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ID0201021300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954 275 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1954. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Höpker-Aschoff 277 B Geschäftliche Mitteilungen 277 C Eintritt des Abg. Rösing in den Bundestag 277 D Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Horlacher 277 D Absetzung der Beratungen des Personalvertretungsgesetzes, der vier Genfer Rot-KreuzAbkommen und des Rechtspflegergesetzes von der Tagesordnung . . . 277 D, 290 D, 291 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 13 betr. Ausführung des Titels „Landwirtschaft" des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksachen 142, 193) und 17 betr Verbindlichkeiten der ehemaligen NSDAP (Drucksachen 150, 192) 278 A Fragestunde (Drucksache 186): 1. betr. Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatenlose mit Flüchtlingspässen auf Grund internationaler Vereinbarungen: Dr. Mommer (SPD) 278 A, B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . . 278 A, B, C 2. betr. Kauf einer Villa in der Stadtgemeinde Süchteln durch den Bund, Frage des Kaufpreises und der Vermittlerprovision: Hellenbrock (SPD) 278 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 278 C, D 3. betr. Durchführung und Finanzierung des Schäffer-Plans (Wohnungsbau für Besatzungsverdrängte): Koenen (SPD) 279 A, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 279 A, C, D 4. betr. Reihenfolge der Beseitigung von Verkehrshindernissen und Regelung der Kostenfrage nach dem Kreuzungsgesetz: Koenen (SPD) 279 D, 280 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 280 A, C 5. betr. Preisdiktatur in der Zigarettenindustrie: Ritzel (SPD) 280 C, 281 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 280 C, 281 A, B 6. betr. Ausgabe von internationalen PortoGutscheinen: Ritzel (SPD) 281 B Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 281 B 7. betr. Veröffentlichung des Entwurfs eines Urheberrechtsgesetzes: Platner (CDU/CSU) 281 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 281 D 8. betr. Maßnahmen zum Ausbau der Autobahnverbindung Kassel-Hamm: Platner (CDU/CSU) 282 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 A 9. betr. Berücksichtigung des hessischen Zonengrenzgebietes im Rahmen des Programms der Elektrifizierung der Bundesbahn: Platner (CDU/CSU) 282 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 B 10. betr. Besetzung der Züge des Berufsverkehrs und Abhilfemaßnahmen gegen deren Überbesetzung: Dr. Mommer (SPD) . . . 282 C, D, 283 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 282 C, D, 283 A 11. betr. Qualität der von der Deutschen Zündwarenmonopolgesellschaft hergestellten Sicherheitszündhölzer: Krammig (CDU/CSU) 283 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 283 A 12. betr. Benachteiligung gehobener Beamter der Zollverwaltung ohne ReserveOffizieranwärter-Eigenschaft gegenüber Beamten, denen vor 1945 die Eignung als Bezirkszollkommissar (Grenze) zugesprochen worden ist: Krammig (CDU/CSU) 283 C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 283 C, 284 A 13. betr. Vorlage des Gesetzentwurfs betr. Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen: Baur (Augsburg) (SPD) 284 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 284 A 14. betr. Erlaß von Richtlinien für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Gehöfte: Mitteilung über schriftliche Beantwortung 284 B 15. betr. Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 284 C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 284 C, D 16. betr. Maßnahmen zur Steuerung des durch Verlust des Absatzes in der Sowjetzone verschärften Wettbewerbs in der deutschen Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 285 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 A 17. betr. Vorlage eines Fischgesetzes und eines Handelsklassengesetzes für Erzeugnisse der Fischindustrie: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 285 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 285 B 18. betr. Nachricht in der Zeitschrift „Der Spiegel" über Versendung von Fragebogen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene durch eine Dienststelle der amerikanischen Luftwaffe mit dem Ersuchen um Angaben über ihnen aus ihrer Gefangenschaft bekannte industrielle Anlagen: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 285 C, D, 286 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 285 C, D, 286 A 19. betr. vermehrte Verwendung von Betonschwellen an Stelle von Holzschwellen durch die Bundesbahn: Brese (CDU/CSU) 286 A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 A, B 20. betr. Kredite für die Errichtung privater Betonschwellenwerke aus Bundesmitteln: Brese (CDU/CSU) 286 C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 C 21. betr. Elektrifizierung der Bundesbahn zwischen Duisburg und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 286 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 286 D 22. betr. Ausbau des Emscherweges zwischen Oberhausen und Dortmund: Dr. Welskop (CDU/CSU) 287 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 287 A, B 23. betr. Zeitpunkt der Fertigstellung und Bekanntgabe des Saargutachtens: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 287 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 287 B, C 24. betr. Quellen für das Material für ein Interview der UP zur Bewertung der Rede des Herrn Chruschtschew und zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in der Sowjet-Union: Abgesetzt 287 C 25. betr. Bildung des Verwaltungsrats beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 287 D, 288 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 287 D, 288 A 26. betr. Zuschlag für Ausschreibungen, die über den Besatzungskostenhaushalt bezahlt werden durch amerikanische Dienststellen an ausländische bzw. inländische Firmen: Krammig (CDU/CSU) . . 