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    2. Deutscher Bundestag — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953 173 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 175 B, 177 A, 209, A 230 D Nachruf für den verstorbenen Abgeordneten des 1. Deutschen Bundestages Henßler . 175 B Gedenkworte des Präsidenten zur Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 5 Jahren 175 C Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Balke . . 175 D Interfraktionelle Entschließung zur Viermächte-Konferenz (Drucksache 138): Präsident D. Dr. Ehlers 176 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Barlage und Dr. Willeke 176 C Nächste Fragestunde 176 C Hinweis auf unterschiedliche Behandlung von Fragen der Fragestunde und Kleinen Anfragen 176 C Mitteilung über probeweise Einführung einer neuen Mikrophonanlage für die Fragestunde und Zwischenfragen . . . . 176 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung von Ausschüssen über die mit der Konferenz auf den Bermudas usw. zusammenhängenden Fragen durch die Bundesregierung (Drucksache 113) . 177 A Annahme des Antrags 177 A Beratung der Großen Anfrage der Abg Dr. Horlacher u. Gen. betr. Stützung des Milchpreises (Drucksache 61) 177 B Dr. Horlacher (CSU) 177 B Präsident D. Dr. Ehlers 180 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 180 B Dannemann (FDP) 182 C Kriedemann (SPD) 184 D Bauknecht (CDU) 187 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Preis und Lohn in der Landwirtschaft (Drucksache 63) 188 C Dr. Preiß (FDP) 188 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 191 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 195 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115) 195 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85) 195 B Überweisung an die Ausschüsse für Rechts- wesen und Verfassungsrecht und für aus- wärtige Angelegenheiten 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92) 195 C Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht . . . . 195 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66) 195 D Kurlbaum (SPD), Berichterstatter . 196 A Schmücker (CDU) 196 C, 208 A Dr. Bucher (FDP) 197 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU) . . . 199 B Dr. Elbrächter (DP) 200 B Schuler (CDU) 201 C Krammig (CDU) 201 D Frau Strobel (SPD) 202 D Samwer (GB/BHE) 203 C Stücklen (CSU) 203 D Becker (Hamburg) (DP) 204 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU) . 205 C Kriedemann (SPD) 205 D Weyer (FDP) 206 B Dr. Horlacher (CSU) 206 C Mensing (CDU) 207 C Namentliche Abstimmung über Art. 1 der Ausschußbeschlüsse Drucksache 117 . 208 C, 232 Abstimmungen 208 D Unterbrechung der Sitzung . . 209 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Durchführung von wirtschaftlichen Verträgen mit ausländischen Staaten (Drucksache 77) 209 B Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 209 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 120) . . 209 B Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter . 209 C Beschlußfassung 209 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 122) 209 D Dr. Oesterle (CSU), Berichterstatter 209 D Beschlußfassung 210 A I Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen für Bundesbedienstete (Drucksachen 137, 103, Umdruck 6) 210 B, 237 Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 210 B Böhm (Düsseldorf) (SPD) 211 A Dr. Kleindinst (CSU) 212 B Dr. Keller (GB/BHE) 213 A Annahme des Ausschußantrags Drucksache 137 214 B Abstimmung über Antrag Umdruck 6 214 C, 217 B Zur Geschäftsordnung betr. Wiederholung der Abstimmung: Dr. Krone (CDU) 214 D Dr. Menzel (SPD) 215 A Dr. Mende (FDP) 215 B Ritzel (SPD) . . . . 215 C, 216 B, D, 217 A Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Haasler (GB/BHE) 216 B D. Dr. Ehlers (CDU) 216 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 216 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 217 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 217 C Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . 177 A, 217 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 119, 50, 58) 217 D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 218 A Beschlußfassung 218 B Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 110, Umdruck 5) 218 C, 237 Dr. Lindrath (CDU), Berichterstatter 218 D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . . 219 D Dr. Gülich (SPD) 221 C Pelster (CDU) 223 B Abstimmungen 224 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86) 225 A Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 225 A Dr. Henn (FDP) 226 A Seuffert (SPD) 226 B Dr. Atzenroth (FDP) 226 D Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit und für den Lastenausgleich 227 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Drucksache 87) . 227 A Dr. Hammer (FDP) 227 A Horn (CDU) 227 B Dr. Arndt (SPD) . . . 227 B Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik, für Fragen des Gesundheitsw sens und an den Rechtsausschuß . . . . 227 A, C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 227 C Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 227D, 230 B Rasch (SPD) 228 B Frau Dr. Probst (CDU) 229 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 230 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache 76) 230 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 230 D Überweisung an den Ausschuß für Kultur- politik 230 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 136) 231 A Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 231 A Schriftlicher Bericht 238 Beschlußfassung 231 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Aus- schüsse (Umdruck 4) 231 C Beschlußfassung 231 C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten 231 C Nächste Sitzung 231 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) . . 232 Anlage 1: Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zum Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betr. Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete 237 Anlage 2: Änderungsantrag (Eventualantrag) des Abg. Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) 237 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 136) 238 Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 117) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers entschuld. Dr. Furler Nein Arndgen Ja Gedat Nein Barlage Nein Geiger Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg). Nein Gengler . Ja Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht -- D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert — Becker (Pirmasens). enthalten Giencke . Nein Berendsen Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Ja Gockeln . Ja Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Ja Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Griem Nein Brand (Remscheid) . Ja Günther Nein Frau Brauksiepe. enthalten Gumrum Nein Dr. von Brentano .. entschuld. Häussler Ja " Brese Nein Hahn enthalten Frau Dr. Brökelschen . Nein Harnischfeger Ja Dr. Brönner Nein von Hassel Nein Brookmann (Kiel) Nein Heix Ja Brück Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Bucerius Nein Dr. Graf Henckel . Nein Dr. von Buchka. Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Ja Heye Ja Burgemeister Nein Hilbert Nein Caspers Ja Höcherl Nein Cillien Ja Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler Ja Dr. Czaja Ja Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Ja Diedrichsen Nein Dr. Horlacher Ja Frau Dietz Ja Horn Ja Dr. Dittrich Nein Huth Nein Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach Ja Jahn (Stuttgart) . Ja Eckstein — Frau Dr. Jochmus. Ja D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Ja Kahn entschuld. Engelbrecht-Greve .. Nein Kaiser Ja Dr. Dr. h. c. Erhard .. Ja Karpf Ja Etzenbach . Ja Dr. Kather entschuld. Even Ja Kemmer (Bamberg) Nein Feldmann . krank Kemper (Trier) enthalten Finckh Ja Kiesinger Ja Dr. Franz Ja Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Franzen Ja Kirchhoff Nein Friese Nein Klausner Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kleindinst Nein Rasner Nein Dr. Kliesing Ja Frau Dr. Rehling . . . . enthalten Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Ja Dr. Rinke Nein Dr. Kolbe Ja Frau Rösch Ja Koops Nein Rümmele Ja Dr. Kopf Nein Ruf Ja Kortmann Nein Sabaß Ja Kramel Nein Sabel Ja Krammig Ja Schäffer Nein Kroll Nein Scharnberg Nein Frau Dr. Kuchtner .. Nein Scheppmann Ja Kühlthau Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Kuntscher Ja Schlick Nein Kunze (Bethel) krank Schmidt-Wittmack . . . Nein Lang (München) Ja Schmücker Nein Leibfried Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Dr. Leiske Ja Schrader Nein Lenz (Brühl) Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr. Lenz (Godesberg) krank Dr.-Ing. h. c. Schuberth entschuld. Lenze (Attendorn) Ja Schüttler Ja Leonhard Nein Schütz Ja Lermer Nein Schuler Nein Leukert Ja Schulze-Pellengahr . Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Lindrath Nein Dr. Seffrin Nein Dr. Löhr Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Ja Dr. Serres Ja Lücke Ja Siebel Nein Lücker (München) Ja Dr. Siemer Nein Lulay Ja Solke Nein Maier (Mannheim) Ja Spies (Brücken) . . enthalten Majonica enthalten Spies (Emmenhausen) . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spörl Nein Szoege Ja Graf von Spreti Nein Massoth Ja Stauch Nein Maucher enthalten Frau Dr. Steinbiß Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Stiller Nein Menke Nein Storch Ja Mensing Nein Dr. Storm Ja Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Miller (Ingolstadt) . . . Nein Struve Nein Dr. Moerchel Ja Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann enthalten Unertl Nein Mühlenberg Ja Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Ja Müser Nein Voß Ja Naegel Ja Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . Ja Neuburger Ja Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Ja Frau Niggemeyer Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Oesterle Nein Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Oetzel enthalten Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Ja Dr. Werber Nein Dr. Pferdmenges . Ja Wiedeck Ja Frau Pitz Ja Wieninger Nein Platner Nein Dr. Willeke entschuld. Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Winkelheide Ja Frau Praetorius krank Wittmann Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Dr. Wuermeling Ja Raestrup enthalten Wullenhaupt Ja Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier krank Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Arnholz Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . Ja Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist Ja Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer Ja Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Diel Ja Müller (Worms) . . . . Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler Ja Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja 011enhauer Ja Franke Ja Op den Orth Ja Frehsee Ja Paul Ja Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Priebe Ja Görlinger Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Rasch Ja Dr. Gülich Ja Regling Ja Hansen (Köln) Ja Rehs Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Reitz Ja Hauffe Ja Reitzner Ja Heide Ja Frau Renger Ja Heiland Ja Richter Ja Heinrich Ja Ritzel Ja Hellenbrock Ja Frau Rudoll Ja Hermsdorf krank Ruhnke Ja Herold Ja Runge Ja Höcker Ja Sassnick Ja Höhne Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hörauf Ja Scheuren Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Dr. Schmid (Tübingen) . Ja Hufnagel Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobi Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jacobs Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schoettle Ja Jaksch Ja Dr. Schöne Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Seidel (Fürth) Ja Kalbitzer Ja Seither Ja Frau Keilhack Ja Seuffert Ja Frau Kettig Ja Stierle Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Sträter Ja Dr. Stammberger . . . Nein Frau Strobel Ja Dr. Starke Nein Tenhagen Ja Stegner Nein Thieme Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Traub Ja Weyer Nein Trittelvitz Ja Wirths Nein Dr. E. h. Veit Ja Wagner (Deggenau) . . Ja Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja GB/BHE Welke Ja Weltner Ja Bender Nein Lic. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Czermak Nein Wienand Ja Dr. Eckhardt Nein Winter Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Feller Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Keller Ja Dr. Klötzer Nein Dr. Atzenroth . . . . . Nein Körner Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Kraft — Dr. Blank (Oberhausen) . entschuld. Kunz (Schwalbach) . . Ja Blücher krank Kutschera Ja Dr. Bucher Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dannemann — Dr. Mocker entschuld. Dr. Dehler Nein Dr. Oberländer . . . . Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen enthalten Eberhard Nein Dr. Reichstein enthalten Euler entschuld. Samwer Nein Fassbender Nein Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch Nein DP Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Becker (Hamburg) . . . Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Dr. Brühler Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Eickhoff Nein wenstein Nein Dr. Elbrächter Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Hellwege — von Manteuffel (Neuß) . Nein Matthes Nein Margulies Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Mauk Nein Müller (Wehdel) . . . . Nein Dr. Mende Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Dr. Middelhauve . . . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Miessner Nein Dr. Schranz Nein Neumayer Nein Dr. Seebohm krank Onnen Nein Walter enthalten Dr. Pfleiderer Nein Wittenburg Nein Dr. Preiß Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer Nein Scheel Nein Schloß . . . . . . . . Nein Fraktionslos Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Böhner Ja Stahl Nein Brockmann (Rinkerode) Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 458 Davon: Ja 259 Nein 185 Stimmenthaltung . 14 Zusammen wie oben . . 458 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Ja Dr. Schellenberg . . . . entschuld. Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein . . . Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin). Ja Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . Ja Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 20 Davon : Ja 14 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 20 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Eventualantrag) der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 6) zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 103) betreffend Weihnachtszuwendung an Bundesbedienstete Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, analle Bediensteten des Bundes (Arbeiter, Angestellte und Beamte), welche mit Ausnahme von Kinderzuschlägen Monats-Bruttobezüge bis zu 300 DM erhalten, zu Weihnachten eine einmalige Zuwendung zu zahlen. Die Zuwendung soll betragen: für den Bediensteten 25 DM für die Ehefrau und jedes unterhaltsberechtigte Kind je 10 DM Der gleiche Betrag soll unter den gleichen Voraussetzungen auch an die Ruhegehalts- und Ruhelohnempfänger sowie an alle unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallenden Personen gezahlt werden. Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Keller Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Änderungsantrag (Exentualantrag) des Abgeordneten Dr. Miessner (Umdruck 5) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 33, 110) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält § 3. Nr. 15 Satz 1 folgende Fassung: „Weihnachtszuwendungen (Neujahrszuwendungen), soweit sie im einzelnen Falle insgesamt für Personen, denen Kinderermäßigungen nach § 32 zustehen, mit einem Kind 120 Deutsche Mark mit zwei Kindern 140 Deutsche Mark mit drei Kindern 160 Deutsche Mark mit vier Kindern 180 Deutsche Mark mit fünf und mehr Kindern 200 Deutsche Mark nicht übersteigen." ' Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. Miessner Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 8. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 — Drucksache 89 - wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Post- und Fernmeldewesen sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) überwiesen. Die beteiligten Ausschüsse für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten gaben mit Schreiben vom 3. Dezember 1953 folgende gemeinsame Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehrswesen ab: Die beiden obenerwähnten Ausschüsse haben heute in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 behandelt und beschlossen, dem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 89 (Anlage a) *) unter Berücksichtigung der Änderungen in der Synopse (Anlage b) *) des Entwurfs zu einem Änderungsa,ntrag (Anlage c) *) und den Berichtigungen des Wortlauts des Internationalen Schiffssicherheitsvertrags London 1948 (Anlage d) *) unverändert zuzustimmen. Es wird darum gebeten, dies bei der Berichterstattung zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1953 den Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse vollinhaltlich angeschlossen und nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung **) anzunehmen. *) Anlagen a und d haben in den Ausschußberatungen vorgelegen und sind diesem Bericht nicht beigefügt. **) Siehe Drucksache 136 I. Allgemeines Bei den Beratungen bezogen sich die Ausschüsse im wesentlichen auf die in Drucksache 89 gegebene Begründung. Die Ausschüsse vertraten einmütig die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich durch ihren Beitritt zum Schiffssicherheitsvertrag London 1948 den internationalen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens auf See baldmöglich anschließen sollte. Sie hielten ferner einen unverzüglichen Beitritt für notwendig, weil andernfalls die deutschen Seeschiffe mit Schwierigkeiten bei der Abfertigung im Ausland rechnen müssen. Der Ausschuß für Verkehrswesen war gich darüber klar, daß der Text des Vertragswerks im Rahmen dieses Ratifizierungsgesetzes nicht geändert werden kann. II. Im einzelnen Zu Art. 1: Der in Abs. 2 neu eingefügte Satz 2 bewirkt, daß die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See mit dem Inkrafttreten des Gesetzes materielle Normen des deutschen Rechts werden und an die Stelle der bisherigen Seestraßenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 120) treten. Dadurch erübrigt sich der frühere Satz 1 des Abs. 3. Zu Art. 2: Siehe Begründung in Drucksache 89. Zu Art. 3: Durch die Einfügung der Worte „zur Durchführung des Schiffssicherheitsvertrages" in Abs. 1 wird entsprechend einer Anregung des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen an den Rahmen des Vertragswerks gebunden. Die bisher in Nr. 8 vorgesehene Ermächtigung entfällt durch die Einfügung des Satzes 2 in Art. 1 Abs. 2. Die neue Nr. 8 schafft auf Wunsch der Küstenländer eine Rechtsgrundlage, die Besetzung von Schiffen mit Kapitänen, Schiffsoffizieren und Schiffsleuten sowie die Anforderungen an deren Eignung und Befähigung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zur Ausführung der Rechtsverordnungen sollen durch das Gesetz gegenüber der bisherigen Aufgabenteilung nicht geändert werden (vgl. Art. 5). Dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung entsprechen die Bestimmungen über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen in den neuen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Die Einfügung der Worte „die Besetzung der Seeschiffe durch Funker" in Abs. 2 wird durch die neue Nr. 8 in Abs. 1 erforderlich, um auch insoweit die Belange des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu wahren. In Abs. 4 sind auf Wunsch des Bundesrates die Worte „oberste Verkehrsbehörde" (der Länder) durch die Worte „Regierungen" (der Länder) ersetzt worden, damit die Landesregierungen in der Wahl ihrer Vertreter für den Fachausschuß frei sind. Zu Art. 4: Die als Abs. 1 neu eingefügte Strafvorschrift wird durch die sofortige Inkraftsetzung der neuen Seestraßenordnung erforderlich (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2). Abs. 2 entspricht der bisherigen Fassung des Art. 4. Zu Art. 5: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 22. November 1950 (Bundesgesetzbl. S. 767) hat die See-Berufsgenossenschaft in Hamburg die Vorschriften des Bundes zur Sichegung der Seefahrt auszuführen. Der vorliegende esetzentwurf erweitert den Kreis der Schiffssicherheits-Vorschriften um Bestimmungen, die bisher nicht als Schiffssicherheits-Vorschrif ten gelten und nicht von der See-Berufsgenossenschaft, sondern von den Ländern ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsverordnungen nach Art. 3 Abs. 1 Nrn. 5, 7 und 8. Deshalb beläßt Art. 5 nur die übrigen Angelegenheiten des Art. 3 Abs. 1 in der Zuständigkeit des Bundes und ermöglicht nur insoweit die Übertragung dieser Aufgaben an die See-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig ergibt sich hieraus in Verbindung mit Art. 83 GG, daß die in Abs. 1 nicht enthaltenen Materien Angelegenheiten der Länder sind. Zu Art. 6: Die Bestimmung enthält die Berlin-Klausel in der üblichen Fassung. Zu Art. 7: Da die neue Seestraßenordnung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird, muß Abs. 2 durch Einfügung der Nrn. 3 und 4 (bisher Nrn. l und 2 in Abs. 3) vorsehen, daß die entsprechenden bisherigen Bestimmungen gleichzeitig außer Kraft treten. Bonn, den 8. Dezember 1953 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf, bevor ich zur Sache komme, noch eine abschließende Bemerkung zur Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Horlacher machen. Falls einige der hier gegebenen Anregungen noch im Ausschuß weiter behandelt werden sollen, wie angedeutet wurde, wird es notwendig sein, dazu einen besonderen Antrag einzubringen.
    Des weiteren möchte ich sagen, daß ich zu der Einladung von Herrn Dr. Horlacher, ins Allgäu zu kommen und dort etwas zu lernen, gern ja sage. Ich hoffe, daß die Schule, in die ich dort gehen muß, nicht allzu lange dauert!

