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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953 173 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 175 B, 177 A, 209, A 230 D Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten des 1. Deutschen Bundestages Henßler . 175 B Gedenkworte des Präsidenten zur Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 5 Jahren 175 C Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Balke . . 175 D Interfraktionelle Entschließung zur Viermächte-Konferenz (Drucksache 138): Präsident D. Dr. Ehlers 176 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Barlage und Dr. Willeke 176 C Nächste Fragestunde 176 C Hinweis auf unterschiedliche Behandlung von Fragen der Fragestunde und Kleinen Anfragen 176 C Mitteilung über probeweise Einführung einer neuen Mikrophonanlage für die Fragestunde und Zwischenfragen . . . . 176 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung von Ausschüssen über die mit der Konferenz auf den Bermudas usw. zusammenhängenden Fragen durch die Bundesregierung (Drucksache 113) . 177 A Annahme des Antrags 177 A Beratung der Großen Anfrage der Abg Dr. Horlacher u. Gen. betr. Stützung des Milchpreises (Drucksache 61) 177 B Dr. Horlacher (CSU) 177 B Präsident D. Dr. Ehlers 180 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 180 B Dannemann (FDP) 182 C Kriedemann (SPD) 184 D Bauknecht (CDU) 187 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Preis und Lohn in der Landwirtschaft (Drucksache 63) 188 C Dr. Preiß (FDP) 188 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 191 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115) 195 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85) 195 B Überweisung an die Ausschüsse für Rechts- wesen und Verfassungsrecht und für aus- wärtige Angelegenheiten 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66) 195 D Kurlbaum (SPD), Berichterstatter . 196 A Schmücker (CDU) 196 C, 208 A Dr. Bucher (FDP) 197 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU) . . . 199 B Dr. Elbrächter (DP) 200 B Schuler (CDU) 201 C Krammig (CDU) 201 D Frau Strobel (SPD) 202 D Samwer (GB/BHE) 203 C Stücklen (CSU) 203 D Becker (Hamburg) (DP) 204 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU) . 205 C Kriedemann (SPD) 205 D Weyer (FDP) 206 B Dr. Horlacher (CSU) 206 C Mensing (CDU) 207 C Namentliche Abstimmung über Art. 1 der Ausschußbeschlüsse Drucksache 117 . 208 C, 232 Abstimmungen 208 D Unterbrechung der Sitzung . . 209 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Durchführung von wirtschaftlichen Verträgen mit ausländischen Staaten (Drucksache 77) 209 B Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 209 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 120) . . 209 B Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter . 209 C Beschlußfassung 209 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 122) 209 D Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter 209 D Beschlußfassung 210 A I Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen für Bundesbedienstete (Drucksachen 137, 103, Umdruck 6) 210 B, 237 Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 210 B Böhm (Düsseldorf) (SPD) 211 A Dr. Kleindinst (CSU) 212 B Dr. Keller (GB/BHE) 213 A Annahme des Ausschußantrags Drucksache 137 214 B Abstimmung über Antrag Umdruck 6 214 C, 217 B Zur Geschäftsordnung betr. Wiederholung der Abstimmung: Dr. Krone (CDU) 214 D Dr. Menzel (SPD) 215 A Dr. Mende (FDP) 215 B Ritzel (SPD) . . . . 215 C, 216 B, D, 217 A Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Haasler (GB/BHE) 216 B D. Dr. Ehlers (CDU) 216 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 216 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 217 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 217 C Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . 177 A, 217 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 119, 50, 58) 217 D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 218 A Beschlußfassung 218 B Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 110, Umdruck 5) 218 C, 237 Dr. Lindrath (CDU), Berichterstatter 218 D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . . 219 D Dr. Gülich (SPD) 221 C Pelster (CDU) 223 B Abstimmungen 224 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86) 225 A Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 225 A Dr. Henn (FDP) 226 A Seuffert (SPD) 226 B Dr. Atzenroth (FDP) 226 D Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit und für den Lastenausgleich 227 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Drucksache 87) . 227 A Dr. Hammer (FDP) 227 A Horn (CDU) 227 B Dr. Arndt (SPD) . . . 227 B Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik, für Fragen des Gesundheitsw sens und an den Rechtsausschuß . . . . 