288 A, D, 289 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 288 B, 289 A 27. betr. Vorschlag des Bundesministers für Familienfragen Dr. Wuermeling auf Prüfung der Frage der Verweigerung der Ablegung des Richtereids in religiöser Form und Feststellung über die Handhabung von Ehescheidungen an den betreffenden Gerichten: Dr. Menzel (SPD) 289 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 289 A, B 28. bis 31. wegen Zeitablaufs abgesetzt; Mitteilung über schriftliche Beantwortung . . 289 C Beratung der Übersicht 2 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck 8 bzw Drucksache 212) 289 C Beschlußfassung 289 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Baugewerbes sowie in der Landwirtschaft (Drucksache 126) 289 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung (Drucksache 127) . . . 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Büros für unentgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) (Drucksache 128) 289 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 289 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksache 158) 290 A Farny, Minister für Bundesangelegen- heiten des Landes Baden-Württemberg 290 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 164) 290 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 290 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) 290 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache 156) 290 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 290 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Druck- sache 162) 291 A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 291 A Frau Dr. Ilk (FDP) 291 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 291 D Höfler (CDU/CSU) 292 B Haasler (GB/BHE) 292 D Dr. von Merkatz (DP) 292 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 293 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Drucksache 169) . . 293 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 293 B Maier (Freiburg) (SPD) 294 A Becker (Hamburg) (DP) 295 B Dr. Czermak (GB/BHE) 295 D Dr. Bucher (FDP) 296 C Cillien (CDU/CSU) 297 A Dr. Menzel (SPD) 297 B Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 297 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksache 139) 297 C Wehr (SPD), Antragsteller . . 297 C, 300 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 299 A, 301 A Müller-Hermann (CDU/CSU) 299 C Müller (Wehdel) (DP) 300 A Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 301 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) . . . . 301 C, 302 Beschlußfassung 301 C Nächste Sitzung 301 D Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) 302 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage Seite 302 Anlage zum Stenographischen Bericht der 10. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 9 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs (Drucksache 146) 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Kihn (Würzburg), Dr. Dollinger, Stücklen, Stiller und Genossen betreffend Autobahnstrecke Frankfurt-Nürnberg (Drucksache 149) 3. Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein, Walz, Trittelvitz, Seiboth, Schneider (Bremerhaven) und Genossen betreffend Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksache 170) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten*), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Bonn, den 19. Januar 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion *) Vgl. Seite 301 C
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen, Drucksache 169, liegt dem Hohen Hause schon zum zweiten Mal vor. Obwohl die Bundesregierung auf einen vom Bundestag im Jahre 1951 einstimmig angenommenen Antrag hin im Jahre 1952 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hatte, ist es zu keiner Entscheidung des Plenums des ersten Bundestages gekommen, weil die Ausschußberatungen nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden. Diese Tatsache ist um so bedauerlicher, als das seitherige Länderrecht auf diesem Gebiet ein buntscheckiges Bild zeigt und nur die beiden Länder Hamburg und Niedersachsen den Forderungen des Art. 104 des Grundgesetzes in Landesgesetzen voll Rechnung getragen haben. Zwar erhärtete eine Entscheidung des Bundesgerichts vom 4. Februar 1952 die von Herrn Staatssekretär Dr. Strauß bei der Einbringung des ersten Entwurfs vorgetragene Auffassung, daß Art. 104 bereits geltendes Recht sei. Aber die öffentliche Kritik konnte während der letzten Jahre an Hand von Fällen aus der Praxis immer wieder darauf hinweisen, welche Rechtsunsicherheit in der Frage des zwangsweisen Freiheitsentzuges im Volke Platz gegriffen hat. Noch ist wohl in unser aller Erinnerung der Fall Dr. Corten, Hamburg, wo es einem Arzt nach seinem Willen gelungen ist, seine nicht geisteskranke Frau in eine Heil- und Pflegeanstalt zu bringen. Noch steigt aus der Erinnerung auf der Fall Rauch, der im September 1952 das Land Hessen beunruhigt hat. Und manchem Kollegen und mancher Kollegin ist die Tragödie des Obergärtners Leopold Göttel aus Langenselbold noch gegenwärtig, der einen schweren Kampf gegen ein unberechtigtes Entmündigungsverfahren durchzustehen hatte. Beispiele, bei denen entweder Rechtsunsicherheit oder Willkür zum Schaden Betroffener zur Verletzung des Art. 104 führte, gibt es mehr, als sie in der Öffentlichkeit bekanntwerden.