    (Heiterkeit. — Abg. Kriedemann: Vor allem, daß Sie lebend wieder herauskommen!)

    Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP begrüße ich insoweit, als uns die heutige Debatte und die Beratung in den Ausschüssen der Klärung dieses sehr schwierigen Fragenkomplexes


    (Bundesminister Dr. h. c. Lübke)

    näherbringen werden. Die Auffassungen über die Bedeutung und die Möglichkeiten eines auf der Forderung nach Parität aufgebauten Gesetzgebungswerkes sind außerordentlich verschieden. Für die einen bedeutet Parität in der Landwirtschaft ein Zaubermittel, mit dem die Landwirtschaft auf die Dauer rentabel gemacht werden kann sowie Lohn und Preis usw. in Ordnung kommen. Für die anderen bedeutet die Parität eine Utopie, mit der man in der Praxis nichts anfangen kann.
    Um diese Dinge zu klären, die man nicht einfach mit Schlagworten abtun kann, ist es notwendig, den Problemen gründlich zu Leibe zu gehen und sich zu fragen: Können wir, wie etwa andere Länder, in der Weise vorgehen, daß wir ein Paritätsgesetz beschließen und es dann dem Staat überlassen, durch Anhebung der Preise oder durch Zuschüsse auf diesem Gebiet weiterzukommen?
    Man beschäftigt sich ja nicht nur in Deutschland mit diesen Fragen. Die Diskussion hat weltweite Ausmaße angenommen. In Europa haben die Länder England, Schweden und die Schweiz auf- diesem Gebiet Erfahrungen gesammelt; die größten Erfahrungen haben aber die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
    Unter Paritat im landwirtschaftlichen Sektor versteht man heute landwirtschaftliche Preis- bzw. Einkommensverhältnisse, wie sie in einer als normal angesehenen Vergleichszeit bestanden. Man versteht weiterhin darunter Bestrebungen zur Angleichung des landwirtschaftlichen Einkommens an dasjenige Einkommen, das bei vergleichbaren Tätigkeiten im gewerblichen Sektor erzielt werden . kann. Neuerdings versteht man unter landwirtschaftlicher Parität in einer ungenauen Umdeutung dieses Wortes auch die Parität zwischen Aufwand und Ertrag, also die sogenannte Aufwand-ErtragParität, für die man aber keine Vergleichszeit bzw. keine Vergleichswerte zu einer Basiszeit vorweisen kann, die infolgedessen eigentlich auch nicht Parität genannt werden dürfte. Aber gerade die letztgenannte Parität wird in den kernmenden Auseinandersetzungen eine erhebliche Rolle spielen. Man unterscheidet nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesernährungsministerium Paritätspreissysteme und Paritätseinkommenssysteme.
    Entsprechend den zahlreichen Möglichkeiten, die auf diesem Gebiet denkbar sind, hat man im Ausland ganz verschiedene Lösungen entwickelt, und mit diesen Lösungen werden wir uns zweckmäßigerweise zunächst einmal beschäftigen.
    In den Vereinigten Staaten wird seit etwa 20 Jahren für die wichtigsten Agrarerzeugnisse laufend ein Paritätspreisniveau errechnet, das unter Zugrundelegung der entstandenen Unkosten und einer Basiszeit von 1910 bis 1914 den Paritätspreis angibt, den man durch Preisstützung erzielen will. Dieser Preis wird bekanntgegeben; die Commodity Credit Corporation (CCC) erhält die Anweisung, die vorhandenen landwirtschaftlichen Vorräte an den wichtigsten Produkten, an Butter, an Getreide, an Fleisch usw., zu beleihen, und zwar von 60 bis zu 90 %, je nach der Versorgungslage. Die Landwirtschaftsverwaltung kann, wenn notwendig, eine Einschränkung der Produktionsflächen anordnen. Letzteres hat sich in Amerika als völlig nutzlos erwiesen. Denn wenn die Farmer die Anbauflächen einschränken mußten, haben sie die Bewirtschaftung der genehmigten Flächen derart intensiviert und durch Massenanwendung von Kunstdünger auf den kleineren Flächen so erhebliche Erträge erzielt, daß das, was mit der Einschränkung der Anbaufläche erreicht werden sollte, auf diese Weise wieder ausgeglichen wurde.
    Die Ergebnisse dieser landwirtschaftlichen Preisstützung bzw. Paritätssicherung in den USA waren folgende: Die Vereinigten Staaten von Nordamerika wurden dadurch dreimal — einmal in der großen Dürre in den Jahren 1934 bis 1936 — vor einer Krise gerettet, und verschiedene Nachbarländer ebenfalls. Weiterhin konnten die USA bei Eintritt in den Zweiten Weltkrieg über enorme Reserven verfügen. Nach dem Kriege, insbesondere auch in der Korea-Zeit, konnten sie nicht nur den Kriegsschauplatz versorgen, sondern darüber hinaus alle in Not geratenen Länder, wie z. B. Deutschland.
    Man kann aber im normalen Ablauf der Zeit nicht erwarten, daß Amerika noch einmal derartig günstige zwanzig Jahre haben wird. Denn wenn Frieden bleibt - was keiner von uns weiß —, wird nicht dreimal in zwanzig Jahren der Fall eintreten, daß die Vereinigten Staaten auf sehr einfache Weise von ihren Riesenvorräten befreit werden. Deshalb denkt man heute in Amerika daran, dieses System abzubauen, weil es auf der einen Seite ungeheure Kasten verursacht hat, Kosten in einem Ausmaß, wie sie bei uns gar nicht denkbar wären - bis zu 25 Milliarden DM wurden in guten Erntejahren für Preisstützung ausgegeben —, weil außerdem derartige. Vorräte anwachsen, daß man keine Möglichkeit mehr sieht, sie überhaupt unterzubringen, geschweige denn zu verkaufen. Wenn nun die Amerikaner, den in ihrem Lande erwogenen Plänen folgend, die Paritätspreise auf Kosten der Verbraucher halten, im übrigen aber in Kauf nehmen, daß infolge Hergabe dieser Riesenmengen die Preise auf dem Weltmarkt sehr stark sinken, so bedeutet das unter Umständen- eine völlige Deroute der landwirtschaftlichen Preisverhältnisse auf dem Weltmarkt und damit eine Störung der Agrarpolitik in sämtlichen Ländern.
    In der Schweiz hat man eine im Landwirtschaftsgesetz verankerte Preispolitik darauf abgestellt, daß die Erzeugerpreise mehrerer Jahre die mittleren Produktionskosten rationell geführter Betriebe decken sollen. Die Schweiz hat aber mit diesen Maßnahmen noch nicht so viele Erfahrungen gewonnen, daß man daraus lernen könnte. Es ist außerdem in diesem Gesetz bestimmt, daß die wirtschaftliche Lage der übrigen Bevölkerung und insbesondere der Verbraucher in Rechnung. gestellt werden soll. Damit sind die Bestimmungen so dehnbar, daß man daraus eine wirksame Politik wohl nicht entwickeln kann.
    In Schweden zielt das System darauf ab, der Landwirtschaft das Realeinkommen von 1938/39 zu erhalten, wobei die Errechnung des für die einzelnen Wirtschaftsjahre anzustrebenden Einkommens von Betrieben bestimmter Größenordnung und rationeller Bewirtschaftung ausgeht. Neuerdings will man das landwirtschaftliche Einkommen — im Vergleich zu ganz bestimmten gewerblichen Berufsgruppen — stabilisieren. Ob das leichter ist als nach dem bisherigen System, das sich offenbar nicht bewährt hat, ist mir sehr zweifelhaft.
    In England hat man eine sehr sorgfältige Arbeit geleistet. Man hat die .Produktionskosten errechnet und Preise festgelegt, die es ermöglichen, die Produktionskosten zu decken. Diese Preise gehen nicht direkt auf Kasten der Verbraucher, sondern werden


