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ID0201904100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1954 665 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen 666 C, 683 D Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksachen 71, 218) von der Tagesordnung 667 A Fortsetzung der Fragestunde (Drucksache 267): 26. betr. Überprüfung des von den alliierten Besatzungsmächten erlassenen Ehegesetzes: Frau Dietz (CDU/CSU) 666 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 666 D 28. betr. Material zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjetunion, und 30. betr. Artikel in der Zeitschrift „Außenpolitik" und Vermeidung der Benennung Frankreichs als Partner des Potsdamer Abkommens sowie Auslegung des Begriffs „Vereinbarungen von 1945" in der amtlichen Begründung zum Bonner Vertrag vom 26. Mai 1952: Frage der Zurückstellung der Beantwortung: Präsident D. Dr. Ehlers 667 B, C Dr. Lütkens (SPD) 667 B Zurückgestellt 667 B 29. betr. Erlaß der Rechtsverordnung zur Durchführung des § 276 des Lastenausgleichsgesetzes: Kuntscher (CDU/CSU) 667 C betr. Überholgeräte zum Zwecke der Unfallverhütung: Koenen (Lippstadt) (SPD) 667 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 667 D 1. betr. Verwendung einer ehemaligen Truppenunterkunft auf dem früheren Fliegerhorst in Lippstadt für Wohnzwecke: Koenen (Lippstadt) (SPD) 668 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 668 B 2. betr. Kündigung des in Werl inhaftierten Kriegsverurteilten Karl Wiedemann durch das Arbeitsamt Bremerhaven: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 B 3. betr. Bau eines dritten Fischereischutzbootes für die Fanggebiete der deutschen Hochseefischerei: Abgesetzt . 668 C 4. betr. Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage der älteren Angestellten: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 668 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 668 D 5. betr. Steuererleichterungen für Schausteller: Zurückgestellt 669 D 6. betr. Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen für Aufbauten, Baumbestände, Aufwuchs usw. bei für die Besatzungsmacht beschlagnahmten Grundstücken: Kroll (CDU/CSU) 669 D, 670 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 669 D, 670 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt (Drucksache 52) 670 B Paul (SPD), Anfragender 670 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 671 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 236) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Mauk, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüsegesetz) (Drucksache 296) 673 B Mauk (FDP), Antragsteller . . 673 B, 677 B Frau Strobel (SPD), Antragstellerin . . 674 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 678 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Rechtsausschuß 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksachen 194, 75) 678 D Mauk (FDP), Berichterstatter 678 D Beschlußfassung 678 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksachen 245, 146) 679 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD), Berichterstatter 679 A Beschlußfassung 679 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79; Anträge Umdrucke 14, 15) 679 B, 684, 685 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): als Berichterstatter 678 C als Abgeordneter 683 A Eickhoff (DP) 680 A Elsner (GB/BHE) 680 C Kriedemann (SPD) 681 C Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 681 D Hepp (FDP) 682 A Naegel (CDU/CSU) 682 D Abstimmungen 683 B Nächste Fragestunde 683 D Nächste Sitzung 683 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 14) 684 Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der DP zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 251, 79) betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Umdruck 15) . . . . 685 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 14) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Der Nr. 1 des Ausschußantrags — Drucksache 251 — wird der folgende Buchstabe h angefügt: h) die heimatvertriebenen Bauern beschleunigt und in weitestgehendem Umfange anzugliedern und damit auch diesen Teil des deutschen Bauerntums in seiner Substanz zu erhalten; In Nr. 2 sind die Worte „Nr. 1 Buchst. a bis g" zu ändern in „Nr. 1 Buchst. a bis h". Bonn, den 11. März 1954 Haasler und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 19. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der DP (Umdruck 15) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirschaft (Drucksachen 251, 79) Der Bundestag wolle beschließen: Nr. 1 Buchstabe g des Ausschußantrages — Drucksache 251 — wird ausgeklammert und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, den Ausschüssen für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Bonn, den 11. März 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Rümmele
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Damit ist die Fragestunde erledigt.
    Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt (Drucksache 52).
    Zur Begründung Herr Abgeordneter Paul.
    Paul (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 29. Oktober des vergangenen Jahres hat der Sprecher des amerikanischen Repräsentantenhauses, Mr. Martin, von dieser Stelle aus an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages freundliche Worte gerichtet. Der Deutsche Bundestag in allen seinen Teilen und sicher auch das deutsche Volk haben die Versicherungen dieses hervorragenden Vertreters des amerikanischen Volkes, daß die Vereinigten Staaten — ich zitiere — „nur Freundschaft und guten Willen für das deutsche Volk empfinden", mit Befriedigung vernommen.
    Ich möchte diese Bemerkung vorausschicken, weil wir mit Bedauern feststellen müssen, daß diese schönen und zweifellos ernsthaft gemeinten Gedanken sich leider in der rauhen Wirklichkeit nicht immer bestätigt finden. Wir haben in unserer Großen Anfrage nachgewiesen, daß vor einiger Zeit Verfügungen der Besatzungsmacht ergangen sind, die beweisen, daß der alte Besatzungsgeist noch immer nicht überwunden ist. Fast neun Jahre nach Beendigung des Krieges, in einer Zeit, da die offizielle Politik der Vereinigten Staaten das deutsche Volk zu einem militärischen Beitrag zur Verteidigung des Westens ermuntert, sind Erlasse erschienen, die erkennen lassen, daß die Besatzungsmacht einen Teil des deutschen Volkes immer noch als Menschen minderen Rechts betrachtet. Wir haben Beispiele, die unsere Behauptung belegen.
    Am 15. September 1953 erging ein Erlaß des Kommandos der amerikanischen Streitkräfte an alle Deutschen, die Mitbewohner beschlagnahmter Häuser sind, mit der Mitteilung, daß dieses Wohnen unberechtigt sei. Die betreffenden Personen wurden obendrein aufgefordert, sich bei den Wohnungsämtern um die Zuweisung anderer Wohnungen zu bemühen und die Dienststellen der Besatzungsmacht zu verständigen, wann die von diesen Deutschen innegehabten Wohnungen geräumt werden können.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Diese Verfügung haben auch jene deutschen Hausbesitzer erhalten, die bisher noch in ihren eigenen Häusern, meistens sehr eingeschränkt in Dachkammern oder in Kellerräumen, wohnen durften. Vor mir liegt ein solches Dokument, das ein Hausbesitzer in Eßlingen am Neckar erhalten hat, der mit seiner Tochter in ganz kümmerlichen Verhältnissen im Dachgeschoß wohnen darf und der nun in seinem eigenen Haus angehalten werden soll, auch noch diese Räume zur Verfügung zu stellen.
    Es ist begreiflich, daß sich der betroffenen Deutschen eine starke Erregung bemächtigt hat. Diese Hauseigentümer warten ohnedies schon über Gebühr lange auf die Stunde, da sie in ihren eigenen Häusern wieder menschenwürdig wohnen dürfen. Sie empfinden auch Bitterkeit darüber, daß die beschlagnahmten Wohnungen vielfach nicht hinreichend ausgenützt werden, während sie selber zu primitivstem Wohnen veranlaßt sind. Anstatt daß sie ihre Häuser endlich zurückerhalten, werden sie nun aufgefordert, sich an die Wohnungsämter zu wenden. Abgesehen davon, daß eine solche Weisung unbillig ist und eine unzumutbare Härte darstellt, bedeutet sie auch noch eine zusätzliche Belastung des Wohnungsmarktes, die gegenwärtig völlig unerträglich ist. Die Wohnungsämter sind unter den jetzigen Umständen sowieso fast jeder Handlungsfreiheit beraubt und meist nicht einmal in der Lage, in den ärgsten Härtefällen einen Ausweg zu finden.
