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ID0201816100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1954 615 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 618 A, 641 B, 662 D Nachruf für den verstorbenen Abg. Winter 618 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Baron Manteuffel-Szoege, Albers, Wagner (Ludwigshafen) 618 C Mitteilung und Beschlußfassung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der ersten Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Drucksache 307) 618 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 32 betr. Nachuntersuchung von Kriegsbeschädigten des ersten Weltkrieges (Drucksachen 249, 297) und 31 betr. Wiederinstandsetzung besatzungsgeschädigter Hotels in Ostbayern (Drucksachen 262, 308) 618 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Freifahrten für Spätheimkehrer (Drucksache 41) 618 D Fragestunde (Drucksache 267): 1. betr. Maßnahmen der Bundesregierung gegen die irreführende Bezeichnung „Ostzone": Dr. Rinke, (CDU/CSU) 619 A, C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 619 A, C 2. betr. Maßnahmen gegen die Ausfuhr von Uhrenbestandteilen und demontierten Uhrwerken: Zurückgezogen 619 C 3. betr. Finanzierung einer Ausstellung kanadischer Uhrenproduktion auf der Messe von Toronto: Zurückgezogen 619 C 4. betr. Unterbindung fachärztlicher Untersuchung zwecks Feststellung einer Erwerbsminderung bei Rentenempfängern von über 65 Jahren: Walter (DP) 619 C, D, 620 A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 619 D 5. betr. Abkommen mit den Krankenkassen der sowjetisch besetzten Zone über Inkraftsetzung der §§ 219 und 220 der Reichsversicherungsordnung: Freidhof (SPD) 620 A Storch, Bundesminister für Arbeit 620 A, B 6. betr. Streifbänder mit eingedruckten Marken und Zehnerblocks mit Postkarten: Ritzel (SPD) 620 B, C, D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 620 B, D 7. betr. Reform des Urheberrechts: Dr. Brühler (DP) 620 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 621 A 8. betr. Stellennachweis für über 40 Jahre alte Heimkehrer, die während des „Dritten Reichs" ins Ausland gegangen sind: Frau Dr. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 621 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 621 A, B 9. betr. Zuschüsse oder Darlehen für Altwohnungen: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 621 B, C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 621 B, C 10. betr. Schicksal der Insassen des Zuchthauses Waldheim: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 621 D, 622 C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 621 D, 622 C 11. betr. Einbringung der Bundesrechtsanwaltsordnung: Dr. Welskop (CDU/CSU) 622 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 622 C 12. betr. Altersversorgung der Rechtsanwälte: Dr. Welskop (CDU/CSU) 622 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 622 D 13. betr. Unterbindung des Schlachtens von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs: Abgesetzt 623 A 14. betr. Einstellung von Arbeitskräften aus dem Kasseler Gebiet beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht: Dr. Preller (SPD) 623 A, C Storch, Bundesminister für Arbeit 623 B, C 15. betr. Zusammenfassung der drei Fernsprechortsnetze der Stadt Salzgitter: Dr. Höck (CDU/CSU) 623 D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 623 D 16. betr. Verweigerung der Aufnahme von Familien mit Kindern durch Hauseigentümer: Dr. Menzel (SPD) 624 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 624 C 17. betr. Bau der Autobahn Hamm—Kassel: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 625 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 625 C 18. betr. Verlegung der Bundesstraße 241 auf der Strecke zwischen Heiligenstock und Freiheit im Kreise Osterode (Harz): Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . 625 D, 626 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 625 D, 626 A 19. betr. Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit im Bereich der Milchwirtschaft: Abgesetzt 623 A 20. betr. Arbeitslosenversicherungsschutz land- und forstwirtschaftlicher Arbeitnehmer in den ehemaligen Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern: Frehsee (SPD) 626 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 626 B 21. betr. Vorstellung des Deutschen Botschafters in Kairo gegen die Versteigerung des Marschallstabs des früheren Feldmarschalls von Brauchitsch: Dr. Menzel (SPD) 626 C, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 626 C, D 22. betr. Frage der Berücksichtigung der Konfession bei Einstellung und Beförderung von Beamten in den Bundesministerien: Dr. Bucher (FDP) 627 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 A, B 23. betr. Konfession der Leiter der Personalabteilungen oder der Personalreferenten für die höheren Beamten in den Bundesministerien: Dr. Bucher (FDP) 627 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 B 24. betr. Personalbestand und Kosten der Abteilung Z für die allgemeinen Angelegenheiten im Bundesministerium des Innern: Dr. Bucher (FDP) 627 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 627 C 25. betr. Festsetzung des allgemeinen Dienstalters von aus dem Landesdienst übernommenen oder unmittelbar im Bundesdienst wiedereingestellten Beamten aus dem Versorgungsanwärterstand: Krammig (CDU/CSU) 627 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 628 A Vertagung der Fragen 26 bis 37 628 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Finanz- und Steuerreform): Präsident D. Dr. Ehlers 628 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 628 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung über die baupolizeiliche Behandlung von öffentlichen Bauten (Drucksache 254) 641 B Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik, für Wiederaufbau und Wohnungswesen, für Finanz- und Steuerfragen und für Verkehrswesen . . . . 