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ID0200900700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, es wird nicht gewünscht, weitere Erklärungen abzugeben. Eine Aussprache in der ersten Beratung soll nach übereinstimmender Meinung der Fraktionen des Hauses nicht stattfinden.
    Der Abgeordnete Dr. Weber hat die Überweisung der unter Punkt 1 a, b und c der Tagesordnung eingereichten Gesetzentwürfe — Drucksachen 124,
    125 und 171 — federführend an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und mitberatend an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit beantragt. Ich bitte die Damen und Herren, die für Überweisung an die Ausschüsse stimmen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Überweisungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist die Überweisung erfolgt.
    Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5).
    Zur Begründung Herr Abgeordneter Lücke; bitte
    schön!
    Lücke (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen meiner Freunde den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen zu begründen. Erlauben Sie mir zunächst ein Wort zur Vorgeschichte dieses Entwurfs. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf — Drucksache 5 — lag schon dem ersten Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Am 21. Januar 1953 — also vor rund einem Jahre — reichte meine Fraktion diesen Entwurf dem Deutschen Bundestag ein. Wir sind damals im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen mit der Beratung des Gesetzes aus Zeitgründen nicht fertig geworden. Zur gleichen Zeit standen nämlich in diesem Ausschuß und im Ausschuß für Bau- und Bodenrecht das Baulandbeschaffungsgesetz und die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz zur Beratung an. Die Beratung dieser beiden Gesetze hatte den Vorzug vor der Beratung des Familienheimgesetzes, weil das Familienheimgesetz sich weitgehend auf diesen Gesetzen aufbaut. Deshalb war die Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes und der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz vor dem Familienheimgesetz notwendig.
    Meine Fraktion legt Ihnen also heute den Gesetzentwurf in seiner alten, unveränderten Fassung erneut vor. Bei den Beratungen der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz wurde auf das Familienheimgesetz Bezug genommen in der Erwartung, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes im neuen Bundestag so bald wie möglich erfolgt. Eine Änderung des Gesetzentwurfs bzw. seine Anpassung an die veränderte Situation, die durch die Verabschiedung der Novelle entstanden ist, hätte verfahrensmäßige Verzögerungen mit sich gebracht, die wir nicht verantworten konnten. Die notwendigen Änderungen liegen in unserem Ausschuß formuliert vor und werden bei den Ausschußberatungen berücksichtigt werden.
    Wenn meine Freunde und ich dem Hohen Haus als ersten materiell-rechtlichen Antrag mit Drucksache 5 das Familienheimgesetz einbrachten, so erfüllten wir damit ein Versprechen, das wir unseren Familien gegeben haben, unverzüglich mit den Beratungen dieses Gesetzentwurfs fortzufahren. Die Beratungen wurden, wie uns allen bekannt ist, durch die Wahl am 6. September lediglich unterbrochen.
    Zusammengefaßt lautet unsere Forderung, daß die Familie künftighin mehr, als es bisher geschehen ist, in den Mittelpunkt der Wohnungsbaupolitik gestellt wird. Das heißt, wir wünschen, daß


    (Lücke)