227 A, C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 227 C Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 227D, 230 B Rasch (SPD) 228 B Frau Dr. Probst (CDU) 229 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 230 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache 76) 230 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 230 D Überweisung an den Ausschuß für Kultur- politik 230 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 136) 231 A Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 231 A Schriftlicher Bericht 238 Beschlußfassung 231 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Aus- schüsse (Umdruck 4) 231 C Beschlußfassung 231 C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten 231 C Nächste Sitzung 231 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) . . 232 Anlage 1: Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zum Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betr. Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete 237 Anlage 2: Änderungsantrag (Eventualantrag) des Abg. Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) 237 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 136) 238 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers entschuld. Dr. Furler Nein Arndgen Ja Gedat Nein Barlage Nein Geiger Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg). Nein Gengler . Ja Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht -- D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert — Becker (Pirmasens). enthalten Giencke . Nein Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Gockeln . Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Ja Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Nein Brand (Remscheid) . Ja Günther Nein Frau Brauksiepe. enthalten Gumrum Nein Dr. von Brentano .. entschuld. Häussler Ja " Brese Nein Hahn enthalten Frau Dr. Brökelschen . Nein Harnischfeger Ja Dr. Brönner Nein von Hassel Nein Brookmann (Kiel) Nein Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Nein Dr. Graf Henckel . Nein Dr. von Buchka. Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Nein Hilbert Nein Caspers Ja Höcherl Nein Cillien Ja Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Ja Diedrichsen Nein Dr. Horlacher Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Nein Huth Nein Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . Ja Eckstein — Frau Dr. Jochmus. Ja D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Ja Kahn entschuld. Engelbrecht-Greve .. Nein Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard .. Ja Karpf Ja Etzenbach . Ja Dr. Kather entschuld. Even Ja Kemmer (Bamberg) Nein Feldmann . krank Kemper (Trier) enthalten Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Franzen Ja Kirchhoff Nein Friese Nein Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst Nein Rasner Nein Dr. Kliesing Ja Frau Dr. Rehling . . . . enthalten Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Ja Dr. Rinke Nein Dr. Kolbe Ja Frau Rösch Ja Koops Nein Rümmele Ja Dr. Kopf Nein Ruf Ja Kortmann Nein Sabaß Ja Kramel Nein Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Nein Kroll Nein Scharnberg Nein Frau Dr. Kuchtner .. Nein Scheppmann Ja Kühlthau Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher Ja Schlick Nein Kunze (Bethel) krank Schmidt-Wittmack . . . Nein Lang (München) Ja Schmücker Nein Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Nein Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Lenz (Godesberg) krank Dr.-Ing. h. c. Schuberth entschuld. Lenze (Attendorn) Ja Schüttler Ja Leonhard Nein Schütz Ja Lermer Nein Schuler Nein Leukert Ja Schulze-Pellengahr . Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Nein Dr. Seffrin Nein Dr. Löhr Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Nein Lücker (München) Ja Dr. Siemer Nein Lulay Ja Solke Nein Maier (Mannheim) Ja Spies (Brücken) . . enthalten Majonica enthalten Spies (Emmenhausen) . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Szoege Ja Graf von Spreti Nein Massoth Ja Stauch Nein Maucher enthalten Frau Dr. Steinbiß Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Stiller Nein Menke Nein Storch Ja Mensing Nein Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Miller (Ingolstadt) . . . Nein Struve Nein Dr. Moerchel Ja Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann enthalten Unertl Nein Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Ja Müser Nein Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Ja Frau Niggemeyer Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Oetzel enthalten Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Ja Dr. Werber Nein Dr. Pferdmenges . Ja Wiedeck Ja Frau Pitz Ja Wieninger Nein Platner Nein Dr. Willeke entschuld. Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Winkelheide Ja Frau Praetorius krank Wittmann Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Dr. Wuermeling Ja Raestrup enthalten Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier krank Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Arnholz Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . Ja Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist Ja Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler Ja Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja 011enhauer Ja Franke Ja Op den Orth Ja Frehsee Ja Paul Ja Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Priebe Ja Görlinger Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Rasch Ja Dr. Gülich Ja Regling Ja Hansen (Köln) Ja Rehs Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Reitz Ja Hauffe Ja Reitzner Ja Heide Ja Frau Renger Ja Heiland Ja Richter Ja Heinrich Ja Ritzel Ja Hellenbrock Ja Frau Rudoll Ja Hermsdorf krank Ruhnke Ja Herold Ja Runge Ja Höcker Ja Sassnick Ja Höhne Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hörauf Ja Scheuren Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Hufnagel Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobi Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jacobs Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schoettle Ja Jaksch Ja Dr. Schöne Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Seidel (Fürth) Ja Kalbitzer Ja Seither Ja Frau Keilhack Ja Seuffert Ja Frau Kettig Ja Stierle Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Sträter Ja Dr. Stammberger . . . Nein Frau Strobel Ja Dr. Starke Nein Tenhagen Ja Stegner Nein Thieme Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Traub Ja Weyer Nein Trittelvitz Ja Wirths Nein Dr. E. h. Veit Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja GB/BHE Welke Ja Weltner Ja Bender Nein Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Czermak Nein Wienand Ja Dr. Eckhardt Nein Winter Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Feller Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Keller Ja Dr. Klötzer Nein Dr. Atzenroth . . . . . Nein Körner Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Kraft — Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. Kunz (Schwalbach) . . Ja Blücher krank Kutschera Ja Dr. Bucher Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dannemann — Dr. Mocker entschuld. Dr. Dehler Nein Dr. Oberländer . . . . Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen enthalten Eberhard Nein Dr. Reichstein enthalten Euler entschuld. Samwer Nein Fassbender Nein Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch Nein DP Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Becker (Hamburg) . . . Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Dr. Brühler Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Eickhoff Nein wenstein Nein Dr. Elbrächter Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Hellwege — von Manteuffel (Neuß) . Nein Matthes Nein Margulies Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Mauk Nein Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Mende Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Middelhauve . . . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Miessner Nein Dr. Schranz Nein Neumayer Nein Dr. Seebohm krank Onnen Nein Walter enthalten Dr. Pfleiderer Nein Wittenburg Nein Dr. Preiß Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer Nein Scheel Nein Schloß . . . . . . . . Nein Fraktionslos Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Böhner Ja Stahl Nein Brockmann (Rinkerode) Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 458 Davon: Ja 259 Nein 185 Stimmenthaltung . 14 Zusammen wie oben . . 458 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . entschuld. Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin). Ja Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 20 Davon : Ja 14 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 20 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betreffend Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, analle Bediensteten des Bundes (Arbeiter, Angestellte und Beamte), welche mit Ausnahme von Kinderzuschlägen Monats-Bruttobezüge bis zu 300 DM erhalten, zu Weihnachten eine einmalige Zuwendung zu zahlen. Die Zuwendung soll betragen: für den Bediensteten 25 DM für die Ehefrau und jedes unterhaltsberechtigte Kind je 10 DM Der gleiche Betrag soll unter den gleichen Voraussetzungen auch an die Ruhegehalts- und Ruhelohnempfänger sowie an alle unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden Personen gezahlt werden. Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Keller Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Exentualantrag) des Abgeordneten Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält § 3. Nr. 15 Satz 1 folgende Fassung: „Weihnachtszuwendungen (Neujahrszuwendungen), soweit sie im einzelnen Falle insgesamt für Personen, denen Kinderermäßigungen nach § 32 zustehen, mit einem Kind 120 Deutsche Mark mit zwei Kindern 140 Deutsche Mark mit drei Kindern 160 Deutsche Mark mit vier Kindern 180 Deutsche Mark mit fünf und mehr Kindern 200 Deutsche Mark nicht übersteigen." ' Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Miessner Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 — Drucksache 89 - wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Post- und Fernmeldewesen sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) überwiesen. Die beteiligten Ausschüsse für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten gaben mit Schreiben vom 3. Dezember 1953 folgende gemeinsame Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehrswesen ab: Die beiden obenerwähnten Ausschüsse haben heute in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 