641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 222) 641 C Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene 641 C Erste Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) 641 C Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 641 D, 663 Überweisung an die Ausschüsse für Rechtswesen und Verfassungsrecht, für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und für Wirtschaftspolitik 641 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs (Drucksache 189) 641 D Richter (SPD) 641 D, 646 C Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . . 643 B Frau Dr. Ilk (FDP) 644 B, 647 C Winkelheide (CDU/CSU) 645 A, D Dr. Schellenberg (SPD) 645 D Horn (CDU/CSU) 647 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Sozialpolitik 648 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache 223) 648 E Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 648 E Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft (Drucksache 126); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 258) 648 D Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter 648 D Dr. Atzenroth (FDP) 650 A Richter (SPD) 650 C Sabel (CDU/CSU) 651 B Abstimmungen 649 D, 651 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung (Drucksache 127); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 259) . . . 651 C Richter (SPD), Berichterstatter . . 651 D Abstimmungen 652 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) (Drucksache 128); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 260) 652 A Richter (SPD), Berichterstatter . . 652 B Abstimmungen 652 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 261) 652 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter 652 C Abstimmungen 653 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 195); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 255) 653 B Dr. Welskop (CDU/CSU), Berichterstatter 653 B Abstimmungen 654 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 199) 654 C Seither (SPD), Antragsteller 654 C Eberhard (FDP) 654 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 655 B Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für Geld und Kredit und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 655 B Beratung des Entwurfs einer Dreizehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 227) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Vierzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 221) und mit der Beratung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269) 655 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 655 C Frau Strobel (SPD) 656 D Bauknecht (CDU/CSU) 657 C Bender (GB/BHE) 658 B Kriedemann (SPD) 658 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 658 D Überweisung der Verordnung Drucksache 227 an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und der Verordnungen Drucksachen 221 und 269 an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 659 A Beratung der Anträge des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und für das Rechnungsjahr 1950 (Drucksache 270) in Verbindung mit der Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksache 304) 659 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 659 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 198) 659 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . . 659 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 660 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 660 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 228) 660 C Dr. Lütkens (SPD), Antragsteller . 660 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 662 B Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 662 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) 662 D, 664 Beschlußfassung 662 D Nächste Sitzung 662 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Atzenroth (FDP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) 663 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) 664 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 664 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 18. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) zur ersten Beratung des von den Abgeordneten Frau Dietz, Ruf, Bausch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) Da der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204) nicht begründet wurde, auch keine Aussprache stattfand, gebe ich folgende Erklärung ab. Das hier aufgeworfene Problem kann nur im größeren Rahmen des gesamten Zugabewesens behandelt werden. Die Gründe, die im Jahre 1932 für die Schaffung gewisser Verbote maßgebend waren, bestehen zum großen Teil auch heute noch. Niemand wird leugnen können, daß Mißstände auf den verschiedensten Gebieten des Zugabewesens zu beklagen sind. Zwar geben die Kaffeehändler noch nicht wieder Porzellan als Zugabe wie damals, aber die kleinen Kunstwerke aus modernen Stoffen, die gewissen Waren ohne Entgelt beigefügt werden und auf das Sammelbedürfnis der Kinder abgestellt sind, vermehren sich von Jahr zu Jahr. Auch die sogenannten Preisausschreiben in illustrierten Zeitschriften stellen in Wirklichkeit eine versteckte Zugabe dar, wenn dabei ganze Einrichtungen, Motorräder, Kühlschränke usw. auf dem Umwege über den Zeitungspreis verkauft werden. Alle diese Firmen und Unternehmungen sollte man daran erinnern, daß es Ziel unserer Marktwirtschaft sein muß, die Ware in bester Qualität und zu niedrigstem Preis an den Verbraucher zu bringen, und daß es nicht Aufgabe der Wirtschaft ist, ihre Kundschaft zu beschenken, zu belehren und zu unterhalten. Bei einer derartigen Betrachtung ergeben sich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erhebliche Bedenken. Wir können keine Einwendungen dagegen erheben, daß der Ware Zeitschriften beigefügt werden, die sich auf den zu veräußernden Artikel beziehen, ihn loben oder seine Herstellung erläutern. Wir sehen aber nicht ein, warum gewerbliche Betriebe Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts herausgeben müssen. Insofern lehnen wir also den Entwurf ab. Wir werden uns aber an einer Diskussion über das gesamte Problem im Ausschuß eingehend beteiligen. Bonn, den 11. März 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 18. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreuend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 13) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Frau Strobel, Bauer (Würzburg), Op den Orth und Genossen betreffend Ausbau der Großschiffahrtsstraße RheinMain-Donau (Drucksache 239) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Arndt, Freidhof, Merten, Dr. Preller und Genossen betreffend Bundeszuschüsse für die bundeseigene Kurhessischer Kupferschieferbergbau GmbH. in Sontra (Hessen) (Drucksache 247) 3. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Genehmigungspflicht bei Grundbesitzveräußerungen (Drucksache 252) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg und Genossen betreffend Nutzungsentschädigung für Bauern im Gebiet an der holländischen Grenze (Drucksache 253) 5. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Ausbau der Autobahn Leverkusen — Kamen (Drucksache 257) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik; an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht; an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Grenzlandfragen; an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 23. Februar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache 164 liegt dem Hohen Hause für die zweite und dritte Lesung ein weiteres internationales Abkommen zur Beschlußfassung vor. Es ist der Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung. Das Abkommen wurde in Rom am 5. Mai 1953 von den Vertragspartnern unterzeichnet. Die Verhandlungen der Delegationen der beiden Staaten fanden vom 9. bis zum 23. März 1953 in Bonn und vom 2. bis zum 5. Mai 1953 in Rom statt.
    Dieses Abkommen bezieht sich auf die Gesetzgebungen der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge in der Bundesrepublik und über die Arbeitslosenversicherung einschließlich der Bestimmungen über die außerordentliche Fürsorge für Arbeitslose in der Italienischen Republik. Es bestimmt, daß deutsche Staatsangehörige in der Italienischen Republik und italienische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland der genannten Gesetzgebung unterliegen. Es erwachsen ihnen dadurch die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie sie die Angehörigen des Vertragsstaates in dessen Gebiet besitzen. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens befinden sich annähernd 5000 Deutsche in Italien und die annähernd gleiche Zahl von Italienern in der Bundesrepublik, die durch ihr Arbeitsverhältnis unter die Auswirkungen dieses Abkommens fallen. Die Versicherungspflicht und die Versicherungsleistung richtet sich auf Grund dieses Abkommens nach den geltenden Vorschriften des Beschäftigungsortes und den Vorschriften des Vertragsstaates. Eine Überweisung von Leistungen an zahlungsberechtigte Angehörige eines Arbeitslosen, die im Gebiet des anderen Vertragsstaates wohnen, kann auf Grund dieses Abkommens bewilligt werden.
    Ein zu beachtender wesentlicher Umstand in diesem Abkommen ist, daß eine Verrechnung und Erstattung der Leistungen zwischen den beiderseitigen Versicherungsträgern zu erfolgen hat. Ich betone dies besonders, da bei gleichen Abkommen,


    (Kuntscher)

    die die Bundesrepublik bereits mit Österreich und
    den Niederlanden abgeschlossen hat, diese Verpflichtung der Leistungserstattung nicht besteht.
    Das Abkommen wird für die Dauer eines Jahres nach dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens geschlossen. Es gilt als stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert, sofern es nicht von der Regierung eines der beiden Vertragsstaaten spätestens drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt wird.
    Das vorliegende Gesetz soll auch im Lande Berlin gelten, wenn das Land Berlin dieses Gesetz beschließt.
    Der Ausschuß für Arbeit hat dem vorliegenden Gesetz einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Plenum gleichfalls die Annahme.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift und bitte die Damen und Herren, die zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung und rufe auf: Art. 1, — 2, — 3, — 4,— Einleitung und Überschrift und bitte die Damen und Herren, die zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Die Schlußabstimmung entfällt gemäß § 88 Satz 4 der Geschäftsordnung.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 195);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) (Drucksache 255).

(Erste Beratung: 13. Sitzung.)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Welskop.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Welskop


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das Gesetz vom 5. August 1950 erhielten die Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken die bis zum 31. Dezember 1953 befristete Möglichkeit, ihre Geschäfte zu erweitern und Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen. Damals, im Sommer 1950, war der Kapitalmarkt noch so schwach, daß es nicht möglich war, langfristiges Sparkapital in dem erwünschten Ausmaß durch Ausgabe von Pfandbriefen aufzubringen. Auf der anderen Seite war man jedoch davon überzeugt, daß es zur Förderung des Wohnungsbaus und des Schiffsbaus langfristiger Kredite in weitem Umfange bedürfe und daß dazu auch die Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken berufen seien.
