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ID0201021500

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    2. Deutscher Bundestag — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954 275 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Höpker-Aschoff 277 B Geschäftliche Mitteilungen 277 C Eintritt des Abg. Rösing in den Bundestag 277 D Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Horlacher 277 D Absetzung der Beratungen des Personalvertretungsgesetzes, der vier Genfer Rot-KreuzAbkommen und des Rechtspflegergesetzes von der Tagesordnung . . . 277 D, 290 D, 291 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 13 betr. Ausführung des Titels „Landwirtschaft" des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksachen 142, 193) und 17 betr Verbindlichkeiten der ehemaligen NSDAP (Drucksachen 150, 192) 278 A Fragestunde (Drucksache 186): 1. betr. Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatenlose mit Flüchtlingspässen auf Grund internationaler Vereinbarungen: Dr. Mommer (SPD) 278 A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 278 A, B, C 2. betr. Kauf einer Villa in der Stadtgemeinde Süchteln durch den Bund, Frage des Kaufpreises und der Vermittlerprovision: Hellenbrock (SPD) 278 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 278 C, D 3. betr. Durchführung und Finanzierung des Schäffer-Plans (Wohnungsbau für Besatzungsverdrängte): Koenen (SPD) 279 A, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 279 A, C, D 4. betr. Reihenfolge der Beseitigung von Verkehrshindernissen und Regelung der Kostenfrage nach dem Kreuzungsgesetz: Koenen (SPD) 279 D, 280 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 280 A, C 5. betr. Preisdiktatur in der Zigarettenindustrie: Ritzel (SPD) 280 C, 281 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 280 C, 281 A, B 6. betr. Ausgabe von internationalen PortoGutscheinen: Ritzel (SPD) 281 B Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 281 B 7. betr. Veröffentlichung des Entwurfs eines Urheberrechtsgesetzes: Platner (CDU/CSU) 281 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 281 D 8. betr. Maßnahmen zum Ausbau der Autobahnverbindung Kassel-Hamm: Platner (CDU/CSU) 282 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 A 9. betr. Berücksichtigung des hessischen Zonengrenzgebietes im Rahmen des Programms der Elektrifizierung der Bundesbahn: Platner (CDU/CSU) 282 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 B 10. betr. Besetzung der Züge des Berufsverkehrs und Abhilfemaßnahmen gegen deren Überbesetzung: Dr. Mommer (SPD) . . . 282 C, D, 283 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 C, D, 283 A 11. betr. Qualität der von der Deutschen Zündwarenmonopolgesellschaft hergestellten Sicherheitszündhölzer: Krammig (CDU/CSU) 283 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 283 A 12. betr. Benachteiligung gehobener Beamter der Zollverwaltung ohne ReserveOffizieranwärter-Eigenschaft gegenüber Beamten, denen vor 1945 die Eignung als Bezirkszollkommissar (Grenze) zugesprochen worden ist: Krammig (CDU/CSU) 283 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 283 C, 284 A 13. betr. Vorlage des Gesetzentwurfs betr. Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen: Baur (Augsburg) (SPD) 284 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 284 A 14. betr. Erlaß von Richtlinien für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Gehöfte: Mitteilung über schriftliche Beantwortung 284 B 15. betr. Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 284 C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 284 C, D 16. betr. Maßnahmen zur Steuerung des durch Verlust des Absatzes in der Sowjetzone verschärften Wettbewerbs in der deutschen Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 285 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 A 17. betr. Vorlage eines Fischgesetzes und eines Handelsklassengesetzes für Erzeugnisse der Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 285 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 B 18. betr. Nachricht in der Zeitschrift „Der Spiegel" über Versendung von Fragebogen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene durch eine Dienststelle der amerikanischen Luftwaffe mit dem Ersuchen um Angaben über ihnen aus ihrer Gefangenschaft bekannte industrielle Anlagen: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 285 C, D, 286 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 285 C, D, 286 A 19. betr. vermehrte Verwendung von Betonschwellen an Stelle von Holzschwellen durch die Bundesbahn: Brese (CDU/CSU) 286 A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 A, B 20. betr. Kredite für die Errichtung privater Betonschwellenwerke aus Bundesmitteln: Brese (CDU/CSU) 286 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 C 21. betr. Elektrifizierung der Bundesbahn zwischen Duisburg und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 286 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 D 22. betr. Ausbau des Emscherweges zwischen Oberhausen und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 287 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 287 A, B 23. betr. Zeitpunkt der Fertigstellung und Bekanntgabe des Saargutachtens: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 287 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 287 B, C 24. betr. Quellen für das Material für ein Interview der UP zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjet-Union: Abgesetzt 287 C 25. betr. Bildung des Verwaltungsrats beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 287 D, 288 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 287 D, 288 A 26. betr. Zuschlag für Ausschreibungen, die über den Besatzungskostenhaushalt bezahlt werden durch amerikanische Dienststellen an ausländische bzw. inländische Firmen: Krammig (CDU/CSU) . . 