
    Das Hauptquartier USA-Europa hat Verständnis für Ihren Wunsch, nähere Angaben über die Vorgeschichte und die Ursachen zu erhalten, die zu der Anfrage der SPD geführt haben, und hat auf unsere Bitte folgendes mitgeteilt.
    Es gibt in der amerikanischen Zone zahlreiche Fälle, in denen Teile von amerikanischerseits requirierten Grundstücken, z. B. Räume in Dach- und Kellergeschossen, von den deutschen Eigentümern benutzt werden sowie von anderen Personen, die nun schon seit langem dort wohnen, ohne an sich dazu berechtigt zu sein. Diese Personen benutzen diesen Wohnraum seit mehreren Jahren, und zwar auf Grund örtlicher Vereinbarungen mit zum Abschluß solcher Vereinbarungen an sich nicht befugtem Personal.
    Da der Wohnraum der oben bezeichneten Art im allgemeinen von den amerikanischen Streitkräften nicht benötigt wird und um politische Reibungen zu vermeiden, beabsichtigt USA- Europa nicht, diese Personen, die die zur Zeit von ihnen benutzten Räume bereits seit längerer Zeit bewohnen, zur Räumung aufzufordern. In Einzelfällen mag die Räumung solcher Grundstücke notwendig sein, jedoch nur dann, wenn maßgebende militärische Gesichtspunkte es erfordern.

    ( hierzu an sich nicht berechtigt waren. Hierbei handelt es sich jedoch um verhältnismäßig wenige Fälle. Wo jedoch das Grundstück von den amerikanischen Streitkräften benötigt wird, werden es die Bewohner räumen müssen. Im Fall der Frau Hildegard Luithardt, Eßlingen, Panoramastraße 37 a, wird eine Räumungsaufforderung nicht ergehen. Die an etwa 50 Personen im Raum Stuttgart ergangenen Räumungsaufforderungen werden zur Zeit überprüft. Das Hauptquartier USA-Europa kennt die schwierige Lage auf dem deutschen zivilen Wohnungsmarkt sehr wohl und wird alles tun, um eine Erleichterung herbeizuführen, indem es weiterhin requirierten Wohnraum in größtmöglichem Maße freigibt. In diesem Zusammenhang möchte das Hauptquartier USA-Europa darauf hinweisen, daß es im Jahre 1952 599 Einund Zweifamilienhäuser, 152 Mietgrundstücke und 50 Hotels und Pensionen freigegeben hat. In der Zeit vom 1. Januar 1953 bis 30. September 1953 ist folgendes freigegeben worden: 324 Einund Zweifamilienhäuser, 68 Mietgrundstücke, 50 Hotels und Pensionen. Außerdem haben die amerikanischen Streitkräfte bis heute für ihre eigenen Zwecke annähernd 18 500 Familienwohnungen und 4 900 Junggesellenwohnungen gebaut. Daneben baut die deutsche Bundesrepublik für die amerikanischen Streitkräfte 4 000 Wohnungen, nach deren Fertigstellung die Freigabe einer gleichen Anzahl requirierter Wohnungen möglich sein wird. Im Rahmen des laufenden USA-Europa-Wohnungsbauprogramms werden 1 600 weitere Wohnungen gebaut werden, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Mittel plangemäß zur Verfügung stehen. Ein großer Teil dieses zusätzlichen Wohnraums wird zwar für amerikanisches Personal benötigt, das zur Zeit ohne Wohnung ist. Ein wesentlicher Teil des Programms soll jedoch der Freimachung requirierter deutscher Privatwohnungen dienen. 2. Die amerikanischen Armeedienststellen haben im Verlauf des Frühjahrs 1953 eine Bestandsaufnahme der mit den requirierten Grundstücken requirierten Einrichtungsgegenstände vorgenommen. Die Einrichtungsgegenstände, die als nicht mehr vorhanden und als beschädigt festgestellt wurden, sind in Listen zusammengestellt worden. Die in diesen Listen erfaßten Einrichtungsgegenstände sind von der amerikanischen Besatzungsmacht förmlich freigegeben worden. Als Tag der Freigabe gilt der Tag, an dem das Besatzungskostenamt den Eigentümern die Listen zugestellt hat, spätestens jedoch der 31. Dezember 1953. Die förmliche Freigabe hat die Wirkung, daß die laufende Nutzungsvergütung vom Zeitpunkt der Freigabe an um den Betrag gekürzt wird, der auf die freigegebenen Einrichtungsgegenstände entfällt, und daß der Eigentümer wegen dieser Gegenstände innerhalb von 90 Tagen einen Antrag auf Zahlung einer Sachentschädigung stellen kann. Die betroffenen Eigentümer sind hiervon unterrichtet worden. Die Entschädigungsanträge werden in der üblichen Weise nach den besatzungsrechtlichen Bestimmungen behandelt. 3. Die am Schluß der Anfrage gestellten Fragen beantworte ich deshalb zusammenfassend wie folgt: 1)


