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ID0201818500

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    2. Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1954 615 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 618 A, 641 B, 662 D Nachruf für den verstorbenen Abg. Winter 618 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Baron Manteuffel-Szoege, Albers, Wagner (Ludwigshafen) 618 C Mitteilung und Beschlußfassung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der ersten Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Drucksache 307) 618 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 32 betr. Nachuntersuchung von Kriegsbeschädigten des ersten Weltkrieges (Drucksachen 249, 297) und 31 betr. Wiederinstandsetzung besatzungsgeschädigter Hotels in Ostbayern (Drucksachen 262, 308) 618 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Freifahrten für Spätheimkehrer (Drucksache 41) 618 D Fragestunde (Drucksache 267): 1. betr. Maßnahmen der Bundesregierung gegen die irreführende Bezeichnung „Ostzone": Dr. Rinke, (CDU/CSU) 619 A, C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 619 A, C 2. betr. Maßnahmen gegen die Ausfuhr von Uhrenbestandteilen und demontierten Uhrwerken: Zurückgezogen 619 C 3. betr. Finanzierung einer Ausstellung kanadischer Uhrenproduktion auf der Messe von Toronto: Zurückgezogen 619 C 4. betr. Unterbindung fachärztlicher Untersuchung zwecks Feststellung einer Erwerbsminderung bei Rentenempfängern von über 65 Jahren: Walter (DP) 619 C, D, 620 A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 619 D 5. betr. Abkommen mit den Krankenkassen der sowjetisch besetzten Zone über Inkraftsetzung der §§ 219 und 220 der Reichsversicherungsordnung: Freidhof (SPD) 620 A Storch, Bundesminister für Arbeit 620 A, B 6. betr. Streifbänder mit eingedruckten Marken und Zehnerblocks mit Postkarten: Ritzel (SPD) 620 B, C, D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 620 B, D 7. betr. Reform des Urheberrechts: Dr. Brühler (DP) 620 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 621 A 8. betr. Stellennachweis für über 40 Jahre alte Heimkehrer, die während des „Dritten Reichs" ins Ausland gegangen sind: Frau Dr. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 621 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 621 A, B 9. betr. Zuschüsse oder Darlehen für Altwohnungen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 621 B, C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 621 B, C 10. betr. Schicksal der Insassen des Zuchthauses Waldheim: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 621 D, 622 C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 621 D, 622 C 11. betr. Einbringung der Bundesrechtsanwaltsordnung: Dr. Welskop (CDU/CSU) 622 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 622 C 12. betr. Altersversorgung der Rechtsanwälte: Dr. Welskop (CDU/CSU) 622 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 622 D 13. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Abgesetzt 623 A 14. betr. Einstellung von Arbeitskräften aus dem Kasseler Gebiet beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht: Dr. Preller (SPD) 623 A, C Storch, Bundesminister für Arbeit 623 B, C 15. betr. Zusammenfassung der drei Fernsprechortsnetze der Stadt Salzgitter: Dr. Höck (CDU/CSU) 623 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 623 D 16. betr. Verweigerung der Aufnahme von Familien mit Kindern durch Hauseigentümer: Dr. Menzel (SPD) 624 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 624 C 17. betr. Bau der Autobahn Hamm—Kassel: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 625 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 625 C 18. betr. Verlegung der Bundesstraße 241 auf der Strecke zwischen Heiligenstock und Freiheit im Kreise Osterode (Harz): Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . 625 D, 626 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 625 D, 626 A 19. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Abgesetzt 623 A 20. betr. Arbeitslosenversicherungsschutz land- und forstwirtschaftlicher Arbeitnehmer in den ehemaligen Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern: Frehsee (SPD) 626 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 626 B 21. betr. Vorstellung des Deutschen Botschafters in Kairo gegen die Versteigerung des Marschallstabs des früheren Feldmarschalls von Brauchitsch: Dr. Menzel (SPD) 626 C, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 626 C, D 22. betr. Frage der Berücksichtigung der Konfession bei Einstellung und Beförderung von Beamten in den Bundesministerien: Dr. Bucher (FDP) 627 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 A, B 23. betr. Konfession