    in den kommenden Jahren so gebaut wird, wie es unseren Familien dient. Das ist bisher nicht immer der Fall gewesen.
    In der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 fordert der Herr Bundeskanzler, daß die Schaffung von Eigenheimen als sozial wertvollster und am meisten förderungswürdiger Zweck staatlicher Wohnungs- und Familienpolitik anerkannt wird. Ähnlich lautende Formulierungen zur bevorzugten Förderung des Eigentums im Wohnungsbau wurden von Herrn Kollegen Ollenhauer, dem Führer der sozialdemokratischen Fraktion, und von den übrigen Fraktionen des Hohen Hauses anläßlich der Debatte über die Regierungserklärung gebraucht. Herr Bundesminister Dr. Preusker hat seither ebenfalls wiederholt diese Forderung herausgestellt.
    Warum nun ein Familienheimgesetz, warum ein Zweites Wohnungsbaugesetz, lautet die erste Frage, mit der ich mich auseinanderzusetzen habe. Auch in den offiziellen Erklärungen des ersten Bundestages bestand über die besondere Förderungswürdigkeit dieser Ziele kein Zweifel. In der Praxis mußten wir jedoch am Schluß der vier Jahre feststellen, daß trotz aller positiven Erklärungen zur Förderung des Familienheimgedankens der Siedlungs- und Eigenheimbau gegenüber dem Mietwohnungsbau hoffnungslos ins Hintertreffen geraten ist. Aus den mir vorliegenden, leider immer noch sehr unvollständigen Statistiken seien nur folgende Zahlen genannt. Von den rund 320 000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau bewilligten Wohnungen des Jahres 1952 und von den über 190 003 bewilligten Wohnungen des ersten Halbjahres 1953 entfielen 28,4 % bzw. 28,9 % auf Kleinsiedlerstellen und Einfamilienhäuser. Nimmt man die Einliegerwohnungen heraus, die für diese Betrachtung als Mietwohnungen zu gelten haben, so verbleibt ein Eigentumsanteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau von 16,3 % für 1952 und von 17,4 % für das erste Halbjahr 1953. Nimmt man die echte Eigentumsbildung in den Mehrfamilienhäusern, soweit sie von privaten Bauherren errichtet wurden, hinzu — das sind z. B. die Häuser, die der private Haus- und Grundbesitz gebaut hat —, so ergeben sich für die echte Eigentumsbildung für 1952 und 1953 lediglich 20 % sämtlicher öffentlich geförderter Wohnungen. Das bedeutet mit anderen Worten ausgedrückt, daß im öffentlich geförderten Wohnungsbau in den letzten vier Jahren nicht einmal jeder Fünfte, der in Auswirkung des Ersten Wohnungsbaugesetzes eine Wohnung erhielt, zugleich Eigentümer dieser Wohnung geworden ist. Es verblieben also rund 80 % der aus Steuergeldern geförderten Wohnungen im Besitz einiger weniger Wohnungsunternehmen.
    Das ist eine erschütternde Feststellung. Im Bundesgebiet wurden 2,3 Millionen Wohnungen zerstört. Etwa 10 Millionen Vertriebene und Ostflüchtlinge strömten in das Bundesgebiet ein. Hinzukommt die große Zahl der heimgekehrten Soldaten. Der größte Prozentsatz dieser Menschen verfügte vor dem Kriege bereits über ein persönliches Eigentum, meistens am eigenen Heim. Sie sind jetzt zum Teil als Mieter irgendwo untergebracht. Das bedeutet eine wesentliche Vermehrung der unverhältnismäßig breiten Schichten der eigentumslosen Menschen in unserem Vaterlande. Es kann und darf nicht Sinn dieser unserer Wohnungsbaupolitik sein, daß die Steuergelder dazu verwendet werden, Rieseneigentum in den Händen einiger weniger Wohnungsunternehmen zu schaffen. Vielmehr müssen künftighin die aus Steuergeldern geförderten Wohnungen in das Eigentum einzelner Bürger übergeführt werden, vor allem aber in die Hände solcher wohnungsuchenden Familien, die ihr Eigentum durch den Bombenkrieg oder die Vertreibung aus den Ostgebieten verloren haben. Ebenso muß jungen Familien die Möglichkeit gegeben werden. durch Abzahlung der Wohnung nach und nach Eigentümer derselben zu werden.
    Wir sind der Meinung, daß es eben nicht genügt, daß künftighin Wohnungen irgendwelcher Art geschaffen werden. Der Wohnungsbau darf nicht nur nach wirtschaftlichen, finanziellen und technisch gegebenen Gesichtspunkten ausgerichtet werden; die erstellten Wohnungen müssen so beschaffen sein, daß sich die Familien in allen Phasen des Lebens in ihnen gesund entfalten können. Darum lautet die Grundforderung, die wir an die künftige Wohnungsbaupolitik zu stellen haben, daß überall, wo es möglich ist, Haus und Boden Eigentum der Familien werden. Deshalb soll jeder Familie, die bereit ist, zu sparen und für ihr Eigentum in Selbsthilfe und auf andere Weise etwas zu leisten, der Zugang zum Grund und Boden und zu einem eigenen Heim ermöglicht und erleichtert werden.
    Darum bekennen sich meine Freunde zu dem Grundsatz eines geordneten Bodenrechts als einer wichtigen Mitvoraussetzung zur Erreichung dieses Zieles. Die Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes im ersten Deutschen Bundestag hat bereits ein wichtiges Hindernis auf dem Wege zur Verwirklichung dieser Forderung beseitigt.
    . Wir nennen das Gesetz „Familienheimgesetz" und haben in § 2 des Ihnen vorliegenden Entwurfs definiert, was wir darunter verstehen. Wir müssen auch in der Sprachregelung mehr und mehr von dem Begriff der Wohneinheit abkommen. Dieser Begriff hat zu einer verhängnisvollen Uniformierung des sozialen Wohnungsbaues geführt. Der Anteil der Ein-, Zwei- und Dreizimmerwohnungen einschließlich Küche, die für eine Familie auf die Dauer zu klein und ungeeignet sind, weil die Wohnflächen nicht reichen, beträgt auch heute noch weit über 50 %. Der Anteil der Vierzimmerwohnungen einschließlich Küche betrug z. B. 1952 lediglich 28 %. Die Ursache für diese Entwicklung liegt darin, daß die Hergabe der öffentlichen Gelder weitgehend schematisch nach Wohneinheiten ohne Berücksichtigung der Familien erfolgte, die solche Wohnungen beziehen sollten. Unser Gesetzentwurf bricht deshalb mit dieser Vorstellung und sieht in § 14 vor, daß die Höhe des zu gewährenden Darlehensbetrages im Einvernehmen mit den Ländern nach der Zahl der Quadratmeter Wohnfläche und nicht mehr nach Wohneinheiten bestimmt wird. Weiter fordern wir, daß das öffentliche Darlehen zur Schaffung von Familienheimen nach der Größe der Wohnfläche und der Zahl der im Familienheim unterzubringenden Familienangehörigen zu bemessen ist. Die Verwirklichung dieser Bestimmung wünschen wir nicht nur für das Familienheimgesetz, sondern wir fordern auch für die Mietwohnung, daß sie zur Familienwohnung wird, d. h. nach Größe und Ausstattung so beschaffen ist, daß sie Raum für die Entwicklung gesunder Familien bietet.
    Man fragt uns: Benötigt man ein eigenes Gesetz, um diese Forderung zu verwirklichen, ein Gesetz, das sich überdies noch Zweites Wohnungsbaugesetz nennt? Nun, diese Frage hat in der öffentlichen


    (Lücke)

