Rede:
ID0200714900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2007

  • date_rangeDatum: 3. Dezember 1953

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag – 7. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953 125 7. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen 128 B, 166 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schröter (Wilmersdorf), Dr. Friedensburg, Kinat, Sträter, Altmaier, Kunz (Schwalbach), Muckermann, Dr. Schmid (Tübingen) 128 B Eintritt der Abg. Wolf (Stuttgart) und Maier (Mannheim) in den Bundestag 128 C Umbenennung von Ausschüssen 128 D Beschluß des Bundesrats betr. Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestags und des Bundesrats für den Vermittlungsausschuß 128 D Kleine Anfrage 3 der Fraktion der FDP betr. Beamtenrechtsfragen (Drucksachen 32, 74) 128 D Zurückziehung des Antrags der DP betr. Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 29) 128 D Fragestunde (Drucksache 88): Frage der Verlesung der Fragen.. . 129 A, 130 C 1. betr. Preise für Kaffee- und Teegetränke in Gaststätten: Ritzel (SPD) 129 A, C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 129 A 2. betr. Grenzkontrolle bei der Ein- und Ausreise deutscher Staatsangehöriger: Ritzel (SPD) 129 C, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 129 C, D 3. betr. Abhören von Telephongesprächen und Briefzensur durch die britische Besatzungsmacht im Oberpostdirektionsbereich Hamburg: Dr. Mende (FDP) 129 D, 130 C Dr.-Ing. E. h. Schuberth, geschäftsführender Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen 130 A 4. betr. Industrieverwaltungsgesellschaft mbH.:Dr. Atzenroth (FDP) 130 C, 131 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 130C, 131 B betr. Verkehrssicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen: Morgenthaler (CDU) 131 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . . 131 B 5. betr. Maßnahmen gegen Mißstände bei Abzahlungskäufen: Dr. Orth (CDU) 131 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 131 D 6. betr. Lokomotiven auf Abstellgeleisen: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 132 B, C Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium' für Verkehr . 132 B, C 8. betr. Entlassungen beim US.-Instandsetzungsbetrieb in Wasseralfingen (Kreis Aalen): Dr. Mommer (SPD) 132 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 132 D 9. betr.-Rentenzahlungen an die Pensionskasse für das deutsche Schneidergewerbe: Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . . . 133 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 133 A, B 10. betr. 15. Stern in der Flagge des Europarates: Dr. Mommer (SPD) 133 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 133 B 11. betr. Reallohn der westdeutschen Bediensteten der Eisenbahndirektion Erfurt: Freidhof (SPD) 133 C, D Dr. Bergemann, Staatssekretär ,im Bundesministerium für Verkehr . . 133 D 12. betr. Stand der Gesetzgebungsvorarbeiten über die Ausbildung, Prüfung und Berufstätigkeit der medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten: Frau . Dr. Jochmus (CDU) . . . . . . 134 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 A 13. betr. französische Dokumente zu den Viermächtevereinbarungen von 1945: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 134 B, D, 135 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 B, 135 A 14. betr. Veröffentlichung der Note der Alliierten Kommission über zweiseitige Verhandlungen betr. das deutsche Auslandsvermögen: Dr. Pfleiderer (FDP) 135 B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 135 B, C 15. betr. Erlaß einer Rechtsverordnung über Gewährung eines Pauschbetrags für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit: Dr. Miessner (FDP) . . 135 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 135 C, D 16. betr. Barentgelt an ehemals „selbständige" Flüchtlinge aus der Sowjetzone: Kortmann (CDU) 135 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 136 A 17. betr. Umschreibung von Patenten der ehemaligen Angehörigen der Kriegsmarine in Patente der Handelsmarine: Heye (CDU) 136 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . 136 B 18. betr. Lohnsteuer für Weihnachtszuwendungen in Form von Gutscheinen aus dem Betrieb von Arbeitgebern bzw. für persönliche Weihnachtsgeschenke in Betrieben und Haushaltungen: Heye (CDU) 136 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 137 A 19. betr. Tilgungsquote der Handwerkerkredite: Zurückgezogen 137 A 20. betr. Behandlung des Deutschen Bundestags als ausländisches Parlament im saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 137A, B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 137 A, B, C 21. betr. Angleichung alter Rentenansprüche an die gegenwärtige Kaufkraft des Geldes: Dr. Schellenberg (SPD) 137 C, D Storch, Bundesminister für Arbeit . 