Rede:
ID0201402900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2014

  • date_rangeDatum: 11. Februar 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1954 407 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 408 B, 465 A, 467 A, C Nachruf für den verstorbenen Abg. Görlinger 408 B Glückwünsche zu den Geburtstagen des Bundesministers Kaiser und der Abg. Hepp, Dr. Leiske, Geritzmann und Frau Dietz . 408 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 24 betr. Autobahnbau FrankfurtWürzburg—Nürnberg (Drucksachen 207, 246) 408 D Beratung der Übersicht 3 über Anträge von (B) Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 220) . . 409 A Beschlußfassung 409 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftliche Ordnung des Verkehrswesens (Drucksache 180) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrspolitik der Bundesregierung (Drucksache 185), mit der Beratung des Antrags des Abg. Morgenthaler u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Beschränkung des Lastwagenverkehrs an Sonn- und Feiertagen (Drucksache 135), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ordnung des Omnibusverkehrs (Drucksache 181), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanz- und Verkehrskrise der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 182), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Gutachten zur Verkehrspolitik (Drucksache 183), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ausbau des Netzes der Bundesfernstraßen (Drucksache 184) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Finanzierung der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 244) 409 A Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . . 409 B Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 412 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 414 C, 446 D Rümmele (CDU/CSU) 423 A Rademacher (FDP) 428 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 436 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 451 C Morgenthaler (CDU/CSU) 455 A Jahn (Frankfurt) (SPD) . . . . 456 B, 458 A Unterbrechung der Sitzung . . 457 D Scheuren (SPD) 459 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) 459 C Baur (Augsburg) (SPD) 462 B Brück (CDU/CSU) 464 D Überweisung der Anträge Drucksachen 135 und 183 an den Ausschuß für Verkehrswesen, des Antrags Drucksache 181 an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen, der Anträge Drucksachen 182, 184 und 244 an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Verkehrswesen 464 D, 465 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung des einheitlichen Rechtes in der Sozialversicherung (Drucksachen 208, 10) . . 465 A Stingl (CDU/CSU), Berichterstatter 465 B Beschlußfassung 465 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der DP betr. Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der Rentenversicherung (Drucksachen 209, 20) . 465 C Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin 465 D Beschlußfassung 466 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der DP betr. Aufhebung der Zweiten Lohnabzugsverordnung (Drucksachen 210, 22) 466 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD), Berichterstatter 466 A Beschlußfassung 466 B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Schrader u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen (Drucksache 203) 466 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU), Antragsteller 466 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 466 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 213) 466 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . 466 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte (Drucksache 197) . 466 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD): als Antragsteller 466 D Schriftliche Begründung 468 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 466 D Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Geld und Kredit, für Mittelstandsfragen sowie an den Rechtsausschuß 466 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 11) 467 A Nächste Sitzung 467 C Anlage 1: Schriftliche Begründung des Abg Schmitt (Vockenhausen) (SPD) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betr. die Abzahlungsgeschäfte (Drucksache 197) 468 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 11) 471 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    468 2 Deutscher_Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag. den 11. Februar 1954 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 14. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Schmitt [Vockenhausen] (SPD) zur ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur .nderung des Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte (Drucksache 197) Das Teilzahlungsgeschäft hatte sich vor dem Kriege gut entwickelt und wurde dann durch den Krieg und die Nachkriegsjahre völlig zurückgeworfen. Nach der Währungsreform, vor allem aber mit dem Obergang vorn Verkäufer- zum Käufermarkt, hat es wieder sehr stark an Bedeutung gewonnen und ist in seinem Umfang heute weit über das Volumen der Vorkriegszeit hinaus gewachsen. Die verschiedenen Untersuchugen über den Anteil des Abzahlungsgeschäfts am Un tz des Einzelhandels in der. Bundesrepublik haben ergeben, daß heute rund 10 % des Einzelhandel-Umsatzes, der im Jahre 1953 nach Ermittlungen des IFOInstitutes 41,9 Milliarden DM betrug, im Teilzahlungsgeschäft getätigt werden. Das wären also rund 4 Milliarden DM. Hinzukommen noch die Abzahlungsgeschäfte unmittelbar mit der Industrie und dem Handwerk, die schätzungsweise 1,5 bis 2,5, Milliarden DM betragen dürften; so daß man die gesamten Teilzahlungsumsätze mit etwa 6 Milliarden DM annehmen Die steigende Entwicklung des Teilzahlungsgeschäfts der Nachkriegszeit ist vor allein eine Auswirkung der in der Entwicklung zurückgebliebenen Löhne und Gehälter und ein Ausfluß des erheblichen Bedarfs unserer Arbeitnehmer und des gewerblichen Mittelstandes, die mit ihren Einkommen ihren Nachholbedarf bisher noch nicht, befriedigen konnten. Wir sind der Auffassung, daß das Teilzahlungsgeschäft an sich nicht als eine ungesunde Erscheinung angesehen werden sollte. Im Gegenteil sollte heute dafür gesorgt werden, daß insbesondere • den Arbeitnehmern und dem gewerblichen Mittelstand durch das Teilzahlungsgeschäft zu günstigen Bedingungen die Möglichkeit gegeben wird, ihren Lebensstandard durch vorausgenommenen Einkauf möglichst bald zu verbessern. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht natürlich, daß durch jedes Teilzahlungsgeschäft vorzeitig über Kaufkraft verfügt wird, so daß sie also am Zeitpunkt ihres Entstehens nicht mehr der freien Konsumwahl zur Verfügung steht. Für jeden einzelnen bringt das gewisse Gefahren für diesen Zeitpunkt mit sich, denn sein Verdienst kann durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität oder sogar Tod unterbrochen werden. Wenn auch der Ausfall von Ratenzahlungen in unserer heutigen konjunkturellen Situation verhältnismäßig gering ist und sich nach den verschiedenen Erhebungen über das Gebiet der Teilzahlungsgeschäfte unter 1 % der Umsätze im Teilzahlungsgeschäft beläuft, so darf jedoch volkswirtschaftlich nicht übersehen werden, daß bei einem konjunkturellen Rückgang der Anteil der Ausfälle plötzlich einen viel größeren Umfang annehmen wird. Auch darf nicht verkannt werden, daß das Teilzahlungsgeschäft in Wirklichkeit für die gesamte Industrie auf die Dauer keine Belebung bringen kann. Es wird sich immer nur, weil die Massenkaufkraft leider nicht erheblich gestiegen ist, um eine Umsatzverlagerung, um eine Kaufkraftvorwegnahme, handeln, denn man kann sein Geld nur einmal ausgeben. Wir wollen also nicht vergessen, daß die Konsumausweitung durch das Einkommen begrenzt ist. Die Konjunkturreserve ist durchaus nicht unerschöpflich. Der Umfang des Teilzahlungsgeschäfts ist allerdings auch landsmannschaftlich verschieden. So sind die Menschen im Badisch-Württembergischen weniger leicht für Abzahlungsgeschäfte zu gewinnen als vor allem im Ruhrgebiet. Hier vor allem haben sich nach der übereinstimmenden Meinung aller Beteiligten offenkundige Mißstände ergeben.. Unter Berücksichtigung dieser Umstände haben wir vorgeschlagen, das Teilzahlungsgesetz von 1894, das vor 60 Jahren natürlich unter ganz anderen Umständen und Voraussetzungen geschaffen wurde, durch zeitgemäße Bestimmungen zu ergänzen. Diese Bestimmungen sollen den gesunden Teilzahlungskredit fördern, den vorhandenen Übelständen entgegenwirken und vor allem den Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit und des sozialen Schutzes des Verbrauchers zeitgemäßen Ausdruck verleihen. Die Grundsätze der Wahrheit und des sozialen Schutzes des Verbrauchers verstehen sich von selbst. Der Grundsatz der Klarheit ist volkswirtschaftlich mit dem Grundsatz der Markttransparenz identisch. Die Markttransparenz ist einer der wichtigsten Grundsätze der Marktwirtschaft, denn es ist auf dem Markt unerläßlich, daß der 'Käufer frei nach Qualität und Preis wählen kann. Es ist aus diesem Grunde auch sehr wichtig, daß er, bevor er ein Teilzahlungsgeschäft eingeht, die Möglichkeit hat, Preisvergleiche, nämlich zwischen dem Barpreis einer Ware und dem Teilzahlungspreis einer Ware anzustellen; denn nur so hat der Verbraucher die Möglichkeit, in freier Konsumwahl diesen Grundsätzen entsprechend sich zu entscheiden. Der Käufermarkt der letzten Jahre (Schmitt [Vockenhausen]) hat erwiesen, daß vielfach versucht wird, die wirklichen Marktbedingungen zu verschleiern, wodurch