der Leiter der Personalabteilungen oder der Personalreferenten für die höheren Beamten in den Bundesministerien: Dr. Bucher (FDP) 627 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 B 24. betr. Personalbestand und Kosten der Abteilung Z für die allgemeinen Angelegenheiten im Bundesministerium des Innern: Dr. Bucher (FDP) 627 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 C 25. betr. Festsetzung des allgemeinen Dienstalters von aus dem Landesdienst übernommenen oder unmittelbar im Bundesdienst wiedereingestellten Beamten aus dem Versorgungsanwärterstand: Krammig (CDU/CSU) 627 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 628 A Vertagung der Fragen 26 bis 37 628 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Finanz- und Steuerreform): Präsident D. Dr. Ehlers 628 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 628 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über die baupolizeiliche Behandlung von öffentlichen Bauten (Drucksache 254) 641 B Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik, für Wiederaufbau und Wohnungswesen, für Finanz- und Steuerfragen und für Verkehrswesen . . . . 641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222) 641 C Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene 641 C Erste Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) 641 C Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 641 D, 663 Überweisung an die Ausschüsse für Rechtswesen und Verfassungsrecht, für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und für Wirtschaftspolitik 641 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Drucksache 189) 641 D Richter (SPD) 641 D, 646 C Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . . 643 B Frau Dr. Ilk (FDP) 644 B, 647 C Winkelheide (CDU/CSU) 645 A, D Dr. Schellenberg (SPD) 645 D Horn (CDU/CSU) 647 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Sozialpolitik 648 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223) 648 E Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 648 E Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft (Drucksache 126); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 258) 648 D Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter 648 D Dr. Atzenroth (FDP) 650 A Richter (SPD) 650 C Sabel (CDU/CSU) 651 B Abstimmungen 649 D, 651 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung (Drucksache 127); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 259) . . . 651 C Richter (SPD), Berichterstatter . . 651 D Abstimmungen 652 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) (Drucksache 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 260) 652 A Richter (SPD), Berichterstatter . . 652 B Abstimmungen 652 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 261) 652 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter 652 C Abstimmungen 653 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 195); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 255) 653 B Dr. Welskop (CDU/CSU), Berichterstatter 653 B Abstimmungen 654 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 199) 654 C Seither (SPD), Antragsteller 654 C Eberhard (FDP) 654 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 655 B Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 655 B Beratung des Entwurfs einer Dreizehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 227) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Vierzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 221) und mit der Beratung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269) 655 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 655 C Frau Strobel (SPD) 656 D Bauknecht (CDU/CSU) 657 C Bender (GB/BHE) 658 B Kriedemann (SPD) 658 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 658 D Überweisung der Verordnung Drucksache 227 an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und der Verordnungen Drucksachen 221 und 269 an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 659 A Beratung der Anträge des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und für das Rechnungsjahr 1950 (Drucksache 270) in Verbindung mit der Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksache 304) 659 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 659 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 198) 659 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . . 659 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 660 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 660 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 228) 660 C Dr. Lütkens (SPD), Antragsteller . 