137, C, D Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 106): Absetzung von der Tagesordnung 137 D Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 38) . . . 138 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 44) 138 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 138 A, 142 B Dr. Gille (GB/BHE) 140 A Dr. Schmid (Tübingen) 140 C Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 142 B Erste Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und, Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksache 66) 142 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes 142 D, 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48) 143 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 143 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung (Drucksache 56) . . 143 A Stücklen (CSU), Antragsteller . . . 143 B Beschlußfassung 143 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 50), mit der Ersten Beratung dés von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 58), mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Getreidepreisgesetzes 1953/54 (Drucksache 60) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksache 75) 143 C Fassbender (FDP), Antragsteller . . 143 D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller . 144 A Kriedemann (SPD) 145 B Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 90, 50 und 58 an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Gesetzentwurfs Drucksache 60 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Antrags Drucksache 75 an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Außenhandelsfragen 145 D Beratung des Entwurfs einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 69) 146 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Wirtschafts- politik 146 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42) 146 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 146 A, 149 A Dr. Gülich (SPD) 147 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 150 C Dr. Miessner (FDP) 151 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 151 D Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vertretern der Gläubiger und Garantiemächte über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für gewisse österreichische Auslandsanleihen, eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Regelung der Forderungen der Französischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland und eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung der Forderungen des Fürstentums Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 64) . . . . 151 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für auswärtige Angelegenheiten und für Geld und Kredit 152 A, 153 C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksache 57) 152 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 152 A Richter (SPD) 152 C Frau Finselberger (GB/BHE) 153 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Drucksache 65) 153 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einkommensgrenze für das Erlöschen der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 67) 153 D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 153 D Schüttler (CDU) 155 A Frau Finselberger (GB/BHE) 155 D Dr. Hammer (FDP) 156 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 156 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksachen 105, 40) 156 B Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 156 B Frau Korspeter (SPD) 157 A Frau Finselberger (GB/BHE) 158 B Horn (CDU) 158 D Dr. Gille (GB/BHE) 160 A Dr. von Brentano (CDU) 161 B Namentliche Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 105 161 C, 162 A, 167 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendung für Bundesbedienstete (Drucksache 103) 161 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksache 68) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . . 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 2. September 1949 und zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen vom 6. November 1952 (Drucksache 70) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Freundschafts- und Handelsvertrag vom 21. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich des Jemen (Drucksache 72) 162 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für auswärtige Angelegenheiten 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73) 162 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71) 162 B Dr. Pfleiderer (FDP) 162 B Überweisung an die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Außenhandelsfragen 165 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) 165 B Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten 165 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Jacobi gemäß Schreiben des Landgerichts Würzburg, Strafkammer, vom 13. November 1953 (Drucksache 107) . . . . 