der Verbraucher in seiner Konsumwahl irregeführt wird und zu leicht Verpflichtungen eingeht, über deren Tragweite und Auswirkungen er sich bei Kaufabschluß allzuoft nicht im klaren ist. Es ist uns bekannt, daß es vielfach üblich ist, daß der Verkäufer einer Ware im Teilzahlungsgeschäft durch Einholung von Informationen über die Tätigkeit, die Einkommensverhältnisse und Familienverhältnisse des Teilzahlungskunden sowie durch Inanspruchnahme der „Schufa"-Organisationen sich eingehend informiert und nur unter Berücksichtigung der besonderen privaten und finanziellen Verhältnisse des Teilzahlungskunden entsprechende Teilzahlungskredite gewährt, die nach dem Ermessen des Verkäufers tragbar sind. Allerdings wird in anderen Fällen eine solche Auslese nicht getroffen und in unverantwortlicher Weise dem Teilzahlungskunden ein Teilzahlungskredit angeboten, den der Teilzahlungskunde überhaupt nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten zu tilgen vermag. Wir sind uns darüber im klaren, daß auch dieser Gesetzentwurf nicht ausreicht, um derartige Auswüchse in allen Fällen zu verhindern. Wir haben jedoch nach eingehender Überlegung uns zunächst auf diese Vorschriften des Gesetzentwurfs beschränkt, weil wir glauben, daß dadurch wenigstens der größte Teil der Mißstände in geregelte Bahnen geführt wird. Eine Beseitigung aller Mißstände und Auswüchse im Teilzahlungsgeschäft wäre unseres Erachtens nur durch eine derartig straffe und enge Kontrolle des Teilzahlungsgeschäftes möglich, die in nicht erwünschter Form die Handlungsfreiheit im Markt wiederum einschränken würde. Hinzukommt, daß das Teilzahlungsgeschäft in der Bundesrepublik in zahlreichen unterschiedlichen Systemen vor sich geht, die eine einheitliche Erfassung in einem Gesetzentwurf kaum ermöglichen dürften. So beschränkt sich beispielsweise das Gesetz betreffend Abzahlungsgeschäfte von 1894, das der vorliegende Gesetzentwurf erweitert, lediglich darauf, die Abzahlungsgeschäfte, die außerhalb des Bankverkehrs vor sich gehen, zu erfassen. Das bedeutet, daß Teilzahlungsbanken und sonstige Kreditinstitute, die das Teilzahlungsgeschäft betreiben, . in ihrem Geschäftsverkehr von diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht erfaßt werden. Erfaßt wird von diesem Gesetzentwurf lediglich das Teilzahlungsgeschäft, das außerhalb des Bankverkehrs getätigt wird, beispielsweise in "eigener Regie des Einzelhandels, des Handwerks oder auch der Industrie. Wir haben uns auch mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit das Teilzahlungsgeschäft der Banken und Kreditinstitute in eine allgemeine Regelung einbezogen werden sollte. Soweit das Teilzahlungsgeschäft von den Kreditinstituten selbst durchgeführt wird, unterliegen diese mit ihren Bedingungen der Bankenaufsicht, so daß diese jederzeit in der Lage ist, entstehende- Auswüchse von vornherein auszuschließen. Ich glaube, wenn wir den vorliegenden Entwurf beraten, sollten wir uns trotzdem auch noch einmal mit den Anregungen des Sonderausschusses Bankenaufsicht beschäftigen, in denen dem Staat zumindest eine Ermächtigung zur Festlegung eines Kredithöchstsatzes vorgeschlagen wurde. Darüber hinaus ist natürlich eine Anpassung der Konditionen der Kreditinstitute an die Bestimmungen dieses Gesetzes erforderlich, um die Startgleichheit zu gewährleisten. Soweit wir aus unseren eigenen. Erfahrungen, aber auch aus den verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen zu dem Gebiet der Teilzahlungsgeschäfte in der Bundesrepublik ersehen konnten, wurden Auswüchse im Teilzahlungsgeschäft vor allem festgestellt hinsichtlich der Anzahlung bei Aufnahme des Teilzahlungskredites. Wir wollen nicht übersehen, daß es heute im Einzelhandel, im Handwerk usw. in vielen Fällen üblich ist, daß der Verkäufer im Teilzahlungsgeschäft eine Anzahlung vom Teilzahlungskunden in Höhe von 30 und sogar 35 % des kreditierten Betrags fordert. In anderen Fällen hingegen wird eine Anzahlung bei Einräumung eines Teilzahlungskredites überhaupt nicht gefordert oder nur in einem geringen,, im Verhältnis zum Kaufpreis unangemessenen Anteil. So ist es volkswirtschaftlich und im Interess der Verbraucher unverständlich, daß beispielsweisem heute Kühlschränke auf dem Markt angeboten werden mit einer Anzahlung von 20 DM, und Radios von 5 DM. Der Teilzahlungskäufer ist sich nachrewiesenermaßen bei einem solchen Teilzahlungnkauf häufig überhaupt nicht im klaren darüber, welche Verpflichtungen ihm in Zukunft bei einem solchen Abzahlungsgeschäft entstehen, wobei die Ratenzahlungen in derartigen Fällen häufig über 24 Monate hinausgehen und sich auf drei Jahre und darüber erstrecken. Damit ist der Verbraucher, dem das Angebot eines solchen Verkäufers in die Hände fällt, über Jahre hinaus in seiner