behandelt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 89 (Anlage a) *) unter Berücksichtigung der Änderungen in der Synopse (Anlage b) *) des Entwurfs zu einem Änderungsa,ntrag (Anlage c) *) und den Berichtigungen des Wortlauts des Internationalen Schiffssicherheitsvertrags London 1948 (Anlage d) *) unverändert zuzustimmen. Es wird darum gebeten, dies bei der Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1953 den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse vollinhaltlich angeschlossen und nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung **) anzunehmen. *) Anlagen a und d haben in den Ausschußberatungen vorgelegen und sind diesem Bericht nicht beigefügt. **) Siehe Drucksache 136 I. Allgemeines Bei den Beratungen bezogen sich die Ausschüsse im wesentlichen auf die in Drucksache 89 gegebene Begründung. Die Ausschüsse vertraten einmütig die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich durch ihren Beitritt zum Schiffssicherheitsvertrag London 1948 den internationalen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens auf See baldmöglich anschließen sollte. Sie hielten ferner einen unverzüglichen Beitritt für notwendig, weil andernfalls die deutschen Seeschiffe mit Schwierigkeiten bei der Abfertigung im Ausland rechnen müssen. Der Ausschuß für Verkehrswesen war gich darüber klar, daß der Text des Vertragswerks im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes nicht geändert werden kann. II. Im einzelnen Zu Art. 1: Der in Abs. 2 neu eingefügte Satz 2 bewirkt, daß die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See mit dem Inkrafttreten des Gesetzes materielle Normen des deutschen Rechts werden und an die Stelle der bisherigen Seestraßenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 120) treten. Dadurch erübrigt sich der frühere Satz 1 des Abs. 3. Zu Art. 2: Siehe Begründung in Drucksache 89. Zu Art. 3: Durch die Einfügung der Worte „zur Durchführung des Schiffssicherheitsvertrages" in Abs. 1 wird entsprechend einer Anregung des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen an den Rahmen des Vertragswerks gebunden. Die bisher in Nr. 8 vorgesehene Ermächtigung entfällt durch die Einfügung des Satzes 2 in Art. 1 Abs. 2. Die neue Nr. 8 schafft auf Wunsch der Küstenländer eine Rechtsgrundlage, die Besetzung von Schiffen mit Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten sowie die Anforderungen an deren Eignung und Befähigung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zur Ausführung der Rechtsverordnungen sollen durch das Gesetz gegenüber der bisherigen Aufgabenteilung nicht geändert werden (vgl. Art. 5). Dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechen die Bestimmungen über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen in den neuen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Die Einfügung der Worte „die Besetzung der Seeschiffe durch Funker" in Abs. 2 wird durch die neue Nr. 8 in Abs. 1 erforderlich, um auch insoweit die Belange des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu wahren. In Abs. 4 sind auf Wunsch des Bundesrates die Worte „oberste Verkehrsbehörde" (der Länder) durch die Worte „Regierungen" (der Länder) ersetzt worden, damit die Landesregierungen in der Wahl ihrer Vertreter für den Fachausschuß frei sind. Zu Art. 4: Die als Abs. 1 neu eingefügte Strafvorschrift wird durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen Seestraßenordnung erforderlich (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2). Abs. 2 entspricht der bisherigen Fassung des Art. 4. Zu Art. 5: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 22. November 1950 (Bundesgesetzbl. S. 767) hat die See-Berufsgenossenschaft in Hamburg die Vorschriften des Bundes zur Sichegung der Seefahrt auszuführen. Der vorliegende esetzentwurf erweitert den Kreis der Schiffssicherheits-Vorschriften um Bestimmungen, die bisher nicht als Schiffssicherheits-Vorschrif ten gelten und nicht von der See-Berufsgenossenschaft, sondern von den Ländern ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnungen nach Art. 3 Abs. 1 Nrn. 5, 7 und 8. Deshalb beläßt Art. 5 nur die übrigen Angelegenheiten des Art. 3 Abs. 1 in der Zuständigkeit des Bundes und ermöglicht nur insoweit die Übertragung dieser Aufgaben an die See-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig ergibt sich hieraus in Verbindung mit Art. 83 GG, daß die in Abs. 1 nicht enthaltenen Materien Angelegenheiten der Länder sind. Zu Art. 6: Die Bestimmung enthält die Berlin-Klausel in der üblichen Fassung. Zu Art. 7: Da die neue Seestraßenordnung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird, muß Abs. 2 durch Einfügung der Nrn. 3 und 4 (bisher Nrn. l und 2 in Abs. 3) vorsehen, daß die entsprechenden bisherigen Bestimmungen gleichzeitig außer Kraft treten. Bonn, den 8. Dezember 1953 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
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    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Einzelberatung zu Art. I des Gesetzes und komme zur Abstimmung. Damit aber nicht wieder Irrtümer vorkommen,