    (Bundesminister Schäffer)

    2 a) Die Besatzungsmacht erhebt keine neuen Ansprüche auf privaten Wohnraum. Sie beabsichtigt nach ihrer Mitteilung, den nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften unzulässigen Zustand des Zusammenwohnens im großen und ganzen weiterhin zu dulden. Neue Belastungen des deutschen Wohnungsmarkts werden nicht eintreten.
    2 b) Die Eigentümer von Einrichtungsgegenständen, die von der amerikanischen Besatzungsmacht requiriert und im Zug der sogenannten Inventarisierungsaktion freigegeben wurden, sind darüber unterrichtet worden, daß Anträge auf Entschädigung für Belegungsschäden innerhalb von 90 Tagen gestellt werden können. Die Anträge werden von den zuständigen deutschen und amerikanischen Dienststellen in der üblichen Weise behandelt werden. Besonderer Maßnahmen, den Betroffenen zu einer Entschädigung zu verhelfen, bedarf es daher nicht. Im übrigen ist der Ausschuß für Besatzungsfolgen über die Inventarisierungsaktion und ihre Durchführung durch Übersendung des zwischen dem Amt des amerikanischen Hohen Kommissars und dem Bundesministerium der Finanzen in dieser Angelegenheit entstandenen Schriftwechsels unterrichtet worden.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers entgegengenommen. Ich frage das Hohe Haus, ob eine Beratung der Anfrage gewünscht wird. — Das ist offenbar nicht der Fall. Damit ist die Anfrage erledigt.
Punkt 3 der Tagesordnung ist abgesetzt worden. Ich rufe deshalb Punkt 4 auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 236);
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Mauk, Bauknecht und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 296).
Das Wort zur Begründung von Punkt 4 a hat Frau Abgeordnete Strobel.

(Zurufe.)