    (Bundesminister Dr. h. c. Lübke)

    vorn Staate übernommen. In den Jahren, in denen England in dieser Einsicht am stärksten engagiert war und damit die größten Opfer brachte, mußte es jährlich etwa 7 Milliarden DM zahlen, um diesen Ausgleich zwischen Produktionskosten und Einnahmen sicherzustellen.
    Für uns wäre eine Nachahmung derartiger Paritätspreissysteme sowohl nach dem Vorbild der USA wie auch dem Englands schon aus diesem Grunde nicht möglich. Aus Schweden und aus der Schweiz liegen wegen der dort ständig vorgenommenen Änderungen noch wenig Erfahrungen vor, so daß wir auch auf ihnen nicht aufbauen können. So steht es also mit den theoretischen Überlegungen und den praktischen Erfahrungen in der Welt.
    Den Erörterungen und Überlegungen über diese schwierige Frage, die die eigene, die deutsche Lage betreffen, muß folgendes vorausgeschickt werden. Das Einkommen in der Landwirtschaft wird in seiner Höhe und in seiner Verteilung im wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: a) durch die Preise und die Mengen der Verkaufserzeugnisse, b) durch die Höhe der personellen und sächlichen Betriebskosten und c) durch rationelle Verwendung und Kombination. Wir müssen also bei einem eventuell zu konstruierenden Paritätspreissystem ein System wählen, das nicht den Preisindex für die Produktionsmittel und den Index für die landwirtschaftlichen Produkte für sich allein berücksichtigt. Das wäre eine Rechnung im luftleeren Raum, aus der man zwar erkennen kann, daß die Indices für die Preise der Produktionsmittel höher als die der Produktenpreise liegen; aber damit allein kann man leider nicht viel anfangen. Man muß sich diese Erkenntnisse vor Augen halten, wenn man sich klar werden will: Wie kann die Bundesregierung überhaupt eine Preisentwicklung im Sinne der Parität beeinflussen?
    In der Diskussion, die nun seit vier Jahren in Deutschland im Gange ist, wurden folgende drei Lösungen erörtert. Die erste Lösung bildete das eben schon erwähnte Paritätspreissystem, das nur die Indices für die Produktionsmittelpreise und die Indices für die Produktenpreise berücksichtigt und die Tendenz verfolgt, die Schere zu schließen. Das kann man aber, wie ich schon erwähnte, ohne Einrechnung und Anrechnung der verkauften Mengen nicht tun.
    Die zweite Lösung ist die der Einkommensparität. Es wird damit die Sicherstellung eines Einkommens verlangt, das dem Einkommen in einem vergleichbaren Berufszweig aus dem gewerblichen Sektor oder aus irgendeinem anderen vergleichbaren Gebiet gleich ist. Die Sicherung einer derartigen Einkommensparität würde aber bedeuten, daß einem einzelnen Berufsstande auf Kosten der Gesamtheit ein bestimmtes Einkommen garantiert wird. Dadurch würde praktisch jeder Fortschritt oder jedes Fortschrittstreben unmöglich gemacht werden. Eine derartige Lösung scheidet also auch aus.
    Die dritte Lösung, die sogenannte Aufwand-Ertrag-Parität erstrebt lediglich eine laufende Angleichung des landwirtschaftlichen Ertrages an dem Betriebsaufwand undberücksichtigt außer dem Preis auch die erzeugten Mengen. Nach meiner Meinung wird das System der Aufwand-ErtragParität für deutsche Verhältnisse das einzige sein, das die zwischen Aufwand und Ertrag bestehende Diskrepanz nach objektiven Maßstäben klarlegen kann. Außerdem bietet sich gegenüber den anderen
    Paritätssystemen hier der Vorteil, daß alle auf die Kosten- und Ertragslage einwirkenden Einflüsse auf einen einzigen Generalnenner gebracht werden können, nämlich auf den Vergleich der Gesamteinnahmen mit den Gesamtausgaben. Danach würde also in einem landwirtschaftlichen Betrieb die Aufwand-Ertrag-Parität hergestellt sein, wenn die Erträge die entstandenen Kosten einschließlich einer Kapitalverzinsung und einschließlich eines angemessenen Entgelts für den Betriebsleiter sowie für die mitarbeitenden Familienmitglieder und die Fremdarbeiter decken, und zwar das Entgelt für die mitarbeitenden Familienmitglieder und die Fremdarbeiter in einem Ausmaß, das den Löhnen entspricht, die in der gewerblichen Wirtschaft in vergleichbarer Tätigkeit gezahlt werden. Das ist der entscheidende Punkt.