    Diskussion lebhaftes Echo hervorgerufen, und zwar mit Recht. Auch wir haben uns diese Frage bei der Novellierung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vorgelegt. Es hat sich damals bei den Beratungen herausgestellt, daß es nicht möglich ist, diese Konzeption in das Erste Wohnungsbaugesetz einzubauen. Die besondere Problematik des Mietwohnungsbaues läßt sich mit dieser Forderung in einem Gesetz schwer, vielleicht sogar gar nicht vereinigen. Wir meinen jedoch, daß die besonders förderungswürdigen Ziele dieses Gesetzes es wert sind, in einem eigenen Gesetz übersichtlich zusammengestellt zu werden. Im Zusammenhang mit der novellierten Fassung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, dem Baulandbeschaffungsgesetz und dem künftigen Bundesbaugesetz muß man dieses Gesetz sehen, wenn man es recht beurteilen will. Es gehört in diese Konzeption und stellt, wie ich bereits einleitend sagte, nichts Neues dar, sondern ist in den letzten vier Jahren so in diese Konzeption hineingewachsen.
    Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt, zu den Fragen eingehend Stellung zu nehmen. Ich möchte nur der allzu oft geäußerten Meinung vieler Wohnungsunternehmen entgegentreten, die heute behaupten, daß eine stärkere Eigentumsförderung im Wohnungsbau bisher nicht möglich gewesen sei. Ich könnte Ihnen eine Reihe gemeinnütziger Genossenschaften und gemeinnütziger Gesellschaften aufzählen, die auch bisher bereits unter den recht schwierigen Bedingungen bis über 80 % Kleinsiedlungen und Eigenheime geschaffen haben. Vor allem erinnere ich an die kirchlichen Siedlungsträger und Siedlungsdienste. Zweifellos gehört und gehörte dazu eine wesentlich größere Anstrengung als zur Errichtung vieler Mietwohnungen. Diese Unternehmen, die sich also bisher vornehmlich das Ziel stellten, unseren Menschen über den Wohnungsbau zu einem Eigentum zu verhelfen, sind natürlich wirtschaftlich gesehen gegenüber solchen Unternehmen im Nachteil, die fast ausschließlich Mietwohnungen bauten, um sie zu verwalten. Das Familienheimgesetz geht von der Vorstellung aus, daß es die vornehmste Aufgabe der Wohnungswirtschaft, insbesondere der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sein muß, den Wohnungsbau immer mehr als Träger für andere durchzuführen und die Heime nach der Fertigstellung an eigentumswillige Bevölkerungskreise abzugeben. Um die Erfüllung dieser Forderungen zu erleichtern, werden die Bestimmungen zur Förderung des sogenannten Vorrats-Eigenheimbaues noch stärker ausgebaut werden.
    Erlauben Sie mir hierzu noch eine Bemerkung allgemeiner Art. In Zusammenhang mit dem Gesetz wirft man der CDU/CSU-Fraktion vor, nun in den Stadtkernen — in München an der Liebfrauenkirche, in Köln am Domplatz und in Berlin am Zoo — Kleinsiedlungen und Eigenheime bauen zu wollen. Böswillige Kritiker stellen diese Behauptung auf. Um auch unseren Menschen in den Großstädten die Möglichkeit zum Erwerb des Eigentums an einer Wohnung zu geben, haben wir im ersten Bundestag einmütig das Gesetz zur Schaffung des Wohnungseigentums verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht es auch in den Städten, in mehrgeschossigen Häusern nach und nach die Mietwohnung durch das Wohnungseigentum abzulösen.
    Wir haben mit dem Wohnungsbauausschuß verschiedene Reisen gemacht, um zu prüfen, wie es in anderen europäischen Ländern aussieht. Ich hatte kürzlich Gelegenheit, mit einem wohnungspolitischen Team eine Fahrt durch die Vereinigten Staaten zu machen. In England ist das Familienheim, so wie es dieses Gesetz vorsieht, die Norm des Wohnungsbaus. Amerika hat seit 1950 von den jährlich 1 Million Wohnungen, die dort gebaut werden, über 90 % als Einfamilienhäuser errichtet mit dem klaren Ziel, seine Bewohner, vor allem seine Arbeiter, so mit einem persönlichen Eigentum zu versehen, ihnen aber zugleich eine Wohnmöglichkeit zu geben, die der Familie entspricht.
    Es gibt noch einen Grund für unseren Gesetzentwurf. Für größere Familien, vor allem für kinderreiche, wurden in den letzten Jahren kaum geeignete Häuser gebaut. Die Bestimmungen dieses unseres Entwurfs sollen sichern, daß künftighin vor allem für kinderreiche Familien gebaut wird. Auch in den Ländern, in denen das noch nicht der Fall ist, müssen entsprechend dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Wege der Zahlung von Lasten und Mietbeihilfen Möglichkeiten gefunden und vervollständigt werden, für diese Familien, soweit es erforderlich ist, die größeren Wohnungen finanziell tragbar zu gestalten.
    Nicht nur kinderreiche Familien brauchen solche Wohnungen, sondern auch die Großfamilie, die durch die Flucht und die Umwandlungen in unserer Bevölkerungsstruktur entstanden ist, vor allem auch die junge Familie. Wir dürfen es nicht mehr zulassen, daß über die Kleinstwohnungen, die man vornehmlich jungen Ehepaaren anbietet, unsere jungen Familien in ihrer Entwicklung gehemmt werden.
    Schon allein die Aufführung dieser Gedanken wäre überzeugend genug für die Vorlage eines Familienheimgesetzes. Ich muß jedoch. noch einige Förderungsbestimmungen erwähnen, die hier enthalten sind. In einer Reihe wichtiger Bestimmungen ist sichergestellt, daß den Familienheimen die ihnen gebührende Förderung auch in finanzieller Hinsicht zuteil wird. Vor allem ist daran gedacht, für die Erreichung des Familienheimes keine größeren Eigenleistungen zu fordern als für vergleichbare Mietwohnungen. Es war doch bisher so, daß von den Wohnungsuchenden eine wesentlich höhere Eigenleistung gefordert wurde, wenn er eine Siedlerstelle oder ein eigenes Häuschen errichten wollte; sie ging bis zu 40 % und mehr der Baukosten. Bei. Mietwohnungen wurde dagegen in der Regel nur eine Eigenleistung von etwa 10 % gefordert.
    Wir wollen niemand ein Eigenheim schenken. Wer ein Eigenheim haben will, muß sparen und Opfer bringen. Jedoch sollte die höhere Eigenleistung, die oft unter härtesten persönlichen Anstrengungen aufgebracht wird, vermehrt dazu dienen, das errichtete Haus schuldenfrei zu machen. Darum befaßt sich der Entwurf auch mit der Frage, der vorzeitigen Rückzahlung der Landesmittel. Wir sind der Meinung, daß derjenige eine Belohnung in Form einer Prämiierung verdient, der seine Landesmittel vorzeitig zurückzahlt. Es führt zu weit, die Einzelheiten hier zu erläutern.
    Mir verbleibt zum Schluß noch die Aufgabe, mich mit den Kritikern dieses Gesetzentwurfs auseinanderzusetzen. Es gibt im Bauwesen das geflügelte Wort: „Wer am Wege baut, hat viele Meister!" Ich kann Ihnen sagen, daß gerade dieses Gesetz die Wahrheit dieses Wortes bestätigt hat. Ich will nicht die vielen lancierten Presseartikel im einzelnen diskutieren, die vornehmlich in der Fachpresse erschienen sind und die sich lediglich die formellen Mängel des Entwurfs zum Vorwand genommen haben,


