Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage der Fraktion der SPD stammt vom 10. Dezember, die Anfrage der Fraktion der FDP vom 1. Dezember 1953. Ich bin überrascht, daß es in diesem Hause nicht bekanntgeblieben ist, daß die Vorlage, nach der gefragt wurde, am 11. Dezember 1953 bereits Gegenstand einer Kabinettssitzung gewesen ist, im Kabinett grundsätzlich genehmigt worden ist und sich heute in Ressortbesprechungen befindet, damit die Einzelheiten dieses großen Gesetzgebungswerkes nach den Wünschen der verschiedenen Kreise abgestimmt werden können. Wir haben damals absichtlich Wert auf die Veröffentlichung gelegt und haben über den wesentlichen Inhalt bereits im November im Bulletin einen Artikel gebracht. Ich habe außerdem in der Etatrede vom 22. Januar dieses Jahres über den materiellen Inhalt und die Grundlinien dieses Gesetzentwurfes bereits gesprochen.
Ich möchte zu der Sachlage noch folgendes bemerken. In der Bundestagssitzung vom 2. Juni 1953 habe ich die heute vorn Herrn Kollegen Atzenroth zitierte Erklärung abgegeben. Damals war geplant, daß ein eigenes Gesetz über die Regelung der alten Reichsschulden ergehen sollte. In der Zwischenzeit — ich bitte das Hohe Haus, das zu verstehen — sind' die Pläne für die Finanz- und Steuerreform geboren worden. Im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform ist es notwendig, daß der Gesetzgeber, der die Finanz- und Steuerreform
verantwortet, gleichzeitig ein Bild über die gesamte Ausgabenbelastung hat, die voraussichtlich in derselben Zeit an die deutsche Bundesrepublik herantritt. Aus dieser Überlegung heraus war es notwendig, sich nicht allein mit dem Thema der verbrieften Schulden, also der alten Reichsschuldverschreibungen, zu befassen, sondern alle zusammenhängenden Fragen miteinander aufzuwerfen und möglichst in einem Ganzen zum Abschluß zu bringen. Dazu gehören auch die Restitutionsgesetze, von denen übrigens bekannt ist, daß ihre Höhe allein in den Verträgen von Mehlem mit 1,5 Milliarden DM umrissen ist. Daß es sich bei aller vorsichtigen Behandlung um Beträge handelt, die bestenfalls mit Hunderten von Millionen die nächsten Haushaltsjahre belasten, dürfte dem Hohen Hause bei dem Riesenkomplex, um den es sich handelt, von vornherein verständlich sein.
Ich darf auf das, was ich über dieses Thema am 22. Januar gesagt habe, Bezug nehmen. Ich darf allerdings auch an einen Satz erinnern, den ich dort gesprochen habe: daß es ein Irrtum und eine Irreführung der Öffentlichkeit wäre, wenn man annehmen würde, es sei möglich, die Währungsumstellung in ihren Auswirkungen heute wieder aufzuheben. Das ist, wenn ich die neugeschaffene Währung halten will, ein Ding der Unmöglichkeit. Was geschehen wird und muß, habe ich am 22. Januar umrissen. Ich darf es wiederholen, weil es sich hier um eine Anfrage spezieller Art handelt. Es ist das selbstverständliche Bemühen, alle Geschädigten in ähnlichen Fällen möglichst gleichartig zu behandeln. Wir haben gewisse Komplexe, z. B. „Berliner Uraltkonten" und „Altsparergesetz" geregelt. Alle diese Schadensregelungen werden sich ungefähr in denselben Richtlinien bewegen müssen, um nicht eine Gruppe schlechter zu stellen als die andere. Damit wird der Rahmen etwa abgesteckt sein.
Ich möchte unter diesen Gesichtspunkten die Anfrage in den drei Punkten wie folgt beantworten.
Erstens. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Behandlung aller noch offenen Fragen aus der finanziellen Liquidation des Krieges und des Zusammenbruchs, also auch die Regelung der verbrieften Schulden des Reichs und des ehemaligen Landes Preußen, vordringlich ist und keinen Aufschub duldet. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende große Steuerreform.
Zweitens. Der in Vorbereitung befindliche Gesetzentwurf wird voraussichtlich in einigen Wochen den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden können. Ich nehme an, daß die Ressortbesprechungen in etwa vier Wochen abgeschlossen sind.
Drittens. Die Bundesregierung wird in ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, die Regelung der verbrieften Schulden des Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Anlehnung an Gesichtspunkte der Altsparergesetzgebung durchzuführen.