Rede von
Dr.
Karl
Atzenroth
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich will mich dem Herrn Vorredner anschließen und in der ersten Lesung ebenfalls keine Ausführungen zu den Einzelheiten des Gesetzes machen. Wir begrüßen die Errichtung dieser Bank, die eigentlich eine Fortführung der jetzt bestehenden Bank sein soll. Ich möchte nur zwei Vorbehalte anmelden, die wir dann in den Ausschußberatungen vortragen werden. Der eine Vorbehalt geht dahin, daß der Aufgabenkreis der Bank sehr eng gefaßt ist und daß man sehr leicht Erweiterungen vornehmen kann. Die Bank hat auch in ihrer Struktur, wie sie dieses Gesetz vorsieht, nicht einen zeitlich begrenzten Charakter. Sie wird, wie alle Körperschaften öffentlichen Rechts, das Bestreben haben, ihre Tätigkeit lange fortsetzen. Wir möchten also in dieses Gesetz Bestimmungen hineinbringen, die es ermöglichen,e Bank wieder zum Auslaufen zu bringen, wenn die Gedanken, die uns beim Lastenausgleich bewegt haben, ihre Verwirklichung gefunden haben, also nicht erst nach den 30 Jahren, sondern schon zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptentschädigung angelaufen ist und von dem an die Kreditgewährung immer mehr absinken wind.
Der zweite Vorbehalt bezieht sich auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Wir werden hier eine Beteiligung auch derjenigen Kreise fordern, die die Mittel, welche dieser Bank aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung stehen, aufzubringen haben. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, daß
auch diese Kreise wenigstens durch eine oder zwei Personen am Verwaltungsrat beteiligt werden.
Im übrigen schließe ich mich dem Verweisungsvorschlag des Kollegen Seuffert an.