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ID0200712800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag – 7. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953 125 7. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen 128 B, 166 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schröter (Wilmersdorf), Dr. Friedensburg, Kinat, Sträter, Altmaier, Kunz (Schwalbach), Muckermann, Dr. Schmid (Tübingen) 128 B Eintritt der Abg. Wolf (Stuttgart) und Maier (Mannheim) in den Bundestag 128 C Umbenennung von Ausschüssen 128 D Beschluß des Bundesrats betr. Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestags und des Bundesrats für den Vermittlungsausschuß 128 D Kleine Anfrage 3 der Fraktion der FDP betr. Beamtenrechtsfragen (Drucksachen 32, 74) 128 D Zurückziehung des Antrags der DP betr. Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 29) 128 D Fragestunde (Drucksache 88): Frage der Verlesung der Fragen.. . 129 A, 130 C 1. betr. Preise für Kaffee- und Teegetränke in Gaststätten: Ritzel (SPD) 129 A, C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 129 A 2. betr. Grenzkontrolle bei der Ein- und Ausreise deutscher Staatsangehöriger: Ritzel (SPD) 129 C, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 129 C, D 3. betr. Abhören von Telephongesprächen und Briefzensur durch die britische Besatzungsmacht im Oberpostdirektionsbereich Hamburg: Dr. Mende (FDP) 129 D, 130 C Dr.-Ing. E. h. Schuberth, geschäftsführender Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen 130 A 4. betr. Industrieverwaltungsgesellschaft mbH.:Dr. Atzenroth (FDP) 130 C, 131 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 130C, 131 B betr. Verkehrssicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen: Morgenthaler (CDU) 131 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . . 131 B 5. betr. Maßnahmen gegen Mißstände bei Abzahlungskäufen: Dr. Orth (CDU) 131 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 131 D 6. betr. Lokomotiven auf Abstellgeleisen: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 132 B, C Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium' für Verkehr . 132 B, C 8. betr. Entlassungen beim US.-Instandsetzungsbetrieb in Wasseralfingen (Kreis Aalen): Dr. Mommer (SPD) 132 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 132 D 9. betr.-Rentenzahlungen an die Pensionskasse für das deutsche Schneidergewerbe: Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . . . 133 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 133 A, B 10. betr. 15. Stern in der Flagge des Europarates: Dr. Mommer (SPD) 133 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 133 B 11. betr. Reallohn der westdeutschen Bediensteten der Eisenbahndirektion Erfurt: Freidhof (SPD) 133 C, D Dr. Bergemann, Staatssekretär ,im Bundesministerium für Verkehr . . 133 D 12. betr. Stand der Gesetzgebungsvorarbeiten über die Ausbildung, Prüfung und Berufstätigkeit der medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten: Frau . Dr. Jochmus (CDU) . . . . . . 134 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 A 13. betr. französische Dokumente zu den Viermächtevereinbarungen von 1945: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 134 B, D, 135 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 B, 135 A 14. betr. Veröffentlichung der Note der Alliierten Kommission über zweiseitige Verhandlungen betr. das deutsche Auslandsvermögen: Dr. Pfleiderer (FDP) 135 B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 135 B, C 15. betr. Erlaß einer Rechtsverordnung über Gewährung eines Pauschbetrags für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit: Dr. Miessner (FDP) . . 135 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 135 C, D 16. betr. Barentgelt an ehemals „selbständige" Flüchtlinge aus der Sowjetzone: Kortmann (CDU) 135 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 136 A 17. betr. Umschreibung von Patenten der ehemaligen Angehörigen der Kriegsmarine in Patente der Handelsmarine: Heye (CDU) 136 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . 136 B 18. betr. Lohnsteuer für Weihnachtszuwendungen in Form von Gutscheinen aus dem Betrieb von Arbeitgebern bzw. für persönliche Weihnachtsgeschenke in Betrieben und Haushaltungen: Heye (CDU) 136 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 137 A 19. betr. Tilgungsquote der Handwerkerkredite: Zurückgezogen 137 A 20. betr. Behandlung des Deutschen Bundestags als ausländisches Parlament im saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 137A, B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 137 A, B, C 21. betr. Angleichung alter Rentenansprüche an die gegenwärtige Kaufkraft des Geldes: Dr. Schellenberg (SPD) 137 C, D Storch, Bundesminister für Arbeit . 137, C, D Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 106): Absetzung von der Tagesordnung 137 D Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 38) . . . 