    Nicht minder bedenklich ist eine andere Verfügung, auf die wir in unserer Großen Anfrage hingewiesen haben. Von amerikanischen Dienststellen ist zahlreichen Besatzungsverdrängten mitgeteilt worden, daß eine erneute Aufnahme des in den Wohnungen vorhandenen Inventars den Verlust vieler Gegenstände ergeben habe. Da deswegen der Nutzwert des beschlagnahmten Mobiliars geringer sei als bei der ersten Bestandsaufnahme, werde der Betrag der gezahlten Jahresvergütung entsprechend herabgesetzt. — Ich kenne einen Fall, der sich in Ludwigsburg ereignet hat, wo die Jahresvergütung von bisher 1153,— DM auf 368,69 DM herabgesetzt wurde,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    also auf kaum ein Drittel. In solchen Fällen kann es sich doch nur entweder um einen vorzeitigen Verschleiß des Mobiliars durch nicht pflegliche Behandlung handeln oder darum, daß von nichtdeutscher Seite Mobiliar weggebracht worden ist. Es ergibt sich also der groteske Zustand, daß ein solcher Besitzer nicht nur einen Verlust seines Eigentums erleidet, sondern obendrein noch eine Einbuße in der Nutzungsvergütung.
    Es ist keineswegs nur das Privileg einer bestimmten Besatzungsmacht, solche unerträgliche Zustände geschaffen zu haben. Seit dem Zeitpunkt, da wir unsere Große Anfrage eingebracht haben, sind uns eine Fülle neuer Fälle bekanntgeworden,


    (Paul)

    die geradezu unerträgliche Zustände aufweisen. Ich kann diese Fälle hier nicht alle im einzelnen behandeln, möchte aber doch noch auf einen besonders hinweisen. In der britischen Zone, in Munster in Niedersachsen, stehen, wie aus einer Zuschrift, die wir erhalten haben, hervorgeht, 11 Privathäuser und 60 bundeseigene Wohnungen seit fünf Monaten leer. Die Besitzer dieser Häuser, meistens kleine Leute, die das Ergebnis der Arbeit eines ganzen Lebens in diese Objekte investiert haben, können einfach nicht verstehen, daß sie nicht in ihre leerstehenden Häuser einziehen dürfen. Ich gestehe, auch mir fehlt das Verständnis für solche Zustände.
    Aus der amerikanisch besetzten Zone wurden uns Fälle mitgeteilt, in denen bei Schäden an persönlichem Eigentum, die im Zusammenhang mit der Beschlagnahme entstanden sind, und bei Grundstücken, die vom 1. Juli 1947 bis zum 30. September 1952 zurückgegeben wurden, die Entschädigung im Verhältnis von 10 : 1 festgesetzt wurde. Erst nach dem 30. September 1952 gilt das Verhältnis 1 : 1. Die Betroffenen der ersten Kategorie können nicht begreifen, daß die Besatzungsmacht einen anderen Stichtag festgesetzt hat als den Tag der deutschen Währungsreform. Es wäre zu wünschen gewesen, daß sich das Bundesfinanzministerium bei solchen Entschädigungen um die Anwendung deutscher Grundsätze bemüht hätte.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir dürfen schließlich nicht vergessen, daß die Besatzungskosten, aus denen solche Entschädigungen gezahlt werden, den Leistungen der deutschen Steuerzahler entnommen werden.
    Diese Zustände sind unhaltbar. Sie bedürfen einer Revision, und zwar sowohl im Interesse der betroffenen Deutschen als auch im Interesse, so sollte man meinen, der Besatzungsmächte, deren Ansehen schließlich durch solche Vorgänge in den Augen der deutschen Bevölkerung geschädigt wird.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir wollen nicht mißverstanden werden. Solange Besatzungstruppen in der Bundesrepublik stationiert sind, wünschen wir, daß ein korrektes Verhältnis zwischen ihnen und dem deutschen Volke besteht. Wir registrieren mit Befriedigung, daß wir bisher in unserem Bereiche keine Triester Situation erlebt haben. Das mag ein Verdienst beider Parteien sein, auch des deutschen Volkes. Wir wünschen auch ein Verhältnis der Freundschaft und des guten Willens — da sind wir mit Mr. Martin einig — zu dem amerikanischen Volk und zu den anderen Völkern, deren Vertreter hier bei uns sind.