    Bei der Beschlußfassung des Gesetzes vom 5. August 1950 ging man von der Erwartung aus, daß sich die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt
    bis Ende 1953 so bessern würden, daß die Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken den notwendigen Bedarf an langfristigem Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen könnten. Diese Erwartungen haben sich jedoch nicht erfüllt. Der Pfandbriefabsatz ist bis heute nicht so gestiegen, daß Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken auf die im Gesetz vom 5. August 1950 vorgesehene anderweitige Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung verzichten könnten. Im Interesse der weiteren Förderung des Wohnungsbaus und des Schiffsbaus ist daher eine Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes vom 5. August 1950 notwendig. Die Bundesregierung hat demgemäß mit der Drucksache 195 den Entwurf eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken-
    und Schiffsbankrechts eingebracht. Dieser Entwurf hat dem Bundesrat, dem Ausschuß für Geld und Kredit und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht vorgelegen.
    Der Bundesrat hat beantragt, die Eingangsformel wie folgt zu fassen:
    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bun-
    desrates das folgende Gesetz beschlossen.
    Die beiden Ausschüsse sind jedoch mit der Bundesregierung der Ansicht, daß der Gesetzentwurf nach dem Grundgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Es ist zwar richtig, daß das Gesetz vom 5. August 1950 als Zustimmungsgesetz verkündet worden ist, nachdem der Bundesrat diesem Gesetz ausdrücklich nach Art. 78 des Grundgesetzes zugestimmt hatte. Ob diese Zustimmung notwendig war, mag dahingestellt bleiben. Die in
    § 1 des vorliegenden Entwurfs vorgesehene Änderung des Gesetzes vom 5. August 1950 enthält
    jedenfalls keine zustimmungsbedürftige Regelung.
    § 2 Abs. 4 letzter Satz des Entwurfs regelt nicht das Verfahren der Aufsichtsbehörde, sondern stellt lediglich klar, daß die Befugnisse der Aufsichtsbehörde, eine teilweise Gewinnausschüttungssperre im Wege der Rechtsverordnung zu verhängen, nicht berührt werden.
    Hiernach ist festzustellen, daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Damit entfällt auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des § 2 Abs. 4 Satz 3 des Entwurfs, da der Entwurf gemäß den obigen Ausführungen nicht zustimmungsbedürftig ist.
    Auf Vorschlag des Bundesrates ist in § 5 der folgende neue Abs. 2 eingefügt:
    Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gelten im Lande Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).
    Gegenüber dieser Änderung, die lediglich eine andere Fassung der Berlin-Klausel vorsieht, werden von der Bundesregierung und den beiden Ausschüssen Bedenken nicht erhoben. Der ursprüngliche Entwurf ist insoweit abgeändert.
    Es bestehen keine Bedenken, daß die Änderung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. August 1950 infolge ihrer Rückwirkung aus verfassungsmäßigen Gründen zulässig ist. Die Bundesregierung und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht sind einstimmig derselben Ansicht.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit hat die Frist für die Erhöhung des Grundkapitals auf den 1. Januar 1954 verlegt. Entscheidend dafür war,


    (Kuntscher)

    daß in einer von der Landesregierung unterstützten Eingabe von Kollegen aus Baden-Württemberg mitgeteilt worden war, daß der Württembergische Kreditverein. Stuttgart, die Kapitalerhöhung zwar vor dem 1. Okober 1953 beschlossen, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt hatte. Ein zweiter Fall wurde aus Bremen bekannt. Nach Anhörung der Regierungsvertreter sah der Ausschuß für Geld und Kredit keinen Hinderungsgrund, die Frist vom 1. Oktober 1953 auf den 1. Januar 1954 auszudehnen. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hatte ebenfalls keine Bedenken.
    In § 5 Abs. 1 wurde auf Antrag der Vertretung Berlins beim Bund die Berlin-Klausel geändert, da das zugrunde liegende Gesetz von 1950 vor dem Dritten Überleitungsgesetz ergangen ist und dessen Bestimmungen daher nicht zitiert werden können.
    Als Abs. 1 a wurde der Änderungsvorschlag des Bundesrats unter Nr. 3 a eingefügt.
    In Abs. 3 wurde dem Änderungsvorschlag des Bundesrats unter 3 c Rechnung getragen.
    Auf Grund der notwendigen rückwirkenden Erstreckung des § 1 des Gesetzentwurfs mußte § 6 neu gefaßt werden.
    Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme seines Antrages:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Gesetzentwurf — Drucksache 195 — mit den aus der Drucksache 255 ersichtlichen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage, anzunehmen.