Rede von
Dr.
Herta
Ilk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist mir eine besondere Freude, daß mein erster Antrag, den ich heute vertreten darf, die Begünstigung einer Personengruppe vorsieht, für die ich auch im ersten Bundestag meinen ersten Antrag gestellt habe. Bei dem damaligen Antrag handelte es sich darum, die Fürsorgekosten für die Familien der Heimkehrer niederzuschlagen.
Wenn ich nun mit meiner Fraktion beantrage, daß man den Heimkehrern mindestens je drei kostenfreie Hin- und Rückfahrten gewähren soll, so weiß ich, daß vielleicht der eine oder andere von Ihnen sagen wird, die Bundesbahn habe erfreulicherweise schon ein großes Entgegenkommen gezeigt, indem sie eine Fahrpreisermäßigung von 75 % innerhalb zweier Monate gewähre, und damit sei unser Antrag hinfällig. Aber wenn Sie sich einmal die großen Entfernungen in unserem Land ansehen und bedenken, wie gering doch am Anfang noch die Einnahmen der meisten unserer Heimkehrer sind, insbesondere wenn sie Heimatvertriebene sind, die vielleicht ihre Familien oder Frauen in Bayern haben, deren Eltern aber oben in Norddeutschland wohnen, dann werden Sie doch zugeben, daß auch die 25 % für den Heimkehrer, der seine Eltern besuchen will, noch eine große Belastung bedeuten. Dasselbe gilt auch, wenn der Heimkehrer z. B. in eine Gegend entlassen wird, in der er wenig Chancen hat, eine Stellung zu finden, weil es ein industriearmes Land ist. Er muß nun wiederholte Male vielleicht von Bayern nach Nordrhein-Westfalen hinauffahren, um sich dort irgendeine Stellung zu suchen. Dann ist es für den Heimkehrer schon eine große pekuniäre Belastung, wenn er heute auch die 25 % bezahlen muß. Für die Bundesbahn hingegen dürfte dieser Betrag bei der leider noch geringen Zahl der Heimkehrer nicht ins Gewicht fallen.
Ich bitte daher, unserem Antrag stattzugeben und zu beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, daß für alle ab 1. September 1953 aus der Kriegsgefangenschaft Heimgekehrten und noch Heimkehrenden gegen Vorlage einer Bescheinigung ihrer zuständigen Betreuungsstelle kostenfrei mindestens je drei Hin- und Rückfahrten auf den Verkehrsmitteln der Bundesbahn und Bundespost gewährt werden.
Ich glaube, daß damit eine, wenn auch kleine, so doch immerhin wirkungsvolle Hilfe für den einzelnen geleistet werden kann. Ich bitte um Ihre Zustimmung bzw. Überweisung an den Ausschuß.