    (Lücke)

    um die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes zu diskreditieren. Ich erhielt auf der Amerikareise zwei Artikel, die sich mit dem Gesetz befaßten. Da stand etwas von einem Eigenheimkomplex oder von einer fixen Idee. Interessant bei diesen beiden Artikeln war, daß der eine von einem uns allen hier nicht unbekannten kommunistischen Journalisten stammt und der andere von dem Schreiber einer extremen Rechtsrichtung. Diese beiden Extreme waren immer bereit, eine Konzeption zu bekämpfen, wenn sie wirklich dem Wohle des sogenannten kleinen Mannes dient.
    Wenn ich jedoch die Gruppe der Kritiker betrachte, ergibt das schon ein bemerkenswertes und aufschlußreiches Bild. Auf der einen Seite stehen die Millionen Familien, die stärkstens an diesem Gesetz interessiert sind. Von dort findet der Entwurf lebhafteste und ungeteilte Zustimmung. Auf der andern Seite stehen die am Wohnungsbau wirtschaftlich interessierten Kreise. Hier sind es im besonderen die großen Mietwohnungsunternehmen, die in dem Gesetz eine Gefahr für ihre Existenz sehen. Ich kann diesen ruhig sagen, daß den Initiatoren dieses Gesetzes völlig klar ist, daß wir auch künftighin einen sehr hohen Prozentsatz von Mietwohnungen für solche Menschen brauchen, die noch keinen festen Standort haben oder auch nicht am Eigenheim interessiert sind, vor allem aber auch für ledige Personen. Das aber steht alles im Gesetz. Es muß also mit der Kritik etwas anderes gemeint sein.
    Darum sind die Stimmen schon ernster zu nehmen — es sind Gott sei Dank wenige —, die mit immer größerer Hartnäckigkeit behaupten, daß unser Volk und unsere Familien kein Eigentum mehr wollten. Hier dürfen wir nicht ohne Grund jene Kreise vermuten, die grundsätzlich gegen die Zielsetzung dieses Gesetzes eintreten. Ein Schreiber in einer bekannten westdeutschen Zeitung wirft mir vor, woher ich den Mut nähme, zu behaupten, daß so viele Menschen überhaupt noch bereit seien, die Last eines Eigentums auf sich zu nehmen, die damit verbundenen Kosten zu tragen usw. Nun, die Antwort darauf lautet, daß an der Bereitschaft breitester Schichten unseres Volkes, zu einem persönlichen Eigentum zu kommen, gar kein Zweifel vorhanden ist. Wäre sie nicht mehr vorhanden, so wäre es um die Entwicklung unseres Volkes und um die Sicherung unserer innenpolitischen Freiheit in der Zukunft schlecht bestellt. Diesen Kritikern muß immer und immer wieder gesagt werden, daß die persönliche Freiheit des Menschen auf die Dauer nur denkbar ist, wenn sie sich auf Eigentum in irgendeiner Form gründen kann. Haben wir ausgerechnet in Deutschland vergessen, daß der Bolschewismus zur Aufrichtung seiner Herrschaft zunächst überall das persönliche Eigentum des einzelnen vernichten mußte? Hat man vergessen, daß am 17. Juni in der Ostzone die rebellierenden Arbeiter die Staatsläden zerschlugen? Die kleine reizende Szene, wo dieselben Arbeiter den Laden mit der Aufschrift „Privates Eigentum" unversehrt ließen, soll hier nicht unerwähnt bleiben. Wenn wir die Eigentumsfreudigkeit unserer Familien nicht mehr ermutigen und fördern, werden wir auf die Dauer eben diesem Kollektivsystem, das aus dem Osten drohend vor uns steht, nicht wirkungsvoll begegnen können.
    Mir war eine Bemerkung am Ende unserer Amerikareise anläßlich der Schlußbesprechung in Washington, die ein führender Gewerkschaftler machte, besonders aufschlußreich. Er führte zur
    Begründung des unverhältnismäßig hohen Anteils des Eigenheimbaus am amerikanischen Wohnungsbau — über 90 % — an: Wie sollen wir Amerikaner unseren Arbeitern die Verantwortung für die Öffentlichkeit, gegenüber Staat und Gemeinden klarmachen, wenn wir ihnen nicht die Möglichkeit bieten, über Haus und Hof Eigentümer, Steuerzahler und somit echte Mitglieder der Gemeinde zu werden?
    Mir wurde die Entwicklung im Bergarbeiterwohnungsbau zur Kenntnis gebracht. Der Anteil der Eigentumsmaßnahmen, die wir im Bergarbeiterwohnungsbau gefördert haben, ist dort beachtlich gestiegen. Ich kann jedoch den Kritikern, die nun immer wieder behaupten, der Eigentumswille sei geschwunden, auch noch mit einigen exakten Zahlen antworten. Im Jahre 1952 wurden erstmals seit dem Zusammenbruch zwei große Befragungen im Ruhrgebiet und im Münchener Raum durchgeführt. Bei der Befragung der wohnungsuchenden Bergleute wurde festgestellt, daß über die Hälfte aller Befragten eindeutig ein Eigenheim mit Garten wünschten. Weitere 25 % wollten ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten, mit der Möglichkeit, es später als Eigentum erwerben zu können.
    Zu dem gleichen Ergebnis kommt die durch Herrn Professor Rücker im Münchener Raum mit größter Sorgfalt und unter möglichster Ausscheidung aller Fehlerquellen durchgeführte Befragung von 5400 Angehörigen aller Berufsschichten. Es wurde festgestellt, daß 65 % aller Befragten das frei stehende Einzelhaus, das Reiheneinfamilienhaus oder das Zweifamilienhaus, also genau das, was wir unter Familienheim verstehen, wünschten.
    Meine Damen und Herren, Sie werden danach sicher verstehen, daß die Industriegewerkschaft Bergbau Ende 1952 in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Wiederaufbauausschusses darauf hinwies, daß damals auch im Bergarbeiterwohnungsbau — von dem ich bereits sagte, daß heute erfreulicherweise der Eigentumsanteil steigt — am wirklichen Bedarf vorbeigebaut worden sei. Dieses Schreiben der Industriegewerkschaft Bergbau an mich schließt mit der Feststellung:
    Sie mögen daraus ersehen, daß viele Kräfte am Werke sind, den Eigenheimgedanken des Bergarbeiters zu ersticken und statt des längst vergangenen ländlichen Großgrundbesitzes einen neuen erstehen zu lassen, der sich nicht an Hektar, sondern an Wohnungseinheiten messen läßt.
    Zur Ergänzung: bei 60 Frauenorganisationen in Schleswig-Holstein haben wir eine ähnliche Befragung durchgeführt. Es entschieden sich 92 % für das Einfamilienhaus. Selbst in Berlin führte die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft eine Erhebung bei den Angestellten durch. Davon entschieden sich selbst in Berlin 36 % aller Befragten für ein Einoder Zweifamilienhaus, am Rande der Stadt Berlin. Es ist also einfach nicht wahr, daß unsere Menschen kein Eigentum wollten. Wir sollten alles tun, um die Eigentumsfreudigkeit in unserem Volk zu steigern, weil erst diese Voraussetzung die Erfüllung der staatspolitischen Aufgabe, die wir zu leisten haben, ermöglicht.
    Weitere kritische Stimmen befürchten, daß der Entwurf den Aufbau unserer Städte verhindere oder vor allem in den Stadtzentren den Wohnungsbau unmöglich mache. Dieser Vorwurf ist einfach nicht berechtigt. Selbstverständlich muß der Wiederaufbau in unseren Stadtkernen in einer


