Rede von
Dr.
Theodor
Oberländer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt mir auf Anfrage mit, daß jeder Spätheimkehrer, der nach dem 1. Juli 1953 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden ist, auf Wunsch eine Bescheinigung erhält, die ihn berechtigt, für beliebige Reisen während einer Dauer von zwei Monaten nur ein Viertel des gewöhnlichen Fahrpreises dritter Klasse zu zahlen und die zweite Klasse ohne Nachzahlung zu benutzen; lediglich bei zuschlagpflichtigen Zügen ist der volle Zuschlag zu zahlen. Die Bescheinigungen werden vom Bahnhof des Wohnorts gegen Vorlage des Entlassungsscheins ausgestellt. Der Entlassungstag darf allerdings nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Diese Regelung der Deutschen Bundesbahn ist für die Heimkehrer viel vorteilhafter als die in dem Antrag gewünschte.
Ich bemühe mich, eine ähnliche Regelung im Bereiche des Verkehrs der Bundespost zu erreichen.
Die Antragstellerin hat nun allerdings unterdessen mehr gefordert. Dieses eine Viertel wird die Bundesbahn wohl immer verlangen. Für die Zahlung dieses einen Viertels müßten also andere Mittel herangezogen werden. Ich nehme an, daß die Antragstellerin den Sinn ihres Antrags durch diese Regelung erfüllt sieht, und bitte um eine entsprechende Erklärung.