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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953 173 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 175 B, 177 A, 209, A 230 D Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten des 1. Deutschen Bundestages Henßler . 175 B Gedenkworte des Präsidenten zur Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 5 Jahren 175 C Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Balke . . 175 D Interfraktionelle Entschließung zur Viermächte-Konferenz (Drucksache 138): Präsident D. Dr. Ehlers 176 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Barlage und Dr. Willeke 176 C Nächste Fragestunde 176 C Hinweis auf unterschiedliche Behandlung von Fragen der Fragestunde und Kleinen Anfragen 176 C Mitteilung über probeweise Einführung einer neuen Mikrophonanlage für die Fragestunde und Zwischenfragen . . . . 176 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung von Ausschüssen über die mit der Konferenz auf den Bermudas usw. zusammenhängenden Fragen durch die Bundesregierung (Drucksache 113) . 177 A Annahme des Antrags 177 A Beratung der Großen Anfrage der Abg Dr. Horlacher u. Gen. betr. Stützung des Milchpreises (Drucksache 61) 177 B Dr. Horlacher (CSU) 177 B Präsident D. Dr. Ehlers 180 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 180 B Dannemann (FDP) 182 C Kriedemann (SPD) 184 D Bauknecht (CDU) 187 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Preis und Lohn in der Landwirtschaft (Drucksache 63) 188 C Dr. Preiß (FDP) 188 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 191 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115) 195 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85) 195 B Überweisung an die Ausschüsse für Rechts- wesen und Verfassungsrecht und für aus- wärtige Angelegenheiten 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66) 195 D Kurlbaum (SPD), Berichterstatter . 196 A Schmücker (CDU) 196 C, 208 A Dr. Bucher (FDP) 197 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU) . . . 199 B Dr. Elbrächter (DP) 200 B Schuler (CDU) 201 C Krammig (CDU) 201 D Frau Strobel (SPD) 202 D Samwer (GB/BHE) 203 C Stücklen (CSU) 203 D Becker (Hamburg) (DP) 204 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU) . 205 C Kriedemann (SPD) 205 D Weyer (FDP) 206 B Dr. Horlacher (CSU) 206 C Mensing (CDU) 207 C Namentliche Abstimmung über Art. 1 der Ausschußbeschlüsse Drucksache 117 . 208 C, 232 Abstimmungen 208 D Unterbrechung der Sitzung . . 209 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Durchführung von wirtschaftlichen Verträgen mit ausländischen Staaten (Drucksache 77) 209 B Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 209 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 120) . . 209 B Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter . 209 C Beschlußfassung 209 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 122) 209 D Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter 209 D Beschlußfassung 210 A I Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen für Bundesbedienstete (Drucksachen 137, 103, Umdruck 6) 210 B, 237 Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 210 B Böhm (Düsseldorf) (SPD) 211 A Dr. Kleindinst (CSU) 212 B Dr. Keller (GB/BHE) 213 A Annahme des Ausschußantrags Drucksache 137 214 B Abstimmung über Antrag Umdruck 6 214 C, 217 B Zur Geschäftsordnung betr. Wiederholung der Abstimmung: Dr. Krone (CDU) 214 D Dr. Menzel (SPD) 215 A Dr. Mende (FDP) 215 B Ritzel (SPD) . . . . 215 C, 216 B, D, 217 A Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Haasler (GB/BHE) 216 B D. Dr. Ehlers (CDU) 216 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 216 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 217 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 217 C Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . 177 A, 217 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 119, 50, 58) 217 D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 218 A Beschlußfassung 218 B Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 110, Umdruck 5) 218 C, 237 Dr. Lindrath (CDU), Berichterstatter 218 D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . . 219 D Dr. Gülich (SPD) 221 C Pelster (CDU) 223 B Abstimmungen 224 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86) 225 A Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 225 A Dr. Henn (FDP) 226 A Seuffert (SPD) 226 B Dr. Atzenroth (FDP) 226 D Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit und für den Lastenausgleich 227 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Drucksache 87) . 227 A Dr. Hammer (FDP) 227 A Horn (CDU) 227 B Dr. Arndt (SPD) . . . 227 B Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik, für Fragen des Gesundheitsw sens und an den Rechtsausschuß . . . . 