    (Zuruf von der Mitte: Sonst hört die Landwirtschaft nämlich auf!)

    Das sieht alles sehr einfach aus; es durchzuführen aber sehr schwierig. Der einzelne Betrieb kann nichts verschenken, aber auch die Gesamtwirtschaft kann nichts verschenken. Letzten Endes muß also die Produktivität vorhanden sein, bevor derartige Löhne und ein derartiges Entgelt für die landwirtschaftlichen Familienmitglieder gezahlt werden. Die hier zu treffenden Feststellungen können nicht in Betrieben erfolgen, die wegen der völligen Zersplitterung ihrer Grundstücke, wegen unmoderner Gebäude, wegen der Lage in den dichtgedrängten Dörfern nicht rentabel sind oder deren Produktivität vielleicht auch unter ungeeigneten Betriebsleitern leidet. Da könnte man zu gänzlich falschen Schlüssen kommen. Man müßte also nach ganz objektiven Maßstäben vorgehen und, so wie das Ausland es tut, die Feststellungen lediglich in rationell arbeitenden Betrieben treffen.
    Hieran erkennen Sie, warum es notwendig ist, zunächst einmal mit einem Programm zur Normalisierung der Agrarstruktur anzufangen. Die unter Sonderbedingungen wirtschaftenden Landwirte müssen so schnell wie möglich durch eine Normalisierung der Agrarstruktur an den Stand der übrigen Betriebe herangebracht werden, damit für alle in gleicher Weise etwas geschehen kann.

    (Zuruf rechts: Frühestens in 10 Jahren!)

    — Über diese Frage werden wir uns noch öfters unterhalten, Herr Kollege.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Klarstellung einer etwa bestehenden Disparität oder Diskrepanz bedeutet aber noch nicht den Weg zur Lösung.
    Welche Mittel stehen zur Verfügung? Wir hätten einmal die Wege zu betrachten, die in England beschritten werden. Den Bauern werden bestimmte Preise garantiert, und zwar auf Kosten der Staatskasse. Dem Verbraucher werden die Preise verbilligt, auch auf Kosten des Staates. Das hat in England in einzelnen Rechnungsjahren bis zu 7 Milliarden DM gekostet und in Amerika das Dreifache. Ich glaube, daß Verhandlungen hierüber mit dem Chef des Finanzressorts wenigstens im Augenblick völlig aussichtslos sein würden. Ich kenne ihn so weit, daß ich es jedenfalls nicht versuchen würde.

    (Heiterkeit rechts. Hört! Hört! in der Mitte.)

    Die zweite Möglichkeit: Kann man durch einfache Anhebung der Preise auf politischem Wege

    [Bundesminister Dr. h. c. Lübke)
    eine entsprechende Rentabilität in der Landwirtschaft erzeugen, so daß die entsprechenden Löhne gezahlt werden können? Sicherlich kann man das. Aber hier bestehen die Bedenken, daß der Verbraucher, der ja dann die Kosten zu tragen hätte, in den Nichtverbrauch ausweichen kann, d. h. der Konsum würde sinken, wie wir es z. B. im vorigen Jahre uni diese Zeit bei der Butter erlebt haben. Das ist die eine Gefahr. Wenn zweitens die Arbeiterschaft auf die Preiserhöhungen mit einer Forderung nach höheren Löhnen antwortet, wäre die Lohn-Preis-Spirale in Bewegung gesetzt, und wir würden uns mit höheren Preisen, mit höheren Löhnen und höheren Produktionsmittelpreisen der Landwirtschaft die bekannte Treppe langsam wieder heraufbewegen. Ich glaube also nicht, daß durch die Aufwendung öffentlicher Mittel, durch allgemeine Anhebung der Preise eine Parität zwischen Aufwand und Ertrag hergestellt werden kann.
    Wohl aber bieten sich andere Mittel, und diese Mittel werden auch in der Regierungserklärung angegeben. Eines dieser Mittel ist die Senkung sämtlicher Betriebsmittelkosten, z. B. der Preise für Elsen und Stahl, Maschinen und Geräte, Kunstdünger und Kraftstoffe. Diese Kosten müssen wir uns einmal näher ansehen. Herr Kollege Preiß erwähnte schon, daß die Preise für landwirtschaftliche Produkte gegenüber 1938 auf einem Index von 194 stehen, während die heute morgen so eingehend und liebevoll erörterte Milch sogar nur einen Index von 171 aufweist. Demgegenüber steht die letzte Preisindexziffer für Stahl und Eisen insgesamt auf 338, darunter für Roheisen auf 459, für Stabstahl auf 355 und für Feinbleche auf 361. Ich bin allerdings der Meinung, daß wir nicht die einzigen sind, die unter diesen hohen Stahl- und Eisenpreisen zu leiden haben. In diesem Punkt . wird hoffentlich auch die eisenverarbeitende Industrie an die Seite der Landwirtschaft treten, wenn es sich darum handelt, hier eine Änderung zu schaffen. Wir haben, weil die hohen Eisen- und Stahlpreise die Preise für Ackerschlepper und Landmaschinen und damit die landwirtschaftlichen Verkaufspreise stark beeinflussen, stärkste Ursache, uns darum zu bemühen, die Stahl- und Eisenpreise zu senken. Im übrigen stehen die Ab-Werk-Preise für den Maschinenbau insgesamt bei einem Index von 213, für Landmaschinen bei 244, für Antriebsmaschinen bei 228 und für Arbeitsmaschinen bei 222.
    Wir kommen auch im Falle großer Erntemengen bei einem Preisindex für die landwirtschaftliche; Erzeugnisse von 194 gegen eine derartige Höhe der Produktionsmittelpreise nicht an, zumal die Lage auf dem Gebiete der Kunstdünger- und der Kraftstoffpreise nicht sehr viel anders ist. Ich darf Ihnen hier z. B. die Dollar-Preise für 100 Liter Dieselbetriebsstoff in Westdeutschland und den benachbarten Ländern vorlesen: in Westdeutschland 8,3, Frankreich 13,0, Belgien 4,7, Luxemburg 5,1, in. den Niederlanden 3,7, in Italien 4,3, Österreich 8,4, Griechenland 4,5, Dänemark 4,2, Schweden 4,8, Norwegen 3,5. Sie sehen, außer Frankreich steht Deutschland gegenüber sämtlichen Nachbarländern mit dem Kraftstoffpreis in stolzer Höhe. Wir bezahlen gegenüber unserem Nachbarland Holland das 2 1/2fache für den Kraftstoff.