    Es sind viele Versuche unternommen worden, das gegenseitige Verhältnis zwischen den früheren Kriegsgegnern und dem deutschen Volke zu verbessern. In den Amerika-Häusern ist sehr viel nützliche Aufklärungsarbeit über die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten geleistet worden. Vor einiger Zeit konnten wir lesen, daß im Rahmen des amerikanischen Austauschprogramms der zehntausendste deutsche Gast nach den Vereinigten Staaten geflogen ist. Auch nach England sind viele solche deutsche Gäste eingeladen worden. Aber, was solche Besuche an Gutem aufbauen, was durch AmerikaHäuser und ähnliche Einrichtungen an Verständnis geschaffen wird, das kann durch eine einzige unüberlegte Maßnahme der Besatzungsmacht zerstört werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Politik der Freundschaft darf nicht nur in der Theorie vertreten werden; die Praxis muß mit dieser Theorie übereinstimmen. Die Besatzungsmächte — ich darf daran erinnern — haben sich bemüht, das deutsche Volk — auch solche Deutsche, die es nicht nötig hatten — nach dem letzten Kriege demokratisch umzuerziehen. Vielleicht dürfen wir guten Demokraten alten Schlages uns mit einem kleinen Vorschlag revanchieren. Ich möchte vorschlagen, daß die Besatzungsmächte in das ausgedehnte Schulungsprogramm ihrer Armeen auch einen kurzen Lehrgang über Besatzungspsychologie aufnehmen, damit in Zukunft solche Mißgriffe nicht mehr vorkommen.
    Wir wünschen, daß die deutsche Bundesregierung diesen Vorgängen in erhöhtem Maße ihr Augenmerk zuwendet. Dies ist der Zweck unserer Großen Anfrage. Wir fragen die Bundesregierung:
    1. Sind der Bundesregierung diese Maßnahmen der Besatzungsmacht bekannt?
    2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um
    a) das Wohnrecht aller Deutschen gegenüber erneuten Ansprüchen der Besatzungsmacht zu sichern und neue Belastungen des deutschen Wohnungsmarktes zu verhindern?
    b) den Besatzungsgeschädigten, denen im Hinblick auf den von ihnen nicht verschuldeten Teilverlust des beschlagnahmten Mobiliars nur noch eine geringere Nutzungsvergütung gezahlt wird, zu einer Entschädigung für das in Verlust geratene Mobiliar zu verhelfen?
    Wir wünschen darüber hinaus, daß die Bundesregierung gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuß des Bundestages nach Wegen sucht, die zu dem Ziel führen, eine weitere Benachteiligung und Bedrückung des deutschen Volkes zu vermeiden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD vom 10. November 1953 betreffend Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt.
    1. Die Inanspruchnahme von Grundstücken durch die amerikanische Besatzungsmacht richtet sich nach den Bestimmungen des Zirkulars Nr. 37 mit Anhang A. Nach Ziffer 2c des Anhangs A ist die gemeinsame Belegung des den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung stehenden Wohnraums durch deren Angehörige und durch die deutsche Bevölkerung nicht gestattet. Bemühungen der deutschen Seite, eine Änderung dieser allgemeinen Bestimmung zu erreichen, haben bisher nicht zu einem Erfolg geführt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Trotz des allgemeinen Verbots des Zusammenwohnens haben die örtlichen amerikanischen Dienststellen in einer Anzahl von Fällen zugelassen, daß in requirierten Grundstücken Räume von Deutschen, insbesondere von den früheren Bewohnern des Hauses benutzt wurden. Soweit sich hieraus in


    (Bundesminister Schaller)

    einzelnen Fällen verwaltungsmäßige Schwierigkeiten ergaben, war es in der Regel möglich, diese zu überbrücken. Bei dem in der Anfrage erwähnten Erlaß vom 15. September 1953 handelt es sich um eine örtliche Maßnahme des Kommandobereichs Stuttgart-Böblingen, die ihre Ursache offenbar auch in verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten hat. An etwa 50 Personen im Raum Stuttgart, die in requirierten Grundstücken wohnen, sind Schreiben ergangen, in denen ihnen mitgeteilt wurde, daß sie nach den geltenden Bestimmungen der amerikanischen Armee nicht zum Wohnen in dem requirierten Grundstück berechtigt seien. Sie würden daher gebeten, sich mit dem örtlichen Wohnungsamt in Verbindung zu setzen, damit sie eine andere Wohnung zugewiesen erhielten. Sobald sie Vorbereitungen getroffen hätten, ihre jetzige Wohnung zu räumen, sollten sie die amerikanische Dienststelle unterrichten.