freien Konsumwahl, in seiner Entscheidungsfreiheit auf dem Markt festgelegt, wobei wir ganz davon absehen wollen, auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die sich insbesondere bei einem Konjunkturrückgang oder aus persönlichen Gründen bei dem Teilzahlungskunden 'ergeben, noch näher hinzuweisen, da dies bereits geschehen ist. Die von uns vorgeschlagenen Bestimmungen schaffen mit der Begründung einer Anzahlungspflicht beim Verbraucher Hemmungen gegen eine leichtfertige Kreditaufnahme. Wenn man schon einmal eine Anzahlung in bar leisten muß, wird man sich normalerweise doch mehr Gedanken über die Zweckmäßigkeit des Kaufs und die Möglichkeiten der Rückzahlung des Kredits machen.. Jedenfalls kommt es allzu häufig vor, daß ein Arbeiter und vor allem auch seine Ehefrau, die sich in wirtschaftlichen Fragen nicht so auskennen, zum Schluß feststellen müssen, daß sie viel tiefer in die Tasche greifen und viel länger zahlen mußten, als man beim Abschluß des Geschäfts erzählte. Es ist ja auch niemandem damit gedient, daß er beliebig viel auf Raten kaufen kann. Allzu viele Hausfrauen sind schon überredet worden und haben nachher die Folgen für sich und ihre Familien gespürt. Aber nicht nur den Verbraucher wollen wir durch durch eine solche Mindestbegrenzung des Anzahlungsanteils schützen, sondern insbesondere auch die mittelständischen Gewerbetreibenden, die infolge des starken Wettbewerbs im Teilzahlungsgeschäft miteinander häufig dazu gezwungen werden, ihren Kreditkunden unseriöse Bedingungen einzuräumen, weil ihre Konkurrenten dies auch machen. Die in dem Gesetzentwurf angegebenen Mindestgrenzen sollen auch nur als solche gedacht sein. Es wäre unerwünscht, wenn ein solcher Gesetzentwurf zur Folge haben würde, daß Teilzahlungsverkäufer, die bisher höhere Anzahlungsbeträge gefordert haben, nunmehr auf diese Mindestsätze zurückgehen. Im Gegenteil wird es von uns begrüßt, wenn diejenigen Teilzahlungsverkäufer, die sich ihrer gesamtwirtschaftlichen Verpflich- (Schmitt [Vockenhausen]) tung bei der Einräumung von Teilzahlungskrediten bewußt sind, auch weiterhin ihr Marktverhalten beibehalten. Da der Kreditnehmer oder Käufer nur in den seltensten Fällen seine finanziellen Verhältnisse über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorher beurteilen kann, ist eine Begrenzung der Laufzeit der Kredite unerläßlich. Eine solche Begrenzung ist nicht nur zum Schutz des Kreditnehmers sondern darüber hinaus auch zum Schutz der Teilzahlungsgeschäfte tätigenden mittelständischen Gewerbetreibenden dringend erforderlich, weil diese aus Konkurrenzrücksichten bisher zu Auswüchsen gezwungen wurden. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind auch in anderen Ländern eingeführt. Im Gegensatz zu den dortigen Bestimmungen beruht der Entwurf nicht auf einer Bewertung der vom Kreditnehmer gekauften Waren, weil dieses eine weitestgehende Katalogisierung der Waren erforderlich machen würde. Ein solcher Katalog müßte laufend geändert werden, weil insbesondere auf dem technischen Gebiet immer wieder Neuerungen :auf dem Markt erscheinen. Hinzukommt, daß eine Globalregelung, beispielsweise für bestimmte Warengruppen, nicht zweckmäßig erscheint, weil die Wertspanne einer solchen Warengruppe zu unterschiedlich ist. Bei der Bekleidung würde der Wert zwischen niedrigsten Beträgen und Summen von mehreren Tausend DM, etwa bei hochwertigen Pelzmänteln, liegen. Die Einführung einer DM-Grenze erscheint daher vorteilhafter. Wir halten es auch volkswirtschaftlich für verantwortungslos, wenn Teilzahlungsgeschäfte sich in den Ratenzahlungen über zwei Jahre hinaus erstrecken. Im Gegenteil sollte es das Bestreben der Teilzahlung gewährenden Wirtschaft sein, die Ratenzahlungen möglichst noch stärker auf höchstens ein Jahr zu begrenzen. Auch hier sind die Auswüchse auf einige wenige Branchen beschränkt. Diese sind aber in ihrer Bedeutung innerhalb der Gesamtwirtschaft so groß, daß eine Behandlung. dieser Auswüchse zum Schutz des Verbrauchers in den Gesetzentwurf mit einbezogen werden mußte. Insbesondere sollte es weiterhin bei den Teilzahlung gewährenden Gewerbetreibenden Gepflogenheit bleiben, daß kurzlebige Wirtschaftsgüter. wie insbesondere Schuhe, Textilien und Bekleidung in der Regel weiterhin nur in • fünf bis sechs Monatsraten abgezahlt werden. Außerdem wäre es erwünscht, daß Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie insbesondere Lebens- und Genußmittel, überhaupt nicht in das Teilzahlungsgeschäft mit einbezogen werden. In der Regel wird in diesen Gegenständen des täglichen Bedarfs ein Teilzahlungsgeschäft auch nicht in Frage kommen, sondern viel mehr das Anschreiben. Obwohl dieses nicht erwünscht ist, dürfte jedoch die Höhe der Anschreibungsbeträge im Verhältnis zum