660 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 662 B Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 662 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) 662 D, 664 Beschlußfassung 662 D Nächste Sitzung 662 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Atzenroth (FDP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) 663 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) 664 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 664 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 18. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) zur ersten Beratung des von den Abgeordneten Frau Dietz, Ruf, Bausch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) Da der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) nicht begründet wurde, auch keine Aussprache stattfand, gebe ich folgende Erklärung ab. Das hier aufgeworfene Problem kann nur im größeren Rahmen des gesamten Zugabewesens behandelt werden. Die Gründe, die im Jahre 1932 für die Schaffung gewisser Verbote maßgebend waren, bestehen zum großen Teil auch heute noch. Niemand wird leugnen können, daß Mißstände auf den verschiedensten Gebieten des Zugabewesens zu beklagen sind. Zwar geben die Kaffeehändler noch nicht wieder Porzellan als Zugabe wie damals, aber die kleinen Kunstwerke aus modernen Stoffen, die gewissen Waren ohne Entgelt beigefügt werden und auf das Sammelbedürfnis der Kinder abgestellt sind, vermehren sich von Jahr zu Jahr. Auch die sogenannten Preisausschreiben in illustrierten Zeitschriften stellen in Wirklichkeit eine versteckte Zugabe dar, wenn dabei ganze Einrichtungen, Motorräder, Kühlschränke usw. auf dem Umwege über den Zeitungspreis verkauft werden. Alle diese Firmen und Unternehmungen sollte man daran erinnern, daß es Ziel unserer Marktwirtschaft sein muß, die Ware in bester Qualität und zu niedrigstem Preis an den Verbraucher zu bringen, und daß es nicht Aufgabe der Wirtschaft ist, ihre Kundschaft zu beschenken, zu belehren und zu unterhalten. Bei einer derartigen Betrachtung ergeben sich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erhebliche Bedenken. Wir können keine Einwendungen dagegen erheben, daß der Ware Zeitschriften beigefügt werden, die sich auf den zu veräußernden Artikel beziehen, ihn loben oder seine Herstellung erläutern. Wir sehen aber nicht ein, warum gewerbliche Betriebe Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts herausgeben müssen. Insofern lehnen wir also den Entwurf ab. Wir werden uns aber an einer Diskussion über das gesamte Problem im Ausschuß eingehend beteiligen. Bonn, den 11. März 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 18. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreuend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth und Genossen betreffend Ausbau der Großschiffahrtsstraße RheinMain-Donau (Drucksache 239) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Arndt, Freidhof, Merten, Dr. Preller und Genossen betreffend Bundeszuschüsse für die bundeseigene Kurhessischer Kupferschieferbergbau GmbH. in Sontra (Hessen) (Drucksache 247) 3. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Genehmigungspflicht bei Grundbesitzveräußerungen (Drucksache 252) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg und Genossen betreffend Nutzungsentschädigung für Bauern im Gebiet an der holländischen Grenze (Drucksache 253) 5. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Ausbau der Autobahn Leverkusen — Kamen (Drucksache 257) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik; an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht; an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Grenzlandfragen; an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 23. Februar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der vorgerückten Stunde möchte ich mich kurz fassen. Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betrifft eine ganze Reihe von grundsätzlichen Fragen, insbesondere die Aufhebung der durch § 1 des Paßgesetzes begründeten Verpflichtung, sich beim Grenzübergang durch einen Paß auszuweisen. Weiter werden durch den Antrag allgemeine Fragen der öffentlichen Sicherheit, des Fremdenrechts und der Beziehungen zu ausländischen Staaten, insbesondere auch den westlichen Besatzungsmächten, berührt.
    Ich möchte ganz allgemein sagen, daß viele der Gesichtspunkte, die Herr Kollege Mommer hier
    vorgetragen hat, eine sehr positive Resonanz bei uns finden. Ich glaube aber — und er hat selber schon den Vorschlag gemacht —, daß es richtig sein wird, ausführlicher darüber im Ausschuß zu sprechen. Ich schließe mich daher seinem Antrag auf Ausschußüberweisung an.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Es ist beantragt, den Antrag unter Punkt 16 an den Ausschuß für Angelegenheiten der Inneren Verwaltung — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 228).