    (Vizepräsident D r. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Die zuständige amerikanische Dienststelle hat dem Finanzministerium Baden-Württemberg gegenüber noch besonders zum Ausdruck gebracht, daß die Angelegenheit nicht vordringlich sei und daher keine Unruhe in die Bevölkerung getragen werden solle.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat unter diesen Umständen seinerseits keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen gesehen.
    Trotzdem habe ich Gelegenheit genommen, das Amt des Herrn amerikanischen Hohen Kommissars um eine Stellungnahme zu bitten. Ich darf den wesentlichen Inhalt des Antwortschreibens vom 8. Dezember 1953 hier zur Kenntnis bringen:
    Das Hauptquartier USA-Europa hat Verständnis für Ihren Wunsch, nähere Angaben über die Vorgeschichte und die Ursachen zu erhalten, die zu der Anfrage der SPD geführt haben, und hat auf unsere Bitte folgendes mitgeteilt.
    Es gibt in der amerikanischen Zone zahlreiche Fälle, in denen Teile von amerikanischerseits requirierten Grundstücken, z. B. Räume in Dach- und Kellergeschossen, von den deutschen Eigentümern benutzt werden sowie von anderen Personen, die nun schon seit langem dort wohnen, ohne an sich dazu berechtigt zu sein. Diese Personen benutzen diesen Wohnraum seit mehreren Jahren, und zwar auf Grund örtlicher Vereinbarungen mit zum Abschluß solcher Vereinbarungen an sich nicht befugtem Personal.
    Da der Wohnraum der oben bezeichneten Art im allgemeinen von den amerikanischen Streitkräften nicht benötigt wird und um politische Reibungen zu vermeiden, beabsichtigt USA- Europa nicht, diese Personen, die die zur Zeit von ihnen benutzten Räume bereits seit längerer Zeit bewohnen, zur Räumung aufzufordern. In Einzelfällen mag die Räumung solcher Grundstücke notwendig sein, jedoch nur dann, wenn maßgebende militärische Gesichtspunkte es erfordern.