165 B Giencke (CDU), Berichterstatter . . . 165 B Annahme des Ausschußantrags 165 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Behrisch gemäß Schreiben des Amtsgerichts Coburg, Abt. 3, vom 3. November 1953 (Drucksache 108) 165 C Kahn (CSU), Berichterstatter 165 D Annahme des Ausschußantrags 165 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 3) 166 A Beschlußfassung 166 A Nächste Sitzung 166 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) 167 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Dr. Adenauer Ja Albers Ja Arndgen Ja Barlage Ja Dr. Bartram Ja Bauer (Wasserburg) . Ja Bauereisen Ja Bauknecht Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) . . Ja Berendsen Ja Dr. Bergmeyer Ja Fürst von Bismarck . . . Ja Blank (Dortmund) . . . Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Bock Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . . . Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Dr. von Brentano . . . Ja Brese Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel) . Ja Brück Ja Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . Ja Dr. Bürkel Ja Burgemeister Ja Caspers Ja Cillien Ja Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier Ja Diedrichsen Ja Frau Dietz Ja Dr. Dittrich Ja Dr. Dollinger Ja Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Ja Even Ja Feldmann . krank Finckh Ja Dr. Franz Ja Franzen Ja Friese Ja Fuchs Ja Funk Ja Dr. Furler Ja Name Abstimmung Gedat Ja Geiger Ja Frau Geisendörfer . . . Ja Gengler . Ja Gerns Ja D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Ja Giencke . Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) — Glüsing Ja Gockeln . — Dr. Götz Ja Goldhagen Ja Gontrum Ja Dr. Graf Ja Griem Ja Günther Ja Gumrum Ja Häussler Ja Hahn Ja Harnischfeger Ja von Hassel Ja Heix enthalten Dr. Hellwig Ja Dr. Graf Henckel . . . Ja Dr. Hesberg Ja Heye Ja Hilbert entschuld. Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler Ja Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth Ja Illerhaus Ja Dr. Jaeger Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja Josten Ja Kahn Ja Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer (Bamberg) Ja Kemper (Trier) Ja Kiesinger Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp Ja Knobloch Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kolbe Ja Name Abstimmung Koops Ja Dr. Kopf Ja Kortmann Ja Kramel Ja Krammig Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . Ja Kühlthau entschuld. Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibfried Ja Dr. Leiske Ja Lenz (Brühl) Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . krank Lenze (Attendorn) . . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr Ja Dr. h. c. Lübke . ... Ja Lücke entschuld. Lücker (München) . — Lulay Nein Maier (Mannheim) . Nein Majonica Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Ja Massoth Ja Maucher . . . . . . . Ja Mayer (Birkenfeld) . . Ja Menke Ja Mensing Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Miller (Ingolstadt) . . . Ja Dr. Moerchel Ja Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Müller-Hermann . . . Ja Müser Ja Naegel Ja Nellen Ja Neuburger — Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Dr. Pferdmenges . . . Ja Frau Pitz Ja Platner Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Frau Praetorius . . . . — Frau Dr. Probst . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Raestrup Ja Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . . Ja Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Rümmele Nein Ruf Ja Sabaß Ja Sabel Ja Schäffer Ja Scharnberg Ja Scheppmann Ja Schill (Freiburg) . . . Ja Schlick Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja Schmücker Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Schrader Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.-Ing. h. c. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz Ja Schuler Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) . . . . Ja Spies (Emmenbausen) . Ja Spörl Ja Graf von Spreti . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß . . Ja Stiller Ja Storch Ja Dr. Storm Ja Strauß Ja Struve Ja Stücklen Ja Teriete Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß Ja Wacher (Hof) Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Dr. Wahl Ja Walz Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Wehking Ja Dr. Welskop Ja Dr. Werber Ja Wiedeck Ja Wieninger Ja Dr. Willeke Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Wuermeling . . . Ja Wullenhaupt — Name Abstimmung SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Bals - Nein Banse Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein 'Bazille Nein Behrisch krank Frau Bennemann • • • • Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Birkelbach Nein Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom Nein Daum Nein Dr. Deist Nein Dewald Nein Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Erler Nein Eschmann Nein Faller Nein Franke Nein Frehsee Nein Freidhof Nein Frenzel Nein Gefeller Nein Geritzmann entschuld. Gleisner (Unna) . . . Nein Görlinger — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) Nein Hansing (Bremen) . . Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland Nein Heinrich Nein Hellenbrock Nein Hermsdorf entschuld. Herold Nein Höcker Nein Höhne Nein Hörauf Nein Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi — Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . . . Nein Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . Nein Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Name Abstimmung Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Frau Korspeter . . . . Nein Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck Nein Lange (Essen) Nein Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Dr. Lütkens Nein Maier (Freiburg) . . . Nein Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Moll - Nein Dr. Mommer Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig Nein Odenthial Nein Ohlig Nein Ollenhauer Nein Op den Orth — Paul Nein Peters Nein Pöhler Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Pusch Nein Rasch Nein Regling Nein Rehs Nein Reitz Nein Reitzner Nein Frau Renger Nein Richter Nein Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sassnick Nein Frau Schanzenbach . Nein Scheuren Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) Nein Schoettle Nein Dr. Schöne Nein Seidel (Fürth) Nein Seither Nein Seuffert Nein Stierle Nein Name Abstimmung Sträter Nein Frau Strobel Nein Tenhagen Nein Thieme Nein Traub Nein Trittelvitz Nein Dr. E. h. Veit Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) Wehner Nein Wehr Nein Welke Nein Weltner Nein Lic. Dr. Wenzel . . . Nein Wienand Nein Winter Nein Wittrock Nein Ziegler Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . – Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Dr. Blank (Oberhausen) Ja Blücher — Dr. Bucher Ja Dannernann Ja Dr. Dehler Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Eberhard Ja EuLer entschuld. Fassbender Ja Frau Friese-Korn . . Ja Frühwald Ja Gaul Ja Dr. Hammer Ja Hepp Ja Dr. Hoffmann Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Ja Lahr Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Dr. Dr. h. e. Prinz zu Lö- wenstein . . . . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . – von Manteuffel (Neuß) Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende Ja Dr. Middelhauve . . . Ja Dr. Miessner Ja Neumayer Onnen entschuld. Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher Ja Dr. Schäfer Ja Scheel entschuld. Schloß Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Schwann Ja Stahl Ja Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke Ja Stegner Ja Name Abstimmung Dr. Wellhausen . . . Ja Weyer Ja Wirths Ja GB/BHE Bender enthalten Dr. Czermak Nein Dr. Eckhardt Nein Elsner Nein Engell Nein Feller Nein Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Nein Haasler . Nein Dr. Keller Nein Dr. Klötzer Nein Körner Nein Keaft — Kunz (Schwalbach) . . Nein Kutschera Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker Nein Dr. Oberländer • • • • — Petersen Nein Dr. Reichstein Nein Samwer Nein Seiboth Nein Dr. Sornik Nein Srock Nein Dr. Strosche Nein DP Becker (Hamburg) . . . enthalten Dr. Brühler Ja Eickhoff Ja Dr. Elbrächter Hellwege — Matthes . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Dr. Schranz Ja Dr. Seebohm krank Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zimmermann . . Ja Fraktionslos Böhner — Brockmann (Rinkerode) enthalten Berliner Abgeordnete CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . Ja Stingl Ja Dr. Tillmanns Name Abstimmung SPD Brandt (Berlin) . . . Nein Frau Heise Nein Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter Nein Mattick Nein Neubauer Nein Neumann entschuld. Dr. Schellenberg . . . . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Name Abstimmung Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja pr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 453 Davon: Ja 277 Nein 172 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 453 Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 19 Davon : Ja 9 Nein 10 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 19
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf dem Zwischenrufer sofort sagen: Es kommt nicht der Abgeordnete von Passau, sondern es kommt zunächst einmal Herr Schäffer!