Umsatz des Lebensmitteleinzelhandels nicht mehr so bedeutend sein wie in der Vorkriegszeit, so daß wir von einer Einbeziehung des Anschreibens, soweit es nicht mit einer Zinszahlung verbunden ist, abgesehen haben. Dasselbe gilt hinsichtlich des Ansparens, das im Einzelhandel vielfach üblich Ist, aber in der Regel keinesfalls als unerwünscht angesehen werden kann. Beim Ansparen handelt es sich darum, daß der Käufer eine Ware kauft, aber lediglich einen bestimmten Betrag anzahlt, während die Ware so lange im Besitz des Verkäufers bleibt, bis der gesamte Betrag gezahlt ist. Derartige Anspargeschäfte vollziehen sich in der Regel innerhalb eines oder zweier Monate. Allerdings gibt es hier auch Auswüchse, indem das Anspar-System von Kaufleuten angewandt wurde, die die kreditierte Ware nicht auf Lager hatten. Sie haben dann die Ware erst aus den Ansparbeträgen erworben. Ein solches Verfahren ist aber nach der neuesten Rechtsprechung unzulässig und bedürfte gegebenenfalls der Genehmigung der Bankenaufsicht. Immerhin ist es vielleicht zweckmäßig, diese Frage im Ausschuß nochmals zu erörtern. Das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte von 1894 schloß die Kaufleute im Sinn des Handelsgesetzbuchs von den Vorschriften aus. Da heute in nicht unerheblichem Umfang mittelständische Gewerbetreibende Teilzahlungskunden sind, halten wir es zum Schutz dieser Kaufleute für notwendig, diese insoweit in die Ergänzungen dieses Gesetzes einzubeziehen, um auch ihnen im Teilzahlungsgeschäft Schutz zu gewähren. Eine Ausnahme bilden lediglich Teilzahlungsgeschäfte über einen Betrag von 100 000 DM hinaus. Wer eine Ware mit einem Wert von 100 000 DM oder mehr kaufen kann, und wem sie geliefert wird, muß normalerweise über die geschäftlichen Erfahrungen. verfügen. Die Frage der Höchstzinssätze sollte im Ausschuß im Zusammenhang mit der von mir schon erwähnten Anregung des Sonderausschusses Bankenaufsicht noch einmal besprochen werden, obwohl sich bei dem Teilzahlungsgeschäft des Einzelhandels, das ja in dem Gesetz geregelt ist, gezeigt hat, daß die Teilzahlung gewährende Wirtschaft eine gewisse Selbstbeschränkung übt, die sich aus dem Wettbewerb ergibt. Die Meinung verschiedener Wirtschaftspolitiker, daß das Teilzahlungsgeschäft in der bisherigen Form unbegrenzt weiter betrieben, ja sogar durch noch niedrigere Anzahlungen und längere Laufzeiten gefördert werden sollte, muß jedem unverständlich sein, der sich über die wirtschaftliche Tragweite einer zügellosen Konsumausweitung auf Pump im klaren ist. Wir sind uns darüber im klaren, daß wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur den Auswüchsen steuern können. Wir wollen auch nicht etwa das Teilzahlungsgeschäft an sich einschränken. Dagegen sprechen die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik, denn Beamte, Arbeiter und Angestellte sowie weite Kreise des Mittelstandes, die sich heute eine Wohnung einrichten wollen und, wenn sie überhaupt eine Wohnung haben, nicht in leeren Wänden hausen und auf Margarinekisten sitzen wollen, sind gezwungen, mit Hilfe von Abzahlungsgeschäften wieder zu Eigentum zu kommen. Der Entwurf, den wir im Interesse des Kredits des kleinen Mannes und des mittelständischen Gewerbetreibenden eingebracht haben, soll aber diese Kreise veranlassen, vor allem zu prüfen, welche Gegenstände so dringend gebraucht werden, daß ein Kreditkauf nicht zu, umgehen ist, und dem Käufer bis zum letzten zeigen, welche Belastungen er auf sich nimmt, und schließlich soll es ihn vor Übervorteilungen schützen. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Geld und Kredit und den Rechtsausschuß. Schmitt (Vockenhausen) Bonn, den 11. Februar 1954 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 14. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 11) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Ritzel und Genossen an den Haushaltsausschuß; betreffend Bundeszuschuß zum Deutschen Leder- museum in Offenbach (Main) (Drucksache 190) 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ein- an den Haushaltsausschuß (federführend), an den fuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 196) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 3. Antrag der Abgeordneten Arndgen, Dr. Leiske an den Haushaltsausschuß (federführend), an den und Genossen betreffend Entlastung der Ver- Ausschuß für Verkehrswesen; kehrsverhältnisse in den engen Ortsdurchfahrten im Rheingaukreis (Bundesstraße 42) (Drucksache 206) 4. Antrag der Fraktion der FDP betreffend ab- an den Ausschuß für Außenhandelsfragen. gabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reise- verkehr (Drucksache 217) Bonn, den 2. Februar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Das Wort hat der Abgeordnete Müller-Hermann.