    (Lücke)

    zeitgemäßen und vernünftigen Form gefördert werden. Im Rahmen der Stadtplanung besteht jedoch keinerlei Schwierigkeit, vor allem an den Stadträndern, durch Reihenbauweise im Sinne des Familienheimgesetzes zu bauen.
    Schließlich sagt man, das erforderliche Land für eine derartige Eigentumspolitik stehe nicht zur Verfügung. Ich habe rein rechnerisch untersuchen lassen, wieviel Land man zum Beispiel benötige, um für 4 Millionen Familien Wohnungen zu schaffen. Das Wohnungsbauministerium erklärt, daß fast 4 Millionen Familien noch nicht ordnungsmäßig untergebracht seien, daß wir also noch fast 4 Millionen Wohnungen benötigten. Wenn ich zugrunde legte, daß für diese 4 Millionen Familien etwa 800 qm je Familie genommen würden — das kommt aber bei weitem nicht in Frage, weil wir mit weniger Fläche auskommen —, benötigte man Land von etwa 12 % des Gebietes von Schleswig-Holstein. Sie können die Rechnung fortsetzen: das ist etwas mehr oder weniger — ich habe es nicht genau durchgerechnet — als 1 % der Fläche der Bundesrepublik. Der Mehrbedarf ist also wirklich nicht so erschütternd. Auch für Mietwohnungsbauten braucht man Land. Jedoch bleibt die Aufgabe hier, den erforderlichen Landbesitz gerecht zu verteilen, ihn nicht einem einzelnen wegzunehmen. Auch hier sollten in der Zurverfügungstellung von Bauland für Familienheime der Bund mit seinem, die Länder, die Städte und Gemeinden mit ihrem Landbesitz ein Vorbild geben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Zum Schluß komme ich noch auf eine kritische Stimme zu sprechen, die behauptet, daß ein derartiger Gesetzentwurf die zügige Durchführung des Wohnungsbauprogramms gefährde. Diese Gefahr besteht auch nicht. Die Wohnungsunternehmen, vor allem die gemeinnützigen, sollen wie bisher bauen. Wir müssen und wollen den Wohnungsbau steigern;

    (Abg. Albers: Ohne die können Sie doch nicht bauen!)

    aber sie sollen nicht mehr bauen, nur um zu verwalten, sondern sollen echte Trägerfunktionen übernehmen und die fertigen Häuser nach und nach in das Eigentum von eigentumswilligen Familien überführen.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der CDU.) Diese Forderung wird seit Jahren gestellt.