    (Heiterkeit.)

    Und Herr Schäffer hat keine Bewußtseinsspaltung!

    (Erneute Heiterkeit.)

    Er ist in seinem Inneren vollkommen harmonisch, ob er nun als Bundesfinanzminister oder als Abgeordneter des Bundeswahlkreises Passau denkt!
    Herr Kollege Gülich hat sich hauptsächlich mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt. Aber dabei hatte ich — ich bitte, es ja nicht übelzunehmen — eben das Bewußtsein einer Bewußtseinsspaltung auf der anderen Seite.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Denn erstens sprach er davon, daß wir formal die Verfassung zu achten haben und deswegen uns überlegen müssen, ob dieser Gesetzentwurf, ohne daß er neuerdings den Weg des Art. 76, also über den Bundesrat, gegangen ist, hier überhaupt vorgelegt werden darf, — — peinliche Hochachtung vor dem Buchstaben der Verfassung! Als er aber im zweiten Teil dann über sein Lieblingskind, die Bundesfinanzverwaltung, sprach, bedeutete die Verfassung nichts.

    (Widerspruch bei der SPD. — Abg. Mellies: Das hat er nicht gesagt!)

    — Nein,- Moment, darf ich mich berichtigen: Hier wird die Frage nicht aufgeworfen, so will ich sagen, ob das Ziel überhaupt bei den heute gegebenen politischen Umständen auf einem verfassungsmäßigen Wege erreicht werden kann bzw. ob das Ziel in den nächsten vier Jahren, wenigstens solange der Herr Finanzminister Zietsch und andere Finanzminister in den Ländern amtieren, überhaupt erreichbar ist. Sie haben doch gelesen, daß gerade der Herr Finanzminister Zietsch nunmehr in Bayern der neueste Rufer im Streit gegen eine Bundesfinanzverwaltung geworden ist, und deshalb darf angenommen werden, daß die Länderregierungen, auch soweit sie der Couleur des Herrn Kollegen Zietsch nahestehen, im Bundesrat ganz bestimmt die Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung nicht zur Verfügung stellen.
    Wenn ich das aber weiß, Herr Kollege Gülich, dann ist alles Gerede über eine „verfassungsmäßige" Änderung dieser grundgesetzlichen Bestimmungen reine Theorie. Denn ich weiß genau: Wenn der Bundesrat nicht mit Zweidrittelmehrheit zustimmt — nach seiner jetzigen Stellungnahme ist bestimmt anzunehmen, daß er sich ungeachtet der jeweiligen Länderregierungen mit 100 % seiner Stimmen dagegen äußern wird —, dann ist der verfassungsmäßige Weg eben nicht gegeben, und dann haben wir im Bundestag nach meiner Überzeugung — und der Bundesfinanzminister und der Abgeordnete des Bundeswahlkreises Passau haben hier völlig die gleiche Überzeugung — gar keine Gelegenheit und keine Möglichkeit, uns mit dem Thema ernsthaft zu beschäftigen.

    (Widerspruch des Abg. Dr. Gülich.)

    Dann handelt es sich aber um ganz etwas anderes, nämlich darum, aus der gegebenen verfassungsmäßigen Situation das Bestmögliche zu machen. Kein Gesetz — ich habe es schon oft gesagt — ist so in sich unausgeglichen und unvollkommen, daß es nicht vernünftigen Menschen möglich wäre, etwas Vernünftiges aus dem Gesetz zu machen. Das ist der Sinn.
    Ich darf jetzt zu der ersten formatrechtlichen Frage übergehen. Durch die Neuwahl des Bundestages ist eine Diskontinuität in der Arbeit des Bundestages eingetreten. Deswegen ist in der Geschäftsordnung des Bundestages auch bestimmt, daß nicht erledigte Vorlagen mit dem Wahltag als unerledigt überhaupt wegfallen. Ich bitte aber daran zu denken, daß der Bundesrat nicht in dieser Situation ist, sondern daß er ungeachtet der Neuwahl des Bundestages seine Befugnisse völlig weiterführt. Infolgedessen ist die Diskontinuität beim Bundesrat nicht vorhanden.
    Der Zustand war also folgender: Dieser Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am Schluß der letzten Session vorgelegt worden; der Bundesrat hat dazu Stellung genommen. Nach der Verfassung hat nun die Bundesregierung wieder zu der Stellungnahme des Bundesrats sich ihrerseits zu äußern. Das hat sie getan, und sie tut das in der Form, daß sie jetzt dem Bundestag den Gesetzentwurf unterbreitet. Ich habe nach der Wahl mit demselben Bundesrat zu tun, mit dem ich vor der Wahl zu tun hatte, und die Stellungnahme desselben Bundesrats liegt vor. Die Voraussetzung des Art. 76 ist daher gegeben.

    (Abg. Mellies: Aber wie ist es mit der Bundesregierung, Herr Minister? Es ist doch eine Vorlage der Bundesregierung!)