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Lütkens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Lütkens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um unseren Antrag auf Drucksache 228, der sich auf einige Punkte bezieht, die mit der schon angenommenen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten verbunden sind. Diese Konvention ist im Jahre 1950 in Straßburg von der Beratenden Versammlung des Europarates ausgearbeitet und in Zusammenarbeit mit dem Ministerkomitee des Europarates nach Bereinigung einiger Meinungsverschiedenheiten vollendet worden. Sie enthält die gemeinsamen Grundsätze, die die in Straßburg vertretenen 14 europäischen Länder als Grundsätze ihres gesellschaftlichen und politischen Lebens teilen. Sie zeichnet sich dadurch aus, daß die Menschenrechte und die Grundfreiheiten in dieser Konvention nicht nur deklaratorisch erklärt werden, wie das noch in der entsprechenden Erklärung der Vereinten Nationen geschehen ist, sondern daß sie darauf ausgeht, eine institutionelle Sicherung dieser Freiheiten und Rechte auf europäischer Grundlage zu erreichen, so daß diese Rechte auch durch einen übernationalen Schutz gesichert werden können.
    In dieser Konvention sind zwei Institutionen vorgesehen, an die sich Staaten oder unter Umständen auch Einzelpersonen um Schutz dieser Rechte und Freiheiten wenden können: eine Kommission und ein Gerichtshof. Was die Kommission anlangt, so legt der Art. 25 der Konvention fakultativ fest, daß auch Einzelpersonen diese übernationale, will sagen: europäische Institution zum Schutze ihrer Rechte und Freiheiten notfalls in Anspruch nehmen können, wobei Sicherheiten gegen Mißbrauch und auch Sicherheiten der Art geschaffen sind, daß solche Eingaben an die europäische Kommission nicht gemacht werden können, wenn nicht erst alle Möglichkeiten innerhalb des betreffenden Staates selber ausgeschöpft sind. Damit dieses Recht der Individuen, sich an die europäische Kommission zu wenden, in Kraft treten kann, müssen sich zunächst sechs Staaten dieser Fakultativklausel unterworfen haben. Soviel ich weiß, haben es bisher vier getan: Schweden, Irland, Dänemark und wohl auch Belgien.
    Was den Gerichtshof anlangt, so tritt der Art. 46, der die Gerichtsbarkeit in Fragen der Auslegung


    (Dr. Lütkens)

    und Anwendung dieser Konvention obligatorisch macht, in Kraft, wenn acht Staaten dieser Vorschrift zugestimmt haben. Meines Wissens haben es bisher drei getan: Irland, Dänemark und wohl auch Belgien.
    Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 1953 diese Konvention zum Gesetz erhoben. Er hat überdies bei dieser Gelegenheit die Bundesregierung ausdrücklich ermächtigt, die erweiterte Zuständigkeit der Kommission und ebenso die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anzuerkennen. Bis heute hat die Bundesregierung diesem Wunsch des Bundestages nicht stattgegeben. Auf eine Anfrage meiner Fraktion unter Drucksache 129 hat die Bundesregierung eine Antwort erteilt, die unter dem 12. Januar dieses Jahres auf Drucksache 174 zu finden ist. Ich muß zu meinem Bedauern sagen, daß ich diese Antwort für einigermaßen unbefriedigend halte. Ich muß dem das weitere Bedauern hinzufügen, daß, soweit ich sehe, das federführende Ressort, wie schon öfter, es nicht für nötig gehalten hat, sich bei dieser Gelegenheit in diesem Hause vertreten zu lassen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Reisen sind keine Entschuldigung, nicht an dem Orte zu sein, wo man sein muß, wenn man die Dinge tun soll, die zu tun man berufen ist.

    (Zustimmung bei der SPD. — Abg. Dr. Krone: Aber Herr Lütkens! Wiederholen Sie das noch mal!)

    — Ich spreche von dem Staatssekretär — wenn Sie das mißverstanden haben sollten —, dessen Aufgaben hier an diesem Orte und nicht in der übrigen Welt sind.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.) Vielleicht haben Sie einen anderen Bezug angenommen, Herr Kollege Krone. Ich freue mich, dann die Gelegenheit zu haben, das richtigzustellen und genau zu sagen, was ich gemeint habe.