    (Hört! Hört! bei der CDU.)

    Wie sieht es nun beim Kunstdünger aus? Bei Salpetersorten, z. B. bei Chilesalpeter, hat Deutschland einen Preisstand von 488, Schweden 462, Dänemark 453, Großbritannien 456; der Preisstand in
    Irland und den Niederlanden ist noch niedriger. 1 Also gerade diejenigen Länder, die mit uns konkurrieren, haben einen billigeren, Stickstoffpreis, nicht nur bei. Chilesalpeter, der aus dem Ausland kommt, sondern auch bei anderen Salpetersorten. Nur in Frankreich und Italien sind die Salpeterdüngerpreise höher als bei uns. Bei schwefelsaurem Ammoniak, Superphosphat und Thomasphosphat liegen die Preise der gesamten Nachbarländer beachtlich unter den unsrigen. Ich brauche die Länder nicht alle aufzuzählen. Ähnlich verhält es sich beim Kalkdünger.
    Die deutsche Landwirtschaft kann, bevor sich ihre Produktionsbedingungen nicht so stellen, wie es im Ausland selbstverständlich ist, überhaupt nicht daran denken, sich auf den europäischen Markt einzustellen; weil es unter diesen Umständen kaum möglich sein wird, einen Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag zu erreichen.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Das sind nicht die einzigen Mittel, die angewendet werden können. Über die sogenannte Typenbereinigung ist schon gesprochen worden. Wir haben in Deutschland etwa 120 Treckertypen, während in dem großen Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika ungefähr nur 20 vorhanden sind. Unsere Fabriken können sich das bei dem Absatz in Deutschland offenbar leisten.
    Um die Typenbereinigung in großem Umfang durchzuführen, ist es notwendig, daß sich die Fabriken zu einem Rationalisierungskartell zusammenschließen, um Zusammenbrüche zu verhindern und nur diejenigen Typen herauszubringen, die preiswert und leistungsfähig genug sind, damit unsere Landwirtschaft der ausländischen Landwirtschaft Paroli bieten kann. In Kreisen der Industrie wird dieses Problem auch mit sehr viel gutem Willen behandelt, aber es geht natürlich nicht, daß sich diese Gespräche vielleicht über Monate und Jahre hinziehen, worauf Herr Kollege Preiß mit Recht hingewiesen hat. Auf diesem Gebiet muß gehandelt werden. Da die Vertreter der MontanUnion gerade hier sind, hätten sie vielleicht Gelegenheit, uns mitzuteilen, was sie auf dem Gebiet der Verbilligung von Eisen und Stahl innerhalb der Montan-Union zu tun vermögen.

    (Beifall bei der CDU.)

    Bei der Typenbereinigung wird auch eine eingehende Prüfungsarbeit notwendig sein, um die richtigen Treckertypen und Maschinentypen herausbringen zu können. In diesem Punkte sind uns Schweden und Dänemark weit überlegen. Sie haben nicht so leistungsfähige Fabriken wie wir, aber sie haben sehr leistungsfähige Typen, weil sie die Landwirtschaft und die Technik durch Einsatz von Staatsmitteln in die Lage versetzen, die richtigen Typen auszuwählen.
    Wir benötigen auch die Hilfe des Finanzministers, der alle Maßnahmen produktionsfördernder Natur, die uns auf dem Marsch in den europäischen Markt unterstützen, steuerbegünstigen sollte. Ich hoffe, daß gerade die Normalisierung unserer Agrarstruktur und viele Dinge auf diesem Gebiet die Aufmerksamkeit und Aufgeschlossenheit des Finanzministers finden werden. Ich bin natürlich nach den Verhandlungen, die ich in den vergangenen Wochen gehabt habe, nicht gerade verwöhnt.