138 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 44) 138 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 138 A, 142 B Dr. Gille (GB/BHE) 140 A Dr. Schmid (Tübingen) 140 C Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 142 B Erste Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und, Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksache 66) 142 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes 142 D, 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48) 143 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 143 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung (Drucksache 56) . . 143 A Stücklen (CSU), Antragsteller . . . 143 B Beschlußfassung 143 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 50), mit der Ersten Beratung dés von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 58), mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Getreidepreisgesetzes 1953/54 (Drucksache 60) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksache 75) 143 C Fassbender (FDP), Antragsteller . . 143 D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller . 144 A Kriedemann (SPD) 145 B Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 90, 50 und 58 an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Gesetzentwurfs Drucksache 60 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Antrags Drucksache 75 an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Außenhandelsfragen 145 D Beratung des Entwurfs einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 69) 146 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Wirtschafts- politik 146 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42) 146 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 146 A, 149 A Dr. Gülich (SPD) 147 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 150 C Dr. Miessner (FDP) 151 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 151 D Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vertretern der Gläubiger und Garantiemächte über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für gewisse österreichische Auslandsanleihen, eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Regelung der Forderungen der Französischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland und eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung der Forderungen des Fürstentums Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 64) . . . . 151 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für auswärtige Angelegenheiten und für Geld und Kredit 152 A, 153 C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksache 57) 152 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 152 A Richter (SPD) 152 C Frau Finselberger (GB/BHE) 153 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Drucksache 65) 153 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einkommensgrenze für das Erlöschen der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 67) 153 D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 153 D Schüttler (CDU) 155 A Frau Finselberger (GB/BHE) 155 D Dr. Hammer (FDP) 156 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 156 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksachen 105, 40) 156 B Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 156 B Frau Korspeter (SPD) 157 A Frau Finselberger (GB/BHE) 158 B Horn (CDU) 158 D Dr. Gille (GB/BHE) 160 A Dr. von Brentano (CDU) 161 B Namentliche Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 105 161 C, 162 A, 167 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendung für Bundesbedienstete (Drucksache 103) 161 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksache 68) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . . 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 2. September 1949 und zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen vom 6. November 1952 (Drucksache 70) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Freundschafts- und Handelsvertrag vom 21. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich des Jemen (Drucksache 72) 162 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für auswärtige Angelegenheiten 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73) 162 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71) 162 B Dr. Pfleiderer (FDP) 162 B Überweisung an die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Außenhandelsfragen 165 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) 165 B Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten 165 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Jacobi gemäß Schreiben des Landgerichts Würzburg, Strafkammer, vom 13. November 1953 (Drucksache 107) . . . . 165 B Giencke (CDU), Berichterstatter . . . 165 B Annahme des Ausschußantrags 165 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Behrisch gemäß Schreiben des Amtsgerichts Coburg, Abt. 3, vom 3. November 1953 (Drucksache 108) 165 C Kahn (CSU), Berichterstatter 165 D Annahme des Ausschußantrags 165 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 3) 166 A Beschlußfassung 166 A Nächste Sitzung 166 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) 167 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Dr. Adenauer Ja Albers Ja Arndgen Ja Barlage Ja Dr. Bartram Ja Bauer (Wasserburg) . Ja Bauereisen Ja Bauknecht Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) . . Ja Berendsen Ja Dr. Bergmeyer Ja Fürst von Bismarck . . . Ja Blank (Dortmund) . . . Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Bock Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . . . Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Dr. von Brentano . . . Ja Brese Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel) . Ja Brück Ja Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . Ja Dr. Bürkel Ja Burgemeister Ja Caspers Ja Cillien Ja Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier Ja Diedrichsen Ja Frau Dietz Ja Dr. Dittrich Ja Dr. Dollinger Ja Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Ja Even Ja Feldmann . krank Finckh Ja Dr. Franz Ja Franzen Ja Friese Ja Fuchs Ja Funk Ja Dr. Furler Ja Name Abstimmung Gedat Ja Geiger Ja Frau Geisendörfer . . . Ja Gengler . Ja Gerns Ja D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Ja Giencke . Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) — Glüsing Ja Gockeln . — Dr. Götz Ja Goldhagen Ja Gontrum Ja Dr. Graf Ja Griem Ja Günther Ja Gumrum Ja Häussler Ja Hahn Ja Harnischfeger Ja von Hassel Ja Heix enthalten Dr. Hellwig Ja Dr. Graf Henckel . . . Ja Dr. Hesberg Ja Heye Ja Hilbert entschuld. Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler Ja Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth Ja Illerhaus Ja Dr. Jaeger Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja Josten Ja Kahn Ja Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer (Bamberg) Ja Kemper (Trier) Ja Kiesinger Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp Ja Knobloch Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kolbe Ja Name Abstimmung Koops Ja Dr. Kopf Ja Kortmann Ja Kramel Ja Krammig Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . Ja Kühlthau entschuld. Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibfried Ja Dr. Leiske Ja Lenz (Brühl) Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . krank Lenze (Attendorn) . . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr Ja Dr. h. c. Lübke . ... Ja Lücke entschuld. Lücker (München) . — Lulay Nein Maier (Mannheim) . Nein Majonica Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Ja Massoth Ja Maucher . . . . . . . Ja Mayer (Birkenfeld) . . Ja Menke Ja Mensing Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Miller (Ingolstadt) . . . Ja Dr. Moerchel Ja Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Müller-Hermann . . . Ja Müser Ja Naegel Ja Nellen Ja Neuburger — Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Dr. Pferdmenges . . . Ja Frau Pitz Ja Platner Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Frau Praetorius . . . . — Frau Dr. Probst . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Raestrup Ja Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . . Ja Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Rümmele Nein Ruf Ja Sabaß Ja Sabel Ja Schäffer Ja Scharnberg Ja Scheppmann Ja Schill (Freiburg) . . . Ja Schlick Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja Schmücker Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Schrader Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.-Ing. h. c. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz Ja Schuler Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) . . . . Ja Spies (Emmenbausen) . Ja Spörl Ja Graf von Spreti . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß . . Ja Stiller Ja Storch Ja Dr. Storm Ja Strauß Ja Struve Ja Stücklen Ja Teriete Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß Ja Wacher (Hof) Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Dr. Wahl Ja Walz Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Wehking Ja Dr. Welskop Ja Dr. Werber Ja Wiedeck Ja Wieninger Ja Dr. Willeke Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Wuermeling . . . Ja Wullenhaupt — Name Abstimmung SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Bals - Nein Banse Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein 'Bazille Nein Behrisch krank Frau Bennemann • • • • Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Birkelbach Nein Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom Nein Daum Nein Dr. Deist Nein Dewald Nein Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Erler Nein Eschmann Nein Faller Nein Franke Nein Frehsee Nein Freidhof Nein Frenzel Nein Gefeller Nein Geritzmann entschuld. Gleisner (Unna) . . . Nein Görlinger — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) Nein Hansing (Bremen) . . Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland Nein Heinrich Nein Hellenbrock Nein Hermsdorf entschuld. Herold Nein Höcker Nein Höhne Nein Hörauf Nein Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi — Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . . . Nein Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . Nein Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Name Abstimmung Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Frau Korspeter . . . . Nein Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck Nein Lange (Essen) Nein Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Dr. Lütkens Nein Maier (Freiburg) . . . Nein Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Moll - Nein Dr. Mommer Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig Nein Odenthial Nein Ohlig Nein Ollenhauer Nein Op den Orth — Paul Nein Peters Nein Pöhler Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Pusch Nein Rasch Nein Regling Nein Rehs Nein Reitz Nein Reitzner Nein Frau Renger Nein Richter Nein Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sassnick Nein Frau Schanzenbach . Nein Scheuren Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) Nein Schoettle Nein Dr. Schöne Nein Seidel (Fürth) Nein Seither Nein Seuffert Nein Stierle Nein Name Abstimmung Sträter Nein Frau Strobel Nein Tenhagen Nein Thieme Nein Traub Nein Trittelvitz Nein Dr. E. h. Veit Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) Wehner Nein Wehr Nein Welke Nein Weltner Nein Lic. Dr. Wenzel . . . Nein Wienand Nein Winter Nein Wittrock Nein Ziegler Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . – Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Dr. Blank (Oberhausen) Ja Blücher — Dr. Bucher Ja Dannernann Ja Dr. Dehler Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Eberhard Ja EuLer entschuld. Fassbender Ja Frau Friese-Korn . . Ja Frühwald Ja Gaul Ja Dr. Hammer Ja Hepp Ja Dr. Hoffmann Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Ja Lahr Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Dr. Dr. h. e. Prinz zu Lö- wenstein . . . . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . – von Manteuffel (Neuß) Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende Ja Dr. Middelhauve . . . Ja Dr. Miessner Ja Neumayer Onnen entschuld. Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher Ja Dr. Schäfer Ja Scheel entschuld. Schloß Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Schwann Ja Stahl Ja Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke Ja Stegner Ja Name Abstimmung Dr. Wellhausen . . . Ja Weyer Ja Wirths Ja GB/BHE Bender enthalten Dr. Czermak Nein Dr. Eckhardt Nein Elsner Nein Engell Nein Feller Nein Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Nein Haasler . Nein Dr. Keller Nein Dr. Klötzer Nein Körner Nein Keaft — Kunz (Schwalbach) . . Nein Kutschera Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker Nein Dr. Oberländer • • • • — Petersen Nein Dr. Reichstein Nein Samwer Nein Seiboth Nein Dr. Sornik Nein Srock Nein Dr. Strosche Nein DP Becker (Hamburg) . . . enthalten Dr. Brühler Ja Eickhoff Ja Dr. Elbrächter Hellwege — Matthes . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Dr. Schranz Ja Dr. Seebohm krank Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zimmermann . . Ja Fraktionslos Böhner — Brockmann (Rinkerode) enthalten Berliner Abgeordnete CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . Ja Stingl Ja Dr. Tillmanns Name Abstimmung SPD Brandt (Berlin) . . . Nein Frau Heise Nein Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter Nein Mattick Nein Neubauer Nein Neumann entschuld. Dr. Schellenberg . . . . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Name Abstimmung Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja pr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 453 Davon: Ja 277 Nein 172 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 453 Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 19 Davon : Ja 9 Nein 10 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 19
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Damit ist die Fragestunde beendet. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 106).
    Meine Damen und Herren! Dieser Punkt kann noch nicht erledigt werden, da die erforderlichen Vorschläge für die Wahl noch nicht vorliegen. Ich muß also vorschlagen, diesen Punkt auf die nächste Woche zu vertagen.


    (Präsident D. Dr. Ehlers) Ich rufe Punkt 3 auf:

    Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 38).
    Die Drucksache 38, ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP, liegt Ihnen vervielfältigt vor. Der Stellenanteil der Fraktionen für die vorn Bundestag zu wählenden Mitglieder ist nach dem d'Hondtschen Verfahren berechnet.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der drei Fraktionen in Drucksache 38 zustimmen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag angenommen worden. Damit ist die Wahl erfolgt.
    Ich rufe den Punkt 4 auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 44).
    Wünscht die Regierung diesen Gesetzentwurf zu begründen? — Der Herr Bundesminister des Innern!


Rede von Rudolf Schrader
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das harte Los derer, die wegen ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum Haus und Hof verlassen mußten, hat sich nicht in dem Verlust der materiellen Werte, der Existenzgrundlage, des Berufs und der angestammten Heimat erschöpft.
