Rede von
Dr.
Ernst
Müller-Hermann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Unwillen, dem meine Ausführungen vorhin begegnet sind, scheint es mir doch gut zu sein, noch einmal ein ausgleichendes Wort zu sprechen und vor allem darauf hinzuweisen, daß wir uns meines Erachtens in diesem Hause in der Sache weitgehend einig sind. Man mag verschiedener Ansicht darüber sein, ob der vergangene Bundestag bei seinen letzten Beratungen im Ausschuß und im Plenum diesem Gesetz wirklich die Sorgfalt hat angedeihen lassen, die notwendig gewesen wäre, und ob es zweckmäßig war, eine summarische Entschädigung an die Heimkehrer zu zahlen oder die Entschädigung dort zu summieren, wo es am nötigsten ist.
Aber die Entscheidung des Parlaments ist gefallen. Daraus ergibt sich meines Erachtens für uns jetzt die Konsequenz, auf die Bundesregierung einzuwirken, auch für die Verkündung dieses Gesetzes zu sorgen.
Es ist von mir und anschließend auch von Herrn Staatssekretär Hartmann darauf hingewiesen worden, daß die Praktizierung des Gesetzes, was die
Finanzierung anbetrifft, erst bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1954 akut wird.
Ich möchte aber doch die Bundesregierung darauf hinweisen, daß der erste Teil des Entschädigungsgesetzes ein Feststellungsgesetz ist und daß ein genauer Ansatz dafür, welche finanziellen Mittel zur Durchführung des Gesetzes bereitgestellt werden müssen, eben davon abhängt, daß diese Feststellung vorweggenommen ist. Aus diesem Grunde scheint es mir doch notwendig, den — ich glaube einmütigen — Appell des Hauses an die Bundesregierung zu richten, das Gesetz zu verkünden.