    Bei der Beratung des ersten Gesetzentwurfs ist dem Rechtsausschuß des ersten Bundestages eine ganze Reihe solcher Fälle von den verschiedensten Seiten zur Kenntnis gebracht worden. Die Einweisung von Geisteskranken in Heil- und Pflegeanstalten und die zwangsweise Absonderung von Tuberkulose- und Geschlechtskranken in Heilstätten sind Freiheitsentziehungen, die im öffentlichen Interesse geboten sein können. Aber mindestens ebenso wichtig ist der Schutz der gesunden Bevölkerung gegen einen mißbräuchlichen Freiheitsentzug.
    Damit vieltausendfach geschehenes Unrecht, wie es im „Dritten Reich" an der Tagesordnung gewesen ist, nie wieder geschieht und mit Rücksicht darauf, daß das höchste menschliche Gut die persönliche Freiheit ist, hat der Parlamentarische Rat die Grundgesetzbestimmung des Art. 104 geschaffen. Deshalb sollte auch bei der Beratung des Entwurfs dem Betroffenen der größtmögliche Rechtsschutz eingeräumt werden. Bei der Prüfung des Gesetzentwurfs und insbesondere bei seiner Behandlung in den zuständigen Ausschüssen sollte vor allem darauf geachtet werden, daß es unmöglich gemacht wird, bei Bestehen von sogenannten guten Beziehungen zu irgendwelchen Persönlichkeiten, seien es Ärzte oder sonstige, einem Menschen, ohne daß seine Gemeingefährlichkeit feststeht, die Freiheit zu entziehen.
    Eine Gefahr in dieser Hinsicht stellt schon § 1 des Entwurfs dar, nach dessen Fassung jeder gesetzliche Vertreter, dem das Personensorgerecht zusteht, über die Unterbringung seines Kindes, Mündels oder Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt eigenmächtig entscheiden kann. Das läuft meines Erachtens dem Art. 104 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes zuwider, der besagt: „Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden." Im übrigen sollte sie deshalb unmöglich sein. Wenn man voraussetzt, daß Eltern ihre Gewalt niemals zu einer Einsperrung ihres Kindes in einer Anstalt mißbrauchen — eine Annahme, die angesichts der vielen Kindesmißhandlungen und Kindesaussetzungen, von denen wir täglich lesen, kaum gerechtfertigt erscheint —, und davon ausgeht, daß einer Entmündigung das unbedingte Anhören durch den Richter und zwei Gutachten vorausgehen, so klafft doch bei der Übertragung des Personensorgerechts an einen Pfleger hier eine besonders große Lücke. Es bedürfte nur der Gutgläubigkeit eines Menschen, der sich, überredet, mit der Übertragung der Sorge für seine Person an einen Pfleger einverstanden erklärt, um diesem Pfleger das Recht zu einer Isolierung des Pfleglings zu geben.
