Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen.
Ich darf zur Behebung von Zweifeln über die vorherigen Vorgänge auf folgendes hinweisen. In dem von den Herren Ritzel und Koch herausgegebenen Kommentar ist zu § 54 der Geschäftsordnung festgehalten — ich darf vorlesen —:
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat die Aufnahme einer neuen Bestimmung in die Geschäftsordnung über den Irrtum bei der Abstimmung abgelehnt und auf Grund eines schriftlichen Berichts der Abgeordneten Sassnick und Kahn ... festgestellt .
2. daß der Präsident eine Abstimmung wiederholen kann, wenn er der Ansicht ist, daß ein erheblicher Irrtum vorliegt und daß bei einer
sofortigen Wiederholung der Abstimmung voraussichtlich ein anderer Beschluß herauskommen würde.
Ich war dieser Ansicht, und zwar pflichtgemäß, nachdem, wie das Präsidium festgestellt hat, der Abgeordnete Dr. Krone seine Anzweiflung hier persönlich bereits vor der Verkündung der Abstimmung ausgesprochen hat. Ich mußte Ihnen jedoch zuerst das Ergebnis bekanntgeben, damit Sie daraufhin die Gründe des Herrn Dr. Krone würdigen konnten. Um festzustellen, ob es sich um einen erheblichen oder unerheblichen Irrtum handelte, habe ich die Damen und Herren, die sich geirrt hatten, um ein Handzeichen gebeten. Das waren 10 Damen und Herren.
— Ob es anfänglich nur zwei waren und einige erst später den Mut gehabt haben, sich zu ihrem Irrtum zu bekennen, tut nichts dazu. Ich muß von jedem Mitglied des Deutschen Bundestags, das seine Hand hebt, in einem solchen Falle annehmen, daß diese Erklärung auf Ehrenwort erfolgt und dar Wahrheit entspricht. Wenn wir das nicht zugrunde legen, können wir, glaube ich, in diesem Hohen Hause nicht arbeiten.
Da nun das Mehrheitsverhältnis 212 zu 200 lautete, ergibt sich von selbst, daß, wenn sich 10 Abgeordnete geirrt haben, die Mehrheit anders ausgefallen wäre. Ich war also 'berechtigt, die Ansicht zu haben, die in Ziffer 2 des Kommentars dargelegt ist. Auf Grund dessen habe ich die Abstimmung wiederholen lassen. Ich habe also nur von dem Ermessen, das nach der bisherigen Geschäftsordnungspraxis dem Präsidenten eingeräumt ist, Gebrauch gemacht.
— Es bleibt dabei!
— Herr Abgeordneter Haasler, bitte!