    — Die neue Bundesregierung hat dazu Stellung genommen und damit die Stellung der alten Bundesregierung mit übernommen. Verfassungsrechtliche
    Bedenken kann ich also wirklich nicht sehen. Das
    wäre ein Bemühen, eine einfache Angelegenheit
    möglichst kompliziert und umständlich zu machen.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich glaube, auch die Verfassungsauslegung muß danach gehen: Was ist praktisch, was ist zweckmäßig, und was entspricht dem Sinn des Gesetzes?
    Nun zu der zweiten Frage: Warum schlägt die Bundesregierung diesen Weg vor? — Was ergibt sich aus der verfassungsmäßigen Lage, daß wir heute eine Länderfinanzverwaltung haben und mit dieser Länderfinanzverwaltung, weil die Länder in diesem Ziel einig sind — das ist auch in den letzten Wochen im Bundesrat sehr deutlich ausgesprochen worden —, weiter zu rechnen haben? Warum schlägt die Bundesregierung diesen Weg vor? Herr Kollege Gülich, gerade aus dem Gesichtspunkt, den Sie so stark hervorgehoben haben, daß es Aufgabe der Finanzpolitik des Bundes sein muß, bei jeder finanzpolitischen Gesetzgebung an den inneren Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Län-


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    dern zu denken. Wenn ich die Geschichte der finanzpolitischen Artikel im Grundgesetz durchgehe, so ist ganz klar ersichtlich — auch aus dem Wortlaut der Artikel, wie sie geplant gewesen sind —, daß der Gesetzgeber des Grundgesetzes wollte, daß, wie es dort wörtlich heißt, die Finanzpolitik des Bundes einen „Ausgleich unter den Ländern" je nach ihrer Finanzstärke und je nach ihrer sozialen Belastung schafft. Deswegen hat die Finanzpolitik der Bundesregierung bei allen Gesetzgebungswerken — horizontalem Finanzausgleich, Überleitungsgesetz etc. — immer dies Ziel dieses Ausgleichs vor sich gehabt. Es ist richtig, Herr Kollege, daß wir seinerzeit, als wir das Überleitungsgesetz machten, auf Grund der damaligen Steuergesetzgebung zu der Überzeugung gekommen sind, es könnte der Schlüssel, der damals gewählt wurde je nach dem Aufkommen der Steuern die Entschädigung zu geben —, übernommen werden. Er mag damals den Verhältnissen entsprochen haben. Aber daß in der Zwischenzeit — —

    (Abg. Dr. Gülich: Ich habe doch selbst Kritik daran geübt!)

    — Ja, ich sage ja nur, wir scheinen einig in dem einen Punkt. Aber daß in der Zwischenzeit die Verhältnisse sich stark geändert haben, daß inzwischen infolgedessen der Sinn des Gesetzgebungswerkes von damals — ich will damit nichts Verletzendes sagen — zu einem Widersinn geworden ist, das ist auch nicht zu bestreiten. Es ist jetzt praktisch keine Entschädigung mehr, sondern es ist eine Inkassoprämie geworden. Diese Inkassoprämie kommt in erster Linie den steuerstarken Ländern zugute und ist deswegen ein Unrecht gegenüber den steuerschwachen Ländern. Sie verschleiert auch den ganzen Sinn und Zweck des Art. 106 Abs. 3, nach dem die nicht gedeckten Ausgaben des Bundes durch einen Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder auszugleichen sind. Wenn ich einen Bundesanteil festsetze und gleichzeitig den Ländern, die die Steuern verwalten, eine Inkassoprämie gebe, dann ist das entweder eine stille Herabsetzung des Bundesanteils oder, wenn Sie wollen, eine Erhöhung der nicht gedeckten Ausgaben des Bundes, so daß ich mit der einen Hand das Gegenteil von dem tue, was die andere Hand eigentlich will. Infolgedessen ist hier eine Bereinigung erforderlich, von der ich hoffe, daß sie endgültig bei der Finanzreform erfolgt, von der ich aber weiß, daß ich sie nicht mehr verschieben kann.
    Ich würde nicht empfehlen, um der finanzschwachen Länder willen etwa den Weg zu gehen — den man auch gehen kann —, daß man einfach die Prozentsätze, nach denen die Entschädigung gegeben wird, heruntersetzt. Ich käme finanziell zu ungefähr demselben Ziel, wenn ich sagte: der Entschädigungssatz beträgt nicht mehr 2 % der Umsatzsteuer, sondern 1 % der Umsatzsteuer, und für die Einkommen- und Körperschaftsteuer fällt der Satz von 4 % überhaupt weg, weil eine Mehrarbeit auf diesem Gebiet für die Länder nicht entsteht. Aber, Herr Kollege Gülich — ich bin gern bereit, Ihnen im Ausschuß die Berechnungen vorzulegen —, das würde den Nachteil haben, daß die finanzschwachen Länder dadurch ungünstiger behandelt werden als bei diesem Entwurf.