227 A, C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 227 C Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 227D, 230 B Rasch (SPD) 228 B Frau Dr. Probst (CDU) 229 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 230 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache 76) 230 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 230 D Überweisung an den Ausschuß für Kultur- politik 230 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 136) 231 A Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 231 A Schriftlicher Bericht 238 Beschlußfassung 231 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Aus- schüsse (Umdruck 4) 231 C Beschlußfassung 231 C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten 231 C Nächste Sitzung 231 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) . . 232 Anlage 1: Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zum Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betr. Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete 237 Anlage 2: Änderungsantrag (Eventualantrag) des Abg. Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) 237 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 136) 238 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers entschuld. Dr. Furler Nein Arndgen Ja Gedat Nein Barlage Nein Geiger Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg). Nein Gengler . Ja Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht -- D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert — Becker (Pirmasens). enthalten Giencke . Nein Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Gockeln . Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Ja Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Nein Brand (Remscheid) . Ja Günther Nein Frau Brauksiepe. enthalten Gumrum Nein Dr. von Brentano .. entschuld. Häussler Ja " Brese Nein Hahn enthalten Frau Dr. Brökelschen . Nein Harnischfeger Ja Dr. Brönner Nein von Hassel Nein Brookmann (Kiel) Nein Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Nein Dr. Graf Henckel . Nein Dr. von Buchka. Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Nein Hilbert Nein Caspers Ja Höcherl Nein Cillien Ja Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Ja Diedrichsen Nein Dr. Horlacher Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Nein Huth Nein Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . Ja Eckstein — Frau Dr. Jochmus. Ja D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Ja Kahn entschuld. Engelbrecht-Greve .. Nein Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard .. Ja Karpf Ja Etzenbach . Ja Dr. Kather entschuld. Even Ja Kemmer (Bamberg) Nein Feldmann . krank Kemper (Trier) enthalten Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Franzen Ja Kirchhoff Nein Friese Nein Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst Nein Rasner Nein Dr. Kliesing Ja Frau Dr. Rehling . . . . enthalten Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Ja Dr. Rinke Nein Dr. Kolbe Ja Frau Rösch Ja Koops Nein Rümmele Ja Dr. Kopf Nein Ruf Ja Kortmann Nein Sabaß Ja Kramel Nein Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Nein Kroll Nein Scharnberg Nein Frau Dr. Kuchtner .. Nein Scheppmann Ja Kühlthau Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher Ja Schlick Nein Kunze (Bethel) krank Schmidt-Wittmack . . . Nein Lang (München) Ja Schmücker Nein Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Nein Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Lenz (Godesberg) krank Dr.-Ing. h. c. Schuberth entschuld. Lenze (Attendorn) Ja Schüttler Ja Leonhard Nein Schütz Ja Lermer Nein Schuler Nein Leukert Ja Schulze-Pellengahr . Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Nein Dr. Seffrin Nein Dr. Löhr Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Nein Lücker (München) Ja Dr. Siemer Nein Lulay Ja Solke Nein Maier (Mannheim) Ja Spies (Brücken) . . enthalten Majonica enthalten Spies (Emmenhausen) . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Szoege Ja Graf von Spreti Nein Massoth Ja Stauch Nein Maucher enthalten Frau Dr. Steinbiß Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Stiller Nein Menke Nein Storch Ja Mensing Nein Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Miller (Ingolstadt) . . . Nein Struve Nein Dr. Moerchel Ja Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann enthalten Unertl Nein Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Ja Müser Nein Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Ja Frau Niggemeyer Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Oetzel enthalten Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Ja Dr. Werber Nein Dr. Pferdmenges . Ja Wiedeck Ja Frau Pitz Ja Wieninger Nein Platner Nein Dr. Willeke entschuld. Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Winkelheide Ja Frau Praetorius krank Wittmann Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Dr. Wuermeling Ja Raestrup enthalten Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier krank Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Arnholz Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . Ja Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist Ja Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler Ja Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja 011enhauer Ja Franke Ja Op den Orth Ja Frehsee Ja Paul Ja Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Priebe Ja Görlinger Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Rasch Ja Dr. Gülich Ja Regling Ja Hansen (Köln) Ja Rehs Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Reitz Ja Hauffe Ja Reitzner Ja Heide Ja Frau Renger Ja Heiland Ja Richter Ja Heinrich Ja Ritzel Ja Hellenbrock Ja Frau Rudoll Ja Hermsdorf krank Ruhnke Ja Herold Ja Runge Ja Höcker Ja Sassnick Ja Höhne Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hörauf Ja Scheuren Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Hufnagel Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobi Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jacobs Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schoettle Ja Jaksch Ja Dr. Schöne Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Seidel (Fürth) Ja Kalbitzer Ja Seither Ja Frau Keilhack Ja Seuffert Ja Frau Kettig Ja Stierle Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Sträter Ja Dr. Stammberger . . . Nein Frau Strobel Ja Dr. Starke Nein Tenhagen Ja Stegner Nein Thieme Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Traub Ja Weyer Nein Trittelvitz Ja Wirths Nein Dr. E. h. Veit Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja GB/BHE Welke Ja Weltner Ja Bender Nein Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Czermak Nein Wienand Ja Dr. Eckhardt Nein Winter Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Feller Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Keller Ja Dr. Klötzer Nein Dr. Atzenroth . . . . . Nein Körner Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Kraft — Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. Kunz (Schwalbach) . . Ja Blücher krank Kutschera Ja Dr. Bucher Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dannemann — Dr. Mocker entschuld. Dr. Dehler Nein Dr. Oberländer . . . . Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen enthalten Eberhard Nein Dr. Reichstein enthalten Euler entschuld. Samwer Nein Fassbender Nein Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch Nein DP Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Becker (Hamburg) . . . Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Dr. Brühler Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Eickhoff Nein wenstein Nein Dr. Elbrächter Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Hellwege — von Manteuffel (Neuß) . Nein Matthes Nein Margulies Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Mauk Nein Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Mende Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Middelhauve . . . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Miessner Nein Dr. Schranz Nein Neumayer Nein Dr. Seebohm krank Onnen Nein Walter enthalten Dr. Pfleiderer Nein Wittenburg Nein Dr. Preiß Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer Nein Scheel Nein Schloß . . . . . . . . Nein Fraktionslos Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Böhner Ja Stahl Nein Brockmann (Rinkerode) Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 458 Davon: Ja 259 Nein 185 Stimmenthaltung . 14 Zusammen wie oben . . 458 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . entschuld. Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin). Ja Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 20 Davon : Ja 14 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 20 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betreffend Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, analle Bediensteten des Bundes (Arbeiter, Angestellte und Beamte), welche mit Ausnahme von Kinderzuschlägen Monats-Bruttobezüge bis zu 300 DM erhalten, zu Weihnachten eine einmalige Zuwendung zu zahlen. Die Zuwendung soll betragen: für den Bediensteten 25 DM für die Ehefrau und jedes unterhaltsberechtigte Kind je 10 DM Der gleiche Betrag soll unter den gleichen Voraussetzungen auch an die Ruhegehalts- und Ruhelohnempfänger sowie an alle unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden Personen gezahlt werden. Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Keller Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Exentualantrag) des Abgeordneten Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält § 3. Nr. 15 Satz 1 folgende Fassung: „Weihnachtszuwendungen (Neujahrszuwendungen), soweit sie im einzelnen Falle insgesamt für Personen, denen Kinderermäßigungen nach § 32 zustehen, mit einem Kind 120 Deutsche Mark mit zwei Kindern 140 Deutsche Mark mit drei Kindern 160 Deutsche Mark mit vier Kindern 180 Deutsche Mark mit fünf und mehr Kindern 200 Deutsche Mark nicht übersteigen." ' Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Miessner Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 — Drucksache 89 - wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Post- und Fernmeldewesen sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) überwiesen. Die beteiligten Ausschüsse für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten gaben mit Schreiben vom 3. Dezember 1953 folgende