Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß zunächst klarstellen, daß ich dem Haushaltsausschuß weder ein Gutachten noch eine Stellungnahme des Vorsitzenden, sondern lediglich einen Bericht über die Stellungnahme der vier Fraktionen abgegeben habe, und zwar deshalb, weil sich der Ausschuß für Beamtenrecht mit der Materie befaßt, aber keinen Beschluß gefunden, sondern lediglich den Bericht über die Stellungnahme der Fraktionen zur Kenntnis genommen hatte. Die Herren der SPD haben sich ja damals die Stellungnahme vorbehalten. Nachdem der Antrag in der letzten Sitzung etwas beschleunigt an den Haushaltsausschuß überwiesen worden war — und nicht auch an den Beamtenrechtsausschuß —, war es natürlich notwendig, daß ich den Herrn Vorsitzenden des Haushaltsauschusses über die Vorgänge unterrichtete. Er hat mich gebeten, das schriftlich niederzulegen. Mehr war in dem Schreiben nicht enthalten. Es war also nicht ein Gutachten, es war nicht eine Stellungnahme des Ausschusses, sondern es war eine Unterrichtung über diese vorausgegangenen Vorgänge. Das muß ich der Loyalität halber hier feststellen.
Nun bin ich beauftragt, Ihnen namens der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der DP zu empfehlen, die gestellten Anträge abzulehnen und den Antrag des Haushaltsausschusses anzunehmen. Die Stellungnahme der drei Fraktionen ist grundsätzlicher Art. Herr Kollege Böhm hat hervorgehoben, daß sich die Weihnachtsgratifikationen oder Weihnachtszuwendungen in der freien Wirtschaft .entwickelt haben. Sie sind in die Gestaltung der Anstellungsbedingungen und der Zahlung der Monatsgehälter mit eingerechnet. Sie sind auch eine Abgeltung für besondere Leistungen, die die einzelnen geleistet haben. Das öffentliche Recht kannte niemals derartige Weihnachtszuwendungen. Die Rechte der Beamten gehen aus den Beamtengesetzen hervor, und man kann nicht die Beamtenrechte und zugleich die Gewohnheiten der freien Wirtschaft in Anspruch nehmen. Wir gleiten sonst in eine Vermischung dieser beiden Rechtsgebiete ab, was zu weitgehenden Konsequenzen führen müßte.
Ich gebe ohne weiteres zu, daß die Stellung der Angestellten und der Arbeiter im öffentlichen Dienst nicht in vollem Maße mit der der Beamten verglichen werden kann. Aber diese Angestellten und Arbeiter sind gegenüber der freien Wirtschaft doch in einer viel stärker gesicherten Position. Sie nehmen nicht an dem Konjunkturauf- und -abstieg teil. Sie haben namentlich in den Gemeinden — die Dinge wirken ja auch in die Gemeinden hinein — zum Teil ihre Zusatzversorgung, zum Teil wird diese angestrebt, auch bei den Ländern und beim Bund, soweit sie für einzelne Gruppen nicht schon erreicht worden ist. Diese Regelungen müssen dann doch einheitlich und gleichmäßig sein. Aus dieser grundsätzlichen Stellungnahme kommen wir zur Ablehnung.
Es soll aber auch nicht der Eindruck entstehen, als werde das Streben nach diesen Weihnachszuwendungen von der Beamtenschaft allgemein geteilt. Die Schreiben und Entschließungen, die mir zu Gesicht gekommen sind, zeigen, daß die betreffenden Verfasser nicht den Anspruch erheben können, die Beamtenschaft in ihrer Gesamtheit zu vertreten.
Nun muß aber noch etwas anderes erwogen werden. Wir haben im Bundestag wiederholt davon gesprochen, daß es große Bevölkerungsgruppen gibt, die an der Besserung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse noch nicht teilgenommen haben. Wir wissen, daß wir eine grundsätzliche Verbesserung der Verhältnisse dieser Gruppen herbeiführen müssen. Wir können es diesen Bevölkerungsgruppen gegenüber nicht verantworten, daß wir für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes Weihnachtszuwendungen beschließen, während jene noch warten müssen, bis ihre sozialen Verhältnisse geregelt werden.
Es ist zu bedauern, daß es nun zu Überschneidungen mit den Regelungen einzelner Länder und der Gemeinden kommt. Aber das muß hingenommen werden. Denn es kommt darauf an, den Grundsatz des öffentlichen Rechtes, den Grundsatz der Besoldung im öffentlichen Dienst für alle Zukunft klar herauszustellen und nicht zu einer Vermischung dieser Rechtsgebiete zu kommen. Eine Vermischung würde, das wissen wir ja, wenn sie einmal beschlossen ist, für die Dauer ihre Konsequenzen haben.
Und nun noch eines! Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Zahlungen im Dezember vergangenen Jahres ausgesprochenermaßen für Dezember, Januar, Februar und März als Vorgriff auf die Gehaltserhöhungen gegeben worden sind.
Daraus können keine Konsequenzen gezogen werden, auch nicht auf Grund der Tatsache, daß noch
die kleinen Beträge der Zuwendungen in Nordrhein-Westfalen angehängt wurden. Wir haben ausdrücklich vermieden, von Weihnachtszuwendungen zu sprechen, weil das im Widerspruch zu dem öffentlichen Besoldungsrecht stehen würde. Eine solche Vermengung müssen wir wegen der weittragenden Folgen grundsätzlich vermeiden.
Nur aus dieser grundsätzlichen Erwägung bitte ich, dem Ausschußantrag zuzustimmen und die weiteren Anträge abzulehnen.