    (Abg. Dr. Gülich: Das will ich doch gar nicht!)

    Ich habe diese Rechnungen durchgeführt. Im Ergebnis würden die finanzstarken Länder gegenüber den finanzschwachen Ländern einen Vorteil haben.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Gülich: Das will ich doch gar nicht!)

    Eine grundsätzliche Frage ist das nicht. Aber, Herr Kollege Gülich, wenn wir beide in dem Bestreben einig sind, bei jeder Regelung an die finanzschwachen Länder zu denken und den für die finanzschwachen Länder günstigeren Weg zu gehen, ich glaube, dann werden wir uns, wenn die Berechnungszahlen vorliegen, über diese Frage im Ausschuß leicht einigen können. Denn die Berechnungszahlen würden ja dann Beweiskraft haben.
    Ich hoffe also, daß dieser Gesetzentwurf, trotz der gegensätzlichen Wünsche, die zum Thema Bundesfinanzverwaltung in diesem Hause und besonders zwischen Bundesrat und Bundestag bestehen, in einer ernsten Arbeit und mit dem Ziel beraten wird, aus den gegebenen Tatsachen das Bestmögliche zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Eckhardt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage hat zweifellos eine erhebliche finanzielle Bedeutung, und allein aus diesen Gründen gewinnt sie politisches Gewicht. Ich bin aber der Meinung, daß man trotzdem eine Reihe der hier bisher erörterten Probleme und Zusammenhänge ausschließen sollte. Man kann, wenn man den Ländern zugunsten des Bundes rund 300 Millionen DM wegnimmt, natürlich die Tendenz verfolgen, die Länder allgemein im Sinne einer Richtung auf die Bundesfinanzverwaltung finanzpolitisch zu schwächen, die ia, vom rein finanziellen Standpunkt her gesehen, sicherlich rationeller arbeiten würde als die Vielheit der Länderfinanzverwaltungen nebeneinander oder als das Gemisch, das wir gegenwärtig auf Grund des geltenden Finanzausgleichsrechts vor uns sehen.
    Ich möchte auf diese Frage hier nicht weiter eingehen. Ich bin der Ansicht, daß man das eigentliche Thema dieses Gesetzes aus diesen Zusammenhängen herausschälen kann und daß es sich hier um ein Problem handelt, das sehr sauber und sachlich -im wesentlichen unter sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten — gelöst werden kann. Letzten Endes handelt es sich doch um eine Kostenfrage, und diese Kostenfrage kann man im Verhältnis von Land und Bund durchaus entpolitisieren. Man braucht also auch nicht darauf hinzuweisen, daß dadurch die Grundsätze des Finanzausgleichs berührt würden oder daß man mit der Erledigung dieser Frage unbedingt warten müsse, bis zunächst einmal Vorarbeiten zu einem Finanzausgleich begonnen seien. Diese Vorarbeiten werden ungemein schwierig sein, und es ist ein sehr heißes Eisen, das wir da anfassen müssen.
    Die Frage des Kostenersatzes bei der Verwaltung von Steuern ist uralt. Es ist eine Frage, die nur mittelbar ih den weiteren Rahmen des Finanzausgleichs hineingehört. Sie entsteht bei jeder Auftragsverwaltung. Früher hat man sich im allgemeinen, ohne weitere Überlegungen anzustellen, damit begnügt, an die Auftragsverwaltung einfach einen Prozentsatz der Steuern als Verwaltungskostenbeitrag zu überweisen. So hat man es beispielsweise früher im Verhältnis von Reich und Kirche getan. Dieser Grundsatz hat auch eine gewisse Berechtigung; denn erfahrungsgemäß halten sich die Verwaltungskosten der Steuerverwaltung im ganzen in einem bestimmten Verhältnis zum Aufkommen der Steuer.
    Das Verhältnis von Verwaltungskosten und Steueraufkommen, das früher von der Finanzwirt-