    Die Mehrzahl der Fälle, in denen eine Verwahrung in einer Anstalt zu Unrecht erfolgt ist, umfaßt ja gerade diejenigen Personen, die nicht voll geschäftsfähig bzw. labil sind. Sie bedürfen dem Gesunden gegenüber, der sich gegen eine mißbräuchliche Anstaltsunterbringung selbst zu wehren vermag, eines besonderen Schutzes. Vor allem ist im Hinblick auf das Personensorgerecht des Ehegatten daran zu denken, daß es nicht wie im Falle Dr. Corten möglich sein darf, einen Ehepartner zu Unrecht zu isolieren.
    Ferner sollte das Verhalten, das einem in einer Heil- und Pflegeanstalt Einzuweisenden zur Last gelegt wird, Gegenstand einer tatsächlichen Überprüfung durch das Gericht schon vor der Erstattung des ärztlichen Gutachtens sein, damit man dem kranken unschuldigen Menschen das gleiche Recht wahrt, wie man es dem schlimmsten Massenmörder zugesteht, dem man unter Übernahme nicht unbeträchtlicher Kosten auf die Staatskasse jede Gelegenheit zu seiner Verteidigung gibt. Man würde damit den Arzt auch von einer allzu großen Verantwortung entlasten.
    Als beste Lösung erschiene mir, wenn, wie mein Kollege Greve bei Einbringung des ersten Gesetzentwurfs angeregt hat, eine Ärztekommission das ärztliche Gutachten erstattete und wenn, wie Kollegin Nadig einmal vorgeschlagen hat, von einer kleinen Fachkommission, an der der Jurist, der Arzt und Psychiater und der Fürsorger beteiligt


    (Maier [Freiburg])

    sein sollten, die schwerwiegende Entscheidung der Zwangsverwahrung getroffen würde. Dort, wo es der Zustand des Betroffenen zuläßt, sollte unter allen Umständen seine Anhörung erfolgen. Geisteserkrankungen oder Suchtzustände begründen an sich noch keine Zwangsmaßnahmen. Erst wenn diese Krankheitserscheinungen gemeingefährlich werden, ergibt sich eine Rechtsgrundlage zum zwangsweisen Eingreifen des Staates. Bei der Feststellung der Gemeingefährlichkeit, die das Gericht zu treffen hat, sollte man nicht strenger vorgehen, als man sonst bei Gemeingefährlichkeiten in der Öffentlichkeit zu dulden bereit ist.
    Das Gesetz muß auch ganz konkret herausstellen, daß eine Anstaltsbedürftigkeit nicht gleichbedeutend mit einer Gemeingefährlichkeit ist. Dem nicht unter Personensorgerecht stehenden Menschen muß es, solange er nicht gemeingefährlich ist, selbst überlassen bleiben, sich in eine Anstalt zur Kur zu begeben, genau so wie man niemanden zwingen kann, sich einer Operation zu unterziehen. Grundsätzlich ist zu sagen, daß niemand mangels einer anderen Unterbringungsmöglichkeit in eine geschlossen e Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden darf. Die Heil- und Pflegeanstalt ist kein Altersheimersatz. Es dürfte deshalb nicht vorkommen, daß man aufsichts- und betreuungsbedürftige alte Menschen, die ihr Leben lang ihre Pflicht getan haben, mit ihrer Arterienverkalkung in die Heil- und Pflegeanstalt einweist. Hier erwächst der Gesellschaft die Pflicht, entsprechende Altersheime in genügender Zahl zu errichten. Die betreuungsbedürftigen Alten dürfen nicht bei den Irren ihren Lebensabend verbringen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    In der Zeit zwischen der ersten und zweiten Vorlage hat sich in der Öffentlichkeit eine rege Diskussion über das Problem der Freiheitsentziehung entwickelt, an der neben Richtern, Anwälten, Psychiatern, Amtsärzten und Fürsorgern sich auch breiteste Kreise der Bevölkerung beteiligten.
    Meine Freunde und ich begrüßen die Vorlage, begrüßen es, daß endlich dieses schwierige Problem der zwangsweisen Verwahrung eine gesetzliche Regelung auf Bundesgrundlage erfährt.