    Die Antwort der Bundesregierung bewegt sich meiner Ansicht nach in einigermaßen antiquierten und bürokratischen Überlegungen. Ich finde es schwierig, sie mit den Zielen der Europapolitik in Übereinstimmung zu bringen, zu denen sich der ganze Bundestag im Prinzip und, wie wir wissen, auch die Bundesregierung bekennt. Diese Art der Antwort findet, wie mir scheint, ihren Ausdruck darin, daß die Antwort sich zunächst darauf zurückzieht, daß das Verfahren neuartig sei. Ich vermag überhaupt nicht einzusehen, wie man in der Europapolitik Fortschritte erzielen will, wenn man nicht bereit ist, sich neuartiger Wege zu bedienen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Weiterhin gibt die Antwort als Grund dafür, daß die Bundesregierung von der ihr durch den Bundestag gegebenen Ermächtigung bisher keinen Gebraucht gemacht hat, an, daß keine Eile bestehe. Ich bin jedoch der Meinung, daß ein Land, das in der Vergangenheit so nahe und direkte Berührung mit totalitären Regimes gehabt hat und, wenn wir an die sowjetisch besetzte Zone denken, auch in der Gegenwart noch hat, Veranlassung hätte, mit allem Ernst und auch mit Eile alle Wege zu gehen, die dazu führen können, daß die Grundrechte und die menschlichen Freiheiten nach Möglichkeit und so weit wie möglich gefestigt und gesichert werden. Hier wäre doch im übrigen eine Gelegenheit, wirklich die europäische Gesinnung, die die Bundesregierung so oft zeigt, zu betätigen und in die Tat umzusetzen.
    Das letzte Argument, das in der Antwort der Regierung zu finden ist, ist ein für mich nicht ganz verständlicher Bezug darauf, daß man zunächst abwarten wolle, wie sich die Gerichtsbarkeit der geplanten europäischen politischen Gemeinschaft gestalten werde. Niemals habe ich bisher verstanden, daß die Planungen wegen einer europäischen politischen Gemeinschaft der sechs Staaten hindern sollten, solche Wege innerhalb des Rahmens der in Straßburg sich zusammenfindenden 14 Staaten zu gehen, die einen engeren Zusammenschluß und eine Festigung ihres sozialen, politischen und wirtschaftlichen Lebens erreichen könnten. Bisher ist doch wohl der Grundsatz unbestritten, daß die sechs Staaten, die sich unter Umständen in einer europäischen politischen Gemeinschaft zusammenzuschließen planen — noch immer planen, auch ein Teil der größeren Gemeinschaft bleiben sollten, die im Europarat zusammengeschlossen ist. Bisher ist, soviel ich weiß, doch niemals davon die Rede gewesen, daß die Pläne der sechs Staaten die Vollendung umfassenderer Werke — nämlich umfassend im Sinne der vierzehn Staaten — hindern oder verzögern sollten. Die Arbeit an der Verfassung der sechs ist doch niemals als ein Vorwand gedacht gewesen, um die Verwirklichung von Beschlüssen der vierzehn Staaten zu hindern oder aufzuschieben.
    Falls die europäische politische Gemeinschaft zustande kommen sollte, wird sie, jedenfalls soweit ich sehen kann, eine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Aber die Möglichkeit eines Kompetenzkonflikts, die in der Antwort der Bundesregierung angedeutet ist, nämlich eines Kompetenzkonflikts zwischen dem Verfassungsgerichtshof der geplanten politischen Gemeinschaft und den Gerichtshöfen und Kommissionen, die im Rahmen der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten eingerichtet werden sollen, ist doch wohl nicht gegeben; es sei denn, man solle zu der Annahme gezwungen werden, es gebe Prinzipien, die im Rahmen der sechs anders formuliert worden wären, als es in der Konvention, mit der wir es zu tun haben, geschehen ist.