288 A, D, 289 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 288 B, 289 A 27. betr. Vorschlag des Bundesministers für Familienfragen Dr. Wuermeling auf Prüfung der Frage der Verweigerung der Ablegung des Richtereids in religiöser Form und Feststellung über die Handhabung von Ehescheidungen an den betreffenden Gerichten: Dr. Menzel (SPD) 289 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 289 A, B 28. bis 31. wegen Zeitablaufs abgesetzt; Mitteilung über schriftliche Beantwortung . . 289 C Beratung der Übersicht 2 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck 8 bzw Drucksache 212) 289 C Beschlußfassung 289 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft (Drucksache 126) 289 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung (Drucksache 127) . . . 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für unentgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) (Drucksache 128) 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksache 158) 290 A Farny, Minister für Bundesangelegen- heiten des Landes Baden-Württemberg 290 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 164) 290 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) 290 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156) 290 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Druck- sache 162) 291 A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 291 A Frau Dr. Ilk (FDP) 291 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 291 D Höfler (CDU/CSU) 292 B Haasler (GB/BHE) 292 D Dr. von Merkatz (DP) 292 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 293 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Drucksache 169) . . 293 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 293 B Maier (Freiburg) (SPD) 294 A Becker (Hamburg) (DP) 295 B Dr. Czermak (GB/BHE) 295 D Dr. Bucher (FDP) 296 C Cillien (CDU/CSU) 297 A Dr. Menzel (SPD) 297 B Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 297 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksache 139) 297 C Wehr (SPD), Antragsteller . . 297 C, 300 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 299 A, 301 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 299 C Müller (Wehdel) (DP) 300 A Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 301 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) . . . . 301 C, 302 Beschlußfassung 301 C Nächste Sitzung 301 D Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) 302 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage Seite 302 Anlage zum Stenographischen Bericht der 10. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksache 146) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Kihn (Würzburg), Dr. Dollinger, Stücklen, Stiller und Genossen betreffend Autobahnstrecke Frankfurt-Nürnberg (Drucksache 149) 3. Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksache 170) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten*), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Bonn, den 19. Januar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion *) Vgl. Seite 301 C
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    Rede von Fritz Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine Damen und Herren! Soweit der vorliegende Gesetzentwurf das
    gerichtliche Verfahren für Personen ordnet, die in ein Gefängnis oder in einen Haftraum oder auch in eine geschlossene Anstalt der Fürsorge überwiesen werden sollen, stimmt meine Fraktion dieser Vorlage in den Grundzügen zu, wenngleich vielleicht im Rechtsausschuß noch einige Unebenheiten ausgefeilt werden sollten. Bedenken erheben sich aber bezüglich derjenigen Personen, die als geisteskrank gelten und in eine abgeschlossene Krankenanstalt oder in einen Teil einer Krankenanstalt eingewiesen werden sollen. Die Bedenken meiner Fraktion gründen sich nicht in erster Linie auf die Einwände des Bundesrates, obgleich wir der Ansicht sind, daß auch diese Einwände, die in der Vorlage einzeln angeführt sind, im Rechtsausschuß unter Berücksichtigung der Gegenstellungnahme der Bundesregierung noch einmal erörtert werden sollten.
    Unsere Bedenken gegen diesen Teil des Gesetzentwurfs beruhen auf einer anderen Überlegung. Dieser Gesetzentwurf ist — so kann man wohl sagen — unter dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen, möglichst reibungslosen Verwaltungspraxis der Justizbehörden aufgebaut. So gesehen erscheint es auch gerechtfertigt, daß sowohl für Gewaltverbrecher, also für Menschen, die gegen die Ordnung der Allgemeinheit verstoßen haben, wie auch für Geisteskranke, Rauschgiftsüchtige und dergleichen Fälle das Verfahren einheitlich und unter den gleichen Bedingungen in einem Gesetz festgelegt wird. Aber vom Standpunkt der Allgemeinheit aus muß doch gesagt werden, daß in der Bevölkerung ein sehr starkes Gefühl vorhanden ist in bezug auf staatliche Regelungen für solche Menschen, die gegen das Allgemeinwohl verstoßen haben, und in bezug auf staatliche Verfahrensregelungen für solche Menschen, die erkrankt sind. Darum erscheint es uns nicht zweckmäßig, daß das Verfahren bei Freiheitsentziehung für Geisteskranke in diesem Gesetz mitbehandelt wird. Es erscheint uns zweckmäßiger, daß das in Aussicht gestellte Pflegegesetz für Geisteskranke auch die Verfahrensregelung für die Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung enthält.