    Für den einzelnen ist es sehr schwierig, selber zu bauen, vor allem wegen des noch undurchdringlichen Formalismus. Viele Baulustige werden davon zurückgeschreckt. Darum sieht unser Gesetzentwurf vor, daß von der Möglichkeit des Baues von sogenannten Vorrats-Eigenheimen oder Häusern von der Stange in großem Umfange Gebrauch gemacht wird.
    Ich darf mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung erlauben. In der Fülle der kritischen Stimmen wird mir zu Unrecht vorgeworfen, ich sei ein Gegner der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, insbesondere der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften. Wer das gelesen hat, was ich über den Wohnungsbau gesagt habe — ich muß das zur Rechtfertigung dieser Genossenschaften und auch meiner Arbeit erklären —, der weiß — es liegt alles schriftlich fest —, daß ich nie etwas gegen die Genossenschaften und die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen als solche gesagt habe.
    Ich kritisiere jedoch hier, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe, solche Unternehmen, die zum Selbstzweck geworden sind,

    (lebhafte Zustimmung in der Mitte)

    die ihre Aufgabe nicht mehr darin sehen, als überschaubare Genossenschaften für den einzelnen zu bauen, sondern sie darin erblicken, zu bauen, um zu verwalten.

    (Abg. Albers: Das gilt aber auch für den privaten Hausbesitz!)

    — Dasselbe gilt für die privaten Wohnungsunternehmen. Selbstverständlich wird im Familienheimbesitz darin kein Unterschied gemacht. Ich betone noch einmal, es geht uns darum, daß wir ohne Verzögerung durch den Einsatz der gesamten Wohnungswirtschaft in der Form des Vorrats-Eigenheims bauen können und so der Wohnform nach die Voraussetzungen dafür schaffen, daß später eigentumswillige Kreise Besitzer solcher Wohnungen werden. Und, verehrter Herr Kollege Albers, wir beide sind uns darüber klar, daß hierbei die Genossenschaften wie bisher beispielhaft vorangehen werden.

    (Abg. Albers: Werden sie auch tun!)

    Meine Freunde und ich hoffen, daß der Gesetzentwurf im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen — ich darf bitten, ihn an diesen Ausschuß zu überweisen — so beraten wird, wie wir es im ersten Bundestag in diesen Fragen getan haben: sachlich, kritisch, um möglichst zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
    Ich darf zum Schluß noch einmal sagen, meine Freunde und ich sind bereit, jeden Weg mitzugehen, der zu einer Verbesserung dieses Gesetzes führen kann. Wir sind jedoch nicht bereit, durch irgendwelche Maßnahmen — gleich, welcher Art — die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu verzögern. Wir legen ein Gesetz vor, das der Familie dienen soll. Über die Familie wird viel gesprochen. Ich glaube, das Hohe Haus tut gut daran, hier eine Tat zu setzen und den Familien Voraussetzungen zu schaffen, unter denen eine gesunde Entwicklung möglich ist. Adalbert Stifter sagt in seinem „Nachsommer" ein ernstes Wort, das hier zum Schluß angeführt sei: „Alles Gute im Staat und in der menschlichen Gesellschaft kommt von der Familie." Helfen wir alle, den Gesetzentwurf zu verwirklichen, um diesem Wort zu entsprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung steht in vollem Umfang hinter der Idee des von der Fraktion der CDU/CSU vorgelegten Gesetzentwurfs, „weite Kreise des Volkes zugleich mit der Förderung des Baues sozialer Wohnungen mit dem heimatlichen Boden zu verwurzeln und ihnen den Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen", wie es in § 1 dieses Entwurfs formuliert worden ist. Sie hat dies in ihrer Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 dadurch dokumentiert, daß sie in den nächsten Jahren im Interesse der Stärkung eines gesunden Familienlebens in erster Linie den Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen fördern will.


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion lag — das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, Herr Abgeordneter Lücke, vorhin bereits betont — schon dem ersten Bundestag vor. Eine Reihe seiner Anliegen ist bereits in der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz, d. h. in der Neufassung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 25. August 1953, berücksichtigt worden. Der unverändert eingebrachte Entwurf hat diesen Umstand nicht berücksichtigt, weil es ihm offenbar weniger auf die gesetzestechnischen Einzelheiten, als vielmehr auf das Prinzip der vorrangigen Förderung der Eigenheime für Familien angekommen ist.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig! Beschleunigung der gesetzlichen Arbeit!)

    Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß auch das Erste Wohnungsbaugesetz in seiner Neufassung vom 25. August 1953 die Frage der Sicherung des Vorranges der Schaffung von Einzeleigentum im Wohnungsbau nur ungenügend beantwortet hat. Es wird aber sehr genau zu überlegen sein und in dem Ausschuß geprüft werden müssen, ob der in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg, bindend vorzuschreiben, daß Bund, Länder und Gemeinden ihre „für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel überwiegend zur Schaffung von Familienheimen zu verwenden" haben — § 1 —, das gesteckte Ziel am besten zu erreichen vermag. Die Fixierung einer derartigen Verpflichtung kann örtlich oder zeitlich entweder ein Zuwenig oder ein Zuviel bedeuten, denn man kann nun einmal trotz aller Wünsche, das Eigentum und das Eigenheim zu fördern, namentlich in Großstädten die Wohnform nicht erzwingen.
    Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß es dem Ziel des Gesetzentwurfs viel stärker entsprechen würde, die Eigenheimförderung unmittelbar mit der tatsächlichen örtlichen und zeitlichen Bereitschaft zur Schaffung von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen in den Städten zu verknüpfen. Grundeigentum — das hat auch Herr Lücke in seinen Ausführungen betont — kann nur durch eigene Leistung, durch eigenen Verzicht auf manchen besonderen Wunsch, auf manche Neigung, kurz, wie er es sagte, durch Opfer und Sparen erworben werden, soll es seine volle soziale Rechtfertigung erhalten und in Zeiten ernster Belastungsproben seine politische Stabilisierungsfunktion zugunsten der Erhaltung der Freiheit und Unabhängigkeit erfüllen können.
    Wird daher eine solche eigene angemessene Sparleistung, ein solches persönliches Opfer zugunsten der Eigentumsbildung für die Familie erbracht, so ist es allerdings die feste Absicht der Bundesregierung, diese Leistung auch unter allen Umständen erfolgreich zum Ergebnis des Eigenheims oder der Eigentumswohnung zu führen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut!)