    (Dr. Eckhardt)

    schaft mit 3 bis 4 % angenommen worden ist, verschiebt sich natürlich erheblich, wenn eine ungleichmäßige Regelung für die verschiedenen Steuerarten Platz greift. Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Umsatzsteuer dem Finanzamt eine weitaus geringere Arbeit macht als die Veranlagung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer. Man kann sogar sagen, selbst wenn die Umsatzsteuer nicht da wäre, würde genau die gleiche oder fast die gleiche Verwaltungsarbeit für die Finanzbehörde entstehen; denn der Steuerbeamte braucht zur Feststellung des Einkommens von Körperschaften und natürlichen Personen auch die Summe der Roheinnahmen. Das ist doch die Grundlage der Umsatzsteuer, wie wir sie haben. Gerade diese Grundlage hat ja zu mannigfacher Kritik Anlaß gegeben. Erst kürzlich hat ein prominenter Steuerexperte wieder von einem kumulativen Allphasen-Sumpf der Umsatzsteuer gesprochen. Aber das können wir hier beiseite lassen.
    Die Festsetzung eines Prozentsatzes, wie sie bisher erfolgt, von 4 % bei der Einkommensteuer und der Lastenausgleichsabgaben und von 2 % bei der Umsatzsteuer ist sehr primitiv. Man muß das schon etwas differenzieren. Hier bringt der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung technisch unzweifelhaft einen wesentlichen Fortschritt, indem er die tatsächlichen Verwaltungskosten der Länder, die sich ja im ganzen feststellen lassen, bei seinem Vorschlag berücksichtigt. Man muß allerdings zugeben, daß es nicht genügt, einfach pauschal irgendeinen Satz herauszugreifen und von den tatsächlichen Verwaltungskosten diesen oder jenen Prozentsatz zu nehmen. Diese Frage bedarf, glaube ich, einer eingehenden Prüfung. Man sollte versuchen, einmal genauer festzustellen — auch dafür gibt es Vorarbeiten —, wieviel Arbeit die Übernahme der Verwaltung der Umsatzsteuer bei den Finanzämtern macht — bei den Oberfinanzdirektionen ist es ja anders — und welche Mehrarbeit, trotz der Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers, durch die Erhebung von 38 % der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer für den Bund verursacht wird. Man müßte gerade diesen Punkt des Gesetzentwurfs noch einmal sehr sorgfältig prüfen. Dazu ist hier nicht der Platz, diese Frage gehört vielmehr zunächst einmal in den Ausschuß. Ich bin der Meinung, daß man sich unabhängig von all den angeschnittenen Fragen — Bundesfinanzverwaltung, Reform des Finanzausgleichs, Fragen, die zudem noch gar nicht zur Behandlung anstehen — auf diesen sachlichen Punkt beschränken sollte.
    Ich empfehle, die Vorlage dem Finanzausschuß zur Beratung zu überweisen, bitte aber die Bundesregierung, von vornherein vielleicht genauere Grundlagen für die Behauptungen beizubringen, die sowohl von seiten des Bundesrates als auch von seiten der Bundesregierung im großen und ganzen unbewiesen aufgestellt werden. Das ist die Voraussetzung für eine sachliche Lösung der wichtigen Kostenersatzfrage.

    (Beifall beim GBíBHE.)