    (Heiterkeit. — Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Bundesminister Dr. h. c. Lübke)

    Aber es gehört noch mehr dazu. Es gehört vor allen Dingen in der Landwirtschaft selbst eine geistige Aufgeschlossenheit und ein Tätigwerden als Unternehmer dazu. Es muß die Ängstlichkeit vor der Konkurrenz abgeworfen werden. Es muß sich mehr Selbstbewußtsein entwickeln. Im Grunde genommen ist kein einziger Bauer auf der ganzen Welt — Sie können hingehen, wohin Sie wollen — so fleißig, so leistungsfähig und so zäh wie der deutsche.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)

    Er sollte einmal andere Länder besuchen. Er würde mit einem stolzen Selbstbewußtsein zurückkommen und dem Glauben, daß er es im europäischen Markt schon schaffen würde. Die altbekannten Lieder von der Klagemauer würden dann aufhören.

    (Abg. Kriedemann: Dafür ist aber ein neuer Stil in der Agrarpolitik die Voraussetzung!)

    Wenn Landwirtschaft, Bundestag und Bundesregierung in dieser Form an die Lösung des Problems herangehen, dann, glaube ich, wird der Weg zu einer vernünftigen Lösung der Paritätsfrage und zur Normalisierung der Agrarstruktur mit Erfolg beschritten werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Große Anfrage ist beantwortet. Ich frage das Haus, ob eine allgemeine Aussprache gewünscht wird. — Keine allgemeine Aussprache? — Sie entfällt. Das Haus begnügt sich mit der Entgegennahme der Antwort des Herrn Ministers.
Es wurde mir gesagt, daß zu Punkt 4 der Wunsch bestehe, daß die Große Anfrage an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegeben werden soll. — Das Haus ist damit einverstanden.

(Abg. Kriedemann: Punkt 3 bitte auch!)

— Ja, Punkt 3, Stützung der Milchpreise, ebenfalls. Das Haus ist damit einverstanden. Das gilt als beschlossen.
Wir haben nun eine Wahl vorzunehmen, und zwar zunächst nach Punkt 6 — Punkt 5 wird später drankommen —:
Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 115).
Wird das Wort hierzu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Wahl. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß ohne Stimmzettel, nur durch Handaufheben gewählt wird. Wer für den Antrag der Franktionen der CDU/CSU, SPD, FDP auf Drucksache 115 ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? — Ich stelle die einstimmige Wahl der Herren Dr. Vogel, Schoettle und Dr. Blank (Oberhausen) fest.
Punkt '7:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85).
Der Präsident Dr. Ehlers hat auf die Bedeutung dieser Konvention zu Beginn der Sitzung, die mit dem 5. Jahrestag der Beschlußfassung über die Konvention vor der UNO zusammenfällt, schon hingewiesen. — Das Haus verzichtet auf Begründung und Aussprache. Die Vorlage soll dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen werden. Wird ein weiterer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ziffer 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien vom 4. September 1953 über die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Drucksache 91).
Auch hier schlägt der Ältestenrat vor, auf Begründung und Aussprache zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Außenhandelsfragen als federführenden und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Ziffer 9:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan vom 8. Mai 1953 über den Schutz durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigter Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 92).
Auch hier empfiehlt der Ältestenrat, von einer Begründung und Aussprache abzusehen und die Vorlage an den Ausschuß für Außenhandelsfragen als federführenden und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht als mitberatenden zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Punkt 10:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) (Drucksache 117);

(Erste Beratung: 7. Sitzung);

b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen und Genossen betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksachen 118, 66).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Kurlbaum.


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache 51 betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften wurde in der 7. Plenarsitzung am 3. Dezember dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß federführend und dem Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes mitberatend überwiesen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat am 4. Dezember diese Vorlage beraten.
    Der wesentliche Inhalt der Vorlage ist der Antrag: Der Bundestag möge beschließen, den § 1 des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 27. Dezember 1951 zu verlängern, und zwar bis zum 31. Dezember 1954. Materiell handelt es sich dabei um die Verlängerung der Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, durch die den Konsumvereinen der Verkauf an Nichtmitglieder verboten wurde, und um die Außerkraftsetzung von den dazugehörigen Strafbestimmungen.
    Zu beginn der Beratung im Wirtschaftsausschuß wurde beschlossen, die Diskussion nicht auf den materiellen Inhalt des derzeit für die Genossenschaften gültigen Rechts auszudehnen. Die Mehrheit des Ausschusses entschied sich für die Verlängerung der Frist, weil man einen Vorentscheid über den materiellen Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen nicht wollte. Man entschied sich aus dem ,gleichen Grund aber auch für eine möglichst kurze Verlängerung der Frist, nämlich nur soweit sie für die Einbringung und Beratung eines neuen Gesetzes zur Regelung des Genossenschaftsrechts erforderlich ist. Dementsprechend beschloß die Mehrheit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik eine Änderung der Drucksache 51; sie liegt Ihnen in der Drucksache 117 vor. Dieser Beschluß wurde mit einer Stimmenmehrheit von 19:8 gefaßt. Mit dieser Änderung und einer Mehrheit von 19:7 beschloß dann der Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Ihnen den Mündlichen Bericht gemäß Drucksache 117 vorzulegen.
    Der mitberatende Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstands beschäftigte sich in einer Sitzung am 8. Dezember mit der gleichen Vorlage. Er stimmte den Beschlüssen des Wirtschaftsausschusses mit einer Mehrheit von 11:10 zu, weil nach seiner Meinung mit der Neuregelung des Genossenschaftswesens gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen gegenüber der übrigen Wirtschaft geschaffen werden müßten.
    Die Drucksache 66 wurde vom federführenden Ausschuß für Wirtschaftspolitik mit der Drucksache 51 am gleichen Tage behandelt. Hier war es nötig, die Frist, die im Antrag Drucksache 66 vorgeschlagen war, der Frist anzupassen, wie sie im Mündlichen Bericht gemäß Drucksache 117 festgelegt worden ist. Dementsprechend beschloß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik einstimmig, die Frist für die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs betreffend die Neuregelung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf den 28. Februar 1954 vorzuverlegen. Der mitberatende Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstands hat sich auch diesem Beschluß des federführenden Ausschusses angeschlossen, und zwar einstimmig.
    Ich habe Ihnen die Annahme beider Mündlichen Berichte, Drucksachen 117 und 118, im Namen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu empfehlen.

    (Beifall.)