    (Heiterkeit)

    möchte ich folgendes sagen. Der Ausschuß hat Ablehnung des Gesetzes im ganzen beantragt. Ich kann aber in dieser Form nicht verfahren, weil es sich um einen Gesetzentwurf handelt. Die Geschäftsordnung schreibt vor, daß in der zweiten Beratung über jeden einzelnen Teil des Gesetzes abgestimmt werden muß. Wer also im Sinne des Ausschußantrages abstimmen will, der dahin geht, daß das ganze Gesetz abgelehnt wird, der muß den Art. I, den ich jetzt zur Abstimmung stelle, ablehnen.
    Ich rufe Art. I zur Abstimmung auf. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen.

    (Abg. Mellies: Nur Art. I?)

    — Nur Art. I. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Der Art. I ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Da für diesen Fall der Eventualantrag Umdruck 5 gestellt ist, komme ich jetzt zur Abstimmung darüber. Er liegt ja wohl allen Damen und Herren des Hauses vor. Wer diesem Eventualantrag Umdruck 5 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch der Eventualantrag ist bei vielen Gegenstimmen und einer Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe in der Einzelberatung Art. II des Gesetzentwurfs auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung zu Art. II und komme zur Abstimmung. Wer Art. II zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch Art. II ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe in der Einzelberatung Art. III auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung zu Art. III. Wer Art. III zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch Art. III ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe Einleitung und Überschrift auf.

    (Heiterkeit.)

    Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch Einleitung und Überschrift sind abgelehnt.

    (Heiterkeit.)

    — Meine Damen und Herren, Sie lächeln, weil ich das so mache. Die Geschäftsordnung schreibt das leider vor.

    (Abg. Mellies: Gott sei Dank!)

    § 84 Abs. 3 sagt zwingend:
    Sind in der zweiten Beratung alle Teile eines
    Gesetzentwurfes abgelehnt worden, so unterbleibt jede weitere Beratung und Abstimmung.
    Also: alle Teile, auch Einleitung und Überschrift. Andernfalls müßte ich, wenn auch nur die Überschrift übriggeblieben wäre, die dritte Beratung eröffnen. Das ist jedenfalls meine Auslegung.
    Da in der zweiten Beratung das Gesetz in allen seinen Teilen abgelehnt worden ist, unterbleibt, wie die Geschäftsordnung sagt, eine weitere Beratung und Abstimmung. Die dritte Beratung entfällt. Der Punkt der Tagesordnung ist erledigt.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes

    (Bank für Vertriebene und Geschädigte)

    Das Wort zur Einbringung hat der Herr Minister
    Oberländer.