Wer begründet den Punkt 4 b, Antrag der Abgeordneten Mauk, Bauknecht und Genossen? - Herr Abgeordneter Mauk, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Mauk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wirtschaftspolitische Lage des deutschen Obst- und Gemüsebaues erfordert es, daß man eine Regelung des Absatzes findet. Schon im letzten Bundestag hat deshalb die Bundesregierung vor nahezu zwei Jahren ein Gesetz zur Regelung des Absatzes von Obst und Gemüse eingebracht. Dieses Gesetz wurde zwar im 1. Bundestag beraten, konnte aber leider nicht mehr verabschiedet werden.
    Diesen Gesetzentwurf, der von einem Unterausschuß des Ernährungsausschusses beraten worden ist, hat nun die SPD, die leider ihre Vorlage noch nicht begründen konnte, zur Grundlage ihres erneuten Antrags gemacht. Ebenso hat eine Reihe von Abgeordneten der Regierungsparteien diesen Gesetzentwurf wieder zur Grundlage einer neuen Vorlage gemacht; allerdings wurden in einigen Punkten noch Ergänzungen vorgenommen.
    Um Ihnen die Notwendigkeit einer solchen Regelung darzulegen, möchte ich ganz kurz auf die derzeitige wirtschaftspolitische Lage des deutschen Obst- und Gemüsebaues eingehen. Wir haben vor dem Kriege im Durchschnitt der Jahre im Reichsgebiet eine Gemüse-Anbaufläche von rund 150 000 ha gehabt, bei einem Bevölkerungsstand von rund 65 Millionen Menschen. Diese Anbaufläche war auch während des Krieges, wie Sie wissen, notwendig. Sie ist noch vergrößert worden, weil gerade der Gemüsebau eine ganz wichtige Ernährungslücke schließen mußte. Man war damals sehr dankbar, daß die Gemüseanbauer die größten Anstrengungen machten, um diese Lücke, durch den Mehranbau von Gemüse zu schließen. Auch nach dem Kriege hatten wir noch eine große Anbaufläche nötig. Sie erreichte im Bundesgebiet annähernd dieselbe Hektarzahl wie vor dem Kriege für das ganze Reichsgebiet. Sie betrug auch noch im Jahre 1948 - um Ihnen einen Vergleich zu geben — 128 000 ha.
    Dann kam die Währungsreform. Über die Grenzen war bis dahin fast kein Gemüse hereingekommen. Nun kamen aber die Importe, die vorher fast vollständig abgeschnitten waren, so stark, daß der Gemüsebau fast völlig zerschlagen worden ist. Als Beispiel führe ich die Tatsache an, daß innerhalb von drei Jahren die Anbaufläche von 128 000 ha auf etwa 56 000 ha im Jahre 1951 zurückgegangen ist. Der Anbau von Gemüse war in Deutschland einfach unrentabel geworden. Daraus ist dieser kolossale Anbaurückgang zu erklären. Man glaubte nun, den Bedarf der deutschen Bevölkerung mit Importen decken zu können, und nahm an, daß sich im freien Spiel der Kräfte die Sache von selbst regeln werde. Es hat sich aber gezeigt, daß das Gemüse infolge des Anbaurückganges in Deutschland nun trotz der hohen, ja überhöhten Importe nicht billiger geworden ist. Wie ich im Vorjahr anläßlich der Begründung einer Großen Anfrage in diesem Hohen Hause ausführte, hat infolge dieser falschen Einfuhrpolitik letzten Endes die Hausfrau, der Verbraucher die Zeche zahlen müssen. Das Gemüse ist nämlich, wie festgestellt werden muß, auf dem Markt nur noch dann preiswert zu bekommen, wenn die deutsche Ernte auf dem Markt ist, d. h. nur in den Wochen und Monaten, in denen wir deutsches Gemüse anzubieten haben. In der übrigen Zeit zahlt letzten Endes der Verbraucher die überhöhten Preise, die uns dann eben vom Ausland mehr oder weniger diktiert werden.
    Ich möchte nur noch ganz kurz darauf hinweisen, daß wir dann zwei Jahre hatten, während deren die Marktverhältnisse für den deutschen Erzeuger infolge des starken Anbaurückgangs in Deutschland wieder etwas besser waren. Dazu hatten wir in verschiedenen Teilen des Bundesgebiets zwei Trockenjahre, nämlich 1951 und 1952, wo die Hektarerträge unter dem Durchschnitt lagen. Die Preise haben sich wieder etwas gebessert. Das brachte eine leichte Anbauerhöhung im Jahre 1953. In diesem Jahre war dazu noch günstigeres Wetter; wir haben wieder höhere Hektarerträge bekommen. Und schon war wieder ein Marktzusam-


    (Mauk)