gemeinsame Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehrswesen ab: Die beiden obenerwähnten Ausschüsse haben heute in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 behandelt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 89 (Anlage a) *) unter Berücksichtigung der Änderungen in der Synopse (Anlage b) *) des Entwurfs zu einem Änderungsa,ntrag (Anlage c) *) und den Berichtigungen des Wortlauts des Internationalen Schiffssicherheitsvertrags London 1948 (Anlage d) *) unverändert zuzustimmen. Es wird darum gebeten, dies bei der Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1953 den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse vollinhaltlich angeschlossen und nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung **) anzunehmen. *) Anlagen a und d haben in den Ausschußberatungen vorgelegen und sind diesem Bericht nicht beigefügt. **) Siehe Drucksache 136 I. Allgemeines Bei den Beratungen bezogen sich die Ausschüsse im wesentlichen auf die in Drucksache 89 gegebene Begründung. Die Ausschüsse vertraten einmütig die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich durch ihren Beitritt zum Schiffssicherheitsvertrag London 1948 den internationalen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens auf See baldmöglich anschließen sollte. Sie hielten ferner einen unverzüglichen Beitritt für notwendig, weil andernfalls die deutschen Seeschiffe mit Schwierigkeiten bei der Abfertigung im Ausland rechnen müssen. Der Ausschuß für Verkehrswesen war gich darüber klar, daß der Text des Vertragswerks im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes nicht geändert werden kann. II. Im einzelnen Zu Art. 1: Der in Abs. 2 neu eingefügte Satz 2 bewirkt, daß die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See mit dem Inkrafttreten des Gesetzes materielle Normen des deutschen Rechts werden und an die Stelle der bisherigen Seestraßenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 120) treten. Dadurch erübrigt sich der frühere Satz 1 des Abs. 3. Zu Art. 2: Siehe Begründung in Drucksache 89. Zu Art. 3: Durch die Einfügung der Worte „zur Durchführung des Schiffssicherheitsvertrages" in Abs. 1 wird entsprechend einer Anregung des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen an den Rahmen des Vertragswerks gebunden. Die bisher in Nr. 8 vorgesehene Ermächtigung entfällt durch die Einfügung des Satzes 2 in Art. 1 Abs. 2. Die neue Nr. 8 schafft auf Wunsch der Küstenländer eine Rechtsgrundlage, die Besetzung von Schiffen mit Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten sowie die Anforderungen an deren Eignung und Befähigung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zur Ausführung der Rechtsverordnungen sollen durch das Gesetz gegenüber der bisherigen Aufgabenteilung nicht geändert werden (vgl. Art. 5). Dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechen die Bestimmungen über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen in den neuen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Die Einfügung der Worte „die Besetzung der Seeschiffe durch Funker" in Abs. 2 wird durch die neue Nr. 8 in Abs. 1 erforderlich, um auch insoweit die Belange des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu wahren. In Abs. 4 sind auf Wunsch des Bundesrates die Worte „oberste Verkehrsbehörde" (der Länder) durch die Worte „Regierungen" (der Länder) ersetzt worden, damit die Landesregierungen in der Wahl ihrer Vertreter für den Fachausschuß frei sind. Zu Art. 4: Die als Abs. 1 neu eingefügte Strafvorschrift wird durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen Seestraßenordnung erforderlich (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2). Abs. 2 entspricht der bisherigen Fassung des Art. 4. Zu Art. 5: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 22. November 1950 (Bundesgesetzbl. S. 767) hat die See-Berufsgenossenschaft in Hamburg die Vorschriften des Bundes zur Sichegung der Seefahrt auszuführen. Der vorliegende esetzentwurf erweitert den Kreis der Schiffssicherheits-Vorschriften um Bestimmungen, die bisher nicht als Schiffssicherheits-Vorschrif ten gelten und nicht von der See-Berufsgenossenschaft, sondern von den Ländern ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnungen nach Art. 3 Abs. 1 Nrn. 5, 7 und 8. Deshalb beläßt Art. 5 nur die übrigen Angelegenheiten des Art. 3 Abs. 1 in der Zuständigkeit des Bundes und ermöglicht nur insoweit die Übertragung dieser Aufgaben an die See-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig ergibt sich hieraus in Verbindung mit Art. 83 GG, daß die in Abs. 1 nicht enthaltenen Materien Angelegenheiten der Länder sind. Zu Art. 6: Die Bestimmung enthält die Berlin-Klausel in der üblichen Fassung. Zu Art. 7: Da die neue Seestraßenordnung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird, muß Abs. 2 durch Einfügung der Nrn. 3 und 4 (bisher Nrn. l und 2 in Abs. 3) vorsehen, daß die entsprechenden bisherigen Bestimmungen gleichzeitig außer Kraft treten. Bonn, den 8. Dezember 1953 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Pelster.