Rede von Dr. Theodor Oberländer
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank, der dem Hohen Hause heute zur Beratung in erster Lesung vorliegt, bringt eine Entwicklung zum Abschluß, die mit der Gründung der Vertriebenenbank Aktiengesellschaft am 12. Mai 1950 begonnen hat. Diese Gründung entsprach einem seit langer Zeit gehegten Wunsche der Vertriebenen, der wirtschaftlichen Situation dieses Personenkreises bei der Bildung der Bundesregierung im Herbst 1949 und der Entwicklung der Gesetzgebung über den Lastenausgleich. Die Tatsache, daß Kredite an Vertriebene infolge des mangelnden Eigenkapitals und der wiederum daraus sich ergebenden Unmöglichkeit ausreichender Kreditsicherung besonders risikobehaftet sind, hatte dazu geführt, daß es für die Unternehmen Vertriebener nahezu unmöglich war, die Kredithilfe zu finden, die für den Fortbestand neu gegründeter selbständiger Betriebe oder ihre organische Entwicklung oder auch für die Errichtung solcher Betriebe unbedingt notwendig war. Der Bundesvertriebenenminister stand vor der Notwendigkeit, ein besonderes Kreditinstitut zu errichten, weil die bestehenden Banken sich nicht in der Lage sahen, derart risikobehaftete Bindungen einzugehen, wenn sie nicht die Möglichkeit fänden, sich an ein Institut anzulehnen, das ihnen das Risiko ganz oder zum größten Teil abnahm. Andererseits wäre es falsch gewesen, eine neue Geschäftsbank zu errichten und damit den vorhandenen Bankapparat auf diesem Sektor zu erweitern. Die Errichtung der Vertriebenenbank Aktiengesellschaft füllte also eine Lücke aus, die auf andere Weise nicht ausgefüllt werden konnte.
Der Bundesvertriebenenminister war im Zeitpunkt der Errichtung dieses Institutes schon der Überzeugung, daß es wahrscheinlich zweckmäßig wäre, das Institut sofort in öffentlich-rechtlicher Form zu gründen. Die gebotene Beschleunigung bei der Errichtung zwang aber zur Gründung in Form der Aktiengesellschaft, weil der Weg zur Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt nur über die Legislative führte und hierzu eine relativ lange Zeit erforderlich gewesen wäre. Die sehr schnelle Entwicklung des Instituts, insbesondere die Übertragung weiterer Aufgaben durch das Hauptamt für Soforthilfe, ließ es angebracht erscheinen, dem Drängen des Bundesrechnungshofs auf Umwandlung in die öffentlich-rechtliche Form nachzugeben und damit dem Parlament das Gesetz vorzulegen, das Sie zu beraten haben.
Im einzelnen ist zu dem vorliegenden Gesetzentwurf folgendes in Kürze auszuführen. Die in § 1 niedergelegte Bezeichnung des Zweckes der Errichtung der Bank lehnt sich an die Präambel des Lastenausgleichsgesetzes an. Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß in dem Institut im wesentlichen der Personenkreis betreut werden soll, der auch im Lastenausgleichsgesetz begünstigt wird. Die Kapitalausstattung des Instituts erfolgt nach § 2 in Höhe von 3 Millionen DM aus dem Vermögen der gemäß § 16 zu übernehmenden Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) Aktiengesellschaft und in Höhe von 22 Millionen
DM aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Das zu übernehmende Kapital der Lastenausgleichsbank Aktiengesellschaft stammt aus dem ERP-Sondervermögen. Bei den 22 Millionen DM des Ausgleichsfonds handelt es sich nicht um neue Mittel des Ausgleichsfonds, sondern um einen Teil derjenigen Liquiditätsmittel, die das Bundesausgleichsamt der Bank bereits seit langer Zeit zur Verfügung gestellt hat. Hierdurch wird also eine Inanspruchnahme der Liquidität des Ausgleichsfonds vermieden. Der Gesetzgeber hat diese geplante Beteiligung schon in § 323 Abs. 4 des Lastenausgleichsgesetzes vorgesehen, indem er dort bestimmte, daß sich der Ausgleichsfonds an öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik bis zur Höhe von 30 Millionen DM beteiligen darf. Daß die Lastenausgleichsbank bei einer Bilanzsumme, die am 31. Dezember 1952 schon 760 Millionen DM betrug und am Schluß des laufenden Geschäftsjahres etwa 1 1/2 Milliarden DM betragen wird, unbedingt erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Ausführung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Bestimmung des § 4 Abs. 3, nach, der das Institut grundsätzlich als Bank der Banken arbeitet und seine Mittel über Kreditinstitute an den letzten Kreditnehmer leitet. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist mit Zustimmung des Verwaltungsrats eine unmittelbare Kreditgewährung zugelassen.
Die Vorschriften über die Organe der Bank entsprechen der Regelung bei ähnlichen öffentlich-rechtlichen Instituten.
Zum Verwaltungsrat, der in § 7 behandelt ist, darf ich bemerken, daß unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung aller an den Aufgaben der Bank interessierten Stellen darauf geachtet werden mußte, daß die Bundesregierung und die Bundesländer einen hinreichenden Einfluß auf die Bank unterhalten. Der Verwaltungsrat sieht 23 Obligatorische und 7 fakultative Mitglieder vor. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats soll personengleich mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts sein, eine Bestimmung, die sich fast zwangsläufig aus der Tatsache ergibt, daß der Ausgleichsfonds in Zukunft den überwiegenden Anteil am Kapital haben wird und daß auch überwiegend die Mittel des Ausgleichsfonds über die Bank geleitet werden. Bei dem. Umfang des Verwaltungsrats ist die Möglichkeit vorgesehen, einzelne Befugnisse auf Ausschüsse zu übertragen.
In § 13 wird bestimmt, daß die Bank der Aufsicht der Bundesregierung unterstellt ist und daß diese die Aufsicht einem Bundesminister übertragen kann. Ferner ist vorgesehen, daß der aufsichtführende Bundesminister mit Zustimmung der Bundesregierung einen Kommissar ernennt, dem wie in ähnlich gelagerten Fällen weitgehende Befugnisse zustehen.
Der Gesetzentwurf sieht in § 14 die Freistellung der Bank von der Vermögensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und Erleichterungen bei der Wertpapiersteuer und bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen vor.
Der Entwurf hat auch dem Bundesrat vorgelegen, der am 24. April beschlossen hat,, einige Anderungen vorzuschlagen, im übrigen Einwendungen nicht zu erheben. Der Bundesrat hat der Ansicht Ausdruck verliehen, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf.
Die Bundesregierung hat sich den Änderungsvorschlägen des Bundesrates nicht angeschlossen.
226 2. Deutscher Bundestag — 8: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953

(Bundesminister Dr. Oberländer)

Ich bitte das Hohe Haus, von dem Entwurf in erster Lesung Kenntnis zu nehmen und ihn zur .weiteren Behandlung dem zuständigen Ausschuß zu überweisen.

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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Henn!