    menbruch! Für den Anbau ist das einfach unerträglich. Ein großer Teil der Erzeugnisse mußte untergepflügt, ein anderer, großer Teil konnte nur zu Preisen abgesetzt werden, die nicht entfernt die Gestehungskosten deckten.
    Wenn ich Ihnen hier einmal Indexzahlen des Gemüses und die anderer landwirtschaftlicher Produkte nenne und sie dann den Preisen von Industrieerzeugnissen gegenüberstelle, werden Sie erkennen, daß die Gemüseerzeuger in den letzten Jahren im Durchschnitt nicht viel mehr bekommen haben als in den Jahren vor dem Kriege, während sich in der Zwischenzeit die Produktionskosten nahezu verdoppelt, teilweise sogar mehr als verdoppelt haben.
    Beim Obst liegt der Fall ähnlich. Im früheren Reichsgebiet hatten wir hier in Westdeutschland die Hauptanbaufläche von Obst. Ohne daß die Fläche ausgedehnt worden ist, sind die Ernten infolge besserer Kulturmaßnahmen, besserer Schädlingsbekämpfung, besserer Düngung usw., in den letzten drei Jahren im Bundesgebiet durchschnittlich größer gewesen als die Ernten im früheren Reichsgebiet. Man müßte deshalb annehmen können, daß die Obsternten des Bundesgebietes den Bedarf einigermaßen decken. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Wenn wir die Importe in Vergleich ziehen, können wir feststellen, daß wir im Durchschnitt von zwölf Jahren, und zwar der Jahre 1927 bis 1938, 760 000 t Obst und Südfrüchte in das Reichsgebiet importiert haben. Die Menge von 760 000 t wurde bereits im Jahre 1950 wieder annähernd erreicht, 1951 überschritten, 1952 wiederum überschritten, und zwar stieg nun der Import schon auf 850 000 t. Für das Jahr 1953 sind die Zahlen noch nicht ganz genau bekannt. Wir haben sie bis November und eine geschätzte Zahl für den Monat Dezember. Nach diesen neuesten Erhebungen werden wir 1953 voraussichtlich auf 1,2 Millionen t kommen gegenüber 588 000 t im Jahre 1950. Das ist also eine Steigerung um rund das Doppelte innerhalb von knapp vier Jahren. Wenn wir diesen Zahlen die eigenen Erntemengen gegenüberstellen, so haben wir vielleicht eine Erklärung dafür, daß der Obstbau heute derjenige Zweig unserer gesamten Wirtschaft ist, der in bezug auf die Indexpreise am niedrigsten liegt. Wir haben in den letzten zwei Jahren nur wenige Obstsorten gehabt, die den Indexpreis von 1938 erreicht haben. Im Jahre 1952 war es nur eine einzige Obstart, die diesen Indexpreis überschritten hat, und zwar die Erdbeere; alle anderen Beerenobstsorten sowie Kernobst und Steinobst lagen weit darunter, teilweise bis zu 46 Punkten unter dem Indexpreis von 1938. Dieser Wirtschaftszweig ist ja nicht ganz unbedeutend. Es gibt im deutschen Bundesgebiet 125 Millionen Obstbäume, allerdings einschließlich derjenigen, die im eigenen Hausgarten, im Selbstversorgerobstbau stehen. Angesichts dieser Zahlen können Sie sich, glaube ich, einen Begriff machen, wie dieser Wirtschaftszweig Not leidet.
    Ich möchte dann noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Wir haben im Bundesgebiet rund 2 050 000 landwirtschaftliche Betriebe, davon 1,1 Millionen, also etwa 55 %, unter 5 ha Betriebsfläche. Wenn man die gesamte Betriebsfläche durch die Zahl der Betriebe dividiert, kommen im Durchschnitt genau 2 ha heraus. Das bedeutet, daß es sich im großen Durchschnitt, bei mehr als der Hälfte der deutschen Landwirtschaft, um Klein- und Kleinstbetriebe handelt und daß diese Klein-,
    Kleinst- und Mittelbetriebe, um ihre Existenz zu erhalten, in erster Linie auf die Einnahmen aus Sonderkulturen, von denen der Obst- und Gemüsebau eine der wichtigsten ist, angewiesen sind. Fallen die Einnahmen aus diesen Sonderkulturen weg oder werden sie zu niedrig, so sind alle diese Betriebe mehr oder weniger bedroht. Man spricht in der letzten Zeit so viel von notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Man spricht von Exportkartellen, von Krisenkartellen und anderen notwendigen Zusammenschlüssen. Wir haben uns dieser Tage darüber unterhalten, daß der Zusammenschluß der Mühlen erforderlich ist, um sie wieder existenzfähig zu machen. Sobald aber wir von der Landwirtschaft, insbesondere wenn es um die kleinen Obst- und Gemüsebaubetriebe geht, irgendeinen Schutz vom Staat verlangen, heißt es: Das ist in unserem Staate, im Wettbewerb der freien Wirtschaft einfach nicht möglich; das verstößt gegen das Grundgesetz. So hat man alle möglichen Ausreden, die man ja schon wiederholt gehört hat.
    Ich stelle deshalb den Antrag, den Entwurf dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Ich weiß, auch einige meiner Parteifreunde haben Bedenken gegen den Wortlaut dieses Gesetzentwurfs. Der Entwurf ist aber von allen beteiligten Wirtschaftskreisen und insbesondere von den Experten des Obst- und Gemüsebaus sehr sorgfältig ausgearbeitet worden.