    Sollte etwa der Minister für Familienangelegenheiten Sorge gehabt haben, daß der Art. 12 der Europäischen Konvention nicht in Ordnung sei, der doch nichts anderes besagt, als daß mit der Erreichung des Heiratsalters Männer und Frauen das Recht hätten, eine Ehe und eine Familie nach den nationalen Gesetzen zu gründen?

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Im August 1950 hat der damalige englische Delegierte in der Straßburger Beratenden Versammlung, Mr. Maxwell Fyfe, der ein großes Verdienst um das Zustandekommen dieser Konvention gehabt hat, in seiner Schlußansprache die Beratende Versammlung in Straßburg — ich darf das verlesen, Herr Präsident — wie folgt angesprochen:
    Es sei mir gestattet, noch einmal kurz darauf hinzuweisen, weshalb wir so sehr wünschen, daß diese Konvention verabschiedet wird. Zunächst manifestiert sie unseren Glauben an die Menschenrechte, und zwar nicht als unbestimmte Allgemeinheiten, sondern in Bestimmungen, die vor einem Gerichtshof durchgesetzt werden können. Das sind die Regeln unserer Gemeinschaft, durch die wir gebunden sein wollen.


    (Dr. Lütkens)

    Zweitens gibt es immer einen Augenblick im Ansturm des Totalitarismus, in dem manche Äußerungen der Würde des Lebens verschwunden sind, während andere noch weiter bestehen können, in denen der demokratische Geist immer noch vorhanden ist. Der internationale Beistand, die internationalen Untersuchungen, die Mobilmachung der öffentlichen Meinung, die an die Freiheit glaubt, können die Situation retten. Sie wird allerdings nur gerettet werden, wenn sich Europa mit machtvoller Stimme zugunsten der Vorherrschaft des Rechts ausspricht.
    Und drittens wäre nach meiner Meinung eine solche Konvention ein Leuchtzeichen für unsere Freunde, die sich jetzt in der Finsternis des Totalitarismus befinden. Sie wäre schließlich auch eine Art Paß für die Rückkehr ihrer Länder in unsere Gemeinschaft.
    Ich glaube, wir haben Veranlassung, uns dieser Worte zu erinnern, wenn wir uns mit dem Antrag meiner Fraktion, der jetzt in Drucksache 228 vorliegt, beschäftigen. Wir sollten diese Worte wahr machen, so gut und so weitgehend, wie wir können. Alle deutschen Delegierten haben im Jahre 1950 in der Beratenden Versammlung der Konvention zugestimmt, und es war die Meinung der Versammlung, daß sowohl die Fakultativklausel nach Art. 25 wie die obligatorische Gerichtsbarkeit nach Art. 48 der Konvention von allen Staaten angenommen werden sollten. Es war eine unserer ersten Handlungen als deutsche Delegierte in Straßburg in der Beratenden Versammlung des Europarats, daß wir dieser Konvention zugestimmt haben. So hoffe ich, daß ich im Sinne des ganzen Hauses sprechen darf, wenn ich die Bundesregierung auffordere, eine europäische Tat in diesem Falle zu
    tun und entsprechend der vom Bundestag schon gegebenen Ermächtigung sowohl der Fakultativklausel nach Art. 25 wie der obligatorischen Gerichtsbarkeit nach Art. 48 nunmehr zuzustimmen und unter diesen Bedingungen ihren Beitritt zur Konvention zu erweitern.
    Ich bitte um einmütige Annahme unseres Antrages, wonach also auch Einzelpersönlichkeiten im letzten Zuge das Recht auf Eingaben an die europäische Kommission haben und wonach die Entscheidungen des Gerichtshofs als verbindlich auch von der Bundesrepublik anerkannt werden sollen.

    (Beifall bei der SPD.)