    (Abg. Müller-Hermann: Ich verzichte!)

    Das Wort hat der Abgeordnete Valentin Baur.
    Baur (Augsburg) (SPD), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Mir obliegt die Pflicht, die Drucksache 184 zu begründen. Die täglichen tödlichen Unfälle auf unseren Straßen zeigen in erschreckender Weise, daß unser Straßennetz der Entwicklung des Verkehrs nicht mehr gewachsen ist. Am 10. Dezember 1952 hat der erste Bundestag das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs verabschiedet. Lassen Sie mich aus einem besonderen Grunde feststellen, was meine Fraktion damals zur Frage der Sicherheit auf den Straßen und zu dem Straßenproblem durch mich zum Ausdruck bringen ließ. Ich habe damals in der ersten Lesung am 25. Oktober 1951 gesagt:
    Wir Sozialdemokraten sind überzeugt, daß diese Maßnahmen zu einer wesentlichen Besserung führen werden. ... Wir glauben aber ferner, daß mit diesem Gesetz und den darin vorgesehenen Maßnahmen keine optimale Sicherheit erreicht werden kann. Deshalb möchte ich auf die Gesichtspunkte aufmerksam machen, die meines Erachtens vordringlich zu berücksichtigen sind. Das ist ein großzügiger Ausbau von Durchgangs- und Umgehungsstraßen, das ist, wo immer Straßenlinien und Straßenkurven zu besonderen Unfallgefahren
    Anlaß geben, die rücksichtslose baldige Beseitigung dieser Gefahrenpunkte.
    Und in der dritten Lesung dieses Gesetzes, die etwas mehr als ein Jahr später stattgefunden hat, wiederholte ich:
    Um die kritische Lage im Verkehr wirklich wirksam zu verbessern, ist auch eine umfassende Verbesserung unserer Straßenverhältnisse unbedingt notwendig ... In planmäßigem Vorgehen müssen alle verkehrsgefährdenden Straßenstellen zügig beseitigt werden.
    Auch Redner anderer Fraktionen brachten damals ähnliche Gesichtspunkte vor.
    Und wie war das Echo auf diese Forderungen des Bundestags im Bundesverkehrsministerium? Ungenügend! Denn das Bundesverkehrsministerium stellte in den folgenden Haushaltsjahren für den Straßenbau nur in ganz beschränktem Maße Mittel zur Verfügung: 1952 220 Millionen, ein Jahr später 263 Millionen, und für das kommende Haushaltsjahr sind 315 Millionen vorgesehen. Das ist ein Betrag, der den Notwendigkeiten in keiner Weise entspricht. Ich habe mir von Fachkennern sagen lassen, daß, um die dringendsten Fälle dieser Art zu beheben, jährlich mindestens ein Betrag von ca. 500 Millionen notwendig wäre.
    Welche Schlußfolgerungen hat das Bundesverkehrsministerium nun aus den Debatten des Bundestags über den herrschenden Straßennotstand bisher gezogen? Ich muß wiederum feststellen: ungenügende, denn erst kurz vor dem Ende des ersten Bundestags hat der Herr Bundesverkehrsminister eine Broschüre vorgelegt, in der er Vorschläge über die Finanzierung dieser Dinge macht. Eingangs dieser Broschüre stellt er fest, daß der durch die Vernachlässigung — „Gesamtunterlassung", wie er sich ausdrückt — des Straßenbaus gegenüber der Entwicklung des Verkehrs in den Jahren von 1940 bis 1949 entstandene Schaden auf ca. 5,35 Milliarden DM zu beziffern sei. Mit keinem Wort erwähnt er, wie groß die Gesamtunterlassung in der Zeit von 1949 bis 1953, also während seiner Amtszeit, gewesen ist. Er betont nur, daß das, was bisher habe geleistet werden können, die Deckung des Nachholbedarfs sei, der etwa, noch nicht ganz, den Straßenzustand von 1938 erreicht habe.
    Er schlägt in dieser Broschüre nur eine Finanzierungsgesellschaft zum Ausbau des Autobahnnetzes in zwei Dringlichkeitsstufen vor, wobei er für die erste 830 Millionen DM und für die zweite 1300 Millionen DM vorsieht. Mit keinem Wort berührt er in dieser Broschüre den nicht minder wichtigen Ausbau der Bundesstraßen, die trotz des Ausbaus der Autobahnen mit einer Verkehrsdichte von, wie er heute gesagt hat, 28 Kraftfahrzeugen pro Kilometer überaus belastet sind. Nach Erfahrungswerten beträgt der Anteil der Unfälle auf der Autobahn etwa 3 % der gesamten Autounfälle. Wenn das richtig ist — und das hat mir ein Fachmann berichtet —, dann ist daraus zu ersehen, daß der Ausbau der Bundesstraßen ebenso wichtig und unaufschiebbar ist wie der Ausbau des Autobahnnetzes, ganz besonders im Hinblick darauf, daß wir, wie der Herr Bundesverkehrsminister zum Ausdruck gebracht hat, bei gleichbleibender Entwicklung des Verkehrs ohne nennenswerte Änderung unseres Straßennetzes in etwa fünf Jahren mit einer Zahl von täglich 65 Toten zu rechnen haben.
    Vor dem Ausschuß für Verkehr sprach allerdings der Herr Bundesverkehrsminister so nebenbei auch