Rede von Georg Pelster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Professor Gülich, das letzte hätten wir uns eigentlich sparen können.

(Oho-Rufe von der SPD. — Zurufe von der SPD: Sie sind schwer heruntergegangen.)

Es ist ja nicht wahr, daß den Rentenempfängern alles abgelehnt worden ist, wie es hier behauptet wurde, sondern auf Grund der Verordnung vom 16. September werden die Beträge bezahlt, die auch im Vorjahr gezahlt wurden, dazu noch mit einer Erhöhung und an einen weit größeren Kreis von Empfängern als im vorigen Jahr.

(Sehr richtig! bei der CDU.)

Auf der anderen Seite stimmt nun folgendes wirklich, Herr Professor: Alle Jahre wieder haben wir auch diesen Antrag: 1949 Antrag aus den Reihen der Rechten: 300 DM. Das Haus hat beschlossen: 300 DM sollen steuerfrei sein. — Verhandlungen mit den Finanzministern. — Vermittlungsausschuß. Ergebnis : 100 DM werden steuerfrei gezahlt. — Im folgenden Jahr ein Antrag aus denselben Reihen: 200 DM. — Das Haus hat beschlossen: 200 DM. — Verhandlungen mit den Landesfinanzministern. — Nein, es bleibt bei 100 DM steuerfreier Weihnachtszulage, und man hat sich damit zufrieden gegeben.

(Abg. Dr. Miessner: Diesmal muß es werden!)

— Diesmal werden wiederum 200 DM beantragt; Herr Kollege Miessner, auf Ihren Eventualantrag komme ich noch. Die Dinge liegen jetzt so: Wir haben den 10. Dezember. Das Haus geht in die Ferien. Der Bundesrat wird noch tagen. Glauben Sie, daß er jetzt, nachdem die Dinge zweimal so verlaufen sind, ja sagt? Nein, er wird den Vermittlungsausschuß anrufen. Das wird Mitte Januar, und dann läuft die Sache den Gesetzgebungsweg; damit ist die Zeit, die im Gesetz für die Zahlung von Weihnachtsgratifikationen festgelegt ist, ab- gelaufen. Das müssen wir doch dabei berücksichtigen.
Dann ist doch auch eines nicht richtig, nämlich daß man sagt, andere haben Vergünstigungen bekommen. Nachdem zweimal diese Verhandlungen. — um 200 und 300 DM — stattgefunden hatten, hat man sich mit übergroßer Mehrheit entschlossen, die Dinge im Gesetz unter Nr. 15 des § 3 zu verankern. Zu gleicher Zeit haben wir in demselben § 3 festgelegt, daß bei Eheschließung Zuwendungen bis zum Betrage von 500 DM und bei Geburten in der Familie in jedem Falle Zuwendungen bis zu einer bestimmten Summe steuerfrei sein sollen. Das und einige Dinge mehr haben wir eingefügt. Wir haben dazu gesagt, dieser Streit soll endgültig durch eine Festlegung auf 100 DM begraben werden. Nun bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, doch auch daran zu denken, daß Millionen und aber Millionen — Herr Professor Gülich war so freundlich, die Zahlen von 32, 20, 25 und 28 DM als Weihnachtsgratifikation zu nennen — sowieso schon steuerfrei sind. Es gibt auch Grenzen darüber; das ist richtig, Herr Professor Gülich. Sie werden auch, Herr Miessner, wie ich Briefe bekommen haben. Bezeichnend war ein Brief einer Dame, die aus West-Berlin ganz kurz und lapidar geschrieben hat:
Ich bin Tbc-krank. Mir stehen zur Verfügung 40 DM für Wohnung, 52 DM für Lebensunterhalt, 20 DM Pflegezulage, im Winter 10 DM mehr. Das zur Beurteilung der Erhöhung der Steuerfreigrenze auf 200 DM. Repressalien fürchtend, aber nicht achtend, zeichne ich mit vollem Namen
Hochachtungsvoll.
Es folgt dann die Unterschrift. — Sehen Sie, da müssen wir noch vieles tun. Die Lasten, die immer wieder von neuem auf uns zukommen, haben uns noch nicht dazu kommen lassen.