    Sie hat hierfür bereits das Instrument des Wohnungsbausparprämiengesetzes zur Verfügung, das dem Eigenheim- oder Eigentumswohnungsparer zu seiner eigenen Leistung noch zwischen 25 und 35 % als Prämie hinzugewährt. Die Bundesregierung ist gewillt, dieses Sparprämiengesetz in seiner eigentumsfördernden Wirkung noch dadurch zu verstärken, daß sie den Sparern bei Erreichung einer bestimmten, etwa zwischen 17 und 19 % der Gesamtherstellungskosten liegenden effektiven Sparleistung die Priorität in der Bewilligung nachstelliger Förderungsmittel einräumt. Sie wird durch
    eine großangelegte Aktion alle Kreise der Bevölkerung, insbesondere unsere heranwachsende Jugend, aber auch die wohnungsuchenden jüngeren und älteren Ehepaare, zum selbstverantwortlichen einzelnen oder gemeinsamen Sparen für dieses schöne, in so außerordentlich weitgehendem Maße von ihr unterstützte und geförderte Ziel aufrufen.
    Sie wäre sehr froh, wenn sich dabei insgesamt ein Überwiegen der durch eigene Vorleistungen gerechtfertigten Anrechte auf Eigenheime oder Eigentumswohnungen ergeben würde. Die Bundesregierung glaubt aber, daß es der Erfüllung dieses von ihr sehr ernst verfolgten Wunsches dienlicher ist, nicht von vorfixierten Majoritätsbindungen für öffentliche Förderungsmittel, sondern unmittelbar von den durch intensive Aufklärung erreichbaren Einzelleistungen und Anstrengungen auszugehen.
    Das gleiche gilt für die Sicherung der erststelligen Finanzierung der Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Der § 12 des Entwurfs sieht hier ebenfalls für die Kapitalsammelstellen und Sozialversicherungsträger feste gesetzliche absolute oder prozentuale Bindungen für die Anlage ihrer Mittel vor. Das Erste Wohnungsbaugesetz hat sich in dieser Hinsicht auf eine Ermächtigung beschränkt, weil es das notwendige Ziel einer fortlaufenden Kräftigung eines wieder voll funktionsfähigen Kapitalmarktes nicht stören wollte. Diese Ermächtigung brauchte bisher auch nicht angewandt zu werden, weil im Wege freiwilliger Vereinbarungen mit den Kapitalsammelstellen mit sehr gutem Erfolg eine noch weit höhere Finanzierungsleistung für den Wohnungsbau sichergestellt werden konnte.
    Die Bundesregierung hat diese freiwillige Vereinbarung mit den Kapitalsammelstellen am 2. Dezember 1953 für das Jahr 1954 erneuert. Dabei haben die Kapitalsammelstellen auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung zugesagt, im Jahre 1954 ihre besondere Aufmerksamkeit der Förderung von Einzeleigentum zuzuwenden. Zwang — darin werden wir, glaube ich, auch mit Herrn Lücke durchaus in Übereinstimmung sein — soll man nur dort gebrauchen, wo er zum Wohle der Gesamtheit unumgänglich geboten erscheint.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Mit der Freiwilligkeit wird man auch in allen anderen Fällen ungleich mehr erreichen können. Für die Bundesregierung liegt kein Grund vor, an diesem Prinzip zu zweifeln; es hat sich bisher, wie besonders der überwältigende Wahlerfolg des 6. September eindrucksvoll unterstrichen hat, sehr gut bewährt. Die Kapitalsammelstellen haben sich, wie eben bereits betont, für das Jahr 1954 verpflichtet, der Förderung des Einzeleigentums ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    (Abg. Hansen [Köln] : Ohne Festlegung in Prozentsätzen!) -

    Die Bundesregierung wird sehr wachsam die Einhaltung dieser Verpflichtung beobachten.

    (Abg. Lücke: Sehr gut!)

    Sie sieht aber auf Grund der bisherigen Finanzierungsleistungen der Kapitalsammelstellen und im Rahmen ihrer gesamten Kapitalmarktförderungspolitik keinen Grund, dirigistische Maßnahmen zu verstärken.
    In der gleichen Richtung bewegen sich gewisse Bedenken, Typenpläne für die Eigenheime auf Landesbasis und im Austauschwege auf Bundesebene festzulegen. Die Absicht, auf diese Weise zu einer Verbilligung der Bauvorhaben beizutragen,