    (Baur [Augsburg])

    von zwei Dringlichkeitsstufen für den Ausbau der Bundesfernstraßen mit einem Kostenaufwand von zirka 4 Milliarden DM, ohne dabei auf Details einzugehen, in welcher Weise er sich die Finanzierung des ganzen Planes denkt. Er ließ durchblicken, daß der Gesamtaufwand von zirka 8 Milliarden DM für Autobahnnetz und Bundesstraßen sich über zehn oder etliche Jahre mehr verteilen werde. Wenn ich den Anteil, den die Bundesregierung zum Ausbau der Bundesfernstraßen in diesem Jahr in Höhe von 315 Millionen DM angesetzt hat, als Quote zugrunde lege, dann muß ich feststellen, daß wir in etwa zwölf Jahren bei diesem Tempo ungefähr den Stand erreicht haben werden, der vielleicht der heutigen Verkehrsdichte entspricht. Wir sind der Meinung, daß diese Art Planung viel zuviel Zeit vorsieht und in Anspruch nimmt. Wir befürworten daher den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für Deutsche Autobahnen, der den Ausbau des Autobahnnetzes in mindestens sechs Jahren vorsieht, und wünschen, daß uns gemäß unserem Antrag ein Finanzplan vorgelegt wird, der den beschleunigten Ausbau der Bundesfernstraßen — in Dringlichkeitsstufe I — ermöglicht.
    Wir halten den Notstand des deutschen Straßennetzes für so gefahrdrohend, daß das Bundesverkehrsministerium und das Bundesfinanzministerium von dem Prinzip abkommen müssen, den Ausbau der Straßen nur in dem Maße vorzunehmen, als man bereit ist, dafür Mittel zu genehmigen. Man muß sich vielmehr zu dem Prinzip bekennen, Finanzquellen zu • erschließen, mit denen der vorhandene Gefahrenzustand rapide behoben werden kann. Die Absicht des Herrn Bundesfinanzministers, eine Finanzierungsgesellschaft für den Ausbau des Autobahnnetzes zu schaffen, kann ein guter Weg sein, wenn man ihn entschlossen geht und wenn man durch eine entsprechende Organisation einer solchen Anleihe namentlich die betroffenen Kreise ganz besonders anspricht. Ich denke dabei an die Kraftfahrzeugversicherungen, die ja von jedem Unfall, der vermieden wird, den größten Vorteil haben. Dann wird man hoffen dürfen, daß die betroffenen Kreise einschließlich der Kraftfahrzeugbesitzer, soweit sie dazu materiell in der Lage sind, alles tam werden, zu einer solchen Anleihe einen gewissen Beitrag zu leisten.
    Hier sei mir, sehr verehrter Herr Bundesverkehrsminister, eine Anregung erlaubt. Der Ausbau unserer Bundesfernstraßen, von denen nach Ihrer Auffassung 80 % eine Straßenbreite von weniger als 61/2 m haben, muß so durchgeführt werden, daß die im Etat jeweils vorgesehenen Mittel des Bundesverkehrsministeriums sofort und mit Vorrang zur Verfügung gestellt werden, damit der Ausbau der Straßen möglichst großzügig während der Zeit vorbereitet werden kann, wo er am billigsten ist, am raschesten erfolgen und am wenigsten von Witterungseinflüssen behindert werden kann, d. h. also wesentlich rationeller und preiswerter ist. Man wird dabei nicht nur schneller, sondern, wie ich sagte, ganz bestimmt auch wesentlich billiger diese Aufgaben erfüllen können.
    Ich möchte dann noch eine Frage ansprechen, die heute bereits angeklungen ist, aber nach meiner Meinung nicht angemessen klar zum Ausdruck kam. Sie sollte in unserem föderalen System künftig eigentlich doch stärker betont werden. Das Zusammenspiel der Straßenbaubehörden der Länder mit dem Bundesverkehrsministerium, so wurde mir gesagt, sei außerordentlich ungenügend und führe
    zu einem unfruchtbaren Leerlauf. Deshalb möchte meine Fraktion — und ich hoffe, daß der Bundestag der gleichen Meinung ist — zum Ausdruck bringen, daß hier unbedingt eine freiwillige, straffe Zusammenarbeit der Baubehörden aller Länder mit dem Bundesverkehrsministerium anzustreben ist, soll nicht der Föderalismus 'der Länder zum Hohn der ganzen Bundesrepublik werden und mehr Schaden als Nutzen stiften. Vielleicht darf ich bei dieser Gelegenheit auch sagen, daß meines Wissens zur Zeit des Reichstags 1913 der Anteil der Straßenbaukosten in den Haushalten der Länder wie der Gemeinden und des Reiches wesentlich höher war, als das heute der Fall ist. Ich glaube, im Bundesverkehrsministerium ist man über diese Tatsache sicher auch im Bilde.
    Wir stehen also hier vor der Tatsache, daß das Verkehrsmittel sich in .allen. Staaten der Welt schneller entwickelt hat als die Verkehrswege. Das" Bundesverkehrsministerium und die Bundesregierung haben nach unserer Auffassung dieses Problem nicht entscheidend und nicht früh genug in Angriff genommen und für so wichtig gehalten, wie es — was auch heute in der Debatte zum Ausdruck kam - in der Tat ist.
    Lassen Sie mich, Herr Bundesverkehrsminister, noch eine Befürchtung zum Ausdruck bringen.

    (Abg. Kunze: Aber die letzte!)

    — Das überlassen Sie mir. Sie haben lange gsiug geredet, und es steht Ihnen am wenigsten an, den Redner, der in der Reihenfolge später drankommt, zu tadeln.

    (Abg. Pelster: Er hat ja gar nicht geredet!)

    Ich befürchte, Herr Bundesverkehrsminister, daß man schon zu lange gewartet hat und daß die von Ihnen im kommenden Straßenentlastungsgesetz vorgesehenen Palliativmittel nicht ausreichen werden und Sie sehr bald vor der Alternative stehen, entweder den nationalen Notstand des zu kleinen Straßennetzes mit wirksamen Mitteln zu beheben oder die weitere Zulassung von Kraftwagen rapide zu beschränken, um die Kapazität an befahr- baren Straßenflächen mit der Steigerung an Fahrzeugen in einen kongruierenden Einklang zu bringen, der nicht zu dieser riesenhaften Masse von Toten führt. Vielleicht darf ich Sie daran erinnern, daß — wie mein Kollege Dr. Bleiß heute ausgerechnet hat —, wenn die Entwicklung so weitergeht, wir in 5 Jahren täglich 65 Tote haben und im Jahre rund 25 000 Tote. Sehr verehrter Herr Bundesverkehrsminister, das ist so ungefähr die Stärkeeiner Division.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Ich möchte dem Herrn Bundesverkehrsminister und auch der Industrie noch etwas zu bedenken geben. Die Automobilfirmen sind besessen von dem Gedanken der ständigen Steigerung der Geschwindigkeit und der Zugfähigkeit ihrer Maschinen und Motoren. „Immer schneller, immer rasender" heißt die Losung. Dabei bedenkt man nicht, daß - abgesehen von einigen Roboternaturen — der Durchschnittsmensch die schnell laufenden Maschinen auf die Dauer einfach nicht mehr zu beherrschen in der Lage ist. Ich frage Sie, Herr Bundesverkehrsminister, ob Sie .nicht mit mir der Meinung sind, daß es höchste Zeit ist, das Problem der Verkehrssicherheit auch einmal von diesem Gesichtspunkt aus mit fähigen Wissenschaftlern, Ärzten und Psychologen zu erforschen, um zu notwendigen Erkenntnissen auf diesem Gebiet zu kommen, bevor es zu spät ist.


