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ID0201200800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954 325 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 325 C, 326 B, 346 A, 368 C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundespräsidenten Dr. Heuss und zu den Geburtstagen der Abg. Raestrup, Gaul, Schneider (Hamburg) und Dr. Baade 325 D Nächste Fragestunde 326 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 16 betr. Erstattung der Fahrtmehrkosten an Arbeiter und Schüler im Zonengrenzgebiet (Drucksachen 148, 225) und 20 betr. Ladenschlußgesetz (Drucksachen 179, 219) 326 A Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsangaben im Rechnungsjahr 1952 (Drucksache 176) . . 326 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Regelung der verbrieften Reichsschulden (Drucksache 95) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen (Drucksache 140, Umdruck 10) 326 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender 326 B, 331 A Präsident D. Dr. Ehlers 328 A Seuffert (SPD), Anfragender . 328 B, 330 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 329 D Dr. Gille (GB/BHE) 331 B Scharnberg (CDU/CSU) 332 B Überweisung des Antrags Umdruck 10 an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für den Lastenausgleich 332 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 332 C Schoettle (SPD) 332 D Dr. Krone (CDU/CSU) 346 A Dr. Dehler (FDP) 350 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 361 B Weiterberatung vertagt 368 C Nächste Sitzung 368 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage der Fraktion der SPD stammt vom 10. Dezember, die Anfrage der Fraktion der FDP vom 1. Dezember 1953. Ich bin überrascht, daß es in diesem Hause nicht bekanntgeblieben ist, daß die Vorlage, nach der gefragt wurde, am 11. Dezember 1953 bereits Gegenstand einer Kabinettssitzung gewesen ist, im Kabinett grundsätzlich genehmigt worden ist und sich heute in Ressortbesprechungen befindet, damit die Einzelheiten dieses großen Gesetzgebungswerkes nach den Wünschen der verschiedenen Kreise abgestimmt werden können. Wir haben damals absichtlich Wert auf die Veröffentlichung gelegt und haben über den wesentlichen Inhalt bereits im November im Bulletin einen Artikel gebracht. Ich habe außerdem in der Etatrede vom 22. Januar dieses Jahres über den materiellen Inhalt und die Grundlinien dieses Gesetzentwurfes bereits gesprochen.
    Ich möchte zu der Sachlage noch folgendes bemerken. In der Bundestagssitzung vom 2. Juni 1953 habe ich die heute vorn Herrn Kollegen Atzenroth zitierte Erklärung abgegeben. Damals war geplant, daß ein eigenes Gesetz über die Regelung der alten Reichsschulden ergehen sollte. In der Zwischenzeit — ich bitte das Hohe Haus, das zu verstehen — sind' die Pläne für die Finanz- und Steuerreform geboren worden. Im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform ist es notwendig, daß der Gesetzgeber, der die Finanz- und Steuerreform


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    verantwortet, gleichzeitig ein Bild über die gesamte Ausgabenbelastung hat, die voraussichtlich in derselben Zeit an die deutsche Bundesrepublik herantritt. Aus dieser Überlegung heraus war es notwendig, sich nicht allein mit dem Thema der verbrieften Schulden, also der alten Reichsschuldverschreibungen, zu befassen, sondern alle zusammenhängenden Fragen miteinander aufzuwerfen und möglichst in einem Ganzen zum Abschluß zu bringen. Dazu gehören auch die Restitutionsgesetze, von denen übrigens bekannt ist, daß ihre Höhe allein in den Verträgen von Mehlem mit 1,5 Milliarden DM umrissen ist. Daß es sich bei aller vorsichtigen Behandlung um Beträge handelt, die bestenfalls mit Hunderten von Millionen die nächsten Haushaltsjahre belasten, dürfte dem Hohen Hause bei dem Riesenkomplex, um den es sich handelt, von vornherein verständlich sein.
    Ich darf auf das, was ich über dieses Thema am 22. Januar gesagt habe, Bezug nehmen. Ich darf allerdings auch an einen Satz erinnern, den ich dort gesprochen habe: daß es ein Irrtum und eine Irreführung der Öffentlichkeit wäre, wenn man annehmen würde, es sei möglich, die Währungsumstellung in ihren Auswirkungen heute wieder aufzuheben. Das ist, wenn ich die neugeschaffene Währung halten will, ein Ding der Unmöglichkeit. Was geschehen wird und muß, habe ich am 22. Januar umrissen. Ich darf es wiederholen, weil es sich hier um eine Anfrage spezieller Art handelt. Es ist das selbstverständliche Bemühen, alle Geschädigten in ähnlichen Fällen möglichst gleichartig zu behandeln. Wir haben gewisse Komplexe, z. B. „Berliner Uraltkonten" und „Altsparergesetz" geregelt. Alle diese Schadensregelungen werden sich ungefähr in denselben Richtlinien bewegen müssen, um nicht eine Gruppe schlechter zu stellen als die andere. Damit wird der Rahmen etwa abgesteckt sein.