Eine große Zahl von Vertriebenen hat überdies die Zugehörigkeit zu einem Staat oder die Möglichkeit, sich auf die Zugehörigkeit zu ihrem Heimatstaat zu berufen und dessen Schutz in Anspruch zu nehmen, verloren. Millionen Vertriebener sahen sich der unerwarteten Tatsache gegenüber, daß ihre deutsche Staatsangehörigkeit, die ihnen jeweils im Anschluß an die Eingliederung ihres Heimatgebiets in das Deutsche Reich durch Gesetz verliehen worden war, in Zweifel gezogen wurde. Es handelt sich in der Hauptsache um die Volksdeutschen aus den Sudeten-gebieten, dem Memelland, dem Protektorat, Danzig und den einverleibt gewesenen Ostgebieten.
Die amerikanische Besatzungsmacht sah diese Vertriebenen nicht als deutsche Staatsangehörige an, und die Länder der amerikanischen Besatzungszone waren genötigt, in gleicher Weise zu verfahren. Die Stellungnahme der amerikanischen Besatzungsmacht wurde mit dem Hinweis darauf begründet, daß die Vereinigten Staaten den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakei über die Abtretung der Sudetengebiete sowie den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Litauen über die Rückgliederung des Memellandes nicht anerkannt hätten und daß die Eingliederung der übrigen Gebiete ohne Vertrag oder erst im Krieg erfolgt und daher nach der Völkerrechtsordnung unzulässig gewesen sei.
Die britische Besatzungsmacht hat Einwendungen gegen die Anerkennung der Angehörigen der genannten Personengruppen als deutsche Staatsangehörige nicht erhoben. So erklärt es sich, daß Personen, die in der britischen Besatzungszone als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden, im amerikanischen Besatzungsgebiet, dem sich später das französische anschloß, als staatenlos galten.
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsangleichung in den drei Besatzungszonen erzielt worden. Die Länder der amerikanischen und französischen Besatzungszone haben die beiden Gruppen, deren Heimatgebiete dem Deutschen Reich durch Vertrag eingegliedert worden waren, nämlich die Volksdeutschen aus den Sudetengebieten und aus dem Memelland, als deutsche Staatsangehörige anerkannt. Die Rechtsstellung der übrigen kollektiv Eingebürgerten war in diesen beiden Zonen inzwischen durch das Grundgesetz maßgeblich verbessert worden. Art. 116 Abs. 1 hat bekanntlich auch die Vertriebenen und Flüchtlinge deutscher Völkszugehörigkeit, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, zu Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gemacht, wenn sie ais Flüchtlinge oder Vertriebene oder als deren Ehegatten oder Abkömmlinge im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vorn 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben.
Die Länder der britischen Besatzungszone hielten es im Hinblick auf Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für möglich, im Interesse der Rechtseinheit von nun an ebenfalls nur die Sudetendeutschen und die Memelländer als deutsche Staatsangehörige anzuerkennen, dagegen die anderen kollektiv Eingebürgerten nur noch den deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen.
In dieser für die Betroffenen durchaus nicht befriedigenden Situation zeigte das Bundesverfassungsgericht, das von einem Protektoratsdeutschen angerufen worden war, im Mai 1952 Gesichtspunkte auf, unter denen eine weitergehende Bejahung der deutschen Staatsangehörigkeit auch vor dem Forum des Völkerrechts vertretbar ist. Es wies darauf hin, daß der — in der Haager Landkriegsordnung verankerte — völkerrechtliche Grundsatz von der Unwirksamkeit der Verleihung der Staatsangehörigkeit während einer kriegerischen Besetzung nicht gilt, wenn der Heimatstaat der Eingebürgerten sie nicht als seine Staatsangehörigen in Anspruch nimmt. Nimmt er sie nicht in Anspruch — so folgert das Bundesverfassungsgericht weiter —, so besteht auch nach deutschem Recht jedenfalls dann kein Anlaß, die betreffenden Personen nicht als deutsche Staatsangehörige anzuerkennen, wenn die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit dem Willen des einzelnen entsprach; denn insoweit handelt es sich ja dann nicht um eine Zwangseinbürgerung.