(Zuruf von der SPD.)

Es ist manches im Werden. In den vergangenen vier Jahren ist auch die Rentenfrage immer wieder von neuem aufgegriffen worden, und es sind Erhöhungen vorgenommen worden.
Es wird nun gesagt, diese Grenze macht bei , 200 DM 2,52 DM Steuer aus. Ich weiß nicht, ob es


(Pelster)

dann notwendig ist, dafür ein besonderes Gesetz zu machen, um das jetzt zu ermöglichen. Derjenige, der diese 200 DM zu einem vollen Gehalt bekommt, wird sich wegen dieser 2,52 DM nicht groß erregen. Er freut sich, daß ihm immer noch 197, 50 DM verbleiben. Demgegenüber muß man berücksichtigen, was eine ganze Menge anderer Leute an Einkommen haben. Ich könnte Ihnen ganz große Gruppen der Arbeiter nennen — ich denke an die Tabakarbeiter usw. —, die noch bei 48-stündiger Arbeit sehr häufig mit 5 und 6 Kindern nicht einmal das an Lohn haben. Auch das wollen wir dabei sehen. Dort wurde die Erhöhung der Steuerfreigrenze ab 200 DM ein bitteres Gefühl auslösen.
Dann erinnere ich daran, daß eine Verteilung dieser 200 DM, wenn sie gezahlt werden, auf zwölf Monate möglich ist. Daraus ergibt sich durchweg bei zwei, drei oder vier Kindern eine Freigrenze, daß selbst bei 200 DM keine Steuern mehr bezahlt werden. Auch das sollten wir bei der Beurteilung zu Rate ziehen, wenn wir eine Entscheidung über diese Frage treffen.
Nun, Herr Kollege Miessner, zu Ihrem Eventualantrag. Ich bin bestimmt derjenige, der den kinderreichen Familien helfen will. Es wurde schon immer und wird auch noch sehr lebhaft darüber Klage geführt daß das ganze Gesetz Gott weiß wie verklausuliert ist. Jetzt stehen die Weihnachtsgratifikationen noch mit einem Betrag drin. Wenn sie aber in Zukunft mit sechs Beträgen drinstehen, dann wird die ganze Sache immer unübersichtlicher. Im großen und ganzen sind diese Menschen bei fünf Kindern und bei einem regulären Einkommen sowieso auch bei 200 DM Zuwendung schon steuerfrei, vielleicht auch noch bei einer größeren Summe. Darum sollte man diese Dinge jetzt nicht einführen, zumal damit zu rechnen ist, daß die Finanzminister — wir haben das in der letzten Zeit doch immer wieder erlebt, wenn Belastungen auf die Länder zukamen — nein sagen, den Vermittlungsausschuß anrufen, und wir dann vielleicht Mitte Februar mit der Frage fertig sind.
Ich bitte deshalb, dem Ausschußantrag zuzustimmen. Ich darf Ihnen als Mitglied des Steuerausschusses versichern, daß wir die Frage von allen Seiten beleuchtet und beurteilt haben und zu dem Beschluß gekommen sind, die Dinge so zu lassen, wie sie sind.