    Ich möchte unter diesen Gesichtspunkten die Anfrage in den drei Punkten wie folgt beantworten.
    Erstens. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Behandlung aller noch offenen Fragen aus der finanziellen Liquidation des Krieges und des Zusammenbruchs, also auch die Regelung der verbrieften Schulden des Reichs und des ehemaligen Landes Preußen, vordringlich ist und keinen Aufschub duldet. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende große Steuerreform.
    Zweitens. Der in Vorbereitung befindliche Gesetzentwurf wird voraussichtlich in einigen Wochen den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden können. Ich nehme an, daß die Ressortbesprechungen in etwa vier Wochen abgeschlossen sind.
    Drittens. Die Bundesregierung wird in ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, die Regelung der verbrieften Schulden des Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Anlehnung an Gesichtspunkte der Altsparergesetzgebung durchzuführen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage gehört. Ich frage: Sind Abgeordnete vorhanden, die die Aussprache über die Große Anfrage wünschen? — Das sind mehr als 30. Die Aussprache findet statt.
Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Seuffert!

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    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war den Antragstellern in der Tat bekannt, daß eine Vorlage für ein Kriegsschädenschlußgesetz im Kabinett behandelt worden war. Auch die Veröffentlichungen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers darüber waren uns bekannt. Aber gerade der Umstand, daß nach den Ankündigungen die Regelung der Verbindlichkeiten mit der Behandlung einer Reihe von Entschädigungsfragen in diesem Kriegsschädenschlußgesetz verbunden werden sollte, war für uns der Hauptgrund dafür, diese Anfrage aufrechtzuerhalten und sie heute zur Debatte zu stellen. Auf der einen Seite scheinen uns gerade in dieser Verknüpfung Gründe für die Verzögerung der Regelung zu liegen, deren Berechtigung wir nicht anerkennen. Zum andern befürchten wir, daß hier Dinge miteinander verknüpft werden, die nichts miteinander zu tun haben. Die Regelung der Reichsverbindlichkeiten ist eine Frage der Ergänzung des Währungsrechts, eine Frage der wirklichen Verbindlichkeiten, bei denen wir von Anfang an anerkennen müssen, daß in erster Linie quotale Gesichtspunkte, juristische Gesichtspunkte und Gesichtspunkte der Zahlungsfähigkeit im Vordergrund stehen müssen.
    Die Frage der Entschädigungen ist etwas ganz anderes. Hier kommen andere Gesichtspunkte in Betracht. Mit Recht hat der Herr Bundesfinanzminister gesagt, daß die Regelung, wenigstens die „Konsolidierung" der alten Reichsverbindlichkeiten mit der ganzen Finanz- und Steuerreform zusammenhängt, ich beschränke mich auf diesen Ausdruck „Konsolidierung", um deutlich zu machen, daß auch wir uns nicht getrauen möchten, übertriebene Vorstellungen und Illusionen zu erwekken. Dagegen sind Entschädigungsfragen etwas anderes. Es handelt sich also um zweierlei: ob, wie in einer ganzen Reihe von Entschädigungsfällen, durch Kredite aller Art Vorwegregelungen erfolgt, Vorweghilfen gegeben worden sind oder ob solche Hilfen z. B. den Gläubigern der alten Reichsverbindlichkeiten — mit Ausnahme der Rüstungsforderungen usw., die ich erwähnt habe — nicht gegeben worden sind. Gerade in dieser Beziehung haben mich die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers, die darauf hinausliefen, daß alle Geschädigten gleichartig behandelt werden müßten und daß bei allen Entschädigungsfragen die gleichen Gesichtspunkte maßgeblich sein sollten, mit einiger Beunruhigung erfüllt. Denn hier ist zu unterscheiden zwischen Rechtsfragen, Währungsfragen und Entschädigungsfragen. Ich glaube, diese Differenz, die sich auch die Bundesregierung bei ihren Beratungen im Kabinett und in den Ressorts noch einmal überlegen sollte, ist so wichtig, daß man sie wohl zum Gegenstand einer Besprechung im Ausschuß für Geld und Kredit machen sollte.
    Ich stelle deswegen den Antrag:*) Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regelung der Verbindlichkeiten des Reiches, des Landes Preußen und der anderen nicht umgestellten Verbindlichkeiten unabhängig von der Lösung anderer Kriegsfolgen-Entschädigungsfragen beschleunigt durchzuführen.
    Ich bitte Sie, diesen Antrag dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Beratung zu überweisen.
    *) Siehe Umdruck 10