An Hand dieser Grundsätze ergab sich die völkerrechtlich unanfechtbare Möglichkeit der Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht nur der Volksdeutschen aus den Sudetengebieten, dem Memelland und dem Protektorat, sondern auch aus den eingegliedert gewesenen Ostgebieten, aus Untersteiermark, Kärnten und Krain sowie aus der Ukraine. In allen diesen Fällen haben die Heimatstaaten alsbald nach Beendigung der Feindseligkeiten Gesetze und Verordnungen erlassen, in denen sie sich von den deutschen Volkszugehörigen ausdrücklich lossagten.
Zu berücksichtigen war nur noch, daß die Gesetze und Verordnungen, durch die die kollektiven Einbürgerungen erfolgt sind, den individuellen Willen der Eingebürgerten unbeachtet gelassen haben. Dieser Umstand begründet die Verpflichtung, den Beteiligten die Wege zu ebnen, ihren positiven oder negativen Willen, auf den es in allen genannten Fällen ausschlaggebend ankommt, rechtsverbindlich zu erklären.
Zur Erreichung dieses Zieles standen zwei Wege zur Verfügung: einmal der einer positiven Optionserklärung aller derer, die die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bejaht haben, deren kol-


(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

lektive Einbürgerung also keine Zwangseinbürgerung gewesen ist; zum andern der Weg der negativen Optionserklärung aller derer, die gegen ihren Willen von der Sammeleinbürgerung erfaßt worden sind. Die Bundesregierung hat sich für die zweite Lösung entschlossen, weil sie auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre davon ausgehen kann, daß nur ein kleiner Teil der kollektiv Eingebürgerten gegen seinen Willen eingebürgert worden ist. Es wäre daher unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis von Verwaltungsaufwand unvertretbar, wollte man den Weg der positiven Option wählen; denn dann müßten Millionen von Erklärungen entgegengenommen werden.
Das kaum weniger wichtige Ziel einer schnellen Klärung der Rechtslage in jedem einzelnen Fall soll durch die in § 5 gesetzte Erklärungsfrist erreicht werden. Wer zu den in § 1 erschöpfend aufgezählten Erklärungsberechtigten gehört und bis zum Ablauf der Frist eine negative Erklärung nicht abgegeben hat, ist durch die seinerzeitige kollektive Verleihung deutscher Staatsangehöriger geworden. Wer dagegen innerhalb der Frist ausdrücklich erklärt, daß die kollektive Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit seinem Willen nicht entsprochen habe, dessen kollektive Einbürgerung ist rechtsunwirksam, d. h. er ist nie deutscher Staatsangehöriger geworden.
Dem Umstand, daß seit den Kollektiveinbürgerungen wenigstens 15 oder doch wenigstens 10 Jahre verstrichen sind, in denen Ehen geschlossen und Kinder geboren wurden und viele Sammeleingebürgerte bereits gestorben sind, glaubte die Bundesregierung am besten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie das Recht zur negativen Option, die im Gesetz als .,Ausschlagung" der deutschen Staatsangehörigkeit bezeichnet wird, nicht nur denen einräumt, die selbst von der kollektiven Einbürgerung erfaßt wurden, sondern auch denen, die ihre Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht von einem Sammeleingebürgerten ableiten.
Der II. Abschnitt des vor Ihnen liegenden Gesetzentwurfs betrifft die Gruppe von Vertriebenen und Flüchtlingen insbesondere aus dem Südostraum, z. B. aus Ungarn und Rumänien, die auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, obwohl sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
In Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es ausdrücklich, daß die dort vorgenommene Einordnung der Vertriebenen und Flüchtlinge „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung" erfolge. Abschnitt II des Entwurfs geht den ersten Schritt auf dem Wege zu dieser gesetzlichen Regelung, indem er den durch Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützten Personen einen Rechtsanspruch auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit zuspricht, wenn sie einen dahingehenden Antrag stellen.