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    wird aber durchaus positiv bewertet. Die Bundesregierung glaubt, durch die Förderung der allgemeinen Rationalisierung des Baugeschehens und eine vernünftige weitere Normung von Bauelementen diesem Ziel näherzukommen als durch die Inkaufnahme der Gefahr einer Uniformierung des Eigenheimbaues. Die Bundesregierung kann immerhin darauf hinweisen, daß es im Verfolg ihrer elastischen Maßnahmen gelungen ist, im abgelaufenen Jahr 1953 die Produktivität der Bauleistung um nicht weniger als 9 % in einem Jahr zu steigern. Das ist, wenn Sie die Möglichkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen in irgendeinem Zweige der Wirtschaft durchzuführen, einmal durchdenken, eine außergewöhnliche Leistung. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Versuchs- und Vergleichsbauten im Jahre 1954 diese Bemühungen neben der Förderung des Wiederaufbaus in den zerstörten Stadtkernen in besonderem Maße auf die Verbilligung von Eigenheimbauten richten. Sie darf dabei auf die bisherigen Ergebnisse ihrer Untersuchungen verweisen, nach denen namentlich der Bau von zweigeschossigen Einfamilien-Reihenhäusern durchaus mit dem Bau mehrgeschossiger Mietwohnungsgebäude kostenmäßig zu konkurrieren vermag.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Im Rahmen dieser ersten Lesung würde es zu weit führen, auf alle weiteren durch diesen Entwurf angesprochenen Probleme im einzelnen einzugehen, über die man im Ausschuß ausführlich sprechen muß. Ich nenne nur die verfassungsmäßig schwierigen Fragen von Eingriffen in das Verhältnis Bund-Länder-Gemeinden, die Frage des vorgeschlagenen Betreuungszwangs für Eigenheime, die Finanzierung von Erschließungsmaß, nahmen der Gemeinden aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus, die Folgerungen hinsichtlich der Steuer- und Gebührenbefreiungen, die ja eine wesentliche Bedeutung für die mehr oder weniger große Förderung von Eigenheimwohnungen haben werden.
    Es soll nochmals ausdrücklich betont werden: das Ziel des Entwurfs deckt sich mit den Plänen der Bundesregierung. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für den Wohnungsbau hat es sich daher als Aufgabe gestellt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Erreichung dieses Ziels in einer Weise zu schaffen, die alle Schwierigkeiten dieses Entwurfs wirklich ausräumt, die darüber hinaus im Rahmen der im ganzen abgestimmten Gesamtkonzeption der Bundesregierung zu einer Regelung aller Wohnbaufragen führt, die aus einem Guß ist, den Zwang des Dirigismus weiter abbaut, die Bewilligungs-
    und Genehmigungsverfahren, insbesondere die sogenannte Kästchenwirtschaft, wesentlich vereinfacht und überdies verspricht, für eine längere Periode Bestand zu haben. Dieser Erfolg kann aber nach der Auffassung der Bundesregierung wohl weniger durch ein weiteres Sondergesetz erreicht werden, das ohne innere Verzahnung und Abstimmung neben und zum Teil gegen das Erste Wohnungsbaugesetz gestellt wird. Herr Lücke wies j a vorhin bereits darauf hin, daß die Realisierung des Familienheimgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode deswegen so große Schwierigkeiten gemacht habe, weil die Konzeption des Ersten Wohnungsbaugesetzes vollkommen anders gewesen sei.
    Wenn man das jetzt als Sondergesetze nebeneinanderstellt, bleiben diese Unterschiedlichkeiten der Konzeption genau so bestehen, und das darf nach dem Willen der Bundesregierung nicht sein. Hier soll ein Guß und eine einheitliche Konzeption daraus werden, damit alle Bereiche der Wohnungsbaupolitik ohne Schwierigkeiten und ohne Hemmungen ineinandergreifen und ineinanderverzahnt werden.

    (Abg. Lücke: Das werden wir im Ausschuß besprechen!)

    Es ist deshalb die Absicht der Bundesregierung, nunmehr aus dem Ersten Wohnungsbaugesetz unter Einbau der wertvollen Gedanken dieses Entwurfs

    (Abg. Lücke: Da gehen wir nicht mit!)

    und des Wohnbausparprämiengesetzes ein in sich geschlossenes, ein einheitliches Wohnbaugesetz, d a s Wohnungsbaugesetz, entstehen zu lassen.

    (Abg. Lücke: Da trennen sich unsere Wege!)

    Dieses Gesetz wird also noch viel weiter gehen als der hier erneut vorgelegte Entwurf. Es soll eine Art Magna Charta des Wohnbaues in allen seinen Erscheinungsformen werden, wobei die Schaffung von Einzeleigentum, Eigenheimen oder Eigentumswohnungen für Familien im Rahmen der tatsächlichen, besonders geförderten Einzelsparleistungen nicht zu einem schematischen, sondern zu einem wohnungspolitisch viel wirksameren und sich ständig steigernden organischen Vorrang kommen soll.
    Dieses Ziel einer dauerhaften Magna Charta des Wohnungsbaues, eines widerspruchslosen Ineinandergreifens aller besonders wichtigen Maßnahmen — Eigenheimbau, Wiederaufbau zerstörter Stadtkerne und Versorgung der sozial besonders schwachen Schichten unseres Volkes mit Wohnungen und seine reibungslose Einordnung in die gesamte wirtschafts- und finanzpolitische Konzeption der Bundesregierung—dürfte es doch wohl wert sein, Herr Lücke, sehr ernst genommen zu werden. Es darf nicht so sehr darauf ankommen, w i e ein wertvolles Ziel erreicht wird. — Wir werden darüber im Ausschuß miteinander reden. — Es ist entscheidend, daß es in gerechter Abwägung aller zu berücksichtigenden Notwendigkeiten überhaupt und dazu möglichst schnell erreicht wird. Dazu wird nach der Auffassung der Bundesregierung viel eher das von ihr zur Zeit vorbereitete umfassende Wohnbaugesetz führen, das durch die tragende Idee dieses Entwurfs befruchtet wird, aber auch gleichzeitig seine Realisierung im Rahmen der Gesamtkonzeption der Bundesregierung gewährleistet.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP. — Abg. Lücke: Im Ziel sind wir einig; die Wege sind verschieden!)