(Zurufe von der SPD.)

Man soll nicht von „sagenhaft" reden. Wir haben es ja selber mit in der Hand, indem wir die Arbeit ein bißchen organisch einteilen, daß auch die große Steuerreform sehr schnell auf uns zukommt. Daß diese nicht die Abschaffung aller Steuern bedeutet, darüber sind wir uns klar. Sie kann aber eine organische Ordnung herbeiführen. Es ist dann möglich, dabei auch diese Dinge, die in § 3 stehen, zu ändern und neu zu ordnen.
Angesichts der Tatsache, daß das Weihnachtsfest vor der Tür steht und Millionen und aber Millionen, ich möchte sagen, die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmer mit mehreren Kindern selbst mit 200 DM sowieso schon steuerfrei sind, bitte ich Sie, diese Dinge nicht zu machen. Wenn dann — Sie, Herr Kollege Miesner, haben es an drei Betrieben in Ost, Süd und West ausgerechnet — der Durchschnitt wirklich 2,52 DM ist, sollten wir dafür kein Gesetz ändern.
Ich bitte, dem Ausschußantrag zuzustimmen.

(Beifall in der Mitte.)


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    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Einzelberatung zu Art. I des Gesetzes und komme zur Abstimmung. Damit aber nicht wieder Irrtümer vorkommen,

    (Heiterkeit)

    möchte ich folgendes sagen. Der Ausschuß hat Ablehnung des Gesetzes im ganzen beantragt. Ich kann aber in dieser Form nicht verfahren, weil es sich um einen Gesetzentwurf handelt. Die Geschäftsordnung schreibt vor, daß in der zweiten Beratung über jeden einzelnen Teil des Gesetzes abgestimmt werden muß. Wer also im Sinne des Ausschußantrages abstimmen will, der dahin geht, daß das ganze Gesetz abgelehnt wird, der muß den Art. I, den ich jetzt zur Abstimmung stelle, ablehnen.
    Ich rufe Art. I zur Abstimmung auf. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen.

    (Abg. Mellies: Nur Art. I?)

    — Nur Art. I. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Der Art. I ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Da für diesen Fall der Eventualantrag Umdruck 5 gestellt ist, komme ich jetzt zur Abstimmung darüber. Er liegt ja wohl allen Damen und Herren des Hauses vor. Wer diesem Eventualantrag Umdruck 5 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch der Eventualantrag ist bei vielen Gegenstimmen und einer Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe in der Einzelberatung Art. II des Gesetzentwurfs auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung zu Art. II und komme zur Abstimmung. Wer Art. II zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch Art. II ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe in der Einzelberatung Art. III auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung zu Art. III. Wer Art. III zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch Art. III ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe Einleitung und Überschrift auf.

    (Heiterkeit.)

    Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch Einleitung und Überschrift sind abgelehnt.

    (Heiterkeit.)

    — Meine Damen und Herren, Sie lächeln, weil ich das so mache. Die Geschäftsordnung schreibt das leider vor.

    (Abg. Mellies: Gott sei Dank!)

    § 84 Abs. 3 sagt zwingend:
    Sind in der zweiten Beratung alle Teile eines
    Gesetzentwurfes abgelehnt worden, so unterbleibt jede weitere Beratung und Abstimmung.
    Also: alle Teile, auch Einleitung und Überschrift. Andernfalls müßte ich, wenn auch nur die Überschrift übriggeblieben wäre, die dritte Beratung eröffnen. Das ist jedenfalls meine Auslegung.
    Da in der zweiten Beratung das Gesetz in allen seinen Teilen abgelehnt worden ist, unterbleibt, wie die Geschäftsordnung sagt, eine weitere Beratung und Abstimmung. Die dritte Beratung entfällt. Der Punkt der Tagesordnung ist erledigt.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes

    (Bank für Vertriebene und Geschädigte)

    Das Wort zur Einbringung hat der Herr Minister
    Oberländer.