Schon jetzt streben viele Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit — wie sie kurzerhand genannt werden — die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung nach Maßgabe des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes an. Um so mehr ist damit zu rechnen, daß von der erleichterten Einbürgerungsmöglichkeit, die das Gesetz eröffnet, in großem Umfange • Gebrauch gemacht werden wird. Mit Rücksicht darauf hat die Bundesregierung davon abgesehen, die Geltendmachung des Anspruches an eine Frist zu binden und — wie ursprünglich geplant — an den ungenützten Ablauf der Frist den Verlust der Rechtsstellung des Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu knüpfen. Die Bundesregierung hätte sich zu einer solchen Maßnahme nur entschlossen, wenn sie zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse unerläßlich gewesen wäre. In den vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist jedoch die außerordentliche Rechtsstellung eines Deutschen, der die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, so weit rechtlich umrissen und mit einem eindeutigen Inhalt erfüllt worden, daß die anfänglich für notwendig erachtete alsbaldige Beseitigung dieses Nebenstatus jedenfalls aus Gründen der Rechtsklarheit nicht mehr erforderlich erscheint. Die Verwaltungspraxis hat sich, wenn auch erst in jüngster Zeit, übereinstimmend dahin entwickelt, daß der Nebenstatus des Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erworben und verloren wird wie die deutsche Staatsangehörigkeit selbst. Die Bundesregierung hat daher die Möglichkeit der Abstandnahme von einer Fristsetzung gern ergriffen, um den einzelnen von dem Bewußtsein des Zwanges zu einer Entscheidung zu befreien.
Nur noch ein ganz kurzes Wort zum III. Abschnitt des Entwurfs: In der Bundesrepublik lebt eine nicht unerhebliche Zahl von deutschen Volkszugehörigen nicht deutscher Staatsangeörigkeit, die schon vor den Ereignissen des zweiten Weltkriegs aus beruflichen oder sonstigen Gründen in Deutschland ihre Niederlassung genommen haben und durch die Ereignisse des zweiten Weltkrieges gehindert worden sind, in ihren Heimatstaat zurückzukehren oder auch nur bei ihm Schutz zu suchen. Die Wohltat des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes erreicht sie nicht, weil sie nicht als Flüchtlinge oder Vertriebene hergekommen sind. Die politische Entwicklung hat sie aber im Ergebnis zu Vertriebenen gemacht. Deshalb räumt ihnen der Gesetzentwurf den gleichen Anspruch auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ein wie den durch Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes Geschützten.
Endlich hat die Bundesregierung sich für verpflichtet gehalten, denen, die als Vertriebene oder Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit vor den Toren Deutschlands bleiben müssen, weil ihr Fluchtweg zufällig schon dort sein Ende gefunden hat, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Einbürgerung vom Ausland her zu beantragen. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, das aus dem Jahre 1913 stammt, kennt nämlich die Einbürgerung eines im Ausland lebenden fremden Staatsangehörigen oder Staatenlosen nur, wenn der Betreffende selbst früher einmal deutscher Staatsangehöriger gewesen ist oder von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt. Die Bundesregierung würde aber die vom Zufall diktierten Zustände aus der Zeit des Zusammenbruches verewigen und sicherlich nicht der Gerechtigkeit und Befriedung dienen, wenn sie denen, die bei der allgemeinen Umschichtung des Winters 1944/45 außerhalb der — erst später festgesetzten — Grenzen Deutschlands waren, die Tür für immer verschließen würde. Allerdings konnte dieser Gruppe nicht ein Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden. Vielmehr war die Zulassung der Aufnahme in den deutschen Staatsverband nach Maßgabe des pflichtgemäßen Ermessens der Staatsangehörigkeitsbehörden das weitestmögliche Entgegenkommen.

(Andauernde Unruhe.)

Meine Damen und Herren, ich verstehe sehr wohl, daß diese Materie etwas trocken ist. Ich


(Bundesinnenminister Dr. Schröder)

möchte aber das Haus bitten, nicht zu vergessen, daß hinter dieser Materie Menschen stehen, die viel Unglück gehabt haben. Ich möchte daher schließen, indem ich sage: Die Bundesregierung hat die Hoffnung, daß durch dieses Gesetz ein Teil des Unglücks, das über deutsches Volkstum gekommen ist, wenigstens gemildert werden kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.