    ( hierzu an sich nicht berechtigt waren. Hierbei handelt es sich jedoch um verhältnismäßig wenige Fälle. Wo jedoch das Grundstück von den amerikanischen Streitkräften benötigt wird, werden es die Bewohner räumen müssen. Im Fall der Frau Hildegard Luithardt, Eßlingen, Panoramastraße 37 a, wird eine Räumungsaufforderung nicht ergehen. Die an etwa 50 Personen im Raum Stuttgart ergangenen Räumungsaufforderungen werden zur Zeit überprüft. Das Hauptquartier USA-Europa kennt die schwierige Lage auf dem deutschen zivilen Wohnungsmarkt sehr wohl und wird alles tun, um eine Erleichterung herbeizuführen, indem es weiterhin requirierten Wohnraum in größtmöglichem Maße freigibt. In diesem Zusammenhang möchte das Hauptquartier USA-Europa darauf hinweisen, daß es im Jahre 1952 599 Einund Zweifamilienhäuser, 152 Mietgrundstücke und 50 Hotels und Pensionen freigegeben hat. In der Zeit vom 1. Januar 1953 bis 30. September 1953 ist folgendes freigegeben worden: 324 Einund Zweifamilienhäuser, 68 Mietgrundstücke, 50 Hotels und Pensionen. Außerdem haben die amerikanischen Streitkräfte bis heute für ihre eigenen Zwecke annähernd 18 500 Familienwohnungen und 4 900 Junggesellenwohnungen gebaut. Daneben baut die deutsche Bundesrepublik für die amerikanischen Streitkräfte 4 000 Wohnungen, nach deren Fertigstellung die Freigabe einer gleichen Anzahl requirierter Wohnungen möglich sein wird. Im Rahmen des laufenden USA-Europa-Wohnungsbauprogramms werden 1 600 weitere Wohnungen gebaut werden, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Mittel plangemäß zur Verfügung stehen. Ein großer Teil dieses zusätzlichen Wohnraums wird zwar für amerikanisches Personal benötigt, das zur Zeit ohne Wohnung ist. Ein wesentlicher Teil des Programms soll jedoch der Freimachung requirierter deutscher Privatwohnungen dienen. 2. Die amerikanischen Armeedienststellen haben im Verlauf des Frühjahrs 1953 eine Bestandsaufnahme der mit den requirierten Grundstücken requirierten Einrichtungsgegenstände vorgenommen. Die Einrichtungsgegenstände, die als nicht mehr vorhanden und als beschädigt festgestellt wurden, sind in Listen zusammengestellt worden. Die in diesen Listen erfaßten Einrichtungsgegenstände sind von der amerikanischen Besatzungsmacht förmlich freigegeben worden. Als Tag der Freigabe gilt der Tag, an dem das Besatzungskostenamt den Eigentümern die Listen zugestellt hat, spätestens jedoch der 31. Dezember 1953. Die förmliche Freigabe hat die Wirkung, daß die laufende Nutzungsvergütung vom Zeitpunkt der Freigabe an um den Betrag gekürzt wird, der auf die freigegebenen Einrichtungsgegenstände entfällt, und daß der Eigentümer wegen dieser Gegenstände innerhalb von 90 Tagen einen Antrag auf Zahlung einer Sachentschädigung stellen kann. Die betroffenen Eigentümer sind hiervon unterrichtet worden. Die Entschädigungsanträge werden in der üblichen Weise nach den besatzungsrechtlichen Bestimmungen behandelt. 3. Die am Schluß der Anfrage gestellten Fragen beantworte ich deshalb zusammenfassend wie folgt: 1)


    (Bundesminister Schäffer)

    2 a) Die Besatzungsmacht erhebt keine neuen Ansprüche auf privaten Wohnraum. Sie beabsichtigt nach ihrer Mitteilung, den nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften unzulässigen Zustand des Zusammenwohnens im großen und ganzen weiterhin zu dulden. Neue Belastungen des deutschen Wohnungsmarkts werden nicht eintreten.
    2 b) Die Eigentümer von Einrichtungsgegenständen, die von der amerikanischen Besatzungsmacht requiriert und im Zug der sogenannten Inventarisierungsaktion freigegeben wurden, sind darüber unterrichtet worden, daß Anträge auf Entschädigung für Belegungsschäden innerhalb von 90 Tagen gestellt werden können. Die Anträge werden von den zuständigen deutschen und amerikanischen Dienststellen in der üblichen Weise behandelt werden. Besonderer Maßnahmen, den Betroffenen zu einer Entschädigung zu verhelfen, bedarf es daher nicht. Im übrigen ist der Ausschuß für Besatzungsfolgen über die Inventarisierungsaktion und ihre Durchführung durch Übersendung des zwischen dem Amt des amerikanischen Hohen Kommissars und dem Bundesministerium der Finanzen in dieser Angelegenheit entstandenen Schriftwechsels unterrichtet worden.