    (Baur [Augsburg])

    Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang an das erinnern, was ich .ebenfalls in der dritten Lesung gesagt habe. Ich habe damals dem Bundestag den Beitrag zur Kenntnis gebracht, den seinerzeit der Herr Professor Dr. Piers t h von der Technischen Hochschule Stuttgart auf einer Tagung der Gewerkschaft ÖTV ober die positive Bekämpfung von Unfallgefahren geliefert hat.
    Noch eine Bemerkung. Wenn Städte und Gemeinden schon zuwenig Mittel haben, um ihr Straßennetz den heutigen, besser noch gesagt: den Anforderungen des wachsenden künftigen Verkehrs in wirksamer und rascher Weise anzupassen, dann muß ihnen - das ist meine feste Überzeugung - das Recht eingeräumt werden, für ihr Ortsgebiet eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen Das ist vielleicht ein Ausweg, der noch am wenigsten weh tut, wenn man demgegenüber an das denkt, was im Straßenverkehrssicherungsgesetz an Maßnahmen beabsichtigt ist.
    Der Bundesverkehrsminister hat zum Ausdruck gebracht, daß der große Mangel an Disziplin viel-fach schuld an den Unfällen sei; das müsse man also berücksichtigen. Das ist richtig, Herr Bundesverkehrsminister. Dieser Zustand kann aber nur, wie mein Herr Vorredner sehr deutlich und sehr nett gesagt hat, auf die Weise erreicht werden, daß man die Menschen dazu erzieht, sich freiwillig diese Disziplin aufzuerlegen.
    Es interessiert mich in diesem Zusammenhang, ob es richtig ist, daß die Kultusminister der Länder trotz der Anregung des Bundesverkehrsministeriums einen regelrechten Schulunterricht für die Kinder in Verkehrsfragen abgelehnt haben, durch den die Kinder zu verkehrsdisziplinierten jungen Bürgern erzogen werden sollen. Wenn dem so ist — der Herr Bundesverkehrsminister bestätigt mir das —,dann bitte ich die Bundesregierung und dieses Haus, den ganzen Einfluß geltend zu machen und dafür zu sorgen, daß ein solch rückständiger und nicht vertretbarer Standpunkt der Kultusminister der Erkenntnis Platz macht, daß eine auf die Dauer erfolgversprechende Methode wie ständiger Verkehrsunterricht in den Schulen notwendig ist, um die Menschen zu verkehrsdisziplinierten Staatsbürgern zu erziehen.
    Ich möchte aber noch auf eines aufmerksam machen, und zwar gerade deshalb, weil Sie, Herr Kollege Bucerius, gegen die Einführung des Verbotes sind, an Sonntagen mit Lastfahrzeugen zu fahren. Lieber Kollege Bucerius,

    (Abg: Kunze: Er ist nicht da!)

    mir sind Klagen zugegangen - ich lasse sie zur Zeit prüfen -, daß solche Transportunternehmen ihre Arbeiter und ihre Kraftfahrer in der Woche bitte, das ist kein Lapsus linguae: in der Woche — bis zu 120 Arbeitsstunden mit Fahrdienst und Verladearbeiten beschäftigen.

    (Zurufe von der Mitte und rechts.)

    Und wenn die Leute sich beschweren, wird ihnen erklärt: Sie können gehen, draußen sind genug, die sofort eintreten.

    (Weitere Zurufe von der Mitte und rechts.)

    Ich habe vorhin den Zwischenruf gemacht: Wo ist die Bundesanstalt für den Güterkraftverkehr, der ja nach dem Gesetz das Recht zu Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der sozialen Verpflichtungen zusteht? Ich erwarte von dem Vorstand und den anderen zuständigen Instanzen der Bundesanstalt, daß sie auf diesem Gebiet immer mehr Kontrollen ausüben, damit dieser geradezu menschengefährdende Arbeitszwang unter allen Umstände, verschwindet.

    (Abg. Müller-Hermann: Die ÖTV soll das machen! Weiterer Zuruf von der Mitte: Die Kontrollen werden ja auch gemacht!)

    - Es wird gemacht, aber es wird ungenügend gemacht. Die Entwicklung ist noch nicht so weit geliehen, wie es notwendig wäre. Vielleicht hat aber
    der eine oder der andere von Ihnen schon erfahren,
    daß es solche Kontrollen gibt. Dann um so besser.
    Ich frage, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ist der derzeitige Zustand nicht schon höchste Alarmstufe? Sollte er nicht alle Instanzen verae lassen, mit außergewöhnlichen Mitteln und Maßnahmen Abhilfe zu schaffen? Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß das :geschehen muß, daß mit einer beschleunigten Beratung alles getan werden muß, um diesen Übelstand zu beseitigen. Sie
    können sicher sein, daß, was wir zur Lösung des
    Problems beitragen können, von uns geschehen
    wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag
    Drucksache 184 dem Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe noch zwei Wortmeldungen hier stehen, von dem Abgeordneten Körner und dem Abgeordneten Brück.
wurde mir gesagt, daß beide Herren auf das Wort verzichten wollen.

(Beifall. - Zuruf des Abg. Brück.)

- Herr Abgeordneter Brück!

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    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich möchte dazu erklären, daß
    der Wunsch an mich herangetragen worden ist,
    wegen der vorgeschrittenen Zeit auf das Wort zu
    verzichten. Diesem Ansinnen wollte ich nachkommen.

    (Rufe: Sehr gut!)