    Wir sind der Meinung, daß das vorliegende Gesetz auch in diesem Hohen Hause auf breitester Grundlage beraten werden sollte, damit alle Gründe für und gegen einzelne Bestimmungen des Entwurfs, für und gegen die Anregungen des Bundesrats, ob sie von juristischer, ärztlicher oder fürsorgerischer Seite kommen, entsprechend gewürdigt werden und eine gute Vorlage an das Plenum zurückkommt. Wir schlagen deshalb die Überweisung an den Rechtsausschuß — federführend —. an den Ausschuß für innere Verwaltung, den Gesundheitsausschuß und den Ausschuß für Verfassungsschutz vor. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Becker (Hamburg).
Ich darf noch bekanntgeben, daß sich der Auswärtige Ausschuß um 16 Uhr im Zimmer 03, Südflügel, versammeln wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine Damen und Herren! Soweit der vorliegende Gesetzentwurf das
    gerichtliche Verfahren für Personen ordnet, die in ein Gefängnis oder in einen Haftraum oder auch in eine geschlossene Anstalt der Fürsorge überwiesen werden sollen, stimmt meine Fraktion dieser Vorlage in den Grundzügen zu, wenngleich vielleicht im Rechtsausschuß noch einige Unebenheiten ausgefeilt werden sollten. Bedenken erheben sich aber bezüglich derjenigen Personen, die als geisteskrank gelten und in eine abgeschlossene Krankenanstalt oder in einen Teil einer Krankenanstalt eingewiesen werden sollen. Die Bedenken meiner Fraktion gründen sich nicht in erster Linie auf die Einwände des Bundesrates, obgleich wir der Ansicht sind, daß auch diese Einwände, die in der Vorlage einzeln angeführt sind, im Rechtsausschuß unter Berücksichtigung der Gegenstellungnahme der Bundesregierung noch einmal erörtert werden sollten.
    Unsere Bedenken gegen diesen Teil des Gesetzentwurfs beruhen auf einer anderen Überlegung. Dieser Gesetzentwurf ist — so kann man wohl sagen — unter dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen, möglichst reibungslosen Verwaltungspraxis der Justizbehörden aufgebaut. So gesehen erscheint es auch gerechtfertigt, daß sowohl für Gewaltverbrecher, also für Menschen, die gegen die Ordnung der Allgemeinheit verstoßen haben, wie auch für Geisteskranke, Rauschgiftsüchtige und dergleichen Fälle das Verfahren einheitlich und unter den gleichen Bedingungen in einem Gesetz festgelegt wird. Aber vom Standpunkt der Allgemeinheit aus muß doch gesagt werden, daß in der Bevölkerung ein sehr starkes Gefühl vorhanden ist in bezug auf staatliche Regelungen für solche Menschen, die gegen das Allgemeinwohl verstoßen haben, und in bezug auf staatliche Verfahrensregelungen für solche Menschen, die erkrankt sind. Darum erscheint es uns nicht zweckmäßig, daß das Verfahren bei Freiheitsentziehung für Geisteskranke in diesem Gesetz mitbehandelt wird. Es erscheint uns zweckmäßiger, daß das in Aussicht gestellte Pflegegesetz für Geisteskranke auch die Verfahrensregelung für die Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung enthält.
    Aus diesem Grund möchten wir das Hohe Haus bitten, daß der Gesetzentwurf nicht nur dem Rechtsausschuß, sondern auch dem Gesundheitsausschuß überwiesen wird, insbesondere auch darum, weil, wie mein Vorredner eben schon sagte, sich in der Zwischenzeit in der Öffentlichkeit, insbesondere in der ärztlichen Fachpresse, geradezu leidenschaftliche Diskussionen entwickelt haben. Deshalb sollte man im Gesundheitsausschuß unbedingt den Standpunkt der Ärzte hören. Es ist auch notwendig, auf das Schicksal derjenigen schwergeprüften Familien Rücksicht zu nehmen, die in ihrem Familienkreise solche geisteskranken Personen haben.
    Wir sind davon überzeugt, daß der Zeitverlust, der dadurch entstanden ist, daß der vorige Bundestag dieses Gesetz nicht hat verabschieden können, der Gesamtsache nicht abträglich ist. Es ist vielmehr zu begrüßen, daß man noch mehrere Monate hat verstreichen lassen. So kann man bei einer erneuten Beratung vielleicht doch zu einer zweckmäßigeren Lösung des gesamten Problems kommen.