    Aus diesem Grund möchten wir das Hohe Haus bitten, daß der Gesetzentwurf nicht nur dem Rechtsausschuß, sondern auch dem Gesundheitsausschuß überwiesen wird, insbesondere auch darum, weil, wie mein Vorredner eben schon sagte, sich in der Zwischenzeit in der Öffentlichkeit, insbesondere in der ärztlichen Fachpresse, geradezu leidenschaftliche Diskussionen entwickelt haben. Deshalb sollte man im Gesundheitsausschuß unbedingt den Standpunkt der Ärzte hören. Es ist auch notwendig, auf das Schicksal derjenigen schwergeprüften Familien Rücksicht zu nehmen, die in ihrem Familienkreise solche geisteskranken Personen haben.
    Wir sind davon überzeugt, daß der Zeitverlust, der dadurch entstanden ist, daß der vorige Bundestag dieses Gesetz nicht hat verabschieden können, der Gesamtsache nicht abträglich ist. Es ist vielmehr zu begrüßen, daß man noch mehrere Monate hat verstreichen lassen. So kann man bei einer erneuten Beratung vielleicht doch zu einer zweckmäßigeren Lösung des gesamten Problems kommen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czermak.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Czermak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem vor-


    (Dr. Czermak)

    liegenden Gesetzentwurf sollten sich die Justiz und die Medizin brüderlich die Hand reichen. Das ist leider bisher nicht geschehen. Die Medizin, vor allen anderen die zuständigen Psychiater wurden offenbar bisher nicht mit der nötigen Gründlichkeit gehört. Wir müssen daher grundsätzliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf anmelden.
    Es erscheint uns falsch, daß in diesem Gesetzentwurf das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und Einweisung sowohl in Gefängnis und Arbeitshaus, als auch in Kranken- und Heilanstalten geregelt werden soll, gleichgültig, ob es sich um strafrechtlich schuldhafte Tatbestände oder um schuldlos Geisteskranke und Süchtige handelt. Zwischen strafrechtlich Verurteilten und kranken Menschen bestehen rechtlich, medizinisch und menschlich sehr wesentliche Unterschiede, die auch im Gesetz berücksichtigt werden müßten. Die Entziehung der Freiheit von Geisteskranken und süchtigen Menschen sollte daher nach unserer Meinung in einer lex specialis und nicht gemeinsam mit der Freiheitsentziehung bei Verschuldenstatbeständen geregelt werden. Das ist in einigen Ländern geschehen. Ich darf hier auf das hessische Gesetz vom 19. Mai 1952 über die Entziehung der Freiheit Geisteskranker, Geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen verweisen, das vom Hessischen Landtag nach Anhörung medizinischer Fachleute einstimmig beschlossen worden ist. Es stimmt in seinen wesentlichen Bestimmungen, die sich auf die richterliche Zuständigkeit und Entscheidung im Sinn des Art. 104 des Grundgesetzes gründen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überein, trifft aber die uns notwendig erscheinende Unterscheidung zwischen Freiheitsentziehung wegen schuldhafter Handlungen und unverschuldeter Tatbestände.
    Auf die Einzelheiten will ich in der ersten Lesung nicht eingehen, sondern nur kurz einige Fragen aufwerfen, die in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt sind, z. B. die, daß auf Wunsch des Unterzubringenden der Arzt seines Vertrauens — sagen wir: sein Hausarzt — gehört werden muß oder daß der Anstaltsdirektor ohne Genehmigung des zuständigen Richters einen Geisteskranken unter gewissen Auflagen für eine gewisse Zeit — sagen wir auf drei Monate — beurlauben kann, weiter die Frage der bedingten Entlassung. Darüber können wir im Ausschuß eingehend verhandeln.
    Der Grundsatz des Art. 104 des Grundgesetzes, daß die richterliche Zuständigkeit und Entscheidung gewahrt werden muß, ist klar. Er bedeutet keinerlei Mißtrauen gegen die Ärzteschaft. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß der bekannte EichbergProzeß in Wiesbaden, der die Presse sehr stark beschäftigt hat, einen Einzelfall darstellt und nicht verallgemeinert werden darf.
    Wir vom GB/BHE begrüßen auch auf diesem schwierigen Gebiet grundsätzlich die bundeseinheitliche Regelung. Gerade wir Heimatvertriebenen aus dem deutschen Osten, die wir frei sind von allen provinziellen, traditionellen und lokalen Bindungen, sind grundsätzlich für die Rechtseinheit im ganzen Bundesgebiet auch in dieser Materie. Wir stimmen daher unter Vorbehalt der geltend gemachten Bedenken der Überweisung an die genannten Ausschüsse zu, also an den Rechtsausschuß und den Gesundheitsausschuß, vielleicht auch an den Verfassungsausschuß.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    — Also nur Rechtsausschuß und Gesundheitsausschuß, wenn das die Mehrheit so wünscht. Wir bitten aber auch heute schon, in diesen Ausschüssen medizinische Sachverständige zu hören.

    (Beifall beim GB/BHE.)